Amtsblatt - Tiefenort
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Amtsblatt - Tiefenort
Amtsblatt KRAYENBERGBOTE der Gemeinde Tiefenort E-Mail: [email protected] Internet: www.tiefenort.de 14. Jahrgang Freitag, den 29. April 2016 Nr. 4 / 17. Woche Fotowettbewerb „Heimat“ Im Frühjahr 2014 habe ich zusammen mit meinem Vater ein schönes Bild vom Sportplatz, der Krayenberg-Sporthalle, Werra und im Hintergrund Tiefenort aufgenommen. Entstanden ist das Bild mit Hilfe eines Quadkopters. Es zeigt, wie der Frühling langsam in unsere schöne Heimat einkehrt. Marvin Reinhardt aus Dönges mit Amtsblatt der Gemeinde Frauensee Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 2 - Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Tiefenort Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Standesamt, Hauptamt, Einwohnermeldeamt Montag.......................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag....................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch................................................................... geschlossen Donnerstag................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag.............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr Bürgermeister-Sprechtag Donnerstag................... 10.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Tel.: ........................................................................03695/82760 Mietersprechzeiten Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung Die Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung finden jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus Tiefenort statt. Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten finden jeden Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Tiefenort statt. Am Freitag, den 06.05.2016 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Information an Interessenten von Brennholz An folgenden Terminen finden Sprechtage in der Gemeindeverwaltung Tiefenort, jeweils von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt: 12.05.2016 26.05.2016 16.06.2016 (Termine unter Vorbehalt aktueller Änderungen) Tel.: 0172/3480131 Christian Müller Revierleiter Krayenberg Nr. 4/2016 TOP 2 Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2016 Beschluss Nr. 139-23-16 Der Gemeinderat Tiefenort genehmigt die Niederschrift der 22. Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2016 in der vorliegenden Form. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1 davon anwesend....................................................................... 14 Ja-Stimmen: ............................................................................. 12 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 2 TOP 4 Vergabebeschluss Bauarbeiten OD Oberrohn Beschluss Nr. 140-23-16 Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe und der Vergabe zur Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Straßen - und Kanalbauarbeiten an die Firma Bickhardt-Bau Schwabhausen, als wirtschaftlichsten Anbieter, in Höhe von 47.746,87 EUR zu. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1 davon anwesend....................................................................... 14 Ja-Stimmen: ............................................................................. 12 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 2 TOP 5 Beschluss Feuerwehrsatzung Beschluss Nr. 141-23-16 Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Neufassung der Feuerwehrsatzung der Freiwilligen Feuerwehren Tiefenort. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1 davon anwesend....................................................................... 14 Ja-Stimmen: ............................................................................. 14 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 TOP 6 Beschluss Feuerwehrentschädigungssatzung Beschluss Nr. 142-23-16 Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1 davon anwesend....................................................................... 14 Ja-Stimmen: ............................................................................. 14 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 gez. R. Rubisch Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Beschlüsse der 23. Sitzung des Gemeinderates Tiefenort am 14.03.2016 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 14.03.2016 fand die 23. Sitzung des GR Tiefenort statt. Es wurden nachfolgende Beschlüsse, welche im vollen Wortlaut in der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, zu den amtlichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausliegen, gefasst: (es waren 13 + 1 Gemeinderäte anwesend) TOP 1 Beschluss Nr. 138-23-16 Der Gemeinderat Tiefenort bestätigt die form- und fristgemäße Einladung sowie Erstellung der Unterlagen zur 23. Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2016 entsprechend des § 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Tiefenort. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1 davon anwesend....................................................................... 14 Ja-Stimmen: ............................................................................. 14 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 Impressum Krayenbergbote Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort und der Gemeinde Frauensee Herausgeber: Gemeinde Tiefenort, Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort und Gemeinde Frauensee, Platz der Freundschaft 3, 36460 Frauensee Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlicher Teil: Gemeinde Tiefenort und Gemeinde Frauensee Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätz- lichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier- beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich kostenlos an die Haushalte der Gemeinde Tiefenort. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 3 - Bekanntmachung Der am 25.01.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Tiefenort gemäß § 10 Abs. 1 BauGB - Baugesetzbuch als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „In den Schlossgärten„ zur Schaffung des sozialen Zentrums wurde mit Bescheid des Landratsamtes Wartburgkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, vom 11.04.2016 mit AZ Nr. 216-16-08 gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB genehmigt. Nr. 4/2016 Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten Schwimmbad Das Freibad in Tiefenort öffnet voraussichtlich ab dem 14.05.2016 um 13:00 Uhr Öffnungszeiten: täglich von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr (bei schönem Wetter auch vormittags) Die Saisonkarten sind ab dem 02. Mai 2016 werktags im Schwimmbad erhältlich. Fotowettbewerb „Heimat“ Liebe Kinder und Jugendliche der Gemeinde Tiefenort einschl. aller Ortsteile! Die ersten Fotos sind da …. Wir möchten uns bei euch allen für die Teilnahme und die Zusendung der vielen tollen Fotos bedanken. Ab sofort könnt ihr in jeder Ausgabe des „Krayenbergboten“ ein Foto mit dem Namen des Einsenders sehen. Für jedes veröffentlichte Foto gibt es natürlich auch einen kleinen Preis. Gerne könnt Ihr uns auch weiterhin eure Fotos per email: [email protected] schicken. Wir freuen uns über jedes einzelne Foto und sind gespannt auf eure Ideen zum Thema „Heimat“. Allgemeine Mitteilungen Der Bebauungsplan, seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 2, 36469 Tiefenort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Gesetzliche Grundlage dieses Bauleitplanverfahrens bildet das Baugesetzbuch in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I 5. 2414), letzte Änderung vom 20. Oktober 2015 (BGBl. 15. 1722). Hinweise: 1. Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind für die Rechtswirksamkeit dieses Bebauungsplanes unbeachtlich a) eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie b) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Tiefenort geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. 2. Für den Fall, dass durch einen Bebauungsplan Vermögensnachteile im Sinne der §§ 39 bis 42 BauGB eintreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB verlangen. Er kann gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorstehend bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Tiefenort, den 20.04.2016 Rubisch Bürgermeister - Siegel - Teilnehmer der Jugendweihe am 14.05.2016 Gymnasium Bad Salzungen Leonie Büchner, Jona-Felice Matthes, Lena Barth, Luisa Preißel, Anna Peter, Paul Römhild, Noah Schmidt Veranstaltungen Schützenverein Tiefenort 1875 e.V. Einladung Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren wird der Schützenverein am Himmelfahrtstag, Donnerstag, dem 05. Mai 2016, den Kiosk im Kaffeetälchen als Raststätte für durstige und hungrige Wanderer von morgens um 09:30 Uhr bis abends um 18:00 Uhr öffnen. Angeboten werden Bier vom Fass sowie andere alkoholische und nichtalkoholische Getränke. Für den Hunger gibt es Leckeres vom Grill. Die Mitglieder des Schützenvereins freuen sich auf Ihren Besuch! Schützenverein Tiefenort 1875 e.V. Der Vorstand Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 4 - Nr. 4/2016 3. Tiefenorter Hei m at fe s t vom 27. bis 29. Mai 2016 Freitag, 27. Mai 2016 ab 19 Uhr Eröffnung der Schankwirtschaft Samstag, 28. Mai 2016 ab 19 Uhr musikalischer Abend mit dem „Musikverein Ketten“ Dirndl und Lederhose sind gerne gesehen Sonntag, 29. Mai 2016 ab 10 Uhr ab 12 Uhr ab 14 Uhr Frühschoppen gemeinsames Mittagessen Familiennachmittag mit Kaffee und Kuchen Alle Veranstaltungen finden am Krugs Haus statt. 1. Frauen-Second-Hand Flohmarkt in Tiefenort Am Freitag, den 3. Juni 2016 findet in der Zeit von 19 Uhr bis 22 Uhr der 1. Flohmarkt zum Thema „Alles für die Frau“ im Saal der Gaststätte „Zum Stern“ am Markt in Tiefenort statt. Das Sortiment umfasst Artikel der Sommer- und Wintersaison, darunter Bekleidung in den Größen XS - XXL, Schuhe, Taschen, Accessoires, Bücher vieles mehr. Pfingsten auf dem Krayenberg Wir laden am 15.05.2016 ab 14:30 Uhr zum traditionellen Pfingstkonzert mit der Bergmannskapelle Unterbreizbach ein. Auf zahlreiche Besucher aus nah und fern freuen sich die Mitglieder der Krayenburggemeinde Tiefenort e.V. Die Nummernvergabe erfolgt am 23. April 2016 in der Zeit von 9.30 Uhr - 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 03695 / 636344. Ab dem 24. April erreicht ihr uns täglich ab 18 Uhr unter 0162-1091752 und unter [email protected]. Die Organisation übernehmen die Frauen des SterntalerVereins. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 5 - Vereine und Verbände Neues vom Heimat- und Kulturverein Frühjahrsputz 2016 Am 12. März 2016 trafen sich Mitglieder des Heimat- und Kulturvereins Tiefenort zum Frühjahrsputz und Arbeitseinsatz im Vereinshaus. Es wurden Frühlingsblumen gepflanzt, Fenster geputzt, alte Möbel poliert, alte Tapete von den Wänden gekratzt und weitere handwerkliche Arbeiten vorgenommen als Vorbereitung für kommende Maßnahmen. Beim Entfernen der Tapete kamen auch alte erhaltenswerte Muster zum Vorschein. Wir danken allen Aktiven, die sich Zeit für den Verein nahmen und nehmen. Jahreshauptversammlung Am 30. März 2016 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins statt, die wir aufgrund der Baumaßnahmen nicht im Krug´s Haus durchführen konnten. Der Vorstand und Vereinsmitglieder legten Rechenschaft über das vergangene Jahr und die Finanzen ab. Weiterhin planten wir anstehende Vorhaben wie das Heimatfest Ende Mai sowie die weiteren Baumaßnahmen im Vereinshaus. Klaus Reichardt trug seine Gedanken in einem selbstverfassten Gedicht vor und verteilte unseren Spendenaufruf. Das Krug´s Haus benötigt dringend ein „stilles Örtchen“, um Versammlungen und Veranstaltungen auch weiterhin absichern zu können. Dies ist jedoch mit hohen Kosten verbunden, die der Verein nicht allein aufbringen kann. Wir bitten deshalb um finanzielle Spenden. Klo-Spende Unser Krugs´ Haus braucht ein Klo, wenn wir eins hätten, was wären wir froh. Die Zeit drängt, doch das Geld ist knapp, drum gebe jeder, der kann, von seinem was ab! Spenden bitte an: DE70840947540003698084 bei der VR-Bank DE92840550500012014435 bei der Wartburg-Sparkasse Der FSV Kali Werra Tiefenort informiert über die kommenden Heimspiele unserer Männermannschaften: 1. Mannschaft: 24.04.16, 15:00 Uhr Kali Werra - Tabarzer SV 22.05.16, 15:00 Uhr Kali Werra- FSV Leimbach 29.05.15, 15:00 Uhr Kali Werra - FSV Waltershausen 2. Mannschaft 23.04.16, 15:00 Uhr Kali Werra II - SGG Schweina 21.05.16, 15:00 Uhr Kali Werra II - FSV Stadtlengsfeld Der Verein sucht dringend für die kommende Saison Schiedsrichter! Interessierte können sich bei Ralf Magdeburg melden. (0163-4095122) An dieser Stelle möchten wir auch schon einige Informationen zum diesjährigen Familiensportfest geben. Dieses findet am 11.06.2016 statt. Am Nachmittag sind Spiele unserer Jugendteams geplant. Im Anschluss daran gibt es ein Aufeinandertreffen einer Tiefenorter Traditionsmannschaft gegen eine Auswahl des ehemaligen „Trainingszentrums Bad Salzungen“. Der Kegelverein richtet wieder eine Dorfmeisterschaft im Kegeln aus. Weiterhin wird es verschiedene Angebote für unsere Kleinen und Kleinsten geben. Abends laden wir zu Musik und Tanz ein. Der detaillierte Ablaufplan erscheint in der Mai-Ausgabe des Krayenbergboten. Integration durch Sport! Bereits seit Oktober 2015 konnte unser Verein einige neue Gesichter beim Training begrüßen. Flüchtlinge, welche zunächst in der Tiefenorter Sporthalle und nun in Merkers untergebracht sind, nahmen regelmäßig am Training der Männermannschaft teil. Nr. 4/2016 Nach erfolgreichem Antrag beim DFB konnten zwei junge Leute nun für unseren Verein angemeldet werden. Amid Hamzat und Ismael Muredi können seit ca. 2 Wochen am Spielbetrieb teilnehmen. Ihr Können stellten sie gleich im 1. Pflichtspiel unter Beweis. Für die zweite Mannschaft trafen sie jeweils 1 x zum 3:2 Erfolg gegen Leimbach! Durch den Sport ist es einfacher, vorhandene Sprachbarrieren zu überwinden und sich in die Gesellschaft zu integrieren! Der Verein wünscht beiden viel Erfolg auf ihrem weiteren Weg! Der Vorstand Klangvoll(k) Tiefenort mit syrischen Freunden im Knüll Am ersten März-Wochenende war es endlich wieder so weit: am Freitagabend trafen sich 20 Sängerinnen und Sänger vom Klangvoll(k) Tiefenort im Bogler-Haus im Knüll westlich von Bad Hersfeld zum lang erwarteten Probenwochenende. Im Jahr zuvor hatte der Chor mit sehr viel Spaß und Freude in der hessischen Landesmusikakademie in Schlitz geprobt. Der sehr engagierte, ehemalige Universitäts-Musikdozent Dr. Michael Reuter konnte wieder gewonnen werden - und zog alle Register des Chores! Auf dem Probenplan standen vor allem das Spiritual „Deep River“, der fetzige Rocksong „Lern To Fly“ von den Foo Fighters sowie der Chart-Hit „Auf uns“ von Andreas Bourani. In kürzester Zeit sorgte Michael für richtige Töne, die nötige Lockerheit und jede Menge Spaß beim Üben - professionell und herzlich ergänzt durch unsere Chorleiter Teresa und Jochen Wölkner. Obwohl intensiv geprobt wurde, ging es abends nochmals los mit einem „Wunschkonzert“: Egal welches Stück genannt wurde, Michael griff ohne Noten in die Klaviertasten - zur Krönung wahlweise an Gitarre, Cajon und/oder Klarinette begleitet von Familie Wölkner. So wurde in großer Runde bis nach Mitternacht kräftig mitgesungen und manche Stimme pfiff danach auf dem letzten Loch. Das Besondere in diesem Jahr war, dass uns drei unserer syrischen Freunde begleiten konnten. Die jungen Männer Schiar, Ohmar und Kawa waren erst vor einigen Monaten in der Notunterkunft in der Sporthalle in Tiefenort untergebracht. Sie besuchen seit Jahresbeginn regelmäßig unsere Proben. Dem Chor gelang es, auch Abholung und Aufenthalt beim Probenwochenende zu organisieren und zu finanzieren. Herzlich gedankt sei auf diesem Wege der Diako Thüringen gem. GmbH und der Evangelischen Landeskirche in Mitteldeutschland, die unbürokratisch den größten Teil der Kosten übernommen haben, weiterhin den Fahrerinnen, dem Bogler-Haus für das Entgegenkommen sowie privaten Spendern aus der Chorgemeinschaft Tiefenort! Das Probenwochenende war für uns ein tolles Gemeinschaftserlebnis. Wir hatten sehr viel Spaß miteinander und konnten zum Beispiel beim Kegeln an der Tafel „richtige“ arabische Zahlen lernen. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 6 - Das Klangvoll(k)hat sich 2012 zur Tiefenorter 875-Jahrfeier als Jubiläums-Gospelchor gegründet. Da das damalige Kirchenkonzert ein phantastisches Erlebnis war, entschloss man sich, weiter zu singen. Der schwungvolle Chor gehört mittlerweile fest zum Gesangverein Tiefenort e.V., der im Weiteren aus der Chorgemeinschaft Krayenberg besteht. Seit 2012 sind weitere Sängerinnen und Sänger hinzugekommen und das Repertoire wurde auf ein umfangreiches Rock-Pop-Programm erweitert. Auch klassisches Liedgut wird gepflegt. Wer Interesse am Singen und der geselligen Runde hat, kann sich gern bei Chorleiterin Teresa Wölkner (Tel.-Nr. 03695 / 821023) melden oder dienstags um 19:30 Uhr zur Probe in das ehemalige Schulgebäude („Rote Schule“) neben der Kirche in Tiefenort kommen. Das Klangvoll(k) freut sich auf neue Stimmen und die nächsten Auftritte: zum Frühlingskonzert am 1. Mai in der Kirche Merkers, zum 15. Mai zur Goldenen Konfirmation in Tiefenort, zum 21. Mai am Gradierwerk in Bad Salzungen, zum 5. Juni beim Frühlingskonzert in Kieselbach sowie zum 12. Juni wiederum in Merkers zum Werrataltag. Zu den Konzerten werden die jüngst einstudierten Stücke aufgeführt, also „klangvoll“ dargeboten. (Heck) DRK-Ortsverein Tiefenort Kleidersammlung am 9.4.2016 mit „Wow-Effekt“ bei sonnigem Wetter und 8 Rekord-Helfern/innen Mit 3 Fahrzeugen und 8 Helferinnen & Helfern des DRK-Ortsverein Tiefenort wurde heute am Samstag den 9.4.2016 in freiwilliger ehrenamtlicher Arbeit in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr unsere Kleidersammlungs-Aktion für das Frühjahr 2016 durchgeführt. Gesammelt wurde mittels 2 Fahrzeugen des DRK und einem Miet-LKW der Firma AVIS in den Gemeinden Tiefenort mit Ortsteilen, Frauensee mit Ortsteilen sowie der Kambachsmühle als Haussammlung. Ebenso wurden die Container in Merkers-Kieselbach angefahren und geleert. Aufgrund der immensen Spendenbereitschaft war die erste Zwischenleerung der Fahrzeuge im DRK Kreisverband Bad Salzungen e.V. schon um 11:30 Uhr notwendig. Hier fehlten aber noch die Orte Tiefenort und Hämbach. Nach der Mittagspause begannen wir dann in Tiefenort und Hämbach. Abschließend befuhren wir nochmals alle genannten Gemeinden, wo wir abermals gespendete Kleidung einsammelten. Somit wurden der LKW, ein 7,5-Tonner, ein zweites mal voll. Gegen 17:30 Uhr entleerten wir die 2. Ladung im DRK-Kreisverband Bad Salzungen e.V. und nutzten hierfür zur Lagerung einen weiteren Container, da wir auf diese immense Bereitschaft für Kleiderspenden nicht direkt eingestellt waren und die genutzte Garage schnell ausgelastet war. Wer allerdings heute nicht die Chance nutzen konnte, uns seine Spende zu überreichen, kann die Kleiderspende-Container des DRK-Ortsverein Tiefenort (siehe Kennzeichnung) in den Orten, Tiefenort, Unterrohn, Oberrohn, Frauensee, Springen, Dönges und Hämbach sowie Merkers-Kieselbach nutzen. Nr. 4/2016 Ihr DRK-Ortsverein Tiefenort Andreas Gratz Vorsitzender DRK-Ortsverein Tiefenort Wilhelmstraße 2, 36469 Tiefenort Tel.: 03695824949 Internet: www.facebook.com/drktiefenort e-Mail: [email protected] Senioren Geburtstagsglückwünsche 01.05. 01.05. 02.05. 03.05. 04.05. 04.05. 05.05. 06.05. 06.05. 07.05. 07.05. 08.05. 08.05. 09.05. 09.05. 09.05. 11.05. 11.05. 11.05. 11.05. 13.05. 14.05. 15.05. 16.05. 16.05. 16.05. 18.05. 19.05. 20.05. 21.05. 21.05. 22.05. 23.05. 23.05. 24.05. 24.05. 25.05. 27.05. 28.05. 29.05. 29.05. 29.05. 31.05. zum 76. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 69. Geburtstag Frau Röschke, Erika Herrn Schramm, Herbert Frau Leimbach, Regina Frau Arndt, Margarethe Frau Lämmerhirt, Johanna Frau Wohlfahrt, Brigitte Frau Pley, Edeltraut Herrn Krug, Jürgen Frau Richter, Heidemarie Herrn Narbei, Roland Herrn Schüler, Kurt Herrn Hill, Gerd Herrn Schrön, Gerd Frau Faulstich, Margarete Herrn Rössel, Martin Herrn Wesche, Ulrich Herrn Hill, Walter Frau Hüther, Ellen Frau Schäfer, Elfriede Frau Schäfer, Erika Herrn Höhnel, Jürgen Herrn Blei, Siegfried Frau Zierd, Monika Herrn Fleischmann, Ewald Frau Sußdorf, Irmgard Herrn Ziller, Karl-Heinz Herrn Sauerbrei, Karl-Heinz Frau Reiser, Johanna Herrn Norbey, Gerold Frau Göpfert, Angelika Frau Kister, Herta Herrn Gebhardt, Rainer Herrn Roland, Bernd Frau Weyh, Irmgard Frau Beriet, Helga Frau Höhnel, Kristina Herrn Preißel, Werner Frau Wiebel, Hannelore Herrn Schramm, Fred Herrn Narbei, Ernst Frau Preißel, Inge Frau Roland, Else Herrn Göpfert, Jürgen OT Dönges 11.05. zum 84. Geburtstag Herrn Christ, Erich 12.05. zum 71. Geburtstag Herrn Sekula, Wolfgang 29.05. zum 76. Geburtstag Frau Linhos, Isolde OT Hämbach 04.05. zum 75. Geburtstag 06.05. zum 83. Geburtstag 08.05. zum 79. Geburtstag 10.05. zum 79. Geburtstag 14.05. zum 65. Geburtstag 16.05. zum 65. Geburtstag 20.05. zum 65. Geburtstag 23.05. zum 71. Geburtstag 30.05. zum 81. Geburtstag Wir bedanken uns hiermit recht herzlich bei den tatkräftigen Helferinnen und Helfern sowie den Spendebereiten Bürgerinnen und Bürgern die uns einen solchen Erfolg bescherten. Im Oktober wird es dann unsere Herbst-Sammlung geben. Herrn Schmidt, Helmut Frau Gerlach, Christel Frau Brehm, Brigitte Frau Röthig, Rosa Marie Frau Bock, Jutta Herrn Gerlach, Gunther Frau Stöhr, Margitta Herrn Kaluse, Wolfgang Herrn Engelke, Alfred OT Oberrohn 04.05. zum 87. Geburtstag Herrn Stein, Günther 06.05. zum 75. Geburtstag Frau Müller, Gerda 12.05. zum 86. Geburtstag Herrn Luck, Gerhard Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort 12.05. 15.05. 16.05. 25.05. zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag OT Unterrohn 08.05. zum 79. Geburtstag 19.05. zum 72. Geburtstag 25.05. zum 73. Geburtstag 25.05. zum 73. Geburtstag 27.05. zum 67. Geburtstag - 7 - Herrn Reisdorf, Horst Frau Römhild, Irene Frau Strank, Helga Herrn Gerstendörfer, Horst Frau Stieler, Anny Frau Bartölke, Christa Herrn Hohmann, Dieter Herrn Matern, Horst Herrn Adler, Horst Wir gratulieren am 07.05. zum 60. Hochzeitstag Herrn Becker, Martin und Frau Becker, Erika Tiefenort am 25.05. zum 50. Hochzeitstag Herrn Müller, Artur und Frau Müller, Christel Tiefenort OT Hämbach Verein für Senioren in Tiefenort e.V. Programm für Mai 2016 Nr. 4/2016 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Tiefenort Monatsspruch für Mai 2016 Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. 1. Korinther 6, 19 Gottesdienste: 5. Sonntag n. Ostern, Rogate (Betet!), 01.05.2016 10.00 Uhr Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 05.05.2016 10.00 Uhr Regionalgottesdienst in Merkers 6. Sonntag n. Ostern, Exaudi (Höre!), 08.05.2016 09.30 Uhr Konfirmation 14.00 Uhr Kirchfest und Glockenweihe in Dorndorf Pfingstsonntag, 15.05.2016 13.30 Uhr Feier der Goldenen Konfirmation (50 Jahre) Pfingstmontag, 16.05.2016 14.00 Uhr Regionalgottesdienst in Kieselbach mit geselligem Beisammensein Trinitatis, 22.05.2016 09.30 Uhr Feier der Diamantenen Konfirmation (60 Jahre) 1. Sonntag n. Trinitatis, 29.05.2016 09.30 Uhr Feier der Eisernen Konfirmation (65 Jahre) Veranstaltungen: Seniorentanz: Montag, 02. Mai 2016, 14.30 Uhr Montag, 23. Mai 2016, 14.30 Uhr Vorkonfirmanden: Dienstag, 16.00 Uhr Konfirmanden: Dienstag, 17.00 Uhr Christenlehre Kl. 1-3: Mittwoch, 15.00 Uhr Kl. 4-6: Mittwoch, 16.00 Uhr Kirchenchor: Montag, 19.30 Uhr Mittwoch, 04.05.2016 Unsere Fahrt führt uns ins Rhönstädtchen Geisa. Dort können wir im Schloss gut Kaffee trinken. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Schlossensemble mit seinem Barockschloss zu besichtigen oder das neue Stadtmuseum bzw. die historische Altstadt zu erkunden. Um 17.00 Uhr geht es nach Oberzella, wo wir im Bürgerhaus bei Frau Arndt das Abendessen genießen werden. Abfahrt in Tiefenort: 13.30 Uhr an den Haltestellen Werrator, Markt, Frankfurter Straße Anmeldung bei Frau Renate Hill Herzliche Bitte: Mittwoch, 11.05.2016 Die Tiefenorter Senioren sind neugierig auf andere Länder, andere Lebensweisen. Diesmal werden sie über das fast letzte sozialistische Land Kuba viel Interessantes in Bild und Ton von Klaus-Martin Luther erfahren. Eine Reise führte ihn auf der Insel von Nord nach Süd. Wir treffen uns um 14.00 Uhr im „Waldcafe“ zum Kaffee und zum Vortrag. oder persönlich im Pfarramt abzugeben. Mittwoch, 18.05.2016 Die Orangerie im 35 ha großen Englischen Garten des Schlosses Friedenstein in Gotha gilt als Kleinod der barocken Gartenkunst. Wir freuen uns auf den Besuch dieses Parks. Unterwegs trinken wir gemütlich Kaffee, auf der Rückreise kehren wir in der „Sophienaue“ in Eisenach zum Abendessen ein. Anmeldung bei Frau Renate Hill Mittwoch, 25.05.2016 Während der Sommerzeit beginnt unsere Stunde der „Freude an Bewegung“ wieder um 15.00 Uhr in der Krayenbergsporthalle. Zu allen Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen. Der Vorstand Das Kirchgeld ist ein wichtiger Beitrag für das Leben in unseren Kirchgemeinden. Wir bitten Sie, Ihr Kirchgeld zu überweisen: Ev. Kirchgemeinde Tiefenort Sparkasse Wartburgkreis: IBAN: DE02 8405 5050 0000 1135 73 VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden: IBAN: DE82 8409 4754 0003 5923 32 Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde Tiefenort. Ihr Pfarrer A. Fritsch Wir gratulieren zur Konfirmation am 08. Mai 2016, 09.30 Uhr: Unsere Konfirmanden: Antonio Keiderling, Paul Meißner, Jasmin Riedel, Chantal Schrön, Tiefenort. Sarah Heller, Dönges und Kay Höhl, Frauensee. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 8 - Wissenswertes Thüringer Landesmeisterschaften im Judo Am 09. April 2016 wurde Nele Rojahn aus Tiefenort vom JC Kogatan Bad Salzungen Landesmeisterin in der Altersklasse u11 (50,7 kg). Wir gratulieren recht herzlich zum Erfolg. Nr. 4/2016 verstehen. Ein Tier bedeutet Verantwortung. Auch der finanzielle Faktor muss überlegt sein. Dafür bekommt man aber auch die Liebe der Tiere zurück. Das sollte man alles im Vorfeld bedenken. Ab und zu bekommt die Tierhilfe als Verein kleine Geldspenden, die wir dankend zum Wohle der Tiere einsetzen können. Deshalb soll dieser Artikel vielleicht anregen, uns bei unseren Aufgaben zu unterstützen. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und eventuelle Bereitschaft zur Hilfe! Die Tierhilfe Bad Salzungen e.V. Kontakt: Petra Priese, Handy: 015228556640 Verschiedenes Mit der Oma Anna nach Isenach Landesmeisterin Jule Rojahn Wofür ist die Tierhilfe da und welche Aufgaben hat sie? In letzter Zeit häufen sich die Bemerkungen zur Tierhilfe: ihr habt doch genug Mittel vom aufgelösten Hundesportverein Bad Salzungen bekommen und auch von anderen Seiten genug Futterspenden erhalten. Das ist aber leider nicht so - diese Mittel kamen der Tierhilfe nicht zu. Wir wollen auf diesem Weg der Öffentlichkeit einen Einblick in unsere Tätigkeit vermitteln: Die Tierhilfe ist ein eingetragener Verein der größtenteils von den Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder arbeitet. Pro Vereinsmitglied sind das 32 Euro Jahresbeitrag und somit ergibt sich bei zurzeit 50 Mitgliedern für die anstehenden Aufgaben kein hohes Budget. Von diesen Beiträgen bezahlt die Tierhilfe zum Beispiel die Kastrationen von ausgesetzten oder wild lebenden Katzen, um deren weitere Vermehrung einzudämmen. Diese Katzen werden in Lebendfallen eingefangen, kastriert und wieder dort ausgesetzt wo sie gefangen wurden. Grund dafür ist, dass wilde Katzen sich nicht mehr zähmen lassen da sie nur den Freigang kennen. Sie würden auch keine Bindung auf einen Menschen aufbauen. Sollten es Jungkatzen sein, besteht die Möglichkeit nach der Kastration und Untersuchung diese Tiere an private Helfer weiterzugeben, welche sich dann um die Tiere kümmern bis sie evtl. vermittelt werden können. Leider ist das nicht so oft möglich. Natürlich müssen die freilebenden Katzen und auch die bei Helfern befindlichen Tiere mit Futtermitteln versorgt werden. Dieses Futter bezahlen die Mitglieder der Tierhilfe fast nur aus eigener Tasche. Ebenso die Fahrten zum Tierarzt. Die Mittel aus den Mitgliedsbeiträgen werden fast vollständig durch die Kastrationen der wildlebenden Katzen aufgebraucht es gibt eben zu viele wildlebende und ausgesetzte Katzen. Manchmal lässt der Gesundheitszustand der Tiere aber diese Maßnahmen nicht mehr zu und dann müssen sie vom Tierarzt erlöst werden. Es gibt auch leider Bürger die solche kranken und auch angefahrenen Tiere bemerkt haben dann aber nicht wissen an wen sie sich wenden sollen bzw. auch leider wegsehen. Diese Tiere müssen dann jämmerlich leiden. Oft sind Menschen schnell von der Idee begeistert, sich ein Tier anzuschaffen - so niedliche kleine Geschöpfe ... Dann passen sie aber nicht mehr so richtig in den Tagesablauf und werden den Besitzern lästig. Gerade wenn diese Tiere dann trächtig oder krank sind, fällt oft der Entschluss, sie irgendwo auszusetzen. Solche Mitmenschen kann man irgendwie nicht Es war im Kriegsjahr 1943, mein Vater war an der Ostfront, und Opa Sebastian führte die Schuhmacherei in Tiefenort weiter. Oma und ich fuhren mit der Eisenbahn über Bad Salzungen nach Eisenach um Material einzukaufen. In Bad Salzungen sind wir in den Zug von Lichtenfels kommend eingestiegen. Oma sagte: Wir setzen uns rechts an das Fenster in Fahrtrichtung. Nach dem Bahnhof Eppichnellen-Wilhelmstal (Förtha) - ein Pfiff - und wir waren im Tunnel, schnell die Fenster zu, wegen dem Funkenflug von der Dampflokomotive. Nun wusste ich auch, warum wir uns an das rechte Fenster setzten, doch droben auf dem Berg war die Wartburg zu sehen. In Eisenach angekommen gingen wir zu Fuß (Straßenbahn kostete ja Geld) am Zigarrenladen von PALM vorbei in die Stadt. Bei SCHINKE wurde eingekehrt, da gab es eine Tasse Fleischbrühe und ´ne Semmel dazu. Nach der kleinen Pause liefen wir durch das Karlstor, ich höre heute noch das Quietschen der Straßenbahnen, wenn sie über den Karlsplatz am Lutherdenkmal vorbei in die Karlsstraße fuhren. Oma und ich waren hier um für die Schuhmacherei Material einzukaufen. Mit den Bezugsscheinen für Nägel und etwas Leder liefen wir zum Lederhändler Regensburger. Leider war trotz der Zuteilung nicht alles zu bekommen, na, zum Lederhändler Hartung war es ja nicht weit. Da die Zuteilungen vom Staat nicht ausreichten, ging so manches Stück Butter und mal ´ne Gans über und unter den Ladentisch. („Wer gut schmiert, der gut fährt.“) Am Schwarzen Brunnen mussten wir noch zum Schäftemacher Arno Queck, der hatte für ein Paar neue Schuhe die Oberteile genäht. Am Karlsplatz kehren wir noch einmal ein, um bei einem Glas Quatsch (roter Saft) unser Knackwurscht-Brot zu verzehren. Mit der Rolle Gummi und dem anderen Einkauf ging es zurück zum Bahnhof. Wir fuhren endlich heim nach Tiefenort an der Werra. Meine Oma war Anna Altstadt, Karl-Simon-Str. 18 Niedergeschrieben von Burkhardt Altstadt, Jahrgang 1934. Zurzeit, seit 1952, wohnhaft in Gelsenkirchen/Westf. Amtsblatt KRAYENBERGBOTE der Gemeinde Frauensee E-Mail: [email protected] 14. Jahrgang Freitag, den 29. April 2016 Nr. 4 / 17. Woche Zu Himmelfahrt an den Frauensee Der Angelverein „Aal“ Frauensee lädt auch in diesem Jahr wieder zu einer Rast am Frauensee ein. Am 05. Mai 2016 ab 10:00 Uhr werden die Gäste mit Getränken und Spezialitäten vom Grill versorgt. Ab 14:30 Uhr gibt es in der Seebaude Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Auf zahlreiche Gäste freuen sich die Mitglieder des Angelvereins Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 10 - Nr. 4/2016 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisters X des Bürgermeisters des Landrats am 05.06.2016 Name der Gemeinde/Stadt in der Gemeinde 1. Datum Frauensee Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahl für die Gemeinde – die Frauensee Stimmbezirke der Gemeinde - kann in der Zeit vom Datum 16.05.2016 bis während der allgemeinen Öffnungszeiten und am Ort der Einsichtnahme in Datum 20.05.2016 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) 19.05.2016 bis 18:00 Uhr Datum Rathaus Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 1 4) von Wahlberechtigten eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigter hat das Recht, an Werktagen vom Datum Datum 16.05.2016 bis 20.05.2016 (Einsichtsfrist) während der vorstehend genannten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung nach Nr. 1 Satz 3 besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat. 2. Jeder Wahlberichtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Datum Einsichtsfrist, spätestens am 20.05.2016 Name der Gemeinde (16. Tag vor der Wahl) bis 18.00 Uhr, Tiefenort, Kirchplatz 5 bei der Gemeinde Einwendungen erheben. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Datum 15. 05.2016 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 11 - Nr. 4/2016 Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der/den oben genannten Wahl/en im Wege der Briefwahl teilnehmen. 4.1. Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein von der Gemeindeverwaltung. 4.2. Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. Zugleich mit dem Wahlschein erhält er: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen Wahlbriefumschlag der von der Gemeinde freigemacht worden ist, mit der Anschrift der Gemeinde und auf dem die Nummer des Stimmbezirkes oder des Wahlscheines angegeben sein muss sowie das Merkblatt für die Briefwahl. Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum Datum 03.06.2016 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 4.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 5. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an die Anschrift seiner Hauptwohnung übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt; Postsendungen werden von der Gemeindeverwaltung frei gemacht. Die Gemeindeverwaltung übersendet dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn dieses sonst geboten erscheint. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird; § 14 Abs. 1 Satz 5 ThürKWO gilt entsprechend. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindeverwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem/den Stimmzettel/n für die oben genannte/n Wahl/en und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Ein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Ort, Datum Tiefenort, den 15.04.2016 Die Gemeindebehörde Marga Krauß Gemeindewahlleiterin Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 12 - Nr. 4/2016 Sprechzeiten Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Frauensee am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 03. Mai 2016 um 19:30 Uhr im Versammlungsraum im Gemeindeamt Frauensee, Platz der Freundschaft 3 statt. Tagesordnung 1.Begrüßung 2. Allgemeine Informationen 3. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung. Sprechtage des Bürgermeisters der Gemeinde Frauensee im Monat Mai 2016 Donnerstag 12. Mai 2016 Donnerstag 19. Mai 2016 Donnerstag 26. Mai 2016 oder nach Vereinbarung. gez. Reitzig Bürgermeister Der Zutritt ist für jedermann frei. Frauensee, den 18.04.2016 Marga Krauß Gemeindewahlleiterin Bekanntmachung der Beschlüsse der 15. Sitzung des Gemeinderates Frauensee am 23.03.2016 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 23.03.2016 fand die 15. Sitzung des GR Frauensee statt. Es wurden nachfolgende Beschlüsse, welche im vollen Wortlaut in der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, zu den amtlichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausliegen, gefasst: (es waren 8 + 1 Gemeinderäte anwesend) TOP 2 Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung des Gemeinderates vom 03.02.2016 Beschluss-Nr.: 41-15-16 Der Gemeinderat Frauensee beschließt in seiner Sitzung am 23.03.2016 die Annahme des Protokolls der Sitzung vom 03.02.2016 in der vorliegenden Form. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.................................... 8 + 1 davon anwesend:.................................................................. 8 + 1 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 1 TOP 3 Bestätigung Gemeindewahlleiter Beschluss-Nr.: 42-15-16 Der Gemeinderat Frauensee bestätigt in seiner Sitzung am 23.03.2016 die Berufung von Frau Marga Krauß aus Frauensee als Gemeindewahlleiterin und Frau Désirée Borrs aus Tiefenort zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 05.06.2016. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.................................... 8 + 1 davon anwesend:.................................................................. 8 + 1 Ja-Stimmen:................................................................................ 9 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 TOP 5 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Frauensee Beschluss-Nr.: 43-15-16 Der Gemeinderat Frauensee beschließt in seiner Sitzung am 23.03.2016 die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Frauensee (Straßenreinigungssatzung) in der anliegenden Form. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.................................... 8 + 1 davon anwesend:.................................................................. 8 + 1 Ja-Stimmen:................................................................................ 9 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Enthaltungen:............................................................................. 0 09.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr Gemeindemitteilungen Öffentliche Ankündigung der RhönEnergie Fulda GmbH für das Förderjahr 2016 Ankündigung Förderprogramm Die RhönEnergie Fulda GmbH macht bekannt, dass für die Förderung von innovativen Projekten im Strom- als auch Wärmemarkt in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Stromspeicher und Energiedienstleistungen, die auch Trends setzen und zu praxistauglichen Lösungen führen, für das Förderjahr 2016 ein Förderbudget in Höhe von insgesamt 200.000 € zur Verfügung gestellt wird. Förderanträge sind bis zum 31. Juli 2016 (Einreichungstermin) schriftlich und vollständig bei der RhönEnergie Fulda GmbH Bahnhofstraße 2 36037 Fulda einzureichen. Nach Ende dieser Frist eingehende Förderanträge werden im Förderjahr 2016 nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist folgende Festlegung der RhönEnergie Fulda GmbH zu beachten, welche die Details des Förderprogramms regelt (z. B. Förderungsvoraussetzungen, Beantragung, Vergabeverfahren): „Förderung von Projekten im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien 3/2016“ Diese ist gültig ab dem 21. März 2016 und kann, wie auch das Antragsformular, unter www.re-fd.de/foerderprogramm abgerufen werden. Auf Wunsch können die Unterlagen auch zugeschickt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an [email protected] oder per Post an die oben genannte Adresse. Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 13 - Veranstaltungen Route: Nr. 4/2016 Wir queren die alte Autobahntrasse. Am Jesusbrünnlein kurze Rast. Weiter an der „Wald- und Wiesenapotheke“ vorbei kommt der Aufstieg zum Hörselberg (ca. 70 min). Kaffepause in der Gaststätte am Hörselberg. Auf dem Rückweg kommen wir an der „Tannhäuserhöhle“ und an der „Venushöhle“ vorbei. Länge der Tour: ca. 3,5 km + zurück. Frisch auf … und gutes Wetter wünscht Der Vorstand Pfingstsonntag 15.05.2016 am Waldhaus im Rehlos ab 10.00 Uhr Frühschoppen ab 11.00 Uhr warmes Essen Suppe mit Bockwurst aus der Goulaschkanone, Bratwurst vom Rost, Kaffeestube ab 1400 und bei schönem Wetter ab ca.1400 Blasmusik mit dem BSW-Eisenbahnerblasorchester Gerstungen ES LÄDT EIN DER MGV FERNBREITENBACH „1880“ E.V. Senioren Geburtstagsglückwünsche 03.05. 05.05. 09.05. 14.05. 16.05. 16.05. 18.05. 19.05. 26.05. 26.05. 27.05. 27.05. 28.05. 31.05. zum 68. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 81. Geburtstag Frau Specht, Margot Herrn Buchholz, Gernot Herrn Fladung, Hubert Frau Wilhelm, Anna Herrn Iffarth, Erich Frau Soschinka, Gisela Frau Meier, Brigitte Frau Ernst, Helga Frau May, Else Herrn Schmidt, Rudi Herrn Preiß, Peter Klaus Frau Schuran, Hannelore Herrn Ludwig, Harri Herrn Hoffmann, Rudolf OT Möllersgrund 21.05. zum 88. Geburtstag Herrn Sokoll, Gerhard Wir bitten alle Gäste ihre motorisierten Fahrzeuge am Waldrand abzustellen. Im Wald herrscht Fahrverbot !!! Vereine und Verbände Natur- und Heimatverein Frauensee e.V. Frühjahrswanderung zum Großen Hörselberg Der Natur- und Heimatverein lädt alle Wanderfreunde und Naturliebhaber ein zur Wanderung auf den Großen Hörselberg (480 m ü.M.) Seniorenverein Frauensee Einladung zur Wahlversammlung Am Mittwoch, den 25.05.2016 um 14:30 Uhr lädt der Seniorenverein Frauensee alle Mitglieder zur Wahlversammlung in das Gasthaus „Zum Goldenen Stern“ herzlich ein Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen. Der Vorstand Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Frauensee Monatsspruch für Mai Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst. 1. Korinther 6, 19 Gottesdienste Am: Treffpunkt: Start: Sonntag, dem 8. Mai 2016 Am Schloss Frauensee um 13:00 Uhr Die Anreise erfolgt in Fahrgemeinschaften per PKW über Eisenmach, Wutha, nach Schönau, Dorfmitte links über den Bahnübergang zum Reiterhof „Zapfengrund“. ca. 14:00 Uhr am „Zapfengrund“, Schönau 01.05.2016 kein Gottesdienst 05.05.2016 - Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Regionalgottesdienst in Merkers 08.05.2016 14.00 Uhr Kirchfest und Glockenweihe in Dorndorf 15.05.2016 - Pfingstsonntag 10.30 Uhr 16.05.2016 - Pfingstmontag 14.00 Uhr Regionalgottesdienst in Kieselbach mit geselligem Beisammensein Amtsblatt der Gemeinde Frauensee 22.05.2016 10.00 Uhr 29.05.2016 - 14 - Goldene u. Diamantene Konfirmation kein Gottesdienst Angebot zur Kinderarbeit: Christenlehre in Kieselbach: Donnerstags, 14:15 Uhr Klassen 1+2 15:15 Uhr Klassen 3+4 Die Kinder der 1.+2. Klasse werden mit Ihrer Zustimmung von Frau Hofmann vom Hort abgeholt. Kinderstunde in Dorndorf Donnerstags, 15:00 Uhr im ev. Gemeindehaus Die Eltern sind für Hin- und Rückfahrt eigenverantwortlich. Es wäre schön, wenn Sie eines der Angebote für Ihre Kinder ermöglichen könnten. Vorkonfirmandenunterricht 6. und 7. Klasse Donnerstag, 21. April, 15.30 Uhr im Pfarrhaus Kieselbach Kirchgeld Das Kirchgeld ist ein wesentlicher Beitrag für die Haushaltsführung in unserer Kirchgemeinde. Sie können es überweisen auf das Konto der Ev. Kirchgemeinde Frauensee Konto-Nr.: 15 67 36 BLZ: 840 550 50 Sparkasse Wartburgkreis IBAN: DE56 8405 5050 0000 1567 36 Persönlich angenommen wird es von Pastorin Bartnick dienstags zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr im Pfarrhaus Frauensee und in Dönges von unserer Kirchältesten Bianca Kehr. Der Gemeindekirchenrat bittet um einen Jahresbeitrag von 24,00 EUR. Herzlichen Dank! Ein sonniges und erfülltes Pfingstfest wünscht Ihre G. Bartnick, Pastorin Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den 17.05.2016 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 27.05.2016 Nr. 4/2016