Amtsblatt - Tiefenort

Transcription

Amtsblatt - Tiefenort
Amtsblatt
KRAYENBERGBOTE
der Gemeinde
Tiefenort
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tiefenort.de
14. Jahrgang
Freitag, den 29. April 2016
Nr. 4 / 17. Woche
Fotowettbewerb „Heimat“
Im Frühjahr 2014 habe ich zusammen mit meinem Vater ein
schönes Bild vom Sportplatz, der Krayenberg-Sporthalle,
Werra und im Hintergrund Tiefenort aufgenommen.
Entstanden ist das Bild mit Hilfe eines Quadkopters. Es zeigt,
wie der Frühling langsam in unsere schöne Heimat einkehrt.
Marvin Reinhardt aus Dönges
mit Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 2 -
Sprechzeiten
Gemeindeverwaltung Tiefenort
Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Standesamt, Hauptamt,
Einwohnermeldeamt
Montag.......................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag....................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch................................................................... geschlossen
Donnerstag................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag.............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr
Bürgermeister-Sprechtag
Donnerstag................... 10.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Tel.: ........................................................................03695/82760
Mietersprechzeiten
Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung
Die Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung finden jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus
Tiefenort statt.
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten finden jeden
Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Tiefenort statt.
Am Freitag, den 06.05.2016
bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Information an Interessenten
von Brennholz
An folgenden Terminen finden Sprechtage in der Gemeindeverwaltung Tiefenort, jeweils von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt:
12.05.2016
26.05.2016
16.06.2016
(Termine unter Vorbehalt
aktueller Änderungen)
Tel.: 0172/3480131
Christian Müller
Revierleiter Krayenberg
Nr. 4/2016
TOP 2
Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2016
Beschluss Nr. 139-23-16
Der Gemeinderat Tiefenort genehmigt die Niederschrift der 22.
Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2016 in der vorliegenden
Form.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1
davon anwesend....................................................................... 14
Ja-Stimmen: ............................................................................. 12
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 2
TOP 4
Vergabebeschluss Bauarbeiten OD Oberrohn
Beschluss Nr. 140-23-16
Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe und
der Vergabe zur Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen
im Zusammenhang mit der Ausführung der Straßen - und Kanalbauarbeiten an die Firma Bickhardt-Bau Schwabhausen, als
wirtschaftlichsten Anbieter, in Höhe von 47.746,87 EUR zu.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1
davon anwesend....................................................................... 14
Ja-Stimmen: ............................................................................. 12
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 2
TOP 5
Beschluss Feuerwehrsatzung
Beschluss Nr. 141-23-16
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Neufassung der
Feuerwehrsatzung der Freiwilligen Feuerwehren Tiefenort.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1
davon anwesend....................................................................... 14
Ja-Stimmen: ............................................................................. 14
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
TOP 6
Beschluss Feuerwehrentschädigungssatzung
Beschluss Nr. 142-23-16
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1
davon anwesend....................................................................... 14
Ja-Stimmen: ............................................................................. 14
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
gez. R. Rubisch
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Beschlüsse
der 23. Sitzung
des Gemeinderates Tiefenort am 14.03.2016
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 14.03.2016 fand die 23. Sitzung des GR Tiefenort statt. Es
wurden nachfolgende Beschlüsse, welche im vollen Wortlaut in
der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, zu den amtlichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausliegen, gefasst:
(es waren 13 + 1 Gemeinderäte anwesend)
TOP 1
Beschluss Nr. 138-23-16
Der Gemeinderat Tiefenort bestätigt die form- und fristgemäße
Einladung sowie Erstellung der Unterlagen zur 23. Sitzung des
Gemeinderates am 14.03.2016 entsprechend des § 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Tiefenort.
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.............. 16 + 1
davon anwesend....................................................................... 14
Ja-Stimmen: ............................................................................. 14
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
Impressum
Krayenbergbote
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
und der Gemeinde Frauensee
Herausgeber: Gemeinde Tiefenort, Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort und
Gemeinde Frauensee, Platz der Freundschaft 3, 36460 Frauensee
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlicher Teil:
Gemeinde Tiefenort und Gemeinde Frauensee
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätz- lichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papier- beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich kostenlos an die Haushalte der Gemeinde Tiefenort. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
(inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
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Bekanntmachung
Der am 25.01.2016 vom Gemeinderat der Gemeinde Tiefenort gemäß § 10 Abs. 1 BauGB - Baugesetzbuch als Satzung
beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „In den
Schlossgärten„ zur Schaffung des sozialen Zentrums wurde
mit Bescheid des Landratsamtes Wartburgkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, vom 11.04.2016 mit AZ Nr. 216-16-08 gemäß
§ 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB genehmigt.
Nr. 4/2016
Gemeindemitteilungen
Öffnungszeiten Schwimmbad
Das Freibad in Tiefenort öffnet voraussichtlich
ab dem 14.05.2016 um 13:00 Uhr
Öffnungszeiten:
täglich von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr (bei schönem Wetter auch
vormittags)
Die Saisonkarten sind ab dem 02. Mai 2016 werktags im
Schwimmbad erhältlich.
Fotowettbewerb „Heimat“
Liebe Kinder und Jugendliche der Gemeinde Tiefenort
einschl. aller Ortsteile!
Die ersten Fotos sind da ….
Wir möchten uns bei euch allen für die Teilnahme und die Zusendung der vielen tollen Fotos bedanken. Ab sofort könnt ihr in
jeder Ausgabe des „Krayenbergboten“ ein Foto mit dem Namen
des Einsenders sehen. Für jedes veröffentlichte Foto gibt es natürlich auch einen kleinen Preis.
Gerne könnt Ihr uns auch weiterhin eure Fotos per email: [email protected] schicken. Wir freuen uns über jedes einzelne Foto und sind gespannt auf eure Ideen zum Thema „Heimat“.
Allgemeine Mitteilungen
Der Bebauungsplan, seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3
BauGB ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im
Bauamt der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 2, 36469 Tiefenort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß
§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Gesetzliche Grundlage dieses Bauleitplanverfahrens bildet das
Baugesetzbuch in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I 5. 2414), letzte Änderung vom 20. Oktober 2015 (BGBl. 15. 1722).
Hinweise:
1. Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind für die Rechtswirksamkeit dieses Bebauungsplanes unbeachtlich
a) eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
b) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Tiefenort geltend
gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
darzulegen.
2. Für den Fall, dass durch einen Bebauungsplan Vermögensnachteile im Sinne der §§ 39 bis 42 BauGB eintreten, kann
der Entschädigungsberechtigte Entschädigung nach § 44
Abs. 3 Satz 1 BauGB verlangen. Er kann gemäß § 44 Abs. 3
Satz 2 BauGB die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei
dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs.
4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die vorstehend bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt
wird.
Tiefenort, den 20.04.2016
Rubisch
Bürgermeister
- Siegel -
Teilnehmer der Jugendweihe
am 14.05.2016
Gymnasium Bad Salzungen
Leonie Büchner, Jona-Felice Matthes, Lena Barth,
Luisa Preißel, Anna Peter, Paul Römhild, Noah Schmidt
Veranstaltungen
Schützenverein Tiefenort 1875 e.V.
Einladung
Wie bereits in den vergangenen beiden
Jahren wird der Schützenverein
am Himmelfahrtstag,
Donnerstag,
dem 05. Mai 2016,
den Kiosk im Kaffeetälchen als Raststätte für durstige und
hungrige Wanderer von morgens um 09:30 Uhr bis abends
um 18:00 Uhr öffnen.
Angeboten werden Bier vom Fass sowie andere alkoholische
und nichtalkoholische Getränke. Für den Hunger gibt es Leckeres vom Grill.
Die Mitglieder des Schützenvereins freuen sich
auf Ihren Besuch!
Schützenverein Tiefenort 1875 e.V.
Der Vorstand
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Nr. 4/2016
3. Tiefenorter
Hei m at fe s t
vom 27. bis 29. Mai 2016
Freitag, 27. Mai 2016
ab 19 Uhr
Eröffnung der Schankwirtschaft
Samstag, 28. Mai 2016
ab 19 Uhr
musikalischer Abend mit dem „Musikverein Ketten“
Dirndl und Lederhose sind gerne gesehen
Sonntag, 29. Mai 2016
ab 10 Uhr
ab 12 Uhr
ab 14 Uhr
Frühschoppen
gemeinsames Mittagessen
Familiennachmittag mit Kaffee und Kuchen
Alle Veranstaltungen finden
am Krugs Haus statt.
1. Frauen-Second-Hand
Flohmarkt in Tiefenort
Am Freitag, den 3. Juni 2016 findet in der Zeit von 19 Uhr
bis 22 Uhr der 1. Flohmarkt zum Thema „Alles für die Frau“
im Saal der Gaststätte „Zum Stern“ am Markt in Tiefenort
statt.
Das Sortiment umfasst Artikel der Sommer- und Wintersaison, darunter Bekleidung in den Größen XS - XXL, Schuhe,
Taschen, Accessoires, Bücher vieles mehr.
Pfingsten auf dem Krayenberg
Wir laden am
15.05.2016 ab 14:30 Uhr
zum traditionellen Pfingstkonzert
mit der Bergmannskapelle Unterbreizbach ein.
Auf zahlreiche Besucher aus nah und fern freuen sich
die Mitglieder der Krayenburggemeinde Tiefenort e.V.
Die Nummernvergabe erfolgt am 23. April 2016 in der Zeit
von 9.30 Uhr - 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 03695 /
636344.
Ab dem 24. April erreicht ihr uns täglich ab 18 Uhr unter
0162-1091752 und unter [email protected].
Die Organisation übernehmen die Frauen des SterntalerVereins.
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Vereine und Verbände
Neues vom Heimat- und Kulturverein
Frühjahrsputz 2016
Am 12. März 2016 trafen sich Mitglieder des Heimat- und Kulturvereins Tiefenort zum Frühjahrsputz
und Arbeitseinsatz im Vereinshaus. Es wurden Frühlingsblumen
gepflanzt, Fenster geputzt, alte Möbel poliert, alte Tapete von
den Wänden gekratzt und weitere handwerkliche Arbeiten vorgenommen als Vorbereitung für kommende Maßnahmen. Beim
Entfernen der Tapete kamen auch alte erhaltenswerte Muster
zum Vorschein. Wir danken allen Aktiven, die sich Zeit für den
Verein nahmen und nehmen.
Jahreshauptversammlung
Am 30. März 2016 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins
statt, die wir aufgrund der Baumaßnahmen nicht im Krug´s Haus
durchführen konnten. Der Vorstand und Vereinsmitglieder legten
Rechenschaft über das vergangene Jahr und die Finanzen ab.
Weiterhin planten wir anstehende Vorhaben wie das Heimatfest
Ende Mai sowie die weiteren Baumaßnahmen im Vereinshaus.
Klaus Reichardt trug seine Gedanken in einem selbstverfassten
Gedicht vor und verteilte unseren Spendenaufruf. Das Krug´s
Haus benötigt dringend ein „stilles Örtchen“, um Versammlungen
und Veranstaltungen auch weiterhin absichern zu können. Dies
ist jedoch mit hohen Kosten verbunden, die der Verein nicht allein
aufbringen kann. Wir bitten deshalb um finanzielle Spenden.
Klo-Spende
Unser Krugs´ Haus braucht ein Klo,
wenn wir eins hätten, was wären wir froh.
Die Zeit drängt, doch das Geld ist knapp,
drum gebe jeder, der kann, von seinem was ab!
Spenden bitte an:
DE70840947540003698084 bei der VR-Bank
DE92840550500012014435 bei der Wartburg-Sparkasse
Der FSV Kali Werra Tiefenort informiert
über die kommenden Heimspiele unserer Männermannschaften:
1. Mannschaft:
24.04.16, 15:00 Uhr
Kali Werra - Tabarzer SV
22.05.16, 15:00 Uhr
Kali Werra- FSV Leimbach
29.05.15, 15:00 Uhr
Kali Werra - FSV Waltershausen
2. Mannschaft
23.04.16, 15:00 Uhr
Kali Werra II - SGG Schweina
21.05.16, 15:00 Uhr
Kali Werra II - FSV Stadtlengsfeld
Der Verein sucht dringend für die kommende Saison Schiedsrichter! Interessierte können sich bei Ralf Magdeburg melden.
(0163-4095122)
An dieser Stelle möchten wir auch schon einige Informationen
zum diesjährigen Familiensportfest geben. Dieses findet am
11.06.2016 statt. Am Nachmittag sind Spiele unserer Jugendteams geplant. Im Anschluss daran gibt es ein Aufeinandertreffen einer Tiefenorter Traditionsmannschaft gegen eine Auswahl
des ehemaligen „Trainingszentrums Bad Salzungen“. Der Kegelverein richtet wieder eine Dorfmeisterschaft im Kegeln aus.
Weiterhin wird es verschiedene Angebote für unsere Kleinen und
Kleinsten geben. Abends laden wir zu Musik und Tanz ein. Der
detaillierte Ablaufplan erscheint in der Mai-Ausgabe des Krayenbergboten.
Integration durch Sport!
Bereits seit Oktober 2015 konnte unser Verein einige neue Gesichter beim Training begrüßen. Flüchtlinge, welche zunächst
in der Tiefenorter Sporthalle und nun in Merkers untergebracht
sind, nahmen regelmäßig am Training der Männermannschaft
teil.
Nr. 4/2016
Nach erfolgreichem Antrag
beim DFB konnten zwei
junge Leute nun für unseren Verein angemeldet
werden. Amid Hamzat und
Ismael Muredi können seit
ca. 2 Wochen am Spielbetrieb teilnehmen. Ihr Können stellten sie gleich im
1. Pflichtspiel unter Beweis.
Für die zweite Mannschaft
trafen sie jeweils 1 x zum
3:2 Erfolg gegen Leimbach!
Durch den Sport ist es einfacher, vorhandene Sprachbarrieren zu überwinden
und sich in die Gesellschaft
zu integrieren! Der Verein
wünscht beiden viel Erfolg
auf ihrem weiteren Weg!
Der Vorstand
Klangvoll(k) Tiefenort
mit syrischen Freunden im Knüll
Am ersten März-Wochenende war es endlich wieder so weit:
am Freitagabend trafen sich 20 Sängerinnen und Sänger vom
Klangvoll(k) Tiefenort im Bogler-Haus im Knüll westlich von Bad
Hersfeld zum lang erwarteten Probenwochenende. Im Jahr zuvor
hatte der Chor mit sehr viel Spaß und Freude in der hessischen
Landesmusikakademie in Schlitz geprobt.
Der sehr engagierte, ehemalige Universitäts-Musikdozent Dr.
Michael Reuter konnte wieder gewonnen werden - und zog alle
Register des Chores! Auf dem Probenplan standen vor allem
das Spiritual „Deep River“, der fetzige Rocksong „Lern To Fly“
von den Foo Fighters sowie der Chart-Hit „Auf uns“ von Andreas
Bourani. In kürzester Zeit sorgte Michael für richtige Töne, die
nötige Lockerheit und jede Menge Spaß beim Üben - professionell und herzlich ergänzt durch unsere Chorleiter Teresa und
Jochen Wölkner. Obwohl intensiv geprobt wurde, ging es abends
nochmals los mit einem „Wunschkonzert“: Egal welches Stück
genannt wurde, Michael griff ohne Noten in die Klaviertasten
- zur Krönung wahlweise an Gitarre, Cajon und/oder Klarinette begleitet von Familie Wölkner. So wurde in großer Runde bis
nach Mitternacht kräftig mitgesungen und manche Stimme pfiff
danach auf dem letzten Loch.
Das Besondere in diesem Jahr war, dass uns drei unserer syrischen Freunde begleiten konnten. Die jungen Männer Schiar,
Ohmar und Kawa waren erst vor einigen Monaten in der Notunterkunft in der Sporthalle in Tiefenort untergebracht. Sie besuchen
seit Jahresbeginn regelmäßig unsere Proben. Dem Chor gelang
es, auch Abholung und Aufenthalt beim Probenwochenende zu
organisieren und zu finanzieren. Herzlich gedankt sei auf diesem
Wege der Diako Thüringen gem. GmbH und der Evangelischen
Landeskirche in Mitteldeutschland, die unbürokratisch den größten Teil der Kosten übernommen haben, weiterhin den Fahrerinnen, dem Bogler-Haus für das Entgegenkommen sowie privaten
Spendern aus der Chorgemeinschaft Tiefenort! Das Probenwochenende war für uns ein tolles Gemeinschaftserlebnis. Wir hatten sehr viel Spaß miteinander und konnten zum Beispiel beim
Kegeln an der Tafel „richtige“ arabische Zahlen lernen.
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Das Klangvoll(k)hat sich 2012 zur Tiefenorter 875-Jahrfeier als
Jubiläums-Gospelchor gegründet. Da das damalige Kirchenkonzert ein phantastisches Erlebnis war, entschloss man sich, weiter
zu singen. Der schwungvolle Chor gehört mittlerweile fest zum
Gesangverein Tiefenort e.V., der im Weiteren aus der Chorgemeinschaft Krayenberg besteht. Seit 2012 sind weitere Sängerinnen und Sänger hinzugekommen und das Repertoire wurde
auf ein umfangreiches Rock-Pop-Programm erweitert. Auch
klassisches Liedgut wird gepflegt. Wer Interesse am Singen und
der geselligen Runde hat, kann sich gern bei Chorleiterin Teresa Wölkner (Tel.-Nr. 03695 / 821023) melden oder dienstags
um 19:30 Uhr zur Probe in das ehemalige Schulgebäude („Rote
Schule“) neben der Kirche in Tiefenort kommen.
Das Klangvoll(k) freut sich auf neue Stimmen und die nächsten
Auftritte: zum Frühlingskonzert am 1. Mai in der Kirche Merkers,
zum 15. Mai zur Goldenen Konfirmation in Tiefenort, zum 21. Mai
am Gradierwerk in Bad Salzungen, zum 5. Juni beim Frühlingskonzert in Kieselbach sowie zum 12. Juni wiederum in Merkers
zum Werrataltag. Zu den Konzerten werden die jüngst einstudierten Stücke aufgeführt, also „klangvoll“ dargeboten. (Heck)
DRK-Ortsverein Tiefenort
Kleidersammlung am 9.4.2016
mit „Wow-Effekt“ bei sonnigem
Wetter und 8 Rekord-Helfern/innen
Mit 3 Fahrzeugen und 8 Helferinnen &
Helfern des DRK-Ortsverein Tiefenort wurde heute am Samstag
den 9.4.2016 in freiwilliger ehrenamtlicher Arbeit in der Zeit von
8:00 Uhr bis 19:00 Uhr unsere Kleidersammlungs-Aktion für das
Frühjahr 2016 durchgeführt.
Gesammelt wurde mittels 2 Fahrzeugen des DRK und einem
Miet-LKW der Firma AVIS in den Gemeinden Tiefenort mit Ortsteilen, Frauensee mit Ortsteilen sowie der Kambachsmühle als
Haussammlung. Ebenso wurden die Container in Merkers-Kieselbach angefahren und geleert.
Aufgrund der immensen Spendenbereitschaft war die erste Zwischenleerung der Fahrzeuge im DRK Kreisverband Bad Salzungen e.V. schon um 11:30 Uhr notwendig. Hier fehlten aber noch
die Orte Tiefenort und Hämbach.
Nach der Mittagspause begannen wir dann in Tiefenort und
Hämbach. Abschließend befuhren wir nochmals alle genannten
Gemeinden, wo wir abermals gespendete Kleidung einsammelten. Somit wurden der LKW, ein 7,5-Tonner, ein zweites mal voll.
Gegen 17:30 Uhr entleerten wir die 2. Ladung im DRK-Kreisverband Bad Salzungen e.V. und nutzten hierfür zur Lagerung einen
weiteren Container, da wir auf diese immense Bereitschaft für
Kleiderspenden nicht direkt eingestellt waren und die genutzte
Garage schnell ausgelastet war.
Wer allerdings heute nicht die Chance nutzen konnte, uns seine
Spende zu überreichen, kann die Kleiderspende-Container des
DRK-Ortsverein Tiefenort (siehe Kennzeichnung) in den Orten,
Tiefenort, Unterrohn, Oberrohn, Frauensee, Springen, Dönges
und Hämbach sowie Merkers-Kieselbach nutzen.
Nr. 4/2016
Ihr DRK-Ortsverein Tiefenort
Andreas Gratz
Vorsitzender DRK-Ortsverein Tiefenort
Wilhelmstraße 2, 36469 Tiefenort
Tel.: 03695824949
Internet: www.facebook.com/drktiefenort
e-Mail: [email protected]
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
01.05. 01.05. 02.05. 03.05. 04.05. 04.05.
05.05.
06.05.
06.05.
07.05.
07.05.
08.05. 08.05. 09.05. 09.05. 09.05. 11.05.
11.05.
11.05.
11.05.
13.05. 14.05.
15.05.
16.05. 16.05. 16.05. 18.05. 19.05.
20.05. 21.05. 21.05. 22.05. 23.05.
23.05.
24.05.
24.05. 25.05. 27.05. 28.05. 29.05.
29.05.
29.05. 31.05.
zum 76. Geburtstag
zum 96. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
Frau Röschke, Erika
Herrn Schramm, Herbert
Frau Leimbach, Regina
Frau Arndt, Margarethe
Frau Lämmerhirt, Johanna
Frau Wohlfahrt, Brigitte
Frau Pley, Edeltraut
Herrn Krug, Jürgen
Frau Richter, Heidemarie
Herrn Narbei, Roland
Herrn Schüler, Kurt
Herrn Hill, Gerd
Herrn Schrön, Gerd
Frau Faulstich, Margarete
Herrn Rössel, Martin
Herrn Wesche, Ulrich
Herrn Hill, Walter
Frau Hüther, Ellen
Frau Schäfer, Elfriede
Frau Schäfer, Erika
Herrn Höhnel, Jürgen
Herrn Blei, Siegfried
Frau Zierd, Monika
Herrn Fleischmann, Ewald
Frau Sußdorf, Irmgard
Herrn Ziller, Karl-Heinz
Herrn Sauerbrei, Karl-Heinz
Frau Reiser, Johanna
Herrn Norbey, Gerold
Frau Göpfert, Angelika
Frau Kister, Herta
Herrn Gebhardt, Rainer
Herrn Roland, Bernd
Frau Weyh, Irmgard
Frau Beriet, Helga
Frau Höhnel, Kristina
Herrn Preißel, Werner
Frau Wiebel, Hannelore
Herrn Schramm, Fred
Herrn Narbei, Ernst
Frau Preißel, Inge
Frau Roland, Else
Herrn Göpfert, Jürgen
OT Dönges
11.05. zum 84. Geburtstag Herrn Christ, Erich
12.05. zum 71. Geburtstag Herrn Sekula, Wolfgang
29.05. zum 76. Geburtstag Frau Linhos, Isolde
OT Hämbach
04.05. zum 75. Geburtstag
06.05. zum 83. Geburtstag
08.05. zum 79. Geburtstag
10.05. zum 79. Geburtstag
14.05. zum 65. Geburtstag
16.05. zum 65. Geburtstag
20.05. zum 65. Geburtstag
23.05. zum 71. Geburtstag
30.05. zum 81. Geburtstag
Wir bedanken uns hiermit recht herzlich bei den tatkräftigen Helferinnen und Helfern sowie den Spendebereiten Bürgerinnen
und Bürgern die uns einen solchen Erfolg bescherten.
Im Oktober wird es dann unsere Herbst-Sammlung geben.
Herrn Schmidt, Helmut
Frau Gerlach, Christel
Frau Brehm, Brigitte
Frau Röthig, Rosa Marie
Frau Bock, Jutta
Herrn Gerlach, Gunther
Frau Stöhr, Margitta
Herrn Kaluse, Wolfgang
Herrn Engelke, Alfred
OT Oberrohn
04.05. zum 87. Geburtstag Herrn Stein, Günther
06.05. zum 75. Geburtstag Frau Müller, Gerda
12.05. zum 86. Geburtstag Herrn Luck, Gerhard
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
12.05. 15.05. 16.05. 25.05. zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
OT Unterrohn
08.05. zum 79. Geburtstag
19.05. zum 72. Geburtstag
25.05. zum 73. Geburtstag
25.05. zum 73. Geburtstag
27.05. zum 67. Geburtstag
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Herrn Reisdorf, Horst
Frau Römhild, Irene
Frau Strank, Helga
Herrn Gerstendörfer, Horst
Frau Stieler, Anny
Frau Bartölke, Christa
Herrn Hohmann, Dieter
Herrn Matern, Horst
Herrn Adler, Horst
Wir gratulieren
am 07.05. zum 60. Hochzeitstag
Herrn Becker, Martin und Frau Becker, Erika
Tiefenort
am 25.05. zum 50. Hochzeitstag
Herrn Müller, Artur und Frau Müller, Christel
Tiefenort OT Hämbach
Verein für Senioren in Tiefenort e.V.
Programm für Mai 2016
Nr. 4/2016
Kirchliche Nachrichten
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Tiefenort
Monatsspruch für Mai 2016
Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes
ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt?
Ihr gehört nicht euch selbst.
1. Korinther 6, 19
Gottesdienste:
5. Sonntag n. Ostern, Rogate (Betet!), 01.05.2016
10.00 Uhr
Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 05.05.2016
10.00 Uhr
Regionalgottesdienst in Merkers
6. Sonntag n. Ostern, Exaudi (Höre!), 08.05.2016
09.30 Uhr
Konfirmation
14.00 Uhr
Kirchfest und Glockenweihe in Dorndorf
Pfingstsonntag, 15.05.2016
13.30 Uhr
Feier der Goldenen Konfirmation (50 Jahre)
Pfingstmontag, 16.05.2016
14.00 Uhr
Regionalgottesdienst in Kieselbach
mit geselligem Beisammensein
Trinitatis, 22.05.2016
09.30 Uhr
Feier der Diamantenen Konfirmation (60 Jahre)
1. Sonntag n. Trinitatis, 29.05.2016
09.30 Uhr
Feier der Eisernen Konfirmation (65 Jahre)
Veranstaltungen:
Seniorentanz:
Montag, 02. Mai 2016, 14.30 Uhr
Montag, 23. Mai 2016, 14.30 Uhr
Vorkonfirmanden:
Dienstag, 16.00 Uhr
Konfirmanden:
Dienstag, 17.00 Uhr
Christenlehre
Kl. 1-3: Mittwoch, 15.00 Uhr
Kl. 4-6: Mittwoch, 16.00 Uhr
Kirchenchor:
Montag, 19.30 Uhr
Mittwoch, 04.05.2016
Unsere Fahrt führt uns ins Rhönstädtchen Geisa. Dort können wir
im Schloss gut Kaffee trinken. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Schlossensemble mit seinem Barockschloss zu besichtigen oder das neue Stadtmuseum bzw. die historische Altstadt
zu erkunden. Um 17.00 Uhr geht es nach Oberzella, wo wir im
Bürgerhaus bei Frau Arndt das Abendessen genießen werden.
Abfahrt in Tiefenort: 13.30 Uhr an den Haltestellen Werrator,
Markt, Frankfurter Straße
Anmeldung bei Frau Renate Hill
Herzliche Bitte:
Mittwoch, 11.05.2016
Die Tiefenorter Senioren sind neugierig auf andere Länder, andere Lebensweisen.
Diesmal werden sie über das fast letzte sozialistische Land Kuba
viel Interessantes in Bild und Ton von Klaus-Martin Luther erfahren. Eine Reise führte ihn auf der Insel von Nord nach Süd. Wir
treffen uns um 14.00 Uhr im „Waldcafe“ zum Kaffee und zum
Vortrag.
oder persönlich im Pfarramt abzugeben.
Mittwoch, 18.05.2016
Die Orangerie im 35 ha großen Englischen Garten des Schlosses Friedenstein in Gotha gilt als Kleinod der barocken Gartenkunst. Wir freuen uns auf den Besuch dieses Parks. Unterwegs
trinken wir gemütlich Kaffee, auf der Rückreise kehren wir in der
„Sophienaue“ in Eisenach zum Abendessen ein.
Anmeldung bei Frau Renate Hill
Mittwoch, 25.05.2016
Während der Sommerzeit beginnt unsere Stunde der „Freude an
Bewegung“ wieder um 15.00 Uhr in der Krayenbergsporthalle.
Zu allen Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen.
Der Vorstand
Das Kirchgeld ist ein wichtiger Beitrag für das Leben in unseren
Kirchgemeinden.
Wir bitten Sie, Ihr Kirchgeld zu überweisen:
Ev. Kirchgemeinde Tiefenort
Sparkasse Wartburgkreis:
IBAN: DE02 8405 5050 0000 1135 73
VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden:
IBAN: DE82 8409 4754 0003 5923 32
Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer
Kirchgemeinde Tiefenort.
Ihr Pfarrer A. Fritsch
Wir gratulieren zur Konfirmation
am 08. Mai 2016, 09.30 Uhr:
Unsere Konfirmanden:
Antonio Keiderling, Paul Meißner,
Jasmin Riedel, Chantal Schrön, Tiefenort.
Sarah Heller, Dönges und
Kay Höhl, Frauensee.
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 8 -
Wissenswertes
Thüringer Landesmeisterschaften im Judo
Am 09. April 2016 wurde Nele Rojahn aus Tiefenort vom JC Kogatan Bad Salzungen Landesmeisterin in der Altersklasse u11
(50,7 kg).
Wir gratulieren recht herzlich zum Erfolg.
Nr. 4/2016
verstehen. Ein Tier bedeutet Verantwortung. Auch der finanzielle
Faktor muss überlegt sein. Dafür bekommt man aber auch die
Liebe der Tiere zurück. Das sollte man alles im Vorfeld bedenken.
Ab und zu bekommt die Tierhilfe als Verein kleine Geldspenden,
die wir dankend zum Wohle der Tiere einsetzen können. Deshalb
soll dieser Artikel vielleicht anregen, uns bei unseren Aufgaben
zu unterstützen.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und eventuelle Bereitschaft zur Hilfe!
Die Tierhilfe Bad Salzungen e.V.
Kontakt: Petra Priese, Handy: 015228556640
Verschiedenes
Mit der Oma Anna nach Isenach
Landesmeisterin Jule Rojahn
Wofür ist die Tierhilfe da
und welche Aufgaben hat sie?
In letzter Zeit häufen sich die Bemerkungen zur Tierhilfe: ihr
habt doch genug Mittel vom aufgelösten Hundesportverein Bad
Salzungen bekommen und auch von anderen Seiten genug Futterspenden erhalten. Das ist aber leider nicht so - diese Mittel
kamen der Tierhilfe nicht zu.
Wir wollen auf diesem Weg der Öffentlichkeit einen Einblick in
unsere Tätigkeit vermitteln:
Die Tierhilfe ist ein eingetragener Verein der größtenteils von den
Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder arbeitet. Pro Vereinsmitglied sind das 32 Euro Jahresbeitrag und somit ergibt sich bei
zurzeit 50 Mitgliedern für die anstehenden Aufgaben kein hohes
Budget.
Von diesen Beiträgen bezahlt die Tierhilfe zum Beispiel die Kastrationen von ausgesetzten oder wild lebenden Katzen, um deren weitere Vermehrung einzudämmen. Diese Katzen werden in
Lebendfallen eingefangen, kastriert und wieder dort ausgesetzt
wo sie gefangen wurden. Grund dafür ist, dass wilde Katzen sich
nicht mehr zähmen lassen da sie nur den Freigang kennen. Sie
würden auch keine Bindung auf einen Menschen aufbauen.
Sollten es Jungkatzen sein, besteht die Möglichkeit nach der
Kastration und Untersuchung diese Tiere an private Helfer weiterzugeben, welche sich dann um die Tiere kümmern bis sie evtl.
vermittelt werden können. Leider ist das nicht so oft möglich. Natürlich müssen die freilebenden Katzen und auch die bei Helfern befindlichen Tiere mit Futtermitteln versorgt werden. Dieses
Futter bezahlen die Mitglieder der Tierhilfe fast nur aus eigener
Tasche. Ebenso die Fahrten zum Tierarzt.
Die Mittel aus den Mitgliedsbeiträgen werden fast vollständig
durch die Kastrationen der wildlebenden Katzen aufgebraucht es gibt eben zu viele wildlebende und ausgesetzte Katzen.
Manchmal lässt der Gesundheitszustand der Tiere aber diese
Maßnahmen nicht mehr zu und dann müssen sie vom Tierarzt
erlöst werden. Es gibt auch leider Bürger die solche kranken und
auch angefahrenen Tiere bemerkt haben dann aber nicht wissen
an wen sie sich wenden sollen bzw. auch leider wegsehen. Diese
Tiere müssen dann jämmerlich leiden.
Oft sind Menschen schnell von der Idee begeistert, sich ein Tier
anzuschaffen - so niedliche kleine Geschöpfe ...
Dann passen sie aber nicht mehr so richtig in den Tagesablauf
und werden den Besitzern lästig. Gerade wenn diese Tiere dann
trächtig oder krank sind, fällt oft der Entschluss, sie irgendwo
auszusetzen. Solche Mitmenschen kann man irgendwie nicht
Es war im Kriegsjahr 1943, mein Vater war an der Ostfront, und
Opa Sebastian führte die Schuhmacherei in Tiefenort weiter.
Oma und ich fuhren mit der Eisenbahn über Bad Salzungen nach
Eisenach um Material einzukaufen. In Bad Salzungen sind wir in
den Zug von Lichtenfels kommend eingestiegen. Oma sagte: Wir
setzen uns rechts an das Fenster in Fahrtrichtung. Nach dem
Bahnhof Eppichnellen-Wilhelmstal (Förtha) - ein Pfiff - und wir
waren im Tunnel, schnell die Fenster zu, wegen dem Funkenflug
von der Dampflokomotive.
Nun wusste ich auch, warum wir uns an das rechte Fenster setzten, doch droben auf dem Berg war die Wartburg zu sehen.
In Eisenach angekommen gingen wir zu Fuß (Straßenbahn kostete ja Geld) am Zigarrenladen von PALM vorbei in die Stadt. Bei
SCHINKE wurde eingekehrt, da gab es eine Tasse Fleischbrühe
und ´ne Semmel dazu.
Nach der kleinen Pause liefen wir durch das Karlstor, ich höre
heute noch das Quietschen der Straßenbahnen, wenn sie über
den Karlsplatz am Lutherdenkmal vorbei in die Karlsstraße fuhren.
Oma und ich waren hier um für die Schuhmacherei Material einzukaufen. Mit den Bezugsscheinen für Nägel und etwas Leder
liefen wir zum Lederhändler Regensburger.
Leider war trotz der Zuteilung nicht alles zu bekommen, na, zum
Lederhändler Hartung war es ja nicht weit.
Da die Zuteilungen vom Staat nicht ausreichten, ging so manches Stück Butter und mal ´ne Gans über und unter den Ladentisch. („Wer gut schmiert, der gut fährt.“)
Am Schwarzen Brunnen mussten wir noch zum Schäftemacher
Arno Queck, der hatte für ein Paar neue Schuhe die Oberteile
genäht.
Am Karlsplatz kehren wir noch einmal ein, um bei einem Glas
Quatsch (roter Saft) unser Knackwurscht-Brot zu verzehren.
Mit der Rolle Gummi und dem anderen Einkauf ging es zurück
zum Bahnhof. Wir fuhren endlich heim nach Tiefenort an der
Werra.
Meine Oma war Anna Altstadt, Karl-Simon-Str. 18
Niedergeschrieben von Burkhardt Altstadt, Jahrgang 1934.
Zurzeit, seit 1952, wohnhaft in Gelsenkirchen/Westf.
Amtsblatt
KRAYENBERGBOTE
der Gemeinde
Frauensee
E-Mail:
[email protected]
14. Jahrgang
Freitag, den 29. April 2016
Nr. 4 / 17. Woche
Zu Himmelfahrt an den Frauensee
Der Angelverein „Aal“ Frauensee lädt auch in diesem Jahr wieder zu einer Rast am
Frauensee ein.
Am 05. Mai 2016 ab 10:00 Uhr werden die Gäste mit Getränken und Spezialitäten vom Grill versorgt. Ab 14:30 Uhr gibt es in der Seebaude Kaffee und selbstgebackenen Kuchen.
Auf zahlreiche Gäste freuen sich die Mitglieder des Angelvereins
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
- 10 -
Nr. 4/2016
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl
des Ortschaftsbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisters
X des Bürgermeisters
des Landrats
am
05.06.2016
Name der Gemeinde/Stadt
in der Gemeinde
1.
Datum
Frauensee
Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahl für die Gemeinde – die
Frauensee
Stimmbezirke der Gemeinde
- kann in der Zeit vom
Datum
16.05.2016
bis
während der allgemeinen Öffnungszeiten und am
Ort der Einsichtnahme
in
Datum
20.05.2016
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
19.05.2016
bis 18:00 Uhr
Datum
Rathaus Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 1
4)
von Wahlberechtigten eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigter hat das Recht, an Werktagen vom
Datum
Datum
16.05.2016
bis
20.05.2016
(Einsichtsfrist) während der vorstehend genannten
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der
Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung nach Nr. 1 Satz 3 besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für
die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder für diese
einen Wahlschein hat.
2.
Jeder Wahlberichtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
Datum
Einsichtsfrist, spätestens am
20.05.2016
Name der Gemeinde
(16. Tag vor der Wahl) bis 18.00 Uhr,
Tiefenort, Kirchplatz 5
bei der Gemeinde
Einwendungen erheben.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
Datum
15. 05.2016
(21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
- 11 -
Nr. 4/2016
Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der/den oben genannten Wahl/en im Wege der Briefwahl teilnehmen.
4.1.
Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein von der Gemeindeverwaltung.
4.2.
Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist
zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
Zugleich mit dem Wahlschein erhält er:
- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag und
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag der von der Gemeinde freigemacht worden ist, mit der
Anschrift der Gemeinde und auf dem die Nummer des Stimmbezirkes oder des Wahlscheines
angegeben sein muss sowie das Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum
Datum
03.06.2016
(2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich (nicht
telefonisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder
durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt
werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 4.2
Buchstaben a bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer
anderen Person bedienen.
5.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an die Anschrift seiner Hauptwohnung
übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der
Unterlagen ergibt; Postsendungen werden von der Gemeindeverwaltung frei gemacht. Die
Gemeindeverwaltung übersendet dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost,
wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn
dieses sonst geboten erscheint.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur
ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird; § 14 Abs. 1 Satz 5 ThürKWO gilt entsprechend. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch
gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
Gemeindeverwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem/den Stimmzettel/n für die oben genannte/n
Wahl/en und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeinde
übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Ein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
Ort, Datum
Tiefenort, den 15.04.2016
Die Gemeindebehörde
Marga Krauß
Gemeindewahlleiterin
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
- 12 -
Nr. 4/2016
Sprechzeiten
Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister
der Gemeinde Frauensee am 05. Juni 2016
Bekanntmachung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am
03. Mai 2016 um 19:30 Uhr
im Versammlungsraum im Gemeindeamt Frauensee,
Platz der Freundschaft 3 statt.
Tagesordnung
1.Begrüßung
2. Allgemeine Informationen
3. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge
und Erklärungen zu Listenverbindungen
und Beschlussfassung über ihre Zulassung.
Sprechtage des Bürgermeisters
der Gemeinde Frauensee
im Monat Mai 2016
Donnerstag
12. Mai 2016
Donnerstag
19. Mai 2016
Donnerstag
26. Mai 2016
oder nach Vereinbarung.
gez. Reitzig
Bürgermeister
Der Zutritt ist für jedermann frei.
Frauensee, den 18.04.2016
Marga Krauß
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung der Beschlüsse
der 15. Sitzung
des Gemeinderates Frauensee am 23.03.2016
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 23.03.2016 fand die 15. Sitzung des GR Frauensee statt. Es
wurden nachfolgende Beschlüsse, welche im vollen Wortlaut in
der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, zu den amtlichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausliegen, gefasst:
(es waren 8 + 1 Gemeinderäte anwesend)
TOP 2
Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung des Gemeinderates vom 03.02.2016
Beschluss-Nr.: 41-15-16
Der Gemeinderat Frauensee beschließt in seiner Sitzung am
23.03.2016 die Annahme des Protokolls der Sitzung vom
03.02.2016 in der vorliegenden Form.
Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.................................... 8 + 1
davon anwesend:.................................................................. 8 + 1
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 1
TOP 3
Bestätigung Gemeindewahlleiter
Beschluss-Nr.: 42-15-16
Der Gemeinderat Frauensee bestätigt in seiner Sitzung am
23.03.2016 die Berufung von Frau Marga Krauß aus Frauensee
als Gemeindewahlleiterin und Frau Désirée Borrs aus Tiefenort
zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 05.06.2016.
Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.................................... 8 + 1
davon anwesend:.................................................................. 8 + 1
Ja-Stimmen:................................................................................ 9
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
TOP 5
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Frauensee
Beschluss-Nr.: 43-15-16
Der Gemeinderat Frauensee beschließt in seiner Sitzung am
23.03.2016 die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der
Gemeinde Frauensee (Straßenreinigungssatzung) in der anliegenden Form.
Anzahl der Gemeinderatsmitglieder:.................................... 8 + 1
davon anwesend:.................................................................. 8 + 1
Ja-Stimmen:................................................................................ 9
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Enthaltungen:............................................................................. 0
09.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
Gemeindemitteilungen
Öffentliche Ankündigung
der RhönEnergie Fulda GmbH
für das Förderjahr 2016
Ankündigung Förderprogramm
Die RhönEnergie Fulda GmbH macht
bekannt, dass für die Förderung von innovativen Projekten im Strom- als auch
Wärmemarkt in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare
Energien sowie Stromspeicher und Energiedienstleistungen, die
auch Trends setzen und zu praxistauglichen Lösungen führen,
für das Förderjahr 2016 ein Förderbudget in Höhe von insgesamt
200.000 € zur Verfügung gestellt wird.
Förderanträge sind bis zum 31. Juli 2016 (Einreichungstermin)
schriftlich und vollständig bei der
RhönEnergie Fulda GmbH
Bahnhofstraße 2
36037 Fulda
einzureichen. Nach Ende dieser Frist eingehende Förderanträge
werden im Förderjahr 2016 nicht berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang ist folgende Festlegung der RhönEnergie Fulda GmbH zu beachten, welche die Details des Förderprogramms regelt (z. B. Förderungsvoraussetzungen, Beantragung, Vergabeverfahren):
„Förderung von Projekten im Bereich der
Energieeffizienz und erneuerbaren Energien 3/2016“
Diese ist gültig ab dem 21. März 2016 und kann, wie auch das
Antragsformular, unter
www.re-fd.de/foerderprogramm
abgerufen werden.
Auf Wunsch können die Unterlagen auch zugeschickt werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an
[email protected]
oder per Post an die oben genannte Adresse.
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
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Veranstaltungen
Route:
Nr. 4/2016
Wir queren die alte Autobahntrasse.
Am Jesusbrünnlein kurze Rast. Weiter an der
„Wald- und Wiesenapotheke“ vorbei kommt der
Aufstieg zum Hörselberg (ca. 70 min).
Kaffepause in der Gaststätte am Hörselberg.
Auf dem Rückweg kommen wir an der „Tannhäuserhöhle“ und an der „Venushöhle“ vorbei.
Länge der Tour: ca. 3,5 km + zurück.
Frisch auf … und gutes Wetter wünscht
Der Vorstand
Pfingstsonntag
15.05.2016
am Waldhaus im Rehlos
ab 10.00 Uhr Frühschoppen
ab 11.00 Uhr warmes Essen
Suppe mit Bockwurst aus der Goulaschkanone,
Bratwurst vom Rost,
Kaffeestube ab 1400
und bei schönem Wetter ab ca.1400
Blasmusik mit dem
BSW-Eisenbahnerblasorchester Gerstungen
ES LÄDT EIN
DER MGV FERNBREITENBACH „„1880““ E.V.
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
03.05.
05.05.
09.05.
14.05.
16.05.
16.05.
18.05.
19.05.
26.05.
26.05.
27.05. 27.05.
28.05.
31.05.
zum 68. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Frau Specht, Margot
Herrn Buchholz, Gernot
Herrn Fladung, Hubert
Frau Wilhelm, Anna
Herrn Iffarth, Erich
Frau Soschinka, Gisela
Frau Meier, Brigitte
Frau Ernst, Helga
Frau May, Else
Herrn Schmidt, Rudi
Herrn Preiß, Peter Klaus
Frau Schuran, Hannelore
Herrn Ludwig, Harri
Herrn Hoffmann, Rudolf
OT Möllersgrund
21.05. zum 88. Geburtstag Herrn Sokoll, Gerhard
Wir bitten alle Gäste ihre motorisierten Fahrzeuge am Waldrand abzustellen.
Im Wald herrscht Fahrverbot !!!
Vereine und Verbände
Natur- und Heimatverein Frauensee e.V.
Frühjahrswanderung
zum Großen Hörselberg
Der Natur- und Heimatverein lädt alle Wanderfreunde und Naturliebhaber ein zur
Wanderung auf den Großen Hörselberg (480 m ü.M.)
Seniorenverein Frauensee
Einladung zur Wahlversammlung
Am Mittwoch, den 25.05.2016 um 14:30 Uhr lädt der Seniorenverein Frauensee alle Mitglieder zur Wahlversammlung in
das Gasthaus „Zum Goldenen Stern“ herzlich ein
Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen.
Der Vorstand
Kirchliche Nachrichten
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Frauensee
Monatsspruch für Mai
Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes
ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt?
Ihr gehört nicht euch selbst.
1. Korinther 6, 19
Gottesdienste
Am:
Treffpunkt:
Start:
Sonntag, dem 8. Mai 2016
Am Schloss Frauensee um 13:00 Uhr
Die Anreise erfolgt in Fahrgemeinschaften per
PKW über Eisenmach, Wutha, nach Schönau,
Dorfmitte links über den Bahnübergang zum
Reiterhof „Zapfengrund“.
ca. 14:00 Uhr am „Zapfengrund“, Schönau
01.05.2016
kein Gottesdienst
05.05.2016 - Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr
Regionalgottesdienst in Merkers
08.05.2016
14.00 Uhr
Kirchfest und Glockenweihe in Dorndorf
15.05.2016 - Pfingstsonntag
10.30 Uhr
16.05.2016 - Pfingstmontag
14.00 Uhr
Regionalgottesdienst in Kieselbach
mit geselligem Beisammensein
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
22.05.2016
10.00 Uhr
29.05.2016
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Goldene u. Diamantene Konfirmation
kein Gottesdienst
Angebot zur Kinderarbeit:
Christenlehre in Kieselbach:
Donnerstags, 14:15 Uhr Klassen 1+2
15:15 Uhr Klassen 3+4
Die Kinder der 1.+2. Klasse werden mit Ihrer Zustimmung von
Frau Hofmann vom Hort abgeholt.
Kinderstunde in Dorndorf
Donnerstags, 15:00 Uhr im ev. Gemeindehaus
Die Eltern sind für Hin- und Rückfahrt eigenverantwortlich.
Es wäre schön, wenn Sie eines der Angebote für Ihre Kinder
ermöglichen könnten.
Vorkonfirmandenunterricht
6. und 7. Klasse
Donnerstag, 21. April, 15.30 Uhr im Pfarrhaus Kieselbach
Kirchgeld
Das Kirchgeld ist ein wesentlicher Beitrag für die Haushaltsführung in unserer Kirchgemeinde. Sie können es überweisen auf
das Konto der
Ev. Kirchgemeinde Frauensee
Konto-Nr.: 15 67 36
BLZ: 840 550 50 Sparkasse Wartburgkreis
IBAN: DE56 8405 5050 0000 1567 36
Persönlich angenommen wird es von Pastorin Bartnick dienstags
zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr im Pfarrhaus Frauensee und
in Dönges von unserer Kirchältesten Bianca Kehr. Der Gemeindekirchenrat bittet um einen Jahresbeitrag von 24,00 EUR.
Herzlichen Dank!
Ein sonniges und erfülltes Pfingstfest wünscht
Ihre G. Bartnick, Pastorin
Nächster Redaktionsschluss
Dienstag, den 17.05.2016
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 27.05.2016
Nr. 4/2016