Formular - bei der Mercedes

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Formular - bei der Mercedes
Eröffnung Mercedes-Benz Bank Festzinskonto Junior
inklusive eines Tagesgeldkontos Junior als Verrechnungskonto
Bitte alles in Druckbuchstaben ausfüllen
* = Pflichtfeld
1 Persönliche Daten
Persönliche Angaben des minderjährigen Kontoinhabers
Herr
Frau
Anrede (bitte ankreuzen)
Vorname(n)*
Name*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Staatsangehörigkeit*
2. Staatsangehörigkeit
Geburtsdatum*
Persönliche Angaben erste(r) gesetzliche(r) Vertreter(in)
Herr
Frau
Anrede (bitte ankreuzen)
Ort*
Frau
Anrede (bitte ankreuzen)
Vorname(n)*
Vorname(n)*
Name*
Name*
Straße, Hausnummer*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Staatsangehörigkeit*
Geburtsdatum*
(TT MM JJJJ)
PLZ*
Titel
Ort*
2. Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit*
Geburtsort*
Geburtsdatum*
2. Staatsangehörigkeit
(TT MM JJJJ)
Telefon: Vorwahl/Nummer (privat)
Telefon: Vorwahl/Nummer (privat)
E-Mail-Adresse*
E-Mail-Adresse*
Kundennummer (sofern zur Hand)
Kundennummer (sofern zur Hand)
2 Angaben zur Steuerpflicht
Geburtsort*
Persönliche Angaben zweite(r) gesetzliche(r) Vertreter(in)
Herr
Titel
(TT MM JJJJ)
Geburtsort*
Zutreffendes bitte ankreuzen
US-Steuerpflicht
Der Kontoinhaber ist in den USA steuerpflichtig.
Steuerliche Ansässigkeit in einem weiteren Land
Der Kontoinhaber ist in einem weiteren Land – neben
Deutschland oder den USA – steuerlich ansässig.
3 Anlagebetrag, Laufzeit und Verrechnung
Alle folgenden Angaben sind Pflichtangaben
Für das Festzinskonto Junior wird ein Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto Junior zur Verrechnung benötigt.
Sofern bereits ein Tagesgeldkonto Junior besteht, wird dieses als Verrechnungskonto verwendet. Sollte noch kein Tagesgeldkonto Junior bestehen, wird ein
neues Tagesgeldkonto Junior mit Kontoführung Online – sofern Sie nicht Kontoführung Classic wünschen – eröffnet.
Ich/Wir wünschen die Eröffnung eines Tagesgeldkontos Junior mit Kontoführung Classic (der Versand der Kontoauszüge erfolgt per Post).
Gewünschter Anlagebetrag auf dem Festzinskonto Junior
in Höhe von EUR
(mindestens EUR 2.500,-)
oder
am
Einzug vom Tagesgeldkonto
(TT MM JJJJ)
Einzug vom Girokonto
B1673 E025
Gewünschte Laufzeit des Festzinskontos Junior
3 Monate
6 Monate
Kurzfristig
9 Monate
12 Monate
Automatische Prolongation
Zum jeweiligen Laufzeitende wird das Festzinskonto Junior automatisch um die
bislang vereinbarte Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz verlängert, sofern
bis 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit keine anderslautende Weisung vorliegt.
Gesellschaftsrechtliche Angaben
auf der nächsten Seite.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Eröffnung des Festzinskontos.
Langfristig
2 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
4 Jahre
Keine automatische Prolongation
Zum jeweiligen Laufzeitende wird das Guthaben des Festzinskontos Junior
automatisch Ihrem Tagesgeld-Verrechnungskonto gutgeschrieben, sofern bis 3
Bankarbeitstage vor Fälligkeit keine anderslautende Weisung vorliegt.
Bitte Folgeseite beachten und Unterschriften
nicht vergessen.
0815
sofort
Bei Einzug vom Girokonto:
Der genannte Anlagebetrag wird zum gewünschten Termin, frühestens jedoch 4
Bankarbeitstage nach Posteingang bei der Mercedes-Benz Bank, zu Gunsten
des Tagesgeldkontos eingezogen. Anschließend erfolgt die Umbuchung des Anlagebetrages vom Tagesgeldkonto auf das Festzinskonto.
4 Bankverbindung/SEPA-Lastschriftmandat
Der Girokontoinhaber muss mit dem Tagesgeldkonto-Junior-Inhaber
oder den/einem gesetzlichen Vertreter/n identisch sein.
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE14TGK00000194784
Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Vorname(n), Name des Kontoinhabers
IBAN
Name des Kreditinstituts
Ich/Wir ermächtige/n die Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469
Stuttgart, Zahlungen für die von mir/uns erteilten Aufträge, von meinem/
unserem vorstehend genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der MercedesBenz Bank AG auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages bei dem von Ihnen vorstehend angegebenen Kreditinstitut verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Geldwäschegesetz (GwG):
Ja, ich handle/wir handeln im wirtschaftlichen Interesse des Kontoinhabers
und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Nein,
der Kontoinhaber ist weder eine politisch exponierte Person (PEP) i.S.d. § 6
Abs. 2 GwG, noch ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person einer
PEP. Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten auf dem Informationsblatt
zum GwG.
Gesprächsaufzeichnung:
Ich/Wir willige(n) ein, dass Telefongespräche, in denen Aufträge und/oder
konten- bzw. personenbezogene Auskünfte erteilt werden, zur Dokumentation
aufgezeichnet und aufbewahrt werden dürfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Produktbedingungen und Bedingungen
für minderjährige Kontoinhaber:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für minderjährige Kontoinhaber, die Produktbedingungen für das Mercedes-Benz Bank
Festzinskonto, die Bedingungen für das Online-Banking, die Bedingungen für
das Telefon-Banking, die Überweisungsbedingungen und die Produktbedingungen der Mercedes-Benz Bank AG für das Mercedes-Benz Bank
Tagesgeldkonto.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verfügungsberechtigung unter Punkt 3
der Bedingungen für minderjährige Kontoinhaber.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung:
Die Mercedes-Benz Bank AG bedient sich bei der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten der Mercedes-Benz Banking Service
GmbH und der Mercedes-Benz Bank Service Center GmbH. Ich/Wir willige(n) ein,
dass die Mercedes-Benz Bank AG meine/unsere Daten über die Beantragung des
Kontos und mein/unser Fahrzeug mit verbundenen Unternehmen in gemeinsamen Datensammlungen speichert bzw. an die Daimler Financial Services AG und
die Daimler AG übermittelt und zur Beratung und Kundenbetreuung verarbeitet
und nutzt, soweit dies meinen/unseren Vertragsangelegenheiten dient.
Insoweit befreie(n) ich/wir die Mercedes-Benz Bank AG vom Bankgeheimnis.
Verbundene Unternehmen sind: Mercedes-Benz Leasing GmbH, MercedesBenz Leasing Treuhand GmbH, Daimler Fleet Management GmbH, MercedesBenz Mitarbeiter-Fahrzeuge Leasing GmbH, Mercedes-Benz CharterWay GmbH.
Diese Einwilligung ist Voraussetzung für den Vertragsschluss.
5 Kundeninformation zum Zwecke der Werbung
Die Mercedes-Benz Bank AG möchte Ihnen stets aktuelle Informationen
über Produkte, Dienstleistungen und aktuelle Aktionen zur Verfügung
stellen. Dazu benötigen wir Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung für die
Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten.
Ich/Wir stimme(n) zu, dass die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten und die
vertragsbezogenen Daten (Produkt, Beginn und Ende der Laufzeit) zu den von
mir/uns genutzten Produkten durch die Mercedes-Benz Bank AG, MercedesBenz Leasing GmbH, Daimler Fleet Management GmbH, Mercedes-Benz
CharterWay GmbH, Daimler Financial Services AG und die Daimler AG zu meiner/unserer Information über Produkte und Dienstleistungen der Daimler
Gruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zu diesen Zwecken können die
Daten an die Daimler AG übermittelt werden.
Sie können der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Informationszwecken
jederzeit widersprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mercedes-Benz Bank
AG, Postfach 65 02 02, 66141 Saarbrücken, oder per Fax an 0681 96 59 50 25.
Auch wenn Sie schon früher eine Einwilligung erteilt haben, bitten wir Sie
diese zu erneuern. Ansonsten dürfen wir Sie künftig nicht mehr informieren.
Ich/wir habe/n die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gelesen, bin/sind damit einverstanden und
möchte/n wie folgt informiert werden:
per Post
ja
nein
per Telefon
ja
nein
per elektronischer Post
ja
nein**
**Ich/wir wünsche/n keine elektronische Post, möchte/n
aber dennoch regelmäßig mit dem Kundennewsletter per
E-Mail über aktuelle Themen informiert werden.
ja
nein
Selbstverständlich können Sie die Einwilligung jederzeit ändern.
6 Unterschrift(en)
Hiermit bestätige(n) ich/wir ausdrücklich, dass ich/wir über die Kosten im Preis-/Leistungsverzeichnis für Zusatzleistungen unterrichtet worden bin/sind und
erkenne(n) diese in der jeweils gültigen Fassung an. Weiterhin erteile(n) ich/wir die Einwilligung für den Vertrag und das SEPA-Lastschriftmandat.
Datum
Unterschrift erste(r) gesetzliche(r) Vertreter(in)
Ggf. Unterschrift zweite(r) gesetzliche(r) Vertreter(in)
7 Unterschrift(en) Informationen Einlagensicherung
B1673 E025_2
Hiermit bestätige(n) ich/wir ausdrücklich den Empfang des „Informationsbogen für den Einleger“.
Datum
Unterschrift erste(r) gesetzliche(r) Vertreter(in)
Mercedes-Benz Bank AG, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht Stuttgart HRB 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989
Mercedes-Benz Bank AG, Stuttgart, BIC/SWIFT: MEBEDE6SDCB
Vorstand: Franz Reiner (Vorsitzender), Andreas Berndt, Andree Ohmstedt, Benedikt Schell,
Marc Voss-Stadler, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Klaus Entenmann
Ggf. Unterschrift zweite(r) gesetzliche(r) Vertreter(in)
Mercedes-Benz Bank AG
Kundenservice
Eschberger Weg 38
66121 Saarbrücken
www.mercedes-benz-bank.de
Produktbedingungen für das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto
1. Allgemeines: (1) Das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto (künftig „Festzinskonto“ genannt) ist eine vertraglich befristete Einlage mit einem vertraglich
vereinbarten Zins. (2) Ein Festzinskonto kann der Kunde bei der Mercedes- Benz
Bank AG (künftig „Bank“ genannt) nur dann anlegen, wenn er bei der Bank bereits
ein Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto (künftig „Tagesgeldkonto“ genannt)
eingerichtet hat oder ein solches zugleich einrichtet und dieses als Verrechnungskonto für das Festzinskonto hinterlegt. Für ein Einzel-Festzinskonto ist ein EinzelTagesgeldkonto und für ein Oder-Festzinskonto ein Oder-Tagesgeldkonto
erforderlich. (3) Der Anlagebetrag, der auf dem Festzinskonto angelegt werden
soll, muss sich zum vereinbarten Einzugstermin auf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto oder dem angegebenen bzw. bereits hinterlegten Girokonto zum Einzug auf
das Tagesgeld-Verrechnungskonto befinden. Der Anlagebetrag wird vom Tagesgeld-Verrechnungskonto auf das jeweilige Festzinskonto umgebucht.
2. Kontoeröffnung: (1) Die jeweilige Kontoeröffnung erfolgt erst nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung. (2) Festzinskonten
werden nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland eröffnet.
3. Mindestanlagebetrag: (1) Der Mindestanlagebetrag für jedes Festzinskonto
beträgt EUR 2.500,- (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro).
4. Kundenaufträge: Der Kunde kann Aufträge gegenüber der Bank telefonisch in
Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl oder online in Verbindung mit einem
besonderen Zugangsverfahren erteilen. Auf eigenen Wunsch kann der Kunde
einen Auftrag auch schriftlich mit Unterschrift einreichen. Telefonische Aufträge
werden zu Zwecken der Beweissicherung aufgezeichnet und aufbewahrt. Die
Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den im Preis- und Leistungsverzeichnis
bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen
Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis
bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs
nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, so
gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
5. Verfügungen: Der Kunde kann nur zum Laufzeitende über den gesamten
Anlagebetrag einschließlich der angefallenen Zinsen oder nur über sämtliche
angefallene Zinsen zu Gunsten des Tagesgeld-Verrechnungskontos verfügen. In
den in Ziffer 6 (3) zweiter Aufzählungspunkt beschriebenen Fällen entfällt eine
Verfügungsmöglichkeit des Kunden betreffend der angefallenen Zinsen entsprechend der Regelung Satz 1. (2) Fällt das Laufzeitende auf einen Tag, der nicht Bankarbeitstag gem. Preis- und Leistungsverzeichnis ist, kann erst zum nächsten Bankarbeitstag nach Laufzeitende zu Gunsten des Tagesgeld-Verrechnungskontos
verfügt werden. Die Gutschrift auf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto erfolgt in
jedem Fall mit Valuta letzter Tag der Laufzeit.
6. Zinsen: (1) Maßgebend für die Verzinsung des jeweiligen Anlagebetrages des
Kunden ist der Zinssatz, den die Bank am Tag des Geldeingangs bzw. dem Tag der
Prolongation für Festzinskonten mit der jeweiligen Laufzeit anbietet. Er ist für den
Anlagezeitraum fix.
(2) Im Hinblick auf die Zinsen gilt Folgendes:
• Anlagezeitraum bis einschließlich12 Monate: Die angefallenen Zinsen werden
dem jeweiligen Festzinskonto nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit Valuta
letzter Tag der Laufzeit gutgeschrieben.
• Anlagezeitraum größer 12 Monate: Die bis zum 31.12. eines jeden Jahres angefallenen Zinsen werden jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres und die darüber hinaus (unterjährig) bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit angefallenen
Zinsen nach Ablauf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Die Gutschrift der Zinsen erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften.
7. Prolongation/Nichtprolongation: (1) Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird
der jeweilige Anlagebetrag zur Rückzahlung fällig, soweit sich aus Abs. 2 nichts
Abweichendes ergibt. (2) Laufzeitabhängig gilt Folgendes:
• Anlagezeitraum kleiner/gleich 12 Monate: Soweit die Bank bis spätestens drei
Bankarbeitstage vor Laufzeitende des jeweiligen Anlagebetrages keinen anderslautenden (telefonischen, im Online-Banking erteilten oder schriftlichen)
Auftrag vom Kunden erhält, wird das jeweilige Festzinskonto einschließlich der
angefallenen Zinsen mit der jeweiligen Laufzeit wieder angelegt, es sei denn,
die Bank lehnt die Prolongation ab.
• Anlagezeitraum größer 12 Monate: In diesen Fällen erfolgt keine Prolongation
des Festzinskontos, es sei denn, die Bank erhält bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Laufzeitende des jeweiligen Anlagebetrags einen anderslautenden (telefonischen, im Online-Banking erteilten oder schriftlichen)
Auftrag vom Kunden. Im Falle des Eingangs eines entsprechenden Auftrags zur
Prolongation wird der Anlagebetrag (grundsätzlich ohne Zinsen) mit der
jeweiligen Laufzeit wieder angelegt, es sei denn, die Bank lehnt die
Prolongation ab.
(3) Soweit eine Prolongation erfolgt, bestätigt die Bank dem Kunden die
Prolongation schriftlich.
8. Kontoführung: (1) Festzinskonten dienen nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen. (2) Geldzugänge auf das Festzinskonto des Kunden sind nur
durch bankinterne Umbuchungen von seinem Tagesgeldkonto bei der Bank und
von Tagesgeldkonten bei der Bank von Dritten, bzgl. deren der Kunde bevollmächtigt ist, zulässig. Geldabgänge vom Festzinskonto erfolgen nur auf das Tagesgeldkonto des Kunden bei der Bank. (3) Der Kunde erhält im Falle der Kündigung
bzw. bei Nichtprolongation des jeweiligen Festzinskontos eine Abrechnung. Der
Kunde hat die jeweilige Abrechnung sowie sonstige Dokumente und Anzeigen auf
ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Einwendungen wegen
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abrechnung spätestens vor Ablauf von
vier Wochen nach deren Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in
Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Vier-Wochen-Frist. Das
Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge
wird die Bank bei Erteilung der jeweiligen Abrechnung besonders hinweisen.
9. Kündigung: Während der Laufzeit des jeweiligen Festzinskontos ist dessen
ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Stand: 14.10.2016
Bedingungen der Mercedes-Benz Bank AG für minderjährige Kontoinhaber
1. Legitimation: Der/Die gesetzliche(n) Vertreter muss/müssen sich (beide)
durch das PostIdent-Verfahren oder ein anderes von der Mercedes-Benz Bank
vorgegebenes Verfahren legitimieren. Der Minderjährige muss sich wie folgt
legitimieren:
a) Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Vorlage der Geburtsurkunde zur
Legitimation des Minderjährigen ausreichend.
b) Ab Vollendung des 16. Lebensjahres wird der Minderjährige durch das
PostIdent-Verfahren (Personalausweis) oder ein anderes von der MercedesBenz Bank vorgegebenes Verfahren legitimiert.
B1673 E025_3
2. Sorgerecht: Das Sorgerecht ist wie folgt nachzuweisen:
1. Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und
2. (alternativ):
a) Eltern des Minderjährigen sind nicht verheiratet/Sorgerecht steht allein der
Mutter zu: Erklärung der Eltern des Minderjährigen, dass sie nicht miteinander
verheiratet sind und keine Sorgerechtsregelung getroffen haben
b) Eltern des Minderjährigen sind nicht miteinander verheiratet/Sorgerecht steht
beiden Eltern gemeinschaftlich zu: Kopie der Sorgerechtsregelung
c) Eltern des Minderjährigen sind miteinander verheiratet/gemeinsames Sorgerecht: Kopie der Heiratsurkunde
d) Eltern des Minderjährigen sind miteinander verheiratet, leben aber nicht nur
vorübergehend getrennt/Sorgerecht steht nur einem Elternteil zu: Kopie der
Heiratsurkunde und Kopie der gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung oder
Sorgerechtsregelung
e) Eltern des Minderjährigen sind geschieden/gemeinsames Sorgerecht oder
Sorgerecht nur bei einem Elternteil: Kopie der Sorgerechtsentscheidung oder
Sorgerechtsregelung
f) Ein Elternteil des Minderjährigen ist verstorben: Kopie der Sterbeurkunde
g) In den übrigen Fällen ist die Vorlage der unter Ziffer 1 genannten Urkunde
ausreichend
3. Verfügungs- und Vertretungsberechtigung: Die gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen sich jeweils gegenseitig, den minderjährigen Kontoinhaber im
Geschäftsverkehr mit der Mercedes-Benz Bank AG jeweils allein zu vertreten.
Diese Vollmacht kann jederzeit von einem der gesetzlichen Vertreter widerrufen
werden. Danach bedürfen Verfügungen über das Konto der Beauftragung durch
sämtliche gesetzliche Vertreter im gesicherten Bereich des Online-Bankings sowie
telefonische Rückbestätigung der jeweiligen Verfügung. Auf eigenen Wunsch kann
auch ein von beiden gesetzlichen Vertretern unterzeichneter, schriftlicher Auftrag
eingereicht werden. Die Vertretungsberechtigung erlischt mit Eintritt der Volljährigkeit des Kontoinhabers. Der Minderjährige kann weder mit vorheriger noch
mit nachträglicher Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) über sein(e)
Konto/Konten bei der Mercedes-Benz Bank AG verfügen. Verfügungen des
Minderjährigen sind auch bei einer generellen Einwilligung des/der gesetzlichen
Vertreter(s) nicht zulässig.
4. Namensungleichheit: Haben der Minderjährige (Kontoinhaber) und ein Elternteil nicht identische Namen, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen oder
• eine Kopie der entsprechenden Familienstammbuchseiten oder
• eine Kopie der familienrechtlichen Vereinbarung über das Sorgerecht.
Haben die Eltern des Minderjährigen, die miteinander verheiratet sind, nicht identische Namen, ist eine Kopie der Heiratsurkunde vorzulegen.
5. Kontoinhaber ist ausschließlich der Minderjährige: Es sind lediglich Einzelkonten zulässig.
Mercedes-Benz Bank AG, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht Stuttgart HRB 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989
Mercedes-Benz Bank AG, Stuttgart, BIC/SWIFT: MEBEDE6SDCB
Vorstand: Franz Reiner (Vorsitzender), Andreas Berndt, Andree Ohmstedt, Benedikt Schell,
Marc Voss-Stadler, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Klaus Entenmann
Stand: 14.10.2016
Mercedes-Benz Bank AG
Kundenservice
Eschberger Weg 38
66121 Saarbrücken
www.mercedes-benz-bank.de

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