Formular - bei der Mercedes
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Formular - bei der Mercedes
Eröffnung Mercedes-Benz Bank Festzinskonto Junior inklusive eines Tagesgeldkontos Junior als Verrechnungskonto Bitte alles in Druckbuchstaben ausfüllen * = Pflichtfeld 1 Persönliche Daten Persönliche Angaben des minderjährigen Kontoinhabers Herr Frau Anrede (bitte ankreuzen) Vorname(n)* Name* Straße, Hausnummer* PLZ* Staatsangehörigkeit* 2. Staatsangehörigkeit Geburtsdatum* Persönliche Angaben erste(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) Herr Frau Anrede (bitte ankreuzen) Ort* Frau Anrede (bitte ankreuzen) Vorname(n)* Vorname(n)* Name* Name* Straße, Hausnummer* Straße, Hausnummer* PLZ* Ort* Staatsangehörigkeit* Geburtsdatum* (TT MM JJJJ) PLZ* Titel Ort* 2. Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit* Geburtsort* Geburtsdatum* 2. Staatsangehörigkeit (TT MM JJJJ) Telefon: Vorwahl/Nummer (privat) Telefon: Vorwahl/Nummer (privat) E-Mail-Adresse* E-Mail-Adresse* Kundennummer (sofern zur Hand) Kundennummer (sofern zur Hand) 2 Angaben zur Steuerpflicht Geburtsort* Persönliche Angaben zweite(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) Herr Titel (TT MM JJJJ) Geburtsort* Zutreffendes bitte ankreuzen US-Steuerpflicht Der Kontoinhaber ist in den USA steuerpflichtig. Steuerliche Ansässigkeit in einem weiteren Land Der Kontoinhaber ist in einem weiteren Land – neben Deutschland oder den USA – steuerlich ansässig. 3 Anlagebetrag, Laufzeit und Verrechnung Alle folgenden Angaben sind Pflichtangaben Für das Festzinskonto Junior wird ein Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto Junior zur Verrechnung benötigt. Sofern bereits ein Tagesgeldkonto Junior besteht, wird dieses als Verrechnungskonto verwendet. Sollte noch kein Tagesgeldkonto Junior bestehen, wird ein neues Tagesgeldkonto Junior mit Kontoführung Online – sofern Sie nicht Kontoführung Classic wünschen – eröffnet. Ich/Wir wünschen die Eröffnung eines Tagesgeldkontos Junior mit Kontoführung Classic (der Versand der Kontoauszüge erfolgt per Post). Gewünschter Anlagebetrag auf dem Festzinskonto Junior in Höhe von EUR (mindestens EUR 2.500,-) oder am Einzug vom Tagesgeldkonto (TT MM JJJJ) Einzug vom Girokonto B1673 E025 Gewünschte Laufzeit des Festzinskontos Junior 3 Monate 6 Monate Kurzfristig 9 Monate 12 Monate Automatische Prolongation Zum jeweiligen Laufzeitende wird das Festzinskonto Junior automatisch um die bislang vereinbarte Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz verlängert, sofern bis 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit keine anderslautende Weisung vorliegt. Gesellschaftsrechtliche Angaben auf der nächsten Seite. Sie erhalten eine Bestätigung über die Eröffnung des Festzinskontos. Langfristig 2 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 4 Jahre Keine automatische Prolongation Zum jeweiligen Laufzeitende wird das Guthaben des Festzinskontos Junior automatisch Ihrem Tagesgeld-Verrechnungskonto gutgeschrieben, sofern bis 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit keine anderslautende Weisung vorliegt. Bitte Folgeseite beachten und Unterschriften nicht vergessen. 0815 sofort Bei Einzug vom Girokonto: Der genannte Anlagebetrag wird zum gewünschten Termin, frühestens jedoch 4 Bankarbeitstage nach Posteingang bei der Mercedes-Benz Bank, zu Gunsten des Tagesgeldkontos eingezogen. Anschließend erfolgt die Umbuchung des Anlagebetrages vom Tagesgeldkonto auf das Festzinskonto. 4 Bankverbindung/SEPA-Lastschriftmandat Der Girokontoinhaber muss mit dem Tagesgeldkonto-Junior-Inhaber oder den/einem gesetzlichen Vertreter/n identisch sein. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE14TGK00000194784 Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Vorname(n), Name des Kontoinhabers IBAN Name des Kreditinstituts Ich/Wir ermächtige/n die Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, Zahlungen für die von mir/uns erteilten Aufträge, von meinem/ unserem vorstehend genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der MercedesBenz Bank AG auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages bei dem von Ihnen vorstehend angegebenen Kreditinstitut verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Geldwäschegesetz (GwG): Ja, ich handle/wir handeln im wirtschaftlichen Interesse des Kontoinhabers und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Nein, der Kontoinhaber ist weder eine politisch exponierte Person (PEP) i.S.d. § 6 Abs. 2 GwG, noch ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person einer PEP. Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten auf dem Informationsblatt zum GwG. Gesprächsaufzeichnung: Ich/Wir willige(n) ein, dass Telefongespräche, in denen Aufträge und/oder konten- bzw. personenbezogene Auskünfte erteilt werden, zur Dokumentation aufgezeichnet und aufbewahrt werden dürfen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Produktbedingungen und Bedingungen für minderjährige Kontoinhaber: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für minderjährige Kontoinhaber, die Produktbedingungen für das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto, die Bedingungen für das Online-Banking, die Bedingungen für das Telefon-Banking, die Überweisungsbedingungen und die Produktbedingungen der Mercedes-Benz Bank AG für das Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verfügungsberechtigung unter Punkt 3 der Bedingungen für minderjährige Kontoinhaber. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Die Mercedes-Benz Bank AG bedient sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten der Mercedes-Benz Banking Service GmbH und der Mercedes-Benz Bank Service Center GmbH. Ich/Wir willige(n) ein, dass die Mercedes-Benz Bank AG meine/unsere Daten über die Beantragung des Kontos und mein/unser Fahrzeug mit verbundenen Unternehmen in gemeinsamen Datensammlungen speichert bzw. an die Daimler Financial Services AG und die Daimler AG übermittelt und zur Beratung und Kundenbetreuung verarbeitet und nutzt, soweit dies meinen/unseren Vertragsangelegenheiten dient. Insoweit befreie(n) ich/wir die Mercedes-Benz Bank AG vom Bankgeheimnis. Verbundene Unternehmen sind: Mercedes-Benz Leasing GmbH, MercedesBenz Leasing Treuhand GmbH, Daimler Fleet Management GmbH, MercedesBenz Mitarbeiter-Fahrzeuge Leasing GmbH, Mercedes-Benz CharterWay GmbH. Diese Einwilligung ist Voraussetzung für den Vertragsschluss. 5 Kundeninformation zum Zwecke der Werbung Die Mercedes-Benz Bank AG möchte Ihnen stets aktuelle Informationen über Produkte, Dienstleistungen und aktuelle Aktionen zur Verfügung stellen. Dazu benötigen wir Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung für die Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten. Ich/Wir stimme(n) zu, dass die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten und die vertragsbezogenen Daten (Produkt, Beginn und Ende der Laufzeit) zu den von mir/uns genutzten Produkten durch die Mercedes-Benz Bank AG, MercedesBenz Leasing GmbH, Daimler Fleet Management GmbH, Mercedes-Benz CharterWay GmbH, Daimler Financial Services AG und die Daimler AG zu meiner/unserer Information über Produkte und Dienstleistungen der Daimler Gruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zu diesen Zwecken können die Daten an die Daimler AG übermittelt werden. Sie können der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Informationszwecken jederzeit widersprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mercedes-Benz Bank AG, Postfach 65 02 02, 66141 Saarbrücken, oder per Fax an 0681 96 59 50 25. Auch wenn Sie schon früher eine Einwilligung erteilt haben, bitten wir Sie diese zu erneuern. Ansonsten dürfen wir Sie künftig nicht mehr informieren. Ich/wir habe/n die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gelesen, bin/sind damit einverstanden und möchte/n wie folgt informiert werden: per Post ja nein per Telefon ja nein per elektronischer Post ja nein** **Ich/wir wünsche/n keine elektronische Post, möchte/n aber dennoch regelmäßig mit dem Kundennewsletter per E-Mail über aktuelle Themen informiert werden. ja nein Selbstverständlich können Sie die Einwilligung jederzeit ändern. 6 Unterschrift(en) Hiermit bestätige(n) ich/wir ausdrücklich, dass ich/wir über die Kosten im Preis-/Leistungsverzeichnis für Zusatzleistungen unterrichtet worden bin/sind und erkenne(n) diese in der jeweils gültigen Fassung an. Weiterhin erteile(n) ich/wir die Einwilligung für den Vertrag und das SEPA-Lastschriftmandat. Datum Unterschrift erste(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) Ggf. Unterschrift zweite(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) 7 Unterschrift(en) Informationen Einlagensicherung B1673 E025_2 Hiermit bestätige(n) ich/wir ausdrücklich den Empfang des „Informationsbogen für den Einleger“. Datum Unterschrift erste(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) Mercedes-Benz Bank AG, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Registergericht Stuttgart HRB 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989 Mercedes-Benz Bank AG, Stuttgart, BIC/SWIFT: MEBEDE6SDCB Vorstand: Franz Reiner (Vorsitzender), Andreas Berndt, Andree Ohmstedt, Benedikt Schell, Marc Voss-Stadler, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Klaus Entenmann Ggf. Unterschrift zweite(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) Mercedes-Benz Bank AG Kundenservice Eschberger Weg 38 66121 Saarbrücken www.mercedes-benz-bank.de Produktbedingungen für das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto 1. Allgemeines: (1) Das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto (künftig „Festzinskonto“ genannt) ist eine vertraglich befristete Einlage mit einem vertraglich vereinbarten Zins. (2) Ein Festzinskonto kann der Kunde bei der Mercedes- Benz Bank AG (künftig „Bank“ genannt) nur dann anlegen, wenn er bei der Bank bereits ein Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto (künftig „Tagesgeldkonto“ genannt) eingerichtet hat oder ein solches zugleich einrichtet und dieses als Verrechnungskonto für das Festzinskonto hinterlegt. Für ein Einzel-Festzinskonto ist ein EinzelTagesgeldkonto und für ein Oder-Festzinskonto ein Oder-Tagesgeldkonto erforderlich. (3) Der Anlagebetrag, der auf dem Festzinskonto angelegt werden soll, muss sich zum vereinbarten Einzugstermin auf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto oder dem angegebenen bzw. bereits hinterlegten Girokonto zum Einzug auf das Tagesgeld-Verrechnungskonto befinden. Der Anlagebetrag wird vom Tagesgeld-Verrechnungskonto auf das jeweilige Festzinskonto umgebucht. 2. Kontoeröffnung: (1) Die jeweilige Kontoeröffnung erfolgt erst nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung. (2) Festzinskonten werden nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet. 3. Mindestanlagebetrag: (1) Der Mindestanlagebetrag für jedes Festzinskonto beträgt EUR 2.500,- (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro). 4. Kundenaufträge: Der Kunde kann Aufträge gegenüber der Bank telefonisch in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl oder online in Verbindung mit einem besonderen Zugangsverfahren erteilen. Auf eigenen Wunsch kann der Kunde einen Auftrag auch schriftlich mit Unterschrift einreichen. Telefonische Aufträge werden zu Zwecken der Beweissicherung aufgezeichnet und aufbewahrt. Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. 5. Verfügungen: Der Kunde kann nur zum Laufzeitende über den gesamten Anlagebetrag einschließlich der angefallenen Zinsen oder nur über sämtliche angefallene Zinsen zu Gunsten des Tagesgeld-Verrechnungskontos verfügen. In den in Ziffer 6 (3) zweiter Aufzählungspunkt beschriebenen Fällen entfällt eine Verfügungsmöglichkeit des Kunden betreffend der angefallenen Zinsen entsprechend der Regelung Satz 1. (2) Fällt das Laufzeitende auf einen Tag, der nicht Bankarbeitstag gem. Preis- und Leistungsverzeichnis ist, kann erst zum nächsten Bankarbeitstag nach Laufzeitende zu Gunsten des Tagesgeld-Verrechnungskontos verfügt werden. Die Gutschrift auf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto erfolgt in jedem Fall mit Valuta letzter Tag der Laufzeit. 6. Zinsen: (1) Maßgebend für die Verzinsung des jeweiligen Anlagebetrages des Kunden ist der Zinssatz, den die Bank am Tag des Geldeingangs bzw. dem Tag der Prolongation für Festzinskonten mit der jeweiligen Laufzeit anbietet. Er ist für den Anlagezeitraum fix. (2) Im Hinblick auf die Zinsen gilt Folgendes: • Anlagezeitraum bis einschließlich12 Monate: Die angefallenen Zinsen werden dem jeweiligen Festzinskonto nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit Valuta letzter Tag der Laufzeit gutgeschrieben. • Anlagezeitraum größer 12 Monate: Die bis zum 31.12. eines jeden Jahres angefallenen Zinsen werden jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres und die darüber hinaus (unterjährig) bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit angefallenen Zinsen nach Ablauf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften. 7. Prolongation/Nichtprolongation: (1) Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird der jeweilige Anlagebetrag zur Rückzahlung fällig, soweit sich aus Abs. 2 nichts Abweichendes ergibt. (2) Laufzeitabhängig gilt Folgendes: • Anlagezeitraum kleiner/gleich 12 Monate: Soweit die Bank bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Laufzeitende des jeweiligen Anlagebetrages keinen anderslautenden (telefonischen, im Online-Banking erteilten oder schriftlichen) Auftrag vom Kunden erhält, wird das jeweilige Festzinskonto einschließlich der angefallenen Zinsen mit der jeweiligen Laufzeit wieder angelegt, es sei denn, die Bank lehnt die Prolongation ab. • Anlagezeitraum größer 12 Monate: In diesen Fällen erfolgt keine Prolongation des Festzinskontos, es sei denn, die Bank erhält bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Laufzeitende des jeweiligen Anlagebetrags einen anderslautenden (telefonischen, im Online-Banking erteilten oder schriftlichen) Auftrag vom Kunden. Im Falle des Eingangs eines entsprechenden Auftrags zur Prolongation wird der Anlagebetrag (grundsätzlich ohne Zinsen) mit der jeweiligen Laufzeit wieder angelegt, es sei denn, die Bank lehnt die Prolongation ab. (3) Soweit eine Prolongation erfolgt, bestätigt die Bank dem Kunden die Prolongation schriftlich. 8. Kontoführung: (1) Festzinskonten dienen nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen. (2) Geldzugänge auf das Festzinskonto des Kunden sind nur durch bankinterne Umbuchungen von seinem Tagesgeldkonto bei der Bank und von Tagesgeldkonten bei der Bank von Dritten, bzgl. deren der Kunde bevollmächtigt ist, zulässig. Geldabgänge vom Festzinskonto erfolgen nur auf das Tagesgeldkonto des Kunden bei der Bank. (3) Der Kunde erhält im Falle der Kündigung bzw. bei Nichtprolongation des jeweiligen Festzinskontos eine Abrechnung. Der Kunde hat die jeweilige Abrechnung sowie sonstige Dokumente und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abrechnung spätestens vor Ablauf von vier Wochen nach deren Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Vier-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung der jeweiligen Abrechnung besonders hinweisen. 9. Kündigung: Während der Laufzeit des jeweiligen Festzinskontos ist dessen ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Stand: 14.10.2016 Bedingungen der Mercedes-Benz Bank AG für minderjährige Kontoinhaber 1. Legitimation: Der/Die gesetzliche(n) Vertreter muss/müssen sich (beide) durch das PostIdent-Verfahren oder ein anderes von der Mercedes-Benz Bank vorgegebenes Verfahren legitimieren. Der Minderjährige muss sich wie folgt legitimieren: a) Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Vorlage der Geburtsurkunde zur Legitimation des Minderjährigen ausreichend. b) Ab Vollendung des 16. Lebensjahres wird der Minderjährige durch das PostIdent-Verfahren (Personalausweis) oder ein anderes von der MercedesBenz Bank vorgegebenes Verfahren legitimiert. B1673 E025_3 2. Sorgerecht: Das Sorgerecht ist wie folgt nachzuweisen: 1. Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und 2. (alternativ): a) Eltern des Minderjährigen sind nicht verheiratet/Sorgerecht steht allein der Mutter zu: Erklärung der Eltern des Minderjährigen, dass sie nicht miteinander verheiratet sind und keine Sorgerechtsregelung getroffen haben b) Eltern des Minderjährigen sind nicht miteinander verheiratet/Sorgerecht steht beiden Eltern gemeinschaftlich zu: Kopie der Sorgerechtsregelung c) Eltern des Minderjährigen sind miteinander verheiratet/gemeinsames Sorgerecht: Kopie der Heiratsurkunde d) Eltern des Minderjährigen sind miteinander verheiratet, leben aber nicht nur vorübergehend getrennt/Sorgerecht steht nur einem Elternteil zu: Kopie der Heiratsurkunde und Kopie der gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsregelung e) Eltern des Minderjährigen sind geschieden/gemeinsames Sorgerecht oder Sorgerecht nur bei einem Elternteil: Kopie der Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsregelung f) Ein Elternteil des Minderjährigen ist verstorben: Kopie der Sterbeurkunde g) In den übrigen Fällen ist die Vorlage der unter Ziffer 1 genannten Urkunde ausreichend 3. Verfügungs- und Vertretungsberechtigung: Die gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen sich jeweils gegenseitig, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit der Mercedes-Benz Bank AG jeweils allein zu vertreten. Diese Vollmacht kann jederzeit von einem der gesetzlichen Vertreter widerrufen werden. Danach bedürfen Verfügungen über das Konto der Beauftragung durch sämtliche gesetzliche Vertreter im gesicherten Bereich des Online-Bankings sowie telefonische Rückbestätigung der jeweiligen Verfügung. Auf eigenen Wunsch kann auch ein von beiden gesetzlichen Vertretern unterzeichneter, schriftlicher Auftrag eingereicht werden. Die Vertretungsberechtigung erlischt mit Eintritt der Volljährigkeit des Kontoinhabers. Der Minderjährige kann weder mit vorheriger noch mit nachträglicher Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) über sein(e) Konto/Konten bei der Mercedes-Benz Bank AG verfügen. Verfügungen des Minderjährigen sind auch bei einer generellen Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s) nicht zulässig. 4. Namensungleichheit: Haben der Minderjährige (Kontoinhaber) und ein Elternteil nicht identische Namen, sind folgende Unterlagen vorzulegen: • eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen oder • eine Kopie der entsprechenden Familienstammbuchseiten oder • eine Kopie der familienrechtlichen Vereinbarung über das Sorgerecht. Haben die Eltern des Minderjährigen, die miteinander verheiratet sind, nicht identische Namen, ist eine Kopie der Heiratsurkunde vorzulegen. 5. Kontoinhaber ist ausschließlich der Minderjährige: Es sind lediglich Einzelkonten zulässig. Mercedes-Benz Bank AG, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Registergericht Stuttgart HRB 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989 Mercedes-Benz Bank AG, Stuttgart, BIC/SWIFT: MEBEDE6SDCB Vorstand: Franz Reiner (Vorsitzender), Andreas Berndt, Andree Ohmstedt, Benedikt Schell, Marc Voss-Stadler, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Klaus Entenmann Stand: 14.10.2016 Mercedes-Benz Bank AG Kundenservice Eschberger Weg 38 66121 Saarbrücken www.mercedes-benz-bank.de