Informations clés pour l`épargnant

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Informations clés pour l`épargnant
01/01/2017
Wohnsparen
vertrieben durch BNP Paribas Fortis NV, Teil von BNP Paribas
Wesentliche Informationen für Sparer
Wohnsparen ist ein „reglementiertes Sparkonto“ oder eine „reglementierte Spareinlage“ 1: In der
Regel werden keine Quellensteuer oder sonstigen Steuern für die erhaltenen Zinsen geschuldet (siehe
Punkt 4). Dieses Merkblatt muss Ihnen bei der Eröffnung Ihres Kontos ausgehändigt werden. Lesen Sie
es bitte aufmerksam, bevor Sie Geld auf dieses Konto einzahlen.
1. Bedingungen
• Wohnsparen kann auf Anfrage in Ihrer Bankagentur eröffnet werden oder auf der Website der
Bank erfolgen.
• Sparkonto für Kunden zwischen 18 und 35 Jahren vorbehalten
• Mindesteinlage: Höchsteinlage: 6.000 Euro pro Kalenderjahr
• Sie können den Saldo Ihres Kontos und die durchgeführten Transaktionen einsehen unter:
Kontoauszüge / Self-Banking / Web-Banking / Mobile-Banking.
• Ihr Konto darf keinen negativen Saldo aufweisen (Sie dürfen es also nicht überziehen).
2. Verzinsung
Die Verzinsung umfasst immer einen Basiszins
sowie eine Treueprämie.
Basiszinssatz: 0,01 % (auf Jahresbasis)
Treueprämie: 0,55 % (auf Jahresbasis)
Der Basiszinssatz ist ab dem Tag nach der
Einzahlung des Geldes auf das Konto und bis
zum Tag der Geldabhebung erworben. Der
Basiszinssatz kann jederzeit durch die Bank
geändert werden.
Die Basiszinssätze aus der Vergangenheit
stellen keine Garantie für zukünftige Zinssätze
dar.
*Die Treueprämie ist nur erworben für Beträge, die 12 Monate nach der Einzahlung ununterbrochen
auf dem reglementierten Sparkonto stehen bleiben. Diese Prämie läuft ab dem Tag nach der
Einzahlung. Die erworbene Treueprämie auf Beträge von mindestens 500 Euro, die Sie von diesem
reglementierten Sparkonto auf ein anderes reglementiertes Sparkonto übertragen, von dem Sie
ebenfalls Inhaber bei der gleichen Bank sind, bleibt erhalten, sofern die Zahl der Übertragungen auf
höchstens drei Mal pro Jahr beschränkt bleibt.
Am Tag nach dem Tag, an dem die Treueprämie erworben ist, beginnt ein neuer Erwerbszeitraum von
12 Monaten. Der Zinssatz der Treueprämie kann jederzeit durch die Bank geändert werden. Der
anwendbare Zinssatz der Treueprämie zum Einzahlungstermin oder am Anfang eines neuen
Erwerbszeitraums gilt unverändert für weitere 12 Monate.
Der Basiszins werd auf Ihr Konto mit Wertstellungstag 1. Januar eingezahlt oder wenn Sie Ihr Konto
auflösen.
Die Treueprämie wird dem Konto zu Beginn des Quartals nach dem Datum des Erwerbs der
Treueprämie gutgeschrieben oder wenn Sie Ihr Konto auflösen. Beginn der vier Quartale ist der 1.
Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.
Achtung: Wenn Sie Ihr Geld vor dem Ende des oben genannten Zeitraums von 12 Monaten von Ihrem
Konto abheben, erhalten Sie keine Treueprämie. Es ist daher wichtig zu wissen, ab wann die
Treueprämie erworben ist, zumindest für große Beträge. Eine Abhebung hat hingegen keinen Einfluss
auf den Erwerb des Basiszinssatzes.
1
Das Produkt erfüllt die Bedingungen von Artikel 2 des Königlichen Erlasses/Einkommenssteuergesetzbuchs 92.
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3. Kosten
 Verwaltungskosten
o Eröffnung : kostenlos.
o Auflösung : kostenlos.
o Jahresabrechnung: für Konten mit einem Saldo < 25,00 Euro, auf denen seit 10 Jahren
keine Abhebung oder Einzahlung getätigt wurde, deren Inhaber mindestens 24 Jahre alt
ist und kein anderes Konto bei der BNP Paribas Fortis erhalt: 2,50 Euro pro Jahr.
 Etwaige Versicherung: 4,25 Euro pro Jahr.
 Etwaige Portogebühren und sonstige Kosten : Portokosten (vom 1. April 2015).
4. Steuern
Es wird keine Quellensteuer auf die erste Zinsrate geschuldet (Obergrenze 1.880 Euro für das
Einkommensjahr 2017), die pro Konto, pro natürliche Person mit Aufenthaltsort in Belgien und pro Jahr
erhalten wird. Dieser Betrag wird für Konten verdoppelt, die auf den Namen verheirateter oder
gesetzlich zusammenwohnender Paare eröffnet wurden (mit anderen Worten Obergrenze 3.760 Euro
für das Einkommensjahr 2017).
Die Quellensteuer beträgt 15 % für jede Verzinsung oberhalb der Obergrenze und wird automatisch an
der Quelle von Ihrer Bank einbehalten. Wenn Sie verschiedene Sparkonten haben, müssen Sie auf
Ihrer Steuererklärung die Verzinsung oberhalb der Obergrenze angeben, von der noch keine
Quellensteuer einbehalten wurde.
5. Sonstige Informationen
 Ein Sparkonto hat eine unbefristete
Laufzeit. Innerhalb der gesetzlich
festgelegten Grenzen können Sie Ihr
Geld jederzeit von Ihrem Sparkonto
abheben.
Die
Überweisungsmöglichkeiten sind jedoch
gesetzlich beschränkt. Ein Sparkonto
kann daher nicht wie ein Girokonto
verwendet werden. Bitten Sie Ihre Bank
um Rat.
 Das vollständige Reglement der Bank in
Bezug auf Sparkonten ist kostenlos in Ihrer
Zweigstelle
oder
unter
www.bnpparibasfortis.be erhältlich/abrufbar.
 Dieses Merkblatt kann geändert werden. Für
eine aktuelle Fassung wird auf Seite
‚Wohnsparen’
unserer
Website
www.bnpparibasfortis.be verwiesen.
 Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich
wenden an:
BNP Paribas Fortis NV
Beschwerdemanagement
Warandeberg 3
B-1000 Brussel
Wenn Ihr Problem nicht auf diesem Weg
gelöst werden kann, wenden Sie sich bitte an
Ombudsfin – Ombudsman in finanzielle
Konflikte (www.ombudsfin.be).
 Die von Privatpersonen und bestimmten
juristischen
Personen
eingezahlten
Beträge fallen unter die europäische
Einlagensicherungsregelung in Höhe
von 100.000 Euro pro Person und pro
Bank. BNP Paribas Fortis NV gehört
dem
obligatorischen
gesetzlichen
belgischen
Einlagensicherungssystem
an. Weitere Informationen finden Sie auf
der/den
folgenden
Website(s):
http://fondsdegarantie.belgium.be/fr oder
www.bnpparibasfortis.be
 Welches Konto und welche Verzinsung
entsprechen Ihren Bedürfnissen? Besuchen
Sie die Website der FSMA für alle Ihre
Finanzfragen: www.wikifin.be.
BNP Paribas Fortis NV, Warandeberg 3, B-1000 Brussel – RJP Brussel – USt-ID-Nr. BE 0403.199.702
Tel.: 02 433 43 31
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