Studie - Swisscanto
Transcription
Studie - Swisscanto
SC2 9301d 09.13 Schweizer Pensionskassen 2013 Ergebnisse der Umfrage Daten, Analysen und Beiträge zu: – Neue Prozesse für die taktische Asset Allocation – Grosse Heterogenität in der 2. Säule – Zur geplanten Verordnung gegen die Abzockerei – Vermögensverwaltungskosten in Bewegung Swisscanto – ein führender Asset Manager In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlagefondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von Lösungen der beruflichen und privaten Vorsorge. Das Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Kantonalbanken verwaltet Kundenvermögen von CHF 51,4 Milliarden und beschäftigt 400 Mitarbeitende in Zürich, Bern, Basel, Pully, London, Frankfurt am Main und Luxemburg (Stand 30. Juni 2013). Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ hochstehende Anlage- und Vorsorgelösungen für private Anleger, Firmen und Institutionen. Als Fondsanbieter wird Swisscanto national und international regelmässig ausgezeichnet. Weiter ist Swisscanto für seine Vorreiter rolle bei nachhaltigen Anlagen sowie für die jährlich publizierte Studie "Schweizer Pensionskassen" bekannt. www.swisscanto.ch Blog: blog.swisscanto Twitter: @swisscanto Impressum Herausgeber Redaktion Bestellungen Swisscanto Asset Management AG, Waisenhausstrasse 2, 8021 Zürich Peter Wirth, Vorsorgeforum Tel. 058 344 44 70, [email protected] Swisscanto Asset Management AG, September 2013 Disclaimer Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von Swisscanto Asset Management AG mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Die Informationen und Meinungen stammen aus zuverlässigen Quellen. Trotz professionellem Vorgehen kann Swisscanto Asset Management AG die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben nicht garantieren. Zahlen zur Performance sind vergangenheitsbezogen und dürfen nicht als Garantie für die künftige Entwicklung verstanden werden. Swisscanto Asset Management AG lehnt jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, ab. Diese darin enthaltenen Informationen sind nur insoweit ein Angebot, als sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Swisscanto Asset Management AG darf dieses Dokument weder für einen öffentlichen noch kommerziellen Zweck verwendet werden. Mit der Unterzeichnung der Grundsätze für verantwortungsvolles Investment der Vereinten Nationen (United Nations Principles for Responsible Investment – UN PRI) verpflichtet sich Swisscanto zum umfassenden Einbezug von Nachhaltig keitsaspekten in sämtliche Investmentprozesse. www.swisscanto.ch/nachhaltigkeit © Swisscanto Asset Management AG Inhaltsverzeichnis Zur Studie 4 Dr. Gérard Fischer Das Projekt Altersvorsorge 2020 Risiken und Nebenwirkungen 5 Hanspeter Konrad Zur geplanten Verordnung gegen die Abzockerei Praxistaugliche Umsetzung einer Führungsaufgabe 9 Peter Bänziger, Thomas Härter Neue Prozesse für die taktische Asset Allocation Buy And Hold reicht nicht mehr 13 Stephan Wyss, Andreas Müller Finanzierungssysteme der öffentlichen Kassen Harte Entscheide für die Kantone 17 Dr. Ueli Mettler, Dr. Alvin Schwendener Vermögensverwaltungskosten in Bewegung 21 Colette Nova Keine Chance ohne Zugeständnisse der Sozialpartner 25 Dr. Stephan Skaanes, Lukas Riesen Grosse Heterogenität in der 2. Säule Mahnung zur Vorsicht bei der Dateninterpretation 27 Peter Zanella Nachhaltige Bewertung und Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen Solidarität auf dem Prüfstand 30 Ergebnisse der Umfrage Die Swisscanto Umfrage Resultate der Umfrage 2013 35 Die Teilnehmer der Umfrage Verzeichnis der Vorsorgeeinrichtungen 60 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 3 Zur Studie Die Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen wird bereits zum 13. Mal durchgeführt. Sie erfasst wichtige Daten zur Struktur, zu den Leistungen und Kapitalanlagen sowie zum Deckungsgrad und zur Performance. Das Ziel ist, den beteiligten Institutionen Vergleichs-, Führungs- und Entscheidungsinstrumente zu bieten und den interessierten Kreisen aus dem Vorsorgewesen, der Politik und der Wissenschaft Grundlagen für eine fundierte Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge bereit zustellen. Gleiche Ziele verfolgt auch der Schweizerische Pensions kassenverband ASIP. Ihm werden die Daten jener Vor sorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die dazu ihre Einwilligung gegeben haben. Allen teilnehmenden Kassen, ihren Geschäftsführern und Stiftungsräten gebührt ein grosser Dank für die Bereitschaft, die Daten einzugeben und die Fragen zu aktuellen Vorsorgethemen zu beantworten. Zu danken ist auch dem ASIP für seine Unterstützung und den Mitgliedern des Beirats, die sich aktiv bei der Erstellung des Fragebogens engagierten und mit zahlreichen Vor schlägen und wertvollen Kritiken dessen Gestaltung beeinflussten. Es sind dies: •Heinrich Leuthard, Schwyzer Kantonalbank •Susanne Jäger, Aargauische Pensionskasse •Hanspeter Konrad, Schweizerischer Pensionskassen verband (ASIP) •Christoph Ryter, Migros-Pensionskasse/ Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP) •Dr. Peter Schnider, VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG •Dieter Stohler, Pensionskasse des Bundes Publica •Andreas Zingg, Geschäftsbereich Unternehmenskunden Swiss Life 4 Wertvolle Fachbeiträge als Ergänzung zu den Resultaten der Umfrage lieferten: •Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe •Peter Bänziger, Leiter Asset Management/ CIO Swisscanto Gruppe; Thomas Härter, Chief Strategist Asset Management •Hanspeter Konrad, Direktor ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband •Dr. Ueli Mettler, Partner c-alm AG; Dr. Alvin Schwendener, Senior Consultant c-alm AG •Colette Nova, Leiterin des Geschäftsfeldes AHV, Berufliche Vorsorge und EL beim BSV •Dr. Stephan Skaanes, Partner PPCmetrics; Lukas Riesen, Consultant PPCmetrics •Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum •Stephan Wyss, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte; Andreas Müller, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte Swisscanto Vorsorge AG Zürich •Peter Zanella, Towers Watson, Director, Retirement Services, Switzerland Swisscanto will mit der Publikation der Daten nicht nur den Fachkreisen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch den Politikern, Medien und einer weiteren interessierten Öffentlichkeit einen Dienst erweisen. Die vielen positiven Rückmeldungen zur Studie ermuntern uns und sind uns gleichzeitig Ansporn. Swisscanto wünscht Ihnen eine interessante Lektüre. Für alle Kommentare, Anregungen und Kritiken sind wir dankbar. Swisscanto Asset Management AG September 2013 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Das Projekt Altersvorsorge 2020 Risiken und Nebenwirkungen Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe Mit dem Projekt "Altersvorsorge 2020" will der Bundesrat AHV und berufliche Vorsorge gleichzeitig reformieren und damit den gordischen Knoten, den die Politik in den letzten Jahrzehnten geknüpft hat, durchschlagen. Zu den Risiken und Neben wirkungen all der vorgeschlagenen Massnahmen gibt es jedoch keine "Packungsbeilage". Der Bundesrat hat unter dem Titel "Die Altersvorsorge für die nächsten Generationen sichern" am 21. Juni 2013 einen "umfassenden Lösungsansatz für eine mehrheitsfähige Reform bis zum Jahr 2020" präsentiert. Eine "Gesamtsicht der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz" sollen erfolgversprechend sein. Nachfolgend wird geprüft, ob die vorgeschlagenen Massnahmen zu den tatsächlichen Heraus forderungen passen. Ziele des Lösungsansatzes Als Ziele1 der Reform werden genannt: •"Das Leistungsniveau der (…) Vorsorge soll gehalten und gesichert werden" und •"Die Finanzierungsgrundlagen von AHV und beruflicher Vorsorge sollen nachhaltig den demografischen und wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden." Bei der Formulierung der Ziele fallen folgende Punkte auf: •Die 3. Säule gehört in diesem Paket nicht zur Vorsorge. Dies entspricht zwar nicht dem Verfassungsartikel mit dem Dreisäulenprinzip, aber für die 3. Säule fühlt sich der Bundesrat offenbar nicht zuständig. •Das Leistungsniveau, das heute besteht, soll gehalten werden. Unklar ist, ob es um das Leistungsniveau der Rentner, der Rentner in den nächsten zehn Jahren, der Frührentner oder auch um das Leistungsniveau der jüngeren Generatio nen gehen soll. An anderer Stelle 2 wird immerhin das ursprüngliche Ziel der Altersvorsorge genannt, nämlich: "Die Leistungen der BVG-Minimalvorsorge erfüllen zu sammen mit den Renten der AHV/IV die dem Dreisäulenkonzept zugrunde liegende Erwartung einer Ersatzquote von 60 Prozent des letzten Einkommens." So wie die Ziele formuliert sind, wird impliziert, dass die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen zum Erhalt des Leistungsniveaus auch dann greifen, wenn das Leistungsziel bereits über den angestrebten 60 Prozent liegt. Herausforderungen Die Eckwerte 3 nennen drei Herausforderungen: 1.Die steigende Lebenserwartung: Dies ist eine Heraus forderung für die 1. und 2. Säule, werden doch damit die "Rentnerferien", für die gespart werden muss, laufend länger. 2.Die demografische Entwicklung: Dies ist vor allem ein Problem im Umlageverfahren und damit eines der AHV. 3.Die verschlechterten Möglichkeiten der Vermögensanlage und das niedrige Zinsniveau: Dies ist primär ein Problem in der 2. Säule mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren. Positiv zu nennen ist, dass die 1. Säule nicht mehr als Vorsorge ohne Probleme dargestellt wird, wie dies von Teilen der politisch interessierten Kreise immer noch gerne getan wird, sondern dass die absehbaren Entwicklungen in der 1. Säule als Herausforderung anerkannt werden und damit der Handlungsbedarf klar bejaht wird. Eckwerte der Reform der Altersvorsorge 2020, Seite 4. Leitlinien der Reform der Altersvorsorge 2020, Seite 16. 3Eckwerte der Reform der Altersvorsorge 2020. 1 2 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 5 Bei den Herausforderungen der beruflichen Vorsorge wird jedoch wenig differenziert. Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit einem durchschnittlichen, vermögens gewichteten Deckungsgrad von 107,6 Prozent 4 und einem technischen Zins von 3,08 Prozent (Beitragsprimat) stehen vergleichsweise gut da. Sie weisen deutlich weniger Handlungsbedarf auf als etwa die öffentlich-rechtlichen und haben in der Vergangenheit auf die Herausforderungen reagiert, auch ohne Massnahmenpaket des Bundesrats. Leider waren es die politisch verordneten Parameter wie Mindestverzinsung und Mindestumwandlungssatz, die Kassen im Obligatoriumsbereich oder mit hohem Rentneranteil in eine schwierige Situation gebracht haben. Ohne diese politischen Vorgaben bräuchten die privaten Kassen wahrscheinlich kein neues Paket. Bei den öffentlich-rechtlichen Kassen bleibt die Ausfinanzierung ungelöst. Bei einem Deckungsgrad von 90,3 Prozent und einem technischen Zins von 3,32 Prozent gemäss Swisscanto Umfrage 2013 besteht tatsächlich noch grosser Handlungsbedarf. Das grösste Bedürfnis an zusätzlichen Mitteln löst die Ausfinanzierung der versprochenen reglementarischen Leistungen bei den öffentlich-rechtlichen Kassen aus. Die Regeln zur Ausfinanzierung der öffentlichrechtlichen Kassen sind vom Gesetzgeber definiert worden und werden über die nächsten 40 Jahre zusätzliche Kosten verursachen. Schätzungen gehen von CHF 40 Mrd. aus, wobei je nach Annahmen grössere oder kleinere Zahlen genannt werden. Diese Zahl ist in Relation zu setzen zum Paket des Bundesrats, das bei der AHV von CHF 14 Mrd. und bei der beruflichen Vorsorge von CHF 2,8 Mrd. spricht. Lebensversicherungen sind ausgeklammert Ein grosser Teil der Vorsorgeleistungen wird durch die Lebensversicherungen mit dem Kollektivlebengeschäft abgedeckt. Auch sie stehen aufgrund der gesunkenen Kapitalmarkterträge vor der Herausforderung der Finanzierung der versprochenen Leistungen. Mit der Einführung des Swiss Solvency Test (SST) im Jahr 2011 wurden die Versicherer mit deutlich höheren Kapitalanforderungen konfrontiert (auch im Vergleich zu Versicherungsunternehmungen in der EU, wo Solvency II erst später und mit grösseren Übergangsfristen eingeführt wird). Gleichzeitig wurden sie faktisch gezwungen, die Fristen ihrer Anlagen auf die Verpflichtungen auszurichten. Dies macht durchaus Sinn, wenn die Anlagerenditen genügend hoch sind, führt jedoch zu einem un lösbaren Problem, wenn der technische Zins der Leistungs6 versprechen deutlich höher liegt im Vergleich zu den Renditen von Obligationen. Dieses Problem wird im vor liegenden Paket weder genannt noch gelöst. Probleme in der 2. Säule Bei welchen Gruppen machen sich die Herausforderungen wie Langlebigkeit und tiefere Anlagerenditen besonders bemerkbar. Wo sind die Problemgruppen? • Lebensversicherungen Die durch den SST ausgelösten höheren Kapitalanforde rungen sind nachteilig für den Standort Schweiz, weil die höheren Kapitalkosten an den Kunden weitergegeben werden müssen, was das Vollversicherungsmodell mit Versicherungslösung für 150 000 KMU und 1 Million Ver sicherte gefährdet. • Privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen Vor Problemen stehen jene Vorsorgeeinrichtungen, die nur die BVG-Minimalleistungen ausrichten und folglich keine Möglichkeit haben, wie umhüllende Vorsorgeeinrichtungen den Umwandlungssatz gemäss Anrechnungsprinzip nach unten anzupassen. • Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie Die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie sind überwiegend geprägt durch un zureichende oder gar fehlende Wertschwankungsreserven sowie zu hohe technische Zinsen. • Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie Die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie sind in der Regel nicht voll ausfinanziert. In einer Reihe von Kantonen wird wegen der kurzfristig geringeren Finanzierungserfordernisse auf das System der Teilkapita lisierung gesetzt. Damit wird die Ausfinanzierung auf später verschoben. Gleichzeitig sind die Vermögenserträge tiefer, weil nur ein Teil des Sollvermögens angelegt wird und bei Versicherten, welche aufgrund eines Wechsels aus Vorsorgeeinrichtungen ausscheiden, entstehen Migrationsverluste, weil die vollen Freizügigkeitsleistungen ausbezahlt werden müssen. 4 Vgl. Seite 53. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Die "Altersvorsorge 2020" versucht nun, dieses "Problem paket" in einem Aufwasch anzugehen. Ist das erfolgversprechend? Lösungsansätze für die 1. Säule Mit der Vorgabe fixierter Leistungen kann die Finanzierung nur über zusätzliche Geldquellen gesichert werden. Zwar wird die Erhöhung des Altersrücktritts als Lösung angesprochen, gleichzeitig wird aber behauptet, dass eine Erhöhung des Rentenalters nicht verantwortbar sei, weil der Arbeitsmarkt gegenwärtig nicht bereit sei, eine grosse Zahl älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzunehmen. Diese Behauptung kontrastiert mit den Arbeitslosenzahlen vom Juli 2013: Die Arbeitslosigkeit liegt gesamthaft bei 3 Prozent, bei den Über-50-Jährigen jedoch bei 2,5 Prozent, während die jungen Arbeitnehmer eine Arbeitslosenrate von 3,1 Prozent aufweisen. Offenbar wird befürchtet, dass eine Erhöhung des Rentenalters vom Volk abgelehnt und damit das Projekt gefährdet würde, so dass man die Tat sachen lieber ein wenig verzerrt. Den wichtigeren Teil des Pakets bildet jedoch die "automatische Schuldenbremse", die für die 1. Säule vorgeschlagen wird. Beim Erreichen von Schwellenwerten soll die Ausfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in zwei Stufen erfolgen. Gleichzeitig werden Rentenanpassungen nach einer komplexen Formel, deren Wirkung kaum be urteilbar ist, aufgeschoben. Diese politische Lösung wird in der Hoffnung vorgeschlagen, dass die "breite Lastenverteilung" über eine Konsumsteuer weniger Widerstand auslöst als eine sachbezogene Lösung. Verschwiegen wird, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Kaufkraft der Konsumenten und damit auch der Rentner verringert und gleichzeitig einen w achstumsdämpfenden Effekt hat. Die "Leistungskürzung" erfolgt damit nicht bei den Rentnern, sondern bei allen Konsumenten. Ob das wirklich eine "Lösung" der Altersvorsorge ist oder nur eine grosse Umverteilung zugunsten der Rentner, wird wohl noch politisch zu würdigen sein. Abgesehen davon ist zu begrüssen, dass mit dem Interven tionsmechanismus eine quasi automatische Massnahme bedarfsgerecht ausgelöst wird. Dieser Automatismus ist wichtig, weil die politischen Entscheidungsprozesse systematisch versagen, wenn es darum geht, notwendige und gleichzeitig unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Es ist für einen Politiker stets unangenehm, seinen Wählern die Notwendigkeit einer bitteren Medizin beizubringen. Lösungsansätze für die 2. Säule In der 2. Säule soll der geltende Umwandlungssatz von 6,8 Prozent in vier Schritten auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Um wie versprochen die Leistungen beizubehalten, werden folgende Massnahmen vorgeschlagen: •Erhöhung der Altersgutschriften (Erhöhung der Lohnabzüge) •Neuregelung des Koordinationsabzugs •Beginn des Sparprozesses eventuell vor dem 25. Altersjahr Erhöhung der Altersgutschriften Mit der Erhöhung der Altersgutschriften (und Senkung für die Über-55-Jährigen) will man ältere Arbeitnehmer länger im Arbeitsmarkt halten. Ob dies wirklich notwendig ist (vgl. Arbeitslosenraten) und ob es wirklich an den Altersgutschriften liegt, wenn ein älterer Arbeitnehmer arbeitslos wird, ist nicht belegt und auch wenig plausibel. Neuregelung des Koordinationsabzugs Dieser Vorschlag betrifft nur das BVG-Obligatorium und soll in erster Linie bei den tiefen Einkommen und für die Übergangsgeneration zu Verbesserungen führen. Bei Ver sicherten, die durch die Anpassung schlechter gestellt werden, soll der Sicherheitsfonds BVG einspringen und das fehlende Kapital einschiessen. Avenir Suisse 5 hat sich mit dieser Idee auseinandergesetzt und ist zu folgenden Schlüssen gekommen: •Alle Vorsorgeeinrichtungen müssen in den Fonds ein zahlen. Kompensationszahlungen erhalten aber vor allem diejenigen, die einen grossen Anteil älterer Versicherter aufweisen. Damit wird eine Umverteilung von Jung zu Alt institutionalisiert, die der AHV vorbehalten sein sollte. •Umhüllende Vorsorgeeinrichtungen, die ihren Umwandlungssatz bereits gesenkt haben und Leistungen kürzten, um ihre Vorsorgeeinrichtung nachhaltig zu finanzieren, werden bestraft. 5 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Jérôme Cosandey: Die schiefe zweite Säule. Avenir Suisse. 7 •Als Folge dieser "Bestrafung" könnten Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft, die bis anhin vorsorglich gehandelt haben, bei veränderten Bedingungen (Demografie etc.) ihre Leistungen nicht mehr freiwillig anpassen. Der Einbezug des Sicherheitsfonds hat zur Folge, dass die Finanzierung der beruflichen Vorsorge insgesamt intransparenter wird. Es ist nicht klar, wie sich diese Kosten entwickeln werden. Im Bericht wird zwar von einem geschätzten Betrag von CHF 400 Millionen für das Jahr 2030 ausgegangen. Die Eckdaten für diese Massnahme sind jedoch nicht genau spezifiziert. Im Bericht geht der Bundesrat davon aus, dass die Kosten nach der Ein führung ansteigen und danach wieder fallen werden. Beginn des Sparprozesses eventuell vor dem 25. Altersjahr Dieser Vorschlag tönt plausibel. Wird aber bedacht, dass die Arbeitslosigkeit bei den Unter-25-Jährigen mit 3,1 Prozent im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmern höher liegt und sie schon jetzt aus "Solidarität" überhöhte Renten mit finanzieren, so wird angesichts des Vorhabens, sie über den Sicherheitsfonds und mit den angedachten Mehrwertsteuererhöhungen nochmals zur Kasse zu bitten, jeder froh sein, nicht zu den Unter-25-Jährigen zu gehören. Gesellschaftspolitisch ist es falsch, den jüngeren Generationen noch mehr Lasten aufzubürden. Risiken und Nebenwirkungen Mit dem bundesrätlichen Paket wird eine politische Lösung vorgeschlagen, von der man hofft, dass sie vom Volk irgendwie akzeptiert wird. Mit unbegründeten Behauptungen werden weitere Umverteilungsmassnahmen legitimiert, und mit dem Versprechen, keine Leistungen kürzen zu wollen, wird politischer Goodwill erkauft. Über die indirekten Folgen all dieser Massnahmen bestehen kaum Annahmen und keinerlei Gewissheit. Sicher ist nur, dass die zusätzlichen Finanzierungsquellen (Sicherheitsfonds für die 2. Säule, MWSt für die 1. Säule) zu weiteren Um verteilungen führen werden. Die Risiken und Nebenwirkungen dieses Pakets sind nicht wirklich absehbar, weil sie die Intransparenz in der Vorsorge erhöhen, anstatt die Komplexität des Systems zu senken. Man sollte die vorgeschlagene Medizin deshalb nur mit grösster Vorsicht anwenden. 6 8 Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020, Seite 21. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Zur geplanten Verordnung gegen die Abzockerei Praxistaugliche Umsetzung einer Führungsaufgabe Hanspeter Konrad, lic. iur., Rechtsanwalt, Direktor ASIP Mit der Verordnung gegen die Abzockerei werden den Pensionskassen neue Pflichten bei der Wahr nehmung ihrer Aktionärsinteressen auferlegt. Der vom Bundesamt für Justiz entwickelte Entwurf nimmt auf die Bedürfnisse der Kassen weitgehend Rücksicht und stellt eine praktikable Vorlage dar. Der ASIP hofft entsprechend, dass diese Teile der Ver ordnung so in Kraft gesetzt werden können. Gemäss aktuellen Statistiken halten die Pensionskassen in nerhalb ihres Gesamtvermögens von rund CHF 625 Mil liarden Schweizer Aktien im Wert von gegen CHF 60 Mil liarden. Gemessen an der Gesamtmarktkapitalisierung von rund CHF 963 Milliarden ist dies ein Anteil von 6,5 Prozent am Aktienmarkt Schweiz. Die Schweizer Pensions kassen vereinen somit weitaus weniger Stimmenmacht auf sich, als allgemein wahrgenommen wird. Trotzdem fordert der ASIP seine Mitglieder immer wieder auf, die Aktionärsrechte aktiv wahrzunehmen und sich auf diese Art eigen verantwortlich auch zu den bis anhin konsultativen Vergütungsberichten zu äussern. Aus Sicht des ASIP hat das sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte Führungsorgan grundsätzlich die Pflicht, die Ak tionärsrechte der Pensionskasse treuhänderisch im Sinne der Versicherten wahrzunehmen – das Inkasso der Dividende gehört ebenso dazu wie der verantwortungsvolle Umgang mit den Stimmrechten. Schliesslich verlangt der Gesetz geber bereits seit dem 1. Januar 2002 von den Führungs organen der Pensionskassen, Regeln zur Ausübung der Aktionärsrechte aufzustellen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Mit der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" hat diese Thematik wieder an Bedeutung gewonnen. Nach der deut lichen Annahme der Initiative am 3. März 2013 muss der Bundesrat spätestens ein Jahr nach der Volksabstimmung zur Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV) eine neue Verordnung erlassen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die Umsetzungsarbeiten so geplant, dass der Bundesrat die Verordnung auf den 1. Januar 2014 in Kraft setzen kann. Aus Optik der Pensionskassen steht Satz 3 von Art. 95 Abs. 3 lit. a BV im Vordergrund: "…Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben…" Das EJPD hat in der geplanten Verord nung gegen die Abzockerei (VgdA) unter anderem auch diesen Satz auszulegen. Dabei muss es sich auf die klassischen Auslegungsmethoden wie Wortlaut, Systematik, Zweck und Entstehungsgeschichte abstützen. Wie kann eine sinnvolle Lösung aussehen? Die nachfolgenden Aus führungen zeigen einen möglichen Weg auf. Sie basieren auf der Stellungnahme, die der ASIP im Rahmen der An hörung zum Vorentwurf der Verordnung gegen die Abzocke rei verfasste. Es geht dabei um den 10. Abschnitt des Vorentwurfs der Verordnung: Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen, und zwar die Art. 22 (Stimm pflicht), Art. 23 (Offenlegungspflicht), Art. 25 (Strafbarkeit bei Vorsorgeeinrichtungen) und Art. 27 (Anpassung von Statuten und Reglementen). Geltungsbereich Es stellt sich zunächst die Frage nach dem Geltungsbereich: Für welche Pensionskassen gilt die Verfassungsbestimmung überhaupt? Die in Art. 22 Abs. 1 VgdA vorgesehene Ver weisung auf das Freizügigkeitsgesetz (FZG) erscheint zweckmässig. Das entscheidende Kriterium ist somit die Frage, ob die Begünstigten bei Eintritt eines Vorsorgefalls gegenüber den Pensionskassen einen festen, einklagbaren Leistungs anspruch haben. Mit dem Bezug auf das FZG unterliegen patronale Wohlfahrtsfonds diesen Bestimmungen zu Recht nicht. Gleichzeitig wird auch der AHV-Ausgleichsfonds, der im Übrigen seine Stimmrechte schon weitgehend wahrnimmt, von der Verfassungsbestimmung nicht erfasst. Gemäss Art. 1 Abs. 1 VgdA finden die Bestimmungen A nwendung auf Schweizer Aktiengesellschaften nach den Art. 620–763 OR, deren Aktien an einer Börse im In- oder Ausland kotiert sind. Die VgdA bezieht sich auf die von der Vorsorgeeinrichtungen direkt gehaltenen Aktien (vgl. Art. 22 Abs. 1 VgdA). 9 Die Frage bezüglich kollektiver Anlagen oder Anteile an Anlagestiftungen kann über eine Verordnungsbestimmung nicht gelöst werden. Daran ändert die Tatsache nichts, dass bereits heute einige Anlagestiftungen den Anlegern die Möglichkeit bieten, ihre Stimmpräferenz geltend zu machen. Der ASIP ist gegen einen Zwang, die Stimmrechte in kollektiv gehaltenen Schweizer Gesellschaften auszuüben, setzt sich aber gegenüber den Anbietern dafür ein, dass die Mög lichkeit geschaffen wird, dass die Stimmrechte auch in diesen Kollektivanlagen für institutionelle Investoren wahrgenommen werden. Das ist heute nur selektiv möglich. Seit 2011 bietet zum Beispiel Avadis als eine der ersten Anlagestiftungen der Schweiz den in der Anlagegruppe Aktien Schweiz investierten Anlegern die Möglichkeit, das Stimmrecht an den Generalversammlungen der 100 grössten Schweizer Aktiengesellschaften auszuüben. Andere Anbieter wie UBS Voice bieten ähnliche Lösungen an. Stimmpflicht – Versicherteninteressen Aufgrund des Verfassungstexts lässt sich aus Sicht des ASIP für Pensionskassen keine absolute Stimmpflicht ableiten. Vielmehr verknüpft der Text zwei Ideen miteinander: Einerseits müssen Pensionskassen abstimmen, anderseits müssen sie aber ihr Stimmrecht immer im Interesse der Versicherten ausüben. Somit ist eine absolute Stimmpflicht (absoluter Stimmzwang) nur dann verlangt, wenn Stimmabstinenz die Interessen der Versicherten verletzen würde (vgl. M. L. Glanzmann in GesKR 1/2013). In deren Interesse kann jedoch auch eine Stimmenthaltung oder ein Stimmverzicht liegen (Art. 22 Abs. 3 VgdA). Das ist beispielsweise speziell bei kleinen Positionen einer Vorsorgeeinrichtung im SmallCap-Bereich des SPI zu begrüssen. Richtigerweise hält der erläuternde Bericht zum Vorentwurf der VgdA fest, dass sich die Vorgabe, "im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen", nicht in generell-abstrakter Weise und im Voraus regeln lässt. 10 Willensbildung Zu Recht wird in Art. 22 Abs. 4 VgdA das oberste Organ als verantwortlich für die Willensbildung erklärt. Das sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte oberste Organ ist am besten geeignet, das Verfahren für die Wahrnehmung der Stimmrechte zu definieren und festzulegen, nach welchen Grundsätzen das Interesse der Versicherten – der Aktiven und Rentenbeziehenden – bestimmt werden soll. Offenlegungspflicht Die Pflicht, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht Rechenschaft über die Wahrnehmung der Stimmrechte abzulegen, stellt eine sinnvolle Grundlage dar. Wie im erläuternden Bericht festgehalten wird, handelt es sich um Mindestvorgaben. Eine häufigere, detailliertere Berichterstattung ist zulässig, aber nicht Pflicht. Aus Sicht des ASIP geht die generelle Forderung nach einer Information über jede einzelne Gesellschaft sowie zu jedem einzelnen Traktandum zu weit. Eine solche umfassende Informationsverpflichtung lässt sich insbesondere auch nicht aus dem Wortlaut der Verfassungsbestimmung ableiten. Sinnvollerweise besteht die Offenlegungspflicht nur gegenüber den Versicherten und nicht gegenüber den andern Aktionären oder weiteren Dritten. Im Sinne dieser Erwägung können auch nur die Versicherten der betroffenen Pensionskasse entsprechende Rechte ableiten. Strafbarkeit bei Vorsorgeeinrichtungen Da die neue Verfassungsbestimmung keine Ausnahmen vorsieht, sind auch Strafbestimmungen für Vorsorgeeinrichtungen vorgesehen. Diese tragen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit dadurch Rechnung, dass als mögliche Täter lediglich Personen, die über eine gewisse Entscheidungskompetenz verfügen (unter anderem Mitglieder des obersten Organs), in Frage kommen und die Handlungen (Verletzung der Stimm- und Offenlegungspflicht nach den Art. 22 und 23 VgdA) nur dann strafbar sind, wenn der Täter vorsätzlich handelt. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Anpassung der Reglemente und Organisation Die Bestimmungen für Vorsorgeeinrichtungen gelten ab 1. Januar 2015. Das gibt den Führungsorganen genügend Zeit, um eigenverantwortlich die Grundsätze des Stimmrechtsverhaltens im Interesse der Versicherten reglementarisch zu regeln. Es geht zum Beispiel darum, den Entscheidungsprozess zur Stimmrechtsausübung, organisatorische Fragen (unter anderem Eintrag ins Aktienbuch der börsen kotierten schweizerischen Aktiengesellschaft) sowie die Art und Weise der Offenlegung (Berichterstattung) zu defi nieren. Ist die Kapazität der Verwaltung der Pensionskasse durch die anfallende Arbeitslast beschränkt und sind die Gründe hierzu nicht offensichtlich in der eigenen mangelnden Organisation zu finden, darf gemäss erläuterndem Bericht eine Prioritätenliste zum Abarbeiten der Einladungen/ Traktandenliste beziehungsweise hinsichtlich der (Nicht-)Teilnahme an der Generalversammlung erstellt werden. Die Festlegung dieser Prioritäten muss anhand sachlicher Kriterien vorgenommen werden – beispielsweise aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung eines Traktandums für die Interessen der Versicherten oder der finanziellen Bedeutung der von der Pensionskasse gehaltenen Aktien. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Stimmrechtsvertreter Die Pensionskassen werden prüfen, ob und in welcher Ausprägung sie die Dienste professioneller Aktionärsdienste in Anspruch nehmen wollen. Der ASIP hat die ihm bekannten, in der Schweiz aktiven professionellen Aktionärsdienste analysiert, deren Angebot geprüft und für jeden Anbieter ein Kurzporträt erstellt (vgl. www.asip.ch). Zweifellos wird es in Zukunft auch weitere Anbieter und Plattformen zur U msetzung geben, die den Pensionskassen administrative Erleich terungen bieten. Eine Auswahl fördert den Wettbewerb. Fazit Der ASIP hat den Kampf gegen überhöhte Vergütungs pakete und für die Stärkung der Aktionärsrechte immer unterstützt und setzt sich nun auch für praxistaugliche L ösungen ein. Im Vordergrund steht eine effiziente und im Interesse der Versicherten liegende Umsetzung einer durch die Führungsorgane wahrzunehmenden Aufgabe. Der vorliegende Vorentwurf trägt diesen Überlegungen weitgehend und in ausgewogener Art und Weise Rechnung. Die massgebenden Bestimmungen untermauern richtiger weise die Gestaltungsverantwortung der Pensionskassen verantwortlichen in Bezug auf die Ausübung der Mitwirkungs rechte bei Aktiengesellschaften. Zu hoffen ist somit, dass diese Teile des Vorentwurfs der Verordnung gegen die Abzockerei so in Kraft gesetzt werden können. 11 Vorentwurf der "Verordnung gegen die Abzockerei" 10. Abschnitt: Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen Art. 22 Stimmpflicht Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 7 (FZG) unterstellt sind, müssen das Stimmrecht der von ihnen gehaltenen Aktien in der Generalversammlung der Gesellschaft ausüben. 2 Sie müssen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen. 3 Sie dürfen sich der Stimme enthalten oder auf eine Stimmabgabe verzichten, sofern dies dem Interesse der Ver sicherten entspricht. 4 Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung legt in einem Reglement fest, nach welchen Grundsätzen das Interesse ihrer Versicherten bei der Ausübung des Stimmrechts bestimmt wird. Art. 23 Offenlegungspflicht (Art. 86 b BVG) Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG 8 unterstellt sind, müssen mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind. 1 Art. 23 Offenlegungspflicht (Art. 86 b BVG) Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG 8 unterstellt sind, müssen mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind. Art. 25 Strafbarkeit bei Vorsorgeeinrichtungen Mit der Geschäftsführung betraute Personen oder Mitglieder des obersten Organs einer dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtung, die die Stimmpflicht nach Art. 22 oder die Offenlegungspflicht nach Art. 23 vorsätzlich verletzen, werden mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Art. 27 Anpassung von Statuten und Reglementen Gesellschaften, deren Statuten und Reglemente dieser Verordnung nicht entsprechen, müssen diese innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung den neuen Vorschriften anpassen. 2 Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG 12 unterstellt sind, müssen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieser Ver ordnung ihre Reglemente und ihre Organisation Art. 22 und Art. 23 anpassen. 1 12 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Neue Prozesse für die taktische Asset Allocation "Buy And Hold" reicht nicht mehr Peter Bänziger, Chief Investment Officer, Swisscanto Thomas Härter, Chief Strategist, Swisscanto Die Umfrage-Ergebnisse zeigen deutlich: Die Pensionskassen hielten in der Vergangenheit die Anlagestrategie ziemlich konstant. Dies wird in Zukunft nicht mehr genügen. Das künstlich tiefe Zinsniveau verschiebt die Performance zeitlich nach vorne, was auf Kosten künftiger Erträge geht. Die Autoren entwickeln moderne Strategien, die auf der Basis von Bewertungsmodellen Unter- res pektive Überbewertungen und damit Handlungs bedarf signalisieren. Dank des weltweit stark gesunkenen Zinsniveaus haben die Pensionskassen von einer sehr guten Performance auf ihrem Anteil an festverzinslichen Anlagen profitiert. Die Programme der Zentralbanken zur Ankurbelung der Wirtschaft in den USA (Quantitative Easing 1–3) und zur Stützung der Peripherie in Europa und damit zum Erhalt des Euros durch die EZB haben zu weltweit künstlich tiefen Zins niveaus geführt. Die Anleger – notabene auch die Pensionskassen – haben dadurch eine sehr gute Performance auf ihren festverzinslichen Anlagen erzielt, was sich positiv auf die Gesamtrendite ausgewirkt hat. Eine sehr hohe statische Allokation in Anleihen war durch den lange dauernden Zinssenkungszyklus sinnvoll. Die Renditen wurden durch die Interventionen der Zentralbanken aber zeitlich nach vorne verschoben – zu Lasten der Zukunft. Nicht nur die Obligationenbestände profitierten davon, auch die Bewertung der Immobilien wurde nach oben angepasst. Im Falle der Schweizer Immobilien sanken die Diskontierungssätze aber nicht gleich rasch und in gleichem Ausmass wie die Kapitalmarktzinsen – die Immobilien schätzer sind hierzulande konservativer als im angelsächsischen Raum, wo die Immobilienpreise deutlich stärkeren Schwankungen unterliegen. Die Kehrseite der Medaille: In Zukunft wird eine statische Allokation in Anleihen mit hoher Duration wahrscheinlich keinen Sinn machen. Schon kleine Zinssteigerungen wie im Juni 2013 führen zu empfindlichen Kursverlusten auf den Obligationenbeständen. Wenn wir uns die Asset Allocation der Pensionskassen seit Beginn unserer Umfrage (Grafik 1) anschauen, kommen wir zu folgenden Erkenntnissen: –Die Asset Allocation blieb über die Zeit ziemlich konstant. –Der Aktienanteil veränderte sich tendenziell prozyklisch mit der Performance der Aktienmärkte. –Das bedeutet, dass der Aktienanteil eher durch die Marktperformance gesteuert wurde als durch die Bewertung der Aktienmärkte. Grafik 1: Entwicklung der Asset Allocation der CH-Pensionskassen In % 100 80 60 40 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 ■ Liquide Mittel ■ Anlagen beim Arbeitgeber ■ Obligationen ■ Aktien ■ Immobilien ■ Hypotheken ■ Alternative Anlagen ■ Übrige Quelle: Swisscanto Studie Schweizer Pensionskassen und Pensionskassenstatistik 2004 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 13 Grafik 2: Bewertung (ausgewählter) Aktienmärkte und Aktienanteil der Schweizer Pensionskassen In % 60 32 31 40 30 20 29 0 28 –20 26 27 25 –40 24 –60 –80 23 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 22 MSCI World MSCI Europe ex CH ex UK MSCI CH Aktienanteil % (rechte Skala) Grafik 3: Entwicklung des Deckungsgrads und des Aktienanteils In % 115 34 110 32 30 105 28 100 26 95 24 90 85 22 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Deckungsgrad (privatrechtliche Kassen, vermögensgewichtet) Aktienanteil % (rechte Skala) 14 20 Performance, nicht Bewertung, definiert den Aktienanteil Wir haben den Verlauf des Aktienanteils mit den von uns errechneten Bewertungen der Aktienmärkte verglichen (Grafik 2). Das Bild überrascht nicht. Die Aktienanteile sind nach einem Einbruch der Aktienmärkte relativ tief (2003, 2008) und nach einem starken Anstieg (2007) hoch. Wenn wir uns im gleichen Zeitraum die Aktienbewertungen (Datenpunkte jeweils nur per Jahresende) anschauen, stellen wir fest, dass die drei analysierten Aktienmärkte (Weltaktien markt MSCI World, Aktien Schweiz MSCI Schweiz und Aktienmarkt Europa ex Schweiz und Grossbritannien) dann am stärksten überbewertet waren, wenn die Aktienanteile den höchsten Wert erreichten (Ende 2006) und umgekehrt (Ende 2008). Wenn wir die Entwicklung des Deckungsgrads und des Aktienanteils analysieren (Grafik 3), stellen wir fest, dass der Deckungsgrad offenbar den Aktienanteil bestimmt. Dies mag zwar aus dem Blickwinkel der Risikofähigkeit einer Pensionskasse richtig sein, aber die Bewertungen der Aktienmärkte nehmen darauf leider keine Rücksicht. In der strategischen und/oder der taktischen Asset Allocation scheint sich durch dieses übliche Verhalten ein fundamentaler Fehler ein geschlichen zu haben, der die Aktienmärkte dann hoch gewichtet, wenn sie teuer sind – und umgekehrt. Was ist zu tun? Grundsätzlich haben die Anleger verschiedene Möglich keiten zur Steuerung ihrer taktischen Asset Allocation: Die wichtigsten sind: –Rebalancing. Der einfachste Weg, eine sinnvollere Stra tegie als die prozyklische einzuschlagen, ist die Rebalancingstrategie, die keinerlei Prognosefähigkeiten voraussetzt. Die Zielgewichte der strategischen Asset Allocation werden entweder in regelmässigen zeitlichen Abständen oder bei einem Über- oder Unterschreiten von im Voraus definierten Bandbreiten wieder hergestellt. Dies ist eine sehr gängige, einfach umzusetzende und sinnvolle Praxis. Das mit diesem Ansatz verbundene antizyklische Element verbessert die Performance und kontrolliert die Risiken bis zu einem gewissen Ausmass. Allerdings werden die Gewichte von Anlagekategorien ziemlich konstant ge halten, unabhängig von der Bewertung. Damit können auch die Portfoliorisiken sehr stark variieren. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 –Dynamische Asset-Allocation-Modelle. Es gibt verschie dene Modelle zur dynamischen Steuerung der Asset Allocation, zum Beispiel den Target-Risk-Ansatz. Diesen haben wir unter anderem vorgestellt in der Studie "Schweizer Pensionskassen 2010", Seite 16 ff.). –Einsatz von Bewertungsmodellen. Proaktive Anpassung bei signifikanten Abweichungen vom fairen Wert. Diesen Weg wollen wir im Folgenden näher untersuchen. Wie könnten solche Bewertungsmodelle aussehen? Es ist nicht einfach, Timingsignale aufgrund von Bewertungsmodel len zu entwickeln, die für die strategische oder taktische Asset Allocation genutzt werden können. Dennoch sind langfristige Modelle geeignet, um Übertreibungen nach oben wie nach unten sichtbar zu machen. Je extremer Unter- oder Überbewertungen ausfallen, desto stärker ist auch das Timingsignal und umso grösser sollte auch der Handlungsbedarf ausfallen. Bei Swisscanto unterhalten und entwickeln wir laufend Modelle, die einen Hinweis auf mögliche Bewertungsanomalien geben. Obligationenbewertung Wir haben versucht, durch Regressionsmodelle einen fairen Zins zu modellieren. Parameter dafür sind makroökonomische Daten wie Einkaufsmanagerindizes, die Inflation sowie die Arbeitslosigkeit. Als Beispiel sollen uns die Renditen der zehnjährigen US-Treasuries dienen. Grafik 4 zeigt, dass der faire Zins bei rund 3,2 Prozent (Stand Juli 2013) läge, die effektive Verzinsung aber per 15. Juli 2013 nur bei 2,5 Prozent stand. Gut zu erkennen ist auch die Tatsache, dass die Abweichung vom fairen Wert per Ende 2012 in den letzten 22 Jahren nie grösser war. Diese Erkenntnis könnte man nützen, indem entweder die Duration der USDObligationen verkürzt oder eine allfällige Allokation strategisch oder taktisch untergewichtet wird. Mit einem etwas anderen Ansatz kann man auch "faire" Kreditprämien von Unternehmensobligationen modellieren. Die Kreditprämie oder englisch der "Credit Spread" ist die Differenz zwischen der Rendite einer Unternehmens obligation und der entsprechenden risikofreien Rendite. Sie entschädigt den Investor für mögliche Konkursrisiken. Diese Kreditprämien schwanken über die Zeit ebenfalls recht stark. Grafik 5 zeigt die Modellierung von Kredit prämien für High-Yield-Obligationen. Auch hier ergeben sich recht gute Timingsignale, zum Beispiel im Mai 2013. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Grafik 4: "Fairer" Zins In % 10 8 6 4 2 2 1 0 0 –1 –2 90 92 94 96 98 00 02 04 06 08 10 12 Abweichung vom fairen Wert in Prozentpunkten (linke Skala) Aktuelle Rendite auf 10-jährigen US-Treasuries (rechte Skala) Modellrendite auf 10-jährigen US-Treasuries (rechte Skala) Grafik 5: "Fairer" Spread von High-Yield-Anleihen In % 1200 1000 800 600 300 400 200 200 100 0 0 –100 –200 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Abweichung vom fairen Wert in Basispunkten (linke Skala) Aktueller Spread High-Yield-Crossover in Basispunkten (rechte Skala) Modellierter Spread High-Yield-Crossover in Basispunkten (rechte Skala) Der Spread für den High-Yield-Crossover (ein Index, der die Kreditausfallprämien eines High-Yield-Obligationenport folios ausdrückt) war extrem tief. Dadurch entstand eine deutliche Abweichung nach unten im Vergleich zum fairen Wert und damit eine Überbewertung von High-Yield- Anleihen. Die Korrektur erfolgte sehr rasch. Auch in diesem Fall hätte man mindestens die Gewinne auf der Anlageklasse High Yield realisieren können oder müssen. 15 Grafik 6: Bewertung der Aktienmärkte (Abweichungen der MSCI-Indizes vom fairen Wert per 28. Juni 2013) In % 10 6 1 0 –10 –2 –7 –3 –6 –12 –20 –30 –28 –2 –9 –10 –5 –1 –21 –25 –40 –50 –60 –48 Welt USA Europa ex UK und CH UK Schweiz ■ Trendmodell Japan Asien EMMA ■ IBES-Gewinnschätzungen Grafik 7: Kernanlagen und mögliche Satelliten in der strategischen und taktischen Asset Allocation EMMA Debt Infrastructure Debt Inflation Linked Bonds Insurance Linked ge Hed s Fund e va t i r P uit y Eq High Yield Obligationen CHF Staatsobligationen/ Corporates CoCos AI , ds Immobilien n fo mo Im mo and I m usl A Schweiz direkt/ Anlagestiftungen Aktien Themenfonds Wasser Regionen/ EMMA Nachhaltigkeit Aktienbewertung Wir analysieren die Bewertung der Aktienmärkte mittels zweier Modelle (Grafik 6). Das Modell mit den roten Balken basiert auf den langfristigen Trendgewinnen der Unter nehmen. Es reagiert weniger stark auf möglicherweise prozyklische Gewinnschätzungen der Analysten. Das Modell mit den grauen Balken basiert auf den Konsensschätzungen der Unternehmensgewinne der Analysten. Deutlich zu er kennen ist die markante Unterbewertung der europäischen Aktienmärkte. Auf Basis dieser Modelle könnte man einerseits die Aktienquote implementieren – im konkreten Fall ergäbe sich aufgrund der Bewertungen tendenziell ein leichtes Übergewicht, andererseits auch die Anlagetaktik innerhalb der Aktien feiner steuern, zum Beispiel ein Übergewicht in Europa (billigste Region) zu Lasten Asiens (teuerste Region) herstellen. Dynamischere Anpassungen der Asset Allocation Diese Erkenntnisse sollten dazu führen, dass die Asset Allocation einen recht stabilen Kern aus CHF-Obligationen, gegen CHF abgesicherten Fremdwährungsobligationen, Aktien Schweiz und Ausland, Immobilien Schweiz und alternativen Anlagen enthält (Grafik 7). Dieser Kern wird ergänzt durch Satelliten, die mit einer aktiven taktischen sset Allocation bewirtschaftet werden. Derzeit müsste A man sich strategisch die Frage stellen, welche dieser Satel liten am besten gegen einen möglichen weiteren Zins anstieg schützen. Um die zukünftige Performance und auch die Risiken zu optimieren, sind deshalb Timingfähigkeiten notwendig. Diese sollen auf fundierten Bewertungsmodellen basieren. Insbesondere extreme Unter- oder Überbewertungen in einzelnen Märkten oder Marktsegmenten sollten zu dyna mischen Anpassungen im Portfolio führen. "Buy and Hold" wird in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr ausreichen. Das Ausnützen der Freiheitsgrade bedingt einerseits einen genügenden Deckungsgrad. Andererseits müssen die Stiftungsräte respektive die jeweiligen Entscheidgremien bereit sein, proaktiv vom Meinungskonsens abzuweichen. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorhanden sind, dürfte eine Rebalancingstrategie oder eine Target-Risiko-Strategie sinnvoll sein. Ein Stiftungsrat sollte den eigenen Risikoappetit nicht zu stark von vergangenen Marktbewegungen und ausschliesslich vom eigenen Deckungsgrad abhängig machen. 16 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Finanzierungssysteme der öffentlichen Kassen Harte Entscheide für die Kantone Stephan Wyss, lic. oec. HSG, eidg. dipl. Finanzanalytiker, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte; Swisscanto Vorsorge AG Zürich Andreas Müller, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte; Swisscanto Vorsorge AG Zürich 2012 sind die die Vorschriften zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen in Kraft getreten. Sie haben für die Kantone und Gemein den, aber auch für die Versicherten erhebliche finanzielle Konsequenzen. Unter anderem ist bis Ende 2013 der Entscheid, ob Voll- oder Teilkapi talisierung, zu fällen. Wenig überraschend werden die Kassen in der Deutschschweiz überwiegend die Vollkapitalisierung, in der Westschweiz und im Tessin die T eilkapitalisierung anwenden. Den Aus schlag gibt meist der aktuelle Deckungsgrad. Der erweiterte Art. 65 BVG sowie der neue Art. 72a–g verlangen von den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen die rechtliche, organisatorische und finanzielle Verselb ständigung. Diese eher formellen Änderungen werden von der Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. Anders verhält es sich beim Finanzierungssystem: Die Frage, ob die Pensionskassen dem System der Voll- oder Teilkapitalisierung unterstellt werden sollen, schlägt aufgrund der finanziellen Konsequenzen weit höhere Wellen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Charakteristika der Voll- und Teilkapitalisierung Bei der Vollkapitalisierung müssen die eingegangenen Verpflichtungen (Passiven) durch Vermögen (Aktiven) gedeckt sein. Das heisst, dass der Deckungsgrad mindestens 100 Prozent betragen sollte. Dieses System gilt für sämt liche privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Es wird insbesondere damit begründet, dass bei einer Abspaltung von Firmen oder Firmenteilen oder bei einer Restrukturierung die ausscheidenden Versicherten die volle Freizügigkeitsleistung erhalten sollen. Ebenso ist eine Rentnerkasse mit einem Deckungsgrad von 100 Prozent grundsätzlich überlebens fähig, weil zur Finanzierung der Leistungen das Kapital bereits vorhanden ist. Bei Pensionskassen mit Staatsgarantie hingegen sorgt die Garantie des Gemeinwesens dafür, dass bei einer Teil liquidation auch im Unterdeckungsfall keine Freizügigkeitsleistungen gekürzt werden müssen. Zudem ist bei Ge meinwesen der Fortbestand der Vorsorgeeinrichtungen und der versicherten Personen in aller Regel gewährleistet. D eshalb lässt sich für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen auch das System der Teilkapitalisierung recht fertigen. Eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung mit einem Deckungsgrad von beispielsweise 80 Prozent erbringt ihre Leistungen zu 80 Prozent aus angespartem Vermögen und zu 20 Prozent aus laufenden Einnahmen, also zu 20 Prozent nach dem Umlageverfahren. Im Gegensatz zur vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtung ist die teil kapitalisierte Vorsorgeeinrichtung von demografischen Veränderungen ähnlich wie die AHV direkt betroffen. Für teilkapitalisierte Vorsorgeeinrichtungen schreibt das Bundesrecht neu einen Mindestdeckungsgrad von 80 Prozent bis spätestens im Jahr 2052 vor. Welches ist das bessere System? Sowohl das Umlageverfahren (1. Säule) als auch das Kapi taldeckungsverfahren (2. Säule) weisen Vor- und Nachteile auf. Während im Umlageverfahren ein gesundes Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern sowie die Lohnentwicklung zentral sind, benötigt das Kapitaldeckungsverfahren vor allem eine genügende Anlagerendite. Das eine System ist dem anderen nicht grundsätzlich überlegen. Beiden Systemen ist jedoch gemeinsam, dass sie nur funktionieren, wenn ihre Parameter realistisch gesetzt und periodisch an veränderte demografische und ökonomische Rahmenbedingungen angepasst werden. 17 Weiter darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass ein Deckungsgrad von 100 Prozent alleine noch kein Garant für ein reines Kapitaldeckungsverfahren ist. Sind nämlich beispielweise die Umwandlungssätze zu hoch, findet auch bei einer vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtung eine sys temfremde Umlage von Jung zu Alt statt. Systemwahl bei kantonalen Kassen der Deutschschweiz Der Grossteil der kantonalen Vorsorgeeinrichtungen in der Deutschschweiz musste sich gar nicht im Detail mit der Teilkapitalisierung auseinandersetzen. Entweder waren die Bedingungen – insbesondere das Vorliegen einer Unter deckung per 1. Januar 2012 – nicht gegeben (beispielsweise AI, AR, OW) oder das Erreichen der vollen Deckung lag in Reichweite (GL, GR, LU, UR). Schwieriger ist die Lage bei Pensionskassen mit einem Deckungsgrad von 90 Prozent und tiefer. Gemäss Weisung des Bundesrats muss eine Vorsorgeeinrichtung eine Unter deckung innert fünf bis sieben Jahren beheben, wobei die "Frist von zehn Jahren nicht überschritten werden sollte". Wird bei einem Deckungsgrad von 90 Prozent die Höchstdauer von zehn Jahren ausgeschöpft, muss der Deckungsgrad pro Jahr um 1 Prozentpunkt verbessert werden. Dies entspricht bei einer durchschnittlichen kantonalen Vorsorge einrichtung einem Sanierungsbeitrag von rund fünf Lohn prozenten. Falls der Arbeitgeber nicht mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte beisteuert, müssen die Versicherten während zehn Jahren eine AHV-Lohneinbusse von zirka 2 Prozent gewärtigen. Bei einem Deckungsgrad unter 90 Prozent wird die Zumutbarkeitsgrenze rasch überschritten. Kurzfristig verlockende Teilkapitalisierung Weshalb sollen die Versicherten und das Gemeinwesen schmerzliche Sanierungsopfer erbringen, wenn mit der Teilkapitalisierung die Möglichkeit besteht, den Deckungsgrad bei lediglich 80 Prozent zu stabilisieren? In der Tat wäre die Teilkapitalisierung für manchen Kanton, ja auch für manchen Politiker kurzfristig die deutlich bequemere Alternative. Nach unseren Erfahrungen haben jedoch nachstehende Gründe zahlreiche Kantone dazu bewogen, die "Sanierungskröte" zu schlucken, um eine Teilkapitalisierung abzuwenden: 18 1.Grundsatz: Die 1. Säule ist umlagefinanziert. Die Verpflichtungen der 2. Säule sind kapitalgedeckt. Daran soll nicht gerüttelt werden. Das System der Vollkapitalisie rung hat sich bewährt, während das neue System der Teilkapitalisierung mit vielen rechtlichen Unwägbarkeiten behaftet ist. Zudem soll die bestehende Unterdeckung behoben und nicht einfach den nächsten Generationen angelastet werden. Nicht zuletzt aus d iesem Grund hat der Gesetzgeber das System der Teilkapitalisierung als Ausnahmeregelung vorgesehen. 2.Garantie: Die Teilkapitalisierung setzt eine Staatsgarantie nach Artikel 72c BVG voraus. In der Deutschschweiz stellt nur noch etwa die Hälfte der Kantone eine Garantie zugunsten der kantonalen Vorsorgeeinrichtung. Die Wiedereinführung einer Staatsgarantie steht im Widerspruch zur verlangten Verselbständigung und könnte am poli tischen Widerstand scheitern. 3.Demografie: Ein Ausbau des Umlageverfahrens (Jung zahlt für Alt) ist angesichts der demografischen Entwicklung nicht einfach zu begründen. 4.Rendite: Im Kapitaldeckungsverfahren kann im lang fristigen Durchschnitt eine positive Rendite erwirtschaftet werden. Dies reduziert bei gleichem Vorsorgeziel die Vorsorgekosten. Zudem sind Renditen einfacher zu importieren als die Lohnentwicklung. An dieser Stelle sind insbesondere die kantonalen Vorsorge einrichtungen von SO und BL zu nennen: Sie wiesen mit 70,8 Prozent beziehungsweise 76,8 Prozent per 1. Januar 2012 die tiefsten Deckungsgrade in der Deutschschweiz auf, streben aber dennoch beide die Vollkapitalisierung an. Dabei soll die Unterdeckung mit einer Schuldanerkennung durch den Kanton und die angeschlossenen Arbeitgeber behoben werden. Teils hohe Beteiligungen der Gemeinwesen Die Gemeinwesen beteiligen sich oftmals bis zu 75 Prozent an den Sanierungsmassnahmen, weil die Sanierungspakete sonst für die Versicherten unzumutbar wären. Das starke Engagement der Gemeinwesen wird oft mit früheren Versäumnissen bei der Finanzierung begründet, beispielsweise der Aufhebung der Staatsgarantie, bevor genügend Wertschwankungsreserven vorhanden waren, oder mit der Pflicht zur Übernahme der anteilsmässigen Unterdeckung der Rentner, da das Gemeinwesen bislang Leistungen und Finanzierung festgelegt hat. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Das hohe Engagement der Gemeinwesen ist somit nicht nur aus einem aktuellen, sondern auch aus einem historischen Blickwinkel zu beurteilen. Dazu hält die Oberaufsichts kommission fest: "Die aufgezeigten Besonderheiten bei den öffentlich-rechtlichen Kassen beziehungsweise Unterschiede zu den privatrechtlichen Kassen sind bei der Ausarbeitung der Sanierungspläne zu berücksichtigen. Es stellen sich hier auch Fragen von Treu und Glauben, hat man doch die vielfach fehlende Mitbestimmung der Versicherten stets mit der Haftung des Gemeinwesens begründet. Neben rechtlichen Aspekten geht es hier auch um die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Arbeitgeber, soweit die Kassen durch Entscheide der Gemeinwesen in Unterdeckung geraten sind." Der Vergleich mit privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ist also nicht immer geeignet. Sonderfälle BE und ZG Bei den beiden bernischen Kassen BPK und BLVK ist eine Teilkapitalisierung geplant, jedoch mit einem Zieldeckungsgrad von 100 Prozent bis 2034. Dies ermöglicht den Kassen eine Sanierungsdauer von mehr als zehn Jahren. Beide Kassen wiesen per 1. Januar 2013 einen Deckungsgrad von knapp 80 Prozent aus. Bei der Pensionskasse ZG (Deckungsgrad 96,2 Prozent per Ende 2012) wäre eine fristgemässe Sanierung zwar möglich. Dennoch wählt der Kanton das Ziel einer Vollkapitalisierung über den Weg einer Teilkapitalisierung. Nicht zuletzt, um die zahlreichen angeschlossenen Arbeitgeber nicht zu überfordern. Sie werden jedoch mit einem Umlagebeitrag an der Ausfinanzierung beteiligt. Angestrebt wird aber ebenfalls ein Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent. Starke regionale Unterschiede der Deckungsgrade kantonaler Pensionskassen (per 31. Dezember 2012) 100% SH 90.0 – 99.9% 80.0 – 89.9% TG BS 70.0 – 79.9% BL 60.0 – 69.9% JU 50.0 – 59.9% ZH AG AR SO LU SG ZG SZ NE GL NW OW BE VD AI UR FR GR TI GE Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 VS 19 Systemwahl bei kantonalen Vorsorge einrichtungen der Westschweiz und des Tessins Im Tessin und in der Westschweiz liegen die Deckungsgrade der kantonalen Vorsorgeeinrichtungen zwischen 50 Prozent und 80 Prozent. Solche Unterdeckungen sind nur mit einer Staatsgarantie möglich. Dennoch würde ein Anprangern dieser Vorsorgeeinrichtungen zu kurz greifen; sie wurden nämlich nie genügend finanziert. Die Gemeinwesen haben so in der Vergangenheit auch keine Sanierungsbeiträge leisten müssen. Die Unterdeckungen sind zwar teilweise dramatisch, jedoch historisch gewollt und erklärbar. Die bundesrechtliche BVG-Änderung setzt diesen Vorsorgeeinrichtungen verbindliche Regeln, gemäss elchen sie den Deckungsgrad bis 2052 auf mindestens w 80 Prozent steigern müssen. Voraussichtlich werden alle diese Vorsorgeeinrichtungen die Teilkapitalisierung wählen und einen Deckungsgrad von 80 Prozent anstreben. Auch wenn die Frist von 38 Jahren sehr lang scheint, muss bedacht werden, dass die Deckungsgraderhöhung von beispielsweise 60 Prozent auf 80 Prozent während 38 Jahren (!) Sanierungsbeiträge von je 1 bis 2 AHV-Lohnpro zenten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Folge hat. Werden gleichzeitig zu hohe Umwandlungssätze gewährt, sind zusätzliche Beiträge erforderlich, sofern keine überdurchschnittlichen Renditen erwirtschaftet werden können. 20 Fazit Die BVG-Änderung stellt eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo dar und ist daher versicherungs technisch und ökonomisch zu begrüssen. Auf eine Verschlech terung der Bestandesstruktur (Anstieg des Rentneranteils) muss auch bei der Teilkapitalisierung rechtzeitig reagiert werden, und die notwendigen Massnahmen sind einzuleiten. So wird ein Herausschieben auf eine spätere Generation oder in letzter Konsequenz auf das Gemeinwohl als Garantieträger verhindert. In Zukunft werden die Mitglieder des obersten Organs für die finanzielle Stabilität verantwortlich sein, sowohl bei voll- als auch bei teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen. Zeigen sich Finanzierungslücken, müssen Massnahmen ergriffen werden. Auch bei einer teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtung ist ein "Abwarten auf bessere Zeiten" mit Verweis auf die Staatsgarantie nicht mehr gestattet. Die teilkapitalisierten Vorsorge einrichtungen müssen von der Aufsichtsbehörde periodisch einen Plan genehmigen lassen, der aufzeigt, wie der an gestrebte Zieldeckungsgrad von mindestens 80 Prozent bis 2052 erreicht wird. Die Aufsichtsbehörden nehmen in Zukunft somit auch bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen dieselbe Rolle wahr wie bisher bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Dabei werden sie den Mut aufbringen müssen, gegen den politischen Druck unpopuläre Entscheide zu treffen. Dazu gehört, dass sie ge gebenenfalls auch harte Sanierungsmassnahmen ver fügen, von denen die Angestellten der Aufsichtsbehörde als Versicherte möglicherweise selbst betroffen sind. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Vermögensverwaltungskosten in Bewegung Dr. Ueli Mettler, c-alm AG Dr. Alvin Schwendener, c-alm AG Die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule standen in den letzten Jahren wiederholt im Fokus. Die von c-alm im Auftrag des BSV erstellte Kostenstudie und der im Rahmen der Struktur reform verabschiedete Verordnungsartikel Art. 48a Abs. 3 BVV 2 zur Darstellung der Vermögens verwaltungskosten haben einiges in Bewegung gesetzt. Wie haben sich die Vermögensverwal tungskosten seit der Publikation der Studie ent wickelt und wo führt die Reise hin? Ein Überblick von den Verfassern der BSV-Studie. Die Umsetzung und die Auswirkungen des Verordnungs artikels Art. 48a Abs. 3 BVV2 führten in den letzten Monaten zu angeregten Diskussionen. Die OAK-Weisung "Ausweis der Vermögensverwaltungskosten" hat im April dieses Jahres die Rahmenbedingungen abgesteckt, wie die Darlegung der Kosten gemäss Art. 48a Abs. 3 BVV 2 zukünftig – und erstmalig per Ende 2013 – zu erfolgen hat. Ausgangslage Bis zur Veröffentlichung der BSV-Kostenstudie im Jahre 2011 basierten die Kostenerhebungen ausschliesslich auf den in den Betriebsrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten. Gemäss der BFS-Pensionskassenstatistik beliefen sich diese Kosten im Jahre 2009 auf CHF 795 Millionen. Dies entsprach 0,15 Prozent des gesamten Vorsorgevermögens der 2. Säule. Es ist allerdings nicht erst seit Publikation der BSV-Studie ein offenes Geheimnis, dass die Betriebsrechnungen nicht das vollständige Bild der Vermögensverwaltungskosten dar stellen. Die im Jahre 2011 publizierte BSV-Kostenstudie hatte den Auftrag, für das Jahr 2009 die effektiven Vermögensver waltungskosten der 2. Säule zu eruieren. Die umfassende Kostenstudie erhob neben den fakturierten Aufwendungen auch die nicht in Rechnung gestellten Vermögensverwaltungskosten. Die ermittelten, volumengewichteten Gesamtkosten der verwalteten Vermögen der 2. Säule beliefen sich dabei auf 0,56 Prozent. Auf das gesamte Vorsorge vermögen der 2. Säule ergaben sich somit Vermögens verwaltungskosten von umgerechnet CHF 3,9 Milliarden. Entwicklung der letzten Jahre Die Resultate der "13. Swisscanto Umfrage Schweizer P ensionskasse" deuten darauf hin, dass die Vermögens verwaltungskosten in den letzten Jahren gesunken sind. Einerseits haben im Jahre 2012 31 Prozent der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen die Vermögensverwaltungs mandate neu verhandelt. Andererseits erhöhten 21 Prozent den Anteil indexierter Anlagen, während nur 3 Prozent den Anteil reduzierten. Die Auswertung dieser Swisscanto Umfrage gewährt zwar eine erste Einschätzung über die Entwicklung der Vermögensverwaltungskosten, lässt aber noch keine definitiven Rückschlüsse zu. Dieser Artikel diskutiert zum einen die Entwicklung der Vermögensverwaltungskosten der letzten Jahre und schaut, ob bereits messbare Resultate betreffend Kostenreduktion erkennbar sind. Zum andern wagen wir eine erste Ein schätzung, ob die mit dem Verordnungsartikel verfolgten Regulierungsziele – nämlich erstens die Erhöhung der Kostentransparenz und dadurch zweitens die Verbesserung der Kosteneffizienz – erreicht werden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 21 Wir unterstützen diese Einschätzung einer leichten Reduktion der Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule. Seit Publikation der Studie haben wir weitere 32 Kostenanalysen (Analysezeitraum 2011/2012) durchgeführt und mit der Methode gemäss BSV-Kostenstudie einen volumengewichteten Wert von 0,51 Prozent gemessen. Dies entspricht gegenüber dem Jahre 2009 einer Reduktion der Vermögensverwaltungskosten von fünf Basispunkten. Ent sprechend gehen wir in den letzten zwei Jahren ebenfalls von einer leichten Reduktion der Vermögensverwaltungs kosten in der 2. Säule aus. Da wir seit der Kostenstudie die Methode zur Kostenmessung noch um die Schätzung der beiden Komponenten "Währungsmanagement" (volumengewichtet +0,01 Prozent) und "Transaktionskosten und Steuern auf der zweiten und dritten Bewirtschaftungsebene" (+0,07 Prozent) er weitert haben, messen wir mit dieser methodischem Erweiterung für die neue Stichprobe (32 Vorsorgeeinrichtungen) nun effektive Vermögensverwaltungskosten von 0,59 Prozent (+0,08 Prozent gegenüber Methode gemäss BSV-Kostenstudie). Analyse der aktuellen Kostensituation Darstellung 1 enthält eine Übersicht der Vermögensver waltungskosten der 2. Säule. Die Darstellung unterteilt in den verschiedenen Zeilen die Gesamtkosten in die drei Kostenkomponenten TER (Vermögensverwaltungsgebühren), TTC (Transaktionskosten und Steuern) und SC (übrige Kosten). Der TER-Anteil ist mit über 70 Prozent nach wie vor immer noch für die grösste Kostenlast verantwortlich. Bei der Spaltenunterteilung wird zusätzlich unterschieden, ob die gemessenen Kosten aus der Betriebsrechnung ersichtlich sind (erste Spalte), vom neuen Verordnungsartikel Art. 48a Abs. 3 BVV 2 erfasst werden (zweite Spalte) oder aber intransparente Kosten im Sinne des Verordnungsartikels beziehungsweise der darauf basierenden OAK- Weisung (dritte Spalte) darstellen. Darstellung 1: Übersicht der Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule Ausgewiesene Kosten (Geschäftsberichte) VV-Gebühren ("TER") • Gebühren VV-Mandate • Interne TER-Kosten 9.7 bps/Anteil 16.4% Transaktionskosten und Steuern ("TTC") Ausgewiesene Kosten (gemäss 48a/Weisung) + Kosten in transparenten Kollektivanlagen 12.7 bps/Anteil 21.5% + Kosten in transparenten Kollektivanlagen 19.1 bps/Anteil 32.3% 14.9 bps/Anteil 25.1% 41.6 bps/Anteil 70.1% 16.7 bps/Anteil 28.1% • Global Custody, ALM, • Monitoring und Controlling, • Beratung 1.0 bps/Anteil 1.7% 1.0 bps/Anteil 1.7% Gesamtkosten Effektive Kosten (Definition c-alm) + Implizite Transaktionskosten + Transaktionskosten und -steuern innerhalb der Kollektivanlagen • Explizite Transaktionskosten • und Steuern 1.8 bps/Anteil 3.0% Übrige Kosten ("SC") Nicht ausgewiesene Kosten 12.5 bps/Anteil 21.1% 12.7 bps/Anteil 21.5% 34.1 bps/Anteil 57.4% 59.3 bps/Anteil 100% Quelle: Swissfee Datenbank der c-alm AG, 32 Vollkosten-Kostenerhebungen 2011/12 gemäss erweitertem Analyseansatz 22 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Aus der Tabelle geht hervor, dass sich mit der retrospektiven Anwendung des Art. 48a Abs. 3 BVV 2 der Anteil der sichtbaren Vermögensverwaltungskosten von rund einem Fünftel (21,1 Prozent) auf rund zwei Fünftel (42,6 Prozent = 21,1 Prozent + 21,5 Prozent) verdoppelt. Der mit knapp 60 Prozent nach wie vor substanzielle Anteil der nicht transparenten Kosten war mit 32,3 Prozent in erster Linie darauf zurückzuführen, dass diverse Kollektivanlagen in der Vergangenheit keine TER ausgewiesen haben, die den Transparenzanforderungen des Verordnungsartikels beziehungsweise der OAK-Weisung gerecht wurden. Anbieter unter Zugzwang Da ab Ende dieses Jahres die Kollektivanlagen ohne transparenten Kostenausweis aber positionsspezifisch im Anhang des Jahresberichts aufgeführt werden müssen, sehen sich die betroffenen Anbieter nun in Zugzwang. Sie unternehmen aktuell grosse Anstrengungen, um den TER-Ausweis der eigenen Produkte bis Ende Jahr an die Anforderungen der OAK anzupassen. Nachfolgend der aktuelle Stand bei den verschiedenen Gruppen von kollektiven Anlagen: •Anlagestiftungen: Der Dachverband der Anlagestif tungen (KGAST) hat am 28. August 2012 ein TERKGASTKonzept für Anlagestiftungen verabschiedet und so die konzeptionelle Grundlage geschaffen, um im Jahres bericht die geforderte Kennzahl zu publizieren. Das TERKGAST-Konzept wurde von der OAK anerkannt und figuriert auf der in der Weisung referenzierten Liste der anerkannten TER-Kostenquoten. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 •Fund of Funds/Dachfonds: Mit der zusammengesetz ten beziehungsweise synthetischen TER steht seit Län gerem ein anerkanntes TER-Konzept zur Offenlegung der Gesamtkosten von Dachfondsstrukturen zur Verfügung. In der Vergangenheit haben jedoch die Dachfonds auf die Offenlegung einer TER-Kennzahl verzichtet. Mit der OAKWeisung hat diesbezüglich ein Sinneswandel eingesetzt. Eine schweizerische Grossbank ist in die Pionierrolle geschlüpft und hat bereits im Jahr 2012 für verschiedene hauseigene Fund of Hedge Funds erstmalig indikative, zusammengesetzte TERs ausgewiesen, die nun im Jahr 2013 auch zum ersten Mal revidiert werden. Branchenkenner gehen davon aus, dass bis zum Jahresende die meisten in der 2. Säule vertriebenen Dachfonds revidierte, zusammengesetzte TERs ausweisen werden. •Private-Markets-Anlagen: Gemäss übereinstimmender Aussage der OAK und des schweizerischen Dach verbands für Private Equity (SECA) steht ein TER-Konzept für diese Produktgruppe kurz vor der Abnahme durch die OAK. Erste für die Anerkennung durch die OAK not wendige Eckpunkte des TER-Konzepts sind bereits be kannt: Die TER-Kostenquote muss sämtliche Bewirtschaf tungsebenen berücksichtigen, die Gewinnbeteiligung ist in die TER einzurechnen und schliesslich soll die Berechnung der Kostenkennzahl auf der Basis des Netto vermögens ("invested capital") und nicht des zugesagten Kapitals ("committed capital") erfolgen. •Strukturierte Produkte: Auch der Schweizerische Verband für strukturierte Produkte (SVSP) hat mit der OAK erste Gespräche betreffend TER-Konzept geführt. Es liegt allerdings noch kein fertiges TER-Konzept zur Verabschiedung vor. 23 Die oben dargestellten intensiven Bestrebungen der Pro duktanbieter zur transparenten Darstellung der TER-Kostenquoten werden zweifellos dazu führen, dass der Anteil der TER-Kosten in nicht transparenten Kollektivanlagen ab Ende dieses Jahres drastisch und sprunghaft schrumpfen wird. Das erste der mit Art. 48a Abs. 3 BVV2 verfolgten Regulierungsziele – nämlich die Erhöhung der Kosten transparenz – wird damit sicherlich erreicht. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass ab Ende dieses Jahres auch von einer (leichten) Re duktion der nicht transparenten TTC-Kosten ausgegangen werden darf. Grund dafür liefert die in der OAK-Weisung explizit verankerte Vorschrift, dass Transaktionsspesen (Courtagen, Umsatzabgaben, Ein- und Ausstiegskommissio nen in Kollektivanlagen) in der Wertschriftenbuchhaltung zukünftig nicht mehr mit dem Transaktionspreis saldiert werden dürfen, sondern separat als Vermögensverwaltungs kosten zu buchen sind. Von der Kostentransparenz zur Kosteneffizienz? Wir sind überzeugt davon, dass die höhere Kostentrans parenz und der damit verbundene Abbau von Informations asymmetrien zwischen Anbietern und Anlegern der Schlüssel zum hauptsächlichen Regulierungsziel – nämlich der Erhöhung der Kosteneffizienz in der 2. Säule – d arstellt. Dieser von uns vermutete Kausalzusammenhang ist in Darstellung 2 visualisiert. In diesem Sinne schafft der Verordnungsartikel in Verbindung mit der OAK-Weisung die Voraussetzungen, dass die Anlagebewirtschaftung in der 2. Säule zukünftig kosteneffizienter erfolgen kann. Darstellung 2: Von der Kostentransparenz zur Kosteneffizienz Ausgewiesene Kosten (Geschäftsberichte) VV-Gebühren ("TER") Ausgewiesene Kosten (gemäss 48a/Weisung) Nicht ausgewiesene Kosten 1. Schritt: Erhöhung der Kostenransparenz (TER-Verfügbarkeit der Kollektivanlagen 9.7 bps/Anteil 16.4% Transaktionskosten und Steuern ("TTC") 1.8 bps/Anteil 3.0% Übrige Kosten ("SC") 1.0 bps/Anteil 1.7% Gesamtkosten 12.5 bps/Anteil 21.1% 12.7 bps/Anteil 21.5% Effektive Kosten (Definition c-alm) 2. Schritt: Reduktion der TER 19.1 bps/Anteil 32.3% 41.6 bps/Anteil 70.1% 14.9 bps/Anteil 25.1% 16.7 bps/Anteil 28.1% 1.0 bps/Anteil 1.7% 12.7 bps/Anteil 21.5% 34.1 bps/Anteil 57.4% 59.3 bps/Anteil 100% Quelle: Swissfee Datenbank der c-alm AG, 32 Vollkosten-Kostenerhebungen 2011/12 gemäss erweitertem Analyseansatz 24 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Interview mit Colette Nova zum Projekt "Altersvorsorge 2020" Keine Chance ohne Zugeständnisse der Sozialpartner Colette Nova, Vizedirektorin BSV, Leiterin des Geschäftsfelds AHV, BV und EL Bundesrat Berset hat zusammen mit dem Bundes amt für Sozialversicherung das ambitiöse Vor haben "Altersvorsorge 2020" gestartet, mit dem AHV und 2. Säule die absehbaren sozialen und finanziellen Herausforderungen bestehen sollen. In unserem Interview äussert sich dazu Colette Nova, Vizedirektorin im BSV, zu Fragen der Sozial partnerschaft und zur Rolle der diversen invol vierten Institutionen bei diesem Vorhaben. Die Fachverbände haben auf den Entwurf Alters vorsorge 2020 (AV2020) überwiegend positiv reagiert, die Sozialpartner teils heftige Kritik ge übt. Entscheidend dürfte letztlich die Zustimmung der Sozialpartner sein. Was kann von Seiten des Bundesamts und des Bundesrats getan werden, um beide Sozialpartner ins Boot zu bekommen? Colette Nova: Der Bundesrat hat bereits sehr viel getan, indem er mit der Reform der Altersvorsorge 2020 ein ganzheitliches und ausgewogenes Paket an Gesetzesände rungen beschlossen hat. Dieses will die 1. und die 2. Säule finanziell konsolidieren, aber so, dass die Interessen der Versicherten im Vordergrund stehen. Er kommt somit den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entgegen und hat die Lehren aus den Abstimmungen der vergangenen Jahre gezogen. Dass die Sozialpartner in diesem frühen Stadium der Vorlage kritisch gegenüberstehen, ist für den Schweizer Politbetrieb nicht ungewöhnlich. Beide Seiten wollen schliesslich die Reform über die Vernehmlassung und die Behandlung im Parlament noch zu ihren Gunsten be einflussen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Der Umwandlungssatz ist vielleicht die entschei dende "Knacknuss" bei diesem Vorhaben. Bei weiter steigender Lebenserwartung sind auch in Zukunft Anpassungen unvermeidlich. Der Ko ordinationsabzug kann nicht beliebig verringert und die Beitragsdauer erhöht werden. Drängt sich nicht ein Systemwechsel auf, der den Satz so wohl politisch wie administrativ unabhängig macht und ihm die versicherungstechnisch notwen dige Flexibilität verleiht? Wurden entsprechende Modelle geprüft? Der Mindestumwandlungssatz ist sicher eine der "Knacknüsse" der Reform Altersvorsorge 2020. Selbstverständlich haben wir zahlreiche Modelle geprüft. Aber angesichts eines Abstimmungsresultats von fast 73 Prozent Neinstimmen führen rein theoretische Überlegungen allein nicht weiter. Ein derart stark umstrittener Parameter ist hochpolitisch und kann nicht "entpolitisiert" werden. Es führt nichts daran vorbei, die notwendige Senkung des Satzes auf ein versi cherungstechnisch vertretbares Niveau mit gesetzgebe rischen Massnahmen zu begleiten, die die Anliegen der StimmbürgerInnen aufnehmen: Erhalt des Leistungsniveaus, faire Aufteilung der Erträge auf die Versicherten und die Aktionäre mit einer korrekten Mindestquote, Transparenz in der Berichterstattung über das BVG-Geschäft der Lebens versicherer und nachvollziehbare Risikoprämien ohne Querfinanzierung zwischen den Versicherungsprozessen bei den Lebensversicherern. Die Flexibilität kann erhöht werden, indem der Mindestumwandlungssatz in Z ukunft häufiger überprüft und notfalls angepasst wird. Die Versicherten müssen zudem die Gewissheit haben, dass der Satz später auch wieder erhöht wird, falls dies versicherungstechnisch angezeigt ist. AV2020 ist ein Projekt, das nur Erfolg haben wird, wenn es der Öffentlichkeit verständlich gemacht werden kann. Ohne geeignete PR respektive Be gleitmassnahmen verschiedenster Art, um die massgeblichen Verbände/Öffentlichkeit zu über zeugen, stehen unseres Erachtens die Chancen eher schlecht. Hat das BSV diesbezüglich Pläne? 25 Bundesrat Alain Berset und das BSV pflegen einen inten siven Dialog mit den Sozialpartnern und allen massgebenden Verbänden und Akteuren in der 1. und 2. Säule. Für die Öffentlichkeitsarbeit haben wir zwar keine PR-Budgets. Aber wir sind dauernd unterwegs und medial präsent, um die Reform vorzustellen und mit den Verbänden, den Versicherten und den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen. Im Rahmen der AV2020 sind Ausgleichsmass nahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen. Wird ein vollständiger Ausgleich angestrebt oder soll allenfalls ein Ausgleich zur Wahrung der Totalrente auch über die AHV erfolgen? Wie seine am 21. Juni 2013 veröffentlichten Eckwerte zeigen, will der Bundesrat einen vollständigen Ausgleich ausschliesslich über Massnahmen in der beruflichen Vorsorge erreichen: mit einer Senkung und Neuregelung des Koordinationsabzugs (25 Prozent des AHV-Lohns), einer Erhöhung der Altersgutschriften (altersmässig leicht anders abgestuft als bisher), eventuell einer Verlängerung durch einen früheren Beginn des Sparprozesses sowie mit Massnahmen für die Übergangsgeneration. Wie beurteilt das BSV die Zusammenarbeit von OAK, Direktaufsicht und BSV? Wo ist eventuell Verbesserungspozential auszumachen? Es ist nicht am BSV, die Zusammenarbeit von OAK und Direktaufsicht zu beurteilen. Hingegen gehört es zu unseren Aufgaben, einen regelmässigen Dialog mit der OAK zu pflegen, was wir auch tun. Auch mit der Konferenz der BVGAufsichtsbehörden stehen wir in Kontakt. Form und Inhalte unserer Treffen mit der Konferenz haben sich logischerweise geändert, aber das Bedürfnis nach Austausch besteht nach wie vor. Hat sich die Rolle der BVG-Kommission durch die Tätigkeit der OAK verändert? Spielt sie überhaupt noch eine Rolle? 26 Ja, sicher spielt die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge nach wie vor eine wichtige Rolle: Sie soll den Bundesrat im Gesetzgebungsprozess beraten. In der früheren Aufsichtsstruktur hatte der Bundesrat die Oberaufsicht inne. Bekanntlich ist er in dieser Aufgabe nur selten tätig geworden. Der Einfluss der BVG-Kommission auf die Oberaufsicht war dementsprechend gering und die Veränderung durch die Strukturreform war deshalb nicht gross. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Sozial werke gehört zweifellos zu den anspruchsvollsten Aufgaben des Bundes. Wie lautet Ihre persön liche Einschätzung der Situation, der Machverhält nisse und politischen Interessensphären bezüglich AV2020? Es wird nicht einfach werden! Der Blick ins Ausland zeigt, dass man sich überall schwertut mit der Herausforderung, die Sozialwerke finanziell nachhaltig zu sichern und sie so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgabe auf eine gerechte Art und Weise weiterhin erfüllen können. Immerhin steht uns das Wasser nicht gleichermassen am Hals, wie dies in anderen Ländern teilweise der Fall ist. Die schweizerische Art, diese Aufgabe zu lösen, ist zwar langsam, führt aber in der Regel, auch wegen der direktdemokratischen Elemente, zu Resultaten, die gut überlegt und in der Bevölkerung gut verankert sind. Gerade wegen dieser Langsamkeit können wir es uns allerdings auch nicht leisten, mit der Reform zuzuwarten. Welche Wünsche und Hoffnungen haben Sie an die direkt involvierten Kreise/Institutionen für die anstehenden Auseinandersetzungen? Ich hoffe, dass sich alle massgeblichen Akteure gut über legen, was sie tun und mit Augenmass handeln. Die Parlamentsmehrheit muss sich bewusst sein, dass die Reform vor den StimmbürgerInnen Bestand haben muss. Die Linke und die Gewerkschaft müssen sich bewusst sein, dass nur solide und gerecht finanzierte Sozialversicherungen in der Lage sind, weiterhin gute Leistungen zu erbringen. Auch andere Akteure werden Zugeständnisse machen müssen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Grosse Heterogenität in der 2. Säule Mahnung zur Vorsicht bei der Dateninterpretation Eine Aussage über den Gesundheitszustand der 2. Säule, basierend auf Durchschnittswerten, wäre dann sinnvoll, wenn nur geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen bestehen oder eine Kennzahl ver wendet würde, welche die Bewertung der Verpflichtungen und Struktur der Kasse auf den gleichen Nenner bringt. Dr. Stephan Skaanes, Partner PPCmetrics Lukas Riesen, Senior Consultant PPCmetrics An Daten zur 2. Säule fehlt es nicht. Vorliegende Studie belegt das deutlich. Aber mit den Zahlen allein ist es nicht getan. Es gilt, sie fachkundig und angemessen zu interpretieren. Das trifft beson ders dann zu, wenn die Unterschiede zwischen den erfassten Einheiten gross und die Strukturen sehr unterschiedlich sind. Darüber hinaus ist auch der Gesetzgeber gut beraten, die Heterogenität gebührend zu beachten. Noch vor wenigen Jahren kursierte in der Pensionskassenlandschaft die scherzhafte Aussage, dass man in der Schweiz dank der eidgenössischen Viehzählung zwar detailliert über Kühe Bescheid wisse, dass aber praktisch keine Daten über die 2. Säule verfügbar seien. Diese Zeiten sind definitiv vorbei. Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Erhebungen zur Pensionskassenlandschaft. Die aktuelle Herausforderung besteht darin, aus der Datenflut die rich tigen Schlüsse zu ziehen. Problematisch wird dies insbesondere dann, wenn Informa tionen stark verdichtet wiedergegeben werden. So wird beispielsweise regelmässig der durchschnittliche Deckungsgrad von Pensionskassen in den Medien rapportiert. Liegt dieser über 100 Prozent, so wird dann meist festgestellt, dass "die 2. Säule aktuell gesund" sei. Diese Feststellung ist leider genauso wenig sinnvoll wie die Aussage, das Wetter im letzten Jahr wäre überdurchschnittlich schön gewesen, weil die Durchschnittstemperatur über dem lang jährigen Mittel lag. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Insbesondere bei folgenden Aspekten bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Pensionskassen: •Deckungsgrad ("finanzielle Risikofähigkeit") •Technischer Zinssatz •Biometrische Grundlagen •Strukturelle Risikofähigkeit Im Folgenden werden die Unterschiede dieser Aspekte analysiert. Um Verzerrungen zu vermeiden, beziehen sich die Analysen nur auf privatrechtliche Pensionskassen. Deckungsgrad ("finanzielle Risikofähigkeit") Auch wenn die effektive finanzielle Situation einer Vorsorgeeinrichtung durch den technischen Deckungsgrad nicht adäquat wiedergegeben wird, gilt dieser als wichtiger Gradmesser der finanziellen Gesundheit einer Pensionskasse. Im Median betrug der Deckungsrad der privatrechtlichen Teilnehmer der Swisscantostudie per Ende 2012 rund 107 Prozent. Deckungsgrad per Ende 2012 (privatrechtliche PK) Minimum 90% 1. Quartil 104% Median 107% 3. Quartil 113% Maximum 160% Datenquelle: Swisscanto Wie in der Tabelle ersichtlich, wiesen aber 25 Prozent der Pensionskassen (1. Quartil) einen Deckungsgrad von 104 Prozent oder tiefer auf. Der tiefste Deckungsgrad betrug 90 Prozent, der höchste 160 Prozent. Die Tabelle zeigt, dass erhebliche Unterschiede bei den technischen Deckungsgraden bestehen. Dennoch könnte argumentiert werden, dass immerhin ein grosser Teil der Pensions kassen aus technischer Sicht die volle Deckung der Verpflichtungen aufweist. 27 Es gilt jedoch zu beachten, dass die technischen Deckungsgrade direkt von den verwendeten technischen Zinssätzen und den biometrischen Grundlagen abhängen. Zudem ist ein technischer Deckungsgrad von 95 Prozent bei e iner Rentnerkasse anders zu beurteilen als bei einer Kasse mit nur aktiven Versicherten. Technischer Zinssatz Der technische Zinssatz dient unter anderem zur Bestimmung des Rentendeckungskapitals. Ein tiefer technischer Zinssatz führt zu einem höheren Rentendeckungskapital und vice versa. Der technische Zinssatz betrug im Median per Ende 2012 3,0 Prozent. Es bestehen aber auch hier erhebliche Unterschiede. Der tiefste technische Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent, wohingegen der höchste Satz 4 Prozent b eträgt. Die Tabelle lässt erahnen, dass entsprechend ein Vergleich der technischen Deckungsgrade wenig sinnvoll ist. Als Faust regel gilt, dass eine Differenz von 1 Prozent beim technischen Zinssatz zu einer Differenz von 10 Prozentpunkten beim Rentendeckungskapital führt. Technischer Zinssatz (privatrechtliche PK, Beitragsprimat) Strukturelle Risikofähigkeit Gerät eine Pensionskasse in eine Unterdeckung, drängt sich das Ergreifen von Sanierungsmassnahmen auf. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen können Rentner de facto nicht an einer Sanierung beteiligt werden. Die Hauptlast von Sanierungsmassnahmen tragen somit die aktiven Versicherten und der Arbeitgeber. Die Sanierungsmöglichkeiten bei Pensionskassen mit einem hohen A nteil am Rentendeckungskapital sind folglich stark eingeschränkt (geringe strukturelle Risikofähigkeit). Wie in der untenstehenden Tabelle ersichtlich, bestehen enorme Unterschiede zwischen dem Anteil an Renten deckungskapitalien an der Summe aus Rentendeckungs kapital und Kapital der aktiven Versicherten. Die Spanne reicht von 0 Prozent (Pensionskassen ohne Rentner) bis 100 Prozent (reine Rentnerkassen). Anteil Rentendeckungskapital an der Summe aus Rentendeckungskapital und Kapital der aktiven Versicherten Minimum 0% 1. Quartil 29% Median 43% Minimum 1.5% 2. Quartil 52% 1. Quartil 3.0% Maximum 100% Median 3.0% 3. Quartil 3.5% Maximum 4.0% Datenquelle: Swisscanto Biometrische Grundlagen Es bestehen aber auch Unterschiede zwischen den verwendeten biometrischen Grundlagen. Die Verwendung von Generationentafeln führt zu einem höheren Rentendeckungskapital und somit zu einem tieferen Deckungsgrad. Per Ende des letzten Jahres verwendeten bereits rund 16 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen Generationentafeln. Ent sprechend eingeschränkt ist die Vergleichbarkeit der technischen Deckungsgrade der jeweiligen Pensionskassen. Datenquelle: Swisscanto Eine Kennzahl, welche die potenzielle Belastung der Risiko träger misst, ist der risikotragende Deckungsgrad. Die Risikoträger sind die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Die laufenden Renten sind hingegen gesetzlich garantiert. Je höher der Anteil der garantierten Renten an den Gesamt leistungen sind, desto stärker konzentrieren sich die Risiken bei den aktiven Versicherten und beim Arbeitgeber. Im Gegensatz zu dem in der Jahresrechnung ausgewiesenen Deckungsgrad neutralisiert der risikotragende Deckungsgrad unterschiedliche technische Zinssätze sowie Kassenstruk turen (Rentneranteil) und ermöglicht damit einen direkten Vergleich zwischen verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen. Biometrische Grundlagen Periodentafeln 84% Generationentafeln 16% Datenquelle: Swisscanto 28 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Deckungsgradvergleich für Abschluss 2012 Erkenntnisse und Schlussfolgerungen Datenerhebungen führen zu einem Erkenntnisgewinn be züglich des Zustands der 2. Säule. Die Gefahr besteht jedoch, dass aufgrund einer Fokussierung auf Durchschnittswerte, die zusätzlich durch strukturelle Unterschiede verfälscht werden, falsche Schlüsse gezogen werden. Beispielsweise wäre es fahrlässig, aufgrund des durchschnittlichen technischen Deckungsgrads auf die generelle "Gesundheit" der 2. Säule zu schliessen. Risikotragender Deckungsgrad in % 200 175 150 125 100 75 50 25 0 80 90 100 110 120 130 140 Technischer Deckungsgrad in % Berechnungen: PPCmetrics; Datenquellen: www.deckungsgrad.ch; Erfassungsstand: 9. Juli 2013 Wie in der Grafik (Deckungsgradvergleich für Abschluss 2012) ersichtlich, liegt der risikotragende Deckungsgrad im Durchschnitt deutlich unter dem technischen Deckungsgrad (Datenquelle PPCmetrics). Hervorzuheben ist aber insbe sondere die enorme Streuung der risikotragenden Deckungsgrade zwischen den Pensionskassen. So kann eine Kasse sehr wohl einen technischen Deckungsgrad von 100 Prozent aufweisen, gleichzeitig aber einen risikotragenden Deckungsgrad von wenig mehr als 0 Prozent. Die Belastung der Risikoträger unterscheidet sich je nach Vorsorgeeinrichtung erheblich. Daten gemäss Jahresabschluss 2012 Privatrechtliche PK Anzahl Vorsorgeeinrichtungen Anzahl Aktive Versicherte Anzahl Rentner Vorsorgevermögen Freizügigkeitsleistungen Vorsorgekapital Rentner* 131 850 475 269 624 Mrd. CHF Mrd. CHF Mrd. CHF Technischer Deckungsgrad 106.3% Risikotragender Deckungsgrad Risikotragende Deckungslücke 92.6% Mrd. CHF * Ausgewiesenes Vorsorgekapital inklusive Rückstellung "Zunahme Lebenserwartung" Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 189.9 94.1 77.5 7.0 Wie die Beispiele zeigen, weist die 2. Säule eine starke Heterogenität auf. Die Vorsorgelandschaft reicht von alten Rentnerkassen ohne Aktive bis zu frisch gegründeten Pen sionskassen ohne einen einzigen Rentner. Zusätzlich ist die Bewertung der Verpflichtungen uneinheitlich. Aktuell wird vielerorts über den "korrekten" Umwandlungssatz oder den "richtigen" Mindestzinssatz diskutiert. Vor dem Hintergrund einer heterogenen Pensionskassenlandschaft ist diese Diskussion leider nicht zielführend. So werden beispielsweise die Befürworter eines hohen Umwandlungs satzes jederzeit eine Vielzahl von Pensionskassen vorweisen können, die in den nächsten Jahren dank einer jungen Altersstruktur mit vielen Risikoträgern einen hohen Satz problemlos finanzieren können. Die Befürworter von tiefen Umwandlungssätzen werden ebenfalls korrekterweise eine Vielzahl von strukturell schwächeren Pensionskassen ins Feld führen, für die hohe gesetzliche Vorgaben früher oder später zu einem enormen Sanierungsdruck führen werden. Die Schweizer Vorsorgelandschaft ist bunt und vielgestaltig. Es ist davon auszugehen, dass die strukturellen Unterschiede auch in der Zukunft Bestand haben werden. Dabei ist es gerade die Stärke des Kapitaldeckungsverfahrens, dass dieses System nicht von der Demografie abhängig ist und beispielsweise auch reine Rentnerkassen ihren Verpflichtungen nachkommen können. Bedingung hierfür ist allerdings eine korrekte Bewertung und Finanzierung der Kassen. Damit die 2. Säule auch in Zukunft die Stärke der Unabhängigkeit von der Demografie ausspielen kann, müssen Kennzahlen und Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Hetero genität Rechnung getragen wird. 29 Nachhaltige Bewertung und Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen Solidarität auf dem Prüfstand Peter Zanella, Towers Watson, Director, Retirement Services, Switzerland Im Umfeld hoher gesetzlicher Garantien sowie rekordtiefer Zinsen stellt die nachhaltige Finanzie rung der eingegangenen Verpflichtungen für viele Pensionskassen eine zentrale Herausforderung dar. Auch für Unternehmen gilt es, die bilanzmäs sigen Konsequenzen der Vorsorgeverpflichtungen gemäss IAS unter Kontrolle zu halten. In diesem Zusammenhang geht es letztlich auch um die Frage, wie bei der Festsetzung des technischen Zinssatzes sowie der Rentenumwandlungssätze den Interes sen von Aktiven und Rentnern gleichermassen Rech nung getragen werden kann. Das Modell variabler Renten hat in der jüngeren Vergangenheit das Interesse der Medien gefunden. Die vor allem von Arbeitnehmerverbänden geäusserte Kritik macht geltend, dass mit diesem Ansatz Risiken von der Pensionskasse an den Versicherten verlagert werden. Entsprechend wird dagegen opponiert. Aus versicherungstechnischer Sicht wirft das Thema einige komplexe Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen Beziehungsweise der damit verbundenen Einschätzung der langfristigen Entwicklung der Finanzmärkte sowie der demografischen Annahmen. Schliesslich geht es aber auch darum, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der aktiven Versicherten und denjenigen der Rentenbezüger zu finden. Der Aspekt des Interessenausgleichs lässt sich konkret festmachen an der laufenden Umverteilung zwischen den beitragszahlenden und den rentenbeziehenden Destina tären. Diese Quersubventionierung ergibt sich aufgrund von Rentenversprechen, die auf zu hohen Garantien be ziehungsweise Annahmen beruhen, die nicht adäquat finanziert worden sind. Zum Beispiel impliziert der BVGUmwandlungssatz von derzeit 6,8 Prozent, dass auf dem Alterskapital des Rentners eine jährliche Rendite von über 4,5 Prozent erzielt werden muss, was in der heutigen Zeit doch eher unrealistisch scheint. Lässt sich dieser Ertrag nicht realisieren, geht dies zulasten des Deckungsgrads. Faktisch ist es also so, dass die aktiven Versicherten die nur ungenügend finanzierten Renten mitfinanzieren müssen, was eigentlich nicht der Idee des Kapitaldeckungsverfahrens entspricht und die Generationensolidarität vor eine nicht zu unterschätzende Prüfung stellt. Über die damit verbun denen Geldflüsse liegen kaum verlässliche Zahlen vor. Die Schätzungen bewegen sich zwischen rund CHF 600 Mil lionen (BSV)1 und CHF 3,5 Milliarden (Credit Suisse)2 jährlich. Nach Auskunft von Thomas Schönbächler, Geschäftsführer der Zürcher BVK, belaufen sich diese alleine in seiner Kasse jährlich auf etwa CHF 100 Millionen, was gesamtschweizerisch auf eine Summe von m ehreren Milliarden schliessen lässt. Erstaunlicherweise scheinen die jüngeren Versicherten von dieser gewaltigen Umverteilung kaum Notiz zu nehmen und auch die Gewerkschaften zeigen sich kaum interessiert. Colette Nova, Vizedirektorin des BSV, hat an einer Ver anstaltung von Swisscanto im Frühjahr 2013 die Pensionskassen aufgefordert, das Ausmass der Umverteilung im Jahresbericht festzuhalten. Und weil dies wohl kaum zu verlässlichen und umfassenden Daten führen dürfte, hat das BSV kürzlich eine Studie in Auftrag gegeben, mit der diese Mittelflüsse unter dem Titel "Transfers" für die Gesamtheit der Pensionskassen ermittelt werden sollen.3 Bericht des Bundesrates zuhanden der Bundesversammlung über die Zukunft der 2. Säule, Entwurf vom 24.12.2011, S. 85. 2Credit Suisse, Swiss Issues Branchen, Herausforderungen Pensions kassen 2012 – Aktuelles Stimmungsbild und Hintergründe (April 2012). 3Machbarkeitsstudie "Umverteilungseffekte in der beruflichen Vorsorge" (Projekt B13_03). 1 30 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Die vorerwähnten Transfers führen in mehrfacher Hinsicht zu stossenden Ungleichbehandlungen zwischen den Destinatären. So ist es eine durchaus realistische Aussicht, dass jene Versicherten, die heute in vielen Fällen Sanie rungsmassnahmen finanzieren müssen und gleichzeitig zusätzliche Einbussen ihrer eigenen Vorsorge durch die Mittelverlagerung an die Rentner erleiden, in wenigen Jahren durch die Anpassung des Umwandlungssatzes zusätzlich geschmälerte Renten erhalten werden. Diese Population kommt somit gleich mehrfach zu kurz, während Ver sicherte, die im "richtigen" Zeitpunkt in Rente gegangen sind, einseitig von den Garantien profitieren. Weiter droht die Gefahr, dass die geschmälerten Renten durch eine allfällige Teuerung zusätzlich an Kaufkraft einbüssen. Aufgrund der faktischen Rentengarantie hat das System der schweizerischen beruflichen Vorsorge für die Versicherten den Vorteil von Rechts- und Planungssicherheit. Obwohl sich das System in der Vergangenheit grundsätzlich gut bewährt hat, führen die wenig flexiblen technischen Parameter zu einer systemimmanenten Ungleichbehandlung der verschiedenen Destinatärsgruppen (Aktive oder Rentner). Dabei stellt sich die Frage, ob und wie dieser Ungleich behandlung begegnet werden kann. Als Lösung wird unter anderem eine grössere Flexibilität – nicht nur bei den technischen Parametern, sondern auch bei der Leistungs erbringung, etwa mit variablen Renten – vorgeschlagen. Die Rentenfestlegung verlangt in jedem Fall eine nachhaltige Bewertung der eingegangenen Verpflichtungen. Mass geblich für deren Bestimmung sind der technische Zinssatz s owie die Annahmen über die Sterblichkeitsentwicklung. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Auswirkungen des technischen Zinssatzes auf die Höhe der Rentenumwandlungssätze gemäss BVG 2010. 1. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent (entspricht dem Referenzzinssatz gemäss FRP 4 4 Alter Männer (P) Frauen (P) Männer (G) Frauen (G) 64 6.10% 6.39% 5.86% 6.12% 65 6.25% 6.56% 6.01% 6.28% 2. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 3,0 Prozent (ungefährer Durchschnitt gemäss Swisscanto Studie «Schweizer Pensionskassen 2013» Alter Männer (P) Frauen (P) Männer (G) Frauen (G) 64 5.77% 6.06% 5.52% 5.79% 65 5.92% 6.23% 5.67% 5.95% 3. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 2,0 Prozent (entspricht dem IAS-Zinssatz) Alter Männer (P) Frauen (P) Männer (G) Frauen (G) 64 5.12% 5.42% 4.87% 5.14% 65 5.27% 5.60% 5.02% 5.31% 4. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 1,1 Prozent (entspricht dem risikolosen Zinssatz gemäss PKST 5) Alter Männer (P) Frauen (P) Männer (G) Frauen (G) 64 4.57% 4.88% 4.32% 4.59% 65 4.72% 5.05% 4.46% 4.76% Die vorstehenden Umwandlungssätze wurden mit den technischen Grundlagen BVG 2010 berechnet, wobei jeweils Perioden- (P) und Generationensterbetafeln (G) verwendet wurden. Die Bespiele zeigen anschaulich, welchen Einfluss die Sterblichkeitsannahme auf die Höhe der Sätze hat. Neben der Lebenserwartung ist der technische Zinssatz der wichtigste Einflussfaktor für die Bestimmung der Altersleistungen. Entsprechend heikel ist seine Festlegung, die durch unterschiedliche Bewertungsphilosophien beeinflusst wird. In der Praxis haben sich drei Ansätze herauskristallisiert: 1.der regulatorische Zinssatz gemäss Swiss GAAP FER 26 (regulatorische Fortführungsbewertung), 2.der marktnahe Zinssatz gemäss IFRS und US GAAP (marktnahe Fortführungsbewertung), 3.der risikolose Zinssatz im Sinne einer Liquidationsbewertung gemäss PKST® (ökonomische bzw. "risikotragende" Bewertung). Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten, Fachrichtlinie FRP 4 «Technischer Zinssatz» vom 27.10.2010. 5Solvenztest PKST® der Schweizerische Kammer der Pensionskassen experten. 4 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 31 Regulatorischer Zinssatz Seit dem Inkrafttreten der FRP 4 per 1. Januar 2012 darf der für die Abschlüsse von Pensionskassen massgebende technische Zinssatz den sogenannten Referenzzinssatz der schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten von zurzeit (August 2013) 3,5 Prozent ohne fachmännische Begründung nicht um mehr als 0,25 Prozent überschreiten. Dieser Zinssatz bestimmt sich zu zwei Dritteln nach Massgabe der durchschnittlichen Performance des "Pictet 2005 BVG 25 Plus-Index" der letzten 20 Jahre sowie zu einem Drittel nach der Rendite für zehnjährige Bundesobliga tionen abzüglich einer Marge von 0,5 Prozent. Der dadurch erhaltene Zinssatz impliziert also noch bewusst Markt risiken. Aufgrund der anhaltenden Tiefzinsphase sowie der Finanzkrise mussten viele Pensionskassen ihre Sätze zum Teil substanziell reduzieren, beispielsweise von 4,5 auf 3,5 Prozent. Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen wenden heute gar tiefere Sätze an. Referenzzinssatz (FRP 4) – Projektion (unger. Werte) Die jährliche Umfrage von Swisscanto zeigt die Entwicklung des technischen Zinssatzes in den letzten Jahren detailliert auf. Der Trend läuft – wenig überraschend – seit Jahren nur noch in eine Richtung, nämlich abwärts. Für Beitragsprimatkassen sank der von Swisscanto ermittelte Durchschnitt z wischen 2010 und 2012 von 3,49 auf 3,08 Prozent, eine markante Senkung in dieser kurzen Zeitspanne. Eine ähn liche Entwicklung zeigt die Höhe des Umwandlungssatzes, der – gekoppelt an den technischen Zinssatz – ebenfalls stetig reduziert wird. Gemäss einer Studie von Towers atson hatten im Jahr 2009 bereits mehr als 40 Prozent W der Vorsorgepläne von SMI-Gesellschaften einen Um wandlungssatz von weniger 6,6 Prozent; im Jahr 2011 waren es bereits über 60 Prozent 6. In der Zwischenzeit dürfte sich diese Entwicklung weiter akzentuiert haben. Gemäss Projektionen von Towers Watson ist mittelfristig zudem mit einer weiteren Senkung des technischen Referenzzinssatzes zu rechnen. Dieser wird nächstes Jahr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit um ein halbes Prozent auf 3,0 Prozent reduziert. IAS-Zinssatz Der IAS-Zinssatz ist massgebend für die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen, die in den Bilanzen der Unternehmen ausgewiesen werden müssen und möglichst marktnah zu erfolgen haben. Er entspricht dem Satz für erstklassige Unternehmensanleihen, ist also nicht völlig risikofrei, wie dies für Bundesanleihen angenommen wird. Nichtsdestotrotz bildet er ein realistisches Mass für eine gut gesicherte Anlage. Die schweizerische Kammer der Pensionskassen experten veröffentlicht im Sinne einer Empfehlung vierteljährlich den für die internationale Rechnungslegung m assgeblichen IAS-Zinssatz. Dieser beträgt derzeit rund 2 Prozent. In % 3.8 3.6 3.4 3.2 3.0 2.8 2.6 2.4 2.2 2.0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 25th Median 75th 6 32 2014 Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskasse UBS liegen b eispielsweise in diesem Bereich (Alter 64). Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Risikoloser Zinssatz Für den PKST® oder die Berechnung des ökonomischen Deckungsgrads muss der risikolose Zins herangezogen werden, der derzeit 1,1 Prozent (Rendite für eine zehnjährige Bundesobligation im August 2013) beträgt. Die Reservierung nach PKST® beziehungsweise "ökonomisch" würde eine sehr hohe Kapitalisierung erfordern. Die Leis tungsparameter müssten zudem erheblich reduziert werden, wobei der BVG-Umwandlungssatz deutlich unter 5 Prozent liegen würde (siehe oben). Eine Reservierung nach PKST® beziehungsweise "ökonomisch"/"risikotragend" bei einer autonomen Vorsorgeeinrichtung würde meines Erachtens zu einer teuren Fehlallokation von Finanzmitteln führen, wobei auch das strikt daran orientierte Leistungsniveau zu kon servativ angesetzt scheint. Eine Bewertung nach dem risikolosen Zinssatz dürfte hin gegen vor allem bei Restrukturierungen bzw. der Aus gliederung von Mitarbeitern zum Tragen kommen, wenn die mit einem Rentnerbestand verbundenen Annuitäten möglichst risikofrei an einen anderen Vorsorgeträger (zum Beispiel an eine Sammelstiftung einer Lebensversicherungs gesellschaft) übertragen werden sollen ("Buyout"). In diesen Fällen wird die bisherige Fortführung der Vorsorge verunmöglicht, weshalb die finanzielle Situation unter Umständen nach liquidationsbilanziellen Kriterien beurteilt werden muss. Dies resultiert in einer Kluft zwischen dem gemäss dem regulatorischen Zinssatz zurückgestellten Deckungskapital der Rentner und der für die Übertragung der Rentenverpflich tungen notwendigen Einmalprämie (basierend auf dem risikolosen Zinssatz). Dabei stellt sich die Frage, wer für diese Differenz aufkommt. Im besten Fall springt der Arbeitgeber in die Bresche, was in der Praxis glücklicherweise häufig vor kommt. Denkbar ist jedoch auch, dass die austretenden ak tiven Versicherten den Preis bezahlen, indem sie im Rahmen der Teil- oder Gesamtliquidation eine empfindliche Kürzung ihrer Austrittsleistung hinnehmen müssen. Festlegung der Umwandlungssätze Auf einer ganz anderen Ebene spielt sich hingegen der technische Zinssatz ab, der dem gesetzlich festgelegten Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent zugrunde liegt. Für die Finanzierung dieses Umwandlungssatzes sind mehr als 4,5 Prozent jährliche Rendite notwendig (4 Prozent technischer Zins plus mindestens 0,5 Prozent für die Finanzierung der mit der Zunahme der Lebenserwartung ver bundenen Kosten). Damit wird offensichtlich, dass zwischen den gesetzlichen Vorgaben und den Realitäten an den Kapitalmärkten eine gewaltige Asymmetrie herrscht. Während sich umhüllende Kassen immerhin auf das Anrechnungsprinzip berufen und den gesetzlichen Umwandlungssatz entsprechend unterschreiten können, bleibt diese Möglichkeit den ausschliesslich im Obligatoriumsbereich tätigen Kassen verwehrt. Wir haben also auf der einen Seite absolute Rentengarantien, die eine Rendite von rund 4,5 Prozent erfordern, während sich an den Kapital märkten mit vertretbarem Risiko kaum mehr als 2 Prozent rtrag erzielen lässt. E Wie oben aufgezeigt, liegt der auf einem risikoarmen technischen Zinssatz von 2 Prozent (marktnahe Bewertung) beruhende Umwandlungssatz zwischen 5,3 und 5,6 Prozent.7 Vor dem Hintergrund der heutigen makroöko nomischen und demografischen Situation dürfte sich die Höhe eines langfristig garantierten Mindestumwandlungs satzes, der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch nachhaltig und sicher finanzierbar ist, ungefähr in diesem Bereich bewegen. Variable Renten Es ist offensichtlich, dass zwischen dem gesetzlichen Umwandlungssatz und dem versicherungstechnisch risiko armen Umwandlungssatz ein beträchtlicher Unterschied besteht, was sich letztlich natürlich auf die Höhe der Altersleistungen auswirkt. Diese Lücke kann und soll durch eine höhere Flexibilität bei der Leistungserbringung jedoch teilweise ausgeglichen werden. Die Idee dabei ist, dass Rentenbezüger, die ihre Renten aufgrund eines nachhaltig garantierten Mindestumwandlungssatzes beziehen, von den den Mindestzins übersteigenden Anlageerträgen durch Gewährung von Bonusrenten profitieren können. 7 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskasse UBS liegen b eispielsweise in diesem Bereich (Alter 64). 33 Grundsätzlich sollte sich jede garantierte Leistung an den marktmässigen Gegebenheiten ausrichten, wobei der Bewertung eine relativ risikoarme Investition (zum Beispiel erstklassige Unternehmensanleihen nach IAS) zugrunde gelegt wird. Demgegenüber wäre der nicht garantierte Teil der Altersrente in Abhängigkeit zur mittel- bis langfristig effektiv erzielten Vermögensrendite auszurichten. Beipiel: Geht man von einer langfristig erzielbaren Ver mögensrendite von rund 4 Prozent aus, so könnten bei spielsweise ein garantierter Mindestumwandlungssatz von 5,4 Prozent sowie ein variabler Umwandlungssatz von 0,6 bis 0,9 Prozent (Bonusrente) finanziert werden. Ins gesamt würde sich die Leistung also auf 6,0 bis 6,3 Prozent belaufen. Die Einführung eines variablen Rententeils (Bonusrente) z usammen mit einem nachhaltig festgelegten Mindest umwandlungssatzes (das heisst auf risikoarmer Basis) hätte eine Reihe beträchtlicher Vorteile: •Die Kosten für die aufwendigen Garantien würden wegfallen. Die Vorsorgeeinrichtung könnte folglich risiko reicher anlegen und damit ihre Opportunitätschancen auf überdurchschnittliche Vermögensrenditen erhöhen. Diese Mittel würden potenziell für Leistungserhöhungen zur Verfügung stehen. •Die Transfers zwischen Aktiven und Rentnern würden wegfallen. •Die mit der Ausgliederung von Rentnerbeständen ver bundenen Kosten (Ausfinanzierung) würden nicht mehr einseitig zu Lasten der aktiven Versicherten gehen. •Künftige Mehrerträge, real oder nominell aufgrund in flationärer Entwicklungen, kämen automatisch und ungeschmälert den Rentnern zugute. •Die ständigen Bemühungen um ausreichende Deckungsgrade würden verringert, was gleichzeitig die Stabilität der Kassen erhöht. •Durch die Reduktion der Garantien würden sich die gemäss IAS auszuweisenden Arbeitgeberverpflichtungen verringern. •Die "Zeitbombe" ungenügend gedeckter Verpflichtungen könnte entschärft werden. •Insgesamt würde die Stabilität der 2. Säule gestärkt, was auch ihrer Reputation zugutekommt. 34 Natürlich hat die Einführung eines variablen Rentenmodells den Nachteil, dass das garantierte Vorsorgeniveau der Versicherten gesenkt wird. Die Notwendigkeit von Leistungsanpassungen ist jedoch eine Konsequenz des makroökonomischen und demografischen Umfelds (Tiefzinsphase, Langlebigkeit), was letztlich auch von der Politik und dem Souverän akzeptiert werden muss. Das Beharren auf Leistungsversprechen, die nicht mehr finanzierbar sind beziehungsweise deren Kosten einseitig von einer Gruppe der Versicherten (vor allem Versicherte bis Alter 50) zu tragen sind, ist aber auch eine Frage der Gerechtigkeit. Will man die viel gepriesene Generationensolidarität nicht überstrapazieren, muss das heutige System Anpassungen erfahren. Im Interesse aller Vorsorgebeteiligten an einer fairen und ausgewogenen Altersvorsorge sind dabei grundsätzlich alle Ansätze zu begrüssen, die eine Korrektur der jetzigen Missverhältnisse versprechen. Dass damit letztlich eine Reduktion gewisser Garantien verbunden ist, muss aufgrund des übergeordneten Interesses an einer nachhaltig finanzierten 2. Säule wohl oder übel hingenommen werden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Resultate der Umfrage 2013 Inhaltsübersicht AUmfrageteilnehmer 37 1 Die Teilnehmer der Umfrage 2013 und ihre Charakteristiken 2 Vorsorgevermögen nach Rechtsform 3 Zusammensetzung der Teilnehmer nach Grössenklassen 4 Breite Streuung der teilnehmenden Kassen B Vermögensanlage und Performance 5 Asset Allocation im Mehrjahresvergleich 6 Änderung der strategischen Ausrichtung 7 Asset Alloction: Ist- und Zielgrössen 8 Veränderung des Anteils indexierter Anlagen 9 Erfreuliche Renditen in einem Ausnahmejahr 10 Performanceresultate liegen eng beisammen 11 Performance und Kassengrösse 39 C Wertpapierleihe (Securities Lending) 12 Wertpapierleihe rückläufig 13 Begrenzung der Ausleihe 14 Was spricht gegen die Wertpapierleihe? 43 D Kosten von Verwaltung und Vermögensanlage 15 Allgemeine Verwaltungskosten 16 Kosten der Vermögensverwaltung 17 Gesamte Verwaltungskosten 18 Neuverhandlung der Vermögensverwaltungsmandate 19 TER und Kostentransparenz 20 Verwaltungskosten Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen 45 E Zinsen und Umwandlungssatz 21 Verzinsung der Sparguthaben 22 Ungleichgewicht zwischen Aktiven und Rentnern 23 Verhältnis Aktive und Rentner 24 Technischer Zins im Beitragsprimat 25 Verteilung technischer Zinssatz 2012 26 Anpassung des technischen Zinses 27 Umwandlungssatz in umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen 28 Versichertenalter, ab dem Sparbeiträge erhoben werden 48 FDeckungsgrad 29 Die mittelfristige Entwicklung 30 Deckungsgrad nach Kassenkategorie seit 2010 31 Verteilung der Deckungsgrade 32 Verteilung der Deckungsgrade 2011–2012 33Sanierungsmassnahmen 53 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 35 GVersicherte 34 Neurentner und Kapitalbezug 54 HKoordinationsabzug 35 Entwicklung und Form des Koordinationsabzug bei privaten Vorsorgeeinrichtungen 36 Entwicklung und Form des Koordinationsabzugs bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen 55 I 56 36 Technische Grundlagen 37 Die verwendeten technischen Grundlagen 38 Periodentafeln oder Generationentafeln 39 Stand der Anpassung bei den technischen Grundlagen Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 AUmfrageteilnehmer 1 Die Teilnehmer der Umfrage 2013 und ihre Charakteristiken Teilnehmende autonome und teilautonome Vorsorgeeinrichtungen 343 (340 Vorjahr) Erfasstes Vorsorgevermögen CHF 471 (437) Mrd. Pensionskassen und geschlossene Gemeinschaftsstiftungen 297, davon 51 öffentlich-rechtliche, 27 mit und 23 ohne Vollkapitalisierung (1 Vorsorgeeinrichtung ohne Angabe) Vorsorgevermögen CHF 316 (316) Mrd. Offene Gemeinschaftsstiftungen 28 Vorsorgevermögen CHF 81 (57) Mrd. Sammelstiftungen 18 Vorsorgevermögen CHF 74 (64) Mrd. Anzahl Destinatäre 2.8 (2.5) Mio. Aktive 2.1 Mio., davon 0.6 Mio. in öffentlich-rechtlichen und 1.5 Mio. in privatrechtlichen VE Rentenbezüger 0.7 Mio., davon 0.3 Mio. in öffentlich-rechtlichen und 0.4 Mio. in privatrechtlichen VE 2 Die Umfrage 2013 (mit Daten per 31. Dezember 2012) ist wiederum auf erfreuliche Resonanz bei den Vorsorge einrichtungen gestossen. Beim erfassten Vermögen wurde ein neuer Höchstwert erreicht. Die Swisscanto Umfrage hat damit ihre Bedeutung für die berufliche Vorsorge der Schweiz bestätigt. Aufgrund der grossen Anzahl der Teilnehmer aus allen Kategorien der Vorsorgeeinrichtungen liefert sie Resultate, die für die Gesamtheit der 2. Säule als repräsentativ gelten dürfen. Vorsorgevermögen nach Rechtsform Vorsorgevermögen in CHF Mrd. 600 500 471 400 300 286 200 113 100 0 72 185 Total Privatrechtlich Öffentlichrechtlich Öffentlichrechtlich Vollkap. Öffentlichrechtlich Teilkap. Vom Vorsorgevermögen der teilnehmenden Kassen mit total CHF 471 Mrd. stammen CHF 286 Mrd. von privatrecht lichen Vorsorgeeinrichtungen. Mit CHF 185 Mrd. Vermögen sind die öffentlich-rechtlichen Kassen erneut stark vertreten – mit einem Anteil von 39% am Gesamtvermögen. Gesamtschweizerisch beträgt das Vermögen der öffentlichen Kassen gemäss Pensionskassenstatistik des BFS 2011 rund CHF 182 Mrd. oder 29% der gesamten Aktiven von CHF 625 Mrd. Die öffentlich-rechtlichen Kassen sind damit in der Studie relativ zum Gesamtmarkt übervertreten. Erfreulich ist, dass fast alle öffentlich-rechtlichen Kassen an der Umfrage teilgenommen haben. Die CHF 185 Mrd. Vermögen der öffentlich-rechtlichen assen teilen sich auf in 113 Mrd. von Kassen mit VollkapiK talisierung und 72 Mrd. mit Teilkapitalisierung. Der mit der Strukturreform neu definierten Unterscheidung zwischen Kassen mit Voll- und solchen mit Teilkapitalisierung wird in der Studie wo immer relevant Rechnung getragen. Per 1. Januar 2014 müssen die öffentlich-rechtlichen Kassen entschieden haben, ob sie dem System der Voll- oder der Teilkapitalisierung folgen werden. Bei der Teilkapitali sierung sind sie verpflichtet, innerhalb von 40 Jahren einen Mindestdeckungsgrad von 80% zu erreichen. Einmal erreichte Deckungsgrade müssen gehalten werden. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 37 3 Zusammensetzung der Teilnehmer nach Grössenklassen %-Anteile am Vermögen 70 86.3 60 57.7 50 40 28.6 30 20 10 0 0.3 0.7 50 Mio. 50–100 Mio. 5.6 7.3 100–500 Mio. 500–1000 Mio. 1000–5000 Mio. > 5000 Mio. Die 2. Säule wird dominiert von einer relativ geringen Zahl grosser Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von über CHF 1 Mrd. Dies geht auch aus den Daten der offiziellen Pensionskassenstatistik 2011 hervor. Sie zeigt einen Anteil dieser Kassen von 68% am Gesamtvermögen. Nach Anzahl machen sie mit 106 von 2265 Kassen jedoch nur 5% aus. In unserer Studie ist ihr Vermögensanteil mit 86% noch deutlich höher. 88 der teilnehmenden 343 Pen sionskassen weisen ein Vermögen von über CHF 1 Mrd. auf. Aus dieser Kategorie der grossen Vorsorgeeinrichtungen haben über 80% an der Umfrage teilgenommen. Breite Streuung der teilnehmenden Kassen 4 Trotz der starken Vertretung der grossen Vorsorgeeinrichtungen sind in der Studie auch die anderen Grössenkategorien gut vertreten. So haben 15 der teilnehmenden Kassen weniger als 100 Destinatäre. Am anderen Ende der Skala zählen wir insgesamt 58 mit über 10 000 Versicherten. Anzahl Vorsorgeeinrichtungen 120 111 100 80 61 60 49 40 33 23 20 0 15 0 <100 8 3 100–499 500–999 8 7 1000– 4999 5000– 9999 Anzahl Destinatäre pro Vorsorgeeinrichtung ■ Öffentlich-rechtlich 38 ■ Privatrechtlich 25 10 000 Wie unterscheiden sich die beiden Kategorien an den Enden des Spektrums? Das Medianvermögen liegt bei den kleinen Kassen bei CHF 7 Mio., bei den Grossen beträgt es CHF 6,2 Mrd.; der vermögensgewichtete Deckungsgrad erreichte 110% bei den kleinen respektive 107% bei den grossen privaten Kassen und 90% bei den öffentlichen Kas sen und schliesslich erzielten die kleinen Kassen eine Medianperformance von 6,2% gegenüber 7,4% der grossen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 B Vermögensanlage und Performance 5 Asset Allocation im Mehrjahresvergleich Anteile in % 100 2.4 0.6 2.5 1.9 1.5 5.0 4.7 1.5 3.0 3.2 0.9 3.0 3.3 0.9 4.3 2.5 80 18.4 17.9 17.5 60 27.0 29.0 30.7 29.3 22.9 26.9 38.3 37.9 37.5 37.8 40.2 38.5 1.4 6.2 1.3 6.2 7.0 1.2 7.9 6.9 0.7 4.8 2.3 17.1 18.5 1.2 5.1 1.8 0.9 5.5 1.6 0.7 1.6 19.5 20.7 20.3 27.4 26.0 27.6 36.7 37.2 35.8 19.9 40 Es ist in der Abbildung optisch leicht zu erkennen, dass die durchschnittliche Asset Allocation über die Jahre ziemlich stabil geblieben ist. Gut ersichtlich ist auch die gegenläufige Entwicklung der Aktien und Obligationenanteile über die Jahre. Nach Kurseinbrüchen an den Aktienmärkten nehmen die derzeit wertmässig stabileren Obligationen automa tisch einen grösseren Anteil ein, ohne dass damit jeweils gezielte Strategieänderungen verbunden wären. 20 0 1.9 7.3 2004 2.1 2005 2006 ■ Liquide Mittel ■ Anlagen beim Arbeitgeber 2007 1.1 2008 1.1 2009 ■ Obligationen ■ Aktien ■ Immobilien 0.9 7.3 2010 1.1 7.5 2011 7.4 2012 ■ Hypotheken ■ Alternative Anlagen ■ Übrige Lediglich ein knappes Drittel der teilnehmenden Kassen hat im Berichtsjahr – überwiegend geringfügige – Strategie änderungen vorgenommen. Der Immobilienanteil weist eine leichte Steigerungstendenz auf. Der geringfügige Rückgang im vergangenen Jahr ist auf den gleichen Mechanismus wie bei den Obligationen zurückzuführen und primär Folge der höheren Aktienbewertung. Trotz der guten Kursentwicklung im Berichtsjahr liegen die Aktien mit einem Anteil 27,6% noch deutlich unter dem Höchstwert von 30,7% Ende 2006. Auffallend ist der mit 7,4% nach wie vor hohe Anteil an liquiden Mitteln; dies iner faktischen Nullverzinsung. trotz e 6 Änderung der strategischen Ausrichtung In % Liquidität 26 Aktien Schweiz 24 31 Aktien Ausland 42 Obligationen Ausland 27 36 34 46 10 Immobilien Ausland 30 46 8 76 14 17 0 41 53 Immobilien Schweiz Alternative Anlagen 10 76 42 17 20 Obligationen Schweiz 50 27 57 26 20 ■ Zielwert erhöht 30 40 50 60 ■ Zielwert gesenkt Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 70 80 Welche Anlagekategorien wurden 2012 erhöht, welche gesenkt? Etwa 30% der Pensionskassen haben 2012 Änderungen bei der strategischen Asset Allocation vorgenommen. 53% dieser Kassen haben den Anteil Obliga tionen gesenkt; im Gegenzug haben gleichzeitig 46% die Immobilienquote erhöht. Tendenziell erhöht wurde auch der Anteil Aktien Ausland. Die alternativen Anlagen wurden in den letzten Jahren stetig leicht erhöht. Dieser Trend hat sich 2012 erstmals gedreht. Während 17% den Anteil erhöht haben, fanden bei 26% Reduktionen statt. 90 100 ■ Keine Veränderung 39 7 Asset Alloction: Ist- und Zielgrössen Wie sieht die Ist-Allokation im Vergleich zur Benchmark gewichtung aus? Die Kassen halten immer noch mehr als doppelt so viele liquide Mittel wie vorgesehen, nämlich 7,4% gegenüber einem Zielwert von 3,1%. Auf der Gegenseite besteht ein deutliches Untergewicht Ist zu Ziel nur bei den Obligationen. Hier hoffen die Marktteilnehmer wohl schon seit längerer Zeit auf höhere Zinsen. Bei den Aktien liegt man praktisch auf Zielhöhe. In % 100 0.7 1.6 0.3 2.0 5.5 80 60 6.0 20.3 21.0 27.6 27.8 35.8 39.1 40 20 1.1 0 3.1 Ziel ■ Liquide Mittel ■ Anlagen beim Arbeitgeber 8 0.6 7.4 Ist ■ Obligationen ■ Aktien ■ Immobilien ■ Hypotheken ■ Alternative Anlagen ■ Übrige Veränderung des Anteils indexierter Anlagen 2012 Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen Total 21 Öffentlichrechtlich 63 33 3 52 13 4 11 57 Privatrechtlich 18 0 ■ Erhöht 40 66 10 20 30 40 ■ Nicht verändert 50 3 60 70 ■ Reduziert 80 13 2 90 100 ■ Weiss nicht Vielfach werden Indexanlagen als probates Mittel zur Reduktion der Kosten für die Vermögensanlage empfohlen. Die ermittelten Daten zeigen, dass die Vorsorgeeinrich tungen dem Ratschlag durchaus nicht abgeneigt sind und verstärkt auf Indexprodukte setzen. Es sind vor allem die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, bei denen ein Drittel 2012 die entsprechenden Anteile erhöht haben; geringer scheint hingegen die Neigung bei den privaten Kassen. Generell liegt der durchschnittliche Anteil indexierter An lagen bei 25%. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorge einrichtungen sind es 31%, während dieser bei den privat- rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen etwas kleiner ist und 23% beträgt. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 9 Erfreuliche Renditen in einem Ausnahmejahr Performance in % 30 20 10.89 10 0 6.20 4.29 10.31 2.94 1.94 –10 7.17 –0.34 –12.59 –20 –30 –40 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Der Mittelwert der Performance 2012 betrug +7,2% – der Median 7,1%. Die beste Performance lag bei 17,9%, die schlechteste erfasste Rendite betrug +0,7%. Dies war eine Kasse, die wohl aus speziellen Gründen liquide Mittel von über 60% hielt. Die beste Kasse hielt per Jahresende 2012 rund 29% Aktien, davon 16% Aktien Schweiz, sowie einen Immobilienanteil von fast 30%. Allein mit der Asset Allocation ist diese sehr gute Performance nicht zu erklären. Nach einem mässigen 2010 und einem sauren Jahrgang 2011 geht das Jahr 2012 als sehr guter Jahrgang in die Performancegeschichte ein. Mittelwert Im laufenden Jahr hat sich die Entwicklung nach einem guten Start etwas abgeflacht. Die nach der Struktur des Vermögens (Asset Allocation) errechnete Performance ergibt für die erfassten Kassen im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2013 eine Rendite von 3,2% (vermögensgewichtet). Zwischen den öffentlich- und den privatrechtlichen Kassen lassen sich nur geringe Unterschiede erkennen. Dabei handelt es sich um eine konservative Renditeschätzung, da die Berechnungen auf der Vermögensallokation der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2012 basieren. 10 Performanceresultate liegen eng beisammen Auch wenn die Spannweite zwischen der besten und der schlechtesten Kasse beträchtlich ist, liegen die erzielten Renditen doch in ihrer grossen Mehrheit nahe zusammen. Knapp 91% der Kassen – die beiden roten Balken zu sammengezählt – erreichten eine Rendite zwischen 5% und 10%. Der Mittelwert beträgt 7,2% (Vorjahr –0,3%). Performance in % > 10 3.3 Mittelwert 7.17% 7.6 bis 10 33.8 5.1 bis 7.5 57.0 2.6 bis 5 5.6 0 bis 2.5 0.3 0 10 20 30 40 50 60 70 %-Anzahl Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 41 11 Performance und Kassengrösse Performance in % 9 8 7 6 6.3 7.7 7.1 6.7 7.6 7.5 5 4 3 2.5 3.0 2.8 3.5 3.3 3.3 2 1 0 50 Mio. 50–100 Mio. 100–500 Mio. ■ 2012 42 500–1000 Mio. 1000–5000 Mio. >5000 Mio. Die Durchschnittsrenditen über die letzten acht Jahre liegen zwischen 2,5% und 3,5% pro Jahr, wobei die grösseren Kassen über diesen Zeitraum etwas besser abschnitten als die kleineren. Dies war in der Vergangenheit aber nicht immer der Fall. Die Performancedifferenzen zwischen den grossen und den kleinen Kassen e rklären sich nur zu e inem kleinen Teil mit den Kostenvorteilen der grösseren. Der Haupt grund liegt in der unterschiedlichen Vermögensaufteilung. Grössere Kassen weisen tendenziell höhere A ktienbestände auf, wovon sie letztes Jahr profitierten, sowie eine geringe Liquidität, die jedoch nichts abwirft. ■ Über 8 Jahre p.a. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 C Wertpapierleihe (Securities Lending) 12 Wertpapierleihe rückläufig Swisscanto hat im vergangenen Jahr die Aktivitäten im S ecurities Lending aufgegeben. Die Befragung zeigt, dass auch bei den Vorsorgeeinrichtungen das Interesse rück läufig war. Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen 80 71 70 60 40 40 33 30 30 22 20 10 0 54 53 50 4 6 <=50 Mio. 4 3 0 50–100 Mio. 100–500 Mio. ■ 1. Januar 2008 500–1000 Mio. 1000–5000 Mio. >5000 Mio. Gemäss Daten für den 1. Januar 2008 hat rund ein Drittel der Kassen mit Vermögen zwischen CHF 50 Mio. und CHF 1 Mrd. die Wertpapierleihe benützt; gemäss der aktuellen Umfrage per 31. Dezember 2012 ist dieser Anteil auf etwa 5% zurückgegangen. Das heisst, für diese K ategorie der Kassen spielt sie praktisch keine Rolle mehr. Ein Rückgang des Interesses lässt sich auch bei den grösseren Kassen ab CHF 1 Mrd. Vermögen beobachten, allerdings in geringerem Ausmass. Für die Kassen mit CHF 1 Mrd. bis CHF 5 Mrd. Vermögen ging der Anteil von 53 auf 22% zurück, für die sehr grossen Kassen mit noch höheren Vermögen von 71 auf 54%. ■ 31. Dezember 2012 Wie sich das Ausleihevolumen bei jenen Kassen ent wickelt hat, die weiterhin das Securities Lending betreiben, wurde nicht erhoben. Es dürfte aber tendenziell auch zurückgegangen sein. 13 Begrenzung der Ausleihe %-Anteile Vorsorgeeinrichtungen mit Wertpapierleihe 30 Mittelwert 27 31% 25 20 20 15 13 13 Die Kassen haben in ihren Anlagereglementen festzulegen, wie hoch der maximale Anteil am Gesamtvermögen ist, der ausgeliehen werden darf. Bei rund drei Vierteln der Kassen liegt dieser Anteil bei etwa 10% bis 40%, bei einem Viertel zwischen rund 50% und 80%. Werte zwischen 40% und 50% wurden keine ermittelt. 13 10 7 7 5 0 0 <10% 10–<20% 20–<30% 30–<40% 40–<50% 50–<60% 60–<70% 80%+ Maximalanteil des Gesamtvermögens, der durch Wertpapierleihe ausgeliehen werden kann Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 43 14 Was spricht gegen die Wertpapierleihe? % der Vorsorgeeinrichtungen, die Wertpapierleihe betreiben 48 Zu hohes Gegenparteirisiko 46 Intransparenz 26 Möglicher Wertverlust der Sicherheit Analgereglement verbietet Securities Lending 25 17 Erhöhte Verlustrisiken 11 Operationelle Risiken Hege Funds tätigen keine Leerläufe 12 Einschränkung der Anlegerrechte 8 Inhärente Interessenkonflikte 10 Wertpapierleihe im Fokus der Regulatoren 5 0 44 Was spricht aus Sicht der Vorsorgeeinrichtungen gegen die Wertpapierleihe? Es werden im Wesentlichen zwei Gründe genannt: zu hohes Gegenparteirisiko und Intransparenz. Das Thema Gegenparteirisiko ist mit der Finanzkrise von 2008 und dem Zusammenbruch von Lehman Brothers in das Bewusstsein der Anleger gelangt, dann aber intensiv und nachhaltig. Die häufige Erwähnung des Punkts "Intransparenz" verweist darauf, dass nicht bekannt ist, an wen und zu welchen Kosten die Wertpapiere verliehen werden. 10 20 30 40 50 60 Festzustellen ist aber auch, dass bei jenen Vorsorgeein richtungen, die weiterhin das Securities Lending betreiben, das Thema Sicherheit grossgeschrieben wird. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 D Kosten von Verwaltung und Vermögensanlage 15 Allgemeine Verwaltungskosten %-Anteile Vorsorgeeinrichtungen pro Kostengrösse 45 40 40 Mittelwert 38 35 30 30 25 20 27 22 15 12 10 11 8 6 5 0 CHF 236 Öffentlich-rechtlich CHF 160 Privatrechtlich CHF 250 2 1–100 101– 150 151– 250 251– 400 0 401– 600 3 601– 800 0 0 0 0 801– 1000 >1000 Kosten in CHF pro Jahr ■ Öffentlich-rechtlich 16 ■ Privatrechtlich Kosten der Vermögensverwaltung %-Anteile Vorsorgeeinrichtungen pro Kostengrösse 35 32 30 Mittelwert 0.19% Median 0.16% 28 28 25 23 20 18 17 16 15 10 5 0 Die Angaben zu den allgemeinen Verwaltungskosten (Versichertenverwaltung) zeigen die grosse Bandbreite der ermittelten Daten. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Grösse der Vorsorgeeinrichtungen. Sie reichen von u nter CHF 100 bis zu über CHF 800 pro Destinatär. Bemerkenswert beim Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist der deutliche Rückgang, der sich in allen Bereichen ergeben hat. So ist der Mittelwert über alle Kassen von CHF 295 auf CHF 236 gesunken, bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von CHF 316 auf CHF 250 und bei öffentlichrechtlichen von CHF 189 auf CHF 160. Das ist innerhalb des kurzen Zeitraums von einem Jahr eine bemerkenswerte Verringerung. Wir interpretieren dies als Ausdruck des offenbar intensiven Kostenbewusstseins in der 2. Säule. Der Unterschied zwischen den privaten und öffentlichen Pensions kassen lässt sich auf die grössere durchschnittliche Versichertenzahl bei Letzteren zurückführen. Auch über die mittlere Frist zeigt sich der Trend zur Kostensenkung deutlich. Für 2008 wurde in der Umfrage noch ein globaler Mittelwert von CHF 330 ermittelt. 9 9 6 4 4 4 0 n.a. 0.10 >0.10 >0.15 >0.25 >0.35 0 >0.45 Kosten Vermögensverwaltung in % pro Jahr ■ Öffentlich-rechtlich ■ Privatrechtlich Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 2 >0.55 Die Vermögensverwaltungskosten haben in den vergange nen Jahren eine politische Dimension erhalten, was vor dem Hintergrund der intensiven Auseinandersetzungen um den Finanzsektor sowie der andauernden Gehaltsdiskussionen zu sehen ist. Der Trend nach unten scheint jedoch gestoppt. So wurden für 2012 ein Mittelwert von 0,19% und ein Median von 0,16% ermittelt. Beide Werte sind im Vergleich zu 2011 unverändert. Zu beachten ist, dass in den Daten lediglich die in der Betriebsrechnung ausgewiesenen Kosten enthalten sind, die mit den Ausschüttungen verrechneten Kosten bei Kollektiv anlagen hingegen fehlen. Gesamtkosten auf TER-Basis werden erst aufgrund der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Weisung der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge über die Ausweisung der Vermögensverwaltungskosten erfass- und vergleichbar. 45 17 Gesamte Verwaltungskosten Median Gesamtkosten pro Destinatär in CHF 1400 1200 1169 1000 800 902 801 719 665 745 639 600 608 483 481 400 430 345 200 0 <250 250–500 500–1000 1000–5000 5000–10 000 ■ Umfrage 2008 >10 000 ■ Umfrage 2013 Die Abbildung zeigt einerseits die Abhängigkeit der Gesamtkosten pro Destinatär von der Grösse der Vorsorge einrichtung, andererseits die bemerkenswerte Reduktion der Aufwendungen in den letzten Jahren. In den der Berechnung der Gesamtkosten enthalten sind die Kosten für die allgemeine Verwaltung (ohne Revision/Experten/Aufsicht), Kosten für Marketing und Werbung und die Kosten für die Vermögensverwaltung gemäss Betriebsrechnung. Erstaunlich sind insbesondere die Fortschritte, die bei den kleinen Vorsorgeeinrichtungen mit unter 250 Versicherten erzielt worden sind. Mit wachsender Grösse ist der Spielraum für Einsparungen geringer, doch selbst bei den sehr grossen Kassen mit über 10 000 Destinatären konnten die Kosten seit 2008 noch um 20% verringert werden. Es handelt sich hier um einen kaum bekannten Tatbestand, der insbesondere in der Auseinandersetzung um die angeblich zu hohen Durchführungskosten der 2. Säule wenig Beachtung findet. Wird auf die Grösse des PK-Vermögens abgestellt, ergeben sich folgende Mediankosten pro Destinatär: –bis CHF 500 Mio: CHF 575, –CHF 500 bis 1000 Mio: CHF 519, –über CHF 1000 Mio: CHF 362. 18 Neuverhandlung der Vermögensverwaltungsmandate Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen Total 31 Öffentlichrechtlich 62 47 7 2 51 57 Privatrechtlich 28 0 10 20 ■ Ja 46 8 2 64 30 40 50 ■ Nein 60 70 80 Die Resultate der Erhebung lassen erkennen, dass bei den Kassen ein hohes Kostenbewusstsein besteht und dies auch konkrete Folgen hat. Dazu gehört die Neuverhandlung von Vermögensverwaltungsmandaten. Fast ein Drittel der Kassen hat solche im vergangenen Jahr durchgeführt, wobei zu beachten ist, dass entgegen der weitverbreiteten Kritik an den Finanzdienstleistern die Kosten in der Schweiz vergleichsweise auf einem international tiefen Niveau liegen. 90 100 ■ Weiss nicht Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 19 TER und Kostentransparenz Mit der Weisung der Oberaufsichtskommission OAK-BV zur Ausweisung der Vermögensverwaltungskosten wurden erstmals verbindliche Grundlagen für die Anwendung von TER-Modellen und ihrer Umsetzung in der Jahresrechnung von Vorsorgeeinrichtungen gelegt. Diese umfassen auch die sogenannt intransparenten Anlagen, deren Erträge mit den Kosten verrechnet werden. Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen Total 62 Öffentlichrechtlich 38 60 40 57 Privatrechtlich 62 0 10 20 2 38 30 40 50 ■ Ja 60 70 80 90 100 ■ Nein Was die kostentransparenten Anlagen betrifft, wurden diesbezüglich in den letzten Jahren bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Wie die Daten in der Abbildung zeigen, weisen bereits gut 60% der Kassen die TER aus kostentransparenten Anlagen im Anhang der Jahresrechnung aus. Mit der neuen Weisung werden die TER vereinheitlicht und die Kosten sind in die Betriebsrechnung aufzunehmen. Das wird die Transparenz für die Vermögensverwaltungskosten nochmals wesentlich verbessern – aber nicht verbilligen, ist man versucht anzufügen. 20 Verwaltungskosten Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen Mediankosten pro Destinatär in CHF 400 350 14 300 49 250 11 32 200 150 135 17 8 19 263 100 209 203 201 50 0 Total 1000–5000 5000 –10 000 >10 000 Zwischen der Grösse der Vorsorgeeinrichtung und der Höhe der Verwaltungskosten lässt sich bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Umfrage kein eindeutiger Zusammenhang herauslesen. Zwar melden erwartungsgemäss die grössten Einrichtungen mit über 10 000 Versicherten die tiefsten Kosten, die kleineren mit unter 5000 Versicherten geben jedoch etwas kleinere Gesamtkosten an als die mitt leren. Als Median wurden über alle Kategorien Kosten in Höhe von CHF 252 pro Destinatär ermittelt, wovon CHF 32 auf die Makler- und Brokertätigkeit entfallen und CHF 11 auf Experte, Revision und Aufsicht. Anzahl Destinatäre pro Vorsorgeeinrichtung ■ Allgemeine Verwaltungskosten ■ Marketing, Makler- und Brokertätigkeit ■ Revision, Aufsicht und Experten Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 47 E Zinsen und Umwandlungssatz 21 Verzinsung der Sparguthaben In % 8 7.17 7 6 Technischer Zins inkl. Zunahme der Lebenserwartung 5 4 3.60 3 2.18 2 2.05 1.98 1 0 2010 2011 Verzinsung 2012 "Verzinsung Rentner" Performance 2012 Der in der Regel jährlich vom Bundesrat im Herbst fest gesetzte BVG-Mindestzins erfährt stets grosse mediale Beachtung. Er bestimmt die Mindestverzinsung für das nach folgende Jahr, hat aber naturgemäss mit den dann erzielten tatsächlichen Renditen nur zufällige Beziehung. Das hat sich auch im Berichtsjahr wieder erwiesen, in dem zwar ein Mindestsatz von 1,5% galt, hingegen von den Kassen eine durchschnittliche Performance von 7,2% erzielt wurde. Die bundesrätliche Massgabe hat für die Kassen dennoch mehr als Signalcharakter; sie wird von der Mehrheit als Orientierungsgrösse wertnah umgesetzt. Dies ist vor der ungewöhnlichen Zinssituation zu sehen und der weiterhin nicht sehr komfortablen Finanzierungssituation mit über wiegend unzureichenden Wertschwankungsreserven. Die tiefen Mindestzinsen erlauben den Kassen eine Stärkung der Reserven, wobei dies in der Regel zu Lasten der Beitragszahler geht. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der tatsächlich an gewendeten Zinssätze in den Jahren 2010 bis 2012, die für die Rentnerguthaben geltenden durchschnittlichen Zinsen sowie die Performance im vergangenen Jahr. Die Differenz zwischen den Zinsen für die Aktiven sowie die Rentner ist erheblich und Ursache für die seit Jahren andauernde Umverteilung zwischen den Destinatären in den Pensions kassen. 22 Ungleichgewicht zwischen Aktiven und Rentnern In % 8 7.17 7 6 Technischer Zins inkl. Zunahme der Lebenserwartung 5 4 3.60 3 2 1.98 1 0 48 2012 "Verzinsung Rentner" Performance 2012 Die im BVG verankerte Leistungsgarantie hat zusammen mit der andauernden Tiefzinsphase zu einer wachsenden Kluft in der durchschnittlichen Verzinsung zwischen den Altersguthaben der Aktiven und der Rentner geführt. Während 2012 die Aktiven keine 2% erhielten, wurden auf den Guthaben der Rentner durchschnittlich 3,6% gut geschrieben. Dass die Performance in beiden Fällen weit darüber lag, ist für die Aktiven ein geringer Trost, musste doch die Mehrrendite überwiegend für den Aufbau der Schwankungsreserven herangezogen werden. Zudem erreichte die durchschnittliche Performance über die letzten acht Jahre nur etwa 3,3% p. a., was zwangsläufig zu der anhaltenden Umverteilung führte. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 23 Verhältnis Aktive und Rentner Die Umfrage ergab zur Struktur der Pensionskassen angehörigen ein Verhältnis von rund drei Viertel Aktiven zu einem Viertel Rentenbezüger. Verhältnis aktive Versicherte vs. Rentner in % Während die Rentner nur etwa ein Viertel der Destinatäre ausmachen, ist ihnen knapp die Hälfte des Vorsorgekapitals zuzuordnen. ■ Aktive Versicherte ■ Altersrenten 16.0 76.4 ■ Invalidenrenten 23.6 ■ Kinderrenten 2.1 1.2 4.2 ■ Ehegatten- und Partnerrenten Anzahl aktive Versicherte vs.Rentner in % Vorsorgekapital aktive Versicherte vs. Rentner in % Auch diese Grössenverhältnisse belegen, wie wichtig ein technisch angemessener Umwandlungssatz ist, bezieht sich doch die garantierte Rente mit dem entsprechenden Umwandlungssatz resp. dem damit verbundenen technischen Zinssatz auf das insgesamt sehr grosse Rentnerkapital. 76 52 48 24 ■ Aktive Versicherte 24 ■ Rentner Technischer Zins im Beitragsprimat Zinssatz in % im Beitragsprimat 4.50 4.25 Im Leistungsprimat 2012 Öffentlich-rechtlich 3.65% Privatrechtlich 3.33% 4.00 3.75 3.50 3.63 3.49 3.49 3.32 3.25 3.32 3.08 3.00 2.75 2.50 2010 2011 ■ Öffentlich-rechtlich 2012 ■ Privatrechtlich Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Wer die Aktualitäten der 2. Säule regelmässig verfolgt, hört häufig von teils drastischen Senkungen des technischen Zinses bei den Vorsorgeeinrichtungen. Die Resultate der S tudie zeigen auf, dass es sich dabei keinesfalls um Einzelfälle handelt, sondern um einen Trend, der die Gesamtheit der Pensionskassen erfasst hat. Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen haben dabei Schrittmacherfunktion, während die öffentlich-rechtlichen mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren auf deren Niveau folgen. Bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beträgt die Reduktion über zwei Jahre 0,41 Prozentpunkte, bei den öffentlichrechtlichen 0,31. In beiden Kategorien liegt der technische Zins damit weit unter dem Wert, der dem geltenden Umwandlungssatz zugrunde liegt. Dieser beträgt rund 4%. 49 Wird die Verteilung der geltenden technischen Zinssätze betrachtet, so fällt auf, dass sowohl bei den privat- wie bei den öffentlich-rechtlichen Kassen fast die Hälfte heute einen Satz zwischen 3% und 3,25% anwendet. Unter 3% ist aktuell noch keine öffentlich-rechtliche Kasse gegangen, es liegen aber Ankündigungen für einen solchen Schritt vor; bei den privatrechtlichen sind es hingegen bereits 18%. Hingegen melden 13% der teilnehmenden öffentlich-rechtlichen Kassen einen technischen Zins von 4% und darüber; von den privatrechtlichen sind es bloss 6%. Eine Analyse des technischen Zinses nach Primat der Kassen ergibt, dass Beitragsprimatkassen mit unter CHF 500 Mio. Vermögen einen durchschnittlichen Satz von 3,05% anwenden, die grösseren von 3,19%. Für das Leistungsprimat lauten die Zahlen bei 3,17% für die kleineren Kassen unter CHF 500 Mio. und rund 3,65% für die grösseren. 25 Verteilung technischer Zinssatz 2012 Anteile in % der Vorsorgeeinrichtungen <2% 0 3 2–<3% 0 15 3–<3.25% 43 47 6 6 3.25–<3.5% 3.5–<3.75% 31 27 3.75–<4% 1 4%+ 3 13 6 0 10 20 30 40 50 Die Abbildung gibt einen detaillierten Überblick über die angewendeten technischen Zinssätze. Sie zeigt die tendenziell höheren Sätze bei den öffentlich-rechtlichen Kassen. Bemerkenswert, dass 3% der privaten Vorsorgeeinrichtungen einen technischen Zins von weniger als 2% angeben, was nahe dem risikolosen Satz liegt und von den Beitragszahlern erhebliche Beiträge verlangt, um ein angemessenes Leistungsniveau zu erreichen. Ganz anders die Situation bei den 13% öffentlichen und 6% privaten Kassen, die weiterhin ihre künftigen Leistungen mit mehr als 4% diskontieren. Das schont im Moment die Finanzen, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. ■ Öffentlich-rechtlich ■ Privatrechtlich 50 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 26 Anpassung des technischen Zinses Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen 55 Total Öffentlich-rechtlich 29 43 9 7 2 4 51 57 57 Privatrechtlich 0 ■ ■ ■ ■ 10 20 30 25 40 50 60 70 10 80 8 2 90 100 Haben den technischen Zins angepasst Planen, den technischen Zins bis 2015 anzupassen Planen, den technischen Zins bis 2015 nicht anzupassen Weiss nicht Der technische Zins wird bei der grossen Mehrheit der befragten Pensionskassen in den kommenden Jahren an gepasst – sprich gesenkt –, sofern das nicht bereits in der jüngeren Vergangenheit geschehen ist. Das dürfte keine Überraschung darstellen. Dass bei den öffentlich-rechtlichen Kassen diesbezüglich ein Nachholbedarf besteht, ist ebenfalls bekannt. Die Umfrageergebnisse aber lassen erwarten, dass die Differenzen kleiner werden. Die in diversen Kantonen sehr heftig geführten Diskussionen um Sanierung und künftiges Leistungsniveau der Kassen hat die Brisanz der Frage jedermann vor Augen geführt. Je tiefer der Zins, umso geringer das Risiko künftiger Unter deckung, aber auch umso höher die Sanierungskosten und künftigen Beiträge. Während 57% der privaten Kassen bereits eine Senkung durchgeführt haben, sind es bloss 43% der öffentlich- rechtlichen, für die Gesamtheit 55%. Entsprechend ist eine solche bis 2015 bei 51% der öffentlich-rechtlichen Kassen vorgesehen, aber nur noch bei 25% der privatrechtlichen. Nicht erhoben wurde, in welchem Ausmass die geplanten Senkungen ausfallen werden. Die in letzter Zeit angekündigten Anpassungen bei einigen öffentlich-rechtlichen Kassen, insbesondere der Publica, lassen erwarten, dass einige bedeutende Senkungen bevorstehen. Andererseits wird man in Fällen von starker Unterdeckung und entsprechend hohem Sanierungsbedarf auch aus politischen Überlegungen möglicherweise etwas zurückhaltender vorgehen, um die Finanzen der öffentlichen Hand zu schonen. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 51 27 Umwandlungssatz in umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen Seit der Abstimmung über die Anpassung des Mindest umwandlungssatzes vor drei Jahren ist das Thema Umwandlungssatz ein Dauerbrenner in der beruflichen Vorsorge und dürfte es mit dem Projekt "Altersvorsorge 2020" des Bundesrats für die nächsten Jahre zweifellos noch bleiben. Umwandlungssatz Männer in % 8.5 8.0 7.5 7.0 6.80 6.74 6.5 6.70 6.60 6.46 6.0 5.5 5.0 2009 2010 2011 2012 2013 Was wohl der Mehrheit der Stimmbürger 2010 nicht bewusst war, ist die Tatsache, dass umhüllende Vorsorge einrichtungen ihren Satz weit unter das gesetzliche Minimum verringern können, sofern sie nachweislich die BVG-Minimalleistungen erbringen. Mittelwert Die Umfrage zeigt, wie weit die Realitäten sich damit bereits von den politischen Vorgaben und Visionen entfernt haben. Der tatsächlich angewendete durchschnittliche Umwandlungssatz für das Rücktrittsalter 65 ist im laufenden Jahr unter die Marke von 6,5% gesunken und dürfte im nächsten Jahr unter 6,4% sinken und damit unter die Marke, die in der Abstimmung von 2010 als Zielgrösse vorgegeben war. Die Spannweite der ermittelten Umwandlungssätze für das Rücktrittsalter 65 liegt zwischen 5,4 und 7,2%. 28 Versichertenalter, ab dem Sparbeiträge erhoben werden in % 90 84 80 70 60 50 40 30 20 10 0 3 3 1 3 2 2 18 20 21 22 23 24 Alter, ab dem bei Versicherten Sparbeiträge erhoben werden 52 25 Als Mittel, die höheren Beitragserfordernisse aufgrund eines tieferen Umwandlungssatzes zu befriedigen, wird vielfach auf die Möglichkeit einer früheren Beitrags erhebung verwiesen. Auch der Bundesrat hat diese Möglichkeit in sein Konzept zur "Altersvorsorge 2020" auf genommen. Grundsätzlich könnten schon heute die Kassen reglementarisch ein früheres als das im BVG festgesetzte Altersjahr 25 Beiträge erheben. Allerdings tun sie es in der Regel nicht. Nur 16 von 100 Kassen kennen einen früheren Beitragsbeginn als das Normalter 25 und ganze drei haben ihn auf Alter 18 festgelegt, also das Alter, bei dem der Bundesrat vorschlägt, künftig generell zu beginnen – das heisst, falls bereits eine beitragspflichtige Anstellung b esteht. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 FDeckungsgrad 29 Die mittelfristige Entwicklung Deckungsgrad in %, vermögensgewichtet 120 Mittelwert Zielgrösse WS-Reserven in % des Vorsorgekapitals: Privatrechtlich 16% 115 110 107.6* 105 100 95 90 90.3 85 80 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 ■ Öffentlich-rechtlich 2011 2012 ■ Privatrechtlich * Aufgrund einer fehlerhaften Angabe bei der Datenerhebung, musste der Wert * um 1,8 Prozentpunkte nach unten korrigiert werden. 1 Die Hochrechnungen für den Deckungsgrad im laufenden Jahr auf B asis der Umfragedaten sind im quartalsweise publizierten Swisscanto Pensionskassenmonitor unter www.swisscanto.ch/pk-monitor erhältlich. 30 120 115 110 107.6 105.9 102.8 100 95 98.1 100.0 95.3 90 85 80 75 70 Die Swisscantostudie verfolgt deshalb diese Grösse sowohl in der jährlichen Umfrage wie auch mit dem Swisscanto Pensionskassenmonitor1 aufmerksam. Aufschlussreich ist die mittelfristige Entwicklung, wie in der Abbildung wieder gegeben. Sie zeigt auf, dass die sehr gute Performance im vergangenen Jahr den Kassen zwar zu einer wesentlichen Verbesserung ihrer Finanzkraft verholfen hat, dass aber weiterhin eine markante Differenz zur angegebenen mitt leren Zielgrösse der Wertschwankungsreserven besteht und auch die Werte der Jahre 2005/2006 noch nicht erreicht wurden. Deckungsgrad nach Kassenkategorie seit 2010 Deckungsgrad in %, vermögensgewichtet 105 Die Aussagekraft des Deckungsgrads für die finanzielle Situation einer Pensionskasse wird oft überschätzt, weil dafür zusätzliche Angaben etwa über die Struktur der Des tinatäre und den zugrunde liegenden technischen Zins oder auch die verwendeten technischen Grundlagen notwendig wären. Aber die relativ einfach zu verstehende Masszahl geniesst auch dank der Bedeutung, die ihr mit dem Auslösen von gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsmassnahmen zukommt, beträchtliche Popularität. 74.1 2010 71.5 2011 ■ Privatrechtlich ■ Öffentlich-rechtlich Vollkapitalisierung ■ Öffentlich-rechtlich Teilkapitalisierung Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 73.7 2012 Für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen den privatrechtlichen und den öffentlich-rechtlichen Vorsorge einrichtungen sind Letztere zu trennen nach Kassen mit Voll- und solchen mit Teilkapitalisierung. Dabei zeigt sich, dass die öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung Ende letztes Jahr vermögensgewichtet recht genau eine Deckung von 100% erreichten. Bis Mitte 2013 konnten sie diese auf 101,4% steigern, was zwar technisch als volle Deckung gilt, aber auch zeigt, dass im Durchschnitt kaum Reserven bestehen. Zu berücksichtigen ist zudem der höhere technische Zins der öffentlich-rechtlichen Kassen, der die reale Differenz zu den privaten über die ausgewiesenen knapp 8%punkte noch erhöht. 53 Die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung liegen mit einem vermögensgewichteten Deckungsgrad von aktuell 75,2% unter der Marke von 80%, die es langfristig (40 Jahre) für sie zu erreichen gilt. Die relativ kleine Differenz scheint dabei kaum Anlass zur Beunruhigung zu geben, allerdings liegen die per 31. Dezember 2012 ermittelten Werte in dieser Kategorie weit auseinander und reichen von 98,2% bis zu bescheidenen und die Finanzdirektoren wohl auch beunruhigenden 49,1% Deckung. 31 Verteilung der Deckungsgrade Mitte 2013 lagen 48% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung unter der Zielgrösse von 80%-Deckung, die langfristig als Zielgrösse und Mindestniveau gilt. Jene mit Vollkapitalisierung übertreffen alle diese Grösse, allerdings weisen 52% per Ende 2012 eine Unterdeckung auf, bei den privatrechtlichen sind es 8 Prozent gegenüber 26% vor Jahresfrist. %-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet) 60 57 51 50 40 30 26 22 20 22 26 22 22 15 13 10 0 00 <80% 64 9 0 80–90% 6 2 90–95% 0 4 0 0 95–100% 100–105% 105–115% 0 >115% ■ Öffentlich-rechtlich, Teilkapitalisierung ■ Öffentlich-rechtlich, Vollkapitalisierung ■ Privatrechtlich 54 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 32 Verteilung der Deckungsgrade 2011–2012 Das Jahr 2012 hat dank der guten Performance den V orsorgeeinrichtungen zu einer markanten Verbesserung ihrer Finanzierungssituation verholfen. Die Abbildung zeigt dies anhand der privaten Kassen. Befanden sich Ende 2011 noch 26% in einer Unterdeckung, ist dieser Anteil Ende 2012 auf 8% gefallen und betrug nach dem 2. Quartal 2013 noch 6%. %-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet) 100 92 90 80 75 70 60 50 40 30 24 20 8 10 2 0 0 <80–90% 90–<100% DG 100% ■ Privatrechtlich 2011 ■ Privatrechtlich 2012 33Sanierungsmassnahmen Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen 100 90 80 70 1 65 60 50 67 63 69 83 1 3 79 78 92 40 30 20 10 0 35 33 37 31 16 2010 2011 2012 2013 Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen ■ Ja ■ Nein 20 19 8 2010 2011 2012 2013 Privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen Parallel zum Anstieg der Deckungsgrade sinkt naturgemäss die Notwendigkeit für Sanierungen. Die Abbildung zeigt die allgemeine Verbesserung der Finanzierungssituation anhand der rückläufigen Sanierungsmassnahmen insbesondere bei den privatrechtlichen Kassen sehr anschaulich auf. Zu erkennen ist aber auch, dass öffentliche Kassen im laufenden Jahr als Folge einer verbreitet ungenügenden Finanzierung weiterhin noch in grossem Umfang Sanierungs massnahmen durchführen müssen. Seit 2010 hat sich der Anteil der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Sanierungs massnahmen mit rund einem Drittel nicht wesentlich verringert; bei den privatrechtlichen hingegen auf 8% halbiert. ■ Keine Angabe Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 55 GVersicherte 34 Neurentner und Kapitalbezug % Pensionierung mit Kapitalbezug 0 Durchschnittlich beziehen 37% der Neurentner einen Anteil als Kapital 3 Dieser Anteil beträgt im Mittel rund 39% des Alterskapitals 1 bis 20 3 16 21 bis 50 51 >50 30 0 10 20 30 40 %-Anzahl aller Vorsorgeeinrichtungen 50 60 Der Kapitalbezug hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und bereits zu politischen Vorstössen geführt mit dem Ziel, diesen zu begrenzen. Die Umfrage hat zu dieser Frage erste globale Zahlen geliefert. Wie aus der Grafik hervorgeht, wurde lediglich in 3% der Kassen kein Kapitalbezug vorgenommen, bei 16% waren bis zu 20% der Pensionierungen mit einem Kapitalbezug verbunden, bei 51% der Kassen waren es bis zu 50% mit Kapitalbezug und bei 30% sogar noch darüber. Der Mittelwert liegt bei 37% Pensionierungen mit Kapitalbezug, dabei wurden durchschnittlich 39% des Altersguthabens als Kapital bezogen. Die Gliederung nach Branchen vermittelt zusätzliche Einsichten. So liegt der Anteil der Pensionierungen mit Kapitalbezug bei der öffentlichen Hand und der chemischen In dustrie bei rund 30%, bei Finanz und Versicherungen 34%, Maschinen 40%, Handel 42% und Informatik 44% und erreicht im Sektor Lebensmittel den Höchstwert von 54%. Die Zahlen lassen darauf schliessen, dass bei höheren Leistungen weniger als Kapital bezogen wird. Ein Sonderfall könnte allenfalls bei der IT vorliegen. Die Abhängigkeit von Leistungshöhe und Kapitalbezug dürfte durch die Gliederung nach Primat bestätigt werden. Bei Leistungsprimatkassen beträgt der Anteil Pensionie rungen mit Kapitalbezug 25%, bei Kassen mit Beitragsprimat durchschnittlich 38%. Während aus vorsorgepolitischer Sicht der zunehmende Kapitalbezug mit Skepsis betrachtet wird, sind aus Risikoüberlegungen die Kassen heute weniger zurückhaltend bei seiner Gewährung. Im überobligatorischen Bereich wird der teilweise oder gar vollständige Kapitalbezug zunehmend zur reglementarisch vorgeschriebenen Form der Leistungserbringung. Diese Entwicklung gilt es aufmerksam zu verfolgen. 56 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 HKoordinationsabzug 35 Entwicklung und Form des Koordinationsabzug bei privaten Vorsorgeeinrichtungen %-Anteil Vorsorgeeinrichtungen Art Koordinationsabzug 40 37 35 3232 33 30 30 25 20 23 2121 21 19 25 23 2121 2120 191919 20 15 10 5 0 Fixer Fixer Koordinationsabzug Kein Koordinationsabzug Koordinationsabzug, variabel Koordinationsabzug gemäss BVG jedoch nicht (z.B. lohnabhängig) gemäss BVG ■ 2008 ■ 2009 ■ 2010 ■ 2011 Sind bei der Form (nicht der Höhe) des Koordinationsabzugs bei den privaten Kassen in den vergangenen Jahren Trends und Änderungen festzustellen? Wie die nebenstehende Grafik zeigt, nur bedingt. Die jährlichen Veränderungen dürften vorwiegend auf Unterschiede in der Erhebungsbasis zurückzuführen sein und weniger auf Entscheide bei den Umfrageteilnehmern. Allenfalls lässt sich ein leichter Trend weg von einem fixen zu einem variablen (meist lohnabhängigen) K oordinationsabzug herauslesen. Bemerkenswert, dass rund ein Fünftel der antwortenden Kassen gar keinen Abzug vornimmt. ■ 2012 36Entwicklung und Form des Koordinationsabzugs bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen %-Anteil Vorsorgeeinrichtungen Art Koordinationsabzug 70 62 62 60 59 58 60 50 40 30 27 2826 27 23 20 10 0 10 7 988 4 222 4 Die grundsätzlichen Aussagen bezüglich Trends bei der Form des Koordinationsabzugs treffen auch auf die öf fentlichen Vorsorgeeinrichtungen zu. Ein eigentlicher Trend lässt sich aus den Zahlen kaum herauslesen. Interessanter ist der Vergleich mit der Situation bei den privaten Vorsorge einrichtungen. Während bei den privaten Kassen gut 30% einen v ariablen Koordinationsabzug anwenden, ist bei den öffentlichen der Anteil fast doppelt so gross. Nur eine kleine Rolle spielen hier fixe Abzüge gemäss BVG und nur sehr w enige verzichten ganz auf den Koordinationsabzug. Fixer Fixer Koordinationsabzug Kein Koordinationsabzug Koordinationsabzug, variabel Koordinationsabzug gemäss BVG jedoch nicht (z.B. lohnabhängig) gemäss BVG ■ 2008 ■ 2009 ■ 2010 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 ■ 2011 ■ 2012 57 I Technische Grundlagen 37 Die verwendeten technischen Grundlagen Anteile in % EVK 2000 VZ 2000 12 1 VZ 2010 BVG 2005 8 0 VZ 2005 BVG 2000 18 2 0 1 2 3 35 6 22 BVG 2010 GRM/GRF Eigener Tarif Andere 82 0 1 2 0 2 3 0 10 20 30 40 ■ Öffentlich-rechtlich 38 50 60 70 80 90 ■ Privatrechtlich Periodentafeln oder Generationentafeln Anteile in % 100 90 8 4 78 80 14 16 2 8 80 70 60 50 40 88 86 30 20 10 0 2011 2012 ■ Generationentafeln 10 6 2011 Privatrechtlich 58 100 Bei den von den Vorsorgeeinrichtungen verwendeten tech nischen Grundlagen dominieren klar VZ und BVG, wobei VZ von den öffentlichen Kassen bevorzugt werden, die BVGGrundlagen von den privaten. Die Abbildung macht auch deutlich, dass von den beiden "Brands" jeweils die neuesten Ausgaben die meisten Nutzer haben. Besonders auffallend ist dies im Falle von BVG 2010, die von 82% der privaten Kassen genutzt werden. Bemerkenswert, dass auch 22% der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen diese anwenden. Die auf Basis der Daten von öffentlich-rechtlichen Kassen beruhen den VZ-Grundlagen finden hingegen auch noch in älteren Ausgaben Verwendung und sogar EVK 2000 wird noch gerne benützt. Angesichts der starken Zunahme der Lebenserwartung etwas verwunderlich, macht dies doch erhebliche zusätzliche Rückstellungen notwendig, um die Differenz zwischen den Vergangenheitsdaten der Tabellen und dem aktuellen Stand auszugleichen. 2012 Öffentlich-rechtlich ■ Periodentafeln ■ Keine Angabe Die aktuelle Entwicklung bei den technischen Grundlagen geht klar in Richtung der Generationentafeln, die künftige Verringerungen der Sterblichkeit bereits in ihre Tabellen eingebaut haben. Das erübrigt die Vornahme von Rückstel lungen, belastet die Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen im Moment der Einführung aber mit höheren Verpflichtungen, was sich umgehend in einem tieferen Deckungsgrad auswirkt. Es sind wiederum die privaten Kassen, die hier als Schritt macher fungieren. Fast jede sechste Kasse hat g emäss unserer Umfrage Ende des letzten Jahres den Wechsel zu diesem modernen technischen Instrument vollzogen, bei den öffentlichen war es hingegen erst jede zehnte. Aber auch bei den Kassen der öffentlichen Hand scheint der Trend ein deutig. Der durchschnittlich tiefere Deckungsgrad dürfte allerdings den Wechsel erschweren, wenn sich damit auch lediglich die ausgewiesenen Daten verschlechtern, an der realen Finanzierungssituation sich aber natürlich überhaupt nichts ändert. Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 39 Stand der Anpassung bei den technischen Grundlagen Die laufend sich verändernden biometrischen Parameter erfordern regelmässig die Aktualisierung der technischen Grundlagen. Diese werden üblicherweise in fünfjährigen Abständen neu herausgegeben. Die Grafik zeigt den Stand bezüglich der Übernahme der neuesten Daten durch die Vorsorgeeinrichtungen. Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen 57 Total Öffentlich-rechtlich 46 0 10 20 14 40 59 Privatrechtlich ■ ■ ■ ■ 18 30 14 40 50 60 70 11 8 6 15 80 12 2 90 100 Haben die technischen Grundlagen angepasst Planen, die technischen Grundlagen bis 2015 anzupassen Planen, die technischen Grundlagen bis 2015 nicht anzupassen Weiss nicht Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 59 Die Teilnehmer der Umfrage Pensionskassen mit einem öffentlichen Arbeitgeber Aargauische Pensionskasse Pensionskasse der Stadt Biel Basellandschaftliche Pensionskasse Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Bernische Lehrerversicherungskasse BLVK Pensionskasse der Stadt Winterthur Bernische Pensionskasse (BPK) Pensionskasse der Stadt Zug BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich Pensionskasse des Bundes PUBLICA Caisse de pensions CAP Pensionskasse des Kantons Glarus Caisse de pensions de la République et Canton du Jura Pensionskasse des Kantons Nidwalden Caisse de pensions de la Ville de Bulle Pensionskasse des Kantons Schwyz Caisse de pensions de l’État de Vaud Pensionskasse Post Caisse de prévoyance du canton de Genève Pensionskasse Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern Caisse de prévoyance du personnel Etat de Fribourg Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft Caisse intercommunale de pensions Pensionskasse Stadt Chur Cassa Pensioni dei Dipendenti della Città di Lugano Pensionskasse Stadt Luzern CIA, Caisse de prévoyance Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) Fonds de prévoyance des employés de la ville de Delémont Pensionskasse Thurgau Kantonale Pensionskasse Graubünden Pensionskasse Uri Kantonale Pensionskasse Schaffhausen Personalversicherungskasse Obwalden Kantonale Pensionskasse Solothurn Personalvorsorgekasse der Ortsbürgergemeinde St. Gallen Kantonale Versicherungskasse des Kantons Appenzell I. Rh. Personalvorsorgekasse der Stadt Bern LUPK Luzerner Pensionskasse Personalvorsorgestiftung Region Emmental Pensionskasse Basel-Stadt prévoyance.ne fonction publique du canton de Neuchâtel Pensionskasse der Gemeinde Thalwil Stadt Rapperswil-Jona Pensionskasse Pensionskasse der Politischen Gemeinde Küsnacht Versicherungskasse der Stadt St. Gallen Pensionskasse der Stadt Amriswil Zuger Pensionskasse Pensionskasse der Stadt Arbon Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Bank Bau Caisse de Pensions de la BCV BVG-Stiftung der Hüppi-Unternehmungen Caisse de prévoyance du personnel de la Banque Cantonale de Fribourg Caisse paritaire de prévoyance de l’industrie et de la construction CPPIC Caisse de retraite et de prévoyance du personnel de la Banque Cantonale du Valais Personalfürsorgestiftung der Lenzlinger Söhne AG Caisse de retraite et d’invalidité Spida Personalvorsorgestiftung Fondation de prévoyance Edmond de Rothschild Vorsorgeeinrichtung der STUTZ-Gruppe Personalvorsorgestiftung edifondo Fondation de prévoyance professionnelle de la Banque Cantonale de Genève Fonds de prévoyance en faveur du personnel de la Banque Cantonale du Jura Chemie, Pharma Pensionskasse der Bank Sarasin & Cie AG Clariant-Pensionsstiftung Pensionskasse der Bank Vontobel AG Pensionskasse Novartis 1 Pensionskasse der Basler Kantonalbank Pensionskasse Siegfried Pensionskasse der BEKB | BCBE Pensionskasse Syngenta Pensionskasse der Coutts & Co AG Pensionskassen der F. Hoffmann-La Roche AG Pensionskasse der CSG (Schweiz) Vorsorge Kolb-Gruppe Pensionskasse der Julius Bär Gruppe Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank Detailhandel Pensionskasse der Schweizerischen Nationalbank Fonds de prévoyance de CONFORAMA SUISSE Pensionskasse der UBS GaleniCare Personalvorsorgestiftung Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank MPK Migros-Pensionskasse Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank Pensionskasse Coop CPV/CAP Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank Pensionskasse Denner Vorsorgeeinrichtung der St. Galler Kantonalbank Pensionskasse der C&A Gruppe 60 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Pensionskasse der Fritz Meyer Holding AG Gesundheitswesen Pensionskasse JUMBO Caisse de pension de la Société suisse de pharmacie Pensionskasse Manor Fonds de prévoyance en faveur du personnel Association St-Camille Personalstiftung der Leder Locher AG PAT-BVG Valora Pensionskasse (VPK) Pensionskasse der ehemaligen Asklia-Gruppe Versicherungskasse der Möbel Pfister AG Pensionskasse der Schweizer Paraplegiker-Gruppe Nottwil Pensionskasse des Spitals Region Oberaargau (PK SRO) Diverse Pensionskasse SHP ALVOSO LLB Pensionskasse Pensionskasse von Krankenversicherungs-Organisationen BVG Sammelstiftung Swiss Life Personalvorsorgestiftung der Krankenkasse KPT Caisse de pensions de la Commune de Lausanne (CPCL) Personalvorsorgestiftung IVF HARTMANN AG CIEPP Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle Veska Pensionskasse Fondation 2ème pilier swissstaffing Fondation banque cantonale vaudoise deuxième pilier Handel Galenica Personalvorsorgestiftung Franz AG – Personalvorsorgestiftung Groupe Mutuel Prévoyance Pensionskasse der 3M Firmen in der Schweiz La Collective de Prévoyance – Copré Pensionskasse der Electrolux AG Mutuelle Valaisanne de Prévoyance Pensionskasse der Elektro-Material AG Nest Sammelstiftung Pensionskasse der Emil Frey Gruppe Pensionskasse Berner Notariat und Advokatur Pensionskasse der METALLUM Group (Schweiz) Pensionskasse BonAssistus Pensionskasse der Pestalozzi Gruppe Pensionskasse der Stadt Aarau Pensionskasse der Sanitas Troesch-Gruppe Pensionskasse des Opernhauses Zürich Pensionskasse der SKF (Schweiz) Pensionskasse Kaminfeger Pensionskasse DKSH Pensionskasse pro Pensionskasse ELCO PKG Pensionskasse Pensionskasse Weitnauer Previs Personalvorsorgestiftung Service Public Personalfürsorgestiftung der Firma Xerox AG Sammelstiftung Vita Personalvorsorgestiftung der Heizmann AG Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Versicherungs-Gesellschaft Stiftung Abendrot Holding Stiftung Auffangeinrichtung BVG Caisse de pensions Swatch Group (CPK) Swisscanto Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken Pensionskasse Conzzeta Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken Swisscanto Supra Informatik Pensionskasse der Hewlett-Packard Gesellschaften in der Schweiz Elektrizität, Energie Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG Fondation de prévoyance Romande Energie Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke Kirche Pensionskasse EBM Genossenschaft Fondation de Prévoyance des Paroisses et Institutions Catholiques PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie Kunststoffverarbeitung Elektroindustrie, Elektronik Pensionskasse der Trisa Pensionskasse der Electrolux Schwanden AG Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz Lebensmittel Personalvorsorgestiftung der Schaffner Gruppe EMMI Vorsorgestiftung Personalvorsorgestiftung der SCHURTER AG Fondation de prévoyance de British American Tabacco Switzerland SA PREVICAB Pensionskasse fenaco Fondation pour la prévoyance internationale de Agilent Technologies Pensionskasse Swiss Dairy Food AG Pensionskasse Transgourmet Schweiz AG Energieversorgung Pensionskasse ZAF Pensionskasse Wasserwerke Zug Philip Morris en Suisse Caisse de Pensions PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft PK LANDI Region Zentralschweiz Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 61 Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Maschinen Textilindustrie ABB Pensionskasse Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA Angestellten-Pensionskasse der Bucher-Guyer AG Gemeinschaftsstiftung der Zellweger Luwa AG BVG-Vorsorgestiftung der Hartchromwerk Brunner AG Pensionskasse der alba Gruppe Caisse de pensions du personnel de Bobst SA Pensionskasse Sefar AG Caisse de retraite MATISA Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles CAPREVI, PRÉVOYANCE CATERPILLAR Viscosuisse-Pensionskasse-BVG Charmilles Technologies Caisse de retraite Fondation de prévoyance en faveur du personnel des Sociétés Liebherr en Suisse Transport Hilti Pensionskasse Fondation de prévoyance en faveur du personnel des TPG Institution de Prévoyance de Tornos S.A. Fondation de prévoyance skycare Leica Pensionskasse Pensionskasse DHL Schweiz MIKRON Pensionskasse Pensionskasse SBB Pensionskasse Bühler AG Uzwil Pensionskasse der Rhätischen Bahn Pensionskasse Bosch Schweiz Personalvorsorge Swissport Pensionskasse der Firma L. Kellenberger & Co. AG Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen Pensionskasse der Kabelwerke Brugg AG Versicherungseinrichtung des Flugpersonals der SWISSAIR Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Vorsorgestiftung der Panalpina Welttransport (Holding) AG Pensionskasse der Tschudin + Heid AG Vorsorgestiftung der Rhenus Alpina AG Pensionskasse Georg Fischer Personalvorsorgestiftung Atlas Copco (Schweiz) AG Verlag, Druckerei, Grafik Personalvorsorgestiftung BELIMO Automation AG Fondation de prévoyance Edipresse Personalvorsorgestiftung J. Wagner AG Pensionskasse der Tamedia AG PVST der OC Oerlikon Balzers AG Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe Schindler Pensionskasse Sulzer Vorsorgeeinrichtung Verpackung Suprema SIG Pensionskasse VORSORGE RUAG Vorsorgeeinrichtung der Wärtsilä Schweiz AG Versicherung Fonds de prévoyance DIVESA Metallindustrie Pensionskasse der Berner Versicherung-Gruppe Pensionskasse ALCAN Schweiz Pensionskasse der GENERALI Versicherungen Pensionskasse der Dätwyler Holding AG Pensionskasse für das Personal der AXA Gesellschaften Pensionskasse der Stahl Gerlafingen AG Pensionskasse für den Aussendienst der AXA Gesellschaften Pensionskasse Swissmetal Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar Personalstiftung der OERTLI Werkzeuge AG Pensionskasse Swiss Re Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Personalvorsorgestiftung der CSS Versicherung SFS Pensionskasse Personalvorsorgestiftung der Helsana Versicherung AG Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Allianz Suisse Papierindustrie Patronale Finanzierungsstiftung der Antalis AG Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Generalagenturen der Allianz Suisse Pensionskasse der Antalis AG Personalvorsorgestiftung Visana Pensionskasse der Weidmann Unternehmen Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG Pensionskasse der CONCORDIA Telekommunikation Stiftung für die Zusatzvorsorge der Angestellten der Allianz Suisse comPlan Vorsorgeeinrichtung 1 der Zürich Versicherungs-Gruppe Pensionskasse der Alcatel-Lucent Schweiz AG Vorsorgeeinrichtung 2 der Zürich Versicherungs-Gruppe Pensionskasse Sunrise Vorsorgeeinrichtung der Suva upc cablecom Pensionskasse Vorsorgestiftung der National Versicherung Vorsorgestiftung der Basler Versicherung AG 62 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche Vermögensverwaltung Übrige Industrien Fondation de prévoyance Coninco Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen-Fonds der Kalkfabrik Netstal AG Fondation de prévoyance en faveur du personnel de Capital International SA et des sociétés affilliées Caisse de pensions de ROLEX SA et de sociétés affiliées Vorsorgeeinrichtung Man Group (Schweiz) Fondation complémentaire Isover Caisse de pensions Isover Fondation de prévoyance en faveur du personnel de LEMO SA Werbung Fondation de prévoyance JT International Caisse de Retraite de PubliGroupe FONDATION LPP DE REDEL SA Fürsorgestiftung der Ziegelei Schüpfen AG Übrige Dienstleistungen Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe ALRIVO Vorsorgestiftung Moser-Baer AG Pensionskasse BVG-Stiftung der SV Group Personalvorsorgestiftung Straumann Caisse de retraite du Groupe DSR Fondation de prévoyance en faveur du personnel de la SGS SA Andere Branchen Fondation de prévoyance Richemont HOTELA Fonds de prévoyance Caisse de pensions du Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique S.A. – CSEM Recherche et Développement Kadervorsorge der Kobag Holding AG COMUNITAS Vorsorgestiftung Pensionskasse der Technischen Verbände Fondazione di previdenza della ditta AGIE SA Pensionskasse der Von Graffenried-Gruppe Pensionsfonds Gruppe GastroSuisse Pensionskasse des SVTI Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers Pensionskasse Fiege Schweiz Pensionskasse SRG SSR idée suisse Personalfürsorgestiftung der Larag AG Wil Personalstiftung der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) Personalvorsorgestiftung der Cargologic AG Versicherungskasse der Evang. Mittelschule Schiers Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz Personalvorsorgestiftung der MCH Group Vorsorgestiftung RSS Personalvorsorgestiftung der Mövenpick Unternehmungen Personalvorsorgestiftung der SV Group Personalvorsorgestiftung SIX Group PROVIT-Personalvorsorgestiftung RTA-Sammelstiftung Sudan Partner AG Personalvorsorge-Stiftung Vorsorgestiftung der Santro Invest AG Zusatzvorsorge-Stiftung der Mövenpick Unternehmungen Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013 63 Swisscanto – ein führender Asset Manager In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlagefondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von Lösungen der beruflichen und privaten Vorsorge. Das Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Kantonalbanken verwaltet Kundenvermögen von CHF 51,4 Milliarden und beschäftigt 400 Mitarbeitende in Zürich, Bern, Basel, Pully, London, Frankfurt am Main und Luxemburg (Stand 30. Juni 2013). Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ hochstehende Anlage- und Vorsorgelösungen für private Anleger, Firmen und Institutionen. Als Fondsanbieter wird Swisscanto national und international regelmässig ausgezeichnet. Weiter ist Swisscanto für seine Vorreiter rolle bei nachhaltigen Anlagen sowie für die jährlich publizierte Studie "Schweizer Pensionskassen" bekannt. www.swisscanto.ch Impressum Herausgeber Redaktion Bestellungen Swisscanto Asset Management AG, Waisenhausstrasse 2, 8021 Zürich Peter Wirth, Vorsorgeforum Tel. 058 344 44 70, [email protected] Swisscanto Asset Management AG, September 2013 Disclaimer Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von Swisscanto Asset Management AG mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Die Informationen und Meinungen stammen aus zuverlässigen Quellen. Trotz professionellem Vorgehen kann Swisscanto Asset Management AG die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben nicht garantieren. Zahlen zur Performance sind vergangenheitsbezogen und dürfen nicht als Garantie für die künftige Entwicklung verstanden werden. Swisscanto Asset Management AG lehnt jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, ab. Diese darin enthaltenen Informationen sind nur insoweit ein Angebot, als sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Swisscanto Asset Management AG darf dieses Dokument weder für einen öffentlichen noch kommerziellen Zweck verwendet werden. Mit der Unterzeichnung der Grundsätze für verantwortungsvolles Investment der Vereinten Nationen (United Nations Principles for Responsible Investment – UN PRI) verpflichtet sich Swisscanto zum umfassenden Einbezug von Nachhaltig keitsaspekten in sämtliche Investmentprozesse. www.swisscanto.ch/nachhaltigkeit © Swisscanto Asset Management AG SC2 9301d 09.13 Schweizer Pensionskassen 2013 Ergebnisse der Umfrage Daten, Analysen und Beiträge zu: – Neue Prozesse für die taktische Asset Allocation – Grosse Heterogenität in der 2. Säule –Z ur geplanten Verordnung gegen die Abzockerei – Vermögensverwaltungskosten in Bewegung