Studie - Swisscanto

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Studie - Swisscanto
SC2 9301d 09.13
Schweizer
Pensionskassen 2013
Ergebnisse der Umfrage
Daten, Analysen und Beiträge zu:
– Neue Prozesse für die taktische
Asset Allocation
– Grosse Heterogenität in der 2. Säule
– Zur geplanten Verordnung gegen
die Abzockerei
– Vermögensverwaltungskosten
in Bewegung
Swisscanto – ein führender Asset Manager
In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlagefondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von
Lösungen der beruflichen und privaten Vorsorge. Das
Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Kantonalbanken
verwaltet Kundenvermögen von CHF 51,4 Milliarden
und be­schäftigt 400 Mitarbeitende in Zürich, Bern, Basel,
Pully, London, Frankfurt am Main und Luxemburg (Stand
30. Juni 2013).
Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ hochstehende Anlage- und Vorsorgelösungen für
private Anleger, Firmen und Institutionen. Als Fondsanbieter
wird Swisscanto national und international regelmässig
ausgezeichnet. Weiter ist Swisscanto für seine Vorreiter­
rolle bei nachhaltigen Anlagen sowie für die jährlich
publizierte Studie "Schweizer Pensionskassen" bekannt.
www.swisscanto.ch
Blog: blog.swisscanto
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Swisscanto Asset Management AG, Waisenhausstrasse 2, 8021 Zürich
Peter Wirth, Vorsorgeforum
Tel. 058 344 44 70, [email protected]
Swisscanto Asset Management AG, September 2013
Disclaimer
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von Swisscanto Asset Management AG mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Die Informationen
und Meinungen stammen aus zuverlässigen Quellen. Trotz professionellem Vorgehen kann Swisscanto Asset Management AG die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben nicht garantieren. Zahlen zur Performance sind vergangenheitsbezogen und dürfen nicht als Garantie für die künftige Entwicklung verstanden werden. Swisscanto Asset Management AG lehnt jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, ab. Diese darin
enthaltenen Informationen sind nur insoweit ein Angebot, als sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch
Swisscanto Asset Management AG darf dieses Dokument weder für einen öffentlichen noch kommerziellen Zweck verwendet werden.
Mit der Unterzeichnung der Grundsätze für verantwortungsvolles Investment der Vereinten Nationen (United Nations
Principles for Responsible Investment – UN PRI) verpflichtet
sich Swisscanto zum umfassenden Einbezug von Nachhaltig­
keits­aspekten in sämtliche Investmentprozesse.
www.swisscanto.ch/nachhaltigkeit
© Swisscanto Asset Management AG
Inhaltsverzeichnis
Zur Studie
4
Dr. Gérard Fischer
Das Projekt Altersvorsorge 2020
Risiken und Nebenwirkungen
5
Hanspeter Konrad
Zur geplanten Verordnung gegen die Abzockerei
Praxistaugliche Umsetzung einer Führungsaufgabe
9
Peter Bänziger, Thomas Härter
Neue Prozesse für die taktische Asset Allocation
Buy And Hold reicht nicht mehr
13
Stephan Wyss, Andreas Müller
Finanzierungssysteme der öffentlichen Kassen
Harte Entscheide für die Kantone
17
Dr. Ueli Mettler, Dr. Alvin Schwendener
Vermögensverwaltungskosten in Bewegung
21
Colette Nova
Keine Chance ohne Zugeständnisse der Sozialpartner
25
Dr. Stephan Skaanes, Lukas Riesen
Grosse Heterogenität in der 2. Säule
Mahnung zur Vorsicht bei der Dateninterpretation
27
Peter Zanella
Nachhaltige Bewertung und Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen
Solidarität auf dem Prüfstand
30
Ergebnisse der Umfrage
Die Swisscanto Umfrage
Resultate der Umfrage 2013
35
Die Teilnehmer der Umfrage
Verzeichnis der Vorsorgeeinrichtungen
60
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
3
Zur Studie
Die Swisscanto Umfrage Schweizer Pensionskassen wird
­bereits zum 13. Mal durchgeführt. Sie erfasst wichtige
­Daten zur Struktur, zu den Leistungen und Kapital­anlagen
sowie zum Deckungsgrad und zur Performance.
Das Ziel ist, den beteiligten Institutionen Vergleichs-, Führungs- und Entscheidungsinstrumente zu bieten und den
­interessierten Kreisen aus dem Vorsorgewesen, der Politik
und der Wissenschaft Grundlagen für eine fundierte
­Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge bereit­
zustellen.
Gleiche Ziele verfolgt auch der Schweizerische Pensions­
kassenverband ASIP. Ihm werden die Daten jener Vor­
sorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die dazu ihre
Ein­willigung gegeben haben.
Allen teilnehmenden Kassen, ihren Geschäftsführern und
Stiftungsräten gebührt ein grosser Dank für die Bereitschaft, die Daten einzugeben und die Fragen zu aktuellen
Vor­sorgethemen zu beantworten.
Zu danken ist auch dem ASIP für seine Unterstützung und
den Mitgliedern des Beirats, die sich aktiv bei der Er­stellung
des Fragebogens engagierten und mit zahlreichen Vor­
schlägen und wertvollen Kritiken dessen Gestaltung beeinflussten. Es sind dies:
•Heinrich Leuthard, Schwyzer Kantonalbank
•Susanne Jäger, Aargauische Pensionskasse
•Hanspeter Konrad, Schweizerischer Pensionskassen­
verband (ASIP)
•Christoph Ryter, Migros-Pensionskasse/
Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)
•Dr. Peter Schnider, VPS Verlag Personalvorsorge
und Sozialversicherung AG
•Dieter Stohler, Pensionskasse des Bundes Publica
•Andreas Zingg, Geschäftsbereich Unternehmenskunden
Swiss Life
4
Wertvolle Fachbeiträge als Ergänzung zu den Resultaten
der Umfrage lieferten:
•Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe
•Peter Bänziger, Leiter Asset Management/
CIO Swisscanto Gruppe;
Thomas Härter, Chief Strategist Asset Management
•Hanspeter Konrad, Direktor ASIP Schweizerischer
­Pensionskassenverband
•Dr. Ueli Mettler, Partner c-alm AG;
Dr. Alvin Schwendener, Senior Consultant c-alm AG
•Colette Nova, Leiterin des Geschäftsfeldes AHV,
Berufliche Vorsorge und EL beim BSV
•Dr. Stephan Skaanes, Partner PPCmetrics;
Lukas Riesen, Consultant PPCmetrics
•Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum
•Stephan Wyss, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte;
Andreas Müller, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte
Swisscanto Vorsorge AG Zürich
•Peter Zanella, Towers Watson, Director,
Retirement Services, Switzerland
Swisscanto will mit der Publikation der Daten nicht nur
den Fachkreisen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch
den Politikern, Medien und einer weiteren interessierten
­Öffentlichkeit einen Dienst erweisen. Die vielen positiven
Rückmeldungen zur Studie ermuntern uns und sind uns
gleichzeitig Ansporn.
Swisscanto wünscht Ihnen eine interessante Lektüre. Für alle
Kommentare, Anregungen und Kritiken sind wir dankbar.
Swisscanto Asset Management AG
September 2013
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Das Projekt Altersvorsorge 2020
Risiken und Nebenwirkungen
Dr. Gérard Fischer,
CEO Swisscanto Gruppe
Mit dem Projekt "Altersvorsorge 2020" will der
Bundesrat AHV und berufliche Vorsorge gleichzeitig
reformieren und damit den gordischen Knoten,
den die Politik in den letzten Jahrzehnten geknüpft
hat, durchschlagen. Zu den Risiken und Neben­
wirkungen all der vorgeschlagenen Massnahmen
gibt es jedoch keine "Packungsbeilage".
Der Bundesrat hat unter dem Titel "Die Altersvorsorge für
die nächsten Generationen sichern" am 21. Juni 2013 einen
"umfassenden Lösungsansatz für eine mehrheitsfähige
­Reform bis zum Jahr 2020" präsentiert. Eine "Gesamtsicht
der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz" sollen
erfolgversprechend sein. Nachfolgend wird geprüft, ob die
vorgeschlagenen Massnahmen zu den tatsächlichen Heraus­
forderungen passen.
Ziele des Lösungsansatzes
Als Ziele1 der Reform werden genannt:
•"Das Leistungsniveau der (…) Vorsorge soll gehalten
und gesichert werden" und
•"Die Finanzierungsgrundlagen von AHV und beruflicher
Vorsorge sollen nachhaltig den demografischen und wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden."
Bei der Formulierung der Ziele fallen folgende Punkte auf:
•Die 3. Säule gehört in diesem Paket nicht zur Vorsorge.
Dies entspricht zwar nicht dem Verfassungsartikel mit dem
Dreisäulenprinzip, aber für die 3. Säule fühlt sich der
­Bundesrat offenbar nicht zuständig.
•Das Leistungsniveau, das heute besteht, soll gehalten werden. Unklar ist, ob es um das Leistungsniveau der Rentner,
der Rentner in den nächsten zehn Jahren, der Frührentner
oder auch um das Leistungsniveau der jüngeren Generatio­
nen gehen soll. An anderer Stelle 2 wird immerhin das
­ursprüngliche Ziel der Altersvorsorge genannt, nämlich:
"Die Leistungen der BVG-Minimalvorsorge erfüllen zu­
sammen mit den Renten der AHV/IV die dem Dreisäulenkonzept zugrunde liegende Erwartung einer Ersatzquote
von 60 Prozent des letzten Einkommens."
So wie die Ziele formuliert sind, wird impliziert, dass die
vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen zum ­Erhalt
des Leistungsniveaus auch dann greifen, wenn das Leistungsziel bereits über den angestrebten 60 Prozent liegt.
Herausforderungen
Die Eckwerte 3 nennen drei Herausforderungen:
1.Die steigende Lebenserwartung: Dies ist eine Heraus­
forderung für die 1. und 2. Säule, werden doch damit die
"Rentnerferien", für die gespart werden muss, laufend
länger.
2.Die demografische Entwicklung: Dies ist vor allem ein
Problem im Umlageverfahren und damit eines der AHV.
3.Die verschlechterten Möglichkeiten der Vermögensanlage
und das niedrige Zinsniveau: Dies ist primär ein Problem
in der 2. Säule mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren.
Positiv zu nennen ist, dass die 1. Säule nicht mehr als Vorsorge ohne Probleme dargestellt wird, wie dies von Teilen
der ­politisch interessierten Kreise immer noch gerne getan
wird, sondern dass die absehbaren Entwicklungen in der
1. Säule als Heraus­forderung anerkannt werden und damit
der Handlungsbedarf klar bejaht wird.
Eckwerte der Reform der Altersvorsorge 2020, Seite 4.
Leitlinien der Reform der Altersvorsorge 2020, Seite 16.
3Eckwerte der Reform der Altersvorsorge 2020.
1
2
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
5
Bei den Herausforderungen der beruflichen Vorsorge wird
jedoch wenig differenziert. Die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit einem durchschnittlichen, vermögens­
gewichteten Deckungsgrad von 107,6 Prozent 4 und einem
technischen Zins von 3,08 Prozent (Beitragsprimat) stehen
vergleichsweise gut da. Sie weisen deutlich weniger Handlungsbedarf auf als etwa die öffentlich-rechtlichen und
­haben in der Vergangenheit auf die Herausforderungen
­reagiert, auch ohne Massnahmenpaket des Bundesrats.
­Leider waren es die politisch ­verordneten Parameter wie
­Mindestverzinsung und Mindestumwandlungssatz, die
­Kassen im Obligatoriumsbereich oder mit hohem Rentneranteil in eine schwierige Situation gebracht haben. Ohne
diese politischen Vorgaben bräuchten die privaten Kassen
wahrscheinlich kein neues Paket.
Bei den öffentlich-rechtlichen Kassen bleibt die Ausfinanzierung ungelöst. Bei einem Deckungsgrad von 90,3 Prozent
und einem technischen Zins von 3,32 Prozent gemäss
­Swisscanto Umfrage 2013 besteht tatsächlich noch grosser
Handlungsbedarf. Das grösste Bedürfnis an zusätzlichen
Mitteln löst die Ausfinanzierung der versprochenen reglementarischen Leistungen bei den öffentlich-rechtlichen Kassen aus. Die Regeln zur Ausfinanzierung der öffentlichrechtlichen Kassen sind vom Gesetzgeber definiert worden
und werden über die nächsten 40 Jahre zusätzliche Kosten
verursachen. Schätzungen gehen von CHF 40 Mrd. aus,
wobei je nach Annahmen grössere oder kleinere Zahlen genannt werden. Diese Zahl ist in Relation zu setzen zum Paket des Bundesrats, das bei der AHV von CHF 14 Mrd. und
bei der beruflichen Vorsorge von CHF 2,8 Mrd. spricht.
Lebensversicherungen sind ausgeklammert
Ein grosser Teil der Vorsorgeleistungen wird durch die Lebensversicherungen mit dem Kollektivlebengeschäft abgedeckt. Auch sie stehen aufgrund der gesunkenen Kapitalmarkterträge vor der Herausforderung der Finanzierung der
versprochenen Leistungen. Mit der Einführung des Swiss
­Solvency Test (SST) im Jahr 2011 wurden die Versicherer mit
deutlich höheren Kapitalanforderungen konfrontiert (auch
im Vergleich zu Versicherungsunternehmungen in der EU,
wo Solvency II erst später und mit grösseren Übergangsfristen eingeführt wird). Gleichzeitig wurden sie faktisch gezwungen, die Fristen ihrer Anlagen auf die Verpflichtungen
auszurichten. Dies macht durchaus Sinn, wenn die Anlagerenditen genügend hoch sind, führt jedoch zu einem un­
lösbaren Problem, wenn der technische Zins der Leistungs6
versprechen deutlich höher liegt im Vergleich zu den
Renditen von Obligationen. Dieses Problem wird im vor­
liegenden Paket weder genannt noch gelöst.
Probleme in der 2. Säule
Bei welchen Gruppen machen sich die Herausforderungen
wie Langlebigkeit und tiefere Anlagerenditen besonders bemerkbar. Wo sind die Problemgruppen?
• Lebensversicherungen
Die durch den SST ausgelösten höheren Kapitalanforde­
rungen sind nachteilig für den Standort Schweiz, weil
die höheren Kapitalkosten an den Kunden weitergegeben
­werden müssen, was das Vollversicherungsmodell mit
­Versicherungslösung für 150 000 KMU und 1 Million Ver­
sicherte gefährdet.
• Privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen
Vor Problemen stehen jene Vorsorgeeinrichtungen, die nur
die BVG-Minimalleistungen ausrichten und folglich keine
Möglichkeit haben, wie umhüllende Vorsorgeeinrichtungen
den Umwandlungssatz gemäss Anrechnungsprinzip nach
unten anzupassen.
• Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen
ohne Staatsgarantie
Die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne
Staatsgarantie sind überwiegend geprägt durch un­
zureichende oder gar fehlende Wertschwankungsreserven
sowie zu hohe technische Zinsen.
• Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen
mit Staatsgarantie
Die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie sind in der Regel nicht voll ausfinanziert. In einer
Reihe von Kantonen wird wegen der kurzfristig geringeren
Finanzierungserfordernisse auf das System der Teilkapita­
lisierung gesetzt. Damit wird die Ausfinanzierung auf später
verschoben. Gleichzeitig sind die Vermögenserträge tiefer,
weil nur ein Teil des Sollvermögens angelegt wird und bei
Versicherten, welche aufgrund eines Wechsels aus Vorsorgeeinrichtungen ausscheiden, entstehen Migrationsverluste,
weil die vollen Freizügigkeitsleistungen ­ausbezahlt werden
müssen.
4
Vgl. Seite 53.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Die "Altersvorsorge 2020" versucht nun, dieses "Problem­
paket" in einem Aufwasch anzugehen. Ist das erfolgversprechend?
Lösungsansätze für die 1. Säule
Mit der Vorgabe fixierter Leistungen kann die Finanzierung
nur über zusätzliche Geldquellen gesichert werden. Zwar
wird die Erhöhung des Altersrücktritts als Lösung angesprochen, gleichzeitig wird aber behauptet, dass eine Erhöhung
des Rentenalters nicht verantwortbar sei, weil der Arbeitsmarkt gegenwärtig nicht bereit sei, eine grosse Zahl älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzunehmen.
Diese Behauptung kontrastiert mit den Arbeitslosenzahlen
vom Juli 2013: Die Arbeitslosigkeit liegt gesamthaft bei
3 Prozent, bei den Über-50-Jährigen jedoch bei 2,5 Prozent,
während die jungen Arbeitnehmer eine Arbeitslosenrate
von 3,1 Prozent aufweisen. Offenbar wird befürchtet, dass
eine Erhöhung des Rentenalters vom Volk abgelehnt und
­damit das Projekt gefährdet würde, so dass man die Tat­
sachen lieber ein wenig verzerrt.
Den wichtigeren Teil des Pakets bildet jedoch die "automatische Schuldenbremse", die für die 1. Säule vorgeschlagen
wird. Beim Erreichen von Schwellenwerten soll die Ausfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in zwei
­Stufen erfolgen. Gleichzeitig werden Rentenanpassungen
nach einer komplexen Formel, deren Wirkung kaum be­
urteilbar ist, aufgeschoben.
Diese politische Lösung wird in der Hoffnung vorgeschlagen,
dass die "breite Lastenverteilung" über eine Konsumsteuer weniger Widerstand auslöst als eine sachbezogene
Lösung. Verschwiegen wird, dass die Erhöhung der
­Mehrwertsteuer die Kaufkraft der Konsumenten und damit
auch der Rentner ­verringert und gleichzeitig einen
w
­ achstumsdämpfenden ­Effekt hat. Die "Leistungskürzung"
erfolgt damit nicht bei den Rentnern, sondern bei allen
­Konsumenten. Ob das wirklich eine "Lösung" der Altersvorsorge ist oder nur eine ­grosse Umverteilung zugunsten der
Rentner, wird wohl noch politisch zu würdigen sein.
Abgesehen davon ist zu begrüssen, dass mit dem Interven­
tionsmechanismus eine quasi automatische Massnahme bedarfsgerecht ausgelöst wird. Dieser Automatismus ist
­wichtig, weil die politischen Entscheidungsprozesse systematisch versagen, wenn es darum geht, notwendige
und gleichzeitig unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Es
ist für einen Politiker stets unangenehm, seinen Wählern
die Notwendigkeit einer bitteren Medizin beizubringen.
Lösungsansätze für die 2. Säule
In der 2. Säule soll der geltende Umwandlungssatz von
6,8 Prozent in vier Schritten auf 6,0 Prozent gesenkt werden.
Um wie versprochen die Leistungen beizubehalten, werden
folgende Massnahmen vorgeschlagen:
•Erhöhung der Altersgutschriften (Erhöhung der Lohnabzüge)
•Neuregelung des Koordinationsabzugs
•Beginn des Sparprozesses eventuell vor dem 25. Altersjahr
Erhöhung der Altersgutschriften
Mit der Erhöhung der Altersgutschriften (und Senkung für
die Über-55-Jährigen) will man ältere Arbeitnehmer länger
im Arbeitsmarkt halten. Ob dies wirklich notwendig ist
(vgl. Arbeitslosenraten) und ob es wirklich an den Altersgutschriften liegt, wenn ein älterer Arbeitnehmer arbeitslos
wird, ist nicht belegt und auch wenig plausibel.
Neuregelung des Koordinationsabzugs
Dieser Vorschlag betrifft nur das BVG-Obligatorium und
soll in erster Linie bei den tiefen Einkommen und für die
Übergangsgeneration zu Verbesserungen führen. Bei Ver­
sicherten, die durch die Anpassung schlechter gestellt
­werden, soll der Sicherheitsfonds BVG einspringen und das
fehlende Kapital einschiessen. Avenir Suisse 5 hat sich mit
­dieser Idee auseinandergesetzt und ist zu folgenden Schlüssen gekommen:
•Alle Vorsorgeeinrichtungen müssen in den Fonds ein­
zahlen. Kompensationszahlungen erhalten aber vor allem
diejenigen, die einen grossen Anteil älterer Versicherter
aufweisen. Damit wird eine Umverteilung von Jung zu Alt
institutionalisiert, die der AHV vorbehalten sein sollte.
•Umhüllende Vorsorgeeinrichtungen, die ihren Umwandlungssatz bereits gesenkt haben und Leistungen kürzten,
um ihre Vorsorgeeinrichtung nachhaltig zu finanzieren,
werden bestraft.
5
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Jérôme Cosandey: Die schiefe zweite Säule. Avenir Suisse.
7
•Als Folge dieser "Bestrafung" könnten Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft, die bis anhin vorsorglich gehandelt
­haben, bei veränderten Bedingungen (Demografie etc.)
ihre Leistungen nicht mehr freiwillig anpassen.
Der Einbezug des Sicherheitsfonds hat zur Folge, dass
die Finanzierung der beruflichen Vorsorge insgesamt
­intransparenter wird. Es ist nicht klar, wie sich diese Kosten
entwickeln werden. Im Bericht wird zwar von einem
­geschätzten Betrag von CHF 400 Millionen für das Jahr
2030 ausgegangen. Die Eckdaten für diese Massnahme
sind jedoch nicht genau spezifiziert. Im Bericht geht
der Bundesrat davon aus, dass die Kosten nach der Ein­
führung ansteigen und danach wieder fallen werden.
Beginn des Sparprozesses eventuell
vor dem 25. Altersjahr
Dieser Vorschlag tönt plausibel. Wird aber bedacht, dass
die Arbeitslosigkeit bei den Unter-25-Jährigen mit 3,1 Prozent
im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmern höher liegt
und sie schon jetzt aus "Solidarität" überhöhte Renten mit­
finanzieren, so wird angesichts des Vorhabens, sie über
den Sicherheitsfonds und mit den angedachten Mehrwertsteuererhöhungen nochmals zur Kasse zu bitten, jeder
froh sein, nicht zu den Unter-25-Jährigen zu gehören. Gesellschaftspolitisch ist es falsch, den jüngeren Generationen
noch mehr Lasten aufzubürden.
Risiken und Nebenwirkungen
Mit dem bundesrätlichen Paket wird eine politische Lösung
vorgeschlagen, von der man hofft, dass sie vom Volk irgendwie akzeptiert wird. Mit unbegründeten Behauptungen
­werden weitere Umverteilungsmassnahmen legitimiert, und
mit dem Versprechen, keine Leistungen kürzen zu wollen,
wird politischer Goodwill erkauft.
Über die indirekten Folgen all dieser Massnahmen bestehen
kaum Annahmen und keinerlei Gewissheit. Sicher ist nur,
dass die zusätzlichen Finanzierungsquellen (Sicherheitsfonds
für die 2. Säule, MWSt für die 1. Säule) zu weiteren Um­
verteilungen führen werden.
Die Risiken und Nebenwirkungen dieses Pakets sind nicht
wirklich absehbar, weil sie die Intransparenz in der Vorsorge
erhöhen, anstatt die Komplexität des Systems zu senken.
Man sollte die vorgeschlagene Medizin deshalb nur mit
grösster Vorsicht anwenden.
6
8
Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020, Seite 21.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Zur geplanten Verordnung gegen die Abzockerei
Praxistaugliche Umsetzung einer Führungsaufgabe
Hanspeter Konrad,
lic. iur., Rechtsanwalt, Direktor ASIP
Mit der Verordnung gegen die Abzockerei werden
den Pensionskassen neue Pflichten bei der Wahr­
nehmung ihrer Aktionärsinteressen auferlegt. Der
vom Bundesamt für Justiz entwickelte Entwurf
nimmt auf die Bedürfnisse der Kassen weitgehend
Rücksicht und stellt eine praktikable Vorlage dar.
Der ASIP hofft entsprechend, dass diese Teile der Ver­
ordnung so in Kraft gesetzt werden können.
Gemäss aktuellen Statistiken halten die Pensionskassen in­
nerhalb ihres Gesamtvermögens von rund CHF 625 Mil­
liarden Schweizer Aktien im Wert von gegen CHF 60 Mil­
liarden. Ge­messen an der Gesamtmarktkapitalisierung
von rund CHF 963 Milliarden ist dies ein Anteil von 6,5 Prozent am Aktienmarkt Schweiz. Die Schweizer Pensions­
kassen vereinen somit weitaus weniger Stimmenmacht auf
sich, als allgemein wahr­genommen wird. Trotzdem fordert
der ASIP seine Mitglieder immer wieder auf, die Aktionärsrechte aktiv wahrzunehmen und sich auf diese Art eigen­
verantwortlich auch zu den bis anhin konsultativen Vergütungsberichten zu äussern.
Aus Sicht des ASIP hat das sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte Führungsorgan grundsätzlich die Pflicht, die Ak­
tionärsrechte der Pensionskasse treuhänderisch im Sinne der
Versicherten wahrzunehmen – das Inkasso der Dividende
­gehört ebenso dazu wie der verantwortungsvolle Umgang
mit den Stimmrechten. Schliesslich verlangt der Gesetz­
geber bereits seit dem 1. Januar 2002 von den Führungs­
organen der Pensionskassen, Regeln zur Ausübung der
­Aktionärsrechte aufzustellen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Mit der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" hat diese
­Thematik wieder an Bedeutung gewonnen. Nach der deut­
lichen Annahme der Initiative am 3. März 2013 muss der
Bundesrat spätestens ein Jahr nach der Volksabstimmung zur
Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV)
eine neue Verordnung erlassen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die Umsetzungsarbeiten
so geplant, dass der Bundesrat die Verordnung auf den
1. Januar 2014 in Kraft setzen kann.
Aus Optik der Pensionskassen steht Satz 3 von Art. 95
Abs. 3 lit. a BV im Vordergrund: "…Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie
sie gestimmt haben…" Das EJPD hat in der geplanten Verord­
nung gegen die Abzockerei (VgdA) unter anderem auch
diesen Satz auszulegen. Dabei muss es sich auf die klassischen Auslegungsmethoden wie Wortlaut, Systematik,
Zweck und Entstehungsgeschichte abstützen. Wie kann
eine sinnvolle Lösung aussehen? Die nachfolgenden Aus­
führungen zeigen einen möglichen Weg auf. Sie basieren
auf der Stellungnahme, die der ASIP im Rahmen der An­
hörung zum Vorentwurf der Verordnung gegen die Abzo­cke­
rei verfasste. Es geht dabei um den 10. Abschnitt des Vorent­wurfs der Verordnung: Stimm- und Offenlegungspflicht
für Vorsorgeeinrichtungen, und zwar die Art. 22 (Stimm­
pflicht), Art. 23 (Offenlegungspflicht), Art. 25 (Strafbarkeit
bei Vorsorgeeinrichtungen) und Art. 27 (Anpassung von
­Statuten und Reglementen).
Geltungsbereich
Es stellt sich zunächst die Frage nach dem Geltungsbereich:
Für welche Pensionskassen gilt die Verfassungsbestimmung
überhaupt? Die in Art. 22 Abs. 1 VgdA vorgesehene Ver­
weisung auf das Freizügigkeitsgesetz (FZG) erscheint zweckmässig. Das entscheidende Kriterium ist somit die Frage,
ob die Begünstigten bei Eintritt eines Vorsorgefalls gegenüber
den Pensionskassen einen festen, einklagbaren Leistungs­
anspruch haben. Mit dem Bezug auf das FZG unterliegen
patronale Wohlfahrtsfonds diesen Bestimmungen zu Recht
nicht. Gleichzeitig wird auch der AHV-Ausgleichsfonds, der im
Übrigen seine Stimmrechte schon weitgehend wahrnimmt,
von der Verfassungsbestimmung nicht erfasst. Gemäss Art. 1
Abs. 1 VgdA finden die Bestimmungen A
­ nwendung auf
Schweizer Aktiengesellschaften nach den Art. 620–763 OR,
deren Aktien an einer Börse im In- oder Ausland kotiert sind.
Die VgdA bezieht sich auf die von der Vorsorgeeinrichtungen
direkt gehaltenen Aktien (vgl. Art. 22 Abs. 1 VgdA).
9
Die Frage bezüglich kollektiver Anlagen oder Anteile an
­Anlagestiftungen kann über eine Verordnungsbestimmung
nicht gelöst werden. Daran ändert die Tatsache nichts,
dass bereits heute einige Anlagestiftungen den Anlegern die
Möglichkeit bieten, ihre Stimmpräferenz geltend zu machen.
Der ASIP ist gegen einen Zwang, die Stimmrechte in kollektiv
gehaltenen Schweizer Gesellschaften auszuüben, setzt
sich aber gegenüber den Anbietern dafür ein, dass die Mög­
lichkeit geschaffen wird, dass die Stimmrechte auch in
­diesen Kollektivanlagen für institutionelle Investoren wahrgenommen werden. Das ist heute nur selektiv möglich. Seit
2011 bietet zum Beispiel Avadis als eine der ersten Anlagestiftungen der Schweiz den in der Anlagegruppe Aktien
Schweiz investierten Anlegern die Möglichkeit, das Stimmrecht an den Generalversammlungen der 100 grössten
Schweizer Aktiengesellschaften auszuüben. Andere Anbieter
wie UBS Voice bieten ähnliche Lösungen an.
Stimmpflicht – Versicherteninteressen
Aufgrund des Verfassungstexts lässt sich aus Sicht des
ASIP für Pensionskassen keine absolute Stimmpflicht ab­leiten.
­Vielmehr verknüpft der Text zwei Ideen miteinander: Einerseits müssen Pensionskassen abstimmen, anderseits müssen
sie aber ihr Stimmrecht immer im Interesse der Ver­sicherten
ausüben. Somit ist eine absolute Stimmpflicht (absoluter
Stimmzwang) nur dann verlangt, wenn Stimm­abstinenz die
Interessen der Versicherten verletzen würde (vgl. M. L. Glanzmann in GesKR 1/2013). In deren Interesse kann jedoch
auch eine Stimmenthaltung oder ein Stimmverzicht liegen
(Art. 22 Abs. 3 VgdA). Das ist beispielsweise speziell
bei kleinen Positionen einer Vorsorgeeinrichtung im SmallCap-Bereich des SPI zu begrüssen.
Richtigerweise hält der erläuternde Bericht zum Vorentwurf
der VgdA fest, dass sich die Vorgabe, "im Interesse ­ihrer
Versicherten abzustimmen", nicht in generell-abstrakter Weise
und im Voraus regeln lässt.
10
Willensbildung
Zu Recht wird in Art. 22 Abs. 4 VgdA das oberste Organ
als verantwortlich für die Willensbildung erklärt. Das sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte oberste Organ ist
am besten geeignet, das Verfahren für die Wahrnehmung
der Stimmrechte zu definieren und festzulegen, nach
­welchen Grundsätzen das Interesse der Versicherten – der
Aktiven und Rentenbeziehenden – bestimmt werden soll.
Offenlegungspflicht
Die Pflicht, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht Rechenschaft über die Wahrnehmung
der Stimmrechte abzulegen, stellt eine sinnvolle Grundlage
dar. Wie im erläuternden Bericht festgehalten wird, handelt es sich um Mindestvorgaben. Eine häufigere, detailliertere Berichterstattung ist zulässig, aber nicht Pflicht. Aus
Sicht des ASIP geht die generelle Forderung nach einer
­Information über jede einzelne Gesellschaft sowie zu jedem
einzelnen Traktandum zu weit. Eine solche umfassende
­Informationsverpflichtung lässt sich insbesondere auch nicht
aus dem Wortlaut der Verfassungsbestimmung ableiten.
Sinnvollerweise besteht die Offenlegungspflicht nur gegenüber den Versicherten und nicht gegenüber den andern
­Aktionären oder weiteren Dritten. Im Sinne dieser Erwägung
können auch nur die Versicherten der betroffenen Pensionskasse entsprechende Rechte ableiten.
Strafbarkeit bei Vorsorgeeinrichtungen
Da die neue Verfassungsbestimmung keine Ausnahmen
­vorsieht, sind auch Strafbestimmungen für Vorsorgeeinrichtungen vorgesehen. Diese tragen dem Grundsatz der
­Verhältnismässigkeit dadurch Rechnung, dass als mögliche
Täter lediglich Personen, die über eine gewisse Entscheidungskompetenz verfügen (unter anderem Mitglieder des
obersten Organs), in Frage kommen und die Handlungen
(Verletzung der Stimm- und Offenlegungspflicht nach den
Art. 22 und 23 VgdA) nur dann strafbar sind, wenn der
­Täter vorsätzlich handelt.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Anpassung der Reglemente und Organisation
Die Bestimmungen für Vorsorgeeinrichtungen gelten ab
1. Januar 2015. Das gibt den Führungsorganen genügend
Zeit, um eigenverantwortlich die Grundsätze des Stimmrechtsverhaltens im Interesse der Versicherten reglementarisch zu regeln. Es geht zum Beispiel darum, den Entscheidungsprozess zur Stimmrechtsausübung, organisatorische
Fragen (unter anderem Eintrag ins Aktienbuch der börsen­
kotierten schweizerischen Aktiengesellschaft) sowie die Art
und Weise der Offenlegung (Berichterstattung) zu defi­
nieren.
Ist die Kapazität der Verwaltung der Pensionskasse durch
die anfallende Arbeitslast beschränkt und sind die Gründe
hierzu nicht offensichtlich in der eigenen mangelnden
­Organisation zu finden, darf gemäss erläuterndem Bericht
eine Prioritätenliste zum Abarbeiten der Einladungen/
Traktandenliste beziehungsweise hinsichtlich der (Nicht-)Teilnahme an der Generalversammlung erstellt werden. Die
Festlegung dieser Prioritäten muss anhand sachlicher Kriterien vorgenommen werden – beispielsweise aufgrund
der wirtschaftlichen Bedeutung eines Traktandums für die
Interessen der Versicherten oder der finanziellen Be­deutung
der von der Pensionskasse gehaltenen Aktien.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Stimmrechtsvertreter
Die Pensionskassen werden prüfen, ob und in welcher
­Ausprägung sie die Dienste professioneller Aktionärsdienste
in Anspruch nehmen wollen. Der ASIP hat die ihm bekannten, in der Schweiz aktiven professionellen Aktionärsdienste
analysiert, deren Angebot geprüft und für jeden Anbieter
ein Kurzporträt erstellt (vgl. www.asip.ch). Zweifellos wird es
in Zukunft auch weitere Anbieter und Plattformen zur U
­ msetzung geben, die den Pensionskassen admini­strative Erleich­
terungen bieten. Eine Auswahl fördert den Wettbewerb.
Fazit
Der ASIP hat den Kampf gegen überhöhte Vergütungs­
pakete und für die Stärkung der Aktionärsrechte immer
­unterstützt und setzt sich nun auch für praxistaugliche
L­ ösungen ein. Im Vordergrund steht eine effiziente und im
Interesse der Versicherten liegende Umsetzung einer
durch die Führungsorgane wahrzunehmenden Aufgabe.
Der ­vorliegende Vorentwurf trägt diesen Überlegungen
­weitgehend und in ausgewogener Art und Weise Rechnung.
Die massgebenden Bestimmungen untermauern rich­tiger­
weise die Gestaltungsverantwortung der Pensionskassen­
verantwort­lichen in Bezug auf die Ausübung der Mitwirkungs­
rechte bei Aktiengesellschaften. Zu hoffen ist somit, dass
diese Teile des Vorentwurfs der Verordnung gegen die Abzockerei so in Kraft gesetzt werden können.
11
Vorentwurf der "Verordnung gegen die Abzockerei"
10. Abschnitt: Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen
Art. 22 Stimmpflicht
Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 7 (FZG) unterstellt sind, müssen das
Stimmrecht der von ihnen gehaltenen Aktien in der Generalversammlung der Gesellschaft ausüben.
2
Sie müssen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen.
3 Sie dürfen sich der Stimme enthalten oder auf eine Stimmabgabe verzichten, sofern dies dem Interesse der Ver ­
sicherten entspricht.
4 Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung legt in einem Reglement fest, nach welchen Grundsätzen das Interesse
i­hrer Versicherten bei der Ausübung des Stimmrechts bestimmt wird. Art. 23 Offenlegungspflicht (Art. 86 b BVG)
­Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG 8 unterstellt sind, müssen mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen
sind.
1
Art. 23 Offenlegungspflicht (Art. 86 b BVG)
Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG 8 unterstellt sind, müssen mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden
Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind.
Art. 25 Strafbarkeit bei Vorsorgeeinrichtungen
Mit der Geschäftsführung betraute Personen oder Mitglieder des obersten Organs einer dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtung, die die Stimmpflicht nach Art. 22 oder die Offenlegungspflicht nach Art. 23 vorsätzlich verletzen, ­werden
mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Art. 27 Anpassung von Statuten und Reglementen
Gesellschaften, deren Statuten und Reglemente dieser Verordnung nicht entsprechen, müssen diese innerhalb von
zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung den neuen Vorschriften anpassen.
2
Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG 12 unterstellt sind, müssen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieser Ver­
ordnung ihre Reglemente und ihre Organisation Art. 22 und Art. 23 anpassen.
1
12
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Neue Prozesse für die taktische Asset Allocation
"Buy And Hold" reicht nicht mehr
Peter Bänziger, Chief Investment
Officer, Swisscanto
Thomas Härter, Chief Strategist,
Swisscanto
Die Umfrage-Ergebnisse zeigen deutlich: Die
­Pen­sionskassen hielten in der Vergangenheit die
­Anlagestrategie ziemlich konstant. Dies wird in
­Zukunft nicht mehr genügen. Das künstlich tiefe
Zinsniveau verschiebt die Performance zeitlich
nach vorne, was auf Kosten künftiger Erträge geht.
Die Autoren entwickeln moderne Strategien, die
auf der Basis von Bewertungsmodellen Unter- res­
pektive Überbewertungen und damit Handlungs­
bedarf signalisieren.
Dank des weltweit stark gesunkenen Zinsniveaus haben
die Pensionskassen von einer sehr guten Performance auf
ihrem Anteil an festverzinslichen Anlagen profitiert. Die
­Programme der Zentralbanken zur Ankurbelung der Wirtschaft in den USA (Quantitative Easing 1–3) und zur
­Stützung der Peripherie in Europa und damit zum Erhalt des
Euros durch die EZB haben zu weltweit künstlich tiefen Zins­
niveaus geführt. Die Anleger – notabene auch die Pensionskassen – haben dadurch eine sehr gute Performance auf
­ihren festverzinslichen Anlagen erzielt, was sich positiv auf
die Gesamtrendite ausgewirkt hat. Eine sehr hohe statische
Allokation in Anleihen war durch den lange dauernden
Zinssenkungszyklus sinnvoll.
Die Renditen wurden durch die Interventionen der Zentralbanken aber zeitlich nach vorne verschoben – zu Lasten der
Zukunft. Nicht nur die Obligationenbestände profitierten
­davon, auch die Bewertung der Immobilien wurde nach oben
angepasst. Im Falle der Schweizer Immobilien sanken die
Diskontierungssätze aber nicht gleich rasch und in gleichem
Ausmass wie die Kapitalmarktzinsen – die Immobilien­
schätzer sind hierzulande konservativer als im ­angelsächsi­schen Raum, wo die Immobilienpreise deutlich stärkeren
Schwankungen unterliegen. Die Kehrseite der ­Medaille: In
Zukunft wird eine statische Allokation in Anleihen mit hoher
Duration wahrscheinlich keinen Sinn machen. Schon kleine
Zinssteigerungen wie im Juni 2013 führen zu empfindlichen
Kursverlusten auf den Obligationenbeständen.
Wenn wir uns die Asset Allocation der Pensionskassen
seit Beginn unserer Umfrage (Grafik 1) anschauen, kommen
wir zu folgenden Erkenntnissen:
–Die Asset Allocation blieb über die Zeit ziemlich konstant.
–Der Aktienanteil veränderte sich tendenziell prozyklisch
mit der Performance der Aktienmärkte.
–Das bedeutet, dass der Aktienanteil eher durch die Marktperformance gesteuert wurde als durch die Bewertung
der Aktienmärkte.
Grafik 1: Entwicklung der Asset Allocation
der CH-Pensionskassen
In %
100
80
60
40
20
0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
■ Liquide Mittel
■ Anlagen beim
Arbeitgeber
■ Obligationen
■ Aktien
■ Immobilien
■ Hypotheken
■ Alternative Anlagen
■ Übrige
Quelle: Swisscanto Studie Schweizer Pensionskassen und Pensionskassenstatistik 2004
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
13
Grafik 2: Bewertung (ausgewählter) Aktienmärkte
und Aktienanteil der Schweizer Pensionskassen
In %
60
32
31
40
30
20
29
0
28
–20
26
27
25
–40
24
–60
–80
23
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
22
MSCI World
MSCI Europe ex CH ex UK
MSCI CH
Aktienanteil % (rechte Skala)
Grafik 3: Entwicklung des Deckungsgrads
und des Aktienanteils
In %
115
34
110
32
30
105
28
100
26
95
24
90
85
22
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Deckungsgrad (privatrechtliche Kassen, vermögensgewichtet)
Aktienanteil % (rechte Skala)
14
20
Performance, nicht Bewertung,
definiert den Aktienanteil
Wir haben den Verlauf des Aktienanteils mit den von uns
errechneten Bewertungen der Aktienmärkte ver­glichen
­(Grafik 2). Das Bild überrascht nicht. Die Aktien­anteile sind
nach einem Einbruch der Aktienmärkte relativ tief (2003,
2008) und nach einem starken Anstieg (2007) hoch. Wenn
wir uns im gleichen Zeitraum die Aktien­bewertungen (Datenpunkte jeweils nur per Jahresende) anschauen, stellen
wir fest, dass die drei analysierten Aktienmärkte (Weltaktien­
markt MSCI World, Aktien Schweiz MSCI Schweiz und
­Aktienmarkt Europa ex Schweiz und Grossbritannien) dann
am stärksten überbewertet waren, wenn die Aktienanteile
den höchsten Wert erreichten (Ende 2006) und umgekehrt
(Ende 2008).
Wenn wir die Entwicklung des Deckungsgrads und des
­Aktienanteils analysieren (Grafik 3), stellen wir fest, dass der
Deckungsgrad offenbar den Aktienanteil bestimmt. Dies mag
zwar aus dem Blickwinkel der Risikofähigkeit ­einer Pensionskasse richtig sein, aber die Bewertungen der Aktienmärkte
nehmen darauf leider keine Rücksicht. In der strategischen
und/oder der taktischen Asset Allocation scheint sich durch
dieses übliche Verhalten ein fundamen­ta­ler Fehler ein­
geschlichen zu haben, der die Aktienmärkte dann hoch gewichtet, wenn sie teuer sind – und umgekehrt.
Was ist zu tun?
Grundsätzlich haben die Anleger verschiedene Möglich­
keiten zur Steuerung ihrer taktischen Asset Allocation: Die
wichtigsten sind:
–Rebalancing. Der einfachste Weg, eine sinnvollere Stra­
tegie als die prozyklische einzuschlagen, ist die Rebalancingstrategie, die keinerlei Prognosefähigkeiten voraussetzt. Die Zielgewichte der strategischen Asset Allocation
werden entweder in regelmässigen zeitlichen Abständen
oder bei einem Über- oder Unterschreiten von im Voraus
definierten Bandbreiten wieder hergestellt. Dies ist eine
sehr gängige, einfach umzusetzende und sinnvolle Praxis.
Das mit diesem Ansatz verbundene antizyklische Element
verbessert die Performance und kontrolliert die Risiken
bis zu einem gewissen Ausmass. Allerdings werden die
Gewichte von Anlagekategorien ziemlich konstant ge­
halten, unabhängig von der Bewertung. Damit können
auch die Portfoliorisiken sehr stark variieren.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
–Dynamische Asset-Allocation-Modelle. Es gibt ver­schie­
dene Modelle zur dynamischen Steuerung der
­Asset ­Allocation, zum Beispiel den Target-Risk-Ansatz.
Diesen haben wir unter anderem vorgestellt in der
­Studie "Schweizer Pensionskassen 2010", Seite 16 ff.).
–Einsatz von Bewertungsmodellen. Proaktive Anpassung
bei signifikanten Abweichungen vom fairen Wert. Diesen
Weg wollen wir im Folgenden näher untersuchen.
Wie könnten solche Bewertungsmodelle aussehen? Es ist
nicht einfach, Timingsignale aufgrund von Bewertungs­model­
len zu entwickeln, die für die strategische oder tak­tische
­Asset Allocation genutzt werden können. Dennoch sind langfristige Modelle geeignet, um Übertreibungen nach oben
wie nach unten sichtbar zu machen. Je extremer Unter- oder
Überbewertungen ausfallen, desto stärker ist auch das
­Timingsignal und umso grösser sollte auch der Handlungsbedarf ausfallen. Bei Swisscanto unterhalten und entwickeln wir laufend Modelle, die einen Hinweis auf mögliche
Bewertungsanomalien geben.
Obligationenbewertung
Wir haben versucht, durch Regressionsmodelle einen fairen
Zins zu modellieren. Parameter dafür sind makroökonomische Daten wie Einkaufsmanagerindizes, die Inflation sowie
die Arbeitslosigkeit. Als Beispiel sollen uns die Renditen
der zehnjährigen US-Treasuries dienen. Grafik 4 zeigt, dass
der faire Zins bei rund 3,2 Prozent (Stand Juli 2013) läge,
die ­effektive Verzinsung aber per 15. Juli 2013 nur bei
2,5 Prozent stand. Gut zu erkennen ist auch die Tatsache,
dass die Abweichung vom fairen Wert per Ende 2012 in
den letzten 22 Jahren nie grösser war. Diese Erkenntnis
könnte man ­nützen, indem entweder die Duration der USDObliga­tionen verkürzt oder eine allfällige Allokation strategisch oder taktisch untergewichtet wird.
Mit einem etwas anderen Ansatz kann man auch "faire"
Kreditprämien von Unternehmensobligationen modellieren.
Die Kreditprämie oder englisch der "Credit Spread" ist
die Differenz zwischen der Rendite einer Unternehmens­
obligation und der entsprechenden risikofreien Rendite.
Sie entschädigt den Investor für mögliche Konkursrisiken.
Diese Kreditprämien schwanken über die Zeit ebenfalls
recht stark. Grafik 5 zeigt die Modellierung von Kredit­
prämien für High-Yield-Obligationen. Auch hier ergeben
sich recht gute Timingsignale, zum Beispiel im Mai 2013.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Grafik 4: "Fairer" Zins
In %
10
8
6
4
2
2
1
0
0
–1
–2
90
92
94
96
98
00
02
04
06
08
10
12
Abweichung vom fairen Wert in Prozentpunkten (linke Skala)
Aktuelle Rendite auf 10-jährigen US-Treasuries (rechte Skala)
Modellrendite auf 10-jährigen US-Treasuries (rechte Skala)
Grafik 5: "Fairer" Spread von
High-Yield-Anleihen
In %
1200
1000
800
600
300
400
200
200
100
0
0
–100
–200
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Abweichung vom fairen Wert in Basispunkten (linke Skala)
Aktueller Spread High-Yield-Crossover in Basispunkten (rechte Skala)
Modellierter Spread High-Yield-Crossover in Basispunkten (rechte Skala)
Der Spread für den High-Yield-Crossover (ein Index, der
die ­Kreditausfallprämien eines High-Yield-Obligationenport­
folios ausdrückt) war extrem tief. Dadurch entstand eine
deutliche Abweichung nach unten im Vergleich zum fairen
Wert und damit eine Überbewertung von High-Yield-­
Anleihen. Die Korrektur erfolgte sehr rasch. Auch in diesem Fall hätte man mindestens die Gewinne auf der
­Anlageklasse High Yield realisieren können oder müssen.
15
Grafik 6: Bewertung der Aktienmärkte
(Abweichungen der MSCI-Indizes vom fairen Wert
per 28. Juni 2013)
In %
10
6
1
0
–10
–2
–7
–3
–6
–12
–20
–30
–28
–2
–9
–10
–5
–1
–21
–25
–40
–50
–60
–48
Welt
USA
Europa ex
UK und CH
UK
Schweiz
■ Trendmodell
Japan
Asien
EMMA
■ IBES-Gewinnschätzungen
Grafik 7: Kernanlagen und mögliche Satelliten in
der strategischen und taktischen Asset Allocation
EMMA
Debt
Infrastructure
Debt
Inflation
Linked
Bonds
Insurance
Linked
ge
Hed s
Fund
e
va t
i
r
P uit y
Eq
High Yield
Obligationen
CHF
Staatsobligationen/
Corporates
CoCos
AI
,
ds
Immobilien
n
fo
mo
Im mo and
I m usl
A
Schweiz direkt/
Anlagestiftungen
Aktien
Themenfonds
Wasser
Regionen/
EMMA
Nachhaltigkeit
Aktienbewertung
Wir analysieren die Bewertung der Aktienmärkte mittels
zweier Modelle (Grafik 6). Das Modell mit den roten Balken
basiert auf den langfristigen Trendgewinnen der Unter­
nehmen. Es reagiert weniger stark auf möglicherweise prozyklische Gewinnschätzungen der Analysten. Das Modell
mit den grauen Balken basiert auf den Konsensschätzungen
der Unternehmensgewinne der Analysten. Deutlich zu er­
kennen ist die markante Unterbewertung der europä­ischen
Aktienmärkte. Auf Basis dieser Modelle könnte man einerseits die Aktienquote implementieren – im konkreten Fall ergäbe sich aufgrund der Bewertungen tendenziell ein
­leichtes Übergewicht, andererseits auch die Anlage­taktik
­innerhalb der Aktien feiner steuern, zum Beispiel ein
­Übergewicht in Europa (billigste Region) zu Lasten Asiens
(teuerste Region) herstellen.
Dynamischere Anpassungen der Asset Allocation
Diese Erkenntnisse sollten dazu führen, dass die Asset
­Allocation einen recht stabilen Kern aus CHF-Obligationen,
­gegen CHF abgesicherten Fremdwährungsobligationen,
­Aktien Schweiz und Ausland, Immobilien Schweiz und alternativen Anlagen enthält (Grafik 7). Dieser Kern wird
­ergänzt durch Satelliten, die mit einer aktiven tak­ti­schen
­ sset Allocation bewirtschaftet werden. Derzeit müsste
A
man sich strategisch die Frage stellen, welche dieser Satel­
liten am besten gegen einen möglichen weiteren Zins­
anstieg schützen.
Um die zukünftige Performance und auch die Risiken zu
­optimieren, sind deshalb Timingfähigkeiten notwendig.
Diese sollen auf fundierten Bewertungsmodellen basieren.
Insbesondere extreme Unter- oder Überbewertungen in
­einzelnen Märkten oder Marktsegmenten sollten zu dyna­
mischen Anpassungen im Portfolio führen. "Buy and Hold"
wird in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr ausreichen.
Das Ausnützen der Freiheitsgrade bedingt einerseits einen
genügenden Deckungsgrad. Andererseits müssen die
­Stiftungsräte respektive die jeweiligen Entscheidgremien bereit sein, proaktiv vom Meinungskonsens abzuweichen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht vorhanden sind, dürfte
eine ­Rebalancingstrategie oder eine Target-Risiko-Strategie
sinnvoll sein. Ein Stiftungsrat sollte den eigenen Risikoappetit
nicht zu stark von vergangenen Marktbewegungen und ausschliesslich vom eigenen Deckungsgrad abhängig machen.
16
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Finanzierungssysteme der öffentlichen Kassen
Harte Entscheide für die Kantone
Stephan Wyss, lic. oec. HSG,
eidg. dipl. Finanzanalytiker, eidg.
dipl. Pensionsversicherungsexperte;
Swisscanto Vorsorge AG Zürich
Andreas Müller, eidg. dipl.
­Pensionsversicherungsexperte;
Swisscanto Vorsorge AG Zürich
2012 sind die die Vorschriften zur Finanzierung
der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen in Kraft
getreten. Sie haben für die Kantone und Gemein­
den, aber auch für die Versicherten erhebliche
finan­zielle Konsequenzen. Unter anderem ist bis
Ende 2013 der Entscheid, ob Voll- oder Teilkapi­
talisierung, zu fällen. Wenig überraschend werden
die Kassen in der Deutschschweiz überwiegend
die Vollkapitalisierung, in der Westschweiz und im
Tessin die T
­ eilkapitalisierung anwenden. Den Aus­
schlag gibt meist der aktuelle Deckungsgrad.
Der erweiterte Art. 65 BVG sowie der neue Art. 72a–g verlangen von den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
die rechtliche, organisatorische und finanzielle Verselb­
ständigung. Diese eher formellen Änderungen werden von
der Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. ­Anders
­verhält es sich beim Finanzierungssystem: Die Frage, ob
die Pensionskassen dem System der Voll- oder Teilkapitalisierung unterstellt werden sollen, schlägt aufgrund der
­finanziellen Konsequenzen weit höhere Wellen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Charakteristika der Voll- und Teilkapitalisierung
Bei der Vollkapitalisierung müssen die eingegangenen
­Verpflichtungen (Passiven) durch Vermögen (Aktiven)
­gedeckt sein. Das heisst, dass der Deckungsgrad mindestens
100 Prozent betragen sollte. Dieses System gilt für sämt­
liche privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Es wird insbesondere damit begründet, dass bei einer Abspaltung von
­Firmen oder Firmenteilen oder bei einer Restrukturierung die
ausscheidenden Versicherten die volle Freizügigkeitsleistung
­erhalten sollen. Ebenso ist eine Rentnerkasse mit einem
­Deckungsgrad von 100 Prozent grundsätzlich überlebens­
fähig, weil zur Finanzierung der Leistungen das Kapital
­bereits vorhanden ist.
Bei Pensionskassen mit Staatsgarantie hingegen sorgt die
Garantie des Gemeinwesens dafür, dass bei einer Teil­
liquidation auch im Unterdeckungsfall keine Freizügigkeitsleistungen gekürzt werden müssen. Zudem ist bei Ge­
meinwesen der Fortbestand der Vorsorgeeinrichtungen und
der versicherten Personen in aller Regel gewährleistet.
D
­ eshalb lässt sich für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen auch das System der Teilkapitalisierung recht­
fertigen. Eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung mit
einem Deckungsgrad von beispielsweise 80 Prozent erbringt ihre Leis­tungen zu 80 Prozent aus angespartem Vermögen und zu 20 Prozent aus laufenden Einnahmen,
also zu 20 Prozent nach dem Umlageverfahren. Im Gegensatz zur vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtung ist die teil­
kapitalisierte Vorsorge­einrichtung von demo­grafischen Veränderungen ähnlich wie die AHV direkt betroffen. Für
teilkapita­lisierte Vor­sorgeeinrichtungen schreibt das Bundesrecht neu einen Mindestdeckungsgrad von 80 Prozent bis
spätestens im Jahr 2052 vor.
Welches ist das bessere System?
Sowohl das Umlageverfahren (1. Säule) als auch das Kapi­
taldeckungsverfahren (2. Säule) weisen Vor- und Nachteile
auf. Während im Umlageverfahren ein gesundes Verhältnis
von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern sowie die
­Lohnentwicklung zentral sind, benötigt das Kapitaldeckungsverfahren vor allem eine genügende Anlagerendite. Das
eine System ist dem anderen nicht grundsätzlich überlegen.
Beiden Systemen ist jedoch gemeinsam, dass sie nur
­funk­tionieren, wenn ihre Parameter realistisch gesetzt und
periodisch an veränderte demografische und ökonomische
Rahmenbedingungen angepasst werden.
17
Weiter darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass ein
Deckungsgrad von 100 Prozent alleine noch kein Garant
für ein reines Kapitaldeckungsverfahren ist. Sind nämlich
bei­spielweise die Umwandlungssätze zu hoch, findet auch
bei einer vollkapitalisierten Vorsorgeeinrichtung eine sys­
temfremde Umlage von Jung zu Alt statt.
Systemwahl bei kantonalen Kassen
der ­Deutschschweiz
Der Grossteil der kantonalen Vorsorgeeinrichtungen in der
Deutschschweiz musste sich gar nicht im Detail mit der
­Teilkapitalisierung auseinandersetzen. Entweder waren die
Bedingungen – insbesondere das Vorliegen einer Unter­
deckung per 1. Januar 2012 – nicht gegeben (beispielsweise
AI, AR, OW) oder das Erreichen der vollen Deckung lag
in Reichweite (GL, GR, LU, UR).
Schwieriger ist die Lage bei Pensionskassen mit einem
­Deckungsgrad von 90 Prozent und tiefer. Gemäss Weisung
des ­Bundesrats muss eine Vorsorgeeinrichtung eine Unter­
deckung innert fünf bis sieben Jahren beheben, wobei
die "Frist von zehn Jahren nicht überschritten werden sollte".
Wird bei einem Deckungs­grad von 90 Prozent die Höchstdauer von zehn Jahren ausgeschöpft, muss der Deckungsgrad pro Jahr um 1 Prozentpunkt verbessert werden. Dies
entspricht bei einer durchschnitt­lichen kantonalen Vorsorge­
einrichtung einem Sanierungsbeitrag von rund fünf Lohn­
prozenten. Falls der Arbeitgeber nicht mehr als die gesetzlich
vorgeschriebene Hälfte beisteuert, müssen die Versicherten
während zehn Jahren eine AHV-Lohneinbusse von zirka
2 Prozent gewärtigen. Bei einem Deckungsgrad unter 90 Prozent wird die Zumutbarkeitsgrenze rasch überschritten.
Kurzfristig verlockende Teilkapitalisierung
Weshalb sollen die Versicherten und das Gemeinwesen
schmerzliche Sanierungsopfer erbringen, wenn mit der
­Teilkapitalisierung die Möglichkeit besteht, den Deckungsgrad
bei lediglich 80 Prozent zu stabilisieren? In der Tat wäre die
Teilkapitalisierung für manchen Kanton, ja auch für manchen
Politiker kurzfristig die deutlich bequemere Alternative. Nach
unseren Erfahrungen haben jedoch nachstehende Gründe
zahlreiche Kantone dazu bewogen, die "Sanierungskröte"
zu schlucken, um eine Teilkapitalisierung abzuwenden:
18
1.Grundsatz: Die 1. Säule ist umlagefinanziert. Die Verpflichtungen der 2. Säule sind kapitalgedeckt. ­Daran soll
nicht gerüttelt werden. Das System der Voll­kapitalisie­
rung hat sich bewährt, während das neue ­System der Teilkapitalisierung mit vielen rechtlichen Unwägbarkeiten
­behaftet ist. Zudem soll die bestehende ­Unterdeckung behoben und nicht einfach den nächsten Generationen
­angelastet werden. Nicht zuletzt aus d
­ iesem Grund hat
der Gesetzgeber das System der Teilkapitalisierung als
Ausnahmeregelung vorgesehen.
2.Garantie: Die Teilkapitalisierung setzt eine Staatsgarantie
nach Artikel 72c BVG voraus. In der Deutschschweiz
stellt nur noch etwa die Hälfte der Kantone eine Garantie
zugunsten der kantonalen Vorsorgeeinrichtung. Die Wiedereinführung einer Staatsgarantie steht im Widerspruch
zur verlangten Verselbständigung und könnte am poli­
tischen Widerstand scheitern.
3.Demografie: Ein Ausbau des Umlageverfahrens (Jung
zahlt für Alt) ist angesichts der demografischen Entwicklung nicht einfach zu begründen.
4.Rendite: Im Kapitaldeckungsverfahren kann im lang­
fristigen Durchschnitt eine positive Rendite erwirtschaftet
werden. Dies reduziert bei gleichem Vorsorgeziel
die Vorsorgekosten. Zudem sind Renditen einfacher zu
importieren als die Lohnentwicklung.
An dieser Stelle sind insbesondere die kantonalen Vorsorge­
einrichtungen von SO und BL zu nennen: Sie wiesen mit
70,8 Prozent beziehungsweise 76,8 Prozent per 1. Januar
2012 die tiefsten Deckungsgrade in der Deutschschweiz
auf, streben aber dennoch beide die Vollkapitalisierung an.
Dabei soll die Unterdeckung mit einer Schuldanerkennung
durch den Kanton und die angeschlossenen Arbeitgeber behoben werden.
Teils hohe Beteiligungen der Gemeinwesen
Die Gemeinwesen beteiligen sich oftmals bis zu 75 Prozent
an den Sanierungsmassnahmen, weil die Sanierungs­pakete
sonst für die Versicherten unzumutbar wären. Das starke
­Engagement der Gemeinwesen wird oft mit frü­heren Versäumnissen bei der Finanzierung begründet, beispielsweise
der Aufhebung der Staatsgarantie, bevor ge­nügend Wertschwankungsreserven vorhanden waren, oder mit der Pflicht
zur Übernahme der anteilsmässigen Unter­deckung der
­Rentner, da das Gemeinwesen bislang Leistungen und Finanzierung festgelegt hat.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Das hohe Engagement der Gemeinwesen ist somit nicht nur
aus einem aktuellen, sondern auch aus einem historischen
Blickwinkel zu beurteilen. Dazu hält die Oberaufsichts­
kommission fest: "Die aufgezeigten Besonderheiten bei den
öffentlich-rechtlichen Kassen beziehungsweise Unterschiede
zu den ­privatrechtlichen Kassen sind bei der Ausarbeitung
der ­Sanierungspläne zu berücksichtigen. Es stellen sich
hier auch Fragen von Treu und Glauben, hat man doch die
vielfach fehlende Mitbestimmung der Versicherten stets
mit der Haftung des Gemeinwesens begründet. Neben rechtlichen Aspekten geht es hier auch um die Glaubwürdigkeit
der öffent­lichen Arbeitgeber, soweit die Kassen durch Entscheide der Gemeinwesen in Unterdeckung geraten sind."
Der Vergleich mit privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
ist also nicht immer geeignet.
Sonderfälle BE und ZG
Bei den beiden bernischen Kassen BPK und BLVK ist eine
Teilkapitalisierung geplant, jedoch mit einem Zieldeckungsgrad von 100 Prozent bis 2034. Dies ermöglicht den
­Kassen eine Sanierungsdauer von mehr als zehn ­Jahren.
Beide Kassen wiesen per 1. Januar 2013 einen ­Deckungs­grad von knapp 80 Prozent aus.
Bei der Pensionskasse ZG (Deckungsgrad 96,2 Prozent per
Ende 2012) wäre eine fristgemässe Sanierung zwar möglich. Dennoch wählt der Kanton das Ziel einer Vollkapitalisierung über den Weg einer Teilkapitalisierung. Nicht zuletzt,
um die zahlreichen angeschlossenen Arbeitgeber nicht zu
überfordern. Sie werden jedoch mit einem Umlagebeitrag
an der Ausfinanzierung beteiligt. Angestrebt wird aber ebenfalls ein Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent.
Starke regionale Unterschiede der Deckungsgrade kantonaler Pensionskassen (per 31. Dezember 2012)
100%
SH
90.0 – 99.9%
80.0 – 89.9%
TG
BS
70.0 – 79.9%
BL
60.0 – 69.9%
JU
50.0 – 59.9%
ZH
AG
AR
SO
LU
SG
ZG
SZ
NE
GL
NW
OW
BE
VD
AI
UR
FR
GR
TI
GE
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
VS
19
Systemwahl bei kantonalen Vorsorge­
einrichtungen der Westschweiz und des Tessins
Im Tessin und in der Westschweiz liegen die Deckungsgrade der kantonalen Vorsorgeeinrichtungen zwischen
50 Prozent und 80 Prozent. Solche Unterdeckungen sind
nur mit einer Staatsgarantie möglich. Dennoch würde
ein Anprangern dieser Vorsorgeeinrichtungen zu kurz greifen; sie wurden nämlich nie genügend finanziert. Die
­Gemeinwesen haben so in der Vergangenheit auch keine
Sa­nierungsbeiträge leisten müssen. Die Unterdeckungen
sind zwar teilweise dramatisch, jedoch historisch gewollt
und ­erklärbar. Die bundesrechtliche BVG-Änderung setzt
diesen Vorsorgeeinrichtungen verbindliche Regeln, gemäss
­ elchen sie den Deckungsgrad bis 2052 auf mindestens
w
80 Prozent steigern müssen. Voraussichtlich werden alle diese
Vorsorgeein­richtungen die Teilkapitalisierung wählen und
einen Deckungsgrad von 80 Prozent anstreben.
Auch wenn die Frist von 38 Jahren sehr lang scheint, muss
bedacht werden, dass die Deckungsgraderhöhung von
­beispielsweise 60 Prozent auf 80 Prozent während 38 Jahren (!) Sanierungsbeiträge von je 1 bis 2 AHV-Lohnpro­
zenten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Folge hat.
Werden gleichzeitig zu hohe Umwandlungssätze gewährt,
sind zusätzliche Beiträge erforderlich, sofern keine überdurchschnittlichen Renditen erwirtschaftet werden können.
20
Fazit
Die BVG-Änderung stellt eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo dar und ist daher versicherungs­
technisch und ökonomisch zu begrüssen. Auf eine Verschlech­
terung der Bestandesstruktur (Anstieg des Rentneranteils)
muss auch bei der Teilkapitalisierung rechtzeitig reagiert werden, und die notwendigen Massnahmen sind einzuleiten.
So wird ein Herausschieben auf eine spätere Generation
oder in letzter Konsequenz auf das Gemeinwohl als
Garantie­träger verhindert.
In Zukunft werden die Mitglieder des obersten Organs für
die finanzielle Stabilität verantwortlich sein, sowohl bei
voll- als auch bei teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen.
Zeigen sich Finan­zierungslücken, müssen Massnahmen
­ergriffen werden.
Auch bei einer teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtung ist ein
"Abwarten auf bessere Zeiten" mit Verweis auf die Staatsgarantie nicht mehr gestattet. Die teilkapitalisierten Vorsorge­
einrichtungen müssen von der Aufsichtsbehörde periodisch
einen Plan genehmigen lassen, der aufzeigt, wie der an­
gestrebte Zieldeckungsgrad von mindestens 80 Prozent bis
2052 erreicht wird. Die Aufsichtsbehörden nehmen in
­Zukunft somit auch bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen dieselbe Rolle wahr wie bisher bei den
­privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Dabei werden sie
den Mut aufbringen müssen, gegen den politischen Druck
unpopuläre Entscheide zu treffen. Dazu gehört, dass sie ge­
ge­benenfalls auch harte Sanierungsmassnahmen ver­
fügen, von denen die Angestellten der Aufsichtsbehörde
als Ver­sicherte möglicherweise selbst betroffen sind.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Vermögensverwaltungskosten in Bewegung
Dr. Ueli Mettler,
c-alm AG
Dr. Alvin Schwendener,
c-alm AG
Die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule
standen in den letzten Jahren wiederholt im
Fokus. Die von c-alm im Auftrag des BSV erstellte
Kostenstudie und der im Rahmen der Struktur­
reform verabschiedete Verordnungsartikel Art. 48a
Abs. 3 BVV 2 zur Darstellung der Vermögens­
verwaltungskosten haben einiges in Bewegung
­gesetzt. Wie haben sich die Vermögensverwal­
tungskosten seit der Publikation der Studie ent­
wickelt und wo führt die Reise hin? Ein Überblick
von den Ver­fassern der BSV-Studie.
Die Umsetzung und die Auswirkungen des Verordnungs­
artikels Art. 48a Abs. 3 BVV2 führten in den letzten
­Monaten zu angeregten Diskussionen. Die OAK-Weisung
"Ausweis der Vermögensverwaltungskosten" hat im April
­dieses Jahres die Rahmenbedingungen abgesteckt, wie die
Darlegung der Kosten gemäss Art. 48a Abs. 3 BVV 2
­zukünftig – und erstmalig per Ende 2013 – zu erfolgen hat.
Ausgangslage
Bis zur Veröffentlichung der BSV-Kostenstudie im Jahre 2011
basierten die Kostenerhebungen ausschliesslich auf den
in den Betriebsrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten. Gemäss der
BFS-Pensionskassenstatistik beliefen sich diese Kosten im
Jahre 2009 auf CHF 795 Millionen. Dies entsprach 0,15 Prozent des gesamten Vorsorgevermögens der 2. Säule. Es
ist ­allerdings nicht erst seit Publikation der BSV-Studie ein
­of­fenes Geheimnis, dass die Betriebsrechnungen nicht
das vollständige Bild der Vermögensverwaltungskosten dar­
stellen.
Die im Jahre 2011 publizierte BSV-Kostenstudie hatte den
Auftrag, für das Jahr 2009 die effektiven Vermögensver­
waltungskosten der 2. Säule zu eruieren. Die umfassende
Kostenstudie erhob neben den fakturierten Aufwendungen
auch die nicht in Rechnung gestellten Vermögensverwaltungskosten. Die ermittelten, volumengewichteten Gesamtkosten der verwalteten Vermögen der 2. Säule beliefen
sich dabei auf 0,56 Prozent. Auf das gesamte Vorsorge­
vermögen der 2. Säule ergaben sich somit Vermögens­
verwaltungs­kosten von umgerechnet CHF 3,9 Milliarden.
Entwicklung der letzten Jahre
Die Resultate der "13. Swisscanto Umfrage Schweizer
P
­ ensionskasse" deuten darauf hin, dass die Vermögens­
verwaltungskosten in den letzten Jahren gesunken sind.
­Einerseits haben im Jahre 2012 31 Prozent der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen die Vermögensverwaltungs­
mandate neu verhandelt. Andererseits erhöhten 21 Prozent
den Anteil indexierter Anlagen, während nur 3 Prozent
den Anteil ­reduzierten. Die Auswertung dieser Swisscanto
Umfrage gewährt zwar eine erste Einschätzung über
die Ent­wicklung der Vermögensverwaltungskosten, lässt
aber noch keine definitiven Rückschlüsse zu.
Dieser Artikel diskutiert zum einen die Entwicklung der Vermögensverwaltungskosten der letzten Jahre und schaut,
ob bereits messbare Resultate betreffend Kostenreduktion
­erkennbar sind. Zum andern wagen wir eine erste Ein­
schätzung, ob die mit dem Verordnungsartikel verfolgten
­Regulierungsziele – nämlich erstens die Erhöhung der
­Kostentransparenz und dadurch zweitens die Verbesserung
der Kosteneffizienz – erreicht werden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
21
Wir unterstützen diese Einschätzung einer leichten Reduktion der Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule.
Seit Publikation der Studie haben wir weitere 32 Kostenanalysen (Analysezeitraum 2011/2012) durchgeführt
und mit der Methode gemäss BSV-Kostenstudie einen volumengewichteten Wert von 0,51 Prozent gemessen. Dies
entspricht gegenüber dem Jahre 2009 einer Reduktion der
Vermögensverwaltungskosten von fünf Basispunkten. Ent­
sprechend gehen wir in den letzten zwei Jahren ebenfalls
von einer leichten Reduktion der Vermögensverwaltungs­
kosten in der 2. Säule aus.
Da wir seit der Kostenstudie die Methode zur Kostenmessung noch um die Schätzung der beiden Komponenten
"Währungsmanagement" (volumengewichtet +0,01 Prozent) und "Transaktionskosten und Steuern auf der zweiten
und ­dritten Bewirtschaftungsebene" (+0,07 Prozent) er­
weitert haben, messen wir mit dieser methodischem Erweiterung für die neue Stichprobe (32 Vorsorgeeinrichtungen)
nun effektive Vermögensverwaltungskosten von 0,59 Prozent (+0,08 Prozent ­gegenüber Methode gemäss BSV-Kostenstudie).
Analyse der aktuellen Kostensituation
Darstellung 1 enthält eine Übersicht der Vermögensver­
waltungskosten der 2. Säule. Die Darstellung unterteilt in
den verschiedenen Zeilen die Gesamtkosten in die drei
­Kostenkomponenten TER (Vermögensverwaltungsgebühren),
TTC (Transaktionskosten und Steuern) und SC (übrige
­Kosten). Der TER-Anteil ist mit über 70 Prozent nach wie vor
immer noch für die grösste Kostenlast verantwortlich.
Bei der Spalten­unterteilung wird zusätzlich unterschieden,
ob die ge­messenen Kosten aus der Betriebsrechnung ersichtlich sind (erste Spalte), vom neuen Verordnungsartikel
Art. 48a Abs. 3 BVV 2 erfasst werden (zweite Spalte)
oder aber ­intransparente Kosten im Sinne des Verordnungsartikels ­beziehungsweise der darauf basierenden OAK-­
Weisung (dritte Spalte) darstellen.
Darstellung 1: Übersicht der Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule
Ausgewiesene Kosten
(Geschäftsberichte)
VV-Gebühren
("TER")
• Gebühren VV-Mandate
• Interne TER-Kosten
9.7 bps/Anteil 16.4%
Transaktionskosten und
Steuern
("TTC")
Ausgewiesene Kosten
(gemäss 48a/Weisung)
+ Kosten in transparenten
Kollektivanlagen
12.7 bps/Anteil 21.5%
+ Kosten in transparenten
Kollektivanlagen
19.1 bps/Anteil 32.3%
14.9 bps/Anteil 25.1%
41.6 bps/Anteil 70.1%
16.7 bps/Anteil 28.1%
• Global Custody, ALM,
• Monitoring und Controlling,
• Beratung
1.0 bps/Anteil 1.7%
1.0 bps/Anteil 1.7%
Gesamtkosten
Effektive Kosten
(Definition c-alm)
+ Implizite Transaktionskosten
+ Transaktionskosten und -steuern
innerhalb der Kollektivanlagen
• Explizite Transaktionskosten
• und Steuern
1.8 bps/Anteil 3.0%
Übrige Kosten
("SC")
Nicht ausgewiesene
Kosten
12.5 bps/Anteil 21.1%
12.7 bps/Anteil 21.5%
34.1 bps/Anteil 57.4%
59.3 bps/Anteil 100%
Quelle: Swissfee Datenbank der c-alm AG, 32 Vollkosten-Kostenerhebungen 2011/12 gemäss erweitertem Analyseansatz
22
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Aus der Tabelle geht hervor, dass sich mit der retrospektiven
Anwendung des Art. 48a Abs. 3 BVV 2 der Anteil der
­sichtbaren Vermögensverwaltungskosten von rund einem
Fünftel (21,1 Prozent) auf rund zwei Fünftel (42,6 Prozent =
21,1 Prozent + 21,5 Prozent) verdoppelt. Der mit knapp
60 Prozent nach wie vor substanzielle Anteil der nicht transparenten Kosten war mit 32,3 Prozent in erster Linie darauf
zurückzuführen, dass diverse Kollektivanlagen in der Vergangenheit keine TER ausge­wiesen haben, die den Transparenzanforderungen des Verordnungsartikels beziehungsweise der OAK-­Weisung gerecht wurden.
Anbieter unter Zugzwang
Da ab Ende dieses Jahres die Kollektivanlagen ohne transparenten Kostenausweis aber positionsspezifisch im Anhang
des Jahresberichts aufgeführt werden müssen, sehen sich
die betroffenen Anbieter nun in Zugzwang. Sie unternehmen
aktuell grosse Anstrengungen, um den TER-Ausweis der
­eigenen Produkte bis Ende Jahr an die Anforderungen der
OAK anzupassen. Nachfolgend der aktuelle Stand bei den
verschiedenen Gruppen von kollektiven Anlagen:
•Anlagestiftungen: Der Dachverband der Anlagestif­
tungen (KGAST) hat am 28. August 2012 ein TERKGASTKonzept für Anlagestiftungen verabschiedet und so
die konzeptionelle Grundlage geschaffen, um im Jahres­
bericht die geforderte Kennzahl zu publizieren. Das
TERKGAST-­Konzept wurde von der OAK anerkannt und
figuriert auf der in der Weisung referenzierten Liste der
anerkannten TER-Kostenquoten.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
•Fund of Funds/Dachfonds: Mit der zusammenge­setz­
ten beziehungsweise synthetischen TER steht seit Län­
gerem ein anerkanntes TER-Konzept zur Offenlegung der
Gesamtkosten von Dachfondsstrukturen zur Ver­fügung.
In der Vergangenheit haben jedoch die Dachfonds auf die
Offenlegung einer TER-Kennzahl verzichtet. Mit der OAKWeisung hat diesbezüglich ein Sinneswandel eingesetzt.
Eine schweizerische Grossbank ist in die Pionierrolle
­geschlüpft und hat bereits im Jahr 2012 für verschiedene
hauseigene Fund of Hedge Funds erstmalig indikative, zusammengesetzte TERs ausgewiesen, die nun im Jahr 2013
auch zum ersten Mal revidiert werden. Branchenkenner
gehen davon aus, dass bis zum Jahresende die meisten in
der 2. Säule vertriebenen Dachfonds revidierte, zusammengesetzte TERs ausweisen werden.
•Private-Markets-Anlagen: Gemäss übereinstimmender Aussage der OAK und des schweizerischen Dach­
verbands für Private Equity (SECA) steht ein TER-Konzept
für diese Produktgruppe kurz vor der Abnahme durch
die OAK. Erste für die Anerkennung durch die OAK not­
wendige Eckpunkte des TER-Konzepts sind bereits be­
kannt: Die TER-Kostenquote muss sämtliche Bewirt­schaf­
tungsebenen berücksichtigen, die Gewinnbe­teiligung
ist in die TER ­einzurechnen und schliesslich soll die Berechnung der Kostenkennzahl auf der Basis des Netto­
vermögens ("invested capital") und nicht des zugesagten
Kapitals ("committed capital") erfolgen.
•Strukturierte Produkte: Auch der Schweizerische
­Verband für strukturierte Produkte (SVSP) hat mit der
OAK erste Gespräche betreffend TER-Konzept geführt.
Es liegt allerdings noch kein fertiges TER-Konzept zur
­Verabschiedung vor.
23
Die oben dargestellten intensiven Bestrebungen der Pro­
duktanbieter zur transparenten Darstellung der TER-Kostenquoten werden zweifellos dazu führen, dass der Anteil
der TER-Kosten in nicht transparenten Kollektivanlagen ab
Ende dieses Jahres drastisch und sprunghaft schrumpfen
wird. Das erste der mit Art. 48a Abs. 3 BVV2 verfolgten
­Regulierungsziele – nämlich die Erhöhung der Kosten­
transparenz – wird damit sicherlich erreicht.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt,
dass ab Ende dieses Jahres auch von einer (leichten) Re­
duktion der nicht transparenten TTC-Kosten ausgegangen
werden darf. Grund dafür liefert die in der OAK-Weisung
explizit verankerte Vorschrift, dass Transaktionsspesen
(Courtagen, Umsatzabgaben, Ein- und Ausstiegskommis­sio­
nen in Kollektivanlagen) in der Wertschriftenbuch­haltung
zukünftig nicht mehr mit dem Transaktionspreis ­saldiert werden dürfen, sondern separat als Vermögensverwaltungs­
kosten zu buchen sind.
Von der Kostentransparenz zur Kosteneffizienz?
Wir sind überzeugt davon, dass die höhere Kostentrans­
parenz und der damit verbundene Abbau von Informa­tions­
asymmetrien zwischen Anbietern und Anlegern der Schlüssel zum hauptsächlichen Regulierungsziel – nämlich der
Erhöhung der Kosteneffizienz in der 2. Säule – d
­ arstellt.
Dieser von uns vermutete Kausalzusammenhang ist in
­Darstellung 2 visualisiert. In diesem Sinne schafft der Verordnungsartikel in Verbindung mit der OAK-Weisung die
­Voraussetzungen, dass die Anlagebewirtschaftung in der
2. Säule zukünftig kosteneffizienter erfolgen kann.
Darstellung 2: Von der Kostentransparenz zur Kosteneffizienz
Ausgewiesene Kosten
(Geschäftsberichte)
VV-Gebühren
("TER")
Ausgewiesene Kosten
(gemäss 48a/Weisung)
Nicht ausgewiesene
Kosten
1. Schritt: Erhöhung der Kostenransparenz
(TER-Verfügbarkeit der Kollektivanlagen
9.7 bps/Anteil 16.4%
Transaktionskosten und
Steuern
("TTC")
1.8 bps/Anteil 3.0%
Übrige Kosten
("SC")
1.0 bps/Anteil 1.7%
Gesamtkosten
12.5 bps/Anteil 21.1%
12.7 bps/Anteil 21.5%
Effektive Kosten
(Definition c-alm)
2. Schritt:
Reduktion der TER
19.1 bps/Anteil 32.3%
41.6 bps/Anteil 70.1%
14.9 bps/Anteil 25.1%
16.7 bps/Anteil 28.1%
1.0 bps/Anteil 1.7%
12.7 bps/Anteil 21.5%
34.1 bps/Anteil 57.4%
59.3 bps/Anteil 100%
Quelle: Swissfee Datenbank der c-alm AG, 32 Vollkosten-Kostenerhebungen 2011/12 gemäss erweitertem Analyseansatz
24
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Interview mit Colette Nova zum Projekt "Altersvorsorge 2020"
Keine Chance ohne Zugeständnisse der Sozialpartner
Colette Nova, Vizedirektorin BSV,
Leiterin des Geschäftsfelds AHV,
BV und EL
Bundesrat Berset hat zusammen mit dem Bundes­
amt für Sozialversicherung das ambitiöse Vor­
haben "Altersvorsorge 2020" gestartet, mit dem
AHV und 2. Säule die absehbaren sozialen und
­finanziellen Herausforderungen bestehen sollen.
In unserem Interview äussert sich dazu Colette
Nova, Vizedirektorin im BSV, zu Fragen der Sozial­
partnerschaft und zur Rolle der diversen invol­
vierten Institutionen bei diesem Vorhaben.
Die Fachverbände haben auf den Entwurf Alters­
vorsorge 2020 (AV2020) überwiegend positiv
­reagiert, die Sozialpartner teils heftige Kritik ge­
übt. Entscheidend dürfte letztlich die Zustimmung
der Sozialpartner sein. Was kann von Seiten
des Bundesamts und des Bundesrats getan werden,
um beide Sozialpartner ins Boot zu bekommen?
Colette Nova: Der Bundesrat hat bereits sehr viel getan,
­indem er mit der Reform der Altersvorsorge 2020 ein ganzheitliches und ausgewogenes Paket an Gesetzesände­
rungen beschlossen hat. Dieses will die 1. und die 2. Säule
finanziell konsolidieren, aber so, dass die Interessen der
Versicherten im Vordergrund stehen. Er kommt somit den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entgegen und hat
die Lehren aus den Abstimmungen der vergangenen Jahre
gezogen. Dass die Sozialpartner in diesem frühen Stadium
der Vorlage kritisch gegenüberstehen, ist für den Schweizer
Politbetrieb nicht ungewöhnlich. Beide Seiten wollen
schliesslich die Reform über die Vernehmlassung und die
Behandlung im Parlament noch zu ihren Gunsten be­
einflussen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Der Umwandlungssatz ist vielleicht die entschei­
dende "Knacknuss" bei diesem Vorhaben. Bei
­weiter steigender Lebenserwartung sind auch in
Zukunft Anpassungen unvermeidlich. Der Ko­
ordinationsabzug kann nicht beliebig verringert
und die Beitragsdauer erhöht werden. Drängt
sich nicht ein Systemwechsel auf, der den Satz so­
wohl politisch wie administrativ unabhängig
macht und ihm die versicherungstechnisch notwen­
dige Flexibilität verleiht? Wurden entsprechende
Modelle geprüft?
Der Mindestumwandlungssatz ist sicher eine der "Knacknüsse" der Reform Altersvorsorge 2020. Selbstverständlich
haben wir zahlreiche Modelle geprüft. Aber angesichts
­eines Abstimmungsresultats von fast 73 Prozent Neinstimmen
führen rein theoretische Überlegungen allein nicht weiter.
Ein derart stark umstrittener Parameter ist hochpolitisch und
kann nicht "entpolitisiert" werden. Es führt nichts daran
­vorbei, die notwendige Senkung des Satzes auf ein ver­si­
cherungstechnisch vertretbares Niveau mit gesetzgebe­
rischen Massnahmen zu begleiten, die die Anliegen der
StimmbürgerInnen aufnehmen: Erhalt des Leistungsniveaus,
faire Aufteilung der Erträge auf die Versicherten und die
­Aktionäre mit einer korrekten Mindestquote, Transparenz in
der Berichterstattung über das BVG-Geschäft der Lebens­
versicherer und nachvollziehbare Risikoprämien ohne Querfinanzierung zwischen den Versicherungspro­zessen bei
den Lebensversicherern. Die Flexibilität kann erhöht werden,
indem der Mindestumwandlungssatz in Z
­ ukunft häufiger
überprüft und notfalls angepasst wird. Die Versicherten müssen zudem die Gewissheit haben, dass der Satz später
auch wieder erhöht wird, falls dies versicherungstechnisch
angezeigt ist.
AV2020 ist ein Projekt, das nur Erfolg haben wird,
wenn es der Öffentlichkeit verständlich gemacht
werden kann. Ohne geeignete PR respektive Be­
gleitmassnahmen verschiedenster Art, um die
massgeblichen Verbände/Öffentlichkeit zu über­
zeugen, stehen unseres Erachtens die Chancen
eher schlecht. Hat das BSV diesbezüglich Pläne?
25
Bundesrat Alain Berset und das BSV pflegen einen inten­
siven Dialog mit den Sozialpartnern und allen massgebenden Verbänden und Akteuren in der 1. und 2. Säule. Für
die Öffentlichkeitsarbeit haben wir zwar keine PR-Budgets.
Aber wir sind dauernd unterwegs und medial präsent, um
die Reform vorzustellen und mit den Verbänden, den Versicherten und den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen.
Im Rahmen der AV2020 sind Ausgleichsmass­
nahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes
­vorgesehen. Wird ein vollständiger Ausgleich
­an­gestrebt oder soll allenfalls ein Ausgleich zur
Wahrung der Totalrente auch über die AHV
­er­folgen?
Wie seine am 21. Juni 2013 veröffentlichten Eckwerte
­zeigen, will der Bundesrat einen vollständigen Ausgleich
­ausschliesslich über Massnahmen in der beruflichen Vorsorge erreichen: mit einer Senkung und Neuregelung des
Koordinationsabzugs (25 Prozent des AHV-Lohns), einer
­Erhöhung der Altersgutschriften (altersmässig leicht anders
abgestuft als bisher), eventuell einer Verlängerung durch
­einen früheren Beginn des Sparprozesses sowie mit Massnahmen für die Übergangsgeneration.
Wie beurteilt das BSV die Zusammenarbeit von
OAK, Direktaufsicht und BSV? Wo ist eventuell
­Verbesserungspozential auszumachen?
Es ist nicht am BSV, die Zusammenarbeit von OAK und
­Direktaufsicht zu beurteilen. Hingegen gehört es zu unseren
Aufgaben, einen regelmässigen Dialog mit der OAK zu
pflegen, was wir auch tun. Auch mit der Konferenz der BVGAufsichtsbehörden stehen wir in Kontakt. Form und I­nhalte
unserer Treffen mit der Konferenz haben sich logischerweise
geändert, aber das Bedürfnis nach Austausch besteht nach
wie vor.
Hat sich die Rolle der BVG-Kommission durch die
Tätigkeit der OAK verändert? Spielt sie überhaupt
noch eine Rolle?
26
Ja, sicher spielt die eidgenössische Kommission für die
­berufliche Vorsorge nach wie vor eine wichtige Rolle:
Sie soll den Bundesrat im Gesetzgebungsprozess beraten.
In der früheren Aufsichtsstruktur hatte der Bundesrat die
Oberaufsicht inne. Bekanntlich ist er in dieser Aufgabe nur
selten tätig geworden. Der Einfluss der BVG-Kommission
auf die Oberaufsicht war dementsprechend gering und die
Veränderung durch die Strukturreform war deshalb nicht
gross.
Die Sicherung und Weiterentwicklung der Sozial­
werke gehört zweifellos zu den anspruchsvollsten
Aufgaben des Bundes. Wie lautet Ihre persön­
liche Einschätzung der Situation, der Machverhält­
nisse und politischen Interessensphären bezüglich
AV2020?
Es wird nicht einfach werden! Der Blick ins Ausland zeigt,
dass man sich überall schwertut mit der Herausforderung, die
Sozialwerke finanziell nachhaltig zu sichern und sie so
­weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgabe auf eine gerechte
Art und Weise weiterhin erfüllen können. Immerhin steht
uns das Wasser nicht gleichermassen am Hals, wie dies in
anderen Ländern teilweise der Fall ist. Die schweizerische
Art, diese Aufgabe zu lösen, ist zwar langsam, führt aber in
der Regel, auch wegen der direktdemokratischen Elemente,
zu Resultaten, die gut überlegt und in der Bevölkerung gut
verankert sind. Gerade wegen dieser Lang­samkeit können
wir es uns allerdings auch nicht leisten, mit der Reform zuzuwarten.
Welche Wünsche und Hoffnungen haben Sie an
die direkt involvierten Kreise/Institutionen für die
anstehenden Auseinandersetzungen?
Ich hoffe, dass sich alle massgeblichen Akteure gut über­
legen, was sie tun und mit Augenmass handeln. Die Parlamentsmehrheit muss sich bewusst sein, dass die Reform
vor den StimmbürgerInnen Bestand haben muss. Die Linke
und die Gewerkschaft müssen sich bewusst sein, dass
nur solide und gerecht finanzierte Sozialversicherungen in
der Lage sind, weiterhin gute Leistungen zu erbringen. Auch
andere Akteure werden Zugeständnisse machen müssen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Grosse Heterogenität in der 2. Säule
Mahnung zur Vorsicht bei der Dateninterpretation
Eine Aussage über den Gesundheitszustand der 2. Säule,
basierend auf Durchschnittswerten, wäre dann sinnvoll,
wenn nur geringe Unterschiede zwischen den ein­zelnen
Vorsorgeeinrichtungen bestehen oder eine Kennzahl ver­
wendet würde, welche die Bewertung der Verpflichtungen
und Struktur der Kasse auf den gleichen Nenner bringt.
Dr. Stephan Skaanes,
Partner PPCmetrics
Lukas Riesen,
Senior Consultant PPCmetrics
An Daten zur 2. Säule fehlt es nicht. Vorliegende
Studie belegt das deutlich. Aber mit den Zahlen
­allein ist es nicht getan. Es gilt, sie fachkundig und
angemessen zu interpretieren. Das trifft beson­
ders dann zu, wenn die Unterschiede zwischen den
­erfassten Einheiten gross und die Strukturen sehr
unterschiedlich sind. Darüber hinaus ist auch der
Gesetzgeber gut beraten, die Heterogenität ­gebührend zu beachten.
Noch vor wenigen Jahren kursierte in der Pensionskassenlandschaft die scherzhafte Aussage, dass man in der
Schweiz dank der eidgenössischen Viehzählung zwar detailliert über Kühe Bescheid wisse, dass aber praktisch
keine Daten über die 2. Säule verfügbar seien. Diese Zeiten
sind definitiv vorbei. Mittlerweile existiert eine Vielzahl
von Erhebungen zur Pensionskassenlandschaft. Die aktuelle
Herausforderung besteht darin, aus der Datenflut die rich­
tigen Schlüsse zu ziehen.
Problematisch wird dies insbesondere dann, wenn Informa­
tionen stark verdichtet wiedergegeben werden. So wird
­beispielsweise regelmässig der durchschnittliche Deckungsgrad von Pensionskassen in den Medien rapportiert. Liegt
dieser über 100 Prozent, so wird dann meist festgestellt,
dass "die 2. Säule aktuell gesund" sei. Diese Feststellung
ist leider genauso wenig sinnvoll wie die Aussage, das
­Wetter im letzten Jahr wäre überdurchschnittlich schön gewesen, weil die Durchschnittstemperatur über dem lang­
jährigen Mittel lag.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Insbesondere bei folgenden Aspekten bestehen erhebliche
Unterschiede zwischen den Pensionskassen:
•Deckungsgrad ("finanzielle Risikofähigkeit")
•Technischer Zinssatz
•Biometrische Grundlagen
•Strukturelle Risikofähigkeit
Im Folgenden werden die Unterschiede dieser Aspekte
­analysiert. Um Verzerrungen zu vermeiden, beziehen sich
die Analysen nur auf privatrechtliche Pensionskassen.
Deckungsgrad ("finanzielle Risikofähigkeit")
Auch wenn die effektive finanzielle Situation einer Vorsorgeeinrichtung durch den technischen Deckungsgrad nicht
­adäquat wiedergegeben wird, gilt dieser als wichtiger Gradmesser der finanziellen Gesundheit einer Pensionskasse.
Im Median betrug der Deckungsrad der privatrechtlichen
Teilnehmer der Swisscantostudie per Ende 2012 rund
107 Prozent.
Deckungsgrad per Ende 2012 (privatrechtliche PK)
Minimum
90%
1. Quartil
104%
Median
107%
3. Quartil
113%
Maximum
160%
Datenquelle: Swisscanto
Wie in der Tabelle ersichtlich, wiesen aber 25 Prozent
der Pen­sionskassen (1. Quartil) einen Deckungsgrad von
104 Prozent oder tiefer auf. Der tiefste Deckungsgrad
­betrug 90 Prozent, der höchste 160 Prozent. Die Tabelle
zeigt, dass erhebliche Unterschiede bei den technischen
­Deckungsgraden bestehen. Dennoch könnte argumentiert werden, dass immerhin ein grosser Teil der Pensions­
kassen aus technischer Sicht die volle Deckung der Verpflichtungen aufweist.
27
Es gilt jedoch zu beachten, dass die technischen Deckungsgrade direkt von den verwendeten technischen Zinssätzen
und den biometrischen Grundlagen abhängen. Zudem ist
ein technischer Deckungsgrad von 95 Prozent bei e
­ iner
Rentnerkasse anders zu beurteilen als bei einer Kasse mit
nur aktiven Versicherten.
Technischer Zinssatz
Der technische Zinssatz dient unter anderem zur Bestimmung
des Rentendeckungskapitals. Ein tiefer technischer Zinssatz
führt zu einem höheren Rentendeckungskapital und vice versa.
Der technische Zinssatz betrug im Median per Ende 2012
3,0 Prozent. Es bestehen aber auch hier erheb­liche Unterschiede. Der tiefste technische Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent,
wohingegen der höchste Satz 4 Prozent b
­ eträgt. Die
­Tabelle lässt erahnen, dass entsprechend ein ­Vergleich der
technischen Deckungsgrade wenig sinnvoll ist. Als Faust­
regel gilt, dass eine Differenz von 1 Prozent beim technischen
Zinssatz zu einer Differenz von 10 Prozentpunkten beim
Rentendeckungskapital führt.
Technischer Zinssatz (privatrechtliche PK, Beitragsprimat)
Strukturelle Risikofähigkeit
Gerät eine Pensionskasse in eine Unterdeckung, drängt sich
das Ergreifen von Sanierungsmassnahmen auf. Aufgrund
der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen können
Rentner de facto nicht an einer Sanierung beteiligt werden.
Die Hauptlast von Sanierungsmassnahmen tragen somit
die aktiven Versicherten und der Arbeitgeber. Die Sanierungsmöglichkeiten bei Pensionskassen mit einem hohen A
­ nteil
am Rentendeckungskapital sind folglich stark ein­geschränkt
(geringe strukturelle Risikofähigkeit).
Wie in der untenstehenden Tabelle ersichtlich, bestehen
enorme Unterschiede zwischen dem Anteil an Renten­
deckungskapitalien an der Summe aus Rentendeckungs­
kapital und Kapital der aktiven Versicherten. Die Spanne
reicht von 0 Prozent (Pensionskassen ohne Rentner) bis
100 Prozent (reine Rentnerkassen).
Anteil Rentendeckungskapital an der Summe ­
aus Renten­deckungskapital und Kapital der aktiven Versicherten
Minimum
0%
1. Quartil
29%
Median
43%
Minimum
1.5%
2. Quartil
52%
1. Quartil
3.0%
Maximum
100%
Median
3.0%
3. Quartil
3.5%
Maximum
4.0%
Datenquelle: Swisscanto
Biometrische Grundlagen
Es bestehen aber auch Unterschiede zwischen den verwendeten biometrischen Grundlagen. Die Verwendung von
­Generationentafeln führt zu einem höheren Rentendeckungskapital und somit zu einem tieferen Deckungsgrad. Per
Ende des letzten Jahres verwendeten bereits rund 16 Prozent
der ­Vorsorgeeinrichtungen Generationentafeln. Ent­
sprechend eingeschränkt ist die Vergleichbarkeit der technischen De­ckungsgrade der jeweiligen Pensionskassen.
Datenquelle: Swisscanto
Eine Kennzahl, welche die potenzielle Belastung der Risiko­
träger misst, ist der risikotragende Deckungsgrad. Die Risikoträger sind die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber.
Die laufenden Renten sind hingegen gesetzlich garantiert. Je
höher der Anteil der garantierten Renten an den Gesamt­
leistungen sind, desto stärker konzentrieren sich die Risiken
bei den aktiven Versicherten und beim Arbeitgeber. Im
­Gegensatz zu dem in der Jahresrechnung ausgewiesenen
­Deckungsgrad neutralisiert der risikotragende Deckungsgrad ­unterschiedliche technische Zinssätze sowie Kassenstruk­
turen (Rentneranteil) und ermöglicht damit einen direkten
­Vergleich zwischen verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen.
Biometrische Grundlagen
Periodentafeln
84%
Generationentafeln
16%
Datenquelle: Swisscanto
28
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Deckungsgradvergleich für Abschluss 2012
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen
Datenerhebungen führen zu einem Erkenntnisgewinn be­
züglich des Zustands der 2. Säule. Die Gefahr besteht
­jedoch, dass aufgrund einer Fokussierung auf Durchschnittswerte, die zusätzlich durch strukturelle Unterschiede ­verfälscht werden, falsche Schlüsse gezogen werden. Beispielsweise wäre es fahrlässig, aufgrund des durchschnitt­lichen
technischen Deckungsgrads auf die generelle "Gesundheit"
der 2. Säule zu schliessen.
Risikotragender Deckungsgrad in %
200
175
150
125
100
75
50
25
0
80
90
100
110
120
130
140
Technischer Deckungsgrad in %
Berechnungen: PPCmetrics; Datenquellen: www.deckungsgrad.ch;
Erfassungsstand: 9. Juli 2013
Wie in der Grafik (Deckungsgradvergleich für Abschluss
2012) ersichtlich, liegt der risikotragende Deckungsgrad im
Durchschnitt deutlich unter dem technischen Deckungsgrad
(Datenquelle PPCmetrics). Hervorzuheben ist aber insbe­
sondere die enorme Streuung der risikotragenden Deckungsgrade zwischen den Pensionskassen. So kann eine Kasse
sehr wohl einen technischen Deckungsgrad von 100 Prozent
aufweisen, gleichzeitig aber einen risikotragenden Deckungsgrad von wenig mehr als 0 Prozent. Die Belastung der
­Risikoträger unterscheidet sich je nach Vorsorgeeinrichtung
erheblich.
Daten gemäss Jahresabschluss 2012
Privatrechtliche PK
Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
Anzahl Aktive Versicherte
Anzahl Rentner
Vorsorgevermögen
Freizügigkeitsleistungen
Vorsorgekapital Rentner*
131
850 475
269 624
Mrd. CHF
Mrd. CHF
Mrd. CHF
Technischer Deckungsgrad
106.3%
Risikotragender Deckungsgrad
Risikotragende Deckungslücke
92.6%
Mrd. CHF
* Ausgewiesenes Vorsorgekapital inklusive Rückstellung "Zunahme Lebenserwartung"
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
189.9
94.1
77.5
7.0
Wie die Beispiele zeigen, weist die 2. Säule eine starke
­Heterogenität auf. Die Vorsorgelandschaft reicht von alten
Rentnerkassen ohne Aktive bis zu frisch gegründeten Pen­
sionskassen ohne einen einzigen Rentner. Zusätzlich ist die
Bewertung der Verpflichtungen uneinheitlich.
Aktuell wird vielerorts über den "korrekten" Umwandlungssatz oder den "richtigen" Mindestzinssatz diskutiert. Vor dem
Hintergrund einer heterogenen Pensionskassenlandschaft
ist diese Diskussion leider nicht zielführend. So werden beispielsweise die Befürworter eines hohen Umwandlungs­
satzes jederzeit eine Vielzahl von Pensionskassen vorweisen
können, die in den nächsten Jahren dank ­einer jungen
­Altersstruktur mit vielen Risikoträgern einen ­hohen Satz problemlos finanzieren können. Die Befürworter von tiefen
­Umwandlungssätzen werden ebenfalls korrek­terweise eine
Vielzahl von strukturell schwächeren Pensionskassen ins
Feld führen, für die hohe gesetzliche Vorgaben früher oder
später zu einem enormen Sanierungsdruck führen werden.
Die Schweizer Vorsorgelandschaft ist bunt und vielgestaltig.
Es ist davon auszugehen, dass die strukturellen Unterschiede
auch in der Zukunft Bestand haben werden. Dabei ist es
­gerade die Stärke des Kapitaldeckungsverfahrens, dass dieses System nicht von der Demografie abhängig ist und
­beispielsweise auch reine Rentnerkassen ihren Verpflichtungen
nachkommen können. Bedingung hierfür ist ­allerdings eine
korrekte Bewertung und Finanzierung der Kassen. Damit die
2. Säule auch in Zukunft die Stärke der Unabhängigkeit
von der Demografie ausspielen kann, müssen Kennzahlen
und Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Hetero­
genität Rechnung getragen wird.
29
Nachhaltige Bewertung und Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen
Solidarität auf dem Prüfstand
Peter Zanella, Towers Watson,
­Director, Retirement Services,
­Switzerland
Im Umfeld hoher gesetzlicher Garantien sowie
­rekordtiefer Zinsen stellt die nachhaltige Finanzie­
rung der eingegangenen Verpflichtungen für viele
Pensionskassen eine zentrale Herausforderung
dar. Auch für Unternehmen gilt es, die bilanzmäs­
sigen Konsequenzen der Vorsorgeverpflichtungen
gemäss IAS unter Kontrolle zu halten. In diesem
Zusammenhang geht es letztlich auch um die Frage,
wie bei der Festsetzung des technischen Zins­satzes
sowie der Rentenumwandlungssätze den Interes­
sen von Aktiven und Rentnern gleichermassen Rech­
nung getragen werden kann.
Das Modell variabler Renten hat in der jüngeren Vergangenheit das Interesse der Medien gefunden. Die vor allem
von Arbeitnehmerverbänden geäusserte Kritik macht geltend, dass mit diesem Ansatz Risiken von der Pensionskasse
an den Versicherten verlagert werden. Entsprechend wird
dagegen opponiert. Aus versicherungstechnischer Sicht wirft
das Thema einige komplexe Fragen auf, insbesondere
­hinsichtlich der Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen
­Beziehungsweise der damit verbundenen Einschätzung
der langfristigen Entwicklung der Finanzmärkte sowie der
demografischen Annahmen. Schliesslich geht es aber
auch darum, einen ­fairen Ausgleich zwischen den Interessen
der aktiven Ver­sicherten und denjenigen der Rentenbezüger zu finden.
Der Aspekt des Interessenausgleichs lässt sich konkret
­festmachen an der laufenden Umverteilung zwischen den
beitragszahlenden und den rentenbeziehenden Destina­
tären. Diese Quersubventionierung ergibt sich aufgrund von
Rentenversprechen, die auf zu hohen Garantien be­
ziehungsweise Annahmen beruhen, die nicht adäquat
­finanziert worden sind. Zum Beispiel impliziert der BVGUmwandlungssatz von derzeit 6,8 Prozent, dass auf dem
Alterskapital des Rentners eine jährliche Rendite von
über 4,5 Prozent erzielt werden muss, was in der heutigen
Zeit doch eher unrealistisch scheint. Lässt sich dieser Ertrag nicht realisieren, geht dies zulasten des Deckungsgrads.
Faktisch ist es also so, dass die aktiven Versicherten die
nur ungenügend finanzierten Renten mitfinanzieren müssen,
was eigentlich nicht der Idee des Kapitaldeckungsverfahrens entspricht und die Generationensolidarität vor eine nicht
zu unterschätzende Prüfung stellt. Über die damit verbun­
denen Geldflüsse ­liegen kaum verlässliche Zahlen vor. Die
Schätzungen bewegen sich zwischen rund CHF 600 Mil­
lionen (BSV)1 und CHF 3,5 Milliarden (Credit ­Suisse)2 jährlich. Nach Auskunft von Thomas Schönbächler, Geschäftsführer der Zürcher BVK, belaufen sich diese ­alleine in seiner
Kasse jährlich auf etwa CHF 100 Mil­lionen, was gesamtschweizerisch auf eine Summe von m
­ ehreren Milliarden
schliessen lässt.
Erstaunlicherweise scheinen die jüngeren Versicherten von
dieser gewaltigen Umverteilung kaum Notiz zu nehmen
und auch die Gewerkschaften zeigen sich kaum interessiert.
Colette Nova, Vizedirektorin des BSV, hat an einer Ver­
anstaltung von Swisscanto im Frühjahr 2013 die Pensionskassen aufgefordert, das Ausmass der Umverteilung im
­Jahresbericht festzuhalten. Und weil dies wohl kaum zu verlässlichen und umfassenden Daten führen dürfte, hat das
BSV kürzlich eine Studie in Auftrag gegeben, mit der diese
Mittelflüsse unter dem Titel "Transfers" für die Gesamtheit
der Pensionskassen ermittelt werden sollen.3
Bericht des Bundesrates zuhanden der Bundesversammlung über die
Zukunft der 2. Säule, Entwurf vom 24.12.2011, S. 85.
2Credit Suisse, Swiss Issues Branchen, Herausforderungen Pensions­
kassen 2012 – Aktuelles Stimmungsbild und Hintergründe (April 2012).
3Machbarkeitsstudie "Umverteilungseffekte in der beruflichen Vorsorge"
(Projekt B13_03).
1
30
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Die vorerwähnten Transfers führen in mehrfacher Hinsicht
zu stossenden Ungleichbehandlungen zwischen den
­Destinatären. So ist es eine durchaus realistische Aussicht,
dass jene Versicherten, die heute in vielen Fällen Sa­nie­
rungsmassnahmen finanzieren müssen und gleichzeitig zusätzliche Einbussen ihrer eigenen Vorsorge durch die
­Mittelverlagerung an die Rentner erleiden, in wenigen Jahren durch die Anpassung des Umwandlungssatzes zusätzlich geschmälerte Renten erhalten werden. Diese Population
kommt somit gleich mehrfach zu kurz, während Ver­
sicherte, die im "richtigen" Zeitpunkt in Rente gegangen
sind, ein­seitig von den Garantien profitieren. Weiter
droht die ­Gefahr, dass die geschmälerten Renten durch
eine allfällige Teuerung zusätzlich an Kaufkraft einbüssen.
Aufgrund der faktischen Rentengarantie hat das System der
schweizerischen beruflichen Vorsorge für die Versicherten
den Vorteil von Rechts- und Planungssicherheit. Obwohl sich
das System in der Vergangenheit grundsätzlich gut bewährt
hat, führen die wenig flexiblen technischen Parameter zu
­einer systemimmanenten Ungleichbehandlung der verschiedenen Destinatärsgruppen (Aktive oder Rentner).
Dabei stellt sich die Frage, ob und wie dieser Ungleich­
behandlung begegnet werden kann. Als Lösung wird unter
­anderem eine grössere Flexibilität – nicht nur bei den
t­ech­nischen Parametern, sondern auch bei der Leistungs­
erbringung, etwa mit variablen Renten – vorgeschlagen.
Die Rentenfestlegung verlangt in jedem Fall eine nachhaltige
Bewertung der eingegangenen Verpflichtungen. Mass­
geblich für deren Bestimmung sind der technische Zinssatz
s­ owie die Annahmen über die Sterblichkeitsentwicklung.
Die ­nachfolgende Übersicht zeigt die Auswirkungen des
technischen Zinssatzes auf die Höhe der Rentenumwandlungssätze gemäss BVG 2010.
1. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen
Zinssatz von 3,5 Prozent (entspricht dem Referenzzinssatz gemäss
FRP 4 4
Alter
Männer (P)
Frauen (P)
Männer (G)
Frauen (G)
64
6.10%
6.39%
5.86%
6.12%
65
6.25%
6.56%
6.01%
6.28%
2. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen
­Zinssatz von 3,0 Prozent (ungefährer Durchschnitt gemäss
­Swisscanto Studie «Schweizer Pensionskassen 2013»
Alter
Männer (P)
Frauen (P)
Männer (G)
Frauen (G)
64
5.77%
6.06%
5.52%
5.79%
65
5.92%
6.23%
5.67%
5.95%
3. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen
­Zinssatz von 2,0 Prozent (entspricht dem IAS-Zinssatz)
Alter
Männer (P)
Frauen (P)
Männer (G)
Frauen (G)
64
5.12%
5.42%
4.87%
5.14%
65
5.27%
5.60%
5.02%
5.31%
4. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen
­Zinssatz von 1,1 Prozent (entspricht dem risikolosen Zinssatz
­gemäss PKST 5)
Alter
Männer (P)
Frauen (P)
Männer (G)
Frauen (G)
64
4.57%
4.88%
4.32%
4.59%
65
4.72%
5.05%
4.46%
4.76%
Die vorstehenden Umwandlungssätze wurden mit den technischen Grundlagen BVG 2010 berechnet, wobei jeweils
­Perioden- (P) und Generationensterbetafeln (G) verwendet
wurden. Die Bespiele zeigen anschaulich, welchen Einfluss die Sterblichkeitsannahme auf die Höhe der Sätze
hat. Neben der Lebenserwartung ist der technische Zinssatz der wichtigste Einflussfaktor für die Bestimmung der
Alters­leistungen. Entsprechend heikel ist seine Festlegung, die
durch unterschiedliche Bewertungsphilosophien beeinflusst
wird. In der Praxis haben sich drei Ansätze
­herauskristallisiert:
1.der regulatorische Zinssatz gemäss Swiss GAAP FER 26
(regulatorische Fortführungsbewertung),
2.der marktnahe Zinssatz gemäss IFRS und US GAAP
(marktnahe Fortführungsbewertung),
3.der risikolose Zinssatz im Sinne einer Liquidationsbewertung gemäss PKST® (ökonomische bzw. "risikotragende"
Bewertung).
Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten, Fachrichtlinie
FRP 4 «Technischer Zinssatz» vom 27.10.2010.
5Solvenztest PKST® der Schweizerische Kammer der Pensionskassen­
experten.
4
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
31
Regulatorischer Zinssatz
Seit dem Inkrafttreten der FRP 4 per 1. Januar 2012 darf der
für die Abschlüsse von Pensionskassen massgebende
­technische Zinssatz den sogenannten Referenzzinssatz der
schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten
von zurzeit (August 2013) 3,5 Prozent ohne fachmännische
Begründung nicht um mehr als 0,25 Prozent überschreiten.
Dieser Zinssatz bestimmt sich zu zwei Dritteln nach Massgabe
der durchschnittlichen Performance des "Pictet 2005
BVG 25 Plus-Index" der letzten 20 Jahre sowie zu einem
Drittel nach der Rendite für zehnjährige Bundesobliga­
tionen abzüglich einer Marge von 0,5 Prozent. Der dadurch
erhaltene Zinssatz impliziert also noch bewusst Markt­
risiken. Aufgrund der anhaltenden Tiefzinsphase ­sowie der
Finanzkrise mussten viele Pensionskassen ihre Sätze
zum Teil substanziell reduzieren, beispielsweise von 4,5 auf
3,5 Prozent. Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen wenden
heute gar tiefere Sätze an.
Referenzzinssatz (FRP 4) –
Projektion (unger. Werte)
Die jährliche Umfrage von Swisscanto zeigt die Entwicklung
des technischen Zinssatzes in den letzten Jahren detailliert
auf. Der Trend läuft – wenig überraschend – seit Jahren nur
noch in eine Richtung, nämlich abwärts. Für Beitragsprimatkassen sank der von Swisscanto ermittelte Durchschnitt
­z wischen 2010 und 2012 von 3,49 auf 3,08 Prozent, eine
markante Senkung in dieser kurzen Zeitspanne. Eine ähn­
liche Entwicklung zeigt die Höhe des Umwandlungssatzes,
der – gekoppelt an den technischen Zinssatz – ebenfalls
­stetig reduziert wird. Gemäss einer Studie von Towers
­ atson hatten im Jahr 2009 bereits mehr als 40 Prozent
W
der ­Vorsorgepläne von SMI-Gesellschaften einen Um­
wandlungssatz von weniger 6,6 Prozent; im Jahr 2011 waren es bereits über 60 Prozent 6. In der Zwischenzeit dürfte
sich diese Entwicklung weiter akzentuiert haben. Gemäss
­Projektionen von Towers Watson ist mittelfristig zudem mit
einer weiteren Senkung des technischen Referenzzinssatzes
zu rechnen. Dieser wird nächstes Jahr mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit um ein halbes Prozent auf 3,0 Prozent
reduziert.
IAS-Zinssatz
Der IAS-Zinssatz ist massgebend für die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen, die in den Bilanzen der Unternehmen
ausgewiesen werden müssen und möglichst marktnah zu
­erfolgen haben. Er entspricht dem Satz für erstklassige
­Unternehmensanleihen, ist also nicht völlig risikofrei, wie
dies für Bundesanleihen angenommen wird. Nichtsdestotrotz bildet er ein realistisches Mass für eine gut gesicherte
Anlage. Die schweizerische Kammer der Pensionskassen­
experten veröffentlicht im Sinne einer Empfehlung vierteljährlich den für die internationale Rechnungs­legung
m
­ assgeblichen IAS-Zinssatz. Dieser beträgt derzeit rund
2 Prozent.
In %
3.8
3.6
3.4
3.2
3.0
2.8
2.6
2.4
2.2
2.0
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
25th
Median
75th
6
32
2014
Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskasse UBS liegen
­b eispielsweise in diesem Bereich (Alter 64).
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Risikoloser Zinssatz
Für den PKST® oder die Berechnung des ökonomischen
­Deckungsgrads muss der risikolose Zins herangezogen
­werden, der derzeit 1,1 Prozent (Rendite für eine zehnjährige Bundesobligation im August 2013) beträgt. Die
­Reservierung nach PKST® beziehungsweise "ökonomisch"
würde eine sehr hohe Kapitalisierung erfordern. Die Leis­
tungspara­meter müssten zudem erheblich reduziert werden,
wobei der BVG-Umwandlungssatz deutlich unter 5 Prozent
liegen würde (siehe oben). Eine Reservierung nach PKST®
be­ziehungsweise "ökonomisch"/"risikotragend" bei einer
autonomen Vorsorgeeinrichtung würde meines Erachtens zu
­einer teuren Fehlallokation von Finanzmitteln führen, wobei auch das strikt daran orientierte Leistungsniveau zu kon­
servativ angesetzt scheint.
Eine Bewertung nach dem risikolosen Zinssatz dürfte hin­
gegen vor allem bei Restrukturierungen bzw. der Aus­
gliederung von Mitarbeitern zum Tragen kommen, wenn die
mit einem Rentnerbestand verbundenen Annuitäten möglichst risikofrei an einen anderen Vorsorgeträger (zum Beispiel an eine Sammelstiftung einer Lebensversicherungs­
gesellschaft) übertragen werden sollen ("Buyout"). In diesen
Fällen wird die bisherige Fortführung der Vorsorge verunmöglicht, weshalb die finanzielle Situation unter Umständen
nach ­liquidationsbilanziellen Kriterien beurteilt werden
muss. Dies resultiert in einer Kluft zwischen dem gemäss dem
regu­latorischen Zinssatz zurückgestellten Deckungskapital
der Rentner und der für die Übertragung der Rentenverpflich­
tungen notwendigen Einmalprämie (basierend auf dem
­risikolosen Zinssatz). Dabei stellt sich die Frage, wer für diese
Differenz aufkommt. Im besten Fall springt der Arbeitgeber
in die Bresche, was in der Praxis glücklicherweise häufig vor­
kommt. Denkbar ist jedoch auch, dass die austretenden ak­
tiven Versicherten den Preis bezahlen, indem sie im ­Rahmen
der Teil- oder Gesamtliquidation eine empfindliche Kürzung
ihrer Austrittsleistung hinnehmen müssen.
Festlegung der Umwandlungssätze
Auf einer ganz anderen Ebene spielt sich hingegen der
technische Zinssatz ab, der dem gesetzlich festgelegten
Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent zugrunde liegt.
Für die Finanzierung dieses Umwandlungssatzes sind
mehr als 4,5 Prozent jährliche Rendite notwendig (4 Prozent
technischer Zins plus mindestens 0,5 Prozent für die Finanzierung der mit der Zunahme der Lebenserwartung ver­
bundenen Kosten). Damit wird offensichtlich, dass zwischen
den gesetzlichen Vorgaben und den Realitäten an den
­Kapitalmärkten eine gewaltige Asymmetrie herrscht. Während sich umhüllende Kassen immerhin auf das Anrechnungsprinzip berufen und den gesetzlichen Umwandlungssatz entsprechend unterschreiten können, bleibt diese
Möglichkeit den ausschliesslich im Obligatoriumsbereich
­tätigen Kassen verwehrt. Wir haben also auf der einen
Seite absolute Rentengarantien, die eine Rendite von rund
4,5 Prozent erfordern, während sich an den Kapital­
märkten mit vertretbarem Risiko kaum mehr als 2 Prozent
­ rtrag erzielen lässt.
E
Wie oben aufgezeigt, liegt der auf einem risikoarmen
­technischen Zinssatz von 2 Prozent (marktnahe Bewertung)
be­ruhende Umwandlungssatz zwischen 5,3 und 5,6 Prozent.7 Vor dem Hintergrund der heutigen makroöko­
nomischen und demografischen Situation dürfte sich die
Höhe eines langfristig garantierten Mindestumwandlungs­
satzes, der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch nachhaltig und sicher finanzierbar ist, ungefähr in diesem
­Bereich bewegen.
Variable Renten
Es ist offensichtlich, dass zwischen dem gesetzlichen Umwandlungssatz und dem versicherungstechnisch risiko­
armen Umwandlungssatz ein beträchtlicher Unterschied
­besteht, was sich letztlich natürlich auf die Höhe der
­Altersleistungen auswirkt. Diese Lücke kann und soll durch
eine höhere Flexibilität bei der Leistungserbringung jedoch teilweise ausgeglichen werden. Die Idee dabei ist,
dass Rentenbezüger, die ihre Renten aufgrund eines nachhaltig garantierten Mindestumwandlungssatzes beziehen,
von den den Mindestzins übersteigenden Anlage­erträgen
durch Gewährung von Bonusrenten profitieren können.
7
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskasse UBS liegen
­b eispielsweise in diesem Bereich (Alter 64).
33
Grundsätzlich sollte sich jede garantierte Leistung an den
marktmässigen Gegebenheiten ausrichten, wobei der
­Bewertung eine relativ risikoarme Investition (zum Beispiel
erstklassige Unternehmensanleihen nach IAS) zugrunde
­gelegt wird. Demgegenüber wäre der nicht garantierte Teil
der Altersrente in Abhängigkeit zur mittel- bis langfristig
­effektiv erzielten Vermögensrendite auszurichten.
Beipiel: Geht man von einer langfristig erzielbaren Ver­
mögensrendite von rund 4 Prozent aus, so könnten bei­
spielsweise ein garantierter Mindestumwandlungssatz von
5,4 Prozent sowie ein variabler Umwandlungssatz von
0,6 bis 0,9 Prozent (Bonusrente) finanziert werden. Ins­
gesamt würde sich die Leistung also auf 6,0 bis 6,3 Prozent
belaufen.
Die Einführung eines variablen Rententeils (Bonusrente)
z
­ usammen mit einem nachhaltig festgelegten Mindest­
umwandlungssatzes (das heisst auf risikoarmer Basis) hätte
eine Reihe beträchtlicher Vorteile:
•Die Kosten für die aufwendigen Garantien würden
­wegfallen. Die Vorsorgeeinrichtung könnte folglich risiko­
reicher anlegen und damit ihre Opportunitätschancen
auf überdurchschnittliche Vermögensrenditen erhöhen.
Diese Mittel würden potenziell für Leistungserhöhungen
zur Verfügung stehen.
•Die Transfers zwischen Aktiven und Rentnern würden
wegfallen.
•Die mit der Ausgliederung von Rentnerbeständen ver­
bundenen Kosten (Ausfinanzierung) würden nicht mehr
einseitig zu Lasten der aktiven Versicherten gehen.
•Künftige Mehrerträge, real oder nominell aufgrund in­
flationärer Entwicklungen, kämen automatisch und
­ungeschmälert den Rentnern zugute.
•Die ständigen Bemühungen um ausreichende Deckungsgrade würden verringert, was gleichzeitig die Stabilität
der Kassen erhöht.
•Durch die Reduktion der Garantien würden sich die
­gemäss IAS auszuweisenden Arbeitgeberverpflichtungen
verringern.
•Die "Zeitbombe" ungenügend gedeckter Verpflichtungen
könnte entschärft werden.
•Insgesamt würde die Stabilität der 2. Säule gestärkt, was
auch ihrer Reputation zugutekommt.
34
Natürlich hat die Einführung eines variablen Rentenmodells
den Nachteil, dass das garantierte Vorsorgeniveau der
­Versicherten gesenkt wird. Die Notwendigkeit von Leistungsanpassungen ist jedoch eine Konsequenz des makroökonomischen und demografischen Umfelds (Tiefzinsphase,
Langlebigkeit), was letztlich auch von der Politik und
dem Souverän akzeptiert werden muss. Das Beharren auf
Leistungsversprechen, die nicht mehr finanzierbar sind
­beziehungsweise deren Kosten einseitig von einer Gruppe
der Versicherten (vor allem Versicherte bis Alter 50) zu
­tragen sind, ist aber auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Will man die viel gepriesene Generationensolidarität nicht
überstrapazieren, muss das heutige System Anpassungen
erfahren. Im Interesse aller Vorsorgebeteiligten an einer
­fairen und ausgewogenen Altersvorsorge sind dabei grundsätzlich alle Ansätze zu begrüssen, die eine Korrektur der
jetzigen Missverhältnisse versprechen. Dass damit letztlich
eine Reduktion gewisser Garantien verbunden ist, muss
­aufgrund des übergeordneten Interesses an einer nachhaltig
finanzierten 2. Säule wohl oder übel hingenommen werden.­
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Resultate der Umfrage 2013
Inhaltsübersicht
AUmfrageteilnehmer
37
1 Die Teilnehmer der Umfrage 2013 und ihre Charakteristiken
2 Vorsorgevermögen nach Rechtsform
3 Zusammensetzung der Teilnehmer nach Grössenklassen
4 Breite Streuung der teilnehmenden Kassen
B
Vermögensanlage und Performance
5 Asset Allocation im Mehrjahresvergleich
6 Änderung der strategischen Ausrichtung
7 Asset Alloction: Ist- und Zielgrössen
8 Veränderung des Anteils indexierter Anlagen
9 Erfreuliche Renditen in einem Ausnahmejahr
10 Performanceresultate liegen eng beisammen
11 Performance und Kassengrösse
39
C
Wertpapierleihe (Securities Lending)
12 Wertpapierleihe rückläufig
13 Begrenzung der Ausleihe
14 Was spricht gegen die Wertpapierleihe?
43
D
Kosten von Verwaltung und Vermögensanlage
15 Allgemeine Verwaltungskosten
16 Kosten der Vermögensverwaltung
17 Gesamte Verwaltungskosten
18 Neuverhandlung der Vermögensverwaltungsmandate
19 TER und Kostentransparenz
20 Verwaltungskosten Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen
45
E
Zinsen und Umwandlungssatz
21 Verzinsung der Sparguthaben
22 Ungleichgewicht zwischen Aktiven und Rentnern
23 Verhältnis Aktive und Rentner
24 Technischer Zins im Beitragsprimat
25 Verteilung technischer Zinssatz 2012
26 Anpassung des technischen Zinses
27 Umwandlungssatz in umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen
28 Versichertenalter, ab dem Sparbeiträge erhoben werden
48
FDeckungsgrad
29 Die mittelfristige Entwicklung
30 Deckungsgrad nach Kassenkategorie seit 2010
31 Verteilung der Deckungsgrade
32 Verteilung der Deckungsgrade 2011–2012
33Sanierungsmassnahmen
53
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
35
GVersicherte
34 Neurentner und Kapitalbezug
54
HKoordinationsabzug
35 Entwicklung und Form des Koordinationsabzug bei privaten Vorsorgeeinrichtungen
36 Entwicklung und Form des Koordinationsabzugs bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
55
I
56
36
Technische Grundlagen
37 Die verwendeten technischen Grundlagen
38 Periodentafeln oder Generationentafeln
39 Stand der Anpassung bei den technischen Grundlagen
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
AUmfrageteilnehmer
1
Die Teilnehmer der Umfrage 2013 und ihre Charakteristiken
Teilnehmende autonome und
teilautonome ­Vorsorgeeinrichtungen
343 (340 Vorjahr)
Erfasstes Vorsorgevermögen
CHF 471 (437) Mrd.
Pensionskassen und geschlossene
­Gemeinschafts­stiftungen
297, davon
51 öffentlich-rechtliche,
27 mit und 23 ohne Vollkapitalisierung
(1 Vorsorgeeinrichtung ohne Angabe)
Vorsorgevermögen
CHF 316 (316) Mrd.
Offene Gemeinschaftsstiftungen
28
Vorsorgevermögen
CHF 81 (57) Mrd.
Sammelstiftungen
18
Vorsorgevermögen
CHF 74 (64) Mrd.
Anzahl Destinatäre
2.8 (2.5) Mio.
Aktive
2.1 Mio., davon
0.6 Mio. in öffentlich-rechtlichen und
1.5 Mio. in privatrechtlichen VE
Rentenbezüger
0.7 Mio., davon
0.3 Mio. in öffentlich-rechtlichen und
0.4 Mio. in privatrechtlichen VE
2
Die Umfrage 2013 (mit Daten per 31. Dezember 2012) ist
wiederum auf erfreuliche Resonanz bei den Vorsorge­
einrichtungen gestossen. Beim erfassten Vermögen wurde
ein neuer Höchstwert erreicht. Die Swisscanto Umfrage
hat damit ihre Bedeutung für die berufliche Vorsorge der
Schweiz bestätigt. Aufgrund der grossen Anzahl der
­Teilnehmer aus allen Kategorien der Vorsorgeeinrichtungen
liefert sie Resultate, die für die Gesamtheit der 2. Säule
als repräsentativ gelten dürfen.
Vorsorgevermögen nach Rechtsform
Vorsorgevermögen in CHF Mrd.
600
500
471
400
300
286
200
113
100
0
72
185
Total
Privatrechtlich
Öffentlichrechtlich
Öffentlichrechtlich
Vollkap.
Öffentlichrechtlich
Teilkap.
Vom Vorsorgevermögen der teilnehmenden Kassen mit total
CHF 471 Mrd. stammen CHF 286 Mrd. von privatrecht­
lichen Vorsorgeeinrichtungen. Mit CHF 185 Mrd. Vermögen
sind die öffentlich-rechtlichen Kassen erneut stark vertreten –
mit einem Anteil von 39% am Gesamtvermögen. Gesamtschweizerisch beträgt das Vermögen der öffent­lichen
­Kassen gemäss Pensionskassenstatistik des BFS 2011 rund
CHF 182 Mrd. oder 29% der gesamten Aktiven von
CHF 625 Mrd. Die öffentlich-rechtlichen Kassen sind damit
in der Studie relativ zum Gesamtmarkt übervertreten.
­Erfreulich ist, dass fast alle öffentlich-­rechtlichen Kassen
an der Umfrage teilgenommen haben.
Die CHF 185 Mrd. Vermögen der öffentlich-rechtlichen
­ assen teilen sich auf in 113 Mrd. von Kassen mit VollkapiK
talisierung und 72 Mrd. mit Teilkapitalisierung.
Der mit der Strukturreform neu definierten Unterscheidung
zwischen Kassen mit Voll- und solchen mit Teilkapitalisierung wird in der Studie wo immer relevant Rechnung getragen. Per 1. Januar 2014 müssen die öffentlich-rechtlichen
Kassen entschieden haben, ob sie dem System der Voll- oder
der Teilkapitalisierung folgen werden. Bei der Teilkapitali­
sierung sind sie verpflichtet, innerhalb von 40 Jahren einen
Mindestdeckungsgrad von 80% zu erreichen. Einmal erreichte Deckungsgrade müssen gehalten werden.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
37
3
Zusammensetzung der Teilnehmer nach Grössenklassen
%-Anteile am Vermögen
70
86.3
60
57.7
50
40
28.6
30
20
10
0
0.3
0.7
50
Mio.
50–100
Mio.
5.6
7.3
100–500
Mio.
500–1000
Mio.
1000–5000
Mio.
> 5000
Mio.
Die 2. Säule wird dominiert von einer relativ geringen
Zahl grosser Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen
von über CHF 1 Mrd. Dies geht auch aus den Daten
der offi­ziellen Pensionskassenstatistik 2011 hervor. Sie zeigt
einen Anteil dieser Kassen von 68% am Gesamtvermögen.
Nach Anzahl machen sie mit 106 von 2265 Kassen jedoch
nur 5% aus. In unserer Studie ist ihr Vermögensanteil mit
86% noch deutlich höher. 88 der teilnehmenden 343 Pen­
sionskassen weisen ein Vermögen von über CHF 1 Mrd.
auf. Aus dieser Kategorie der grossen Vorsorgeeinrichtungen
haben über 80% an der Umfrage teilgenommen.
Breite Streuung der teilnehmenden Kassen
4
Trotz der starken Vertretung der grossen Vorsorgeeinrichtungen sind in der Studie auch die anderen Grössenkategorien
gut vertreten. So haben 15 der teilnehmenden Kassen
­weniger als 100 Destinatäre. Am anderen Ende der Skala
zählen wir insgesamt 58 mit über 10 000 Versicherten.
Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
120
111
100
80
61
60
49
40
33
23
20
0
15
0
<100
8
3
100–499
500–999
8
7
1000–
4999
5000–
9999
Anzahl Destinatäre pro Vorsorgeeinrichtung
■ Öffentlich-rechtlich
38
■ Privatrechtlich
25
10 000
Wie unterscheiden sich die beiden Kategorien an den
­Enden des Spektrums? Das Medianvermögen liegt bei den
kleinen Kassen bei CHF 7 Mio., bei den Grossen beträgt
es CHF 6,2 Mrd.; der vermögensgewichtete Deckungsgrad
erreichte 110% bei den kleinen respektive 107% bei den
­grossen privaten Kassen und 90% bei den öffentlichen Kas­
sen und schliesslich erzielten die ­kleinen Kassen eine
­Medianperformance von 6,2% gegenüber 7,4% der grossen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
B
Vermögensanlage und Performance
5
Asset Allocation im Mehrjahresvergleich
Anteile in %
100
2.4
0.6
2.5
1.9
1.5 5.0
4.7
1.5 3.0
3.2
0.9
3.0 3.3
0.9 4.3
2.5
80
18.4
17.9
17.5
60
27.0
29.0
30.7
29.3
22.9
26.9
38.3
37.9
37.5
37.8
40.2
38.5
1.4
6.2
1.3
6.2
7.0
1.2
7.9
6.9
0.7 4.8
2.3
17.1
18.5
1.2 5.1
1.8
0.9 5.5
1.6
0.7
1.6
19.5
20.7
20.3
27.4
26.0
27.6
36.7
37.2
35.8
19.9
40
Es ist in der Abbildung optisch leicht zu erkennen, dass die
durchschnittliche Asset Allocation über die Jahre ziemlich
stabil geblieben ist. Gut ersichtlich ist auch die gegenläufige
Entwicklung der Aktien und Obligationenanteile über die
Jahre. Nach Kurseinbrüchen an den Aktienmärkten nehmen
die derzeit wertmässig stabileren Obligationen automa­
tisch einen grösseren Anteil ein, ohne dass damit jeweils gezielte Strategieänderungen verbunden wären.
20
0
1.9
7.3
2004
2.1
2005
2006
■ Liquide Mittel
■ Anlagen beim
Arbeitgeber
2007
1.1
2008
1.1
2009
■ Obligationen
■ Aktien
■ Immobilien
0.9
7.3
2010
1.1
7.5
2011
7.4
2012
■ Hypotheken
■ Alternative Anlagen
■ Übrige
Lediglich ein knappes Drittel der teilnehmenden Kassen hat
im Berichtsjahr – überwiegend geringfügige – Strategie­
änderungen vorgenommen. Der Immobilienanteil weist eine
leichte Steigerungstendenz auf. Der geringfügige Rückgang
im vergangenen Jahr ist auf den gleichen Mechanismus
wie bei den Obligationen zurückzuführen und primär Folge
der höheren Aktienbewertung.
Trotz der guten Kursentwicklung im Berichtsjahr liegen die
Aktien mit einem Anteil 27,6% noch deutlich unter dem
Höchstwert von 30,7% Ende 2006. Auffallend ist der mit
7,4% nach wie vor hohe Anteil an liquiden Mitteln; dies
­ iner faktischen Nullverzinsung.
trotz e
6
Änderung der strategischen Ausrichtung
In %
Liquidität
26
Aktien Schweiz
24
31
Aktien Ausland
42
Obligationen Ausland
27
36
34
46
10
Immobilien Ausland
30
46
8
76
14
17
0
41
53
Immobilien Schweiz
Alternative Anlagen
10
76
42
17
20
Obligationen Schweiz
50
27
57
26
20
■ Zielwert erhöht
30
40
50
60
■ Zielwert gesenkt
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
70
80
Welche Anlagekategorien wurden 2012 erhöht, welche
­gesenkt? Etwa 30% der Pensionskassen haben 2012
­Änderungen bei der strategischen Asset Allocation vorgenommen. 53% dieser Kassen haben den Anteil Obliga­
tionen gesenkt; im Gegenzug haben gleichzeitig 46% die
Immo­bilienquote erhöht. Tendenziell erhöht wurde auch
der Anteil Aktien Ausland. Die alternativen Anlagen wurden
in den letzten Jahren stetig leicht erhöht. Dieser Trend
hat sich 2012 erstmals gedreht. Während 17% den Anteil
erhöht ­haben, fanden bei 26% Reduktionen statt.
90 100
■ Keine Veränderung
39
7
Asset Alloction: Ist- und Zielgrössen
Wie sieht die Ist-Allokation im Vergleich zur Benchmark­
gewichtung aus? Die Kassen halten immer noch mehr als
­doppelt so viele liquide Mittel wie vorgesehen, nämlich
7,4% gegenüber einem Zielwert von 3,1%. Auf der Gegenseite besteht ein deutliches Untergewicht Ist zu Ziel nur
bei den Obligationen. Hier hoffen die Marktteilnehmer
wohl schon seit längerer Zeit auf höhere Zinsen. Bei den
Aktien liegt man praktisch auf Zielhöhe.
In %
100
0.7
1.6
0.3
2.0
5.5
80
60
6.0
20.3
21.0
27.6
27.8
35.8
39.1
40
20
1.1
0
3.1
Ziel
■ Liquide Mittel
■ Anlagen beim
Arbeitgeber
8
0.6
7.4
Ist
■ Obligationen
■ Aktien
■ Immobilien
■ Hypotheken
■ Alternative Anlagen
■ Übrige
Veränderung des Anteils indexierter Anlagen 2012
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
Total
21
Öffentlichrechtlich
63
33
3
52
13
4
11
57
Privatrechtlich
18
0
■ Erhöht
40
66
10
20
30
40
■ Nicht verändert
50
3
60
70
■ Reduziert
80
13
2
90 100
■ Weiss nicht
Vielfach werden Indexanlagen als probates Mittel zur
­Reduktion der Kosten für die Vermögensanlage empfohlen.
Die ermittelten Daten zeigen, dass die Vorsorgeeinrich­
tungen dem Ratschlag durchaus nicht abgeneigt sind und
verstärkt auf Indexprodukte setzen. Es sind vor allem die
­öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, bei denen ein
Drittel 2012 die entsprechenden Anteile erhöht haben;
­geringer scheint hingegen die Neigung bei den privaten
Kassen.
Generell liegt der durchschnittliche Anteil indexierter An­
lagen bei 25%. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorge­
einrichtungen sind es 31%, während dieser bei den privat-­
rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen etwas kleiner ist und
23% beträgt.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
9
Erfreuliche Renditen in einem Ausnahmejahr
Performance in %
30
20
10.89
10
0
6.20
4.29
10.31
2.94
1.94
–10
7.17
–0.34
–12.59
–20
–30
–40
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Der Mittelwert der Performance 2012 betrug +7,2% – der
Median 7,1%. Die beste Performance lag bei 17,9%, die
schlechteste erfasste Rendite betrug +0,7%. Dies war eine
Kasse, die wohl aus speziellen Gründen liquide Mittel
von über 60% hielt. Die beste Kasse hielt per Jahresende
2012 rund 29% Aktien, davon 16% Aktien Schweiz, sowie
einen Immobilienanteil von fast 30%. Allein mit der Asset
Allocation ist diese sehr gute Performance nicht zu erklären.
Nach einem mässigen 2010 und einem sauren Jahrgang
2011 geht das Jahr 2012 als sehr guter Jahrgang in die
­Performancegeschichte ein.
Mittelwert
Im laufenden Jahr hat sich die Entwicklung nach einem
­guten Start etwas abgeflacht. Die nach der Struktur des Vermögens (Asset Allocation) errechnete Performance ergibt
für die erfassten Kassen im Zeitraum 1. Januar 2013 bis
30. Juni 2013 eine Rendite von 3,2% (vermögensgewichtet).
Zwischen den öffentlich- und den privatrechtlichen Kassen
lassen sich nur geringe Unterschiede erkennen. ­Dabei handelt es sich um eine konservative Renditeschätzung, da die
Berechnungen auf der Vermögensallokation der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2012 basieren.
10
Performanceresultate liegen eng beisammen
Auch wenn die Spannweite zwischen der besten und der
schlechtesten Kasse beträchtlich ist, liegen die erzielten
­Renditen doch in ihrer grossen Mehrheit nahe zusammen.
Knapp 91% der Kassen – die beiden roten Balken zu­
sammengezählt – erreichten eine Rendite zwischen 5% und
10%. Der Mittelwert beträgt 7,2% (Vorjahr –0,3%).
Performance in %
> 10
3.3
Mittelwert 7.17%
7.6 bis 10
33.8
5.1 bis 7.5
57.0
2.6 bis 5
5.6
0 bis 2.5
0.3
0
10
20
30
40
50
60
70
%-Anzahl Vorsorgeeinrichtungen pro Bandbreite
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
41
11
Performance und Kassengrösse
Performance in %
9
8
7
6
6.3
7.7
7.1
6.7
7.6
7.5
5
4
3
2.5
3.0
2.8
3.5
3.3
3.3
2
1
0
50 Mio.
50–100
Mio.
100–500
Mio.
■ 2012
42
500–1000
Mio.
1000–5000
Mio.
>5000
Mio.
Die Durchschnittsrenditen über die letzten acht Jahre liegen
zwischen 2,5% und 3,5% pro Jahr, wobei die grösseren
Kassen über diesen Zeitraum etwas besser abschnitten als
die kleineren. Dies war in der Vergan­genheit aber nicht
­immer der Fall. Die Performancediffe­renzen zwischen den
grossen und den kleinen Kassen e
­ rklären sich nur zu e
­ inem
kleinen Teil mit den Kostenvor­teilen der grösseren. Der Haupt­
grund liegt in der unterschiedlichen Vermö­gens­aufteilung.
Grössere Kassen weisen tendenziell höhere A
­ ktienbestände
auf, wovon sie letztes Jahr profitierten, ­sowie eine geringe
­Liquidität, die jedoch nichts abwirft.
■ Über 8 Jahre p.a.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
C
Wertpapierleihe (Securities Lending)
12
Wertpapierleihe rückläufig
Swisscanto hat im vergangenen Jahr die Aktivitäten im
S
­ ecurities Lending aufgegeben. Die Befragung zeigt, dass
auch bei den Vorsorgeeinrichtungen das Interesse rück­
läufig war.
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
80
71
70
60
40
40
33
30
30
22
20
10
0
54
53
50
4
6
<=50 Mio.
4
3
0
50–100
Mio.
100–500
Mio.
■ 1. Januar 2008
500–1000
Mio.
1000–5000
Mio.
>5000
Mio.
Gemäss Daten für den 1. Januar 2008 hat rund ein ­Drittel
der Kassen mit Vermögen zwischen CHF 50 Mio. und CHF
1 Mrd. die Wertpapierleihe benützt; gemäss der ­aktuellen
Umfrage per 31. Dezember 2012 ist dieser Anteil auf etwa
5% zurückgegangen. Das heisst, für diese K
­ ategorie der
Kassen spielt sie praktisch keine Rolle mehr.
Ein Rückgang des Interesses lässt sich auch bei den
­grös­seren Kassen ab CHF 1 Mrd. Vermögen beobachten,
­allerdings in geringerem Ausmass. Für die Kassen mit
CHF 1 Mrd. bis CHF 5 Mrd. Vermögen ging der Anteil von
53 auf 22% zurück, für die sehr grossen Kassen mit noch
höheren Vermögen von 71 auf 54%.
■ 31. Dezember 2012
Wie sich das Ausleihevolumen bei jenen Kassen ent­
wickelt hat, die weiterhin das Securities Lending betreiben,
wurde nicht erhoben. Es dürfte aber tendenziell auch zurückgegangen sein.
13
Begrenzung der Ausleihe
%-Anteile Vorsorgeeinrichtungen mit Wertpapierleihe
30
Mittelwert
27
31%
25
20
20
15
13
13
Die Kassen haben in ihren Anlagereglementen festzulegen,
wie hoch der maximale Anteil am Gesamtvermögen ist, der
ausgeliehen werden darf. Bei rund drei Vierteln der Kassen
liegt dieser Anteil bei etwa 10% bis 40%, bei einem Viertel
zwischen rund 50% und 80%. Werte zwischen 40% und
50% wurden keine ermittelt.
13
10
7
7
5
0
0
<10%
10–<20% 20–<30% 30–<40% 40–<50% 50–<60% 60–<70%
80%+
Maximalanteil des Gesamtvermögens, der durch Wertpapierleihe ausgeliehen werden kann
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
43
14
Was spricht gegen die Wertpapierleihe?
% der Vorsorgeeinrichtungen, die Wertpapierleihe betreiben
48
Zu hohes Gegenparteirisiko
46
Intransparenz
26
Möglicher Wertverlust der Sicherheit
Analgereglement verbietet
Securities Lending
25
17
Erhöhte Verlustrisiken
11
Operationelle Risiken
Hege Funds tätigen keine Leerläufe
12
Einschränkung der Anlegerrechte
8
Inhärente Interessenkonflikte
10
Wertpapierleihe im Fokus
der Regulatoren
5
0
44
Was spricht aus Sicht der Vorsorgeeinrichtungen gegen
die Wertpapierleihe? Es werden im Wesentlichen zwei
Gründe genannt: zu hohes Gegenparteirisiko und Intransparenz. Das Thema Gegenparteirisiko ist mit der Finanzkrise
von 2008 und dem Zusammenbruch von Lehman Brothers in
das Bewusstsein der Anleger gelangt, dann aber intensiv
und nachhaltig. Die häufige Erwähnung des Punkts "Intransparenz" verweist darauf, dass nicht bekannt ist, an wen
und zu welchen Kosten die Wertpapiere verliehen werden.
10
20
30
40
50
60
Festzustellen ist aber auch, dass bei jenen Vorsorgeein­
richtungen, die weiterhin das Securities Lending betreiben,
das Thema Sicherheit grossgeschrieben wird.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
D
Kosten von Verwaltung und Vermögensanlage
15
Allgemeine Verwaltungskosten
%-Anteile Vorsorgeeinrichtungen pro Kostengrösse
45
40
40
Mittelwert
38
35
30
30
25
20
27
22
15
12
10
11
8
6
5
0
CHF 236
Öffentlich-rechtlich CHF 160
Privatrechtlich
CHF 250
2
1–100
101–
150
151–
250
251–
400
0
401–
600
3
601–
800
0 0
0 0
801–
1000
>1000
Kosten in CHF pro Jahr
■ Öffentlich-rechtlich
16
■ Privatrechtlich
Kosten der Vermögensverwaltung
%-Anteile Vorsorgeeinrichtungen pro Kostengrösse
35
32
30
Mittelwert 0.19%
Median
0.16%
28
28
25
23
20
18
17
16
15
10
5
0
Die Angaben zu den allgemeinen Verwaltungskosten
­(Versichertenverwaltung) zeigen die grosse Bandbreite der
­ermittelten Daten. Die Höhe der Kosten ist abhängig von
der Grösse der Vorsorgeeinrichtungen. Sie reichen von u
­ nter
CHF 100 bis zu über CHF 800 pro Destinatär. Bemerkenswert beim Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist der
deutliche Rückgang, der sich in allen Bereichen er­geben hat.
So ist der Mittelwert über alle Kassen von CHF 295 auf
CHF 236 gesunken, bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von CHF 316 auf CHF 250 und bei öffentlichrechtlichen von CHF 189 auf CHF 160. Das ist innerhalb des
kurzen Zeitraums von einem Jahr eine bemerkenswerte
­Verringerung. Wir interpretieren dies als Ausdruck des offenbar intensiven Kostenbewusstseins in der 2. Säule. Der
­Unterschied zwischen den privaten und öffentlichen Pen­sions­
kassen lässt sich auf die grössere durchschnittliche Versichertenzahl bei Letzteren zurückführen. Auch über die mittlere Frist zeigt sich der Trend zur Kostensenkung deutlich.
Für 2008 wurde in der Umfrage noch ein globaler Mittelwert
von CHF 330 ermittelt.
9
9
6
4
4 4
0
n.a.
0.10
>0.10
>0.15
>0.25
>0.35
0
>0.45
Kosten Vermögensverwaltung in % pro Jahr
■ Öffentlich-rechtlich
■ Privatrechtlich
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
2
>0.55
Die Vermögensverwaltungskosten haben in den vergan­ge­
nen Jahren eine politische Dimension erhalten, was vor dem
Hintergrund der intensiven Auseinandersetzungen um den
Finanzsektor sowie der andauernden Gehaltsdis­kussionen
zu sehen ist. Der Trend nach unten scheint jedoch gestoppt. So wurden für 2012 ein Mittelwert von 0,19% und
ein Median von 0,16% ermittelt. Beide Werte sind im Vergleich zu 2011 unverändert.
Zu beachten ist, dass in den Daten lediglich die in der
­Betriebsrechnung ausgewiesenen Kosten enthalten sind, die
mit den Ausschüttungen verrechneten Kosten bei Kollektiv­
anlagen hingegen fehlen. Gesamtkosten auf TER-Basis werden
erst aufgrund der am 1. Januar 2013 in Kraft ge­tretenen
Weisung der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge
über die Ausweisung der Vermögensverwaltungskosten
­erfass- und vergleichbar.
45
17
Gesamte Verwaltungskosten
Median Gesamtkosten pro Destinatär in CHF
1400
1200
1169
1000
800
902
801
719
665
745
639
600
608
483 481
400
430
345
200
0
<250
250–500
500–1000
1000–5000 5000–10 000
■ Umfrage 2008
>10 000
■ Umfrage 2013
Die Abbildung zeigt einerseits die Abhängigkeit der Gesamtkosten pro Destinatär von der Grösse der Vorsorge­
einrichtung, andererseits die bemerkenswerte Reduktion der
Aufwendungen in den letzten Jahren. In den der Berechnung der Gesamtkosten enthalten sind die Kosten für die allgemeine Verwaltung (ohne Revision/Experten/Aufsicht),
Kosten für Marketing und Werbung und die Kosten für die
Vermögensverwaltung gemäss Betriebsrechnung. Erstaunlich sind insbesondere die Fortschritte, die bei den kleinen
Vorsorgeeinrichtungen mit unter 250 Versicherten erzielt
worden sind. Mit wachsender Grösse ist der Spielraum für
Einsparungen geringer, doch selbst bei den sehr grossen
Kassen mit über 10 000 Destinatären konnten die Kosten
seit 2008 noch um 20% verringert werden. Es handelt sich
hier um einen kaum bekannten Tatbestand, der insbesondere in der Auseinandersetzung um die angeblich zu hohen
Durchführungskosten der 2. Säule wenig Beachtung findet.
Wird auf die Grösse des PK-Vermögens abgestellt, ergeben
sich folgende Mediankosten pro Destinatär:
–bis CHF 500 Mio: CHF 575,
–CHF 500 bis 1000 Mio: CHF 519,
–über CHF 1000 Mio: CHF 362.
18
Neuverhandlung der Vermögensverwaltungsmandate
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
Total
31
Öffentlichrechtlich
62
47
7
2
51
57
Privatrechtlich
28
0
10
20
■ Ja
46
8 2
64
30
40
50
■ Nein
60
70
80
Die Resultate der Erhebung lassen erkennen, dass bei den
Kassen ein hohes Kostenbewusstsein besteht und dies auch
konkrete Folgen hat. Dazu gehört die Neuverhandlung
von Vermögensverwaltungsmandaten. Fast ein Drittel der
Kassen hat solche im vergangenen Jahr durchgeführt,
­wobei zu beachten ist, dass entgegen der weitverbreiteten
Kritik an den Finanzdienstleistern die Kosten in der Schweiz
vergleichsweise auf einem international tiefen Niveau
­liegen.
90 100
■ Weiss nicht
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
19
TER und Kostentransparenz
Mit der Weisung der Oberaufsichtskommission OAK-BV
zur Ausweisung der Vermögensverwaltungskosten wurden
­erstmals verbindliche Grundlagen für die Anwendung von
TER-Modellen und ihrer Umsetzung in der Jahresrechnung
von Vorsorgeeinrichtungen gelegt. Diese umfassen auch
die sogenannt intransparenten Anlagen, deren Erträge mit
den Kosten verrechnet werden.
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
Total
62
Öffentlichrechtlich
38
60
40
57
Privatrechtlich
62
0
10
20
2
38
30
40
50
■ Ja
60
70
80
90 100
■ Nein
Was die kostentransparenten Anlagen betrifft, wurden
­diesbezüglich in den letzten Jahren bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Wie die Daten in der Abbildung zeigen,
weisen bereits gut 60% der Kassen die TER aus kostentransparenten Anlagen im Anhang der Jahresrechnung aus.
Mit der neuen Weisung werden die TER vereinheitlicht und
die Kosten sind in die Betriebsrechnung aufzunehmen. Das
wird die Transparenz für die Vermögensverwaltungskosten
nochmals wesentlich verbessern – aber nicht verbilligen, ist
man versucht anzufügen.
20
Verwaltungskosten Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Mediankosten pro Destinatär in CHF
400
350
14
300
49
250
11
32
200
150
135
17
8
19
263
100
209
203
201
50
0
Total
1000–5000
5000 –10 000
>10 000
Zwischen der Grösse der Vorsorgeeinrichtung und der Höhe
der Verwaltungskosten lässt sich bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Umfrage kein eindeutiger Zusammenhang herauslesen. Zwar melden erwartungsgemäss
die grössten Einrichtungen mit über 10 000 Versicherten die
tiefsten Kosten, die kleineren mit unter 5000 Versicherten
­geben jedoch etwas kleinere Gesamtkosten an als die mitt­
leren. Als Median wurden über alle Kategorien Kosten
in Höhe von CHF 252 pro Destinatär ermittelt, wovon CHF 32
auf die Makler- und Brokertätigkeit entfallen und CHF 11
auf Experte, Revision und Aufsicht.
Anzahl Destinatäre pro Vorsorgeeinrichtung
■ Allgemeine Verwaltungskosten
■ Marketing, Makler- und Brokertätigkeit
■ Revision, Aufsicht und Experten
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
47
E
Zinsen und Umwandlungssatz
21
Verzinsung der Sparguthaben
In %
8
7.17
7
6
Technischer Zins
inkl. Zunahme
der Lebenserwartung
5
4
3.60
3
2.18
2
2.05
1.98
1
0
2010
2011
Verzinsung
2012
"Verzinsung
Rentner"
Performance
2012
Der in der Regel jährlich vom Bundesrat im Herbst fest­
gesetzte BVG-Mindestzins erfährt stets grosse mediale
­Beachtung. Er bestimmt die Mindestverzinsung für das nach­
folgende Jahr, hat aber naturgemäss mit den dann erzielten
tatsächlichen Renditen nur zufällige Beziehung. Das hat sich
auch im Berichtsjahr wieder erwiesen, in dem zwar ein
Mindestsatz von 1,5% galt, hingegen von den Kassen eine
durchschnittliche Performance von 7,2% erzielt wurde.
Die bundesrätliche Massgabe hat für die Kassen dennoch
mehr als Signalcharakter; sie wird von der Mehrheit als
­Orientierungsgrösse wertnah umgesetzt. Dies ist vor der
­ungewöhnlichen Zinssituation zu sehen und der weiterhin nicht sehr komfortablen Finanzierungssituation mit über­
wiegend unzureichenden Wertschwankungsreserven. Die
tiefen Mindestzinsen erlauben den Kassen eine Stärkung der
Reserven, wobei dies in der Regel zu Lasten der Beitragszahler geht.
Die Abbildung zeigt die Entwicklung der tatsächlich an­
gewendeten Zinssätze in den Jahren 2010 bis 2012, die für
die Rentnerguthaben geltenden durchschnittlichen Zinsen
­sowie die Performance im vergangenen Jahr. Die Differenz
zwischen den Zinsen für die Aktiven sowie die Rentner
ist erheblich und Ursache für die seit Jahren andauernde
Umverteilung zwischen den Destinatären in den Pensions­
kassen.
22
Ungleichgewicht zwischen Aktiven und Rentnern
In %
8
7.17
7
6
Technischer Zins
inkl. Zunahme
der Lebenserwartung
5
4
3.60
3
2
1.98
1
0
48
2012
"Verzinsung Rentner"
Performance 2012
Die im BVG verankerte Leistungsgarantie hat zusammen
mit der andauernden Tiefzinsphase zu einer wachsenden
Kluft in der durchschnittlichen Verzinsung zwischen
den ­Altersguthaben der Aktiven und der Rentner geführt.
Während 2012 die Aktiven keine 2% erhielten, wurden
auf den Guthaben der Rentner durchschnittlich 3,6% gut­
geschrieben. Dass die Performance in beiden Fällen weit
­darüber lag, ist für die Aktiven ein geringer Trost, musste
doch die Mehr­rendite überwiegend für den Aufbau der
Schwankungs­reserven herangezogen werden. Zudem erreichte die durchschnittliche Performance über die letzten
acht Jahre nur etwa 3,3% p. a., was zwangsläufig zu der
anhaltenden Umverteilung führte.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
23
Verhältnis Aktive und Rentner
Die Umfrage ergab zur Struktur der Pensionskassen­
angehörigen ein Verhältnis von rund drei Viertel Aktiven
zu einem Viertel Rentenbezüger.
Verhältnis
aktive Versicherte vs. Rentner
in %
Während die Rentner nur etwa ein Viertel der Destinatäre
ausmachen, ist ihnen knapp die Hälfte des Vorsorgekapitals
zuzuordnen.
■ Aktive Versicherte
■ Altersrenten
16.0
76.4
■ Invalidenrenten
23.6
■ Kinderrenten
2.1
1.2
4.2
■ Ehegatten- und Partnerrenten
Anzahl
aktive Versicherte vs.Rentner
in %
Vorsorgekapital
aktive Versicherte vs. Rentner
in %
Auch diese Grössenverhältnisse belegen, wie wichtig ein
technisch angemessener Umwandlungssatz ist, bezieht sich
doch die garantierte Rente mit dem entsprechenden Umwandlungssatz resp. dem damit verbundenen technischen
Zinssatz auf das insgesamt sehr grosse Rentnerkapital.
76
52
48
24
■ Aktive Versicherte
24
■ Rentner
Technischer Zins im Beitragsprimat
Zinssatz in % im Beitragsprimat
4.50
4.25
Im Leistungsprimat 2012
Öffentlich-rechtlich 3.65%
Privatrechtlich
3.33%
4.00
3.75
3.50
3.63
3.49
3.49
3.32
3.25
3.32
3.08
3.00
2.75
2.50
2010
2011
■ Öffentlich-rechtlich
2012
■ Privatrechtlich
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Wer die Aktualitäten der 2. Säule regelmässig verfolgt,
hört häufig von teils drastischen Senkungen des technischen
­Zinses bei den Vorsorgeeinrichtungen. Die Resultate der
S
­ tudie zeigen auf, dass es sich dabei keinesfalls um Einzelfälle handelt, sondern um einen Trend, der die Gesamtheit der Pensionskassen erfasst hat. Die privatrechtlichen
Vor­sorgeeinrichtungen haben dabei Schrittmacherfunktion,
während die öffentlich-rechtlichen mit einer Verzögerung
von ein bis zwei Jahren auf deren Niveau folgen. Bei den
privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beträgt die Reduktion über zwei Jahre 0,41 Prozentpunkte, bei den öffentlichrechtlichen 0,31. In beiden Kategorien liegt der technische
Zins damit weit unter dem Wert, der dem geltenden Umwandlungssatz zugrunde liegt. Dieser beträgt rund 4%.
49
Wird die Verteilung der geltenden technischen Zinssätze
betrachtet, so fällt auf, dass sowohl bei den privat- wie bei
den öffentlich-rechtlichen Kassen fast die Hälfte heute
­einen Satz zwischen 3% und 3,25% anwendet. Unter 3%
ist ­aktuell noch keine öffentlich-rechtliche Kasse gegangen,
es liegen aber Ankündigungen für einen solchen Schritt vor;
bei den privatrechtlichen sind es hin­gegen bereits 18%. Hingegen melden 13% der teilnehmenden öffentlich-rechtlichen
­Kassen einen tech­nischen Zins von 4% und darüber; von den
privat­rechtlichen sind es bloss 6%.
Eine Analyse des technischen Zinses nach Primat der Kassen
ergibt, dass Beitragsprimatkassen mit unter CHF 500 Mio.
Vermögen einen durchschnittlichen Satz von 3,05% anwenden, die grösseren von 3,19%. Für das Leistungsprimat
­lauten die Zahlen bei 3,17% für die kleineren Kassen unter
CHF 500 Mio. und rund 3,65% für die grösseren.
25
Verteilung technischer Zinssatz 2012
Anteile in % der Vorsorgeeinrichtungen
<2% 0
3
2–<3% 0
15
3–<3.25%
43
47
6
6
3.25–<3.5%
3.5–<3.75%
31
27
3.75–<4%
1
4%+
3
13
6
0
10
20
30
40
50
Die Abbildung gibt einen detaillierten Überblick über die
angewendeten technischen Zinssätze. Sie zeigt die tendenziell höheren Sätze bei den öffentlich-rechtlichen Kassen.
Bemerkenswert, dass 3% der privaten Vorsorgeeinrichtungen
einen technischen Zins von weniger als 2% angeben, was
nahe dem risiko­losen Satz liegt und von den Beitragszahlern erheb­liche Beiträge verlangt, um ein angemessenes
Leistungs­niveau zu erreichen. Ganz anders die Situation bei
den 13% öffentlichen und 6% privaten Kassen, die weiterhin
ihre künftigen Leistungen mit mehr als 4% diskontieren. Das
schont im Moment die Finanzen, ist aber mit erheblichen
­Risiken verbunden.
■ Öffentlich-rechtlich
■ Privatrechtlich
50
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
26
Anpassung des technischen Zinses
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
55
Total
Öffentlich-rechtlich
29
43
9
7
2 4
51
57
57
Privatrechtlich
0
■
■
■
■
10
20
30
25
40
50
60
70
10
80
8 2
90 100
Haben den technischen Zins angepasst
Planen, den technischen Zins bis 2015 anzupassen
Planen, den technischen Zins bis 2015 nicht anzupassen
Weiss nicht
Der technische Zins wird bei der grossen Mehrheit der befragten Pensionskassen in den kommenden Jahren an­
gepasst – sprich gesenkt –, sofern das nicht bereits in der
jüngeren Vergangenheit geschehen ist. Das dürfte keine
Überraschung darstellen. Dass bei den öffentlich-rechtlichen
Kassen diesbezüglich ein Nachholbedarf besteht, ist ebenfalls bekannt. Die Umfrageergebnisse aber lassen erwarten,
dass die Differenzen kleiner werden.
Die in diversen Kantonen sehr heftig geführten Diskussionen
um Sanierung und künftiges Leistungsniveau der Kassen
hat die Brisanz der Frage jedermann vor Augen geführt. Je
tiefer der Zins, umso geringer das Risiko künftiger Unter­
deckung, aber auch umso höher die Sanierungskosten und
künftigen Beiträge.
Während 57% der privaten Kassen bereits eine Senkung
durchgeführt haben, sind es bloss 43% der öffentlich-­
rechtlichen, für die Gesamtheit 55%. Entsprechend ist eine
solche bis 2015 bei 51% der öffentlich-rechtlichen Kassen
vorge­sehen, aber nur noch bei 25% der privatrechtlichen.
Nicht erhoben wurde, in welchem Ausmass die geplanten
Sen­kungen ausfallen werden. Die in letzter Zeit angekündigten Anpassungen bei einigen öffentlich-rechtlichen Kassen,
­insbesondere der Publica, lassen erwarten, dass einige bedeutende Sen­kungen bevorstehen. Andererseits wird man
in Fällen von starker Unterdeckung und entsprechend hohem
Sanie­rungsbedarf auch aus politischen Überlegungen
möglicherweise etwas zurückhaltender vorgehen, um die
Finanzen der öffentlichen Hand zu schonen.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
51
27
Umwandlungssatz in umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen
Seit der Abstimmung über die Anpassung des Mindest­
umwandlungssatzes vor drei Jahren ist das Thema
­Umwandlungssatz ein Dauerbrenner in der beruflichen
­Vorsorge und dürfte es mit dem Projekt "Altersvorsorge
2020" des Bundesrats für die nächsten Jahre zweifellos
noch bleiben.
Umwandlungssatz Männer in %
8.5
8.0
7.5
7.0
6.80
6.74
6.5
6.70
6.60
6.46
6.0
5.5
5.0
2009
2010
2011
2012
2013
Was wohl der Mehrheit der Stimmbürger 2010 nicht
­bewusst war, ist die Tatsache, dass umhüllende Vorsorge­
einrichtungen ihren Satz weit unter das gesetzliche
­Minimum verringern können, sofern sie nachweislich die
BVG-Minimalleistungen erbringen.
Mittelwert
Die Umfrage zeigt, wie weit die Realitäten sich damit
­bereits von den politischen Vorgaben und Visionen entfernt
haben. Der tatsächlich angewendete durchschnittliche
­Umwandlungssatz für das Rücktrittsalter 65 ist im laufenden
Jahr unter die Marke von 6,5% gesunken und dürfte im
nächsten Jahr unter 6,4% sinken und damit unter die Marke,
die in der Abstimmung von 2010 als Zielgrösse vorgegeben
war. Die Spannweite der ermittelten Umwandlungssätze für
das Rücktrittsalter 65 liegt zwischen 5,4 und 7,2%.
28
Versichertenalter, ab dem Sparbeiträge erhoben werden
in %
90
84
80
70
60
50
40
30
20
10
0
3
3
1
3
2
2
18
20
21
22
23
24
Alter, ab dem bei Versicherten Sparbeiträge erhoben werden
52
25
Als Mittel, die höheren Beitragserfordernisse aufgrund
­eines tieferen Umwandlungssatzes zu befriedigen, wird
vielfach auf die Möglichkeit einer früheren Beitrags­
erhebung verwiesen. Auch der Bundesrat hat diese Möglichkeit in sein Konzept zur "Altersvorsorge 2020" auf­
genommen. Grundsätzlich könnten schon heute die Kassen
reglementarisch ein früheres als das im BVG festgesetzte
Altersjahr 25 Beiträge erheben. Allerdings tun sie es in der
Regel nicht. Nur 16 von 100 Kassen kennen einen früheren
Beitragsbeginn als das Normalter 25 und ganze drei haben
ihn auf Alter 18 festgelegt, also das Alter, bei dem der
­Bundesrat vorschlägt, künftig generell zu beginnen – das
heisst, falls bereits eine beitragspflichtige Anstellung
b
­ esteht.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
FDeckungsgrad
29
Die mittelfristige Entwicklung
Deckungsgrad in %, vermögensgewichtet
120
Mittelwert Zielgrösse WS-Reserven
in % des Vorsorgekapitals:
Privatrechtlich 16%
115
110
107.6*
105
100
95
90
90.3
85
80
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
■ Öffentlich-rechtlich
2011
2012
■ Privatrechtlich
* Aufgrund einer fehlerhaften Angabe bei der Datenerhebung, musste der Wert
* um 1,8 Prozentpunkte nach unten korrigiert werden.
1
Die Hochrechnungen für den Deckungsgrad im laufenden Jahr auf
B
­ asis der Umfragedaten sind im quartalsweise publizierten Swisscanto
Pensionskassenmonitor unter www.swisscanto.ch/pk-monitor
erhältlich.
30
120
115
110
107.6
105.9
102.8
100
95
98.1
100.0
95.3
90
85
80
75
70
Die Swisscantostudie verfolgt deshalb diese Grösse sowohl
in der jährlichen Umfrage wie auch mit dem Swisscanto
Pensionskassenmonitor1 aufmerksam. Aufschlussreich ist die
mittelfristige Entwicklung, wie in der Abbildung wieder­
gegeben. Sie zeigt auf, dass die sehr gute Performance im
vergangenen Jahr den Kassen zwar zu einer wesentlichen
Verbesserung ihrer Finanzkraft verholfen hat, dass aber
­weiterhin eine markante Differenz zur angegebenen mitt­
leren Zielgrösse der Wertschwankungsreserven besteht
und auch die Werte der Jahre 2005/2006 noch nicht erreicht wurden.
Deckungsgrad nach Kassenkategorie seit 2010
Deckungsgrad in %, vermögensgewichtet
105
Die Aussagekraft des Deckungsgrads für die finanzielle
­Situation einer Pensionskasse wird oft überschätzt, weil
­dafür zusätzliche Angaben etwa über die Struktur der Des­
tinatäre und den zugrunde liegenden technischen Zins
oder auch die verwendeten technischen Grundlagen notwendig wären. Aber die relativ einfach zu verstehende
Masszahl geniesst auch dank der Bedeutung, die ihr mit
dem Auslösen von gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsmassnahmen zukommt, beträchtliche Popularität.
74.1
2010
71.5
2011
■ Privatrechtlich
■ Öffentlich-rechtlich Vollkapitalisierung
■ Öffentlich-rechtlich Teilkapitalisierung
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
73.7
2012
Für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen den
­privatrechtlichen und den öffentlich-rechtlichen Vorsorge­
einrichtungen sind Letztere zu trennen nach Kassen mit ­
Voll- und solchen mit Teilkapitalisierung. Dabei zeigt sich,
dass die öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung Ende
letztes Jahr vermögensgewichtet recht genau eine Deckung
von 100% erreichten. Bis Mitte 2013 konnten sie diese
auf 101,4% steigern, was zwar technisch als volle Deckung
gilt, aber auch zeigt, dass im Durchschnitt kaum Reserven
bestehen. Zu berücksichtigen ist zudem der höhere technische Zins der öffentlich-rechtlichen Kassen, der die reale
Differenz zu den privaten über die ausgewiesenen knapp
8%punkte noch erhöht.
53
Die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung
­liegen mit einem vermögensgewichteten Deckungsgrad von
aktuell 75,2% unter der Marke von 80%, die es langfristig
(40 Jahre) für sie zu erreichen gilt. Die relativ kleine Differenz
scheint dabei kaum Anlass zur Beunruhigung zu geben,
­allerdings liegen die per 31. Dezember 2012 ermittelten
Werte in dieser Kategorie weit auseinander und reichen
von 98,2% bis zu bescheidenen und die Finanzdirektoren
wohl auch beunruhigenden 49,1% Deckung.
31
Verteilung der Deckungsgrade
Mitte 2013 lagen 48% der öffentlich-rechtlichen Kassen
mit Teilkapitalisierung unter der Zielgrösse von 80%-Deckung,
die langfristig als Zielgrösse und Mindest­niveau gilt. Jene
mit Vollkapitalisierung übertreffen alle diese Grösse, allerdings weisen 52% per Ende 2012 eine Unterdeckung
auf, bei den privatrechtlichen sind es 8 Prozent gegenüber
26% vor Jahresfrist.
%-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet)
60
57
51
50
40
30
26
22
20
22
26
22
22
15
13
10
0
00
<80%
64
9
0
80–90%
6
2
90–95%
0
4
0
0
95–100% 100–105% 105–115%
0
>115%
■ Öffentlich-rechtlich, Teilkapitalisierung
■ Öffentlich-rechtlich, Vollkapitalisierung
■ Privatrechtlich
54
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
32
Verteilung der Deckungsgrade 2011–2012
Das Jahr 2012 hat dank der guten Performance den
V
­ orsorgeeinrichtungen zu einer markanten Verbesserung
­ihrer Finanzierungssituation verholfen. Die Abbildung
zeigt dies anhand der privaten Kassen. Befanden sich Ende
2011 noch 26% in einer Unterdeckung, ist dieser Anteil
Ende 2012 auf 8% gefallen und betrug nach dem 2. Quartal
2013 noch 6%.
%-Anteile an den Deckungsgraden (gleichgewichtet)
100
92
90
80
75
70
60
50
40
30
24
20
8
10
2
0
0
<80–90%
90–<100%
DG 100%
■ Privatrechtlich 2011
■ Privatrechtlich 2012
33Sanierungsmassnahmen
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
100
90
80
70
1
65
60
50
67
63
69
83
1
3
79
78
92
40
30
20
10
0
35
33
37
31
16
2010
2011
2012
2013
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen
■ Ja
■ Nein
20
19
8
2010
2011
2012
2013
Privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen
Parallel zum Anstieg der Deckungsgrade sinkt naturgemäss
die Notwendigkeit für Sanierungen. Die Abbildung zeigt
die allgemeine Verbesserung der Finanzierungssituation anhand der rückläufigen Sanierungsmassnahmen insbesondere bei den privatrechtlichen Kassen sehr anschaulich auf.
Zu erkennen ist aber auch, dass öffentliche Kassen im laufenden Jahr als Folge einer verbreitet ungenügenden Finanzierung weiterhin noch in grossem Umfang Sanierungs­
massnahmen durchführen müssen. Seit 2010 hat sich der
Anteil der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Sanierungs­
massnahmen mit rund einem Drittel nicht wesentlich verringert; bei den privatrechtlichen hingegen auf 8% halbiert.
■ Keine Angabe
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
55
GVersicherte
34
Neurentner und Kapitalbezug
% Pensionierung mit Kapitalbezug
0
Durchschnittlich beziehen 37% der
Neurentner einen Anteil als Kapital
3
Dieser Anteil beträgt im Mittel
rund 39% des Alterskapitals
1 bis 20
3
16
21 bis 50
51
>50
30
0
10
20
30
40
%-Anzahl aller Vorsorgeeinrichtungen
50
60
Der Kapitalbezug hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und bereits zu politischen Vorstössen geführt mit dem Ziel, diesen zu begrenzen. Die Umfrage hat
zu dieser Frage erste globale Zahlen geliefert. Wie aus
der Grafik hervorgeht, wurde lediglich in 3% der Kassen
kein Kapitalbezug vorgenommen, bei 16% waren bis
zu 20% der Pensionierungen mit einem Kapitalbezug verbunden, bei 51% der Kassen waren es bis zu 50% mit
­Kapitalbezug und bei 30% sogar noch darüber. Der Mittelwert liegt bei 37% Pensionierungen mit Kapitalbezug,
­dabei wurden durchschnittlich 39% des Altersguthabens
als Kapital bezogen.
Die Gliederung nach Branchen vermittelt zusätzliche Einsichten. So liegt der Anteil der Pensionierungen mit Kapitalbezug bei der öffentlichen Hand und der chemischen In­
dustrie bei rund 30%, bei Finanz und Versicherungen 34%,
Maschinen 40%, Handel 42% und Informatik 44% und
­erreicht im Sektor Lebensmittel den Höchstwert von 54%.
Die Zahlen lassen darauf schliessen, dass bei höheren
­Leistungen weniger als Kapital bezogen wird. Ein Sonderfall könnte allenfalls bei der IT vorliegen.
Die Abhängigkeit von Leistungshöhe und Kapitalbezug
dürfte durch die Gliederung nach Primat bestätigt werden.
Bei Leistungsprimatkassen beträgt der Anteil Pensionie­
rungen mit Kapitalbezug 25%, bei Kassen mit Beitrags­primat
durchschnittlich 38%.
Während aus vorsorgepolitischer Sicht der zunehmende
­Kapitalbezug mit Skepsis betrachtet wird, sind aus Risikoüberlegungen die Kassen heute weniger zurückhaltend
bei seiner Gewährung. Im überobligatorischen Bereich wird
der teilweise oder gar vollständige Kapitalbezug zunehmend zur reglementarisch vorgeschriebenen Form der Leistungserbringung. Diese Entwicklung gilt es aufmerksam
zu verfolgen.
56
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
HKoordinationsabzug
35
Entwicklung und Form des Koordinationsabzug bei privaten Vorsorgeeinrichtungen
%-Anteil Vorsorgeeinrichtungen Art Koordinationsabzug
40
37
35
3232 33
30
30
25
20
23
2121 21
19
25
23
2121
2120
191919
20
15
10
5
0
Fixer
Fixer
Koordinationsabzug
Kein
Koordinationsabzug Koordinationsabzug,
variabel
Koordinationsabzug
gemäss BVG
jedoch nicht
(z.B. lohnabhängig)
gemäss BVG
■ 2008
■ 2009
■ 2010
■ 2011
Sind bei der Form (nicht der Höhe) des Koordinations­abzugs
bei den privaten Kassen in den vergangenen Jahren Trends
und Änderungen festzustellen? Wie die neben­stehende Grafik
zeigt, nur bedingt. Die jährlichen Veränderungen dürften
vorwiegend auf Unterschiede in der Erhebungsbasis zurückzuführen sein und weniger auf Entscheide bei den Umfrageteilnehmern. Allenfalls lässt sich ein leichter Trend weg von
einem fixen zu einem variablen (meist lohnabhängigen)
K
­ oordinationsabzug herauslesen. Bemer­kenswert, dass rund
ein Fünftel der antwortenden Kassen gar keinen Abzug
­vornimmt.
■ 2012
36Entwicklung und Form des Koordinationsabzugs bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen
%-Anteil Vorsorgeeinrichtungen Art Koordinationsabzug
70
62 62
60 59
58
60
50
40
30
27 2826 27
23
20
10
0
10
7
988
4
222
4
Die grundsätzlichen Aussagen bezüglich Trends bei der
Form des Koordinationsabzugs treffen auch auf die öf­
fentlichen Vorsorgeeinrichtungen zu. Ein eigentlicher Trend
lässt sich aus den Zahlen kaum herauslesen. Interessanter
ist der Vergleich mit der Situation bei den privaten Vorsorge­
einrich­tungen. Während bei den privaten Kassen gut 30%
einen v­ ariablen Koordinationsabzug anwenden, ist bei den
öffent­lichen der Anteil fast doppelt so gross. Nur eine
kleine Rolle spielen hier fixe Abzüge gemäss BVG und nur
sehr w
­ enige verzichten ganz auf den Koordinationsabzug.
Fixer
Fixer
Koordinationsabzug
Kein
Koordinationsabzug Koordinationsabzug,
variabel
Koordinationsabzug
gemäss BVG
jedoch nicht
(z.B. lohnabhängig)
gemäss BVG
■ 2008
■ 2009
■ 2010
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
■ 2011
■ 2012
57
I
Technische Grundlagen
37
Die verwendeten technischen Grundlagen
Anteile in %
EVK 2000
VZ 2000
12
1
VZ 2010
BVG 2005
8
0
VZ 2005
BVG 2000
18
2
0
1
2
3
35
6
22
BVG 2010
GRM/GRF
Eigener Tarif
Andere
82
0
1
2
0
2
3
0
10
20
30
40
■ Öffentlich-rechtlich
38
50
60
70
80
90
■ Privatrechtlich
Periodentafeln oder Generationentafeln
Anteile in %
100
90
8
4
78
80
14
16
2
8
80
70
60
50
40
88
86
30
20
10
0
2011
2012
■ Generationentafeln
10
6
2011
Privatrechtlich
58
100
Bei den von den Vorsorgeeinrichtungen verwendeten tech­
nischen Grundlagen dominieren klar VZ und BVG, wobei VZ
von den öffentlichen Kassen bevorzugt werden, die BVGGrundlagen von den privaten. Die Abbildung macht auch
deutlich, dass von den beiden "Brands" jeweils die neuesten Ausgaben die meisten Nutzer haben. Besonders auffallend
ist dies im Falle von BVG 2010, die von 82% der privaten
Kassen genutzt werden. Bemerkenswert, dass auch 22% der
öffentlich-rechtlichen Einrichtungen diese ­anwenden. Die
auf Basis der Daten von öffentlich-recht­lichen Kassen beruhen­
den VZ-Grundlagen finden hingegen auch noch in älteren
Ausgaben Verwendung und sogar EVK 2000 wird noch
gerne benützt. Angesichts der starken Zunahme der Lebenserwartung etwas verwunderlich, macht dies doch erhebliche zusätzliche Rückstellungen notwendig, um die Differenz
zwischen den Vergangenheitsdaten der Tabellen und dem
aktuellen Stand auszugleichen.
2012
Öffentlich-rechtlich
■ Periodentafeln
■ Keine Angabe
Die aktuelle Entwicklung bei den technischen Grundlagen
geht klar in Richtung der Generationentafeln, die künftige
Verringerungen der Sterblichkeit bereits in ihre Tabellen eingebaut haben. Das erübrigt die Vornahme von Rück­stel­
lungen, belastet die Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen im
Moment der Einführung aber mit höheren Verpflichtungen,
was sich umgehend in einem tieferen Deckungsgrad auswirkt.
Es sind wiederum die privaten Kassen, die hier als Schritt­
macher fungieren. Fast jede sechste Kasse hat g
­ emäss unserer
Umfrage Ende des letzten Jahres den Wechsel zu diesem
modernen technischen Instrument vollzogen, bei den öffentlichen war es hingegen erst jede zehnte. Aber auch bei
den Kassen der öffentlichen Hand scheint der Trend ein­
deutig. Der durchschnittlich tiefere ­Deckungsgrad dürfte
­allerdings den Wechsel erschweren, wenn sich damit auch
lediglich die ausgewiesenen ­Daten verschlechtern, an der
realen Finanzierungssituation sich aber natürlich überhaupt
nichts ändert.
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
39
Stand der Anpassung bei den technischen Grundlagen
Die laufend sich verändernden biometrischen Parameter
­erfordern regelmässig die Aktualisierung der technischen
Grundlagen. Diese werden üblicherweise in fünfjährigen
Abständen neu herausgegeben. Die Grafik zeigt den Stand
bezüglich der Übernahme der neuesten Daten durch die
Vorsorgeeinrichtungen.
Anteile in % aller Vorsorgeeinrichtungen
57
Total
Öffentlich-rechtlich
46
0
10
20
14
40
59
Privatrechtlich
■
■
■
■
18
30
14
40
50
60
70
11
8
6
15
80
12
2
90 100
Haben die technischen Grundlagen angepasst
Planen, die technischen Grundlagen bis 2015 anzupassen
Planen, die technischen Grundlagen bis 2015 nicht anzupassen
Weiss nicht
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
59
Die Teilnehmer der Umfrage
Pensionskassen mit einem öffentlichen Arbeitgeber
Aargauische Pensionskasse
Pensionskasse der Stadt Biel
Basellandschaftliche Pensionskasse
Pensionskasse der Stadt Frauenfeld
Bernische Lehrerversicherungskasse BLVK
Pensionskasse der Stadt Winterthur
Bernische Pensionskasse (BPK)
Pensionskasse der Stadt Zug
BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Caisse de pensions CAP
Pensionskasse des Kantons Glarus
Caisse de pensions de la République et Canton du Jura
Pensionskasse des Kantons Nidwalden
Caisse de pensions de la Ville de Bulle
Pensionskasse des Kantons Schwyz
Caisse de pensions de l’État de Vaud
Pensionskasse Post
Caisse de prévoyance du canton de Genève
Pensionskasse Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Luzern
Caisse de prévoyance du personnel Etat de Fribourg
Pensionskasse St. Galler Gemeinden Genossenschaft
Caisse intercommunale de pensions
Pensionskasse Stadt Chur
Cassa Pensioni dei Dipendenti della Città di Lugano
Pensionskasse Stadt Luzern
CIA, Caisse de prévoyance
Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH)
Fonds de prévoyance des employés de la ville de Delémont
Pensionskasse Thurgau
Kantonale Pensionskasse Graubünden
Pensionskasse Uri
Kantonale Pensionskasse Schaffhausen
Personalversicherungskasse Obwalden
Kantonale Pensionskasse Solothurn
Personalvorsorgekasse der Ortsbürgergemeinde St. Gallen
Kantonale Versicherungskasse des Kantons Appenzell I. Rh.
Personalvorsorgekasse der Stadt Bern
LUPK Luzerner Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung Region Emmental
Pensionskasse Basel-Stadt
prévoyance.ne fonction publique du canton de Neuchâtel
Pensionskasse der Gemeinde Thalwil
Stadt Rapperswil-Jona Pensionskasse
Pensionskasse der Politischen Gemeinde Küsnacht
Versicherungskasse der Stadt St. Gallen
Pensionskasse der Stadt Amriswil
Zuger Pensionskasse
Pensionskasse der Stadt Arbon
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Bank
Bau
Caisse de Pensions de la BCV
BVG-Stiftung der Hüppi-Unternehmungen
Caisse de prévoyance du personnel de la Banque Cantonale de Fribourg
Caisse paritaire de prévoyance de l’industrie et de la construction CPPIC
Caisse de retraite et de prévoyance du personnel de la
Banque Cantonale du Valais
Personalfürsorgestiftung der Lenzlinger Söhne AG
Caisse de retraite et d’invalidité
Spida Personalvorsorgestiftung
Fondation de prévoyance Edmond de Rothschild
Vorsorgeeinrichtung der STUTZ-Gruppe
Personalvorsorgestiftung edifondo
Fondation de prévoyance professionnelle de la Banque Cantonale de Genève
Fonds de prévoyance en faveur du personnel de la Banque Cantonale du Jura
Chemie, Pharma
Pensionskasse der Bank Sarasin & Cie AG
Clariant-Pensionsstiftung
Pensionskasse der Bank Vontobel AG
Pensionskasse Novartis 1
Pensionskasse der Basler Kantonalbank
Pensionskasse Siegfried
Pensionskasse der BEKB | BCBE
Pensionskasse Syngenta
Pensionskasse der Coutts & Co AG
Pensionskassen der F. Hoffmann-La Roche AG
Pensionskasse der CSG (Schweiz)
Vorsorge Kolb-Gruppe
Pensionskasse der Julius Bär Gruppe
Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank
Detailhandel
Pensionskasse der Schweizerischen Nationalbank
Fonds de prévoyance de CONFORAMA SUISSE
Pensionskasse der UBS
GaleniCare Personalvorsorgestiftung
Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank
MPK Migros-Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung der Graubündner Kantonalbank
Pensionskasse Coop CPV/CAP
Personalvorsorgestiftung der Liechtensteinischen Landesbank
Pensionskasse Denner
Vorsorgeeinrichtung der St. Galler Kantonalbank
Pensionskasse der C&A Gruppe
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Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Pensionskasse der Fritz Meyer Holding AG
Gesundheitswesen
Pensionskasse JUMBO
Caisse de pension de la Société suisse de pharmacie
Pensionskasse Manor
Fonds de prévoyance en faveur du personnel Association St-Camille
Personalstiftung der Leder Locher AG
PAT-BVG
Valora Pensionskasse (VPK)
Pensionskasse der ehemaligen Asklia-Gruppe
Versicherungskasse der Möbel Pfister AG
Pensionskasse der Schweizer Paraplegiker-Gruppe Nottwil
Pensionskasse des Spitals Region Oberaargau (PK SRO)
Diverse
Pensionskasse SHP
ALVOSO LLB Pensionskasse
Pensionskasse von Krankenversicherungs-Organisationen
BVG Sammelstiftung Swiss Life
Personalvorsorgestiftung der Krankenkasse KPT
Caisse de pensions de la Commune de Lausanne (CPCL)
Personalvorsorgestiftung IVF HARTMANN AG
CIEPP Caisse Inter-Entreprises de Prévoyance Professionnelle
Veska Pensionskasse
Fondation 2ème pilier swissstaffing
Fondation banque cantonale vaudoise deuxième pilier
Handel
Galenica Personalvorsorgestiftung
Franz AG – Personalvorsorgestiftung
Groupe Mutuel Prévoyance
Pensionskasse der 3M Firmen in der Schweiz
La Collective de Prévoyance – Copré
Pensionskasse der Electrolux AG
Mutuelle Valaisanne de Prévoyance
Pensionskasse der Elektro-Material AG
Nest Sammelstiftung
Pensionskasse der Emil Frey Gruppe
Pensionskasse Berner Notariat und Advokatur
Pensionskasse der METALLUM Group (Schweiz)
Pensionskasse BonAssistus
Pensionskasse der Pestalozzi Gruppe
Pensionskasse der Stadt Aarau
Pensionskasse der Sanitas Troesch-Gruppe
Pensionskasse des Opernhauses Zürich
Pensionskasse der SKF (Schweiz)
Pensionskasse Kaminfeger
Pensionskasse DKSH
Pensionskasse pro
Pensionskasse ELCO
PKG Pensionskasse
Pensionskasse Weitnauer
Previs Personalvorsorgestiftung Service Public
Personalfürsorgestiftung der Firma Xerox AG
Sammelstiftung Vita
Personalvorsorgestiftung der Heizmann AG
Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Versicherungs-Gesellschaft
Stiftung Abendrot
Holding
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Caisse de pensions Swatch Group (CPK)
Swisscanto Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken
Pensionskasse Conzzeta
Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken
Swisscanto Supra
Informatik
Pensionskasse der Hewlett-Packard Gesellschaften in der Schweiz
Elektrizität, Energie
Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG
Fondation de prévoyance Romande Energie
Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke
Kirche
Pensionskasse EBM Genossenschaft
Fondation de Prévoyance des Paroisses et Institutions Catholiques
PKE-CPE Vorsorgestiftung Energie
Kunststoffverarbeitung
Elektroindustrie, Elektronik
Pensionskasse der Trisa
Pensionskasse der Electrolux Schwanden AG
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Lebensmittel
Personalvorsorgestiftung der Schaffner Gruppe
EMMI Vorsorgestiftung
Personalvorsorgestiftung der SCHURTER AG
Fondation de prévoyance de British American Tabacco Switzerland SA
PREVICAB
Pensionskasse fenaco
Fondation pour la prévoyance internationale de Agilent Technologies
Pensionskasse Swiss Dairy Food AG
Pensionskasse Transgourmet Schweiz AG
Energieversorgung
Pensionskasse ZAF
Pensionskasse Wasserwerke Zug
Philip Morris en Suisse Caisse de Pensions
PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft
PK LANDI Region Zentralschweiz
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
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Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Maschinen
Textilindustrie
ABB Pensionskasse
Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA
Angestellten-Pensionskasse der Bucher-Guyer AG
Gemeinschaftsstiftung der Zellweger Luwa AG
BVG-Vorsorgestiftung der Hartchromwerk Brunner AG
Pensionskasse der alba Gruppe
Caisse de pensions du personnel de Bobst SA
Pensionskasse Sefar AG
Caisse de retraite MATISA
Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles
CAPREVI, PRÉVOYANCE CATERPILLAR
Viscosuisse-Pensionskasse-BVG
Charmilles Technologies Caisse de retraite
Fondation de prévoyance en faveur du personnel des Sociétés Liebherr en Suisse
Transport
Hilti Pensionskasse
Fondation de prévoyance en faveur du personnel des TPG
Institution de Prévoyance de Tornos S.A.
Fondation de prévoyance skycare
Leica Pensionskasse
Pensionskasse DHL Schweiz
MIKRON Pensionskasse
Pensionskasse SBB
Pensionskasse Bühler AG Uzwil
Pensionskasse der Rhätischen Bahn
Pensionskasse Bosch Schweiz
Personalvorsorge Swissport
Pensionskasse der Firma L. Kellenberger & Co. AG
Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen
Pensionskasse der Kabelwerke Brugg AG
Versicherungseinrichtung des Flugpersonals der SWISSAIR
Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG
Vorsorgestiftung der Panalpina Welttransport (Holding) AG
Pensionskasse der Tschudin + Heid AG
Vorsorgestiftung der Rhenus Alpina AG
Pensionskasse Georg Fischer
Personalvorsorgestiftung Atlas Copco (Schweiz) AG
Verlag, Druckerei, Grafik
Personalvorsorgestiftung BELIMO Automation AG
Fondation de prévoyance Edipresse
Personalvorsorgestiftung J. Wagner AG
Pensionskasse der Tamedia AG
PVST der OC Oerlikon Balzers AG
Personalvorsorgestiftung der Ringier Gruppe
Schindler Pensionskasse
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Verpackung
Suprema
SIG Pensionskasse
VORSORGE RUAG
Vorsorgeeinrichtung der Wärtsilä Schweiz AG
Versicherung
Fonds de prévoyance DIVESA
Metallindustrie
Pensionskasse der Berner Versicherung-Gruppe
Pensionskasse ALCAN Schweiz
Pensionskasse der GENERALI Versicherungen
Pensionskasse der Dätwyler Holding AG
Pensionskasse für das Personal der AXA Gesellschaften
Pensionskasse der Stahl Gerlafingen AG
Pensionskasse für den Aussendienst der AXA Gesellschaften
Pensionskasse Swissmetal
Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar
Personalstiftung der OERTLI Werkzeuge AG
Pensionskasse Swiss Re
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg
Personalvorsorgestiftung der CSS Versicherung
SFS Pensionskasse
Personalvorsorgestiftung der Helsana Versicherung AG
Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Allianz Suisse
Papierindustrie
Patronale Finanzierungsstiftung der Antalis AG
Personalvorsorgestiftung für die Angestellten der Generalagenturen
der Allianz Suisse
Pensionskasse der Antalis AG
Personalvorsorgestiftung Visana
Pensionskasse der Weidmann Unternehmen
Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG Pensionskasse
der CONCORDIA
Telekommunikation
Stiftung für die Zusatzvorsorge der Angestellten der Allianz Suisse
comPlan
Vorsorgeeinrichtung 1 der Zürich Versicherungs-Gruppe
Pensionskasse der Alcatel-Lucent Schweiz AG
Vorsorgeeinrichtung 2 der Zürich Versicherungs-Gruppe
Pensionskasse Sunrise
Vorsorgeeinrichtung der Suva
upc cablecom Pensionskasse
Vorsorgestiftung der National Versicherung
Vorsorgestiftung der Basler Versicherung AG
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Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
Pensionskassen mit einem privaten Arbeitgeber nach Branche
Vermögensverwaltung
Übrige Industrien
Fondation de prévoyance Coninco
Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen-Fonds der Kalkfabrik Netstal AG
Fondation de prévoyance en faveur du personnel de Capital International SA
et des sociétés affilliées
Caisse de pensions de ROLEX SA et de sociétés affiliées
Vorsorgeeinrichtung Man Group (Schweiz)
Fondation complémentaire Isover
Caisse de pensions Isover
Fondation de prévoyance en faveur du personnel de LEMO SA
Werbung
Fondation de prévoyance JT International
Caisse de Retraite de PubliGroupe
FONDATION LPP DE REDEL SA
Fürsorgestiftung der Ziegelei Schüpfen AG
Übrige Dienstleistungen
Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe
ALRIVO Vorsorgestiftung
Moser-Baer AG Pensionskasse
BVG-Stiftung der SV Group
Personalvorsorgestiftung Straumann
Caisse de retraite du Groupe DSR
Fondation de prévoyance en faveur du personnel de la SGS SA
Andere Branchen
Fondation de prévoyance Richemont
HOTELA Fonds de prévoyance
Caisse de pensions du Centre Suisse d’Electronique et de
Microtechnique S.A. – CSEM Recherche et Développement
Kadervorsorge der Kobag Holding AG
COMUNITAS Vorsorgestiftung
Pensionskasse der Technischen Verbände
Fondazione di previdenza della ditta AGIE SA
Pensionskasse der Von Graffenried-Gruppe
Pensionsfonds Gruppe GastroSuisse
Pensionskasse des SVTI
Pensionskasse der PricewaterhouseCoopers
Pensionskasse Fiege Schweiz
Pensionskasse SRG SSR idée suisse
Personalfürsorgestiftung der Larag AG Wil
Personalstiftung der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega)
Personalvorsorgestiftung der Cargologic AG
Versicherungskasse der Evang. Mittelschule Schiers
Personalvorsorgestiftung der Kalaidos Bildungsgruppe Schweiz
Vorsorgestiftung des Kaufmännischen Verbandes Schweiz
Personalvorsorgestiftung der MCH Group
Vorsorgestiftung RSS
Personalvorsorgestiftung der Mövenpick Unternehmungen
Personalvorsorgestiftung der SV Group
Personalvorsorgestiftung SIX Group
PROVIT-Personalvorsorgestiftung
RTA-Sammelstiftung
Sudan Partner AG Personalvorsorge-Stiftung
Vorsorgestiftung der Santro Invest AG
Zusatzvorsorge-Stiftung der Mövenpick Unternehmungen
Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013
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Swisscanto – ein führender Asset Manager
In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlagefondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von
Lösungen der beruflichen und privaten Vorsorge. Das
Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Kantonalbanken
verwaltet Kundenvermögen von CHF 51,4 Milliarden
und be­schäftigt 400 Mitarbeitende in Zürich, Bern, Basel,
Pully, London, Frankfurt am Main und Luxemburg (Stand
30. Juni 2013).
Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ hochstehende Anlage- und Vorsorgelösungen für
private Anleger, Firmen und Institutionen. Als Fondsanbieter
wird Swisscanto national und international regelmässig
ausgezeichnet. Weiter ist Swisscanto für seine Vorreiter­
rolle bei nachhaltigen Anlagen sowie für die jährlich
publizierte Studie "Schweizer Pensionskassen" bekannt.
www.swisscanto.ch
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Bestellungen
Swisscanto Asset Management AG, Waisenhausstrasse 2, 8021 Zürich
Peter Wirth, Vorsorgeforum
Tel. 058 344 44 70, [email protected]
Swisscanto Asset Management AG, September 2013
Disclaimer
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von Swisscanto Asset Management AG mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Die Informationen
und Meinungen stammen aus zuverlässigen Quellen. Trotz professionellem Vorgehen kann Swisscanto Asset Management AG die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben nicht garantieren. Zahlen zur Performance sind vergangenheitsbezogen und dürfen nicht als Garantie für die künftige Entwicklung verstanden werden. Swisscanto Asset Management AG lehnt jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, ab. Diese darin
enthaltenen Informationen sind nur insoweit ein Angebot, als sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch
Swisscanto Asset Management AG darf dieses Dokument weder für einen öffentlichen noch kommerziellen Zweck verwendet werden.
Mit der Unterzeichnung der Grundsätze für verantwortungsvolles Investment der Vereinten Nationen (United Nations
Principles for Responsible Investment – UN PRI) verpflichtet
sich Swisscanto zum umfassenden Einbezug von Nachhaltig­
keits­aspekten in sämtliche Investmentprozesse.
www.swisscanto.ch/nachhaltigkeit
© Swisscanto Asset Management AG
SC2 9301d 09.13
Schweizer
Pensionskassen 2013
Ergebnisse der Umfrage
Daten, Analysen und Beiträge zu:
– Neue Prozesse für die taktische
Asset Allocation
– Grosse Heterogenität in der 2. Säule
–Z
ur geplanten Verordnung gegen
die Abzockerei
– Vermögensverwaltungskosten
in Bewegung