ANFRAGE Ohne positive Schufa-Auskunft keine günstigen

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ANFRAGE Ohne positive Schufa-Auskunft keine günstigen
Initiator(en):Asko Hochdorn
ANFRAGE
Ohne positive Schufa-Auskunft keine günstigen Stromtarife?
Im Rahmen eines Stromanbieterwechsels eines Fraktionsmitgliedes ist aufgefallen, dass von
wechselwilligen Kunden eine Einwilligung zu einer Anfrage bei der Schufa gefordert wird.
Daraufhin hat ein Telefonat mit den SWM ergeben, dass auch die SWM diese Praxis so
handhaben. Ein positiver Schufaeintrag wäre demnach Voraussetzung für einen erfolgreichen
Wechsel zur Stadtwerke München GmbH.
Parallel hierzu hat die Recherche im Internet zwei hier beigefügte Artikel ergeben.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wegen-schufa-daten-aerger-bei-wahl-eines-neuenstromanbieters.f9338aaa-a189-425a-acc6-02ef2ba8dc42.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/arme-strom-und-gaskunden-koennen-ihren-versorgernicht-wechseln-a-872841.html
Daher fragt der BA 9:
1. Wird grundsätzlich eine Schufaauskunft eingeholt?
2. Ist es richtig, dass sozialschwachen Bürgern aufgrund einer negativen Schufaauskunft
der Zugang zu günstigen Stromtarifen verwehrt wird und diese damit nur ihren Strom
über den teuren Grundversorgungstarif erhalten?
3. Falls ja: warum ist dies so?
4. Falls ja: ist eine Abkehr von dieser Geschäftspraxis geplant?
München, den 15. März 2016
Kristina Frank
(Fraktionssprecherin)
für die CSU-Fraktion
Der vorstehende Beschluss wurde in der Sitzung des BA 9 am 19.04.2016
einstimmig gefasst.
Anna Hanusch
Vorsitzende des BA 9
Stuttgarter Nachrichten:
Wegen Schufa-Daten
Ärger bei Wahl eines neuen Stromanbieters
Von Walther Rosenberger 13. Januar 2013 - 10:00 Uhr
STN-R - Artikel (Media)
Sackgasse Stromvertrag: Nicht immer ist es möglich, einen neuen Vertrag mit einem
Energieanbieter abzuschließen. Die Firmen akzeptieren nicht jeden.
Foto: dpa
Durch einen Anbieterwechsel beim Strom kann man Hunderte Euro pro Jahr sparen.
Arme und verschuldete Menschen haben aber oft gar nicht die Gelegenheit dazu. Sie
werden von den Stromversorgern nicht als Neukunden akzeptiert.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) unserer Zeitung. Zwar halten sich die
Anfragen, die wegen des Themas bei der Verbraucherschutzorganisation im Land eingehen, in
Grenzen. Das ist aber auch darauf zurückzuführen, dass sich viele Betroffenen gar nicht erst
melden. Die Dunkelziffer ist hoch.
Bei neun Prozent der Bundesbürger gibt die Finanzsituation oder Zahlungsmoral aus
Sicht der Datensammler Anlass zur Sorge
Rein statistisch betrifft das Thema nämlich Millionen Menschen in ganz Deutschland. Allein in
den Archiven des Marktführers unter den deutschen Auskunfteien, der Schufa, schlummern
Datensätze von rund 66 Millionen Bundesbürgern. Quasi jeder Erwerbstätige, der irgendwann
einmal einen Kredit in Anspruch genommen hat oder hin und wieder im Internet auf Rechnung
bezahlt, ist bei dem Wiesbadener Unternehmen registriert. 91 Prozent der Datensätze gelten
nach Schufa-Angaben als unkritisch. Auf Deutsch: Das Ausfallrisiko von Darlehen wird
allgemein als gering eingeschätzt. Bei neun Prozent aber – das sind immerhin knapp sechs
Millionen Bundesbürger – sieht es anders aus. Ihre Finanzsituation oder Zahlungsmoral gibt
aus Sicht der Datensammler Anlass zur Sorge – ihre Bonität ist negativ.
Die Privatwirtschaft, angefangen von Banken über Autohändler bis hin zu Immobilienvermittlern,
vertraut auf diese Daten und senkt oder hebt nach Prüfung den Daumen. Auch die
Energieversorger. Beim Stromdiscounter Eprimo, einer Tochter des Energieriesen RWE, geht
nichts ohne die Auskünfte. „Bevor wir einen Kunden annehmen, prüfen wir, ob es Einträge gibt“,
sagt ein Eprimo-Sprecher. „Kunden mit Auffälligkeiten lehnen wir ab.“ Allerdings differenziere
man je nach Art des Eintrags.
Ähnlich läuft es bei der EnBW-Tochter Yello, auch sie einer der größten Stromdiscounter der
Republik. „Yello ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen“, heißt es in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss. Zu diesem Zweck greifen die
Kölner auch auf sogenannte Score-Werte zurück, die ein Finanzdienstleister aus Baden-Baden
beisteuert. „Insbesondere bei einer negativen Bonität kann Yello Ihre Bestellung ablehnen“,
heißt es von dem Unternehmen.
Verbraucherschützer fordern eine gesetzliche Neuregelung
Das Vorgehen, das gesetzlich legitim ist, wird von den Unternehmen auch damit begründet,
durch das Aussortieren schwarzer Schafe die Kosten für die übrigen Energiekunden möglichst
gering zu halten.
Verbraucherschützer Nauhauser sieht bei dem Thema dennoch einiges im Argen. In steter
Regelmäßigkeit rufe die Politik die Energiekunden zum Wechsel des Stromversorgers auf, um
die Kostenexplosion einzudämmen, sagt er. Gleichzeitig existiere die Wahl des freien
Energieanbieters für einen Teil der Menschen aber nur auf dem Papier. „Marktversagen“ nennt
das Nauhauser. Die Wahlfreiheit als Grundlage des Wettbewerbs funktioniere nicht mehr.
Daher müsse eine gesetzliche Neuregelung her, fordert der Verbraucherschützer.
Ansätze werden bereits diskutiert. Vor allem aus dem linken Parteienspektrum und von
karitativen Verbänden wird die Idee von Sozialtarifen propagiert, die Armen wieder
ausreichenden Zugang zu günstiger Energie geben sollen. Nach derzeitigem Stand der
politischen Diskussion werden sie aber keine Chance haben, verwirklicht zu werden.
Für alle, die ihre Energierechnung nicht durch den Wechsel zu einem Billiganbieter senken
können, bleibt derweil nur ein Weg. Er ist allerdings so schlecht auch nicht: Energie sparen.
Spiegel
Arme Strom- und Gaskunden: Anbieterwechsel? Leider nicht möglich
Von Nicolai Kwasniewski
Die meisten Stromkonzerne erhöhen zum 1. Januar ihre Preise, auch Gas
ist teuer. Verbraucherschützer und sogar das Bundeskartellamt fordern
zum Anbieterwechsel auf. Das Problem: Wer wirklich arm ist und einen
Schufa-Eintrag hat, wird von den Billiganbietern oft gar nicht beliefert.
Hamburg - Ursula H. ist ratlos: Zum 1. Januar 2013 hat ihr Gasversorger die Preise
erhöht. Dann muss die 72-Jährige jeden Monat 144 Euro zahlen, damit ihre
Zweizimmerwohnung warm wird. Auch der Strom wird teurer, statt 35 zahlt sie
künftig 61 Euro. H. hat wenig Geld und würde deshalb gerne zu einem billigeren
Energieversorger wechseln. Aber keiner nimmt sie.
Das Problem von Ursula H. ist ihr Eintrag bei der Schufa. Sie musste Privatinsolvenz
anmelden, jetzt lebt sie von 770 Euro Rente und Grundsicherung vom Sozialamt.
Davon kann sie die 260 Euro Miete für ihre Zweizimmerwohnung in Markkleeberg
zahlen, auch für Telefon und Medikamente reicht es noch. Wenn sie nun aber noch
mehr als 200 Euro monatlich für Licht und Heizung zahlen muss, wird es finanziell
eng.
Dabei hat H. alles versucht: Sie hat ihrem aktuellen Gasanbieter geschrieben, einen
Antrag bei einem neuen gestellt, das sächsische Sozialministerium eingeschaltet und trotzdem keinen Erfolg gehabt.
Der Gasanbieter eprimo, der mit dem Slogan "mehr Kunde, weniger Kosten" wirbt,
lehnte H. mit der Begründung ab, dass "zu ihrer Person bei Schufa Holding AG ein
nicht ausreichender Bonitätswert" vorliege. Immerhin verspricht der
Energiediscounter, ein neues attraktives Angebot zu machen, "wenn sich Ihre
Situation geklärt hat". Angehängt ist ein Auszug aus den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens, nach denen eprimo berechtigt ist,
eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. So machen es alle
Energieversorger, schließlich wollen sie keine Kunden, die ihre Rechnungen
mehrfach nicht bezahlt haben.
"Wir halten die hohen Stromkosten für Geringverdiener für ein Problem"
Einen Eintrag bei der Schufa bekommt jeder, der es mehrfach versäumt hat, eine
Rechnung oder eine Kreditrate zu zahlen - egal ob er Millionär ist oder Hartz-IVEmpfänger. Allerdings sind es in der Regel Menschen mit geringem Einkommen und
ohne Vermögen, die einen schlechten Bonitätswert bekommen - und üblicherweise
einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für Strom und Gas ausgeben.
Genau diese Klientel hat aber kaum eine Chance, ihre Energiekosten durch den
Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu senken.
Stattdessen landen sie im Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters. Der ist
verpflichtet, jeden aufzunehmen - in der Regel aber deutlich teurer als die
zahlreichen Discountangebote. H. beispielsweise würde laut Verbraucherportal
Verivox bei einem anderen Stromanbieter rund 200 Euro im Jahr sparen. Rechnet
man den üblichen Neukundenbonus ein, wären es sogar mehr als 280 Euro. Der
Wechsel des Gasanbieters würde ihr sogar zwischen 300 und 430 Euro pro Jahr
bringen - wenn er denn möglich wäre.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hält Sozialtarife für einkommensschwache
Haushalte allerdings für unnötig. Bezieher von Transferleistungen wie Hartz IV
bekämen die Heizkosten ja sowieso erstattet - dann zahlen die Steuerzahler die
hohen Gasrechnungen. Anders ist es beim Strom, den zahlen auch Hartz-IVEmpfänger aus ihrem knappen Budget selbst.
Die Opposition hat das Thema dankbar aufgegriffen. "Wir halten die hohen
Stromkosten für Geringverdiener für ein Problem", sagt der SPD-Fraktionsvize
Ulrich Kelber SPIEGEL ONLINE. Die Sozialdemokraten wollen die Stromanbieter
dazu verpflichten, einen sogenannten Niedrigverbrauchertarif anzubieten.
Die Kosten darin dürften pro Kilowattstunde nicht höher sein als beim günstigsten
Tarif des Anbieters. Allerdings soll das Billigangebot nur für eine begrenzte
Strommenge gelten, um die Verbraucher zum Stromsparen zu animieren. Laut
Kelber könnte der Staat innerhalb dieses Tarifs sogar auf die Stromsteuer
verzichten.
Bis es so weit kommen könnte, müsste die SPD aber erst einmal die
Bundestagswahl im kommenden Jahr gewinnen. Ursula H. wird in der Zwischenzeit
weiter zahlen müssen. Der Energieberater, den sie beauftragt hat, stellte fest, dass
ihr Kühlschrank ein echter Stromfresser ist. Für einen neuen fehlt der 72-Jährigen
allerdings das Geld.

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