ANFRAGE Ohne positive Schufa-Auskunft keine günstigen
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ANFRAGE Ohne positive Schufa-Auskunft keine günstigen
Initiator(en):Asko Hochdorn ANFRAGE Ohne positive Schufa-Auskunft keine günstigen Stromtarife? Im Rahmen eines Stromanbieterwechsels eines Fraktionsmitgliedes ist aufgefallen, dass von wechselwilligen Kunden eine Einwilligung zu einer Anfrage bei der Schufa gefordert wird. Daraufhin hat ein Telefonat mit den SWM ergeben, dass auch die SWM diese Praxis so handhaben. Ein positiver Schufaeintrag wäre demnach Voraussetzung für einen erfolgreichen Wechsel zur Stadtwerke München GmbH. Parallel hierzu hat die Recherche im Internet zwei hier beigefügte Artikel ergeben. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wegen-schufa-daten-aerger-bei-wahl-eines-neuenstromanbieters.f9338aaa-a189-425a-acc6-02ef2ba8dc42.html http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/arme-strom-und-gaskunden-koennen-ihren-versorgernicht-wechseln-a-872841.html Daher fragt der BA 9: 1. Wird grundsätzlich eine Schufaauskunft eingeholt? 2. Ist es richtig, dass sozialschwachen Bürgern aufgrund einer negativen Schufaauskunft der Zugang zu günstigen Stromtarifen verwehrt wird und diese damit nur ihren Strom über den teuren Grundversorgungstarif erhalten? 3. Falls ja: warum ist dies so? 4. Falls ja: ist eine Abkehr von dieser Geschäftspraxis geplant? München, den 15. März 2016 Kristina Frank (Fraktionssprecherin) für die CSU-Fraktion Der vorstehende Beschluss wurde in der Sitzung des BA 9 am 19.04.2016 einstimmig gefasst. Anna Hanusch Vorsitzende des BA 9 Stuttgarter Nachrichten: Wegen Schufa-Daten Ärger bei Wahl eines neuen Stromanbieters Von Walther Rosenberger 13. Januar 2013 - 10:00 Uhr STN-R - Artikel (Media) Sackgasse Stromvertrag: Nicht immer ist es möglich, einen neuen Vertrag mit einem Energieanbieter abzuschließen. Die Firmen akzeptieren nicht jeden. Foto: dpa Durch einen Anbieterwechsel beim Strom kann man Hunderte Euro pro Jahr sparen. Arme und verschuldete Menschen haben aber oft gar nicht die Gelegenheit dazu. Sie werden von den Stromversorgern nicht als Neukunden akzeptiert. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) unserer Zeitung. Zwar halten sich die Anfragen, die wegen des Themas bei der Verbraucherschutzorganisation im Land eingehen, in Grenzen. Das ist aber auch darauf zurückzuführen, dass sich viele Betroffenen gar nicht erst melden. Die Dunkelziffer ist hoch. Bei neun Prozent der Bundesbürger gibt die Finanzsituation oder Zahlungsmoral aus Sicht der Datensammler Anlass zur Sorge Rein statistisch betrifft das Thema nämlich Millionen Menschen in ganz Deutschland. Allein in den Archiven des Marktführers unter den deutschen Auskunfteien, der Schufa, schlummern Datensätze von rund 66 Millionen Bundesbürgern. Quasi jeder Erwerbstätige, der irgendwann einmal einen Kredit in Anspruch genommen hat oder hin und wieder im Internet auf Rechnung bezahlt, ist bei dem Wiesbadener Unternehmen registriert. 91 Prozent der Datensätze gelten nach Schufa-Angaben als unkritisch. Auf Deutsch: Das Ausfallrisiko von Darlehen wird allgemein als gering eingeschätzt. Bei neun Prozent aber – das sind immerhin knapp sechs Millionen Bundesbürger – sieht es anders aus. Ihre Finanzsituation oder Zahlungsmoral gibt aus Sicht der Datensammler Anlass zur Sorge – ihre Bonität ist negativ. Die Privatwirtschaft, angefangen von Banken über Autohändler bis hin zu Immobilienvermittlern, vertraut auf diese Daten und senkt oder hebt nach Prüfung den Daumen. Auch die Energieversorger. Beim Stromdiscounter Eprimo, einer Tochter des Energieriesen RWE, geht nichts ohne die Auskünfte. „Bevor wir einen Kunden annehmen, prüfen wir, ob es Einträge gibt“, sagt ein Eprimo-Sprecher. „Kunden mit Auffälligkeiten lehnen wir ab.“ Allerdings differenziere man je nach Art des Eintrags. Ähnlich läuft es bei der EnBW-Tochter Yello, auch sie einer der größten Stromdiscounter der Republik. „Yello ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen“, heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss. Zu diesem Zweck greifen die Kölner auch auf sogenannte Score-Werte zurück, die ein Finanzdienstleister aus Baden-Baden beisteuert. „Insbesondere bei einer negativen Bonität kann Yello Ihre Bestellung ablehnen“, heißt es von dem Unternehmen. Verbraucherschützer fordern eine gesetzliche Neuregelung Das Vorgehen, das gesetzlich legitim ist, wird von den Unternehmen auch damit begründet, durch das Aussortieren schwarzer Schafe die Kosten für die übrigen Energiekunden möglichst gering zu halten. Verbraucherschützer Nauhauser sieht bei dem Thema dennoch einiges im Argen. In steter Regelmäßigkeit rufe die Politik die Energiekunden zum Wechsel des Stromversorgers auf, um die Kostenexplosion einzudämmen, sagt er. Gleichzeitig existiere die Wahl des freien Energieanbieters für einen Teil der Menschen aber nur auf dem Papier. „Marktversagen“ nennt das Nauhauser. Die Wahlfreiheit als Grundlage des Wettbewerbs funktioniere nicht mehr. Daher müsse eine gesetzliche Neuregelung her, fordert der Verbraucherschützer. Ansätze werden bereits diskutiert. Vor allem aus dem linken Parteienspektrum und von karitativen Verbänden wird die Idee von Sozialtarifen propagiert, die Armen wieder ausreichenden Zugang zu günstiger Energie geben sollen. Nach derzeitigem Stand der politischen Diskussion werden sie aber keine Chance haben, verwirklicht zu werden. Für alle, die ihre Energierechnung nicht durch den Wechsel zu einem Billiganbieter senken können, bleibt derweil nur ein Weg. Er ist allerdings so schlecht auch nicht: Energie sparen. Spiegel Arme Strom- und Gaskunden: Anbieterwechsel? Leider nicht möglich Von Nicolai Kwasniewski Die meisten Stromkonzerne erhöhen zum 1. Januar ihre Preise, auch Gas ist teuer. Verbraucherschützer und sogar das Bundeskartellamt fordern zum Anbieterwechsel auf. Das Problem: Wer wirklich arm ist und einen Schufa-Eintrag hat, wird von den Billiganbietern oft gar nicht beliefert. Hamburg - Ursula H. ist ratlos: Zum 1. Januar 2013 hat ihr Gasversorger die Preise erhöht. Dann muss die 72-Jährige jeden Monat 144 Euro zahlen, damit ihre Zweizimmerwohnung warm wird. Auch der Strom wird teurer, statt 35 zahlt sie künftig 61 Euro. H. hat wenig Geld und würde deshalb gerne zu einem billigeren Energieversorger wechseln. Aber keiner nimmt sie. Das Problem von Ursula H. ist ihr Eintrag bei der Schufa. Sie musste Privatinsolvenz anmelden, jetzt lebt sie von 770 Euro Rente und Grundsicherung vom Sozialamt. Davon kann sie die 260 Euro Miete für ihre Zweizimmerwohnung in Markkleeberg zahlen, auch für Telefon und Medikamente reicht es noch. Wenn sie nun aber noch mehr als 200 Euro monatlich für Licht und Heizung zahlen muss, wird es finanziell eng. Dabei hat H. alles versucht: Sie hat ihrem aktuellen Gasanbieter geschrieben, einen Antrag bei einem neuen gestellt, das sächsische Sozialministerium eingeschaltet und trotzdem keinen Erfolg gehabt. Der Gasanbieter eprimo, der mit dem Slogan "mehr Kunde, weniger Kosten" wirbt, lehnte H. mit der Begründung ab, dass "zu ihrer Person bei Schufa Holding AG ein nicht ausreichender Bonitätswert" vorliege. Immerhin verspricht der Energiediscounter, ein neues attraktives Angebot zu machen, "wenn sich Ihre Situation geklärt hat". Angehängt ist ein Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens, nach denen eprimo berechtigt ist, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. So machen es alle Energieversorger, schließlich wollen sie keine Kunden, die ihre Rechnungen mehrfach nicht bezahlt haben. "Wir halten die hohen Stromkosten für Geringverdiener für ein Problem" Einen Eintrag bei der Schufa bekommt jeder, der es mehrfach versäumt hat, eine Rechnung oder eine Kreditrate zu zahlen - egal ob er Millionär ist oder Hartz-IVEmpfänger. Allerdings sind es in der Regel Menschen mit geringem Einkommen und ohne Vermögen, die einen schlechten Bonitätswert bekommen - und üblicherweise einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für Strom und Gas ausgeben. Genau diese Klientel hat aber kaum eine Chance, ihre Energiekosten durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu senken. Stattdessen landen sie im Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters. Der ist verpflichtet, jeden aufzunehmen - in der Regel aber deutlich teurer als die zahlreichen Discountangebote. H. beispielsweise würde laut Verbraucherportal Verivox bei einem anderen Stromanbieter rund 200 Euro im Jahr sparen. Rechnet man den üblichen Neukundenbonus ein, wären es sogar mehr als 280 Euro. Der Wechsel des Gasanbieters würde ihr sogar zwischen 300 und 430 Euro pro Jahr bringen - wenn er denn möglich wäre. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hält Sozialtarife für einkommensschwache Haushalte allerdings für unnötig. Bezieher von Transferleistungen wie Hartz IV bekämen die Heizkosten ja sowieso erstattet - dann zahlen die Steuerzahler die hohen Gasrechnungen. Anders ist es beim Strom, den zahlen auch Hartz-IVEmpfänger aus ihrem knappen Budget selbst. Die Opposition hat das Thema dankbar aufgegriffen. "Wir halten die hohen Stromkosten für Geringverdiener für ein Problem", sagt der SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber SPIEGEL ONLINE. Die Sozialdemokraten wollen die Stromanbieter dazu verpflichten, einen sogenannten Niedrigverbrauchertarif anzubieten. Die Kosten darin dürften pro Kilowattstunde nicht höher sein als beim günstigsten Tarif des Anbieters. Allerdings soll das Billigangebot nur für eine begrenzte Strommenge gelten, um die Verbraucher zum Stromsparen zu animieren. Laut Kelber könnte der Staat innerhalb dieses Tarifs sogar auf die Stromsteuer verzichten. Bis es so weit kommen könnte, müsste die SPD aber erst einmal die Bundestagswahl im kommenden Jahr gewinnen. Ursula H. wird in der Zwischenzeit weiter zahlen müssen. Der Energieberater, den sie beauftragt hat, stellte fest, dass ihr Kühlschrank ein echter Stromfresser ist. Für einen neuen fehlt der 72-Jährigen allerdings das Geld.