Fachdienst Rettungshundearbeit - Kreisverband Augsburg-Land

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Fachdienst Rettungshundearbeit - Kreisverband Augsburg-Land
Fachdienst
Rettungshundearbeit
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Stand: November 2011
Beschlossen von der Landesbereitschaftsleitung am 04./05.11.2011 in Elfershausen
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Vorwort
Die BRK-Rettungshundearbeit ist bei den BRK-Bereitschaften angesiedelt und seit
Oktober 2001 hier ein eigener Fachdienst. Der Fachdienstführer ist gem. § 22 (1)
der Ordnung der Bereitschaften Mitglied der Kreisbereitschaftsleitung.
Die Rettungshundearbeit ist in einer eigenen Prüfungs- und Prüferordnung definiert,
welche vom DRK-Präsidium am 12. Juni 1996 und vom DRK-Präsidialrat am 04./05.
Juli 1996 nach § 19.3 der DRK-Satzung als verbindlich verabschiedet wurde.
Die Rettungshundearbeit ist damit Teil des rotkreuzspezifischen Wirkens und ermöglicht national und international die Verhütung und Linderung menschlichen Leidens durch den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Seit dem 01.01.2005 ist die Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sowie die
Grundsätze der Rettungshundearbeit im DRK und die DRK-Ausführungsbestimmungen zur GemPPO-RHT in Kraft. Gemäß § 19.3 der Satzung sind diese Beschlüsse für alle Gliederungen des Verbandes verbindlich. Seit dem 21.11.2009 ist
der Fachdienst unter der Landesfachdienstführung zur Abarbeitung der anfallenden
Arbeiten in drei Sachgebiete (SGB) unterteilt:
SGB 1: Prüfungen;
SGB 2: Ausbildung;
SGB 3: Einsatzdienst, Statistik!
Die Zusammenarbeit der Bereiche regelt die Geschäftsordnung des Fachdienstes.
Der Rettungshundeführer mit geprüftem Rettungshund nach DIN 13050 wird als
Rettungshundeteam bezeichnet. Eine Rettungshundestaffel besteht aus mindestens
5 Rettungshundeteams. Eine Anzahl von 2 – 4 Rettungshundeteams versteht sich
als Rettungshundegruppe. Die eigenständige Durchführung von Sucheinsätzen
sollte nur als Rettungshundestaffel erfolgen. Bei Erfordernis müssen sich mehrere
Rettungshundegruppen zur Durchführung von Sucheinsätzen unter einem SEGFührer zu einer Rettungshundestaffel formieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich einzelne Rettungshundegruppen für einen Sucheinsatz einer bestehenden Rettungshundestaffel unter deren Führung anschließen.
Grundsätzlich darf ein Rettungshundeeinsatz nur von ausgebildeten,
einsatzfähigen und gemäß DRK-Prüfungs- und Prüferordnung geprüften Rettungshundeteams durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit trifft der diensthabende SEG-Führer der Rettungshundestaffel in eigener Verantwortung.
Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers. Rechtlich ist innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes (z.B. bei Ausbildungen und Einsätzen) der
zum Dienst eingebrachte Rettungshund mit jedem anderen Einsatzmittel
gleichzusetzen, das der BRK-Helfer aus seinem persönlichen Eigentum für die
Durchführung von satzungsgemäßen Aufgaben im BRK zur Verfügung stellt.
Der Kostensatz und die Absicherung von Risiken und Haftungsfragen sind über den
BRK-Kreisverband zu regeln. Gemäß den Grundsätzen des Roten Kreuzes ist eine
kooperative Mitgliedschaft in anderen rechtsfähigen Vereinigungen im Bereich der
Rettungshundearbeit auszuschließen.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Das Handbuch wird vom Fachdienst Rettungshundearbeit in Absprache mit der
Landesbereitschaftsleitung den aktuellen Sachständen angepasst und
fortgeschrieben. Änderungen mit finanziellen Konsequenzen für den Verband
bedürfen der Beschlussfassung durch die Landesbereitschaftsleitung.
München im November 2011
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................................... 2
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 4
Fachdienst Rettungshundarbeit .......................................................................................... 6
Aufgaben............................................................................................................................. 6
Definition ............................................................................................................................. 6
Landesfachdienstführung ................................................................................................. 7
Personal .............................................................................................................................. 7
Beschwerdeweg ................................................................................................................ 7
Versicherungen .................................................................................................................. 7
Voraussetzungen............................................................................................................... 8
Rettungshundeführer: ................................................................................................... 8
Rettungshund: ................................................................................................................ 8
Zuständigkeiten.................................................................................................................. 8
Einsatzmöglichkeiten ........................................................................................................ 8
Standorte ............................................................................................................................ 8
SMS – Staffel Management System............................................................................... 9
Sparten der Rettungshundearbeit ..................................................................................... 10
Flächensuche ................................................................................................................... 10
Trümmersuche ................................................................................................................. 10
Wassersuche.................................................................................................................... 11
Mantrailing ........................................................................................................................ 11
Grundlegende Ausbildung.............................................................................................. 12
Spezialisierung ................................................................................................................. 13
Ausstattung ........................................................................................................................... 14
Dienstbekleidung ............................................................................................................. 15
Kennzeichnung der Rettungshunde ............................................................................. 15
Ausbildung ............................................................................................................................ 16
Aus-, Fort- und Weiterbildung ........................................................................................ 16
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Bezirkslehrgruppe ........................................................................................................... 16
Landeslehrgruppe ........................................................................................................... 17
Ausbilder ........................................................................................................................... 17
Lehrinhalte ........................................................................................................................ 17
Lehrgänge......................................................................................................................... 17
Ausbildungsordnung für den Fachdienst Rettungshunde ............................................. 18
Helferfachausbildung ...................................................................................................... 19
Führungskräfteausbildung: ............................................................................................ 20
Ausbilderqualifikationen: ................................................................................................ 21
Prüfung und Eignungstest .................................................................................................. 23
Prüfungen ......................................................................................................................... 23
Organisation von Prüfungen .......................................................................................... 23
Ablauf Rettungshunde-Eignungstest ............................................................................ 26
Rettungshundeeinsatz ........................................................................................................ 28
Alarmierung ...................................................................................................................... 28
Einsätze ............................................................................................................................ 29
Auslandseinsätze ............................................................................................................ 29
Qualitätssicherung und Dokumentation ....................................................................... 30
Einsatzzeiten .................................................................................................................... 30
Allgemeine Regeln für den Rettungshundeeinsatz .................................................... 31
Einsatz-Checkliste ........................................................................................................... 33
Kontakte ................................................................................................................................ 34
Anhang .................................................................................................................................. 35
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Fachdienst Rettungshundearbeit
Aufgaben
Die Rettungskette beginnt mit den Sofortmaßnahmen bei den Betroffenen. Diese
müssen unter Umständen erst gefunden und aus dem Gefahrenbereich gerettet
werden, was den Einsatz ausgebildeter Rettungshundeteams erfordert. Die Aufgaben der Rettungshundestaffeln im BRK sind insbesondere:
1. Suche von vermissten, hilfsbedürftigen Personen (Flächensuche, Mantrailing).
2. Suchen von vermissten Personen, die in eingestürzten Gebäuden
eingeschlossen oder verschüttet sind (Trümmersuche).
3. Suche von vermissten Personen im Wasser.
4. Veranlassung von Rettung.
5. Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen bei diesen Personen.
6. Übergabe der Verletzten an den Sanitäts-/Rettungsdienst.
Zur Unterstützung der Sucharbeit bedarf es neben der Mitwirkung dieser Rettungshundeteams ggf. auch der Unterstützung aller anderen Fachdienste der Bereitschaften sowie der Wasserwacht und anderer Organisationen wie z.B. des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehren.
Definition
Nach DIN 13050, erschienen im September 2002, Absatz 3.43 wird ein Rettungshundeteam wie folgt definiert:
„Ein Team besteht aus Hundeführer und Hund, dessen Aufgabe darin besteht, vermisste oder verschüttete Menschen zu suchen und zu orten. Es verfügt über eine
Qualifikation, die der Mitwirkung im Katastrophenschutz entspricht.“
Im Bayerischen Roten Kreuz werden Rettungshunde seit 1981 im In- und Ausland
zur Erfüllung ihrer vorgenannten Aufgaben mit Erfolg eingesetzt. Das Ziel des BRK,
binnen drei Stunden an jedem Ort Bayerns qualifizierte Rettungshunde in den Einsatz bringen zu können, wird seit Jahren erreicht.
Leider werden die Qualifikationen von Rettungshundestaffeln der im BOS-Bereich
tätigen Organisationen von der anfordernden Stelle zu wenig berücksichtigt. Die
DIN-Normierung und Überprüfung sowie die SEG-Richtlinie der Hilfsorganisationen
in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Innenministerium soll künftig mehr Sicherheit und Klarheit darüber schaffen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen,
um eine qualifizierte Rettungshundearbeit zu leisten.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Landesfachdienstführung
Die BRK-Landesbereitschaftsleitung stellt durch die Berufung eines Landesfachdienstführers für die Rettungshundearbeit sicher, dass dies in den nachgeordneten
Ebenen entsprechend berücksichtigt wird.
Der Landesfachdienstführer ist der Landesbereitschaftsleitung direkt unterstellt und
Fachvorgesetzter für die Rettungshundearbeit im Landesverband.
Die Landesfachdienstführung besteht aus den ernannten Bezirksfachdienstführern
und deren Stellvertretern sowie den Leitern der drei Sachgebiete und einem Mitglied
der Landesbereitschaftsleitung sowie dem Landesfachdienstführer. Der Landesbereitschaftsleiter und ein Vertreter der Geschäftsstelle der Bereitschaften auf Landesebene haben ein Anwesenheitsrecht.
Personal
Der Rettungshundeführer mit geprüftem Rettungshund nach DIN 13050 wird als
Rettungshundeteam bezeichnet. Eine Rettungshundestaffel oder SEG Rettungshund besteht aus mindestens fünf Rettungshundeteams. Eine Anzahl von zwei bis
vier Rettungshundeteams versteht sich als Rettungshundegruppe. Die Staffelausbildung ist durch die Ausbildungsordnung und die Ausbildungs-CD im Fachdienst
Rettungshunde geregelt. Jeder Träger einer Rettungshundestaffel ist für die Einhaltung dieser Regularien verantwortlich. Ein aktives Mitglied einer Staffel ist mindestens 60 % der Aktivitäten der Staffel pro Jahr anwesend. Den Nachweis führt die
Staffel.
Beschwerdeweg
Bei Beschwerden ist der Dienstweg einzuhalten. Dies bedeutet, dass der/die Beschwerdeführer/in sich in begründeten Fällen schriftlich an den Kreisbereitschaftsleiter und/oder den Bezirks- oder den Landesfachdienstführer zu wenden haben.
Eine direkte Kontaktaufnahme zur Rettungsleitstelle oder dem DRK-Generalsekretariat hat zu unterbleiben.
Versicherungen
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine allgemeine Zusatzunfallversicherung, die im Schadensfalle greift.
Kaskoversicherung für Kfz ehrenamtlicher Mitarbeiter im BRK:
Es besteht ein Rahmenvertrag mit der Versicherungskammer Bayern für ehrenamtliche Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes, dem sich alle BRK-Verbände anschließen können. Hier sind alle nicht BRK-eigenen PKW, Kombi (nicht LKW) und
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Zweiräder, soweit notwendige Fahrten im Interesse und im Auftrag des BRK durchgeführt werden, mit 150,00 €uro Selbstbeteiligung kaskoversichert.
Voraussetzungen
Rettungshundeführer:
Aktive Mitgliedschaft in den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes.
Mindestalter 18 Jahre (zur Einsatzfähigkeit).
Gesundheitliche Eignung (für die Einsatzfähigkeit für Auslandseinsätze gelten besondere Regelungen). Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung obliegt dem Kreisverband.
Rettungshund:
Höchstalter fünf Jahre (bei Ausbildungsbeginn).
Gesundheitszeugnis, die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung
trägt der Hundeführer.
Wesensfestigkeit, d.h. der Hund muss sich ohne Einfluss des Hundeführers
anderen Personen und Hunden gegenüber neutral und sozialverträglich verhalten (Eignungstest).
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die BRK-Rettungshundestaffeln liegt organisatorisch und disziplinarisch bei der Kreisbereitschaftsleitung, für medizinische Fragen ist der
Kreisbereitschaftsarzt zuständig. Die fachliche Leitung bleibt davon unberührt. Diese
liegt beim zuständigen ernannten Fachdienstführer.
Einsatzmöglichkeiten
Nach der in allen dem Katastrophenschutz angeschlossenen Hilfsorganisationen
seit dem 01.01.2005 gültigen Prüfungsordnung gibt es zwei traditionelle Einsatzbereiche: die Flächensuche und die Trümmersuche. Die Bereiche Wassersuche und
Mantrailing sind von den Pilotprojekten und Einsatzphasen her abgeschlossen.
Diese beiden Sucharten sind dem Bereich Flächensuche zugeordnet.
Standorte
Im Bereich der BRK Bereitschaften muss sichergestellt sein, dass flächendeckend
so viele SEG-Rettungshund vorhanden sind, um jeden Punkt innerhalb des
Landesverbandes in maximal drei Stunden erreichen können. Dazu sind unter
ständiger Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit die erforderlichen
Gebietsaufteilungen unter der Leitung der Landesbereitschaftsleitung
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
gemeinschaftlich zu erarbeiten, die über Kreis- und Bezirksverbandsgrenzen
hinausgehen.
Die Aufstellung von neuen Rettungshundegruppen/-staffeln in den BRK-Kreisverbänden ist unter Beachtung der vorgenannten Einsatzplanungen genehmigungspflichtig und kann somit erst nach Zustimmung durch die Bezirksbereitschaftsleitung
erfolgen.
Wird durch den Fachdienstführer in Zusammenarbeit mit dem Landesfachdienstführer für die Rettungshundearbeit ein Bedarf für eine weitere Rettungshundegruppe/staffel für notwendig erachtet, sind aus ökonomischen Gründen und zur kurzfristigen
Erlangung eines effizienten Einsatzwertes kreisverbandsübergreifende Modelle anzustreben. Bei der Errichtung einer neuen Staffel empfiehlt sich eine Beratung durch
die Landesbereitschaftsleitung und dem Landesfachdienstführer.
BV Oberbayern
KV Garmisch-P.
KV Landsberg-L.
KV München
KV Rosenheim
KV Mühldorf
KV Traunstein
KV Weilheim-S.
KV Miesbach
KV Pfaffenhofen
BV Ndb/Opf
KV Passau
KV Dingolfing-L.
KV Amberg-Sulz.
KV Cham
KV Regensburg
KV Weiden
KV Neumarkt
BV OMF
KV Ansbach
KV Hof-Saale
KV Erlangen-Hö.
KV Neustadt-A.
KV Coburg
KV Nbg-Land
KV Fürth
BV Unterfranken
KV Bad Kissingen
KV Hassberge
KV Kitzingen
KV Rhön-Grabfeld
KV Würzburg
KV Aschaffenburg
KV Main-Spessart
BV Schwaben
KV Augsburg-Stadt
KV Günzburg
KV Unterallgäu
KV Nordschwaben
SMS – Staffel Management System
Unter http://sms.rescue-dogs.de können verschiedene Dienste für die BRK
Rettungshundestaffeln in Anspruch genommen werden. Unter anderem finden sich
dort Dokumentationen (PO, Ausführungsbestimmung, …), Rundschreiben und
Ausschreibungen wieder.
Es wird aus den Adressdaten, die im SMS gepflegt werden, unter anderem die
Adresslisten für Staffelleiter und Ausbilder erzeugt. Jede Staffel ist selbst für die
Richtigkeit der Daten verantwortlich und muss diese eigenständig ändern.
Die Pflege der Daten im SMS kann durch den Staffelleiter selbst oder durch eine
von ihm bestimmte Person durchgeführt werden.
Bei Fragen oder der Notwendigkeit einer Schulung wenden Sie sich bitte an das
SGB 3 oder direkt an [email protected].
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Sparten der Rettungshundearbeit
Flächensuche
Unter Flächensuche versteht man die Suche von vermissten Personen in schwer
einsehbarem und unübersichtlichem Gelände. Rettungshunde sehen wir hier als
wirkungsvolle Ergänzung zur Suche aus der Luft sowie zur Suche mit Suchketten.
In Bayern arbeiten die Rettungshundeteams überwiegend nach dem Parzellenprinzip, das heißt, das zugeteilte Suchgebiet wird vom „Einsatzabschnittsleiter Rettungshunde“ in einzelne Suchparzellen eingeteilt, welchen immer zwei Teams zur
eigenverantwortlichen Absuche zugeteilt werden.
Gerade dann, wenn Eile zum Auffinden der vermissten Person geboten ist, ist dies
die schnellste und effektivste Vorgehensweise. Bei normalen Geländebedingungen
rechnen wir hier mit einem Quadratkilometer pro Stunde für zwei Rettungshundeteams. Die üblichen Vorgehensstandards sind unter dem Punkt Qualitätssicherung
nachzulesen.
Nach der Auswertung unserer Erkenntnisse der letzten 25 Jahre macht es immer
Sinn, vom letzten bekannten Aufenthaltsort der vermissten Person einen Radius von
ein bis drei Kilometer abzuarbeiten, um auszuschließen, dass die vermisste Person
in eine hilflose Lage geraten ist. Bis heute befanden sich alle Personen, die in einer
hilflosen Lage von Rettungshunden aufgefunden wurden, in diesem Radius. Hat
man keinen Anhaltspunkt, nimmt man den Wohnort der vermissten Person als letzten Aufenthaltsort. Wenn der Radius auf der Karte gezogen ist, werden die geeigneten Hilfsmittel für das Suchgebiet festgelegt. Bei Freiflächen ist, wenn verfügbar,
der Hubschrauber das Mittel der Wahl, bei dicht bewohntem Gebiet sind Mannschaften am effektivsten, bei höherem Bewuchs ist der Flächensuchhund das
schnellste Hilfsmittel zur Absuche, hier kann der SEG-Führer Rettungshunde beratend unterstützen.
Trümmersuche
Von ihrer Begrifflichkeit her ist die Trümmersuche zweifelsohne die bekannteste
Suchart. Hier werden verschüttete Personen gesucht, geortet und geborgen. Hier ist
bereits ein hoher Mehraufwand in der Ausbildung erforderlich, um die Maßstäbe der
Prüfungsordnung zu erfüllen. Es handelt sich hierbei um eine auf die Flächensuche
aufbauende Arbeit. Deshalb ist es in Bayern auch Voraussetzung, vor der Trümmersuchprüfung zwei Flächenprüfungen nachzuweisen.
In der Regel arbeitet einer von zehn Flächensuchhunden in den Trümmern. In Folge
der Ausbildung zum Flächensuchhund lernt der Hund hier nicht nur menschliche
Witterung auszuarbeiten, sondern die intensivsten Witterungsaustritte durch Bellen
und Scharren anzuzeigen. Hier ist neben der Anzeige von lebender menschlicher
Witterung das konkrete Eindringverhalten antrainiert. Dies sind wichtige Hinweise
zur Bergung, die – je nach Tiefe der Verschüttung – nach jeder Lage (max. ein Meter) Abtrag neu abgearbeitet werden.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Zur Sicherung der Anzeige wird hier immer im Doppelpack gearbeitet, d.h. nach
jeder Anzeige wird ein weiteres Suchteam angesetzt, ein drittes Team sichert die
Arbeitenden ab. Wenn dieses mit demselben Ergebnis abschließt, beginnen die
Bergemaßnahmen. Wichtig ist hier zu beachten, dass Trümmerhunde ausschließlich lebende Personen anzeigen, um zu verhindern, dass Bergekapazität für Verstorbene gebunden ist, während überlebende Verschüttete unter Umständen
schwer verletzt nicht versorgt werden können! Es wird bei der Ausbildung und zur
Prüfung ausdrücklich darauf hingearbeitet, nur lebende Personen anzuzeigen!
Wassersuche
Die Wassersuche war ein von den Medien groß dargestelltes Ereignis. Aufgrund
dieser Darstellungen in der Öffentlichkeit war man natürlich gezwungen, zu diesem
Thema Stellung zu beziehen. Darum wurde vom DRK eine Projektgruppe ins Leben
gerufen, um die Möglichkeiten der Wasserarbeit mit Hunden zu prüfen.
Bei verschiedenen Flächensucheinsätzen machten wir dann die Erfahrung, dass ein
nicht unerheblicher Teil der vermissten Personen in im Suchgebiet befindlichen Gewässern aufgefunden wurde – manchmal jedoch erst nach Wochen oder durch
Auftauchen der Personen.
Wenn es also gelänge, einen Hund so auszubilden, dass er menschliche Witterung
aus dem Gewässer aufsteigend anzeigen würde, kann man Suchaktionen erheblich
einschränken und damit auch verkürzen. Die Wassersuchhunde werden als den
Individualgeruch anzeigende Tiere ausgebildet. Auch die Wassersuche ist eine auf
die Flächensuche aufbauende Ausbildung, in der der Hund lernt, nicht nur menschliche Witterung auszuarbeiten, sondern den individuellen Geruch eines Menschen
zu erkennen und die höchste Konzentration des Geruches durch Verbellen anzuzeigen. Die Ausbildung auf den Individualgeruch ist vor allem bei Badegewässern unerlässlich. Wenn der Hund bereit ist, jede menschliche Witterung anzuzeigen, ist es
wegen der vielen im jeweiligen Gewässer befindlichen Badegäste für den Hund fast
unmöglich, eine menschliche Witterung anzuzeigen. Wichtig ist es ebenfalls, dass
sich dieser Geruch bei einem unter Wasser treibenden Körper natürlich mit der Zeit
auswäscht. Deshalb ist mit der Absuche von Gewässern baldmöglichst nach dem
Verschwinden einer Person zu beginnen. Momentan gibt es jedoch noch sehr wenig
Wassersuchhunde, die den Bereich der Wassersuche wirklich sicher beherrschen.
Mantrailing
Ebenso wie im Bereich der Wassersuchhundearbeit handelt es sich hierbei um eine
neue Entwicklung in der Rettungshundearbeit. Wie in allen Bereichen der Rettungshundearbeit geht es ja auch hier um das Auffinden von Personen, die vermutlich in
einer hilflosen Lage sind und der schnellstmöglichen Hilfe bedürfen.
Auch im Bereich des Mantrailing wird nach dem Individualgeruchsprinzip gearbeitet.
Hier wird dem Hund der Geruch der vermissten Person und falls bekannt, der letzte
Aufenthaltsort gezeigt. Der Hund versucht dort die Fährte der Person zu finden und
diese zu verfolgen.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Da der Flächensuchhund seinem Hundeführer jede Person in seinem Suchgebiet
anzeigt, eignen sich man trailer natürlich vor allem in Bereichen, in denen sich viele
Personen aufhalten, also durchaus auch in dicht besiedelten Gebieten.
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten zehn Jahre mit dieser Suchart ist
festzuhalten:
Mantrailing macht als Ergänzung in der Suche nach Vermissten Sinn, wenn die Voraussetzungen für einen Trail-Einsatz gegeben sind. Diese müssen im Einzelfall von
einem erfahrenen Einsatzleiter geprüft werden. Da jeder Vermisstenfall individuelle
Bedingungen hat, ist es sehr schwierig, nichtfachkundigen Einsatzleitern die Wahl
des richtigen Hilfsmittels darzustellen. Hier liegt momentan die Hauptproblematik,
die es baldmöglichst zu klären gilt. Bei sehr vielen Einsätzen wird leider das falsche
Hilfsmittel gewählt und das angebrachte Hilfsmittel nicht zugelassen.
Mantrailing ist aber definitiv nur ein weiteres Hilfsmittel in der Vermisstensuche, das
je nach Einsatzindikation differenziert dort einzusetzen ist, wo es Sinn macht. Man
darf auch in diesem Bereich nicht vergessen, dass die falsche Wahl von Hilfsmitteln
zu erheblichen Gefährdungen des Vermissten führen kann.
Grundlegende Ausbildung
Die Rettungshundearbeit im Bayerischen Roten Kreuz ist in den Ausführungsbestimmungen des DRK geregelt.
Zu Beginn der jeweiligen Ausbildung steht ein Rettungshunde-Eignungstest, der in
Zusammenarbeit mit dem Kieler Haustier-Institut erarbeitet wurde. Soziale Entwicklung und Festigung eines Arbeits- und Vertrauensverhältnisses zwischen Hundeführer und Hund bilden die Basis für eine Ausbildung. Wichtig ist vor allem, dass die
Eckpfeiler dieser Beziehung gelebt werden müssen. Hier ist ein ein- bis zweimaliges
wöchentliches Training sicher nicht ausreichend, um ein zuverlässiges Team zu bilden. Das Training kann bestenfalls eine Erfolgskontrolle oder Justierung sein. Bei
aller vorhandenen Individualität ist das Einhalten eines klaren Weges im Zusammenleben mit dem Hund der Schlüssel zum Erfolg. Der Hundeführer und der Hund
müssen mit allen täglichen Kontakten und Situationen sicher umgehen können.
Wenn diese Grundregel gelebt wird, steht einer kontinuierlichen und befriedigenden
Arbeit nichts mehr im Wege. Entscheidend im Aufbau der Suche ist das Absichern
der einzelnen Ausbildungsschritte durch erfahrene Ausbilder mit positiver Konditionierung sowie Konsequenz in den einzelnen Ausbildungsinhalten. Wichtig ist hier
die Kenntnis der sozialen Normen im Miteinander von Mensch und Tier, um Missverständnisse zu vermeiden. Herr Günter Bloch (BLOCH 1997, 1998, 2001, 2002,
2004, 2007) und Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen (FEDDERSEN-PETERSEN 1994,
1995, 2001, 2004, 2007, 2008) haben hier in ihren Publikationen ausreichend
Material erstellt.
Als Grundlage in allen Bereichen der Rettungshundearbeit ist die Flächenausbildung zu sehen. Alle weiteren Einsatzarten bauen auf dieser Grundlage auf.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Spezialisierung
Entscheidend ist, dass vor der Spezialisierung in die Bereiche Trümmer- oder Wassersuche das Hundeteam zuverlässig und sicher die Arbeit in der Flächensuche
beherrscht. Beim Mantrailing ist die genaue Kenntnis der Arbeit von Flächensuchhunden nötig, die durch eine mindestens zweijährige Zugehörigkeit zu einer einsatzfähigen Staffel erworben werden muss.
Erst wenn wir etwas sicher ausführen können, sind wir richtig offen, um auf einem
hohen Niveau weiterarbeiten zu können. Hier sollten wir uns nicht nur auf unser
eigenes Urteil, sondern auch auf das Urteil der Ausbilder verlassen, bevor wir mit
etwas Neuem beginnen. Zu schnelle Schritte bringen keinen Fortschritt, sondern nur
Demotivation und Frust. Das sollten wir uns gerade bei Aktivitäten in unserer Freizeit ersparen.
Andererseits sollten wir uns bei dieser Tätigkeit, wie auch bei den anderen Aktivitäten im Bayerischen Roten Kreuz, im Klaren sein, dass wir mit Menschen in Not arbeiten, d.h. auf höchstmöglichen Niveau agieren müssen, um dem in uns gesetzten
Vertrauen gerecht zu werden.
Fehler aufgrund subjektiver Fehleinschätzung können zu bleibenden psychischen
Beeinträchtigungen führen. Dem können wir durch eine kontrollierte Ausbildung in
erfahrenen Staffeln entgegnen. Egal für welche Sparte wir uns interessieren: Jeder
dieser Bereiche ist eine Herausforderung auf hohem Niveau!
Deshalb legen wir im Bayerischen Roten Kreuz sehr viel Wert auf die Aus- und
Fortbildung unserer Ausbilder sowie auf gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen
der einzelnen Bereiche auf Landesebene.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Ausstattung
Die Durchführung von Sucheinsätzen kann erst dann erfolgen, wenn eine Rettungshundegruppe/-staffel mindestens über die nachfolgend angeführten (an die Personalstärke angepasst) Ausstattungsgegenstände eigenständig verfügt bzw. ein unmittelbarer Zugriff auf vorhandene Ausstattung des BRK-Kreisverbandes sichergestellt ist.
Eine Mehrfachnutzung der Ausstattungsgegenstände durch unterschiedliche Fachdienste in einem BRK-Kreisverband ist zur Kostenreduzierung anzustreben. Die
unten aufgeführten Ausstattungsgegenstände beziehen sich auf die Vorhaltung einer Rettungshundestaffel mit fünf Rettungshundeteams und den Einsatzabschnittsleiter.
Kraftfahrzeug mit:
Sondersignaleinrichtung
Funkausstattung 4-Meter-Band
Eignung zum Transport von Rettungshunden
Staffelausstattung:
1 Handfunkgerät 2-Meter-Band (je Rettungshundeteam)
1 Handfunkgerät 2-Meter-Band (Staffelführer)
1 Handfunkgerät e 4-Meter-Band (optional)
1 Zelt SG 20
1 Satz Zeltbeleuchtung mit Anschlussleitung und Zubehör
1 Ersatzstromerzeuger 2 KW
1 Abfallständer und 5 Abfallsäcke
1 Mobiltelefon
1 Notfallkoffer nach DIN 13 232 oder 1 Rucksack mit gleichem Inhalt
1 Krankentrage klappbar nach DIN 12 024 T2
1 Zeltheizung
6 Feldbetten
10 Decken
1 Tisch
4 Stühle
1 Rettungstuch nach DIN 13040
1 Veterinärrucksack
1 Sicherheitsleine 11 mm/50 m
1 Abseilgeschirr Hund
1 Abseilgeschirr Hundeführer
1 Rolle Travestierband 50 m
1 Feuerlöscher
1 Satz Notverpflegung Mensch
1 Satz Notverpflegung Hund
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Ausstattung je Rettungshundeführer:
1 Handlampe mit Ladegerät
1 Inhalt Sanitätstasche
1 Karabinerhaken
1 Satz Einsatzbekleidung gemäß Dienstbekleidungsordnung
1 Feldflasche 1 Liter
1 Rucksack
1 Taschenlampe (klein mit Batterie)
1 Kompass
1 Schutzhelm nach Arbeitsschutzbestimmungen und BRKDienstbekleidungsordnung
1 Satz Arbeitshandschuhe
1 Paar Sicherheitsstiefel S3
1 Taschenmesser
1 Staubmaske (für grobe Verstaubungen geeignet)
1 Funkalarmierungsgerät (z.B. Funkmeldeempfänger/Handy)
Ausstattung je Rettungshund:
1 Leuchtkennzeichnung (z.B. Cyalume Leuchtstab), akustische Kennzeichnung
1 Halsband
1 Führleine
1 Kenndecke mit RK-Symbol
1 Halsbandplakette
1 Beißkorb
Dienstbekleidung
Es wird grundsätzlich die Dienst- und Einsatzbekleidung gemäß Einsatz- und
Dienstbekleidungsordnung des Deutschen Roten Kreuzes getragen.
Kennzeichnung der Rettungshunde
Am Halsband tragen die Hunde eine Marke mit aktueller Prüfplakette, die sie als
Rettungshund des Bayerischen Roten Kreuzes ausweist. Diese Marke darf nur von
Rettungshunden getragen werden, die tatsächlich nach Ausbildung und
18monatiger Prüfung einsatzfähig sind oder berentet sind. Wird der Rettungshund
mit angelegter Schabracke eingesetzt, soll diese zum Schutz des Rettungshundes
(z.B. Erschießung durch Jagdfeuer) mit einem deutlich sichtbaren Organisationskennzeichen mit Rotem Kreuz gekennzeichnet sein.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Ausbildung
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Damit im Einzelfall die Sucharbeit von Rettungshundeteams professionell durchgeführt werden kann, bedarf es einer ausreichenden internen und externen Aus-, Fortund Weiterbildung der Rettungshundeführer und der Hunde. Für deren Nachweis
trägt die Kreisbereitschaftsleitung des BRK Kreisverbandes die Verantwortung. Es
gelten die Ausführungsbestimmungen der BRK Bereitschaften zur Ausbildungsordnung des BRK sowie die Fachdienstrichtlinien und die Ausbildungsordnung.
Die Rettungshundeführer müssen folgende Grundqualifikationen und Kenntnisse
nachweisen:
Rotkreuz Einführungsseminar
Erste-Hilfe-Ausbildung
Sanitätsfachdienstausbildung
Helfergrundausbildung (gem. der jeweiligen aktuellen Beschlusslage)
Helferfachausbildung (gem. der jeweiligen aktuellen Ausbildungsordnung
des Fachdienstes)
Die Ausbildung der Rettungshundeteams erfolgt gemäß der Prüfungs- und Prüferordnung und den bestehenden Ausbildungsrichtlinien überregional auf der Landesebene des Bayerischen Roten Kreuzes, regional in den BRK Kreisverbänden bzw.
in den jeweiligen Rettungshundegruppen/-staffeln durch Ausbilder der Rettungshundearbeit.
Ausbilder der Rettungshundearbeit bedürfen einer besonderen Qualifikation gemäß
der gültigen Richtlinien und Bestimmungen des DRK Bundesverbandes und des
BRK Landesverbandes.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausbilder- Grundlehrgang im FD Rettungshunde:
Aktive Mitglieder mit abgeschlossener Helferfachausbildung
Abgeschlossener Lehrgang „Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung“
Abgeschlossener Lehrgang „Leiten und Führen von Gruppen“
Aktiver Rettungshundeführer
Zwei bestandene Rettungshundeprüfungen
Einsatzerfahrung
Anmeldung nur über KBL/KV möglich
Bezirkslehrgruppe
Um kreisverbandsübergreifend Lehrgänge und Ausbildungsveranstaltungen zu ermöglichen, bildet jeder Bezirksfachdienstführer eine Bezirkslehrgruppe aus aktiven
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Ausbildern der Staffeln. Diese organisiert die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
auf Bezirksebene.
Landeslehrgruppe
Um bezirksverbandsübergreifend Ausbildungsveranstaltungen durchzuführen, bildet
sich aus jeweils zwei Ausbildern aus den Bezirksverbänden unter dem SGB 2 (Ausbildung) die Landeslehrgruppe. Diese ist dem Landesfachdienstführer unterstellt.
Ausbilder
Ausbilder im Fachdienst Rettungshundearbeit, egal auf welcher Ebene, sind aktive
Ausbilder in einer Rettungshundestaffel, die auf Kreisverbandsebene ordentlich
ernannt sind. Die vorgegebenen Aus- und Fortbildungen nach der
Ausbildungsordnung des Fachdienstes Rettungshundearbeit sind von jedem
Ausbilder in seinem Testatheft zu führen und auf Verlangen nachzuweisen. Bei
Nichtteilnahme an den offiziellen Fortbildungen erlischt die Ausbildungsberechtigung
nach drei Jahren.
Lehrinhalte
Prüfungen werden ausschließlich von ernannten Prüfern für das Rettungshundewesen abgenommen. Bei der Erarbeitung von Lehrinhalten und Ausbildungsrichtlinien
ist das Prüfergremium einzubinden.
Lehrgänge
Die Koordination, Thematik und Terminierung der Aus- und Fortbildung erfolgt durch
den Landesfachdienstführer, dem SGB 2 und dem Prüfergremium. Administrative
Vorgänge der Veranstaltungen auf Landesebene, wie Einladungen und Abrechnungen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, werden über die Landesfachdienstführung abgewickelt. Diese arbeitet hier der Landesgeschäftsstelle der BRK
Bereitschaften zu. Anzuerkennende Aus- und Fortbildungen bei anderen Hilfsorganisationen oder sonstigen Veranstaltungen sind generell durch die Landesfachdienstführung über das SGB 2 genehmigungspflichtig.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Ausbildungsordnung für den Fachdienst
Rettungshundearbeit
Prüfer nach Sparte
Voraussetzung nach GEmPPO
16 UE + 60 Prüfungsabnahmen
Davon mind. 20 in seiner dann
zugelassenen Sparte
Zugführer
32 UE
Bewerter
Ausbilder
Bewerterausbildung 16 UE + 20 Abnahmen
Gruppenführer
16 UE
Leiten und Führen von Gruppen 16 UE
+ mind. fünf Rettungshundeeinsätze
Ausbilder
2 Rettungshundeprüfungen
Erfahrung im Rettungshundeeinsatz
Leiten und Führen von Gruppen 16 UE
Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung
Ausbildergrundlehrgang 32 UE
Hospitation nach Sparte 40 UE
Truppführer
16 UE + Erfahrung im Rettungshundeeinsatz
Rettungshundeführer
Grundkurs Rettungshunde (nach Lehrgangsheft)
Rettungshundeprüfung
Einsatz nach Sparte einmal in drei Jahren
Einsatzhelfer
Helfergrundausbildung (nach aktueller Beschlusslage)
Fachdienstgrundausbildung 32 UE Theorie + ca. zwei Jahre Praxis
18
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Helferfachausbildung
Rettungshundeführer und Staffelmitglieder ohne Hund
Träger der Ausbildung
Bayerisches Rotes Kreuz, Kreis-Bezirksverband
Teilnehmer
Aktive Mitglieder mit abgeschlossener Helfergrundausbildung
Lehrkräfte
SGB 2 Lehrgangsleiter: Bestellte Ausbilder Rettungshunde
Referenten der jeweiligen Fachdienste
Lehrgang
20 UE + Praxis 1,5 bis 2 Jahre
Lehrgangsthemen
Rechtliche Bestimmungen
Organisation und Struktur des FD Rettungshundearbeit
Kynologie
EH-Hund
Einsatztaktik Flächensuche
Einsatztaktik Trümmersuche (optional)
Einsatztaktik Wassersuche (optional)
Einsatztaktik Mantrailing (optional)
Verhaltensgrundsätze beim Transport von Hunden
Trümmerkunde (optional)
Orientierung
1 UE
1 UE
4 UE
1 UE
4 UE
2 UE
1 UE
2 UE
8 UE
Teilnehmerzahl mind. 10 und max. 25
Beurteilung
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung und einen Eintrag ins Testatheft.
19
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Führungskräfteausbildung:
SEG/Einsatzabschnittsführer Rettungshunde (Führungsausbildung)
Träger der Ausbildung
Bayerisches Rotes Kreuz, Landes- bzw. Bezirksverband
Teilnehmer
Aktive Mitglieder mit abgeschlossener:
Helferfachausbildung Rettungshunde
Truppführer
Leiten und Führen von Gruppen
Rettungshundeeinsatzerfahrung
Die im Fachdienst Rettungshundearbeit als SEG-Führer Rettungshunde
eingesetzt werden sollen
Lehrkräfte
Landesfachdienstführer
Lehrgangsleiter
Bezirksfachdienstführer oder ein von ihm bestellter Vertreter
Referenten
Ausbilder Rettungshunde oder sonst qualifizierte Personen, die vom Landesfachdienstführer bestellt werden
Lehrgang
16 UE
Lehrgangsthemen
Aufgaben des FD Rettungshundearbeit im BRK
Führen einer Rettungshundestaffel
Konfliktmanagement
Einsatzorganisation
Flächensuche
Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation
Trümmersuche
Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation
Wassersuche
Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation
Mantrailing
Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation
1 UE
2 UE
4 UE
1 UE
2 UE
2 UE
2 UE
2 UE
Teilnehmerzahl mindestens 10 und maximal 25
Beurteilung
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung und einen Eintrag ins Testatheft.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Ausbilderqualifikationen:
Ausbilder Rettungshunde
Träger der Ausbildung
Bayerisches Rotes Kreuz, Landes- bzw. Bezirksverband
Teilnehmer
Aktive Mitglieder mit:
Abgeschlossener Helferfachausbildung
Grundlagenseminar der Erwachsenengerechten Unterrichtsgestaltung
Leiten und Führen von Gruppen
Erfahrung im Rettungshundeeinsatz
Im Fachdienst Rettungshundearbeit als Ausbilder eingesetzt werden sollen
Lehrkräfte
Lehrgangsleiter:
Landesfachdienstführer oder Leiter SGB 2
Referenten:
Bestellte Ausbilder Rettungshunde oder sonst qualifizierte Personen, die vom Fachdienstleiter bestellt werden
Lehrgang
40 UE + mindestens 40 UE Hospitation bei erfahrenen/einsatzfähigen Staffeln
Lehrgangsthemen
Theorie und Praxis
Aufgaben des Fachdienstes Rettungshundearbeit im BRK
Führen einer Ausbildergruppe
Organisation und Aufbau einer Staffel/Ausbildungsplanung
Fachdidaktische Einweisung in die Lehrgangsunterlagen
der Helferfachausbildung
Lernverhalten des Hundes
Flächensuche
Ausbildung- Einsatztaktik
Trümmersuche
Ausbildung- Einsatztaktik
Wassersuche
Ausbildung- Einsatztaktik
Mantrailing
Ausbildung- Einsatztaktik
Führer/Opferbindung
Aufbau
Konzentrationsarbeit
Aufbau
Motivation des Hundes Aufbau
Suchspiele
Aufbau
Gehorsamsarbeit
Aufbau
Gerätearbeit
Aufbau
Anzeigeverhalten
Aufbau
Sucharbeit
Aufbau
1 UE
4 UE
2 UE
14 UE
4 UE
4 UE
optional UE
optional UE
optional UE
11 UE
21
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Teilnehmerzahl mindestens 8 und maximal 15
Beurteilung
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss und Bestehen der Facharbeit ein Zertifikat
und einen Eintrag ins Testatheft.
22
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Prüfung und Eignungstest
Prüfungen
Auf der Grundlage der Prüfungs- und Prüferordnung für die Rettungshundearbeit im
Deutschen Roten Kreuz werden im Bayerischen Roten Kreuz jährlich zentrale Rettungshundeprüfungen für alle Rettungshundeteams durchgeführt. Es werden ausschließlich zugelassene Prüfer mit der Abnahme einer Prüfung betraut. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Staffelleitung mit deren Zustimmung. Prüfungen
bei anderen Hilfsorganisationen und Prüfungen außerhalb des Landesverbandes
werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Landesbereitschaftsleitung über den Landesfachdienstführer und das SGB 1 anerkannt.
Rettungshundeprüfungen sind generell im Landesverband abzulegen. Gibt es Überhänge bei den angesetzten Prüfungen im Landesverband, kann in Absprache des
Bezirksfachdienstführers mit dem Landesfachdienstführer an einer Prüfung außerhalb des Landesverbandes teilgenommen werden, wenn die Einsatzfähigkeit es erfordert. Ein Kostenersatz für Prüfungen außerhalb des BRK wird nicht gewährt.
Gleiches gilt auch für Eignungstests.
Organisation von Prüfungen
1. Allgemeiner Hinweis:
In den Ausführungsbestimmungen des DRK zur Umsetzung der GemPPO sind die
Rechte und Pflichten des Prüfungsleiters (PL) beschrieben. Die im Folgenden gesammelten Erfahrungen sollen eine weitere Hilfestellung zur Organisation von Prüfungen sein. Die Rechte und Pflichten des PL bleiben davon unberührt. Der Prüfungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten
werden.
2. Lokalität:
Eine Unterkunft für die schriftliche Prüfung, wartende Prüflinge getrennt von den
schon geprüften Teams, bereitstellen, Sanitäranlagen, Parkplätze und
Gassigehstrecken einrichten
3. Suchgelände / UO Platz:
Es werden zwei Flächengelände für je eine Gruppe (pro Tag zwei Gelände) benötigt. Die beiden Suchgelände dürfen nicht unmittelbar aneinander grenzen.
Vorzugsweise soll ein Suchgelände folgende Eigenschaften haben:
Wenn möglich wenig Dornen,
mindestens von zwei Wegen begrenzt,
nicht zu licht und nicht zu dicht sein
Zufahrtgenehmigung mit dem Eigentümer klären. Zu- und Abfahrt der Prüflinge zum
Suchgebiet regeln. Für die UO und den Verweistest eignet sich eine Wiese oder
fester Untergrund (Hartplatz). Hier müssen ebenfalls wieder Möglichkeiten für zwei
23
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
parallel arbeitende Gruppen geschaffen werden. Optimal wäre eine Sichttrennung
zu den beiden Plätzen oder auf größeren Abstand achten.
Für Trageübungen sollte ein stabiles Podest oder etwas Ähnliches bereitgestellt
werden. Je nach Untergrund sind Bierbänke ungeeignet, da sie leicht umfallen können. Regen- und Sonnenschutz für die Prüferteams sollten ebenfalls bereit stehen.
4. Behörden und Kontakte:
Eine Prüfung muss beim Veterinäramt gemeldet werden.
Die Meldefristen beachten;
Forstamt; Tierarzt/Tierklinik verständigen;
Versicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) ist Angelegenheit der Geschäftsstelle
der Bereitschaften. Der PL muss sich bei der Geschäftsstelle informieren.
Zustimmungen und Nutzung der Gelände in schriftlicher Form einfordern.
SGB I: Zuständig für die korrekte Anmeldung der Prüflinge und Bestellung der Prüfer.
Geschäftsstelle der Bereitschaften: Organisiert die Anmeldungen, verteilt die Infos an die Staffeln, ist Schnittstelle zum Landesverband.
5. Termine:
Die Ausschreibung muss drei Monate vor dem Prüfungstermin vom SGB I an die
Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften gesendet werden.
Wichtige Angaben sind:
Mailadresse und Kontaktdaten des Prüfungsleiters der ausführenden Staffel und
Kontodaten für die Prüfungsgebühr, die der Prüfungsleiter vorher zum Prüfungskoordinator senden muss! Jeder Angemeldete hat eine Prüfungsgebühr zu entrichten,
auch wenn dieser nicht antreten kann oder von einem Kameraden ersetzt wird, sofern die Abmeldung nach Meldeschluss erfolgt.
Nach Anmeldeschluss (acht Wochen vor dem Prüfungstermin):
Erstellen der Teilnehmerliste, Anhang Karte bzw. Anfahrtsbeschreibung, Abfrage
von läufigen Hündinnen. Diese sollen am Sonntag als letztes Team starten. In der
Prüfungsinformation für die Staffeln und Prüflinge soll auch eine hundefreundliche
Kontaktadresse für Übernachtungsmöglichkeiten drin stehen. Die Bestellung der
Unterkünfte erfolgt direkt über die Prüflinge.
6. Prüfer:
Die Prüfer werden von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften bestellt.
Die Unterkünfte für die Prüfer sind vom PL mit den Prüfern abzustimmen (Anreise,
Abreise). Die Kontaktdaten der Prüfer sind beim SGB I erhältlich.
Die Unterbringung und Verpflegung der Prüfer (ab Freitagabend) trägt die ausrichtende Staffel von den Meldegeldern.
Die Fahrtkosten für die Prüfer werden von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften übernommen.
7. Anzahl der Prüflinge
Es dürfen pro Tag und Prüferteam folgende Anzahl an Prüfungen abgenommen
werden:
11 Flächenprüfungen
9 Trümmerprüfungen
6 Trümmerprüfungen kombiniert mit 6 Flächenprüfungen
24
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Für die erste und jeweils letzte Prüfung im Jahr (Februar und November) hat der LV
Bayern die Flächenprüfungen auf acht Teilnehmer reduziert. Hier sollte auf eine
zweigeteilte Tagesprüfung verzichtet werden. Der Zeitaufwand zwischen den beiden
Gruppen (Vormittags- und Nachmittagsgruppe) ist zu hoch.
8. Personalbedarf
Prüfungsorganisator
2 Prüfungsleiter für je ein Prüferteam
1 – 2 Helfer, die dem PL zuarbeiten
Anmeldung
Mindestens 2 Personen
Check von Impfausweis, Bewertungsbogen und Testatheften
UO
5 Personen für die Personengruppe
2 Hunde (Rüde und Hündin) pro Prüferteam
Je eine erfahrene Person zum Tragen der Hunde
Je einen Helfer für den Verweistest
Versteckpersonen für die Flächensuche
Pro Prüferteam mindestens 4 Personen, bei kaltem oder schlechten Wetter 8
Personen
Die Versteckpersonen sollen Erfahrungen mit Hunden haben; Achtung vor
Versteckpersonen, die dies zum ersten Mal machen
Auf richtige Ausstattung (Kleidung) achten
Keine Personen unter 16 Jahren
Fahrer für den Transfer zum Treffpunkt für die Prüflinge
Verpflegung sicherstellen (vegetarisch beachten!)
Auch vor Ort im Wartebereich und für die Prüfer
Die Verpflegung für die Prüfer ist für das gesamte Wochenende zu übernehmen
9. Materialbedarf
PC, Drucker, Kottüten, Quittungsblock, Decken, Isomatten, Absperrbänder
Beschilderung, Kasse incl. Wechselgeld, Kartenmaterial vom Suchgelände, Anfahrt
zum Suchgelände, Funkgeräte für die Organisation,
Handynummernliste (wichtige Handynummern von Presse, Tierarzt, Verantwortlicher der Räumlichkeit, …), Ablaufzeitplan (Aushang), Prüflingsgruppenliste (Aushang)
Notfallrucksack, Checkliste, Einsatzszenario für Prüfer erstellen
Faustformel:
Pro Team in Verweis du UO ca. 20 Minuten
Pro Flächensuche pro Team 45 Minuten
10. Ergänzung für die Trümmerprüfung
Geräte bereitstellen, auf prüfungskonforme Geräte achten
Trümmergelände mit mindestens sechs Versteckmöglichkeiten bereitstellen
Die Verstecke müssen einsturzsicher sein. Auf Sicherheitsausrüstung der Versteckpersonen ist zu achten.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Personal:
Mindestens fünf Versteckpersonen und Wechselpersonal bereitstellen
Personal zum Aus- und Einbauen der Versteckpersonen
Personal für Lärmquellen und Feuer (Achtung Feuerlöscher bereitstellen)
11. Finanzierung der Prüfung
Für jede Prüfungsteilnahme wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Diese wird von den
Staffelleitern festgesetzt. Die ausrichtende Staffel rechnet die Prüfungsgebühr mit
den Teilnehmern ab. Davon sind:
Unterbringung der Prüfer
Verpflegung der Prüfer
Verpflegung der Prüfungshelfer
sonstige organisatorische Kosten der Prüfung
zu bezahlen.
Die Reisekosten der Prüfer werden von der Geschäftsstelle der Bereitschaften
übernommen.
Ablauf Rettungshunde-Eignungstest
Vorplanung:
Ausschreibung des Eignungstests ca. acht Wochen vor dem Termin durch Eignungstest-Koordinator über die Landesgeschäftsstelle - Bereitschaften. Anmeldungen zum Test auf der Ausschreibung beiliegendem Formular per Mail an:
Landesverband
Koordinator
Staffelleitung der ausrichtenden Staffel (E-Mail-Adresse laut Ausschreibung)
Anmeldeschluss i.d.R. ca. vier Wochen vor dem Test. Bei Abmeldungen nach dem
Anmeldeschluss wird die Anmeldegebühr fällig, Ausnahme: Der Platz wird von einem anderen Mitglied der Staffel nachbesetzt.
Nach Anmeldeschluss wird von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften eine
Gesamtteilnehmerliste erstellt und an die ausrichtende Staffel per Mail gesendet.
Ferner werden je nach Teilnehmerzahl die eingeteilten ET-Bewerter zugeteilt.
Die ausrichtende Staffel erstellt eine Gruppeneinteilung, eine Einladung und die
Anfahrtbeschreibung und sendet diese baldmöglichst an die Geschäftsstelle der
Bereitschaften zur Verteilung an die Staffeln sowie die ET-Bewerter.
Testablauf:
Der Ablauf des Tests sowie die benötigten Geräte usw. sind aus der PO 13050 ersichtlich. Bei Fragen bitte an die eingeteilten Bewerter wenden.
Von der ausrichtenden Staffel ist für jeden Bewerter eine Person als Helfer bereit zu
stellen. Ferner wird die von der Geschäftsstelle der Bereitschaften erstellte Gesamtteilnehmerliste ausgedruckt zum Eintrag der Testergebnisse durch die Bewerter benötigt.
26
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Die Bewertungsbögen verbleiben bei den Bewertern.
Die Anmeldegebühr (abzüglich o.g. Pauschale) wird den Bewertern übergeben bzw.
nach Rücksprache dem ET-Koordinator übersandt.
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Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Rettungshundeeinsatz
Alarmierung
Die Alarmierung einer Rettungshundegruppe/-staffel bzw. einer SEG-Rettungshund
erfolgt im Bayerischen Roten Kreuz in der Regel durch die zuständige Integrierte
Leitstelle oder über die Bezirksfachdienstführer nach Anforderung. Es gibt kein
Rechtsverhältnis zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und den
Rettungshundegruppen/-staffeln.
Es ist jedoch anzustreben, dass diese Sondereinheiten bei Bedarf schnell alarmiert
und eingesetzt werden können. Die Gewährleistung der Alarmierung bei notwendigen Hilfeleistungen kann einen Beitrag dazu leisten, die Folgen eines Notfalls
erheblich zu reduzieren.
Im Bayerischen Roten Kreuz sind die Erreichbarkeiten, die Zuständigkeiten und das
Leistungsvermögen der Rettungshundegruppen/-staffeln in die Alarm- und Einsatzpläne der BRK-Kreisverbände aufzunehmen. Darüber hinaus stellen die BRK-Kreisverbände zur Gewährleistung einer professionellen Rettung (über den für sie zuständigen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)) die
Anbindung der Rettungshundegruppe/-staffel an die Integrierte Leitstelle sicher.
Die Integrierte Leitstelle muss über die Möglichkeiten der Rettungshundegruppe/staffel Kenntnis besitzen, um diese bei entsprechenden Einsätzen selbständig anfordern zu können, damit die Rettungshundegruppe/-staffel im Bedarfsfall alarmiert
werden kann.
Die Ausrückzeit der Staffel sowie das voraussichtliche Eintreffen am Einsatzort sind
der Integrierten Leitstelle sowie der anfordernden Stelle mitzuteilen. Bei Bedarf sind
Nachbarstaffeln baldmöglichst zu alarmieren. Es sind ausschließlich Rettungshunde
der anerkannten Hilfsorganisationen nachzualarmieren (Mitglieder der AG PO
13050)
Die Rettungshundegruppen/-staffeln sind durch geeignete technische Alarmierungsmittel auszustatten, damit sie im Einzelfall unverzüglich alarmiert werden können. Der SEG-Führer der Rettungshundestaffel hat bei Annahme des Sucheinsatzes außerdem zu prüfen, ob ein Bedarf an zusätzlichen Helfern (Fachdiensten) besteht. Der Bedarf ist von der jeweiligen Lage abhängig und ist zunächst aus dem
Kreisverband des Einsatzgebietes, ggf. dem entsendenden Kreisverband, anzufordern.
Darüber hinaus ist der SEG-Führer der Rettungshundestaffel verpflichtet, mit Einsatzbeginn die Kreisbereitschaftsleitung seines BRK-Kreisverbandes in Kenntnis zu
setzen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Verfahrensweisen sind individuell in den jeweiligen BRK-Kreisverbänden zu vereinbaren.
28
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Einsätze
Wie bereits in allen einsatzbezogenen Arbeitspapieren dürfen Einsätze nur von jeweils dafür ausgebildeten und nach den anerkannten Vorgaben geprüften Teams
durchgeführt werden. Sind für einen Einsatz nicht ausreichend geprüfte Teams verfügbar, werden diese aus Nachbarstaffeln hinzugezogen. Bei kreisverbandsübergreifenden Einsätzen ist der Bezirksfachdienstführer zu informieren.
Bei Einsätzen außerhalb des Landesverbandes ist die Führungsstruktur des Landesverbandes über den Landesfachdienstführer zu informieren, der wiederum den
Landesbereitschaftsleiter und den K-Beauftragten des Landesverbandes darüber in
Kenntnis setzt.
Flächensucheinsätze
Zur Qualitätssicherung bei Flächensucheinsätzen finden flächendeckend in Bayern
unangemeldete Übungseinsätze statt. Geplant werden die Übungseinsätze durch
das SGB III, welches unter anderem durch Ausbilder der Landeslehrgruppe unterstützt wird. Dass es sich um eine Übung handelt, erfährt die alarmierte Gruppierung
unter Umständen erst am Ende des Einsatzes. Es werden hier Einsatzablauf und
die Einsatzkoordination dokumentiert und dem Landesfachdienstführer mitgeteilt.
Besprechungsrelevante Einsätze werden dann in der Staffelleitertagung ausgewertet.
Trümmereinsätze
Um als einsatzfähiges Trümmerteam gelistet zu sein, werden von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften regelmäßig Einsatztests für Trümmersuche angeboten. Geplant werden die Überprüfungen durch das SGB III, welches unter anderem durch Ausbilder der Landeslehrgruppe unterstützt wird.
Eine bestandene Einsatzüberprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Auslandseinsätzen und gilt für jeweils drei Jahre. Einsatzvoraussetzung ist stets eine
aktuell gültige Trümmerprüfung in Verbindung mit einem bestandenen Einsatztest.
Auch bei Trümmereinsätzen gilt es, mindestens in Staffelstärke auszurücken. Wenn
dies nicht von einer Staffel erreicht wird, sind hier auf Bezirksverbandsebene Alarmierungswege zu pflegen, die dies gewährleisten. Sollte auf Ebene des Bezirksverbandes keine Staffelstärke erreicht werden, ist unverzüglich der Landesfachdienstführer einzubinden.
Auslandseinsätze
Bei Anforderungen von Rettungshunden im Ausland gelten besondere Regeln. Voraussetzung ist ein einsatzfähiges Trümmerteam mit einem Lehrgang für den Auslandseinsatz. Die physische und psychische Eignung von Hund und Hundeführer ist
ebenfalls Grundvoraussetzung.
Der Einsatzauftrag erfolgt über den Katastrophenschutzbeauftragten des Landesverbandes nach Anforderung durch das Generalsekretariat – Einsatzleitung.
29
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Hier gilt auch das Arbeitspapier Rescue-Dogs Unit (RDU).
Es erfolgt zunächst eine Voralarmierung, bei der Zeitabläufe, Flug, Finanzierung
sowie Ausrüstung abzuklären sind. Diese sind dem Landesverband und dem Generalsekretariat sofort zu melden. Es sind nach Schadenslage nur geeignete und ausgebildete Teams einzusetzen.
Eine International Red Cross Rescue-Dogs Unit (IRCRDU) besteht aus fünf bis acht
Rettungshundeteams, einem Teamleiter und einem Techniker. Die Etablierung eines Einsatzkoordinators in der sogenannten Home-Base ist anzustreben. Dieser soll
zu Hause unabhängig vom Rest des Teams die Einsatzplanung und –koordination
übernehmen und dient als Kontakt und Ansprechpartner zur UN und dem DRK.
Nach Erteilung des Einsatzbefehls durch das Generalsekretariat über den Landesverband erfolgt unverzüglich die Abwicklung der geplanten Vorgänge. Während des
Einsatzes ist mit der Einsatzleitung des Landesverbandes unbedingt Kontakt zu
halten, Vorgehensweisen mitzuteilen und ggf. neu zu entscheiden.
Qualitätssicherung und Dokumentation
Bei jedem Rettungshundeeinsatz ist die Einsatzdokumentation gemäß Anhang (Einsatzbericht_V06.2010.doc) zu führen. Alle Einsatzdokumentationen werden über
das SGB 3 der Geschäftsstelle der Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes
sowie dem Kreisverband und dem Bezirksverband per E-Mail zugestellt.
Die Archivierung der Dokumentation muss in dem für die Staffel zuständigen Kreisverband erfolgen, dabei ist auf den Datenschutz zu achten. Es werden in regelmäßigen Abständen mit den Dokumentationen Statistiken erstellt, um einsatzrelevante
Informationen zu erhalten.
Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, werden entsprechende Vorgehensweisen
bei den Staffelleitertagungen besprochen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse gilt
folgender Vorgehensstandard:
Wer alarmiert
Welche Polizeieinsatzzentrale und welche Polizeiinspektion sind zuständig
Absprache mit den zuständigen Polizeibeamten
Sammeln der Staffel
Eintreffen am Einsatzort
Zuteilung Suchgebiet (sind keine Vorgaben vorhanden, wird der ein-km-Radius um den letzten Aufenthaltsort des Vermissten, ggf. Wohnort, abgesucht)
Einsatzzeiten
Die Verfügbarkeit für Einsätze beträgt im Idealfall 365 Tage im Jahr und 24 Stunden
am Tag. Die Alarmierung der Rettungshundeteams erfolgt nach staffelinternen
Richtlinien (z.B. Funkmeldeempfänger (FME), Handy, …).
30
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Allgemeine Regeln für den Rettungshundeeinsatz
Grundsätzlich kann ein Einsatz nur nach Erteilung eines Einsatzauftrages erfolgen.
Der zuständige SEG-Führer RHS muss mit dem zuständigen Einsatzleiter vor Ort
oder der anfordernden Stelle die Lage, den genauen Einsatzort (Sammelstelle) und
das voraussichtliche Suchgebiet abklären.
Hieraus resultiert die voraussichtlich benötigte Anzahl der Rettungshundeteams. Die
Alarmierung der Rettungshundeteams erfolgt nach dem staffelinternen Alarmplan.
Jeder Hundeführer hat eigenverantwortlich auf die Vollständigkeit und Funktionalität
seiner Einsatzausrüstung zu achten. Jede Hundestaffel ist für Ihre Einsatzausrüstung im Fahrzeug verantwortlich.
Wenn möglich erfolgt die Anfahrt immer gemeinsam mit den Einsatzfahrzeugen.
Nach dem Eintreffen am Einsatzort bleiben alle Hundeführer und Helfer am Einsatzfahrzeug oder im Bereitstellungsraum RHS und warten auf weitere Anweisungen.
Der SEG-Führer RHS meldet sich bei der Einsatzleitung vor Ort zur aktuellen Lagebesprechung und Zuteilung der Suchgebiete/Schadensstellen. Falls ein Einsatzabschnittsleiter Ortung durch die Einsatzleitung benannt wurde, müssen sich die eintreffenden SEG-Führer dort melden. Der zuerst eintreffende SEG-Führer übernimmt
die Einsatzabschnittsleitung für den Fall, dass mehrere SEG RH eintreffen. Der
SEG-Führer RHS teilt seinen Hundeführern die Lage mit und erteilt Suchaufträge an
jeweils zwei seiner Hundeführer inklusive Helfer (ein Trupp wird gebildet durch einen Hundeführer und einen Helfer) zur Abarbeitung. Diese Trupps besprechen vor
Ort ihr Vorgehen, wählen ihre Einsatztaktik und arbeiten in ihrem Suchgebiet eigenverantwortlich.
Bei der Trümmersuche arbeitet immer ein Rettungshundetrupp, bestehend aus drei
Personen. Dabei sucht ein Rettungshundeteam, ein Team sichert und das dritte
Team steht in Bereitschaft für anstehende Kontrollanzeigen. Dabei kann der Trupp
aus drei Rettungshundeführern oder zwei Rettungshundeführern plus einem Helfer
bestehen.
Der Suchbeginn, das Ende der Suche sowie besondere Vorkommnisse während
dem Einsatz sind dem für die Rettungshundeteams zuständigen SEG-Führer unverzüglich zu melden.
Die Rettungshundeteams halten Kontakt mit dem für sie zuständigen SEG-Führer.
Dieser steht mit dem Einsatzabschnittsleiter Ortung oder der Einsatzleitung vor Ort
in Verbindung. Regelmäßige Informationen zur Lage sind durchgängig zu kommunizieren.
Der Rettungshundeeinsatz wird entweder durch das Auffinden der vermissten Person oder durch die Einsatzleitung beendet.
Schäden an Mensch, Tier oder Material sind unverzüglich über den für das Rettungshundeteam zuständigen SEG-Führer an die Einsatzleitung und den Kreisverband zu melden. Das Formblatt der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung
ist auszufüllen.
31
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Nach dem Beenden des Einsatzes wird die Staffel auf Vollzähligkeit der Hundeführer und Helfer sowie die Einsatzausrüstung auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls eine Nachrüstliste erstellt. Das Abrücken erfolgt erst nach Abmeldung bei
der Einsatzleitung oder dem Einsatzabschnittsleiter Ortung durch den SEG-Führer.
Der Einsatz ist vollständig beendet, wenn das Kfz den Standort erreicht hat und der
SEG-Führer den Einsatz bei der Integrierten Leitstelle als beendet gemeldet hat.
Ein Rettungshundeführer muss seine eigenen Belastungsgrenzen und die seines
Hundes realistisch einschätzen können. Dieses sind zum Beispiel Belastungen psychischer Natur, wie schwer Verletzte, tote Menschen, trauernde Angehörige etc.,
physischer Natur wie Konstitution und Kondition.
Wichtig vor jeder Suchmaßnahme:
Festlegung des Ortes der Einsatzleitung als Ausgangspunkt aller Suchmaßnahmen
Absuche des Gebietes der Einsatzleitung und Umgebung
Positionierung der Fahrzeuge (ggf. Zelte usw.)
Evtl. Festlegen von Einsatzabschnitten
Aufteilung des Suchgebietes in Parzellen und Kennzeichnung der Parzellen
Zuteilung der Suchgebiete an die vorhandenen Teams (Navigation,
Kommunikation sicherstellen)
Beginn der Suche
Feststellen der Gesamtfläche des Suchgebietes (nur des schwer einsehbaren Geländes)
Prüfen, ob ausreichend Teams zur Absuche der Fläche vor Ort sind (ggf.
Nachalarmierung)
Klärung der Absuche der Freiflächen (ggf. Hubschrauber, Feuerwehr, THW,
BePo, SEG)
Klärung der Absuche von bebautem Gebiet
Jedes Team meldet Beginn der Absuche und Ende der Absuche ihrer Parzelle
Dokumentation des Einsatzverlaufs mit Ergebnis der Suche
Beim Auffinden der Person sofortige Kontrolle der Vitalfunktionen, Meldung
an den SEG-Führer über Zustand der Person, genauen Fundort, Umfang der
nötigen Rettungs- und Bergungsmaßnahmen
Wird die vermisste Person tot aufgefunden, ist es wichtig, nichts zu verändern und so wenig wie möglich Spuren zu legen, sofortige Meldung mit genauem Fundort, auf das Eintreffen der Polizei in ausreichender Entfernung
des Vermissten warten
Bei Ankunft bei der Einsatzleitung meldet sich jedes Team zurück. Wenn alle
Teams zurück sind, findet vor Ort eine kurze Abschlussbesprechung statt
Anschließend Abbau und Rückfahrt zum Standort. Einsatzende ist mit dem
Abschalten des Einsatzfahrzeuges am Standort
Einsatzbericht erstellen und verteilen
32
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Einsatz-Checkliste
Hund:
Halsband mit Prüfplakette
Kenndecke
Hundelicht bei Nacht
Glöckchen
Hundeführer:
Einsatzkleidung nach Bekleidungsordnung des DRK (Bonn 2000, Helm, Sicherheitsschuhe)
Rucksack oder ähnliches mit:
o Notizbuch und Stifte (wasserfest)
o Wasser (für Hunde und Hundeführer) und Napf
o Erste Hilfe Set für Hund und Mensch
o Bestätigung für den Hund (Goodies und/oder Spielzeug)
o Stärkung für den Hundeführer
o Taschenlampe inkl. Ersatzbatterien
o Kompass
o Funk mit Funkrufnamen und/oder Handy mit Telefonnummern
o Pfeife (Trillerpfeife oder Notrufpfeife)
o Puder für Windverhältnisse
Extras
o Kopfschmerztabletten
o Mücken- und Insektenschutz
o Regenschutz
o Sonnenschutz (Sonnenbrille, Mütze, Sonnenmilch)
o Taschentücher
o Ersatzkleidung
o Hundedecke/Matte
o Beatmungsmaske
o Kottüten
o Leatherman (Messer)
o Handschuhe
33
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Kontakte
Landesfachdienstführer
Armin Dlugosch
+49 172 8603019
E-Mail: [email protected]
Sachgebiet I
Siggi Höfer
+49 170 8357655
E-Mail: [email protected]
Erich Mock
+49 176 96544074
E-Mail: [email protected]
Sachgebiet II
Bessie Wilhelm
+49 160 94456517
E-Mail: [email protected]
Sachgebiet III
Markus Wilhelm
+49 172 6230746
E-Mail: [email protected]
Helmut Manhard
+49 172 8353118
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle der BRK Bereitschaften auf Landesebene
[email protected]
34
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Anhang
Formular Einsatzbericht (Einsatz_V06.2010.doc)
35
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Information zum Einsatz:
Einsatzort:
Treffpunkt:
Information zum Einsatz:
Nr./Jahr:
Datum:
Einsatzauftrag erteilt durch:
Auftragsnummer der ILS
Einsatzart
 Fläche
 Trümmer
Weitere Informationen:
Informationen zur Zeit:
Alarmzeit:
Ausrückzeit:
Suchbeginn/ende:
Einsatzende:
Übergeben an:
um:
Lagebericht:
Anzahl der Vermissten:
Letzter Aufenthaltsort:
Karten vorhanden:
Gefahrenquellen:
Förster/Jäger informiert:
Besondere Kennzeichen / bekannte Erkrankungen / Bekleidung / Personenbeschreibung:
Gefunden um/ Zustandsbild
Vorgehen:
Abstand v. Weg:
36
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Checkliste:
 OrgL verständigt
 EL-Platz festlegen
 Fachdienste prüfen
 Sicherheit der Helfer
 Einbeziehung anderer Staffeln u.
 Verpflegung der Helfer
 1 km² für zwei Teams je Stunde
Priorisierung:
4
3
2
1
5 Stunden
10 Stunden
15 Stunden
20 Stunden
Grunderkr. / Suizid / Verletzung
Chronische Erkr. / Behinderung
Alkohol / Streit
Unbekannt
Bis 6 Punkte
Sekundäreinsatz 
Ab 7 Punkte
Primäreinsatz 
Minusgrade
bis + 10 o
bis + 15 o
über + 15 o
Gesamtpunkte:
37
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Informationen zur Einsatzleitung:
Einsatzleitende Behörde:
Einsatzleitung Polizei
Name:
Funkrufname:
Telefon:
Einsatzleitung Rettungshunde (Ortung):
Name:
Funkrufname:
Telefon:
Einsatzleitende Integrierte Leitstelle:
Funkkanal:
Telefon:
OrgL/ELRD
Name:
Funkrufname:
Telefon:
UG-SanEl
Name:
Funkrufname:
Telefon:
Einsatzleitung Feuerwehr:
Name:
Funkrufname:
Telefon:
Informationen zu den eingesetzten Rettungshundestaffeln:
Eintreffen am Einsatzort:
Wetter:
Rettungshundestaffel:
Suchbeginn:
Suchabschnitt:
38
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Eingesetzte Ressourcen:
Eingesetzte Kräfte
KFZ
km
ges. km
39
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Informationen zum Einsatz:
Staffel/Team
40
Suchgebiet
Zeit (von bis)
Helfer
Funkrufname
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Einsatzprotokoll:
Zeit
Kommentar
41
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
Karten:
Übersichtskarte:
Lagekarte:
Detailkarte(n):
42
Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit
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Dieser Bereich darf nicht gedruckt oder verteilt werden. Er dient nur der Dokumentation der Einsatzdaten und wird im BRK entsprechend der Datenschutzbestimmungen archiviert.
Personenbezogene Daten:
Anzahl der Vermissten:
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