Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball
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Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball
Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball-Verband e.V. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Aufnahme eines neuen Vereins Jeder Verein, der am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen will, muss dem LSB-Bremen und dem BFV beitreten. Er beantragt dies unter Vorlage seiner Satzung, des Mitgliederverzeichnisses und der Personalien seiner vertretungsberechtigten Personen. Die Aufnahme erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Anmeldung ist allen Vereinen des BFV bekannt zu geben. Gegen die Aufnahme kann innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe beim Vorstand des BFV Einspruch erhoben werden. Gibt der Vorstand dem Einspruch nicht statt, entscheidet der Beirat endgültig. Mit dem Aufnahmeantrag ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten. Die Gebühr beträgt laut Finanzordnung § 5g des BFV € 500,00. Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [2] Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Meldegebühren Feld Finanzordnung des BFV § 5b Junioren- / Juniorinnenmannschaften Juniorenmannschaften der Klassen auf Landesebene Frauenmannschaften Seniorenmannschaften der Kreisklassen Seniorenmannschaften der Kreisligen Seniorenmannschaften der Bezirksligen Seniorenmannschaften der Landesliga Seniorenmannschaften der Bremen-Liga Mannschaften der Regionalligen Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [3] € 5,00 € 25,00 € 25,00 € 25,00 € 35,00 € 55,00 € 80,00 € 95,00 € 50,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Meldegebühren Halle Finanzordnung des BFV § 5c Junioren-/Juniorinnenmannschaften F-E Junioren-/Juniorinnenmannschaften D-C Junioren-/Juniorinnenmannschaften B-A Frauen- und Herrenmannschaften € 3,00 € 6,00 € 8,50 € 20,00 Für Nachmeldungen während der laufenden Saison werden für das Feld und die Halle ebenfalls die aufgelisteten Meldegebühren fällig. Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [4] Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Passgebühren Erstausstellung Frauen/Herren Erstausstellung Mädchen/Jungen Internationale Erstausstellung Frauen/Herren Internationale Erstausstellung Mädchen/Jungen Regionaler Vereinswechsel Überregionaler Vereinswechsel Internationaler Vereinswechsel Vorzeitige Freigabe (Herren/Frauen) Vertrag für Vertragsspieler erfassen, verlängern, beenden Duplikat Änderung (Stammdaten/Spielrecht) Gastspielrecht Zweitspielrecht Nachträgliche Zustimmung Passeinzug Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [5] € 2,50 € 2,50 € 15,00 € 15,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 20,00 € 60,00 € 5,00 € 15,00 € 50,00 € 50,00 € 15,00 € 20,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Ausbildungsgebühren Trainerausbildung pro Lehrgang Trainerfortbildung Kurzschulung DFB-Infoabend Torwarttrainerausbildung Schiedsrichterausbildung Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr € 130,00 € 40,00 € 00,00 € 00,00 € 100,00 € 00,00 [6] Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Einspruchsgebühren Rechts- und Verfahrensordnung des BFV § 23.2 Bei Einsprüchen und Spielprotesten Auf Kreisebene Auf Verbandsebene € 25,00 € 50,00 Bei Berufungen Auf Kreisebene Auf Verbandsebene Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr € 50,00 € 100,00 [7] Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Sonstige Gebühren Ausnahmefälle Ausgleich der Verpflichtungen (OP-Liste) bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres Neuanmeldung Trikotwerbung (Herren/Frauen) Spielen mit nicht genehmigter Spielkleidung (pro Spiel) Spielen mit nicht verlängerter Werbung (pro Spiel) Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [8] € 75,00 € 50,00 € 100,00 € 25,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Ordnungsstrafen Strafordnung des BFV § 3 Nichtbeachten von Satzungen, Ordnungen und sonstigen Bestimmungen des DFB oder BFV einschließlich amtlicher Bekanntmachungen, Einladungen oder Entscheidungen Fälle laut § 13 der Rechts- und Verfahrensordnung Bei Verstößen gegen § 1 der BFV Strafordnung Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [9] bis zu € 150,00 bis zu € 150,00 € 1.000,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Strafen bei Spielansetzungen Strafordnung des BFV § 4 Schriftlich eingegangene Verpflichtungen zu Freundschaftsspielen nicht erfüllt An einem Spieltag mehr als eine Mannschaft mit der gleichen Bezeichnung spielen lassen Spieler zu Repräsentativ- und Auswahlspielen unbegründet nicht antreten lassen Mannschaften, die gegen Vereine bzw. Mannschaften antreten, die nicht der FIFA angehören oder gesperrt sind Mannschaften, die in den verbandsseitig angesetzten Spielruhen ohne Genehmigung spielen Mannschaften, die an nicht genehmigten Pokal- oder vergleichbaren Rundenspielen teilnehmen Freistellung von Spielern zu Repräsentativ- oder Auswahlspielen verweigern Mannschaften, die ohne Genehmigung des Verbandes von angesetzten Pflichtspielen zurücktreten oder nicht antreten Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [10] bis € 150,00 bis € 150,00 bis € 150,00 bis € 200,00 bis € 200,00 bis € 200,00 bis € 200,00 bis € 1.000,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Strafen bei Spielen Strafordnung des BFV § 5 Nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung Für nicht ausreichenden Ordnungsdienst Für Nichtausstellung bzw. unvollständige oder unrichtige Ausstellung oder verspätete Einsendung eines Spielberichtes Nichtaushändigung der Spielerpässe an den Schiedsrichter trotz Aufforderung Nicht vorhandene oder unvollständige Pässe o Bei Seniorenspielern (pro Pass) o Bei Juniorenspielern (pro Pass) Verweigerung der Vorlage der Spielerpässe beim Verband Mangelnder Schutz von Schiedsrichtern/Assistenten/Spielern Einsetzen nicht spielberechtigter Spieler Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [11] bis zu € 40,00 bis zu € 150,00 bis zu € 30,00 bis zu € 60,00 € 3,00 € 1,50 bis zu € 60,00 bis zu € 250,00 bis zu € 150,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Strafen bei Spielen Strafordnung des BFV § 5 Einsetzen ausgeschlossener, gesperrter oder wissentlich mit falschem Namen bezeichneter Spieler (pro Spiel) Einsetzen von Seniorenspielern in einer Jugendmannschaft oder Jugendspielern ohne Genehmigung in einer Seniorenmannschaft (pro Spieler) Bestechung oder Beeinflussung der Schiedsrichter oder SR-Assistenten Verschuldung eines Spielabbruches Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [12] bis zu € 175,00 bis zu € 75,00 bis zu € 1.000,00 bis zu € 175,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Strafen in besonderen Fällen Strafordnung des BFV § 6 Trotz ordnungsgemäßer Abmeldung Spielerpässe zurückhalten oder nicht aushändigen Mitgliedsausweise, Pässe oder sonstige Unterlagen fälschen oder den Versuch unternehmen Spieler anderer Vereine abwerben oder den Versuch dazu unternehmen Schiedsrichtersoll nicht erfüllt (pro fehlendem Schiedsrichter) Bei Freundschaftsspielen der Leistungsligen keine Schiedsrichter angefordert Für Bremen- und Landesliga keine Schiedsrichter angefordert Vereine, die gemäß § 1, Absatz 1, Satz 2 der Rechts- und Verfahrensordnung für die in ihrem Auftrag handelnden Personen oder Vereinigungen Verantwortung tragen Unsportliches Verhalten von Spielern Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [13] bis zu € 75,00 bis zu € 750,00 bis zu € 750,00 € 15,00 bis zu € bis zu € 15,00 50,00 bis zu € 1.000,00 bis zu € 100,00 Stand: 25.11.2014 Bremer Fußball-Verband e.V. Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen Strafen Ergebnismeldung Nicht oder zu spät gemeldete Ergebnisse werden folgendermaßen bestraft: Montag – Sonnabend o Meldung bis 24:00 Uhr (pro Ergebnis) o Meldung nach 24:00 Uhr (pro Ergebnis) € 2,50 € 5,00 Sonntag & Feiertag o Meldung nach 18:00 Uhr (pro Ergebnis) € 5,00 Gebühren- und Strafenkatalog Alle Angaben ohne Gewähr [14] Stand: 25.11.2014