Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball

Transcription

Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball
Gebühren- und Strafenkatalog
Bremer Fußball-Verband e.V.
Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen
im Bremer FV
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Aufnahme eines neuen Vereins
 Jeder Verein, der am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen will, muss dem LSB-Bremen und dem
BFV beitreten. Er beantragt dies unter Vorlage seiner Satzung, des Mitgliederverzeichnisses
und der Personalien seiner vertretungsberechtigten Personen.
 Die Aufnahme erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Anmeldung ist allen Vereinen des BFV
bekannt zu geben.
 Gegen die Aufnahme kann innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe beim Vorstand des BFV
Einspruch erhoben werden. Gibt der Vorstand dem Einspruch nicht statt, entscheidet der
Beirat endgültig.
 Mit dem Aufnahmeantrag ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten.
 Die Gebühr beträgt laut Finanzordnung § 5g des BFV € 500,00.
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[2]
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Meldegebühren Feld
Finanzordnung des BFV § 5b









Junioren- / Juniorinnenmannschaften
Juniorenmannschaften der Klassen auf Landesebene
Frauenmannschaften
Seniorenmannschaften der Kreisklassen
Seniorenmannschaften der Kreisligen
Seniorenmannschaften der Bezirksligen
Seniorenmannschaften der Landesliga
Seniorenmannschaften der Bremen-Liga
Mannschaften der Regionalligen
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[3]
€ 5,00
€ 25,00
€ 25,00
€ 25,00
€ 35,00
€ 55,00
€ 80,00
€ 95,00
€ 50,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Meldegebühren Halle
Finanzordnung des BFV § 5c




Junioren-/Juniorinnenmannschaften F-E
Junioren-/Juniorinnenmannschaften D-C
Junioren-/Juniorinnenmannschaften B-A
Frauen- und Herrenmannschaften
€ 3,00
€ 6,00
€ 8,50
€ 20,00
Für Nachmeldungen während der laufenden Saison werden für das Feld und die Halle ebenfalls
die aufgelisteten Meldegebühren fällig.
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[4]
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Passgebühren















Erstausstellung Frauen/Herren
Erstausstellung Mädchen/Jungen
Internationale Erstausstellung Frauen/Herren
Internationale Erstausstellung Mädchen/Jungen
Regionaler Vereinswechsel
Überregionaler Vereinswechsel
Internationaler Vereinswechsel
Vorzeitige Freigabe (Herren/Frauen)
Vertrag für Vertragsspieler erfassen, verlängern, beenden
Duplikat
Änderung (Stammdaten/Spielrecht)
Gastspielrecht
Zweitspielrecht
Nachträgliche Zustimmung
Passeinzug
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[5]
€ 2,50
€ 2,50
€ 15,00
€ 15,00
€ 5,00
€ 5,00
€ 5,00
€ 20,00
€ 60,00
€ 5,00
€ 15,00
€ 50,00
€ 50,00
€ 15,00
€ 20,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Ausbildungsgebühren






Trainerausbildung pro Lehrgang
Trainerfortbildung
Kurzschulung
DFB-Infoabend
Torwarttrainerausbildung
Schiedsrichterausbildung
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
€ 130,00
€ 40,00
€ 00,00
€ 00,00
€ 100,00
€ 00,00
[6]
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Einspruchsgebühren
Rechts- und Verfahrensordnung des BFV § 23.2
Bei Einsprüchen und Spielprotesten
 Auf Kreisebene
 Auf Verbandsebene
€ 25,00
€ 50,00
Bei Berufungen
 Auf Kreisebene
 Auf Verbandsebene
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
€ 50,00
€ 100,00
[7]
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Sonstige Gebühren
 Ausnahmefälle Ausgleich der Verpflichtungen (OP-Liste) bis
spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres
 Neuanmeldung Trikotwerbung (Herren/Frauen)
 Spielen mit nicht genehmigter Spielkleidung (pro Spiel)
 Spielen mit nicht verlängerter Werbung (pro Spiel)
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[8]
€ 75,00
€ 50,00
€ 100,00
€ 25,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Ordnungsstrafen
Strafordnung des BFV § 3
 Nichtbeachten von Satzungen, Ordnungen und sonstigen
Bestimmungen des DFB oder BFV einschließlich amtlicher
Bekanntmachungen, Einladungen oder Entscheidungen
 Fälle laut § 13 der Rechts- und Verfahrensordnung
 Bei Verstößen gegen § 1 der BFV Strafordnung
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[9]
bis zu € 150,00
bis zu € 150,00
€ 1.000,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Strafen bei Spielansetzungen
Strafordnung des BFV § 4
 Schriftlich eingegangene Verpflichtungen zu Freundschaftsspielen nicht erfüllt
 An einem Spieltag mehr als eine Mannschaft mit der gleichen Bezeichnung
spielen lassen
 Spieler zu Repräsentativ- und Auswahlspielen unbegründet nicht antreten lassen
 Mannschaften, die gegen Vereine bzw. Mannschaften antreten, die nicht der FIFA
angehören oder gesperrt sind
 Mannschaften, die in den verbandsseitig angesetzten Spielruhen ohne Genehmigung spielen
 Mannschaften, die an nicht genehmigten Pokal- oder vergleichbaren Rundenspielen teilnehmen
 Freistellung von Spielern zu Repräsentativ- oder Auswahlspielen verweigern
 Mannschaften, die ohne Genehmigung des Verbandes von angesetzten Pflichtspielen zurücktreten oder nicht antreten
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[10]
bis € 150,00
bis € 150,00
bis € 150,00
bis € 200,00
bis € 200,00
bis € 200,00
bis € 200,00
bis € 1.000,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Strafen bei Spielen
Strafordnung des BFV § 5
 Nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung
 Für nicht ausreichenden Ordnungsdienst
 Für Nichtausstellung bzw. unvollständige oder unrichtige
Ausstellung oder verspätete Einsendung eines Spielberichtes
 Nichtaushändigung der Spielerpässe an den Schiedsrichter
trotz Aufforderung
 Nicht vorhandene oder unvollständige Pässe
o Bei Seniorenspielern (pro Pass)
o Bei Juniorenspielern (pro Pass)
 Verweigerung der Vorlage der Spielerpässe beim Verband
 Mangelnder Schutz von Schiedsrichtern/Assistenten/Spielern
 Einsetzen nicht spielberechtigter Spieler
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[11]
bis zu € 40,00
bis zu € 150,00
bis zu € 30,00
bis zu € 60,00
€ 3,00
€ 1,50
bis zu € 60,00
bis zu € 250,00
bis zu € 150,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Strafen bei Spielen
Strafordnung des BFV § 5
 Einsetzen ausgeschlossener, gesperrter oder wissentlich
mit falschem Namen bezeichneter Spieler (pro Spiel)
 Einsetzen von Seniorenspielern in einer Jugendmannschaft
oder Jugendspielern ohne Genehmigung in einer Seniorenmannschaft (pro Spieler)
 Bestechung oder Beeinflussung der Schiedsrichter oder
SR-Assistenten
 Verschuldung eines Spielabbruches
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[12]
bis zu €
175,00
bis zu €
75,00
bis zu € 1.000,00
bis zu € 175,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Strafen in besonderen Fällen
Strafordnung des BFV § 6
 Trotz ordnungsgemäßer Abmeldung Spielerpässe zurückhalten oder
nicht aushändigen
 Mitgliedsausweise, Pässe oder sonstige Unterlagen fälschen oder
den Versuch unternehmen
 Spieler anderer Vereine abwerben oder den Versuch dazu
unternehmen
 Schiedsrichtersoll nicht erfüllt (pro fehlendem Schiedsrichter)
 Bei Freundschaftsspielen der Leistungsligen keine Schiedsrichter
angefordert
 Für Bremen- und Landesliga keine Schiedsrichter angefordert
 Vereine, die gemäß § 1, Absatz 1, Satz 2 der Rechts- und Verfahrensordnung für die in ihrem Auftrag handelnden Personen oder Vereinigungen Verantwortung tragen
 Unsportliches Verhalten von Spielern
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[13]
bis zu €
75,00
bis zu € 750,00
bis zu € 750,00
€ 15,00
bis zu €
bis zu €
15,00
50,00
bis zu € 1.000,00
bis zu € 100,00
Stand: 25.11.2014
Bremer Fußball-Verband e.V.
Fachverband für den Fußballsport des Landes Bremen
Strafen Ergebnismeldung
Nicht oder zu spät gemeldete Ergebnisse werden folgendermaßen bestraft:
 Montag – Sonnabend
o Meldung bis 24:00 Uhr (pro Ergebnis)
o Meldung nach 24:00 Uhr (pro Ergebnis)
€ 2,50
€ 5,00
 Sonntag & Feiertag
o Meldung nach 18:00 Uhr (pro Ergebnis)
€ 5,00
Gebühren- und Strafenkatalog
Alle Angaben ohne Gewähr
[14]
Stand: 25.11.2014

Documents pareils