Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH

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Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
Leistungsbeschreibung „Haus Heidestraße“
Name der Einrichtung
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
Weitblick GmbH
„Haus Heidestraße“
Heidestraße 47
26676 Barßel
Tel.: 04499 - 9227637
Fax.: 04499 - 9227638
E-Mail: [email protected]
Weitblick
Leiter/Träger
Paul Meyer
staatl. anerkannter Erzieher, Familientherapeut
Stellv. Leitung
Pädagogische Leitung
Heilpädagoge/in oder Sozialpädagoge/in
Gruppenleitung
Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in
Stationäre Kinder- und Jugendhilfe Weitblick
Haus Heidestraße:
9 Plätze Wohngruppe
Leistungsbeschreibung |16.04.2012
Alter: 14-18 Jahre, geschlechtsgemischt
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
9 stationäre Plätze
Leistungsbeschreibung „Haus Heidestrasse“- Wohngruppe
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Personenkreis
3
2.
2.1.
2.2.
Fachliche Ausrichtung der Wohngruppe
Pädagogischer Ansatz
Pädagogische Zielsetzung
3
3
4
3.
3.1.
3.2.
3.3.
Methodische Grundlagen
Elternarbeit/Familientherapie
Tagesstruktur
Freizeit
4
5
5
6
4.
4.1.
4.1.1.
4.1.2.
4.1.3.
4.1.4.
Leistungsbereich Erziehung
Grundleistungen
Räumliche Gegebenheiten
Personal
Schulische Förderung
Hilfeplan
6
6
6
7
9
9
4.2.
4.3.
4.4.
Sonderaufwendungen im Einzelfall
Individuelle Sonderleistungen
Nachbetreuungsangebote
9
10
10
5.
Qualitätssicherung und -entwicklung
10
Weitblick
Anhang
Aufnahmen nach § 35a SGB VIII
Vereinbarung- Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII
Zeichnungen des Hauses
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Platzzahl: 9
1.
Personenkreis
Jugendliche beiderlei Geschlechts, altersgemischt ab 14 bis 18 Jahren. In
Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.
Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Jugendliche, deren Problembearbeitung im familiären
Bezugsfeld nicht gewährleistet ist, sodass die Notwendigkeit einer stationären
Unterbringung aufgrund einer problematischen Entwicklung und Sozialisierung
angezeigt ist, um eine Beeinträchtigung zu verhindern. Ziel ist die Reintegration in
ihre Herkunftsfamilie oder aber die spätere Verselbstständigung. Unsere Einrichtung
eignet sich besonders für junge Menschen mit einer
•
•
•
•
Schulproblematik
emotionalen und psychosozialen Entwicklungsdefiziten
Traumata und Misshandlungen
Mit einem Klärungsbedarf der familiären Situation mit der Perspektive der
Rückführung oder Verselbstständigung
Ausschließende Kriterien
Nicht aufgenommen werden Jugendliche mit Suizidalität, starke körperliche und
geistige Handicaps oder akuter Abhängigkeit von legalen und/oder illegalen Drogen
und einer „ausgeprägten“ Gewaltbereitschaft gegenüber sich selbst und anderen.
Weitblick
Einzugsbereich
Vorrangig die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. Falls eine größere Distanz
zum bisherigen Lebensraum aus pädagogischen Gründen erwünscht ist, ist eine
Aufnahme aus weiter entfernten Regionen möglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage sind die §§ 34, 35a in Verbindung mit § 27 des SGB VIII. Darüber
hinaus sind weitere Hilfen möglich, wenn dieses insbesondere nach Maßgabe der
Hilfeplanung § 36 SGB VIII notwendig ist.
Bei Jugendlichen, die aufgrund einer Diagnostik nach § 35 a SGB VIII untergebracht
werden, erfolgt die Betreuung nach dem pädagogischen Konzept der Einrichtung
(siehe Anhang der Leistungsbeschreibung.)
2.
Fachliche Ausrichtung der Wohngruppe
2.1. Pädagogischer Ansatz
Das konkrete pädagogische Handeln in der Wohngruppe orientiert sich an
lerntherapeutischen und systemischen Ansätzen.
Entsprechend der Unterschiedlichkeit der erlernten Einstellungs- und
Verhaltensmuster der einzelnen Jugendlichen und der Vielfältigkeit ihrer Ressourcen
und Fähigkeiten, orientieren sich unsere Hilfen so differenziert wie möglich am
Einzelfall, um diese zu verändern bzw. konstruktiv mit ihnen umzugehen.
Neben den individuellen Angeboten werden alle Einflussvariablen mitberücksichtigt,
die das Lebensumfeld des Jugendlichen bietet.
Des Weiteren bietet die Heidestraße soziales Kompetenztraining im Rahmen des
Gruppenalltages an.
Unser Konzept beinhaltet, dass die Gemeinschaft selbst und der Gruppenalltag mit
seiner Dynamik und seinen Interaktionen die beste Gelegenheit für eine
pädagogische Begleitung, Unterstützung und Auseinandersetzung bietet.
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In diesem Rahmen geben wir den Jugendlichen die Möglichkeit, durch Verlässlichkeit
und Transparenz und Akzeptanz ihrer Persönlichkeit früh erfahrene Erlebnisse zu
verarbeiten und auf Grund positiver Erfolge, Sicherheit und Stabilität zu erleben.
Gelernte und innerhalb der Herkunftsfamilie oft notwendige Verhaltensweisen, die
jedoch zu Einschränkungen und selbstschädigendem Verhalten führten, können
überprüft, reflektiert und durch neu erworbene Kompetenzen ersetzt werden.
Dabei wird der Focus nicht so sehr auf problematisches Verhalten gerichtet, sondern
die Ressourcen des Einzelnen werden thematisiert und gefördert. Dabei werden die
Jugendlichen im Rahmen ihrer Möglichkeit aktiv an der Gestaltung der Tagesstruktur
herangeführt und entsprechende Mitbestimmungs- und Verantwortungsspielräume
ihnen gegeben (Partizipation).
2.2. Pädagogische Zielsetzung
Ziel der nachfolgend aufgeführten Interventionen ist es, den Jugendlichen die
Möglichkeit zu geben in einem geschützten und Sicherheit vermittelnden Umfeld
nachzureifen, sie bei der Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse zu unterstützen und
ihre eigenen Kräfte zu mobilisieren.
Das Aufzeigen und Erarbeiten der individuellen Familiengeschichte, der bestehenden
Beziehungsstrukturen und deren Einfluss auf die persönliche Entwicklung nimmt
sowohl in der Einzelarbeit als auch in der Elternarbeit einen hohen Stellenwert ein.
Unsere Ziele sind:
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•
•
•
•
3.
Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl (Durch
Verantwortungsübertragung, geschlechtsspezifische Angebote, Wertschätzung,
Achtung, Wärme, Rücksichtnahme, Empathie, Ressourcenförderung,
Verstärkerpläne)
Abbau von Ängsten (Copingstrategien, aktive Auseinandersetzung,
Bewältigung durch realistische Einschätzung der Situation und ihrer
Möglichkeiten)
Erhöhung der Frustrationstoleranz (Aufbau positiver Einstellungen und
Ermöglichung von Erfolgserlebnissen)
Erlernen realer Fremd- und Selbsteinschätzung
Erwerb sozialer Kompetenzen (Freizeitgestaltung und Gruppenaktivitäten)
Des Weiteren legen wir großen Wert auf die Einbindung der Kinder und
Jugendlichen in das außerhäusliche soziale Umfeld in Sport- oder anderen
Vereinen.
Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten
Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive (Praktika, Hohe
Vernetzung mit ortsansässigen Unternehmen und mit dem Arbeitsamt sowie
Trägern für überbetriebliche Ausbildungen)
Rückführung in die Herkunftsfamilie oder / und Verselbstständigung des jungen
Menschen
Weitblick
Methodische Grundlagen
Aus dem pädagogischen Ansatz resultieren:
•
Beziehungsarbeit
•
Bezugsbetreuung
•
Regeln und Rituale
•
Einzel- und Gruppenarbeit
•
Systemische Sichtweisen
•
Genogrammarbeit
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3.1. Elternarbeit / Familientherapie
Unabhängig davon, ob Jugendliche in ihrer Familie oder in einer Einrichtung leben,
spielen die leiblichen Eltern für den Verlauf der Entwicklung der Jugendlichen eine
sehr wesentliche Rolle. Auch bei einer Fremdunterbringung ist es von ihrem
Verständnis und ihrer Kooperationsbereitschaft abhängig, wie weit die Jugendlichen
die pädagogischen Angebote der Einrichtung für sich nutzen können.
Deshalb ist die Einbeziehung der leiblichen Eltern in den Erziehungsprozess eine
wichtige Aufgabe für die pädagogischen Mitarbeiter-Innen.
Nach Möglichkeit wird der Kontakt zu den leiblichen Eltern gefördert und diese dabei
unterstützt, die Trennung und ggf. Rückführung vom Kind zu bearbeiten.
Wichtige Voraussetzung dazu ist, dass die Mitarbeiter-Innen der Einrichtung sich in
ihrem Selbstverständnis nicht in einer Konkurrenzsituation mit den Eltern erleben,
sondern deren Funktion als wichtige Bezugspersonen des Jugendlichen anerkennen
und unterstützen.
Die Kooperationsbereitschaft der Eltern wird dadurch gefördert, dass sie nach
Möglichkeit in wichtige Entscheidungen mit einbezogen und über den
Entwicklungsprozess kontinuierlich informiert werden. Besuche der Eltern in der
Einrichtung sind aus oben genannten Gründen ausdrücklich erwünscht und können
individuell vereinbart werden.
Die Intensität der Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie wird in den
Hilfeplangesprächen gemeinsam mit den leiblichen Eltern individuell festgelegt. Dabei
wird nach Alter des Jugendlichen besonders Wert darauf gelegt, dass der
Jugendliche einen eindeutigen Bezugs- und Orientierungsrahmen hat.
Sind die leiblichen Eltern zu einer kooperativen Zusammenarbeit nicht fähig, sollten
die Jugendlichen notfalls vor Reglementierungs- und Loyalitätskonflikten geschützt
werden.
Familientherapeutische Arbeit ist möglich, wenn Eltern sich darauf einlassen und
gehört zur Grundleistung. Elterngespräche werden von zwei Pädagogen geführt und
finden 6-mal jährlich oder nach Bedarf häufiger statt. Zum Angebot gehören:
•
•
•
•
•
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Weitblick
Konflikttraining
Genogrammarbeit
Lösungsorientierung
Ressourcencheck
Familientherapeutische Arbeit
Krisenthermometer
3.2. Tagesstruktur
Neben dem klar strukturierten Tagesablauf der Jugendlichen mit seinen Fixpunkten
wie Frühstück, Mittagessen, Hausaufgabenzeit und Abendbrot haben wir
verschiedene hausinterne Regeln.
Die Teammitglieder machen den Jugendlichen die Regeln transparent, damit sie von
ihnen nicht als einengend, sondern auch als sicherheitsgebend erfahren werden.
In der einmal wöchentlich stattfindenden Hausversammlung können von den
Bewohnern als für sie sinnlos erlebte Regeln hinterfragt und zur Diskussion gestellt
werden.
Besonders zur Förderung von Sozialverhalten, Einfühlungsvermögen, Trainieren
angemessener Konfliktbewältigung, zuhören lernen etc. sind wir bemüht, möglichst
viele Gruppenangebote durchzuführen.
Zusätzlich hat jeder Jugendliche einen Wochenplan, der speziell auf seine
Bedürfnisse abgestimmt ist und regelmäßig besprochen wird.
Dabei handelt es sich um:
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Schul- und Arbeitszeiten
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•
Hauswirtschaftliche Aufgaben
Tierversorgung
Freizeitplanung
Gruppendienste
Sonstige Termine
3.3. Freizeit
In der Regel müssen die Jugendlichen sich bei der Neuaufnahme in ein neues
soziales Umfeld einleben. Sie erleben dieses oft als eine Aufgabe, der sie sich nicht
gewachsen fühlen.
Durch einfühlsame Unterstützung bietet ihnen diese Situation aber auch die
Möglichkeit zu einem Neuanfang. Auffällige Jugendliche sind in ihrem sozialen
Umfeld oft stigmatisiert und somit auf bestimmte Rollen festgelegt.
Durch den Neuanfang ist es ihnen leichter möglich, neue Verhaltensweisen zu
zeigen, ohne die Erwartungshaltung der Umgebung zu enttäuschen.
Wir unterstützen die Jugendlichen bei der Aufnahme selbstgewählter Kontakte und
der Teilnahme an Gruppen wie Sportvereinen, Musikschule u. a., durch die sie
individuelle Interessen verwirklichen und soziale Kontakte erleben können.
Die Jugendlichen werden ermutigt, die örtlichen Angebote kennen zu lernen (z.B.
Ferienpass-Aktionen). Neben gemeinsamen Unternehmungen in der Einrichtung,
werden die Jugendlichen auch unterstützt, externe Freizeitangebote wie
Wochenendfreizeiten zu nutzen.
Zu den Freizeitangeboten gehören:
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4.
Weitblick
Verschiedene Sportangebote
Anleitung und Unterstützung bei handwerklichen und kreativen Tätigkeiten
Anleitung und Unterstützung bei gärtnerischen Tätigkeiten (Auf Wunsch z.B. ein
eigenes Gemüsebeet)
Angeln (Fischereiprüfung)
Geschlechtsspezifische Angebote
Mofaführerschein erwerben
Jährlich eine mind. einwöchige gemeinsame Freizeit
Leistungsbereich Erziehung
4.1. Grundleistungen
Die folgenden Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen
Jugendlichen zugute.
4.1.1. Räumliche Gegebenheiten
Das Haus Heidestraße befindet sich in Barßelermoor der Gemeinde Barßel in der
Nähe des Schul- und Sportzentrums im nördlichen Teil des Landkreises
Cloppenburg.
Die Wohngruppe befindet sich in einem zu diesem Zweck umgebauten Gebäude. Die
Immobilie ist angemietet. Geprägt ist unsere Einrichtung durch die ländliche
Umgebung.
Das Haus Heidestraße liegt auf einem ca. 4000 qm. großen Grundstück und bietet
auf ca. 190 qm Wohn- und Lebensraum.
Für die Jugendlichen stehen neun Einzelzimmer zur Verfügung. Neben dem Wohn-/
Esszimmer stehen den Bewohnern insgesamt drei Bäder, eine Küche, ein
Gemeinschaftsraum sowie
•
eine Werkstatt
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•
ein Freizeitraum
zu Verfügung.
Neben dem Mitarbeiterbüro sowie dem Besprechungsraum halten wir den
Mitarbeiterbereitschaftsraum für die Schlafwachen vor.
Der große Außenbereich des Hofes bietet Raum für vielfältige Freizeitaktivitäten und
Platz zum Toben und Spielen.
In der näheren Umgebung sind verschiedene Sportmöglichkeiten gegeben, die von
den örtlichen Sportvereinen angeboten werden.
Alle folgenden Schulformen sind im nahen Umkreis vorhanden: Grundschule,
Hauptschule, Realschule und Förderschulen. Alle Schulen sind mit Schulbussen zu
erreichen, eine Haltestelle ist direkt in Hausnähe.
4.1.2. Personal
Für die Betreuung der Jugendlichen stehen die im Folgenden tabellarisch
aufgelisteten Mitarbeiter zur Verfügung. Die Bezahlung der Mitarbeiter orientiert sich
an den aktuellen ortsüblichen Löhnen des öffentlichen Dienstes. Die Regelarbeitszeit
beträgt 40 Wochenstunden.
Insgesamt steht für die Heidestraße folgendes Personal zur Verfügung:
Aufgaben
1,0 Gruppenleitung
(0,2 Leitungsaufgaben, 0,2
Elternarbeit (stellv. Leitung), 0,6
Gruppendienst)
1,0 Erziehungsbetreuung
1,0 Erziehungsbetreuung
1,0 Erziehungsbetreuung
0,5 Erziehungsbetreuung
0,5 Erziehungsbetreuung
0,3 Erziehungsbetreuung
0,5 Hauswirtschafter/in
0,5 Hausmeister
Qualifizierung
Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in
Weitblick
Sozialpädagoge/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Gruppenergänzende Dienste:
0,2 Heimleitung/ Geschäftsführung
0,2 Pädagogische Leitung
0,63 Verwaltung
Erzieher, system. Familientherapeut
Heilpädagogin
In unserer Einrichtung bieten wir eine 24- Stunden Betreuung durch pädagogische
Fachkräfte an. Die Schwerpunkt-Betreuungszeit am Nachmittag und Abend von
14:00 – 22:00 Uhr ist mit zwei pädagogischen Fachkräften besetzt. Bei Bedarf wird
eine dritte Fachkraft eingesetzt.
•
Täglich steht 2 x eine halbe Stunde für die Dienstübergabe zur Verfügung.
•
Einmal wöchentlich steht jedem Bewohner (neben der regulären
Hausaufgabenbetreuung) eine professionelle Nachhilfestunde zu.
•
Einmal in der Woche findet ein 3- stündiges Teamgespräch aller
Mitarbeiter/innen des Pädagogischen Dienstes und der Leitung statt. Hier
werden Fallbesprechungen durchgeführt, konzeptionelle Inhalte und
organisatorische Fragen erörtert.
•
14- tägig findet eine 2- stündige Gruppenleitersitzung mit dem
Einrichtungsleiter, der päd. Leitung sowie den Haus- bzw. Gruppenleitern statt.
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4 x jährlich finden Einzelgespräche der Mitarbeiter mit der pädagogischen
Leitung statt.
Halbjährlich finden Personalgespräche der Mitarbeiter mit dem
Einrichtungsleiter statt.
Jeder päd. Fachkraft wird die Möglichkeit geboten, mindestens einmal im Jahr
an einer Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Außerdem finden zu
aktuellen Fragestellungen einrichtungsintern Fortbildungen statt.
10 x im Jahr findet eine 2 stündige Supervision statt, die durch die Einbindung
externer Fachkräfte auf Honorarbasis geleistet wird.
Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit der Fachberatung durch einen Kinderund Jugendpsychiater.
Die Aufgaben der Hauswirtschafterin umfassen insbesondere die
Verantwortung für den Einkauf, Kochen, gesunde Ernährung, Hilfe bei der
Wäschepflege und Zimmerreinigung.
Weiterhin wird die Hauswirtschafterin die Jugendlichen auf anfallende Arbeiten
des täglichen Lebens vorbereiten.
Zu den Aufgaben des Hausmeisters gehören die Instandhaltung des Gebäudes
und die Pflege der Grünanlagen sowie die Reinigung der Sozial- und
Sanitärbereiche.
Aufgaben gruppenübergreifender, gruppenergänzender und sonstiger Leistungen
der Leitung
Weitblick
Pädagogische Leitung:
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Dienstplangestaltung
Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der Teambesprechungen
Aufnahmegespräche
Hilfeplangespräche
Elternarbeit; anteilig
Einstellungsgespräche
Mitarbeitergespräche
Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen
Fortbildungen koordinieren und begleiten
Schriftverkehr
Qualitätsentwicklung und -sicherung
konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungsbeschreibung
Mitarbeit in den Fachverbänden und Arbeitskreisen
Öffentlichkeitsarbeit
Verbandsarbeit VPK/ AG Erziehungshilfen
Heimleitung/ Geschäftsführung:
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Koordination der Verwaltungsaufgaben
Koordination der verschiedenen Aufgabenfelder
Wirtschaftliches Controlling
konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungsbeschreibung
Mitarbeitergespräche
Hilfeplangespräche
Einstellungsgespräche
Personalentwicklung
Aufnahmegespräche
Schriftverkehr
Mitarbeit in den Fachverbänden und Arbeitskreisen
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Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
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Öffentlichkeitsarbeit
Verbandsarbeit VPK
4.1.3. Schulische und berufliche Förderung
Eine enge Zusammenarbeit mit den von den Jugendlichen besuchten Schulen sowie
Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben ist die Voraussetzung für eine optimale
Förderung.
Durch diese Kooperation ist es für die Lehrer und Ausbilder einfacher, vorhandene
Ressourcen zu fördern und mit eventuellen Verhaltensauffälligkeiten umzugehen.
Durch die Rückmeldung von den Schulen und Ausbildungsplätzen können zudem die
Fähigkeiten und Schwächen im Sozialverhalten besser in den Förderplänen
berücksichtigt werden.
Im stationären Jugendhilfebereich ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung die
Motivationsarbeit, Unterstützung in konflikthaften Situationen und praktische
Unterstützung beim Lernen (Entwicklung einer Zeitstruktur, Unterstützung bei den
Hausaufgaben u.a.). Jugendliche, die Lerndefizite haben oder dem Unterricht nicht
konzentriert folgen können, erhalten professionellen Nachhilfeunterricht (eine Stunde
wöchentlich), damit sie Gelegenheit haben, Defizite zu kompensieren.
Durch die Zusammenarbeit mit den Betrieben in der Umgebung streben wir an,
unmotivierte, schulmüde oder berufsunentschlossene Jugendliche wieder in die
Schul- bzw. Berufswelt zu integrieren.
Es wird den Jugendlichen Gelegenheit gegeben, Praktika zu absolvieren, um sich an
die „normale Arbeitswelt“ zu gewöhnen.
Zum Ausgleich schulischer Defizite werden gegebenenfalls (bei mehr als einem
wöchentlichen Bedarf von einer Stunde) Nachhilfelehrer auf Honorarbasis
hinzugezogen, die dann als Sonderleistung abgerechnet werden.
Vor Abschluss der Schule wird angestrebt, mit dem Jugendlichen eine berufliche
Perspektive zu erarbeiten. Hierbei kooperieren wir eng mit der Agentur für Arbeit, die
sich in Friesoythe befindet sowie allen zur Verfügung stehenden Organisationen und
Einrichtungen.
Weitblick
4.1.4. Hilfeplan
Der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII ist wesentlicher Bestandteil der individuellen
Förderplanung. Entsprechende Bedeutung wird der Vorbereitung der
Hilfeplangespräche zugemessen.
Für den zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe wird eine detaillierte
Beschreibung der Entwicklung und der vorhandenen Problemstellungen
zusammengestellt und rechtzeitig (ca. 14 Tage) vorab übersandt. Die
Hilfeplangespräche sollten halbjährlich und wechselseitig stattfinden.
4.2. Sonderaufwendungen im Einzelfall
Folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall werden nach dem Individualprinzip
erbracht und sind nicht im Entgeltsatz enthalten:
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Taschengeld
Fahrtkosten für Familienheimfahrten
Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen
Erstausstattung bei Aufnahme (Bekleidung)
4.3. Individuelle Sonderleistungen
Individuelle pädagogische Sonderleistungen wie Einzelbetreuungsstunden,
professionelle Nachhilfe u.a. können im Hilfeplangespräch abgestimmt und von uns
geleistet werden, sind jedoch im Entgeltsatz nicht enthalten.
Leistungsbeschreibung |16.04.2012
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Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
4.4. Nachbetreuungsangebot
Die stattgefundene Rückführung eines Jugendlichen in die Herkunftsfamilie kann von
unserer flexiblen Erziehungs- und Familienhilfe in Form von Einzelstunden
(Erziehungsbeistandschaft) begleitet werden (§ 30 SGB VIII in Verbindung mit § 27
SGB VIII).
Hierbei soll besonders die Kontinuität der gemeinsam erarbeiteten Ziele gewährleistet
werden und Hilfestellung vor Ort geboten werden.
5.
Qualitätssicherung und -entwicklung
Die Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung gehört
sowohl zur Aufgabe der Leitung, als auch des gesamten Teams. Zu diesen
Maßnahmen gehören:
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Detaillierte Entwicklung von Betreuungs- und Förderplänen. Soweit möglich unter
Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen, der Eltern und der zuständigen Träger
der Jugendhilfe. (Halbjährlich)
Fallbesprechung zur Aktualisierung und Optimierung der Förderpläne. (Wöchentlich)
Reflexion der methodischen Grundlagen und deren Umsetzung in der Fachpraxis.
(Monatlich)
Regelmäßiger Austausch mit dem Schul- bzw. Ausbildungsplatz.
Supervision und Fachberatung. (10 x jährlich á 2 Stunden))
Bei Bedarf Fachberatung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater.
Wirtschafts- und Finanzkontrolle. (Monatlich)
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften.
Fortbildung der Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr.
Teilnahme an Fachveranstaltungen des VPK.
Vernetzung, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit dem Jugendhilfezentrum
Oldenburg.
Mit dem örtlichen Jugendamt in Cloppenburg wurde eine Vereinbarung zur
Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a sowie § 72a SGB VIII getroffen.
Weitblick
Leistungsbeschreibung |16.04.2012
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Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
Anhang
Aufnahmen nach § 35a SGB VIII
Zielgruppe
Nach § 35a können bei uns Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die von
einer eher leichten Störung betroffen sind und/oder (falls erforderlich) medikamentös
eingestellt sind.
Des Weiteren betreuen wir Kinder und Jugendliche, die zunächst in unserer
Einrichtung nach § 34 untergebracht waren und dann durch externe Diagnostiken
den Unterbringungsmodus nach § 35a erhielten. So sollen Beziehungsabbrüche
vermieden werden.
Bereitstellung von Plätzen i.S. eines integrativen Angebotes.
Wie bereits in der Leistungsbeschreibung angemerkt, entspricht unser
pädagogisches Setting für nach § 35a untergebrachte Kinder und Jugendliche dem
der nach § 34 untergebrachten Bewohner. Alle Kinder sind in Einzelzimmern
untergebracht.
Therapeutische Hilfen
Wir arbeiten mit den für uns zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrien in
Neuenkirchen-Vörden, in Aschendorf sowie in Oldenburg zusammen. Diese Stellen
sind auch unsere Ansprechpartner in Krisensituationen. Notwendige Therapien
finden bei den ortsansässigen bzw. in der Umgebung niedergelassenen Fachärzten
und Therapeuten statt.
Weitblick
Störungsbilder
Im Folgenden eine (unvollständige) Auflistung der in Frage kommenden
Störungsbilder nach ICD 10:
F3
: Bestimmte affektive Störungen (ohne psychotische Symptome).
F 40.1 : Soziale Phobien
F 40.2 : Bestimmte spezifische (isolierte) Phobien
F 81 : Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
F 90 : Hyperkinetische Störungen
F 93.2 : Störungen mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters
F 93.8 : Störungen mit Überängstlichkeit
F 94.1 : Reaktive Bindungsstörungen des Kindesalters
F 94.2 : Bindungsstörungen des Kindesalters mit Enthemmung
F 98.0 : Nichtorganische Enuresis
Schulische Fördermöglichkeiten
Vor Ort sind alle Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems vorhanden, sowie
beide Formen der Förderschulen:
Schule für Lernhilfe
Schule für Emotionale und soziale Förderung
Speziell für den adäquaten Umgang mit dieser Klientel wird bei Bedarf eine
Fachberatung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt.
Mit dem örtlichen Jugendamt in Cloppenburg wurde eine Vereinbarung zur
Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a sowie § 72a SGB VIII getroffen.
Leistungsbeschreibung |16.04.2012
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Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz „KICK“ § 8a
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder
Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer
Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder
der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des
Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der
Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den
Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach
diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach
Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des
Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die
Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder
den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie
diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen
nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden
(3) Hält das Jugendamt das Tätig werden des Familiengerichtes für erforderlich, so hat es
das Gericht anzurufen, dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die
Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des
Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung
des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, dass Kind oder den
Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätig werden anderer Leistungsträger, der
Einrichtung der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die
Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten
hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätig werden erforderlich und wirken die
Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das
Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
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