Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
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Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH
Leistungsbeschreibung „Haus Heidestraße“ Name der Einrichtung Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH „Haus Heidestraße“ Heidestraße 47 26676 Barßel Tel.: 04499 - 9227637 Fax.: 04499 - 9227638 E-Mail: [email protected] Weitblick Leiter/Träger Paul Meyer staatl. anerkannter Erzieher, Familientherapeut Stellv. Leitung Pädagogische Leitung Heilpädagoge/in oder Sozialpädagoge/in Gruppenleitung Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in Stationäre Kinder- und Jugendhilfe Weitblick Haus Heidestraße: 9 Plätze Wohngruppe Leistungsbeschreibung |16.04.2012 Alter: 14-18 Jahre, geschlechtsgemischt Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH 9 stationäre Plätze Leistungsbeschreibung „Haus Heidestrasse“- Wohngruppe Inhaltsverzeichnis Seite 1. Personenkreis 3 2. 2.1. 2.2. Fachliche Ausrichtung der Wohngruppe Pädagogischer Ansatz Pädagogische Zielsetzung 3 3 4 3. 3.1. 3.2. 3.3. Methodische Grundlagen Elternarbeit/Familientherapie Tagesstruktur Freizeit 4 5 5 6 4. 4.1. 4.1.1. 4.1.2. 4.1.3. 4.1.4. Leistungsbereich Erziehung Grundleistungen Räumliche Gegebenheiten Personal Schulische Förderung Hilfeplan 6 6 6 7 9 9 4.2. 4.3. 4.4. Sonderaufwendungen im Einzelfall Individuelle Sonderleistungen Nachbetreuungsangebote 9 10 10 5. Qualitätssicherung und -entwicklung 10 Weitblick Anhang Aufnahmen nach § 35a SGB VIII Vereinbarung- Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII Zeichnungen des Hauses Leistungsbeschreibung |16.04.2012 11 12 13 2 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH Platzzahl: 9 1. Personenkreis Jugendliche beiderlei Geschlechts, altersgemischt ab 14 bis 18 Jahren. In Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Aufnahmekriterien Aufgenommen werden Jugendliche, deren Problembearbeitung im familiären Bezugsfeld nicht gewährleistet ist, sodass die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung aufgrund einer problematischen Entwicklung und Sozialisierung angezeigt ist, um eine Beeinträchtigung zu verhindern. Ziel ist die Reintegration in ihre Herkunftsfamilie oder aber die spätere Verselbstständigung. Unsere Einrichtung eignet sich besonders für junge Menschen mit einer • • • • Schulproblematik emotionalen und psychosozialen Entwicklungsdefiziten Traumata und Misshandlungen Mit einem Klärungsbedarf der familiären Situation mit der Perspektive der Rückführung oder Verselbstständigung Ausschließende Kriterien Nicht aufgenommen werden Jugendliche mit Suizidalität, starke körperliche und geistige Handicaps oder akuter Abhängigkeit von legalen und/oder illegalen Drogen und einer „ausgeprägten“ Gewaltbereitschaft gegenüber sich selbst und anderen. Weitblick Einzugsbereich Vorrangig die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. Falls eine größere Distanz zum bisherigen Lebensraum aus pädagogischen Gründen erwünscht ist, ist eine Aufnahme aus weiter entfernten Regionen möglich. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage sind die §§ 34, 35a in Verbindung mit § 27 des SGB VIII. Darüber hinaus sind weitere Hilfen möglich, wenn dieses insbesondere nach Maßgabe der Hilfeplanung § 36 SGB VIII notwendig ist. Bei Jugendlichen, die aufgrund einer Diagnostik nach § 35 a SGB VIII untergebracht werden, erfolgt die Betreuung nach dem pädagogischen Konzept der Einrichtung (siehe Anhang der Leistungsbeschreibung.) 2. Fachliche Ausrichtung der Wohngruppe 2.1. Pädagogischer Ansatz Das konkrete pädagogische Handeln in der Wohngruppe orientiert sich an lerntherapeutischen und systemischen Ansätzen. Entsprechend der Unterschiedlichkeit der erlernten Einstellungs- und Verhaltensmuster der einzelnen Jugendlichen und der Vielfältigkeit ihrer Ressourcen und Fähigkeiten, orientieren sich unsere Hilfen so differenziert wie möglich am Einzelfall, um diese zu verändern bzw. konstruktiv mit ihnen umzugehen. Neben den individuellen Angeboten werden alle Einflussvariablen mitberücksichtigt, die das Lebensumfeld des Jugendlichen bietet. Des Weiteren bietet die Heidestraße soziales Kompetenztraining im Rahmen des Gruppenalltages an. Unser Konzept beinhaltet, dass die Gemeinschaft selbst und der Gruppenalltag mit seiner Dynamik und seinen Interaktionen die beste Gelegenheit für eine pädagogische Begleitung, Unterstützung und Auseinandersetzung bietet. Leistungsbeschreibung |16.04.2012 3 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH In diesem Rahmen geben wir den Jugendlichen die Möglichkeit, durch Verlässlichkeit und Transparenz und Akzeptanz ihrer Persönlichkeit früh erfahrene Erlebnisse zu verarbeiten und auf Grund positiver Erfolge, Sicherheit und Stabilität zu erleben. Gelernte und innerhalb der Herkunftsfamilie oft notwendige Verhaltensweisen, die jedoch zu Einschränkungen und selbstschädigendem Verhalten führten, können überprüft, reflektiert und durch neu erworbene Kompetenzen ersetzt werden. Dabei wird der Focus nicht so sehr auf problematisches Verhalten gerichtet, sondern die Ressourcen des Einzelnen werden thematisiert und gefördert. Dabei werden die Jugendlichen im Rahmen ihrer Möglichkeit aktiv an der Gestaltung der Tagesstruktur herangeführt und entsprechende Mitbestimmungs- und Verantwortungsspielräume ihnen gegeben (Partizipation). 2.2. Pädagogische Zielsetzung Ziel der nachfolgend aufgeführten Interventionen ist es, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben in einem geschützten und Sicherheit vermittelnden Umfeld nachzureifen, sie bei der Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse zu unterstützen und ihre eigenen Kräfte zu mobilisieren. Das Aufzeigen und Erarbeiten der individuellen Familiengeschichte, der bestehenden Beziehungsstrukturen und deren Einfluss auf die persönliche Entwicklung nimmt sowohl in der Einzelarbeit als auch in der Elternarbeit einen hohen Stellenwert ein. Unsere Ziele sind: • • • • • • • • 3. Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl (Durch Verantwortungsübertragung, geschlechtsspezifische Angebote, Wertschätzung, Achtung, Wärme, Rücksichtnahme, Empathie, Ressourcenförderung, Verstärkerpläne) Abbau von Ängsten (Copingstrategien, aktive Auseinandersetzung, Bewältigung durch realistische Einschätzung der Situation und ihrer Möglichkeiten) Erhöhung der Frustrationstoleranz (Aufbau positiver Einstellungen und Ermöglichung von Erfolgserlebnissen) Erlernen realer Fremd- und Selbsteinschätzung Erwerb sozialer Kompetenzen (Freizeitgestaltung und Gruppenaktivitäten) Des Weiteren legen wir großen Wert auf die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in das außerhäusliche soziale Umfeld in Sport- oder anderen Vereinen. Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive (Praktika, Hohe Vernetzung mit ortsansässigen Unternehmen und mit dem Arbeitsamt sowie Trägern für überbetriebliche Ausbildungen) Rückführung in die Herkunftsfamilie oder / und Verselbstständigung des jungen Menschen Weitblick Methodische Grundlagen Aus dem pädagogischen Ansatz resultieren: • Beziehungsarbeit • Bezugsbetreuung • Regeln und Rituale • Einzel- und Gruppenarbeit • Systemische Sichtweisen • Genogrammarbeit Leistungsbeschreibung |16.04.2012 4 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH 3.1. Elternarbeit / Familientherapie Unabhängig davon, ob Jugendliche in ihrer Familie oder in einer Einrichtung leben, spielen die leiblichen Eltern für den Verlauf der Entwicklung der Jugendlichen eine sehr wesentliche Rolle. Auch bei einer Fremdunterbringung ist es von ihrem Verständnis und ihrer Kooperationsbereitschaft abhängig, wie weit die Jugendlichen die pädagogischen Angebote der Einrichtung für sich nutzen können. Deshalb ist die Einbeziehung der leiblichen Eltern in den Erziehungsprozess eine wichtige Aufgabe für die pädagogischen Mitarbeiter-Innen. Nach Möglichkeit wird der Kontakt zu den leiblichen Eltern gefördert und diese dabei unterstützt, die Trennung und ggf. Rückführung vom Kind zu bearbeiten. Wichtige Voraussetzung dazu ist, dass die Mitarbeiter-Innen der Einrichtung sich in ihrem Selbstverständnis nicht in einer Konkurrenzsituation mit den Eltern erleben, sondern deren Funktion als wichtige Bezugspersonen des Jugendlichen anerkennen und unterstützen. Die Kooperationsbereitschaft der Eltern wird dadurch gefördert, dass sie nach Möglichkeit in wichtige Entscheidungen mit einbezogen und über den Entwicklungsprozess kontinuierlich informiert werden. Besuche der Eltern in der Einrichtung sind aus oben genannten Gründen ausdrücklich erwünscht und können individuell vereinbart werden. Die Intensität der Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie wird in den Hilfeplangesprächen gemeinsam mit den leiblichen Eltern individuell festgelegt. Dabei wird nach Alter des Jugendlichen besonders Wert darauf gelegt, dass der Jugendliche einen eindeutigen Bezugs- und Orientierungsrahmen hat. Sind die leiblichen Eltern zu einer kooperativen Zusammenarbeit nicht fähig, sollten die Jugendlichen notfalls vor Reglementierungs- und Loyalitätskonflikten geschützt werden. Familientherapeutische Arbeit ist möglich, wenn Eltern sich darauf einlassen und gehört zur Grundleistung. Elterngespräche werden von zwei Pädagogen geführt und finden 6-mal jährlich oder nach Bedarf häufiger statt. Zum Angebot gehören: • • • • • • Weitblick Konflikttraining Genogrammarbeit Lösungsorientierung Ressourcencheck Familientherapeutische Arbeit Krisenthermometer 3.2. Tagesstruktur Neben dem klar strukturierten Tagesablauf der Jugendlichen mit seinen Fixpunkten wie Frühstück, Mittagessen, Hausaufgabenzeit und Abendbrot haben wir verschiedene hausinterne Regeln. Die Teammitglieder machen den Jugendlichen die Regeln transparent, damit sie von ihnen nicht als einengend, sondern auch als sicherheitsgebend erfahren werden. In der einmal wöchentlich stattfindenden Hausversammlung können von den Bewohnern als für sie sinnlos erlebte Regeln hinterfragt und zur Diskussion gestellt werden. Besonders zur Förderung von Sozialverhalten, Einfühlungsvermögen, Trainieren angemessener Konfliktbewältigung, zuhören lernen etc. sind wir bemüht, möglichst viele Gruppenangebote durchzuführen. Zusätzlich hat jeder Jugendliche einen Wochenplan, der speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist und regelmäßig besprochen wird. Dabei handelt es sich um: • Schul- und Arbeitszeiten Leistungsbeschreibung |16.04.2012 5 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH • • • • • Hauswirtschaftliche Aufgaben Tierversorgung Freizeitplanung Gruppendienste Sonstige Termine 3.3. Freizeit In der Regel müssen die Jugendlichen sich bei der Neuaufnahme in ein neues soziales Umfeld einleben. Sie erleben dieses oft als eine Aufgabe, der sie sich nicht gewachsen fühlen. Durch einfühlsame Unterstützung bietet ihnen diese Situation aber auch die Möglichkeit zu einem Neuanfang. Auffällige Jugendliche sind in ihrem sozialen Umfeld oft stigmatisiert und somit auf bestimmte Rollen festgelegt. Durch den Neuanfang ist es ihnen leichter möglich, neue Verhaltensweisen zu zeigen, ohne die Erwartungshaltung der Umgebung zu enttäuschen. Wir unterstützen die Jugendlichen bei der Aufnahme selbstgewählter Kontakte und der Teilnahme an Gruppen wie Sportvereinen, Musikschule u. a., durch die sie individuelle Interessen verwirklichen und soziale Kontakte erleben können. Die Jugendlichen werden ermutigt, die örtlichen Angebote kennen zu lernen (z.B. Ferienpass-Aktionen). Neben gemeinsamen Unternehmungen in der Einrichtung, werden die Jugendlichen auch unterstützt, externe Freizeitangebote wie Wochenendfreizeiten zu nutzen. Zu den Freizeitangeboten gehören: • • • • • • • 4. Weitblick Verschiedene Sportangebote Anleitung und Unterstützung bei handwerklichen und kreativen Tätigkeiten Anleitung und Unterstützung bei gärtnerischen Tätigkeiten (Auf Wunsch z.B. ein eigenes Gemüsebeet) Angeln (Fischereiprüfung) Geschlechtsspezifische Angebote Mofaführerschein erwerben Jährlich eine mind. einwöchige gemeinsame Freizeit Leistungsbereich Erziehung 4.1. Grundleistungen Die folgenden Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Jugendlichen zugute. 4.1.1. Räumliche Gegebenheiten Das Haus Heidestraße befindet sich in Barßelermoor der Gemeinde Barßel in der Nähe des Schul- und Sportzentrums im nördlichen Teil des Landkreises Cloppenburg. Die Wohngruppe befindet sich in einem zu diesem Zweck umgebauten Gebäude. Die Immobilie ist angemietet. Geprägt ist unsere Einrichtung durch die ländliche Umgebung. Das Haus Heidestraße liegt auf einem ca. 4000 qm. großen Grundstück und bietet auf ca. 190 qm Wohn- und Lebensraum. Für die Jugendlichen stehen neun Einzelzimmer zur Verfügung. Neben dem Wohn-/ Esszimmer stehen den Bewohnern insgesamt drei Bäder, eine Küche, ein Gemeinschaftsraum sowie • eine Werkstatt Leistungsbeschreibung |16.04.2012 6 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH • ein Freizeitraum zu Verfügung. Neben dem Mitarbeiterbüro sowie dem Besprechungsraum halten wir den Mitarbeiterbereitschaftsraum für die Schlafwachen vor. Der große Außenbereich des Hofes bietet Raum für vielfältige Freizeitaktivitäten und Platz zum Toben und Spielen. In der näheren Umgebung sind verschiedene Sportmöglichkeiten gegeben, die von den örtlichen Sportvereinen angeboten werden. Alle folgenden Schulformen sind im nahen Umkreis vorhanden: Grundschule, Hauptschule, Realschule und Förderschulen. Alle Schulen sind mit Schulbussen zu erreichen, eine Haltestelle ist direkt in Hausnähe. 4.1.2. Personal Für die Betreuung der Jugendlichen stehen die im Folgenden tabellarisch aufgelisteten Mitarbeiter zur Verfügung. Die Bezahlung der Mitarbeiter orientiert sich an den aktuellen ortsüblichen Löhnen des öffentlichen Dienstes. Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Insgesamt steht für die Heidestraße folgendes Personal zur Verfügung: Aufgaben 1,0 Gruppenleitung (0,2 Leitungsaufgaben, 0,2 Elternarbeit (stellv. Leitung), 0,6 Gruppendienst) 1,0 Erziehungsbetreuung 1,0 Erziehungsbetreuung 1,0 Erziehungsbetreuung 0,5 Erziehungsbetreuung 0,5 Erziehungsbetreuung 0,3 Erziehungsbetreuung 0,5 Hauswirtschafter/in 0,5 Hausmeister Qualifizierung Sozialpädagoge/in oder Erzieher/in Weitblick Sozialpädagoge/in Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in Gruppenergänzende Dienste: 0,2 Heimleitung/ Geschäftsführung 0,2 Pädagogische Leitung 0,63 Verwaltung Erzieher, system. Familientherapeut Heilpädagogin In unserer Einrichtung bieten wir eine 24- Stunden Betreuung durch pädagogische Fachkräfte an. Die Schwerpunkt-Betreuungszeit am Nachmittag und Abend von 14:00 – 22:00 Uhr ist mit zwei pädagogischen Fachkräften besetzt. Bei Bedarf wird eine dritte Fachkraft eingesetzt. • Täglich steht 2 x eine halbe Stunde für die Dienstübergabe zur Verfügung. • Einmal wöchentlich steht jedem Bewohner (neben der regulären Hausaufgabenbetreuung) eine professionelle Nachhilfestunde zu. • Einmal in der Woche findet ein 3- stündiges Teamgespräch aller Mitarbeiter/innen des Pädagogischen Dienstes und der Leitung statt. Hier werden Fallbesprechungen durchgeführt, konzeptionelle Inhalte und organisatorische Fragen erörtert. • 14- tägig findet eine 2- stündige Gruppenleitersitzung mit dem Einrichtungsleiter, der päd. Leitung sowie den Haus- bzw. Gruppenleitern statt. Leistungsbeschreibung |16.04.2012 7 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH • • • • • • • 4 x jährlich finden Einzelgespräche der Mitarbeiter mit der pädagogischen Leitung statt. Halbjährlich finden Personalgespräche der Mitarbeiter mit dem Einrichtungsleiter statt. Jeder päd. Fachkraft wird die Möglichkeit geboten, mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Außerdem finden zu aktuellen Fragestellungen einrichtungsintern Fortbildungen statt. 10 x im Jahr findet eine 2 stündige Supervision statt, die durch die Einbindung externer Fachkräfte auf Honorarbasis geleistet wird. Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit der Fachberatung durch einen Kinderund Jugendpsychiater. Die Aufgaben der Hauswirtschafterin umfassen insbesondere die Verantwortung für den Einkauf, Kochen, gesunde Ernährung, Hilfe bei der Wäschepflege und Zimmerreinigung. Weiterhin wird die Hauswirtschafterin die Jugendlichen auf anfallende Arbeiten des täglichen Lebens vorbereiten. Zu den Aufgaben des Hausmeisters gehören die Instandhaltung des Gebäudes und die Pflege der Grünanlagen sowie die Reinigung der Sozial- und Sanitärbereiche. Aufgaben gruppenübergreifender, gruppenergänzender und sonstiger Leistungen der Leitung Weitblick Pädagogische Leitung: • • • • • • • • • • • • • • • Dienstplangestaltung Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der Teambesprechungen Aufnahmegespräche Hilfeplangespräche Elternarbeit; anteilig Einstellungsgespräche Mitarbeitergespräche Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen Fortbildungen koordinieren und begleiten Schriftverkehr Qualitätsentwicklung und -sicherung konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungsbeschreibung Mitarbeit in den Fachverbänden und Arbeitskreisen Öffentlichkeitsarbeit Verbandsarbeit VPK/ AG Erziehungshilfen Heimleitung/ Geschäftsführung: • • • • • • • • • • • Koordination der Verwaltungsaufgaben Koordination der verschiedenen Aufgabenfelder Wirtschaftliches Controlling konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungsbeschreibung Mitarbeitergespräche Hilfeplangespräche Einstellungsgespräche Personalentwicklung Aufnahmegespräche Schriftverkehr Mitarbeit in den Fachverbänden und Arbeitskreisen Leistungsbeschreibung |16.04.2012 8 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH • • Öffentlichkeitsarbeit Verbandsarbeit VPK 4.1.3. Schulische und berufliche Förderung Eine enge Zusammenarbeit mit den von den Jugendlichen besuchten Schulen sowie Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben ist die Voraussetzung für eine optimale Förderung. Durch diese Kooperation ist es für die Lehrer und Ausbilder einfacher, vorhandene Ressourcen zu fördern und mit eventuellen Verhaltensauffälligkeiten umzugehen. Durch die Rückmeldung von den Schulen und Ausbildungsplätzen können zudem die Fähigkeiten und Schwächen im Sozialverhalten besser in den Förderplänen berücksichtigt werden. Im stationären Jugendhilfebereich ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung die Motivationsarbeit, Unterstützung in konflikthaften Situationen und praktische Unterstützung beim Lernen (Entwicklung einer Zeitstruktur, Unterstützung bei den Hausaufgaben u.a.). Jugendliche, die Lerndefizite haben oder dem Unterricht nicht konzentriert folgen können, erhalten professionellen Nachhilfeunterricht (eine Stunde wöchentlich), damit sie Gelegenheit haben, Defizite zu kompensieren. Durch die Zusammenarbeit mit den Betrieben in der Umgebung streben wir an, unmotivierte, schulmüde oder berufsunentschlossene Jugendliche wieder in die Schul- bzw. Berufswelt zu integrieren. Es wird den Jugendlichen Gelegenheit gegeben, Praktika zu absolvieren, um sich an die „normale Arbeitswelt“ zu gewöhnen. Zum Ausgleich schulischer Defizite werden gegebenenfalls (bei mehr als einem wöchentlichen Bedarf von einer Stunde) Nachhilfelehrer auf Honorarbasis hinzugezogen, die dann als Sonderleistung abgerechnet werden. Vor Abschluss der Schule wird angestrebt, mit dem Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu erarbeiten. Hierbei kooperieren wir eng mit der Agentur für Arbeit, die sich in Friesoythe befindet sowie allen zur Verfügung stehenden Organisationen und Einrichtungen. Weitblick 4.1.4. Hilfeplan Der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII ist wesentlicher Bestandteil der individuellen Förderplanung. Entsprechende Bedeutung wird der Vorbereitung der Hilfeplangespräche zugemessen. Für den zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe wird eine detaillierte Beschreibung der Entwicklung und der vorhandenen Problemstellungen zusammengestellt und rechtzeitig (ca. 14 Tage) vorab übersandt. Die Hilfeplangespräche sollten halbjährlich und wechselseitig stattfinden. 4.2. Sonderaufwendungen im Einzelfall Folgende Sonderaufwendungen im Einzelfall werden nach dem Individualprinzip erbracht und sind nicht im Entgeltsatz enthalten: • • • • Taschengeld Fahrtkosten für Familienheimfahrten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen Erstausstattung bei Aufnahme (Bekleidung) 4.3. Individuelle Sonderleistungen Individuelle pädagogische Sonderleistungen wie Einzelbetreuungsstunden, professionelle Nachhilfe u.a. können im Hilfeplangespräch abgestimmt und von uns geleistet werden, sind jedoch im Entgeltsatz nicht enthalten. Leistungsbeschreibung |16.04.2012 9 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH 4.4. Nachbetreuungsangebot Die stattgefundene Rückführung eines Jugendlichen in die Herkunftsfamilie kann von unserer flexiblen Erziehungs- und Familienhilfe in Form von Einzelstunden (Erziehungsbeistandschaft) begleitet werden (§ 30 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII). Hierbei soll besonders die Kontinuität der gemeinsam erarbeiteten Ziele gewährleistet werden und Hilfestellung vor Ort geboten werden. 5. Qualitätssicherung und -entwicklung Die Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung gehört sowohl zur Aufgabe der Leitung, als auch des gesamten Teams. Zu diesen Maßnahmen gehören: • • • • • • • • • • • • Detaillierte Entwicklung von Betreuungs- und Förderplänen. Soweit möglich unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen, der Eltern und der zuständigen Träger der Jugendhilfe. (Halbjährlich) Fallbesprechung zur Aktualisierung und Optimierung der Förderpläne. (Wöchentlich) Reflexion der methodischen Grundlagen und deren Umsetzung in der Fachpraxis. (Monatlich) Regelmäßiger Austausch mit dem Schul- bzw. Ausbildungsplatz. Supervision und Fachberatung. (10 x jährlich á 2 Stunden)) Bei Bedarf Fachberatung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater. Wirtschafts- und Finanzkontrolle. (Monatlich) Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften. Fortbildung der Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr. Teilnahme an Fachveranstaltungen des VPK. Vernetzung, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit dem Jugendhilfezentrum Oldenburg. Mit dem örtlichen Jugendamt in Cloppenburg wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a sowie § 72a SGB VIII getroffen. Weitblick Leistungsbeschreibung |16.04.2012 10 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH Anhang Aufnahmen nach § 35a SGB VIII Zielgruppe Nach § 35a können bei uns Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die von einer eher leichten Störung betroffen sind und/oder (falls erforderlich) medikamentös eingestellt sind. Des Weiteren betreuen wir Kinder und Jugendliche, die zunächst in unserer Einrichtung nach § 34 untergebracht waren und dann durch externe Diagnostiken den Unterbringungsmodus nach § 35a erhielten. So sollen Beziehungsabbrüche vermieden werden. Bereitstellung von Plätzen i.S. eines integrativen Angebotes. Wie bereits in der Leistungsbeschreibung angemerkt, entspricht unser pädagogisches Setting für nach § 35a untergebrachte Kinder und Jugendliche dem der nach § 34 untergebrachten Bewohner. Alle Kinder sind in Einzelzimmern untergebracht. Therapeutische Hilfen Wir arbeiten mit den für uns zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrien in Neuenkirchen-Vörden, in Aschendorf sowie in Oldenburg zusammen. Diese Stellen sind auch unsere Ansprechpartner in Krisensituationen. Notwendige Therapien finden bei den ortsansässigen bzw. in der Umgebung niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten statt. Weitblick Störungsbilder Im Folgenden eine (unvollständige) Auflistung der in Frage kommenden Störungsbilder nach ICD 10: F3 : Bestimmte affektive Störungen (ohne psychotische Symptome). F 40.1 : Soziale Phobien F 40.2 : Bestimmte spezifische (isolierte) Phobien F 81 : Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten F 90 : Hyperkinetische Störungen F 93.2 : Störungen mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters F 93.8 : Störungen mit Überängstlichkeit F 94.1 : Reaktive Bindungsstörungen des Kindesalters F 94.2 : Bindungsstörungen des Kindesalters mit Enthemmung F 98.0 : Nichtorganische Enuresis Schulische Fördermöglichkeiten Vor Ort sind alle Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems vorhanden, sowie beide Formen der Förderschulen: Schule für Lernhilfe Schule für Emotionale und soziale Förderung Speziell für den adäquaten Umgang mit dieser Klientel wird bei Bedarf eine Fachberatung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt. Mit dem örtlichen Jugendamt in Cloppenburg wurde eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a sowie § 72a SGB VIII getroffen. Leistungsbeschreibung |16.04.2012 11 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz „KICK“ § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden (3) Hält das Jugendamt das Tätig werden des Familiengerichtes für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen, dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, dass Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätig werden anderer Leistungsträger, der Einrichtung der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätig werden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. Weitblick Leistungsbeschreibung |16.04.2012 12 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH 13 Weitblick Leistungsbeschreibung |16.04.2012 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Weitblick GmbH 14 Weitblick Leistungsbeschreibung |16.04.2012