Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
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Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII Antrag beim Jugendamt Prüfung der örtlichen Zuständigkeit Direkt oder durch Verweis eines anderen Reha-Trägers § 6 (1) SGB IX → 2- Wochen- Frist § 14 (1) SGB IX Nicht zuständig: Abgabe gem. § 14 (2) SGB IX evtl. vorläufige Leistungspflicht gem. § 86 SGB VIII Zuständig (§ 86ff SGB VIII) Überprüfung Weitere Klärung notwendig zur Feststellung der (drohenden) seelischen Störung? Ist (drohende) seelische Störung festgestellt? (§ § 35a (1) Nr. 1) Nein Einholen weiterer Gutachten/ Stellungsnahmen (§35a (1a)) Ja Sind andere Reha(Leistungs-)Träger vorrangig zuständig? evtl. wenn seelische Behinderung festgestellt wenn ja, Weiterleitung nach § 14 (1) S. 2 SGB IX Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung (§ § 35a (1) Nr. 2) Wenn Komplexleistungen erforderlich: Hinweise in der ICD 10/WHO (insbesondere 5. + 6. Achse) eigene Erkenntnisse im Jugendamt sonstige Erkenntnisse (z.B. aus Kita, Schule, soziales Umfeld, Familie, Arbeitgeber etc.) Klärung mit und Abgrenzung von anderen RehaLeistungsträgern § 14 Abs 6 i. V. m. § 10 SGB IX Seelische Behinderun g liegt nicht vor! Teilhabebeeinträchtigung liegt nicht vor! Ablehnungsbescheid oder Prüfung, ob sonstige Hilfen (z.B. HzE) geboten sind Vgl. § 35a Abs. 4 u.§§ 27 ff SGB VIII Teilhabebeeinträchtigung liegt vor! Hilfeplanverfahren und Feststellung des Hilfebedarfs § 36 SGB VIII Leistungsbescheid Für den Leistungsumfang der Jugendhilfe