Bayerische Verwaltungsschule
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Bayerische Verwaltungsschule
Anmeldung zum Angestelltenlehrgang I 2016/2017 Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung I 2017 Geschäftsbereich Ausbildung Ridlerstraße 75 80339 München Lehrgangsteilnehmer Name Vorname Geburtsdatum Adresse (Straße, PLZ, Ort) Geschlecht weiblich E-Mail (privat) Telefonnummer (privat) E-Mail (dienstlich) Telefonnummer (dienstlich) männlich Teilnehmer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich nein ja (Formlosen Antrag bitte beilegen - vgl. § 35 LPSAng) Arbeitgeber Bezeichnung Behördennummer Adresse (Straße/Postfach, PLZ, Ort) Telefonnummer E-Mail (für kurzfristige Mitteilungen bitte unbedingt angeben!) Gewünschter Lehrgangsort BVSregional in Ersatzort Die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt, weil ein Beschäftigungsverhältnis nach § 3 Abs. 1 LPSAng vorliegt und der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und der Teilnehmer bis zum 31.01.2016 mindestens zwei Jahre bei einem Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 LPSAng tätig war (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LPSAng), oder folgender Antrag genehmigt wird: Antrag des Arbeitgebers auf Anrechnung von anderen Zeiten (z.B. als Auszubildender), die der Verwendung beim Arbeitgeber i. S. des § 3 Abs. 1 LPSAng förderlich sind (Prüfungszeugnis bitte beifügen!) Der Teilnehmer war in früheren Jahren noch nicht zum Angestelltenlehrgang I zugelassen. zum Angestelltenlehrgang I (Jahr) zugelassen. Der Teilnehmer hat an der Fachprüfung I noch nicht teilgenommen in den Jahren und ohne Erfolg teilgenommen (§ 33 LPSAng). Unterbringung während des Abschlusslehrgangs (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) Abschlusslehrgang Doppelzimmer Einzelzimmer (Achtung: die gewählte Zimmerkategorie ist nach Eingang der Anmeldung bei der BVS verbindlich! ) Bemerkungen Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt: Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung *Die zitierten §§ betreffen die Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) über die Lehrgänge und Fachprüfungen I und II für Verwaltungsangestellte (LPSAng) vom 20. Juli 2004. Die jeweils maßgebenden Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung und dem Gebührenverzeichnis. Die Speicherung der Personendaten erfolgt gemäß dem Gesetz über die Bayerische Verwaltungsschule (BayRS 2038-1-1-I) und dem BayDSG.