Bayerische Verwaltungsschule

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Bayerische Verwaltungsschule
Anmeldung zum Angestelltenlehrgang I 2016/2017
Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung I 2017
Geschäftsbereich Ausbildung
Ridlerstraße 75
80339 München
Lehrgangsteilnehmer
Name
Vorname
Geburtsdatum
Adresse (Straße, PLZ, Ort)
Geschlecht
weiblich
E-Mail (privat)
Telefonnummer (privat)
E-Mail (dienstlich)
Telefonnummer (dienstlich)
männlich
Teilnehmer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich
nein
ja (Formlosen Antrag bitte beilegen - vgl. § 35 LPSAng)
Arbeitgeber
Bezeichnung
Behördennummer
Adresse (Straße/Postfach, PLZ, Ort)
Telefonnummer
E-Mail (für kurzfristige Mitteilungen bitte unbedingt angeben!)
Gewünschter Lehrgangsort
BVSregional in
Ersatzort
Die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt, weil
ein Beschäftigungsverhältnis nach § 3 Abs. 1 LPSAng vorliegt und
der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und
der Teilnehmer bis zum 31.01.2016 mindestens zwei Jahre bei einem Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 LPSAng tätig war
(§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LPSAng),
oder folgender Antrag genehmigt wird:
Antrag des Arbeitgebers auf Anrechnung von anderen Zeiten (z.B. als Auszubildender), die der Verwendung beim Arbeitgeber
i. S. des § 3 Abs. 1 LPSAng förderlich sind (Prüfungszeugnis bitte beifügen!)
Der Teilnehmer war
in früheren Jahren noch nicht zum Angestelltenlehrgang I zugelassen.
zum Angestelltenlehrgang I
(Jahr) zugelassen.
Der Teilnehmer hat an der Fachprüfung I
noch nicht teilgenommen
in den Jahren
und
ohne Erfolg teilgenommen (§ 33 LPSAng).
Unterbringung während des Abschlusslehrgangs (vorbehaltlich der Verfügbarkeit)
Abschlusslehrgang
Doppelzimmer
Einzelzimmer
(Achtung: die gewählte Zimmerkategorie ist nach Eingang der Anmeldung bei der BVS verbindlich! )
Bemerkungen
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt:
Datum
Unterschrift, Amtsbezeichnung
*Die zitierten §§ betreffen die Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) über die Lehrgänge und Fachprüfungen I und II für Verwaltungsangestellte (LPSAng) vom 20. Juli 2004. Die
jeweils maßgebenden Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung und dem Gebührenverzeichnis. Die Speicherung der Personendaten erfolgt gemäß dem Gesetz über die
Bayerische Verwaltungsschule (BayRS 2038-1-1-I) und dem BayDSG.