Die Mühlen des Hermannshofes bei Sorga und deren Besitzer
Transcription
Die Mühlen des Hermannshofes bei Sorga und deren Besitzer
Rote Mühle in der Karte von 1768 des Papiermüllers lautete kurz und bündig: Antrag abgeschlagen. Mehr als zehn Jahre später, im Dezember 1775, trug der Papiermacher Bückenberg den beiden Amtmännern Friedrich Julius Hartert in Friedewald und Johannes Franz Hartert in Hersfeld erneut dieses Anliegen vor. In seinem Brief schilderte er, dass seine Vorfahren in dieser Mühle mit einer Konzession zur Erbauung eines Mahl- und Schlagganges belehnt waren, aber diese Einrichtung wegen der großen Armut der Vorfahren in Abgang gekommen wäre. Nachdem aber sein Haushalt so stark gewachsen, dass ständig 14 Personen bei ihm zu Tische säßen, er von allen Mühlen weit entfernt wohne und selbst nicht in eine Mühle gebannt wäre, bat er um die Erlangung einer Konzession zur Erbauung eines Mahlganges in der Papiermühle. Unterschrieben war der Brief mit Unterthänigster Knecht Andreas Bückenberg, Pappiermacher zur Rothen Mühle Amts Friedewald. Nach der Weiterleitung des erneuten Ersuchens zur Oberrentkammer wurden die Amtmänner Hartert um einen Bericht gebeten, ob bei diesem Schreiben ein Bedenken obwalte und ob sich, wegen des Angebens, daß vorhin (vorher) ein Mahl- und Schlaggang in dieser Mühle gewesen, für Nachrichten in dortiger Repositur (Akten) finden. In ihrer Stellungnahme vom 11.03.1776 antworteten die Amtmänner, daß so sich in der Repositur des Amts Petersberg vorgefunden, keine Mühle mehr auf der Sultz im Gericht Petersberg seyn sollen, daher der Johannes Rüger von Söltzer höffen die Anlegung einer mühle an der Soltz von Hochfürstlr. Kriegs- und Domainen Cammer nicht erlangen können, auch des Pappier macher Bickenberg vorfahren Eustachius Hilmar Bickenberg die an der Soltz 1715 errichtete Mahlund Schlag mühle wieder wegschaffen müßen, daß dem Supplicant (Antragsteller) die Anlegung eines Mühlgangs nicht wohl zu gestatten seyn dürfte, um da mehr der Supplicant von 3 Mühlen als der zu Malckmes, zur Kothebach „die Heiligen Mühle genant“ und zu Söltzerhöffen nicht weit und von jeder etwa 1/2 Stunde entfernt wohnten. Wenige Tage später, im März 1776, erhielten die Amtmänner Hartert aus Kassel die Anweisung, dem Antragsteller bekannt zu machen, dass seinem Gesuch zur Anlegung eines Mahlganges in der 16 Roten Mühe nicht entsprochen werde. Um das Jahr 1860 gehörte die Rote Mühle Heinrich und Valentin Corell, 1873 wird Hermann Bippert als Eigentümer genannt. Von dessen Vornamen Hermann ist vermutlich die heutige Bezeichnung Hermannshof abgeleitet worden, im Jahre 1886 war Ernst Bippert Inhaber der Mühle. Gesuch zur Bildung eines selbstständigen Gutsbezirkes Mit seinem Schreiben vom 23. September 1886 an den Vorsitzenden des Kreisausschusses, den königlichen Landrat Freiherrn Schleinitz, stellte der Gutsbesitzer Ernst Bippert den Antrag, die ihm gehörenden in den Gemarkungen Friedewald, Sorga und Kathus befindlichen Grundstücke aus dem Verband dieser Gemeinden herauszulösen und zu einem neuen, selbstständigen Gutsbezirk Hermannshof zusammenzufassen. Zur Begründung führte er an, dass sich der Ort Friedewald, zu dessen finanzieller Unterstützung er verpflichtet sei, 7 Kilometer von seinem Hofe entfernt liege und dadurch u. a. die Bewohner des Gutshofes keinen Schutz durch die Friedewalder Orts- und Feldpolizei erhielten. Da der Hermannshof kirchen- und schulmäßig ebenfalls zu Friedewald gehöre, wären der Kirchenbesuch von hier aus beschwerlich und der Schulbesuch der Kinder dort geradezu unmöglich. Die Steuern der in den Gemeinden Sorga und Kathus gelegenen Grundstücke habe er in die königliche Steuerkasse Hersfeld zu bezahlen, während die Einkommens-, Grund- und Gebäudesteuer der in der Gemarkung Friedewald gelegenen Grundstücke nach Friedewald zu bezahlen seien. Dadurch dass Grundstücke zum Teil beim Grundbuchamt in Hersfeld, zum anderen Teil in Friedewald eingetragen seien, verursache ihm jede Eintragung und Löschung doppelte Kosten und große Unbequemlichkeiten. Ernst Bippert bat um die Bildung eines selbstständigen Gutsbezirkes Hermannshof, verbunden mit der Überweisung der gesamten Steuersachen an die königliche Steuerkasse zu Hersfeld und um die Zuteilung in Schul- und Kirchenangelegenheiten zur Gemeinde Sorga. Der Kreisausschuss befürwortete in seiner Sitzung Anfang Mai 1887 die Bildung eines selbstständigen Gutbezirkes, aber die Bürgermeister Heinz aus Sorga, Brehm aus Kathus und Höll aus Friedewald erklärten in Übereinstimmung mit ihren Gemeinderäten, dass sie in die von Herrn Bippert beantragte Ausscheidung aus ihren Gemeindebezirken nicht einwilligen könnten, da hierdurch die Steuerkraft der Gemeinden zu sehr geschwächt würde. Somit konnte dem Wunsch des Antragstellers Ernst Bippert zur Bildung eines eigenen Gutbezirkes nicht entsprochen werden, es blieb alles bei der bisherigen Regelung. Ein weiterer Eigentümer des Hermannshofes war um 1897 der Fabrikant Eduard Braun aus Hersfeld. Danach ging das Anwesen in den Besitz einer einzigen Familie und deren Nachkommen (Steinhoff-Dehnert-Mawick) über, die den Hof kontinuierlich bis heute weiterführen. Mawicks bewirtschaften die landwirtschaftlichen Flächen des Hermannshofes seit dem Jahr 1990 als Biolandbetrieb. Als Besonderheit sei noch erwähnt, dass der Hermannshof mit einem eigenen, 167 m2 großen Friedhof ausgestattet ist, auf dem bereits einige Inhaberfamilien ihre letzte Ruhe gefunden haben. Vermutlich ist die Mühle nach dem Ende der Papierherstellung bis zur endgültigen Stilllegung nochmals als Getreidemahlmühle genutzt worden, Unterlagen über diesen Zeitabschnitt liegen dem Verfasser nicht vor. In der Beschreibung des Landesamtes für Denkmalpflege, Kulturdenkmäler in Hessen ist vermerkt, dass die Mühle seit dem Jahr 1965 nicht mehr betrieben wird; die wasserrechtliche Genehmigung des Regierungspräsidiums in Kassel ist im Jahre 1987 endgültig erloschen. Das noch existierende, im Jahre 1714 in Fachwerkbauweise mit auffallend reichen Verzierungen an den Eckständern errichtete Mühlengebäude wird heute als Wohn- bzw. Gästehaus genutzt. ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTE, VOLKS- UND HEIMATKUNDE April 2009 Nummer 4 Die Mühlen des Hermannshofes bei Sorga und deren Besitzer Mehr als vier Jahrhunderte Mühlengeschichte im Solztal Von Helmut Derr, Friedewald Mühlenregal, danach waren die Neuanlegung, Veränderungen innerhalb der Mühle oder die Verlegung des Mühlenstandortes nur mit Genehmigung des Klosters bzw. der Oberrentkammer in Kassel zulässig. So durfte erst nach Aufhebung des Mühlenbanns die Breitzbachmühle um das Jahr 1840, etwa 750 m nordwestlich des Hermannshofes in der Gemarkung Kathus, erbaut werden. Eine im Jahre 1843 angefertigte Karte weist die Breitzbachmühle bereits nach. Für jede Mühle musste neben anderen Abgaben noch jährlich ein Mahlzins in Form von Geld und Naturalien an die Grundeigentümer entrichtet werden. In den vergangenen Jahrhunderten wurde das Mühlenwesen in vielen Versen und Liedern stimmungsvoll umschrieben und besungen, dies führte zu einer Mühlenromantik, die oft die Härte und Wirklichkeit des Müllerberufes überdeckte. Doch sind die heute noch vorhandenen Mühlen, deren Räder oft kein Mahlwerk mehr treiben, eine gerne besuchte Sehenswürdigkeit von Jung und Alt. Quellen- und Literaturnachweis Hans Lerch, Hessische Agrargeschichte des 17. Jahrhunderts, Hersfeld 1926 Hans H. Bockwitz, Die Chronik der Feldmühle, Fünfzig Jahre Feldmühle 1885 – 1935, Zur Kulturgeschichte des Papiers, Stettin 1935 Th. Hans Dieter Scholz, Wasser- und Windmühlen im Landkreis Hersfeld – Rotenburg, Eine Bestandsaufnahme vom Regierungspräsidium Kassel, Kassel 1996 Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hg.), Kulturdenkmäler in Hessen Landkreis Hersfeld – Rotenburg, Band I, Wiesbaden 1997 Richard Wittich, Romantik und Wirklichkeit der alten Mühlen, Kassel 1980 Hessisches Staatsarchiv Marburg Bestände: 17 I Nr. 1260, 40c Nr. 225, 180 Nr. A 128, 40c Nr. 219, S 320, B 2 Karte: PII 11834 Amt für Bodenmanagement Bad Hersfeld, Urkarte u. Eigentümerangaben »Mein Heimatland«, monatliche Beilage zur »Hersfelder Zeitung«. Gegründet von Wilhelm Neuhaus. Schriftleitung: Ernst-Heinrich Meidt Druck und Verlag: Hoehl-Druck, 36251 Bad Hersfeld Band 48 Technische Angaben zur Rot(h)en Mühle, heute Hermannshof Das Mühlengebäude aus dem Jahr 1714. Die beiden Mühlräder befanden sich auf der rückwärtigen Gebäudeseite. (Bild entnommen der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Band I, 1997) Die zahlreichen Mühlen in der Umgebung der Hersfelder Tochterklöster Johannesberg und Petersberg sowie im Bereich der herrschaftlichen Meiereien zählen wohl zu den ältesten Mühlen unserer Gegend. Sie waren fast alle Bannmühlen, d. h. das Mühlenmonopol stand den Klöstern und den Landesherren zu, die Bauern mussten das Getreide in den Mühlen ihres Bannbezirkes mahlen lassen. So waren z. B. die Mahlkunden aus den Dörfern Asbach, Kohlhausen, Hil- perhausen und Roßbach (bei Kerspenhausen) in die Hersfelder Eichmühle in der Nähe des Eichhofes gebannt, während die Einwohner von Petersberg, Kathus, Sorga und der Sölzerhöfe ihr Getreide in der alten Gerichtsmühle zu „Niedernsulza“ (Mühle der Sölzerhöfe bei Sorga) mahlen lassen mussten. Nachdem mit Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) die Reichsabtei Hersfeld endgültig an die Landgrafschaft HessenKassel gefallen war, galt das so genannte Die im Tal der Solz gelegene, schon längst stillgelegte Wassermühle befindet sich 5,1 km südwestlich von Friedewald bzw. 2 km östlich der Ortsmitte von Sorga in der Nähe der Autobahn A 4 Bad Hersfeld-Eisenach unweit der Bundesstraße 62 und gehört zum Friedewalder Gemeindegebiet. Das zum Mühlenbetrieb erforderliche Wasser wurde der Solz entnommen und über einen 960 Meter langen Betriebsgraben zwei unterschlächtigen Wasserrädern zugeführt, die für den Antrieb des Mühlenwerkes sorgten; der Untergraben zur Solz war 142 Meter lang. Beim unterschlächtigen Mühlenbetrieb gelangt das Wasser im unteren Radbereich auf die Schaufeln der Wasserräder, die sich durch den „Stoß“ und das Gewicht des auftreffenden Wassers in Bewegung setzen. Im Friedewalder Salbuch von 1579 wurde die Mühle, die mit einem Mahl- und einem Schlaggang ausgestattet war, wie folgt beschrieben: Underm Rodenberge nach der Solz zu ist gelegen ein moel, wieder genanndt die Rodemoel, daruff stoest ein grabe genant der Schallesgrabe. 13 Mühlenbrief zur Roten Mühle von 1593 Die Inhaber der Roten Mühle waren außer mit dem Fahrdienst zum Hof Weißenborn (an der Kreisstraße von Friedewald nach Motzfeld) und dem Fuhrdienst des Scheitholzes zu einem Verladeplatz an die Werra, zu keinen weiteren Diensten für die Grundherren verpflichtet. Die Mühleninhaber In den Unterlagen des Staatsarchivs Marburg befinden sich einige vom Friedewalder Amtmann Peter Meckbach um 1600 erstellte Inhabernachweise, unter anderem auch ein Verzeichnis auss alten Register, was der Rothen mühle wegen darin zu finden. Danach war Hannen (Hans) Strögel(er) aus Sorga der Erbauer der ersten Mühle, die sich im Bereich des heutigen Hermannshofes befand (das Erbauungsjahr - vor 1536 - ist nicht überliefert). Im Jahr 1536 wird als Inhaber der Mühle am Schallesgraben Jannen Schreiber aufgeführt, der jährlich an Mühlenzins 2 Reichstaler bezahlen musste. Neuer Besitzer der nun als Schallesmühle bezeichneten Mühle wurde im Jahr 1543 Hann (Hans) Stybing, der für 130 Reichstaler vom Erbauer Strögel(er) das Anwesen erwarb; für die Mühle musste er jährlich 2 Rtlr. Zinsgeld und 8 Rtlr. Lehngeld zahlen. Im Jahre 1544 kaufte Johannes Brandau(er) aus Malkomes die Mühle unterm Rothenbergk. Als Rothe Mühle bezeichnet taucht sie zum ersten Male 1569 in den Akten auf, der Müller Brandauer gebe jährlich einen Zinß von 4 Rtlr. undt 221/2 Gulden. Als nächster Besitzer wird Anthony (Antonius) Schade genannt, der 1589 die Rothe Mühle mit Ingehörig für 370 Rtlr. erwarb. Eine weitere Aktensammlung des Staatsarchivs Marburg vom Amt Friedewald enthält neben verschiedenen Leihe-, Meier-, Pacht- und Erbkaufbriefen auch den nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Mühlenbrief des Landgrafen Moritz aus dem Jahre 1593: Wir Moritz von Gottes gnaden Landgrave zue Hessenn, Grave Zue Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain undt Nidda: Thun kunth hieran bekennende, Daß wir Donges Schaden (Antonius Schade), Barbaren seiner Ehelichen Haußfrawen (Hausfrau) zue Lehn geliehen haben, undt leihen Ihnen hirmit undt Inn Crafft dieses brieffs (Urkunde) unsere Mühle ahm Rot- 14 tenberge, Inn unserm Ambt Friedewaldt gelegen, sambt einer wiesen die mittelwiese genandt, Drey Acker Landes zue Gartten, undt Noch ein Wiesenlepchen beym Mühlen wehr gelegen. … Auch unß darauß Järlichs undt auß Jeden Jars besondern uff einen Jeden Sanct Michaelistag Inn Unser Hauß (Schloss) Friedewaldt Fünfft halben gulden Gelts, Jeden gulden zue zwanzig sieben alb. gezehlt, Zwey schock Eyer (24 Stück), Zwen Michels hanen (Hähne) Undt Ein Faßnachts Hune (Huhn), geben … ... Zue Cassell ahm vierzehenden Monaths tagk Septembris Anno. Einn Tausent Fünffhundert Neunzig Undt Drey. Für das Jahr 1600 wurde der nächste Besitzerwechsel aufgezeichnet: Jacob Kreß von Heringen nimbt des geweßen Müllers Tochter in der Rothen mühle zur ehe, kauft die Mühle mit alle Ingehörig daryn vor 450 Thaler in 32 alb (1 Taler = 32 Albus). 1604 erwarb Jörg (Georg) Feurer aus Friedewald die Mühle, die er 1606 an den Ausbacher Clauß Koch weiterveräußerte. Noch im selben Jahr wurde Hans Ströbel(er) Inhaber der Roten Mühle, deren Gebäude sich zu diesem Zeitpunkt schon in einem sehr schlechten baulichen Zustand befanden. Beschwerde der Friedewalder Bäcker Zu Beginn des Jahres 1613 beschwerten sich sämtliche Becker zu Friedewaldt über die Zustände in der Roten Mühle. Unter anderem heißt es in ihrem Schreiben: …Sollen wir armen Underthanen nicht Yrrgenn das unser Vogtt Peter Meckbach uns vor diesem wie auch itzo uferlegtt, den weitzen undt ander fruchtt so wir uff den kauff zure backen willens in der Rothen mühlen mahlen lassen. … das wir unser frucht ohne schaden darin nicht mahlen können, …da der windt durch die mühlen prausset, undt weil weder Cästen noch knüttell verwahret, sondern serr zerbrachen, das mehl durch den windt in der mühlen umbgetrieben, …Sie wollen uns in diese mühlen zu unserm grosen schaden nichtt zwingen, oder aber den müller dahin weissen, das er vermöge seines lehnbrieffs seine mühle und deren bereidtschafft also anrichte das wir ohne nach will darin mahle undt die arme leut mitt weck und Brodt versehen können. Amtmann Meckbach besichtigte die Mühle und bestätigte in einem Brief an die Oberrentkammer das die mühle auch scheuren und stallung dero maßen verwüstet undt balt gar über den hauffen fellet, ... undt nur mit schweren Lasten (hohen Kosten) ufzubauen sey. In der Antwort aus Kassel heißt es: So mögen Sie (die Mahlkunden) bey den Andern im Ambtt Friedewaldt gesessenen Möllern auch malen lassen, und sich des auswertigen mahlens enthalten. Hans Ströbel, zum Zeitpunkt der Bäckerbeschwerde Inhaber des baufälligen Anwesens, versuchte zunächst nach dem Erwerb vergeblich, die Mühle wieder zu veräußern. Wann und bei welcher Gelegenheit der Mühlenverkauf dann später doch noch stattfand, bzw. wer der neue Besitzer war, lässt sich aufgrund von fehlenden Unterlagen für diesen Zeitabschnitt nicht mehr feststellen. Die Mühle ist in den Folgejahren wahrscheinlich saniert worden, denn bis zu ihrem Verkauf an einen Papiermüller, ca. 80 Jahre später, wurde sie weiterhin als Mahlmühle betrieben. Die Getreidemühle wird zur Papiermühle Der Schlitzer Papiermacher Johann Georg Putscher kaufte im Jahre 1691 die Rote Mühle und baute diese mit Genehmigung der Oberrentkammer in Kassel zur größten Papiermühle des Hersfelder Gebietes um. In guten Jahren wurden hier etwa 600 Zentner Lumpen (Stoffe bzw. Gewebe aus Pflanzenfasern, z. B. Leinen) zu Papier verarbeitet. Einen Einblick in den Ablauf der früheren Papierherstellung ermöglicht die Abhandlung „Zur Kulturgeschichte des Papiers“ von Hans H. Bockwitz aus dem Jahr 1935, die im Anschluss sinngemäß in gekürzter Form wiedergegeben wird: Die Aufbereitung des Papierstoffs aus Hadern (Lumpen) geschah meistens durch Frauen, und zwar in der Weise, dass sie die Lumpenteile sortierten, reinigten und mit Beilen zerkleinerten. Danach wurden sie in einer mit Kalkwasser gefüllten Grube einem Gärungsprozess, der „Lumpenfäule“, unterworfen, um dann in dem mit Wasserkraft betriebenen Stampfwerk unter dem ständigem Zufluss von frischem Wasser vollständig gereinigt und zerfasert zu werden. Dieses dünnflüssige Fasermaterial kam danach in die Schöpfbütte, aus der der „Büttgeselle“ in einem umrandeten Drahtsieb die feuchte Masse des künftigen Papierbogens unter gleichmäßigem, fachkundigem Schütteln des Siebes „schöpfte“. Nach dem Ablauf des Wassers reichte er den Schöpfrahmen an den „Gautscher“ weiter, der nach Entfernung des Rahmens den geschöpften Bogen auf ein Filztuch abgautschte (presste). Auf den abgelegten Bogen kam ein neues Filztuch, auf das der nächste Bogen aufgepresst wurde. Nachdem genügend Bögen vorhanden waren, wurde ihnen unter der Gautschpresse weiteres Wasser entzogen. Nun erfolgte mit einem Zieher das Abnehmen der immer noch empfindlichen Bögen, die dann in der Henke, dem Trockenboden, an langen Seilen aufgehängt wurden. Dem Trockenvorgang folgte das Leimen der Bögen mit dem in eigener Leimküche meistens selbst erzeugten gekochten Leim. War der erneute Trockenvor- gang abgeschlossen, mussten die Bögen noch mit Hilfe eines polierten Steins geglättet werden. Laut der Mühlenbeschreibung waren bis zur Fertigstellung eines Papierbogens insgesamt 72 Handgriffe erforderlich. In der Veröffentlichung des Regierungspräsidiums Kassel zu den Wasser- und Windmühlen im Kreis Hersfeld-Rotenburg sind folgende, aus dem Pfarrarchiv Friedewald ermittelten Papiermacher als Erbleihe-Inhaber der Mühle genannt: 1691 – 1694 Jost Görg Pütcher (Johann Georg Putscher) u. Ehefrau Anna Katharina (1694 heiratet der Papiermacher Böckenberg die Witwe Anna Katharina) 1694 – 1725 Eustatius Hilmar Böckenberg u. Ehefrau Anna Katharina 1729 – 1743 Johannes Böckenberg und Ehefrau Anna 1765 – 1787 Andreas Böckenberg u. Ehefrau Anna Dorothea 1789 – 1807 Johann Christian Illig aus Büdingen u. Ehefrau Anna (Ehefrau Anna war die Tochter des Andreas Böckenberg) 1813 Philipp Hüttenmüller u. Caroline Pfoyelmann 1829 August Wilhelm Röper Senior, Conrad Röper jun. (Neffe von August Wilhelm) und Wilhelmine Marie Röper (des alten Herrn Tochter) Weiter ist in den Ausführungen des Regierungspräsidiums vermerkt, dass um die Zeit von 1844/45 der Name Röper aus den Akten verschwunden ist und damit vermutlich auch die Papiermacherei in der Roten Mühle. Beschreibung der Roten Mühle im Lager-, Stück- und Steuerbuch Im § 21 des Lager- Stück- u. Steuerbuches der Amtsortschaft Friedewald aus dem Jahre 1787 wird die Papiermühle wie folgt beschrieben: Besizt Andreas Buckenberg eine Erbund eigenthümliche Pappier-Mühle, die Rothe- Mühle genant, unter dem Rothenberge gelegen, welche von dem § 1 beschriebenen Soltz Fluß mit 2 unterschlägigen Waßer-Räderen getrieben wird. Es werden jährlich zu der völligen Arbeit 600 Centner Lumpen erfordert, welche 450 Rtlr. Kosten, in denen jeder Centner mit 24 alb. bezahlt werden muß: Ferner kostet diese Mühle zu unterhalten und wird darzu erfordert als 1) 23 Clafter Brennholtz; kosten mit Forst-, Macher- u. Fuhrlohn 40 Rtlr. 8 alb. 2) Vor Werckholtz incl. der Zimmer-Arbeit 28 Rtlr. 2 alb. 2 Hlr. 3) Kost und Lohn vor 2 Gesellen, einen Lehr-Jungen, welche nebst einem, zu Zeiten auch 2 Tagelöhnern beständig erhalten werden müßen 158 Rtlr. 4) Vor Lein, Saltz und Alaun 22 Rtlr. 5) An Zoll und Fracht von dem Pappier 30 Rtlr. 6) Vor Preßen und Formen 18 1/2 Rtlr. 7) Vor Filtz und Haartücher 16 1/2 Rtlr. 8) Stricke das Pappier darauf auf zu hängen 5 Rtlr. 9) Beile zum Lumpen Hacken 2 2/3 Rtlr. 10) Lichtfet und die Pappierpreße zu unterhalten 10 Rtlr. 11) Muß diese Mühle jährl. an ständigem Erbzins an Gnädigste Herrschaft in die hiesige Rentherey entrichten als: 10 Rtlr. 18 alb. - Hlr. Geld, 1 Huhn, 2 Hahne, 120 Stück Eyer. Nun werden aus vorbesagten 600 Centner Urkarte aus dem Jahr 1860 Lumpen folgende Sorten Pappier gemacht, als: 1 Ballen Postpappier 15 Rtlr. 49 „ Schreibpappier 558 Rtlr. 30 „ Conceptpappier 240 Rtlr. 10 „ Druckpappier 40 Rtlr. 10 „ Weiß Maculatur 30 Rtlr. 10 „ Grau Pappier 25 Rtlr. Welche also in Sa. 110 Ballen 938 Rtlr. betragen und aus dem Pappier gelöst werden; Den Betrag der Lumpen nebst denen vorbesagten Unkosten und Zinßen, von der Loßung des Pappiers abgezogen, so bleibt jährl. 151 Rtlr. 93 alb. 6 Hlr. Verdienst, wovon er also nebst denen seinigen leben, auch die nötigen Reise- und Zehrungs-Kosten bei Verkaufung des Pappiers bestreiten muß. Die Gerechtigkeit (das Recht), Lumpen zu dieser Pappier-Mühle zu samlen, erstreckt sich in die Ämter Friedewald, Landeck, OberAmt Rotenburg, Gericht Petersberg, wie auch Stadt und Amt Hirßfeld. Es ist auch diese Pappier-Mühle Gnädigster Herrschaft bey jedes mahliger Alienation (Besitzerwechsel) mit 5 pro Cent lehnbar. Aufgrund der in früheren Jahrhunderten oft gehandhabten unterschiedlichen Schreibweise der Namen ist der Papiermacher in den Akten als Böckenberg, Bickenberg, Bückenberg, Buckenberg, Pöckenberg und Peckenberg genannt worden. Durch den Umstand, dass die Rote Mühle zur Papiermühle umgebaut wurde, mangelte es den Friedewalder Bauern in der Folgezeit an Getreidemahlgelegenheit. Daher genehmigte die Oberrentkammer in Kassel im Jahre 1720 Johann Reinmöller in der Gemarkung Friedewald den Bau der Heiligenmühle im Kothebachtal, die mit einem Mahl- und einem Schlaggang ausgerüstet war (siehe mein Beitrag in Mein Heimatland Nr. 3, 2008). Eine weitere Mühle im Solztal Auf Ersuchen der Gemeinden Petersberg, Sorga, Sulza (Sölzerhöfe) und Kathus, die vorgaben, die in „Niedernsulza“ befindliche Mühle könne die Versorgung ihrer Einwohner mit Mahlprodukten nicht ausreichend gewährleisten, hatte die Oberrentkammer in Kassel mit einem Vorbewilligungsbrief dem Junghenn (Johannes) Rüger und Papiermüller Eustatius Hilmar Bückenberg den Bau einer weiteren Wassermühle etwa 1,2 km von der Roten Mühle entfernt in Richtung Sorga an der Solz genehmigt. Nachdem diese Mühle mit drei Mahlgängen und einem Schlaggang im Jahre 1715 fertiggestellt war, brachte die Genehmigungsbehörde Gründe in Erfahrung, die eine Rücknahme der erteilten Mühlenkonzession erforderlich machten. Die Oberrentkammer gab zu diesem Vorgang folgende Stellungnahme ab: Nachdem sich aber nachgehends befunden, dass die Mühle zu Niedernsoltza eine Bann Mühle, und laut einiger von denen vorigen Äbten und unßer fürstlichen Vorfahren, und sonst von alten Zeiten her niemand erlaubt ist, auf der Sulza des Orths noch eine Mühle aufzubauen, welches alles Uns damahlen verschwiegen worden. … Also wollen Wir hiermit und in Krafft dieses nicht allein die abbemeldten beyden Müllern Rüger und Pöckenberg auf ungleiches Vorstellen ertheilte Concession wieder zurück nehmen. Ursache für den Widerruf der Genehmigung war, dass Abt Ludwig V. (Ludwig Landau), der von 1571 – 1588 in Hersfeld amtierte, im Jahre 1581 in einem „Verlaßungsbrief“ den Bau weiterer Mühlen an der Solz für alle Zeiten untersagt und verboten hatte. Das Oberrentamt in Kassel zog also die erteilte Konzession zurück und verfügte die Beseitigung der Mühle, ihr Standort ist mit der Bezeichnung „Neue Mühle“ in der Karte der Alten Poststraße Hirschfeld – Vach aus dem Jahre 1723 nachgewiesen. Gesuch zur Anlegung eines Mahlganges in der Papiermühle Zu Beginn des Jahres 1765 schrieb der Papiermacher Andreas Bückenberg an die Oberrentkammer in Kassel, dass sich in seiner Mühle bei den Geschirren ein schicklicher Platz befände, an dem sich ohne die zusätzliche Anlegung eines Wasser- und Kammrades auf die bequemste Art eine Mahlmühle anlegen ließe, um die Früchte für seine Haushaltung zu mahlen. Er als Untertan des Amtes Friedewald sei von allen Mühlen des hiesigen Amtes zu weit abgelegen, so dass er fast gezwungen wäre, außer Amts mahlen zu lassen. Er bat darum, gegen einen leidlichen Zins einen Mahlgang in seine Papiermühle einbauen zu dürfen. Die Antwort der Oberrentkammer in Kassel vom 16. April 1765 an den Friedewalder Amtmann Fleischhut zum Gesuch 15 Mühlenbrief zur Roten Mühle von 1593 Die Inhaber der Roten Mühle waren außer mit dem Fahrdienst zum Hof Weißenborn (an der Kreisstraße von Friedewald nach Motzfeld) und dem Fuhrdienst des Scheitholzes zu einem Verladeplatz an die Werra, zu keinen weiteren Diensten für die Grundherren verpflichtet. Die Mühleninhaber In den Unterlagen des Staatsarchivs Marburg befinden sich einige vom Friedewalder Amtmann Peter Meckbach um 1600 erstellte Inhabernachweise, unter anderem auch ein Verzeichnis auss alten Register, was der Rothen mühle wegen darin zu finden. Danach war Hannen (Hans) Strögel(er) aus Sorga der Erbauer der ersten Mühle, die sich im Bereich des heutigen Hermannshofes befand (das Erbauungsjahr - vor 1536 - ist nicht überliefert). Im Jahr 1536 wird als Inhaber der Mühle am Schallesgraben Jannen Schreiber aufgeführt, der jährlich an Mühlenzins 2 Reichstaler bezahlen musste. Neuer Besitzer der nun als Schallesmühle bezeichneten Mühle wurde im Jahr 1543 Hann (Hans) Stybing, der für 130 Reichstaler vom Erbauer Strögel(er) das Anwesen erwarb; für die Mühle musste er jährlich 2 Rtlr. Zinsgeld und 8 Rtlr. Lehngeld zahlen. Im Jahre 1544 kaufte Johannes Brandau(er) aus Malkomes die Mühle unterm Rothenbergk. Als Rothe Mühle bezeichnet taucht sie zum ersten Male 1569 in den Akten auf, der Müller Brandauer gebe jährlich einen Zinß von 4 Rtlr. undt 221/2 Gulden. Als nächster Besitzer wird Anthony (Antonius) Schade genannt, der 1589 die Rothe Mühle mit Ingehörig für 370 Rtlr. erwarb. Eine weitere Aktensammlung des Staatsarchivs Marburg vom Amt Friedewald enthält neben verschiedenen Leihe-, Meier-, Pacht- und Erbkaufbriefen auch den nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Mühlenbrief des Landgrafen Moritz aus dem Jahre 1593: Wir Moritz von Gottes gnaden Landgrave zue Hessenn, Grave Zue Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain undt Nidda: Thun kunth hieran bekennende, Daß wir Donges Schaden (Antonius Schade), Barbaren seiner Ehelichen Haußfrawen (Hausfrau) zue Lehn geliehen haben, undt leihen Ihnen hirmit undt Inn Crafft dieses brieffs (Urkunde) unsere Mühle ahm Rot- 14 tenberge, Inn unserm Ambt Friedewaldt gelegen, sambt einer wiesen die mittelwiese genandt, Drey Acker Landes zue Gartten, undt Noch ein Wiesenlepchen beym Mühlen wehr gelegen. … Auch unß darauß Järlichs undt auß Jeden Jars besondern uff einen Jeden Sanct Michaelistag Inn Unser Hauß (Schloss) Friedewaldt Fünfft halben gulden Gelts, Jeden gulden zue zwanzig sieben alb. gezehlt, Zwey schock Eyer (24 Stück), Zwen Michels hanen (Hähne) Undt Ein Faßnachts Hune (Huhn), geben … ... Zue Cassell ahm vierzehenden Monaths tagk Septembris Anno. Einn Tausent Fünffhundert Neunzig Undt Drey. Für das Jahr 1600 wurde der nächste Besitzerwechsel aufgezeichnet: Jacob Kreß von Heringen nimbt des geweßen Müllers Tochter in der Rothen mühle zur ehe, kauft die Mühle mit alle Ingehörig daryn vor 450 Thaler in 32 alb (1 Taler = 32 Albus). 1604 erwarb Jörg (Georg) Feurer aus Friedewald die Mühle, die er 1606 an den Ausbacher Clauß Koch weiterveräußerte. Noch im selben Jahr wurde Hans Ströbel(er) Inhaber der Roten Mühle, deren Gebäude sich zu diesem Zeitpunkt schon in einem sehr schlechten baulichen Zustand befanden. Beschwerde der Friedewalder Bäcker Zu Beginn des Jahres 1613 beschwerten sich sämtliche Becker zu Friedewaldt über die Zustände in der Roten Mühle. Unter anderem heißt es in ihrem Schreiben: …Sollen wir armen Underthanen nicht Yrrgenn das unser Vogtt Peter Meckbach uns vor diesem wie auch itzo uferlegtt, den weitzen undt ander fruchtt so wir uff den kauff zure backen willens in der Rothen mühlen mahlen lassen. … das wir unser frucht ohne schaden darin nicht mahlen können, …da der windt durch die mühlen prausset, undt weil weder Cästen noch knüttell verwahret, sondern serr zerbrachen, das mehl durch den windt in der mühlen umbgetrieben, …Sie wollen uns in diese mühlen zu unserm grosen schaden nichtt zwingen, oder aber den müller dahin weissen, das er vermöge seines lehnbrieffs seine mühle und deren bereidtschafft also anrichte das wir ohne nach will darin mahle undt die arme leut mitt weck und Brodt versehen können. Amtmann Meckbach besichtigte die Mühle und bestätigte in einem Brief an die Oberrentkammer das die mühle auch scheuren und stallung dero maßen verwüstet undt balt gar über den hauffen fellet, ... undt nur mit schweren Lasten (hohen Kosten) ufzubauen sey. In der Antwort aus Kassel heißt es: So mögen Sie (die Mahlkunden) bey den Andern im Ambtt Friedewaldt gesessenen Möllern auch malen lassen, und sich des auswertigen mahlens enthalten. Hans Ströbel, zum Zeitpunkt der Bäckerbeschwerde Inhaber des baufälligen Anwesens, versuchte zunächst nach dem Erwerb vergeblich, die Mühle wieder zu veräußern. Wann und bei welcher Gelegenheit der Mühlenverkauf dann später doch noch stattfand, bzw. wer der neue Besitzer war, lässt sich aufgrund von fehlenden Unterlagen für diesen Zeitabschnitt nicht mehr feststellen. Die Mühle ist in den Folgejahren wahrscheinlich saniert worden, denn bis zu ihrem Verkauf an einen Papiermüller, ca. 80 Jahre später, wurde sie weiterhin als Mahlmühle betrieben. Die Getreidemühle wird zur Papiermühle Der Schlitzer Papiermacher Johann Georg Putscher kaufte im Jahre 1691 die Rote Mühle und baute diese mit Genehmigung der Oberrentkammer in Kassel zur größten Papiermühle des Hersfelder Gebietes um. In guten Jahren wurden hier etwa 600 Zentner Lumpen (Stoffe bzw. Gewebe aus Pflanzenfasern, z. B. Leinen) zu Papier verarbeitet. Einen Einblick in den Ablauf der früheren Papierherstellung ermöglicht die Abhandlung „Zur Kulturgeschichte des Papiers“ von Hans H. Bockwitz aus dem Jahr 1935, die im Anschluss sinngemäß in gekürzter Form wiedergegeben wird: Die Aufbereitung des Papierstoffs aus Hadern (Lumpen) geschah meistens durch Frauen, und zwar in der Weise, dass sie die Lumpenteile sortierten, reinigten und mit Beilen zerkleinerten. Danach wurden sie in einer mit Kalkwasser gefüllten Grube einem Gärungsprozess, der „Lumpenfäule“, unterworfen, um dann in dem mit Wasserkraft betriebenen Stampfwerk unter dem ständigem Zufluss von frischem Wasser vollständig gereinigt und zerfasert zu werden. Dieses dünnflüssige Fasermaterial kam danach in die Schöpfbütte, aus der der „Büttgeselle“ in einem umrandeten Drahtsieb die feuchte Masse des künftigen Papierbogens unter gleichmäßigem, fachkundigem Schütteln des Siebes „schöpfte“. Nach dem Ablauf des Wassers reichte er den Schöpfrahmen an den „Gautscher“ weiter, der nach Entfernung des Rahmens den geschöpften Bogen auf ein Filztuch abgautschte (presste). Auf den abgelegten Bogen kam ein neues Filztuch, auf das der nächste Bogen aufgepresst wurde. Nachdem genügend Bögen vorhanden waren, wurde ihnen unter der Gautschpresse weiteres Wasser entzogen. Nun erfolgte mit einem Zieher das Abnehmen der immer noch empfindlichen Bögen, die dann in der Henke, dem Trockenboden, an langen Seilen aufgehängt wurden. Dem Trockenvorgang folgte das Leimen der Bögen mit dem in eigener Leimküche meistens selbst erzeugten gekochten Leim. War der erneute Trockenvor- gang abgeschlossen, mussten die Bögen noch mit Hilfe eines polierten Steins geglättet werden. Laut der Mühlenbeschreibung waren bis zur Fertigstellung eines Papierbogens insgesamt 72 Handgriffe erforderlich. In der Veröffentlichung des Regierungspräsidiums Kassel zu den Wasser- und Windmühlen im Kreis Hersfeld-Rotenburg sind folgende, aus dem Pfarrarchiv Friedewald ermittelten Papiermacher als Erbleihe-Inhaber der Mühle genannt: 1691 – 1694 Jost Görg Pütcher (Johann Georg Putscher) u. Ehefrau Anna Katharina (1694 heiratet der Papiermacher Böckenberg die Witwe Anna Katharina) 1694 – 1725 Eustatius Hilmar Böckenberg u. Ehefrau Anna Katharina 1729 – 1743 Johannes Böckenberg und Ehefrau Anna 1765 – 1787 Andreas Böckenberg u. Ehefrau Anna Dorothea 1789 – 1807 Johann Christian Illig aus Büdingen u. Ehefrau Anna (Ehefrau Anna war die Tochter des Andreas Böckenberg) 1813 Philipp Hüttenmüller u. Caroline Pfoyelmann 1829 August Wilhelm Röper Senior, Conrad Röper jun. (Neffe von August Wilhelm) und Wilhelmine Marie Röper (des alten Herrn Tochter) Weiter ist in den Ausführungen des Regierungspräsidiums vermerkt, dass um die Zeit von 1844/45 der Name Röper aus den Akten verschwunden ist und damit vermutlich auch die Papiermacherei in der Roten Mühle. Beschreibung der Roten Mühle im Lager-, Stück- und Steuerbuch Im § 21 des Lager- Stück- u. Steuerbuches der Amtsortschaft Friedewald aus dem Jahre 1787 wird die Papiermühle wie folgt beschrieben: Besizt Andreas Buckenberg eine Erbund eigenthümliche Pappier-Mühle, die Rothe- Mühle genant, unter dem Rothenberge gelegen, welche von dem § 1 beschriebenen Soltz Fluß mit 2 unterschlägigen Waßer-Räderen getrieben wird. Es werden jährlich zu der völligen Arbeit 600 Centner Lumpen erfordert, welche 450 Rtlr. Kosten, in denen jeder Centner mit 24 alb. bezahlt werden muß: Ferner kostet diese Mühle zu unterhalten und wird darzu erfordert als 1) 23 Clafter Brennholtz; kosten mit Forst-, Macher- u. Fuhrlohn 40 Rtlr. 8 alb. 2) Vor Werckholtz incl. der Zimmer-Arbeit 28 Rtlr. 2 alb. 2 Hlr. 3) Kost und Lohn vor 2 Gesellen, einen Lehr-Jungen, welche nebst einem, zu Zeiten auch 2 Tagelöhnern beständig erhalten werden müßen 158 Rtlr. 4) Vor Lein, Saltz und Alaun 22 Rtlr. 5) An Zoll und Fracht von dem Pappier 30 Rtlr. 6) Vor Preßen und Formen 18 1/2 Rtlr. 7) Vor Filtz und Haartücher 16 1/2 Rtlr. 8) Stricke das Pappier darauf auf zu hängen 5 Rtlr. 9) Beile zum Lumpen Hacken 2 2/3 Rtlr. 10) Lichtfet und die Pappierpreße zu unterhalten 10 Rtlr. 11) Muß diese Mühle jährl. an ständigem Erbzins an Gnädigste Herrschaft in die hiesige Rentherey entrichten als: 10 Rtlr. 18 alb. - Hlr. Geld, 1 Huhn, 2 Hahne, 120 Stück Eyer. Nun werden aus vorbesagten 600 Centner Urkarte aus dem Jahr 1860 Lumpen folgende Sorten Pappier gemacht, als: 1 Ballen Postpappier 15 Rtlr. 49 „ Schreibpappier 558 Rtlr. 30 „ Conceptpappier 240 Rtlr. 10 „ Druckpappier 40 Rtlr. 10 „ Weiß Maculatur 30 Rtlr. 10 „ Grau Pappier 25 Rtlr. Welche also in Sa. 110 Ballen 938 Rtlr. betragen und aus dem Pappier gelöst werden; Den Betrag der Lumpen nebst denen vorbesagten Unkosten und Zinßen, von der Loßung des Pappiers abgezogen, so bleibt jährl. 151 Rtlr. 93 alb. 6 Hlr. Verdienst, wovon er also nebst denen seinigen leben, auch die nötigen Reise- und Zehrungs-Kosten bei Verkaufung des Pappiers bestreiten muß. Die Gerechtigkeit (das Recht), Lumpen zu dieser Pappier-Mühle zu samlen, erstreckt sich in die Ämter Friedewald, Landeck, OberAmt Rotenburg, Gericht Petersberg, wie auch Stadt und Amt Hirßfeld. Es ist auch diese Pappier-Mühle Gnädigster Herrschaft bey jedes mahliger Alienation (Besitzerwechsel) mit 5 pro Cent lehnbar. Aufgrund der in früheren Jahrhunderten oft gehandhabten unterschiedlichen Schreibweise der Namen ist der Papiermacher in den Akten als Böckenberg, Bickenberg, Bückenberg, Buckenberg, Pöckenberg und Peckenberg genannt worden. Durch den Umstand, dass die Rote Mühle zur Papiermühle umgebaut wurde, mangelte es den Friedewalder Bauern in der Folgezeit an Getreidemahlgelegenheit. Daher genehmigte die Oberrentkammer in Kassel im Jahre 1720 Johann Reinmöller in der Gemarkung Friedewald den Bau der Heiligenmühle im Kothebachtal, die mit einem Mahl- und einem Schlaggang ausgerüstet war (siehe mein Beitrag in Mein Heimatland Nr. 3, 2008). Eine weitere Mühle im Solztal Auf Ersuchen der Gemeinden Petersberg, Sorga, Sulza (Sölzerhöfe) und Kathus, die vorgaben, die in „Niedernsulza“ befindliche Mühle könne die Versorgung ihrer Einwohner mit Mahlprodukten nicht ausreichend gewährleisten, hatte die Oberrentkammer in Kassel mit einem Vorbewilligungsbrief dem Junghenn (Johannes) Rüger und Papiermüller Eustatius Hilmar Bückenberg den Bau einer weiteren Wassermühle etwa 1,2 km von der Roten Mühle entfernt in Richtung Sorga an der Solz genehmigt. Nachdem diese Mühle mit drei Mahlgängen und einem Schlaggang im Jahre 1715 fertiggestellt war, brachte die Genehmigungsbehörde Gründe in Erfahrung, die eine Rücknahme der erteilten Mühlenkonzession erforderlich machten. Die Oberrentkammer gab zu diesem Vorgang folgende Stellungnahme ab: Nachdem sich aber nachgehends befunden, dass die Mühle zu Niedernsoltza eine Bann Mühle, und laut einiger von denen vorigen Äbten und unßer fürstlichen Vorfahren, und sonst von alten Zeiten her niemand erlaubt ist, auf der Sulza des Orths noch eine Mühle aufzubauen, welches alles Uns damahlen verschwiegen worden. … Also wollen Wir hiermit und in Krafft dieses nicht allein die abbemeldten beyden Müllern Rüger und Pöckenberg auf ungleiches Vorstellen ertheilte Concession wieder zurück nehmen. Ursache für den Widerruf der Genehmigung war, dass Abt Ludwig V. (Ludwig Landau), der von 1571 – 1588 in Hersfeld amtierte, im Jahre 1581 in einem „Verlaßungsbrief“ den Bau weiterer Mühlen an der Solz für alle Zeiten untersagt und verboten hatte. Das Oberrentamt in Kassel zog also die erteilte Konzession zurück und verfügte die Beseitigung der Mühle, ihr Standort ist mit der Bezeichnung „Neue Mühle“ in der Karte der Alten Poststraße Hirschfeld – Vach aus dem Jahre 1723 nachgewiesen. Gesuch zur Anlegung eines Mahlganges in der Papiermühle Zu Beginn des Jahres 1765 schrieb der Papiermacher Andreas Bückenberg an die Oberrentkammer in Kassel, dass sich in seiner Mühle bei den Geschirren ein schicklicher Platz befände, an dem sich ohne die zusätzliche Anlegung eines Wasser- und Kammrades auf die bequemste Art eine Mahlmühle anlegen ließe, um die Früchte für seine Haushaltung zu mahlen. Er als Untertan des Amtes Friedewald sei von allen Mühlen des hiesigen Amtes zu weit abgelegen, so dass er fast gezwungen wäre, außer Amts mahlen zu lassen. Er bat darum, gegen einen leidlichen Zins einen Mahlgang in seine Papiermühle einbauen zu dürfen. Die Antwort der Oberrentkammer in Kassel vom 16. April 1765 an den Friedewalder Amtmann Fleischhut zum Gesuch 15 Rote Mühle in der Karte von 1768 des Papiermüllers lautete kurz und bündig: Antrag abgeschlagen. Mehr als zehn Jahre später, im Dezember 1775, trug der Papiermacher Bückenberg den beiden Amtmännern Friedrich Julius Hartert in Friedewald und Johannes Franz Hartert in Hersfeld erneut dieses Anliegen vor. In seinem Brief schilderte er, dass seine Vorfahren in dieser Mühle mit einer Konzession zur Erbauung eines Mahl- und Schlagganges belehnt waren, aber diese Einrichtung wegen der großen Armut der Vorfahren in Abgang gekommen wäre. Nachdem aber sein Haushalt so stark gewachsen, dass ständig 14 Personen bei ihm zu Tische säßen, er von allen Mühlen weit entfernt wohne und selbst nicht in eine Mühle gebannt wäre, bat er um die Erlangung einer Konzession zur Erbauung eines Mahlganges in der Papiermühle. Unterschrieben war der Brief mit Unterthänigster Knecht Andreas Bückenberg, Pappiermacher zur Rothen Mühle Amts Friedewald. Nach der Weiterleitung des erneuten Ersuchens zur Oberrentkammer wurden die Amtmänner Hartert um einen Bericht gebeten, ob bei diesem Schreiben ein Bedenken obwalte und ob sich, wegen des Angebens, daß vorhin (vorher) ein Mahl- und Schlaggang in dieser Mühle gewesen, für Nachrichten in dortiger Repositur (Akten) finden. In ihrer Stellungnahme vom 11.03.1776 antworteten die Amtmänner, daß so sich in der Repositur des Amts Petersberg vorgefunden, keine Mühle mehr auf der Sultz im Gericht Petersberg seyn sollen, daher der Johannes Rüger von Söltzer höffen die Anlegung einer mühle an der Soltz von Hochfürstlr. Kriegs- und Domainen Cammer nicht erlangen können, auch des Pappier macher Bickenberg vorfahren Eustachius Hilmar Bickenberg die an der Soltz 1715 errichtete Mahlund Schlag mühle wieder wegschaffen müßen, daß dem Supplicant (Antragsteller) die Anlegung eines Mühlgangs nicht wohl zu gestatten seyn dürfte, um da mehr der Supplicant von 3 Mühlen als der zu Malckmes, zur Kothebach „die Heiligen Mühle genant“ und zu Söltzerhöffen nicht weit und von jeder etwa 1/2 Stunde entfernt wohnten. Wenige Tage später, im März 1776, erhielten die Amtmänner Hartert aus Kassel die Anweisung, dem Antragsteller bekannt zu machen, dass seinem Gesuch zur Anlegung eines Mahlganges in der 16 Roten Mühe nicht entsprochen werde. Um das Jahr 1860 gehörte die Rote Mühle Heinrich und Valentin Corell, 1873 wird Hermann Bippert als Eigentümer genannt. Von dessen Vornamen Hermann ist vermutlich die heutige Bezeichnung Hermannshof abgeleitet worden, im Jahre 1886 war Ernst Bippert Inhaber der Mühle. Gesuch zur Bildung eines selbstständigen Gutsbezirkes Mit seinem Schreiben vom 23. September 1886 an den Vorsitzenden des Kreisausschusses, den königlichen Landrat Freiherrn Schleinitz, stellte der Gutsbesitzer Ernst Bippert den Antrag, die ihm gehörenden in den Gemarkungen Friedewald, Sorga und Kathus befindlichen Grundstücke aus dem Verband dieser Gemeinden herauszulösen und zu einem neuen, selbstständigen Gutsbezirk Hermannshof zusammenzufassen. Zur Begründung führte er an, dass sich der Ort Friedewald, zu dessen finanzieller Unterstützung er verpflichtet sei, 7 Kilometer von seinem Hofe entfernt liege und dadurch u. a. die Bewohner des Gutshofes keinen Schutz durch die Friedewalder Orts- und Feldpolizei erhielten. Da der Hermannshof kirchen- und schulmäßig ebenfalls zu Friedewald gehöre, wären der Kirchenbesuch von hier aus beschwerlich und der Schulbesuch der Kinder dort geradezu unmöglich. Die Steuern der in den Gemeinden Sorga und Kathus gelegenen Grundstücke habe er in die königliche Steuerkasse Hersfeld zu bezahlen, während die Einkommens-, Grund- und Gebäudesteuer der in der Gemarkung Friedewald gelegenen Grundstücke nach Friedewald zu bezahlen seien. Dadurch dass Grundstücke zum Teil beim Grundbuchamt in Hersfeld, zum anderen Teil in Friedewald eingetragen seien, verursache ihm jede Eintragung und Löschung doppelte Kosten und große Unbequemlichkeiten. Ernst Bippert bat um die Bildung eines selbstständigen Gutsbezirkes Hermannshof, verbunden mit der Überweisung der gesamten Steuersachen an die königliche Steuerkasse zu Hersfeld und um die Zuteilung in Schul- und Kirchenangelegenheiten zur Gemeinde Sorga. Der Kreisausschuss befürwortete in seiner Sitzung Anfang Mai 1887 die Bildung eines selbstständigen Gutbezirkes, aber die Bürgermeister Heinz aus Sorga, Brehm aus Kathus und Höll aus Friedewald erklärten in Übereinstimmung mit ihren Gemeinderäten, dass sie in die von Herrn Bippert beantragte Ausscheidung aus ihren Gemeindebezirken nicht einwilligen könnten, da hierdurch die Steuerkraft der Gemeinden zu sehr geschwächt würde. Somit konnte dem Wunsch des Antragstellers Ernst Bippert zur Bildung eines eigenen Gutbezirkes nicht entsprochen werden, es blieb alles bei der bisherigen Regelung. Ein weiterer Eigentümer des Hermannshofes war um 1897 der Fabrikant Eduard Braun aus Hersfeld. Danach ging das Anwesen in den Besitz einer einzigen Familie und deren Nachkommen (Steinhoff-Dehnert-Mawick) über, die den Hof kontinuierlich bis heute weiterführen. Mawicks bewirtschaften die landwirtschaftlichen Flächen des Hermannshofes seit dem Jahr 1990 als Biolandbetrieb. Als Besonderheit sei noch erwähnt, dass der Hermannshof mit einem eigenen, 167 m2 großen Friedhof ausgestattet ist, auf dem bereits einige Inhaberfamilien ihre letzte Ruhe gefunden haben. Vermutlich ist die Mühle nach dem Ende der Papierherstellung bis zur endgültigen Stilllegung nochmals als Getreidemahlmühle genutzt worden, Unterlagen über diesen Zeitabschnitt liegen dem Verfasser nicht vor. In der Beschreibung des Landesamtes für Denkmalpflege, Kulturdenkmäler in Hessen ist vermerkt, dass die Mühle seit dem Jahr 1965 nicht mehr betrieben wird; die wasserrechtliche Genehmigung des Regierungspräsidiums in Kassel ist im Jahre 1987 endgültig erloschen. Das noch existierende, im Jahre 1714 in Fachwerkbauweise mit auffallend reichen Verzierungen an den Eckständern errichtete Mühlengebäude wird heute als Wohn- bzw. Gästehaus genutzt. ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTE, VOLKS- UND HEIMATKUNDE April 2009 Nummer 4 Die Mühlen des Hermannshofes bei Sorga und deren Besitzer Mehr als vier Jahrhunderte Mühlengeschichte im Solztal Von Helmut Derr, Friedewald Mühlenregal, danach waren die Neuanlegung, Veränderungen innerhalb der Mühle oder die Verlegung des Mühlenstandortes nur mit Genehmigung des Klosters bzw. der Oberrentkammer in Kassel zulässig. So durfte erst nach Aufhebung des Mühlenbanns die Breitzbachmühle um das Jahr 1840, etwa 750 m nordwestlich des Hermannshofes in der Gemarkung Kathus, erbaut werden. Eine im Jahre 1843 angefertigte Karte weist die Breitzbachmühle bereits nach. Für jede Mühle musste neben anderen Abgaben noch jährlich ein Mahlzins in Form von Geld und Naturalien an die Grundeigentümer entrichtet werden. In den vergangenen Jahrhunderten wurde das Mühlenwesen in vielen Versen und Liedern stimmungsvoll umschrieben und besungen, dies führte zu einer Mühlenromantik, die oft die Härte und Wirklichkeit des Müllerberufes überdeckte. Doch sind die heute noch vorhandenen Mühlen, deren Räder oft kein Mahlwerk mehr treiben, eine gerne besuchte Sehenswürdigkeit von Jung und Alt. Quellen- und Literaturnachweis Hans Lerch, Hessische Agrargeschichte des 17. Jahrhunderts, Hersfeld 1926 Hans H. Bockwitz, Die Chronik der Feldmühle, Fünfzig Jahre Feldmühle 1885 – 1935, Zur Kulturgeschichte des Papiers, Stettin 1935 Th. Hans Dieter Scholz, Wasser- und Windmühlen im Landkreis Hersfeld – Rotenburg, Eine Bestandsaufnahme vom Regierungspräsidium Kassel, Kassel 1996 Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hg.), Kulturdenkmäler in Hessen Landkreis Hersfeld – Rotenburg, Band I, Wiesbaden 1997 Richard Wittich, Romantik und Wirklichkeit der alten Mühlen, Kassel 1980 Hessisches Staatsarchiv Marburg Bestände: 17 I Nr. 1260, 40c Nr. 225, 180 Nr. A 128, 40c Nr. 219, S 320, B 2 Karte: PII 11834 Amt für Bodenmanagement Bad Hersfeld, Urkarte u. Eigentümerangaben »Mein Heimatland«, monatliche Beilage zur »Hersfelder Zeitung«. Gegründet von Wilhelm Neuhaus. Schriftleitung: Ernst-Heinrich Meidt Druck und Verlag: Hoehl-Druck, 36251 Bad Hersfeld Band 48 Technische Angaben zur Rot(h)en Mühle, heute Hermannshof Das Mühlengebäude aus dem Jahr 1714. Die beiden Mühlräder befanden sich auf der rückwärtigen Gebäudeseite. (Bild entnommen der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Band I, 1997) Die zahlreichen Mühlen in der Umgebung der Hersfelder Tochterklöster Johannesberg und Petersberg sowie im Bereich der herrschaftlichen Meiereien zählen wohl zu den ältesten Mühlen unserer Gegend. Sie waren fast alle Bannmühlen, d. h. das Mühlenmonopol stand den Klöstern und den Landesherren zu, die Bauern mussten das Getreide in den Mühlen ihres Bannbezirkes mahlen lassen. So waren z. B. die Mahlkunden aus den Dörfern Asbach, Kohlhausen, Hil- perhausen und Roßbach (bei Kerspenhausen) in die Hersfelder Eichmühle in der Nähe des Eichhofes gebannt, während die Einwohner von Petersberg, Kathus, Sorga und der Sölzerhöfe ihr Getreide in der alten Gerichtsmühle zu „Niedernsulza“ (Mühle der Sölzerhöfe bei Sorga) mahlen lassen mussten. Nachdem mit Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) die Reichsabtei Hersfeld endgültig an die Landgrafschaft HessenKassel gefallen war, galt das so genannte Die im Tal der Solz gelegene, schon längst stillgelegte Wassermühle befindet sich 5,1 km südwestlich von Friedewald bzw. 2 km östlich der Ortsmitte von Sorga in der Nähe der Autobahn A 4 Bad Hersfeld-Eisenach unweit der Bundesstraße 62 und gehört zum Friedewalder Gemeindegebiet. Das zum Mühlenbetrieb erforderliche Wasser wurde der Solz entnommen und über einen 960 Meter langen Betriebsgraben zwei unterschlächtigen Wasserrädern zugeführt, die für den Antrieb des Mühlenwerkes sorgten; der Untergraben zur Solz war 142 Meter lang. Beim unterschlächtigen Mühlenbetrieb gelangt das Wasser im unteren Radbereich auf die Schaufeln der Wasserräder, die sich durch den „Stoß“ und das Gewicht des auftreffenden Wassers in Bewegung setzen. Im Friedewalder Salbuch von 1579 wurde die Mühle, die mit einem Mahl- und einem Schlaggang ausgestattet war, wie folgt beschrieben: Underm Rodenberge nach der Solz zu ist gelegen ein moel, wieder genanndt die Rodemoel, daruff stoest ein grabe genant der Schallesgrabe. 13