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RVM-AKTUELL
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PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA
MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES
SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN
VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?
Der US-amerikanische Markt bietet für Hersteller interessante Absatzmöglichkeiten.
Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erhebliche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos
einher.
Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist
mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar
ganz barfuß? Diese Frage wird immer wieder
neu diskutiert.
Macht es unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen
investiert zu sein? Wir geben Auskunft.
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THEMEN DIESER AUSGABE
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Editorial
Mitarbeiterkriminalität
Die RVM-PremiumPolice
Die Wohngebäudeversicherung
Haftung des Frachtführers für Güterfolgeschäden
Die Montage-Versicherung
Produkthaftung in den USA
Modisch ver(un)sichert – festes Schuhwerk beim Autofahren
Brandschutz auf Baustellen
Vermögenssicherung mit Edelmetallen – ein Auslaufmodell?
Unsere IT informiert: E-Mail-Verschlüsselungen
RVM – wir stellen uns vor
Projekte der Weihnachtsspende 2012
RVM – in eigener Sache
EDITORIAL
Guten Tag, liebe Leserin,
guten Tag, lieber Leser,
herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe von RVM-AKTUELL in
2013! In gewohnter Form erhalten Sie wieder aus erster Hand
wichtige und interessante Informationen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen.
Vor nahezu einem Jahr haben wir das RVM-Schadencenter eingerichtet. Steigende Zugriffsraten auf diesen Service zeigen, dass
unsere Kunden von den Vorteilen dieses neuen Weges zur
Schadenmeldung überzeugt sind.
Sollten Sie bislang unser Schadencenter noch nicht nutzen, dann
bitten Sie Ihren Betreuer, dass Ihnen unsere entsprechende Broschüre mit detaillierten Beschreibungen zugesandt wird. Oder Sie
laden die Informationen einfach über unsere Homepage herunter:
http://www.rvm.de/aktuell/unsere-kundenzeitschrift/rvm-aktuell/
022012/
Einen schönen Sommer mit erholsamen Urlaubstagen wünschen
Ihnen
Michael Friebe
02
Erich Burth
MITARBEITERKRIMINALITÄT
Der Griff nach dem Firmenvermögen geschieht auf allen Ebenen: In der Lagerhalle, im Büro, in der Chefetage. Vertrauen ist
gut – versichern ist besser!
Moderne Unternehmensstrukturen sind besonders anfällig
Die unterschätzte Gefahr
Studien belegen: Besonders der Mittelstand unterschätzt jedoch die Gefahr! Die
Risikobewertung aus Sicht der Unternehmen weicht eklatant von der Schadensituation ab. Unternehmen können sich
gegen kriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter und durch externe Dritte (Hacker
einschließlich Phishing, Pharming, Spyware) versichern.
Die Motive sind vielschichtig. Oft kommen
Mitarbeiter in finanzielle Engpässe; die
Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes
sowie die zunehmende Anonymisierung
lassen die Loyalität gegenüber dem Unternehmen schwinden. Moderne Unternehmensstrukturen wie Lean Management, Delegation von Verantwortung und
mangelnde Kontrolle machen Firmen
anfällig für Veruntreuungen.
Sorgen Sie besser vor …
Hinzu kommt, dass von den gerichtlichen
Strafen keine Abschreckung ausgeht und
im Entdeckungsfall die veruntreuten
Gelder weg sind. Das Bundeskriminalamt
schätzt die Schäden, die durch Diebstahl,
Unterschlagung, Untreue, Bestechung
usw. durch Mitarbeiter verursacht werden,
auf 3,5 Mrd. EUR bis 4 Mrd. EUR. Ein
Drittel der Mittelständler wurde in den
vergangenen Jahren Opfer solcher Delikte.
Eine Vertrauensschadenversicherung
schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die
von Betriebsangehörigen oder sonstigen
Vertrauenspersonen des Unternehmens
begangen werden. Dazu gehören Betrug,
Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage, Untreue, Sachbeschädigung oder andere
vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die
nach § 823 BGB zum Schadenersatz ver-
pflichten. Wer ist versichert? Was genau ist
versichert? Was kostet der Versicherungsschutz? Wir sorgen für Transparenz. Rufen
Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner:
Bernd Hammelehle
Tel. +49 7121 923-266
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
03
DIE RVM-PREMIUMPOLICE
Umfassender Versicherungsschutz muss nicht kompliziert sein! Mit der RVM-PremiumPolice haben wir ein exklusives
Produkt für mittelständische Unternehmen geschaffen – und das in Form einer sogenannten Multiline-Police: übersichtlich,
individuell und flexibel – und zu besten Konditionen.
Vertragskonzeption
ž
Sach-Versicherung für Gebäude, Be-
In einer Multiline-Police werden mehrere
Versicherungssparten in einem Vertrag
zusammengefasst. Das bedeutet, dass
bisher einzeln versicherte Risiken, die
über separate Versicherungsverträge abgedeckt wurden, im Rahmen der RVMPremiumPolice in einem einfach zu handelnden und übersichtlich gestaltetem
Versicherungsschein individuell und flexibel zusammengeführt werden. Basis ist
ein umfangreiches Bedingungswerk, das
laufend aktualisiert wird und mit wesentlichen Deckungserweiterungen und zusätzlichen Einschlüssen ausgestattet ist.
ž
Ertragsausfall-Versicherung
ž
Elektronik-Versicherung
ž
Maschinen-Versicherung
ž
Transport-Versicherung
ž
Haftpflicht-Versicherungen
ž
Vertrauensschaden-Versicherung
triebseinrichtung und Waren/Vorräte
Die Prämienbemessungsgrundlage ist
einfach der Umsatz (netto) beziehungsweise bei Konzernunternehmen der konsolidierte Außenumsatz (netto) des abgelaufenen Geschäftsjahres aller im Rahmen
der RVM-PremiumPolice versicherten Unternehmen. Vereinbart gelten Höchstentschädigungen je Schadenfall, die zudem umfangreiche Kostenpositionen umfassen, die u.a. für Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und
Schutzkosten oder für Kosten zur Dekontamination des Erdreiches nach einem
versicherten Schadenfall zur Verfügung
stehen.
Deckungsumfang
Folgende Bausteine bieten Ihnen im Rahmen der RVM-PremiumPolice Sicherheit:
04
Die Sach-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach einem Schaden
durch Feuer, Leitungswasser, Sturm,
Hagel, Überschwemmung, Erdbeben,
Schneedruck, böswillige Beschädigung
durch Dritte oder andere Ursachen. Steht
der Betrieb in Folge eines versicherten
Sachschadens still, so werden Ihre entgangenen Gewinne und fortlaufenden Kosten
über eine vereinbarte ErtragsausfallVersicherung ersetzt.
Wählbar ist neben einer Mietausfalldeckung, die ebenfalls nach einem versicherten Sachschaden greift, auch eine
Glas-Versicherung auf einer umfangreichen Allgefahrenbasis. Die Glasversicherung können Sie für Scheiben der allgemein genutzten Gebäudeteile, für Scheiben des gesamten Gebäudes und/-oder für
Scheiben mit einer Einzelgröße von über 8
qm vereinbaren.
In der Elektronik-Versicherung gelten Anlagen und Geräte der Sicherungs-, Melde-,
Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik versichert. Hierunter fallen auch
Kassen und Waagen.
DIE RVM-PREMIUMPOLICE
Neben zusätzlichem Versicherungsschutz
für Sonderwagnisse, wie zum Beispiel für
Mess- und Prüftechnik, besteht auch die
Möglichkeit, eine Software- und Mehrkosten-Versicherung über die RVM-PremiumPolice zu installieren.
Die Maschinen-Versicherung bietet Versicherungsschutz für stationäre Maschinen, fahrbare Maschinen sowie transportable Geräte als Ergänzung zur SachVersicherung. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen
sowie bei Abhandenkommen versicherter
Sachen.
Jedes Unternehmen, das Güter zum
eigenen Zweck mit seinen Fahrzeugen und
Personal transportiert, kann die entsprechenden Güter gegen Beschädigungen und Verlust über eine Werkverkehrs-Versicherung abdecken (auch Montageausrüstungen). Die WerkverkehrsVersicherung können Sie jederzeit auf eine
umfangreichere Transport-Versicherung
ausdehnen. Hier spielt es dann keine
Rolle, wer die Gefahr für die Transporte
trägt oder ob es sich um Bezüge/Importe
oder Versendungen/Exporte handelt.
Versicherungsschutz wird für Gefahren auf
sämtlichen Transportwegen bereitgestellt.
Über die Betriebshaftpflicht-Versicherung
können Sie sich gegen Haftpflichtan-
sprüche, die an Sie gerichtet werden, wenn
Sie einem Dritten schuldhaft durch die
betriebliche Tätigkeit Ihres Unternehmens
einen Schaden zugefügt haben/haben
sollen, absichern. Zudem übernimmt Ihr
Versicherer im Fall der Fälle die Abwehr
unbegründeter Ansprüche für Sie. Das
Risiko von Haftpflichtansprüchen wegen
Schäden durch Umwelteinwirkungen kann
durch den Einschluss und die Erweiterung
einer Umwelthaftpflicht-Versicherung minimiert werden.
Wer nicht nur seine Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern auch an
Produktionsprozessen beteiligt ist, ist dem
Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte
Vermögensschäden verursachen, die über
eine »konventionelle Betriebs-Haftpflichtversicherung« nicht ausreichend abgesichert werden. Solche Schäden können
durch Weiterverarbeitungs- oder Herstellungskosten oder Kosten für Austauschoder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler
ihrer Komponenten in Endprodukten notwendig werden, entstehen. Im Rahmen der
RVM-PremiumPolice kann die erweiterte
Produkthaftpflicht-Versicherung ebenfalls
als weiterer Baustein integriert werden.
Mit dem Umweltschadensgesetz vom 14.
November 2007 haften in Deutschland
Verursacher von Umweltschäden nicht nur
für Schäden an Personen, sondern grundsätzlich auch für Schäden an Flora, Fauna,
Gewässern und Böden. Der Verursacher
kann daher zur Sanierung haftbar gemacht werden. Diese Kosten können
durch den Einschluss der Umweltschaden-Versicherung im Rahmen der
RVM-PremiumPolice abgedeckt werden.
Eine Vertrauensschaden-Versicherung ersetzt Vermögensschäden, die von eigenen
Mitarbeitern und anderen Vertrauenspersonen ihrem Unternehmen vorsätzlich
zugefügt werden. Auch für dieses Risiko
kann über die RVM-PremiumPolice Versicherungsschutz bereitgestellt werden.
Dadurch können zumindest die finanziellen Auswirkungen deutlich reduziert
werden.
Fazit
Die RVM-PremiumPolice ist sehr gut geeignet für mittelständische Unternehmen
mit einem Umsatz bis zu 25 Mio. EUR sowie vorhandener Werte für Gebäude,
Inhalt und Rohertrag bis 12,5 Mio. EUR.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann
setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!
Ihre Ansprechpartnerin:
Melanie Hörz
Tel. +49 7121 923-174
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Innovationen und Weiterentwicklungen in einem schwierigen Marktumfeld! Die Wohngebäudeversicherung ist eines der
»Sorgenkinder« der Versicherungswirtschaft. Nachdem viele Jahre lang in erster Linie Elementarereignisse wie Sturm,
Hagel oder Überschwemmung für die steigenden Schadenaufwendungen verantwortlich waren, hat in 2012 der strenge
Winter mit seiner langanhaltenden Frostperiode den Versicherern schwer zugesetzt.
Branchenweit wurde in der Sparte Wohngebäude zwischen 2002 und 2010 ein
Verlust von etwa 5 Mrd. EUR geschrieben.
Eine Umkehr des Negativtrends ist nicht in
Sicht – und das, obwohl die Versicherer
laut GDV-Schätzungen in keiner anderen
Sparte (außer Kfz) stärkere Zuwächse bei
den Beitragseinnahmen zu verbuchen
haben. Diese Entwicklung endet immer
häufiger in Sanierungen und außerordentlichen Beitragserhöhungen, die letztendlich zu Lasten der Versicherungsnehmer
gehen.
Neuer RVM-Rahmenvertrag
Ungeachtet dieser Tatsachen konnte RVM
in diesem Jahr – nach einer umfassenden
vorherigen Marktanalyse samt Identifizierung und anschließender Bewertung
aktueller Trends und Entwicklungen –
einen neuen exklusiven Rahmenvertrag auf
die Beine stellen.
Sie profitieren also auch in Zukunft von
einem exzellenten Beitragsniveau. Die
bereits bisher ohnehin schon umfangreich
ausgestalteten Deckungsinhalte und der
über die Jahre gewachsene Versicherungs-
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umfang wird jetzt noch durch eine Vielzahl
zusätzlicher Highlights ergänzt, die für
eine weitreichende Absicherung Ihres
Wohngebäudes sorgen.
en sind ebenso Bestandteil der Besonderen Vereinbarungen wie Mehrkosten für
einen alters- und behindertengerechten
Wiederaufbau des Objektes nach einem
Schadenfall.
Deckungserweiterungen
So werden über den neuen RVM-Rahmenvertrag etwa Kosten für die Ermittlung
von Schadenursachen (Leckortung) bei
nicht versicherten Schadenfällen übernommen. Üblicherweise sind solche Kosten vom Versicherungsnehmer selbst zu
tragen. Bös- oder mutwillige Gebäudebeschädigungen sind – ohne Mehrbeitrag –
ebenso vom Versicherungsschutz umfasst
wie Aufwendungen für die Beseitigung von
Rohrverstopfungen. Vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Rückreisekosten aus
dem Urlaub sowie Hotel- und Verpflegungskosten sorgen dafür, dass im Falle
eines schadenbedingten vorübergehenden
Auszuges der dadurch entstehende finanzielle Mehraufwand übernommen wird.
Komfortable Entschädigungsregelungen
für zunehmend schadenanfällige Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden sowie
außerhalb von Versicherungsgrundstück-
Integriert ist darüber hinaus auch ein
genereller Verzicht auf die Einrede der
groben Fahrlässigkeit: Wird ein Schadenfall vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt, so hat der Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) die Möglichkeit, eine Anrechnung
der Schwere der Schuld (Quotelung)
vorzunehmen und die Leistung entsprechend zu kürzen – nicht jedoch über
das RVM-Konzept. Hier werden, zum Vorteil des Versicherungsnehmers, auch grob
fahrlässig verursachte Schadenfälle in
vollem Umfang übernommen.
Ähnlich verhält es sich mit sogenannten
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des
Versicherungsfalls beziehungsweise Verstößen gegen geltende Sicherheitsvorschriften. Dies führt dazu, dass der
Versicherer zur Kündigung berechtigt und
ganz oder teilweise leistungsfrei ist.
DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Über das RVM-Wording sind diese Maßnahmen bei sämtlichen Schadenfällen
unter 5.000 EUR gänzlich ausgeschlossen.
Gebäude. Darüber hinaus werden die
Kosten für die Beseitigung von Ungezieferbefall (Mäuse, Ratten, Schaben etc.) infolge von Verunreinigen getragen.
Graffiti, Mietnomaden, Messies und Mietvandalen
Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile
Die Kosten für die Beseitigung von
Graffitis sind vom Versicherungsschutz
umfasst. Eine weiteres Phänomen, dem in
den letzten Jahren auch in der Öffentlichkeit immer mehr Beachtung geschenkt
wird, sind Mietnomaden, Messies und
Mietvandalen. Die Immobilien werden von
den »Mietern« heruntergewirtschaftet, vor
den sich hieraus ergebenden Konsequenzen und Folgen flüchten sie meist.
Auch der Rechtsweg führt für die Gebäudeeigentümer oftmals nicht zum
gewünschten Ergebnis – es bleibt einzig
der finanzielle Schaden in vielerlei
Hinsicht. An dieser Stelle greift der neue
RVM-Rahmenvertrag. Ausfallende Mietzahlungen werden bis zu einem Betrag von
10.000 EUR ebenso übernommen wie
durch Beschädigungen oder Verwahrlosung entstandene Sachschäden am
Die Formulierungen des RVM-Rahmenvertrages sind so weitläufig gewählt, dass
neben dem eigentlichen Wohngebäude
und gegebenenfalls vorhandenen Garagen
und Carports, auch Einfriedungen (Zäune,
Mauern, Hecken etc.), Bänke, Blumenkübel, Saunas, Schwimmbäder, Schilder,
Ständer, Masten, Beleuchtungen, Klingel- und Briefkastenanlagen, gemauerte
Gartengrills / Gartenkamine, fest verankerte Kinderspielgeräte sowie Wäschespinnen, Photovoltaikanlagen etc. mitversichert sind.
passung und Weiterentwicklung der
bestehenden Konzepte ist garantiert –
schon heute können Sie jedoch von den
vorstehend geschilderten Vorteilen profitieren. Sofern Ihr Wohngebäude bereits
über RVM versichert ist, kommen wir in
Kürze auf Sie zu, um Ihnen ein entsprechendes Umstellungsangebot zu
unterbreiten. Sollte Ihr Gebäude anderweitig versichert sein und wir Ihr Interesse
geweckt haben – bitte geben Sie uns
Bescheid. Gerne beraten wir Sie zu
diesem Thema!
Fazit
Die Wohngebäudeversicherung stellt ein
Muss für jeden Gebäudeeigentümer dar.
Mit dem RVM-Rahmenvertrag sind Sie
auch in »stürmischen« Zeiten auf der
sicheren Seite! Eine kontinuierliche An-
Ihr Ansprechpartner:
Adrian Schwenk
Tel. +49 7121 923-240
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS FÜR GÜTERFOLGESCHÄDEN
Wer Güterbeförderung in Silofahrzeugen betreibt, muss sein Augenmerk auf zwei Schadenbilder richten: Zum einen kann
das zu befördernde Gut verunreinigt oder anderweitig beschädigt werden (Güterschaden am Transportgut), zum anderen
kann das Gut durch verunreinigtes Transportgut Schaden erleiden, das nicht Gegenstand des Transportes war
(Güterfolgeschaden).
Beispielhaftes Schaden-Szenario
Das vom Frachtführer zu befördernde Gut
(Kreide) wird während des Transportes im
Silofahrzeug verunreinigt. Beim Empfänger des Transportgutes wird die Kreide aus
dem Silofahrzeug in den Silo des Empfängers eingeblasen, in welchem sich
noch andere, unbeschädigte Kreide befindet. Durch die Vermischung der im Silo
befindlichen Kreide mit der aus dem
Silofahrzeug ausgeblasenen, verunreinigten Kreide, wird auch diese Kreide verunreinigt und unbrauchbar (Güterfolgeschaden).
Wofür haftet der Frachtführer?
Der Frachtführer haftet für den Güterschaden am Transportgut, welcher in
seinem Gewahrsam eingetreten ist.
Höchstrichterlich wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) allerdings entschieden, dass der Frachtführer weder aus dem
Frachtvertrag für Güterfolgeschäden noch
aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
zu haften hat. Der Frachtführer hätte also
die Möglichkeit, die Haftung für Güterfolgeschäden abzulehnen. Die Folgen einer
Ablehnung liegen auf der Hand: Das wäre
wohl das Ende der Kundenbeziehung. Es
besteht also dringender Versicherungsbedarf für solche Güterfolgeschäden, auch
wenn keine Haftung dafür besteht.
eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der
Entladetätigkeit und war deshalb versichert. Nach der Entscheidung des BGH
entfiel diese Deckung, da auch die KH-VR
nur für Schäden einzustehen hat, für die
der Frachtführer haftet.
Die KH-VR bietet diese Deckung aber weiterhin als Zusatzdeckung, die explizit vereinbart werden muss. Möglich ist diese Versicherung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge bei deutschen Versicherern. Achtung: Nicht alle deutschen Kraftfahrthaftpflicht-Versicherer führen diese
Deckung im Angebot!
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
besteht diese Versicherungsmöglichkeit
nicht. Die Versicherungswirtschaft im
Ausland bietet diese Deckung nicht an,
auch nicht in den Ländern der EU. Eine
alternative Versicherung dieser Güterfolgeschäden in eingeschränktem Umfang
ist denkbar im Rahmen der Betriebshaftpflicht-Versicherung des im Ausland
ansässigen Unternehmens.
Möglich ist im Einzelfall auch die Deckung
in eingeschränktem Umfang in der
Verkehrshaftungs-Versicherung. Diese Alternative bietet nach bisherigem Kenntnisstand nur der deutsche Markt. Weitere Informationen erhalten Sie bei RVM!
Versicherungsdeckungen
Bis zur Entscheidung des BGH war
Versicherungsschutz sichergestellt für
diese Güterfolgeschäden über die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (KH-VR).
Der Schaden entstand durch den Gebrauch
08
Ihr Ansprechpartner:
Sven-Stephen Petersmarck
Tel. +49 7121 923-220
[email protected]
DIE MONTAGE-VERSICHERUNG
»Montage« heißt in der Arbeitswelt, vorproduzierte Teile zusammenzubauen. Das können Montageobjekte/Erzeugnisse aus
den Bereichen Elektrotechnik, Fördertechnik, Kesselbau, Maschinenbau, Stahlbau oder verschiedenster anderer
Verfahrenstechniken sein.
Definition
Immer handelt es sich dabei um Investitionen/Objekte, also Sachen, die
Gegenstand eines Kauf- oder Liefervertrages sind und in einem definierten Zustand, beispielsweise betriebsbereit, als
geschuldete Vertragsleistung dem Besteller zu übergeben sind – und das selbstverständlich in einem einwandfreien Zustand. Bei derartigen Montageobjekten
handelt es sich in Regel um neue Sachen –
es können aber auch gebrauchte Sachen
sein, dass heißt, es handelt sich um eine
Sache/Objekt, die/das bereits in Betrieb
war.
Wenn die Montage noch genauer definiert
wird, dann umschreibt dieser Begriff alle
Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung, dem Aufbau, der
Installation, dem Zusammenbau von
Konstruktionen, Maschinen und technischen Einrichtungen aller Art.
Risiken
Ein Montageobjekt entsteht also in der
Regel im Zuge eines technischen Projektes, einem zeitlich befristeten Vorhaben,
das zum Beispiel auf dem (Betriebs-)
Grundstück des Bestellers umgesetzt wird.
Und bei der Entstehung eines Objektes
können die verschiedensten Probleme/
Fehler auftreten. Beispiele sind:
Menschliches Versagen, wie durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bearbeitungsfehler in der Werkstatt oder schlicht
und einfach durch fehlerhafte Montage.
Aber auch Werkstofffehler können auftreten, eine mangelhafte Konstruktion
oder Planung. Auch Beschädigungen an
dem Objekt durch Brand, Blitzschlag,
Explosion, Elementargefahren wie Sturm/
Hagel sind denkbar. Besonders exponiert
sind natürlich die Risiken Diebstahl sowie
Beschädigung / Vandalismus. Somit sieht
sich das Montageobjekt vielen Gefahren
ausgesetzt – und damit haben sich in der
Folge Hersteller, Montageunternehmen
oder Lieferanten zu beschäftigen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die MontageVersicherung zu den ältesten technischen
Versicherungen zählt.
Versicherungsschutz
Für diese Risiken bietet die MontageVersicherung umfangreichen Schutz während der Montagezeit, also bei einer
Montage-, De- oder Remontage. Ein
wichtiger Leistungsbaustein ist dabei auch
die Bereitstellung von Versicherungsschutz
für Probeläufe. Erst durch einen Probelauf
wird ersichtlich, ob alle Komponenten richtig zusammengefügt worden sind und ob
die Sache/Objekt dem Besteller im vereinbarten Zustand übergeben werden
kann.
Ist diese Lösung interessant für Sie?
Deckungen sind dabei sowohl für Einzelobjekte als auch in pauschaler Form für
alle Ihre Vorhaben auf Basis eines günstigen Umsatzvertrages möglich.
Ihr Ansprechpartner:
Hans Martin Prill
Tel. +49 7121 923-269
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA
Der US-amerikanische Markt bietet für Hersteller interessante Absatzmöglichkeiten. Nicht nur große Konzerne, sondern
auch kleinere und mittelständische Unternehmen sind aus diesem Grund nicht selten durch den Export ihrer Produkte auf
diesem Markt präsent. Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erhebliche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos einher.
Hersteller stehen hier vor besonderen Herausforderungen!
Grundlagen der Produkthaftung in den USA
Negligence (Haftung aus Verschulden)
Ein Kläger kann sich auf einen Anspruch
aus »negligence« stützen, wenn der Hersteller bei der Konstruktion, Fabrikation,
Instruktion oder Wartung zumindest fahrlässig seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Diese Haftung ähnelt der Haftung aus unerlaubter Handlung im deutschen Recht.
Strict Liability
Hier haftet der Hersteller unabhängig
davon, ob er schuldhaft gehandelt hat. Es
reicht grundsätzlich aus, dass das Produkt
fehlerhaft war, der Defekt das Produkt
unangemessen gefährlich gemacht hat
und dass der Schaden durch den Produktfehler verursacht worden ist.
Diese Haftung ist der Gefährdungshaftung
nach deutschem Recht ähnlich.
Breach of Warranty
Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Haftung dafür, dass ein Produkt
bestimmte Eigenschaften besitzt.
Sie entspricht am ehesten der deutschen
Gewährleistungshaftung, ist aber verschuldensunabhängig. Voraussetzung für
die Haftung ist, dass ausdrücklich oder
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stillschweigend garantierte Eigenschaften
nicht eingehalten wurden.
Was ist anders in den USA?
Rechtliches Umfeld
In den USA gibt es kein einheitliches Haftungsrecht. Jeder einzelne Bundesstaat
hat eigene Haftungsnormen. Dies führt
zum sogenannten »Forum Shopping« , mit
dem Anwälte versuchen, die Zuständigkeit
eines Gerichtes zu begründen, von dem erwartet werden kann, dass es die für die
jeweilige Partei günstigsten Haftungsnormen anwendet.
Jury (Geschworenengericht)
In US-Gerichtsverfahren werden Entscheidungen über Grund und Höhe des Anspruchs von Jurys getroffen, und zwar auf
der Grundlage von Fragen, die vom Richter
formuliert wurden. Sie setzen sich aus
Laienrichtern ohne juristische Vorbildung
zusammen. Diese treffen ihre Entscheidung mitunter auch nach Sympathiegesichtspunkten.
Pretrial Discovery
Dieses gerichtliche Vorverfahren dient der
Ermittlung des Sachverhalts, der Beweisermittlung und -offenlegung. Den streitenden Parteien wird ermöglicht, der Gegenseite umfangreiche Fragenkataloge vorzu-
legen. Es geht darum, Tatsachen zu
ermitteln und Informationen zu beschaffen, die der Partei bisher noch nicht bekannt sind.
Dabei besteht eine Auskunftspflicht, nach
der selbst Interna preisgegeben werden
müssen. Wird diese Auskunftspflicht verletzt, ist mit erheblichen Sanktionen zu
rechnen.
Contigency Fees / Anwaltskosten
In den USA besteht die Möglichkeit der
Vereinbarung eines anwaltlichen Erfolgshonorars. Der Kläger kann einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Prozess auf
eigene Kosten und eigenes Risiko führt.
Verliert er den Prozess, bekommt der Kläger zwar keinen Schadensersatz, trägt aber
auch keine Kosten.
Prozesskosten
In den USA gilt der Grundsatz, dass jede
Partei – auch die obsiegende – ihre eigenen
Kosten trägt.
Class Action (Sammelklage)
Ansprüche zahlreicher Einzelkläger können in einer gemeinsamen Klage geltend
gemacht werden. Die auf ein und denselben Produktfehler zurückzuführenden
Schadensersatzansprüche können so in
einem Verfahren verhandelt werden.
PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA
Wegen des oben beschriebenen geringen
Prozesskostenrisikos und der Möglichkeit
der Vereinbarung eines anwaltlichen
Erfolgshonorars, gelingt es oft leicht, eine
hohe Anzahl von Anspruchstellern in
einem Sammelklageverfahren zu bündeln
und damit einen erheblichen Druck auf
den Beklagten auszuüben.
Strafschadensersatz
Eine Besonderheit gegenüber dem deutschen Rechtssystem ist, dass US-Zivilgerichte Strafschadensersatz (Punitive /
Exemplary Damages) zusprechen können.
Bei besonders verwerflichem Verhalten
kann der Schädiger so zur Zahlung eines
Vielfachen des eigentlichen Schadens verurteilt werden.
Versicherung von US-Produkthaftpflichtrisiken
Indirekter US-Export
In marktüblichen Versicherungsprodukten
werden Produkthaftpflichtansprüche aufgrund des sogenannten indirekten Exports
in die USA, das heißt durch Erzeugnisse,
die ins Ausland gelangt sind, ohne dass
der Versicherungsnehmer dorthin geliefert
hat oder hat liefern lassen, mitversichert.
Unter »liefern lassen« wird dabei auch der
Umstand verstanden, dass der Versiche-
rungsnehmer seine Erzeugnisse an einen
inländischen Abnehmer liefert, der diese
dann mit dem Wissen und Wollen des
Versicherungsnehmers ins Ausland exportiert.
Direkter US-Export
Der direkte Export in die USA, das heißt
der Export von Produkten durch den
Versicherungsnehmer selbst, wird – anders als der indirekte Export – nicht
pauschal im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung mitversichert. Vielmehr wird der Haftpflichtversicherer nach
gesonderter Prüfung des spezifischen USProduktrisikos des Versicherungsnehmers
über eine Mitversicherung dieses Risikos
im Einzelfall entscheiden. Da das Produkthaftpflichtrisiko in den USA deutlich
höher als in anderen Märkten zu bewerten
ist, wird regelmäßig ein Zuschlag zum
Prämiensatz des Versicherungsvertrages
erhoben.
Niederlassungen und Betriebsstätten in den
USA
Sofern ein Unternehmen durch Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in
den USA aktiv ist, sollte dort ein lokaler
Versicherungsvertrag zur Deckung der
Haftpflichtrisiken, am besten im Rahmen
eines internationalen Versicherungsprogrammes, abgeschlossen werden.
Punitive/Exemplary Damages
Ansprüche auf Entschädigungen mit
Strafcharakter sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Fazit
Durch das Produkthaftungsrecht sowie
einigen Besonderheiten des Zivilprozessrechts in den USA drohen einem Hersteller Risiken, die sich nach deutschem
Recht nicht oder zumindest nicht in
diesem Ausmaß ergeben würden. Umso
wichtiger ist es, hierfür den bestmöglichen
Versicherungsschutz zu haben. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben
oder einen konkreten Bedarf in Ihrem
Unternehmen sehen. Wir beraten und informieren Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Danyi
Tel. +49 7121 923-237
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN
Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar ganz barfuß? Diese Frage wird
immer wieder neu diskutiert.
Grundlagen
Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) ist der Fahrzeugführer dafür
verantwortlich (…), dass das Fahrzeug
(…) sowie die Ladung und Besetzung
vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die
Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
In der Vergangenheit wurde wiederholt
betont, dass unsorgfältig fährt, wer
ungeeignetes Schuhwerk trägt. Diesem
Grundsatz wurde jedoch durch einige
Urteile widersprochen. So hat das OLG
Bamberg ein Urteil gegen einen LkwFahrer aufgehoben, der 50 EUR Bußgeld
zahlen sollte, weil er in Socken gefahren
war. Das bloße Fahren ohne geeignetes
Schuhwerk ist also weder nach § 23 StVO
noch nach einer anderweitigen Vorschrift
des Straßenverkehrsrecht mit einem
Bußgeld sanktioniert. Aber: Wer aufgrund
von unpassendem Schuhwerk einen
Unfall verursacht beziehungsweise Dritte
schädigt, kann bußgeldrechtlich beziehungsweise strafrechtlich belangt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein
den Richter überzeugender kausaler Zusammenhang zwischen Schuhwerk und
Unfall besteht.
Versicherungsschutz
Versicherungstechnisch drohen Fahrern
mit leichtem Schuhwerk keine Konsequenzen. Unabhängig davon, was man an
den Füßen trägt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden zahlen, da es sich hierbei um keinen Ausschlusstatbestand
handelt. Falls ein Schaden am eigenen
Fahrzeug entsteht, prüft der Vollkaskoversicherer zunächst, ob der Schadenfall
grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach
derzeitiger Rechtsprechung stellt das
12
Fahren mit bestimmten Schuhen jedoch
keine grobe Fahrlässigkeit dar, so dass die
Vollkaskoversicherung in den meisten
Fällen in die Regulierung eintritt.
Fazit
Prinzipiell kann man beim Autofahren also
tragen was man will, doch verursacht man
einen Unfall, sieht die Sachlage anders
aus. Fakt ist: Riemchensandalen, HighHeels, Schlappen und Flip-Flops sind kein
festes Schuhwerk und daher zum
Autofahren ungeeignet. Das Risiko, von
den Pedalen abzurutschen oder sich zu
verheddern, ist einfach zu groß. Daher
sollte jeder Autofahrer und jede Autofahrerin stets ein Paar flache, feste
Schuhe zum Wechseln im Kofferraum haben. Außerdem sollten Flip-Flops & Co.
während der Fahrt nicht im Fußraum deponiert werden, da sie bei Bremsmanövern schnell nach vorne rutschen und sich
unter den Pedalen verkeilen können.
Achtung!
Berufskraftfahrer sind gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk
zu tragen (BDVD 29, § 44 Abs. 2). Diese
Vorgaben sind trotz der Regelungen, die
sich auf private Autofahrer beziehen,
unbedingt auch bei gutem Wetter weiterhin einzuhalten.
Haben Sie zu diesem Thema Beratungsbedarf? Wir beraten Sie gerne, rufen Sie
uns an.
Ihre Ansprechpartnerin:
Nicole Siebert
Tel. +49 7121 923-136
[email protected]
BRANDSCHUTZ AUF BAUSTELLEN
Immer wieder wird in der Presse von Bränden auf Baustellen berichtet. In den häufigsten Fällen sind die Brände auf die
Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften zurückzuführen. Erfahrungsgemäß liegt dies auch an dem Umstand, dass
oftmals eine Vielzahl von Unternehmen am Bau beteiligt ist und eine stetige Kontrolle schwierig erscheint. Losgelöst von
gesetzlichen, behördlichen und/oder versicherungsvertraglichen Vorschriften sollte in jedem Fall auf bestimmte Punkte
geachtet werden, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren.
Sind auf Baustellen gesetzliche Vorschriften
zu beachten?
Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Eine
Vielzahl an berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften, Technischen Regeln und
sonstigen Sicherheitsvorschriften ist zu
beachten. Bereits bei der Aufstellung von
Bauunterkünften sind Inhalte der (Landes-) Bauordnungen zu beachten. Darüber
hinaus muss auf die korrekte Lagerung von
Arbeitsstoffen und brennbaren Flüssigkeiten geachtet werden. Selbstredend ist,
dass auch Bauunterkünfte gemäß den
berufsgenossenschaftlichen und versicherungsvertraglichen Vorschriften mit Feuerlöschern auszustatten sind.
Auf welche organisatorischen Punkte muss
in besonderem Maße geachtet werden?
Rauchen:
ž
Rauchverbot für Bereiche mit entzündlichen und/oder explosionsgefährlichen Stoffen
ž
Rauchverbot für Bereiche mit explosiblen Gasen, Dampf-Luft-Gemischen
und/oder Staub-Luft-Gemischen
ž
Fachgerechte Entsorgung der Zigarettenkippen
Feuerstätten (Heizungen):
ž
Keine Feuerstätten in Bereichen mit
entzündlichen und/oder explosionsgefährlichen Stoffen
ž
Keine Feuerstätten in Bereichen mit
explosiblen Gasen, Dampf-Luft-Gemischen und/oder Staub-Luft-Gemischen
ž
Keine Feuerstätten in Arbeitsräumen,
die unter Druckluft stehen
Brandgefährliche Arbeiten:
ž
Entfernung brennbarer Gegenstände
aus dem Gefahrenbereich
ž
Löschgeräte bereitstellen
ž
Brandwache bereitstellen
Brandgefährliche Geräte:
ž
Aufstellung auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen
ž
Nachfüllen flüssiger Brennstoffe erst,
wenn Geräte auf normale Umgebungstemperatur abgekühlt sind
Brennbare Baustellenabfälle:
ž
Keine Lagerung in Gebäuden
ž
Sofern keine geeignete Stelle zur
Lagerung vorhanden ist, ist ein regelmäßiger Abtransport sicherzustellen
Reinigungs- und Lösemittel, Klebstoffe:
ž
Vermeidung von Zündquellen (Funkenbildung durch Schwach- u. Starkstromanlagen, Ventilatoren etc.)
ž
Brennbare Flüssigkeiten mit Flamm-
punkt unter 21 °C dürfen nicht zum
Reinigen von Fußböden, Wänden,
Decken und Maschinen verwendet
werden
Brennbare Gase:
ž
Lagerräume für Gasflaschen müssen
be- und entlüftet sein
ž
Gasflaschen dürfen nicht mit leicht
entzündlichen Stoffen gelagert werden
ž
An den Arbeitsplätzen dürfen nur die
im Gebrauch befindlichen Flaschen
sein
ž
Schutz vor Sonneneinstrahlung und
Wegnahme
Fazit
Durch die Einhaltung der oben dargestellten Maßnahmen ist eine erhebliche
Minimierung des Brandentstehungsrisikos sichergestellt. Wichtig ist, dass hierfür entsprechende Verantwortlichkeiten
übertragen und überwacht werden.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Roth
Tel. +49 7121 923-273
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?
Schauen wir uns die jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt an, so stellt sich für viele Anleger aktuell die Frage: Macht es
noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen investiert zu sein? Unter der kurzfristigen »Renditebrille« betrachtet, ist diese Überlegung durchaus berechtigt.
Während der DAX im vergangen Jahr
(01.04.2012 bis 31.03.2013) um rund
12 % zulegte, verlor der Goldpreis in Euro
um rund 1 %. Noch extremer wird der Unterschied in der Betrachtung des letzten
halben Jahres: DAX + 8% / Gold -10%. Die
negative Gold- (und Silber-) Preisentwicklung spiegelt sich in der Performance
unserer Edelmetallinvestments (DWS Gold
Plus, M&W Privat sowie den physischen
Anlagen) wider.
Soweit die kurzfristige Betrachtung. Sie
hat nichts damit zu tun, dass die Edelmetalle mittel- bis langfristig von den
rotierenden Gelddruckmaschinen profitieren, ja zwangsläufig profitieren müssen
(Entwicklung über die letzten 5 Jahre: DAX
+ 3,59 % p.a. / Gold + 15,89 % p.a.). Nur
war es zuletzt so, dass Anleger weltweit
Aktien statt Edelmetalle favorisierten. Ihr
Argument: Das viele Geld hält die Zinsen
tief unten im Keller; deshalb lohnen sich
Aktien mit Dividendenrenditen über der
Inflationsrate mehr, als Anleihen mit Renditen darunter.
Doch diese Betrachtungsweise ist einseitig, weil sie die Gefahr einer mit
rückläufigen Unternehmensgewinnen –
und dadurch auch Aktienkursen – verbundenen konjunkturellen Abschwächung ausblendet. Eine solche Gefahr ist
zumindest im Euroraum akut; ein Grund,
warum EZB-Chef Mario Draghi sich zuletzt
ausdrücklich Maßnahmen zur weiteren
Lockerung der Geldpolitik vorbehalten hat.
Gründe hierfür zeigen die jüngsten
Entwicklungen am europäischen Finanzund Arbeitsmarkt. Die Zwangsabwicklung
eines aus EU-Sicht »falschen zypriotischen Geschäftsmodells« und dessen Plei-
14
tebanken bestimmte seit Mitte März die
Schlagzeilen. Obwohl es im Fall des system(un)relevanten Zyperns im Vergleich zu
den bereits auf dem europäischen Rettungsroulette-Tisch liegenden Billionensummen »nur« um »Peanuts« – ein paar
Milliarden Euro – ging, endete das zypriotische Drama mit einem wegweisenden
Tabubruch in der Euro-Zone. Erstmals wurde in Europa das gesamte Bankensystem
eines Landes geschlossen (»Bankeinlagen
sind eine sensible Sache, da muss man
schnell handeln, daher macht man es am
Wochenende«, W. Schäuble) und Kapitalverkehrskontrollen etabliert. Großbanken
werden zwangsabgewickelt, wobei auf
Druck der Troika (EZB, EU-Kommission
und IWF) Kontoguthaben, die über einen
»großzügig« gewährten »Eigentums-Freibetrag« von 100.000 EUR hinausgingen,
ohne jegliche demokratische Abstimmung
zu einem großen Teil konfisziert wurden!
Während die Euro-Retter eilig versicherten,
dass es sich bei Zypern um einen Einzelfall
handeln würde, und natürlich niemand die
Absicht habe, das Enteignungsmodell auf
die anderen europäischen Pleitebanken zu
übertragen, befand Eurogruppen-Chef
Dijsselbloem, dass der Fall Zypern
durchaus als Blaupause für andere Staaten
(besser Banken) in der Not dienen könne!
Neben diesen bedenklichen Entwicklungen aus dem Finanzsektor kommen auch
vom Arbeitsmarkt keine positiven Signale.
Im Euroraum steigt die Arbeitslosenquote
nach wie vor. Insbesondere in Frankreich
(zweitgrößte Volkswirtschaft und inzwischen mit 1,83 Billionen EUR (+116,9
Mrd. EUR p. a.) verschuldet) steigt die
Arbeitslosigkeit seit 22 Monaten ununterbrochen. Mit knapp fünf Millionen Arbeits-
VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?
beitslosen ist das der höchste Stand seit
Datenerhebung im Jahre 1996. Gleichzeitig wird das Staatsdefizit immer größer.
Die negative Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts sowie der Einkaufsmanagerindices der EU-17-Staaten sind ein
weiteres Indiz dafür, dass eine kurzfristige
Entspannung an den Finanzmärkten nicht
zu erwarten ist.
Auch außerhalb Europas laufen die Gelddruckmaschinen auf Hochtouren: Dies gilt
insbesondere für Japan – und bei dieser
Entwicklung wird es nach Aussagen des
dortigen Notenbankchefs Haruhiko Kuroda
auch bleiben. Demzufolge will die Notenbank erst einmal monatlich für umgerechnet jeweils fast 60 Milliarden EUR Geld
drucken, indem sie Staatsanleihen kauft.
Im nächsten Jahr soll dieser Betrag sich
nahezu verdoppeln. Als Ziel gibt sie an, die
Inflationsrate des seit vielen Jahren unter
einer schlimmen Deflation leidenden
Landes, in nur zwei Jahren auf zwei Prozent hoch zu schleusen. Doch hinter dieser
Zielvorgabe steckt ein Trick: In Wahrheit
will Japan den im Vergleich zu anderen
Währungen jahrelang überbewerteten Yen
so weit nach unten drücken, dass die
heimische Industrie dadurch Wettbewerbsvorteile erhält und so wieder mehr
exportieren kann. Dementsprechend sind
die japanischen Aktienkurse schon explodiert (Nikkei-Index + 54 % in 6 Monaten!!), Fortsetzung mit nur kurzen Unterbrechungen wahrscheinlich.
Das wirft wieder einmal die Frage auf, ob
wir es mit einem Währungskrieg zu tun
bekommen, indem alle führenden Wirtschaftsnationen versuchen könnten, durch
die immer schneller rotierenden Geld-
druckmaschinen und damit der Abwertung
ihrer Währungen Wettbewerbsvorteile zu
erlangen. Man muss das ja nicht gleich als
Krieg bezeichnen. Aber dass die Kaufkraft
der Währungen dabei auf der Strecke
bleibt, ist offensichtlich – und dass Edelmetalle entsprechend an Kaufkraft gewinnen, dass also ihre Preise gemessen in den
Währungen steigen, ebenfalls.
Fazit
Losgelöst von den kurzfristigen Edelmetallpreisentwicklungen halten wir an
unserer strategischen Empfehlung fest.
Eine Beimischung von Edelmetallinvestments (Gold, Silber, Rhenium) ist unter
Vermögenssicherungsaspekten nach wie
vor wichtig. Die höchste Absicherung wird
unseres Erachtens durch den physischen
Erwerb und Lagerung außerhalb des Euroraumes erreicht. Die aktuellen Kursrückgänge können zum Nachkauf genutzt
werden. Aufgrund der hohen Schwankungen bietet sich hierzu ein Sparplan an.
Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprechende Angebote – rufen Sie uns einfach kurz
an!
Ihr Ansprechpartner:
Frank Wurster
Tel. +49 7121 923-126
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL-VERSCHLÜSSELUNGEN
Das Medium E-Mail wurde bereits in den ersten Jahren des Internets entwickelt. In dieser Zeit konnte noch niemand die
Entwicklung und die Bedeutung voraussagen, die dieses Medium in der modernen Geschäftswelt einnehmen wird. Das EMail-Protokoll war seinerzeit nicht darauf ausgelegt, Daten und Informationen sicher zu übermitteln. Neue Ergänzungen
und Technologien ermöglichen es jedoch, komfortabel und sicher E-Mails zu verschlüsseln und zu übertragen. Auch wir als
RVM haben uns diesem Thema angenommen und beschreiten diesen Weg der sicheren Kommunikation.
Die Anfänge der E-Mail
Die E-Mail wurde als eine der ersten
Anwendungen für das damalige ARPANET
– dem ersten Vorläufer des Internets –
gegen Ende der 1980er Jahre entwickelt.
Der Siegeszug der E-Mail war weder
geplant noch vorhergesehen. Das Verhalten der Anwender sorgte für diesen
durchschlagenden Erfolg. Ebenfalls nicht
vorhersehbar war, wie interessant der
Inhalt dieser E-Mails auch für Dritte sein
kann.
Erste Schritte der Verschlüsselung
Einen entscheidenden Nachteil für die
geschäftliche Kommunikation haben normale E-Mails: Da sie am ehesten mit einer
Postkarte vergleichbar sind, kann der
Inhalt problemlos von jedem, der an der
Übertragung der E-Mail beteiligt ist, gelesen werden. So lange es sich hier
lediglich um Urlaubsgrüße handelt, ist das
16
sicherlich kein Problem, spätestens jedoch in der geschäftlichen Kommunikation definitiv nicht erwünscht. Schon bald
wurde dieses Manko erkannt und es
entwickelten sich viele Methoden, Protokolle und Lösungsansätze, um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen. Allerdings hatten diese in der Praxis häufig einen
entscheidenden Nachteil: die Ver- und
Entschlüsselung musste von jedem Sender
und Empfänger selbst durchgeführt werden. Auch die Schlüssel oder Kennwörter
mussten aufwändig ausgetauscht werden.
Das war für Unternehmen mit vielen
Mitarbeitern kein praktikabler Weg.
Serverbasierte Verschlüsselung
Aber auch hier wurden schnell Lösungen
gefunden. E-Mails können mittlerweile von
den E-Mail-Servern oder speziellen Sicherheitsservern ver- und entschlüsselt werden. Und dafür ist nur noch ein einziges
Zertifikat auf jeder Seite erforderlich.
RVM goes TLS
RVM hat sich für den sicheren Austausch
von E-Mails für die Transport Layer Security (TLS; deutsch: Transportschichtsicherheit) entschieden. Hierbei wird der
Kommunikationsweg zwischen beiden EMail-Servern mit Hilfe von Sicherheitszertifikaten verschlüsselt. Bereits heute
haben wir mit einigen Versicherern und
Kunden dieses Verfahren erfolgreich im
Einsatz.
Auch mit Ihnen können wir eine solche
TLS-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation implementieren! Fragen Sie bei Interesse Ihren Kundenbetreuer oder direkt
unseren Ansprechpartner aus der IT.
Ihr Ansprechpartner:
Daniel Monshausen
Tel. +49 7121 923-259
[email protected]
RVM – WIR STELLEN UNS VOR
In der letzten Ausgabe von RVM-AKTUELL haben Sie den Bereich Vorsorge und Finanzen kennen gelernt. Heute berichten
wir über ein Geschäftsfeld, das nicht jeder Makler kann: Das Debitorenmanagement! Weg vom klassischen Versicherungsgeschäft kümmern sich vier Experten um Ihre Liquidität in den Kernbereichen Forderungsabsicherung, Factoring und
Bürgschaften.
RVM erkannte frühzeitig die Bedeutung
dieser Themen für die Unternehmen. Heute umfasst die Dienstleistung auch die
Bereiche Leasing, Warenfinanzierung, Inkasso und Vertrauensschutz.
Fast alle Teammitglieder sind länger als
zehn Jahre bei RVM in diesem Bereich
tätig und setzen sich aus Betriebswirten,
Bankkaufleuten und Versicherungsfachwirten zusammen: Herr Björn Krasovc
(Kundenbetreuer), Frau Vanessa Renz
(Backoffice), Herr Bernd Hammelehle
(Kundenbetreuer / Vertrieb) und Herr Rudi
Brunner (Teamleiter).
Auszüge aus dem Leistungsspektrum:
auf den individuellen Bedarf unserer
Kunden;
ž
Wir schulen die Mitarbeiter unserer
Kunden, informieren über Vertragsveränderungen beziehungsweise Produktneuheiten und führen regelmäßige
Vertragsgespräche durch;
ž
Unser Ohr am Markt garantiert den
Kunden ständig »up-to-date« zu sein;
ž
Transparenter Vertragsverlauf durch
Auswertung von Prämien-, Schadenund Kreditentscheidungsstatistiken;
ž
Wir melden Schäden an den Versicherer, informieren über fehlende Unterlagen, fordern ausstehende Informationen beim Insolvenzverwalter an
und überwachen die termingerechte
Schadenabwicklung.
kauf, über die Produktion/Einlagerung bis
zum Verkauf.
Insgesamt tragen wir im Bereich Debitorenmanagement die Verantwortung für
ein Prämienvolumen von über 10 Mio.
EUR. Im Bürgschaftsgeschäft managen
wir ein Gesamtvolumen von 230 Mio.
EUR.
Übrigens: Unsere Expertise ist auch bei
den Versicherungsgesellschaften gefragt.
Seit über zehn Jahren unterstützen wir die
Anbieter bei der Produktentwicklung. Ihr
Vorteil: Maßgeschneiderte Konzepte mit
Hand und Fuß!
ž
Entwicklung kreativer Absicherungs-
und Finanzierungskonzepte; unser
Know-how gewährleistet optimale Vertragsinhalte sowie risikogerechte Prämien;
ž
Prüfung bestehender Konzepte auf
»Herz und Nieren« und Abstimmung
Das erwartet Sie: Engagierte und im
höchsten Maß kompetente Gesprächspartner, die Ihre Interessen bei Versicherungs- und Factoringgesellschaften vertreten. Wir begleiten Sie bei der Risikoabsicherung und Finanzierung vom Ein-
Ihr Ansprechpartner:
Rudi Brunner
Tel. +49 7121 923-116
[email protected]
RVM-AKTUELL (V1)0413
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PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012
Der Förderkreis Mukoviszidose e. V. in Dettingen/Erms wurde mit unserer Weihnachtsspende 2012 ebenfalls unterstützt.
Seit 1986 werden Patienten, die an der bisher unheilbaren chronischen Stoffwechselerkrankung leiden, ehrenamtlich vom
Förderkreis unterstützt und erhalten medizinische und therapeutische Soforthilfe.
Mukoviszidose ist die häufigste Stoffwechselkrankheit in Deutschland. Durch den
zähflüssigen Schleim in den Bronchien
kommt es zu chronischem Husten, Bronchiektasien, häufig wiederkehrenden Lungeninfekten und schweren Lungenentzündungen. Die Erbkrankheit belastet die
Patienten täglich und verlangt von ihnen
neben intensiven therapeutischen Maßnahmen eine besonders disziplinierte Lebensweise mit vielen Einschränkungen.
Die Bandbreite des Engagements vom
Förderkreis Mukoviszidose e. V. zeigt sich
in Fördermaßnahmen für Forschung, Stellenfinanzierung und Umschulungen, bis
hin zur Beschaffung von Medikamenten.
Die zu leistenden Zuzahlungen für Medikamente und stationäre Krankenhausaufenthalte können von einem Teil der Patienten nicht mehr aufgebracht werden,
deshalb besteht die Gefahr, dass dringend
notwendige medizinische Behandlungen
aus finanziellen Gründen nicht wahrgenommen werden. Hier leistet der Verein
finanzielle Unterstützung über die staatlichen Hilfen hinaus.
18
Sozial schwächer gestellte Patienten und
ihre Familien sind durch die zeit- und
geldaufwändige Therapie der Krankheit
hart betroffen. Die Mütter der kleinen
Patienten können oft nicht mehr arbeiten
gehen und benötigen Unterstützung.
Krankheitsbedingt fehlen die von Mukoviszidose betroffenen Schüler häufig in der
Schule. Finanzielle Unterstützung gibt es
bei Schullandheimaufenthalten und Ausflügen, z. B. für eine Begleitperson. Sie
achtet auf die Einhaltung der Hygienerichtlinien, Inhalationen und Medikamentengaben.
Die stationäre Versorgung der Patienten in
der Universitätsklinik für Kinderheilkunde
und Jugendmedizin Tübingen wird durch
das Engagement des Förderkreises sehr
positiv beeinflusst. Schwer betroffene
Kinder müssen viermal jährlich für zwei
Wochen zur intensiven Behandlung stationär aufgenommen werden. Für diese
Patienten stellt der Verein Bücher, Spielzeug, CD/DVD-Player, Filme und altersentsprechendes Spielzeug zur Verfügung.
Aus den aufgeführten Beispielen lässt
sich die Bedeutung des sozialen Engagements des Förderkreises Mukoviszidose
und ihrem Vorsitzenden Erwin Schlichter
erahnen. Seit vielen Jahren gewährt der
Verein den Patienten und ihren Familien
schnelle, unbürokratische Hilfe.
Menschen mit Mukoviszidose brauchen
Freunde – gerne haben wir den Verein
unterstützt und freuen uns über so viel
ehrenamtliches Engagement. Falls Sie die
Arbeit des Förderkreises Mukoviszidose
e. V. interessiert, finden Sie hier noch die
Kontaktdaten:
Förderkreis Mukoviszidose e. V.
Silcherstraße 44, 72581 Dettingen
Tel. +49 7123 9799-0
Ihre Ansprechpartnerin:
Ute Zeile
Tel. +49 7121 923-141
[email protected]
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste
Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist
es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen
tieferen Einblick zu geben, was sich bei
uns »so tut«.
Neue MitarbeiterInnen:
Wir haben uns verstärkt durch:
ž
Herrn Kevin Straub
Sachbearbeiter Kfz
Alexandra Döring
Sachbearbeiterin Kfz
IMPRESSUM
Herausgeber
RVM Versicherungsmakler
GmbH & Co. KG und
RVM Finanzmanagement
GmbH & Co. KG
Arbachtalstraße 22
72800 Eningen u. A.
Tel. +49 7121 923-0
Fax +49 7121 923-200
www.rvm.de
ž
Frau
Weiterbildung:
Redaktionelle
Verantwortung
Thomas Gaugele
Wir bilden uns für Sie weiter.
ž
Frau Stefanie Poggensee
hat am 10.04.2013 ihre Prüfung zur Ausbilderin IHK absolviert.
Herzlichen Glückwunsch!
Ihr Ansprechpartner:
Herr Thomas Gaugele
Tel. +49 7121 923-155
[email protected]
Satz
www.arcusmarketing.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Schadenberger
Tel. +49 7121 923-147
[email protected]
Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen
Unterrichtung über Neuerungen aus
den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt
kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung
keine Gewähr übernommen werden.
Über Anregungen, Hinweise oder den
Wunsch nach weiteren Informationen
freuen wir uns.
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