FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG Alle fünf Jahre ist es soweit

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FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG Alle fünf Jahre ist es soweit
FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG
Alle fünf Jahre ist es soweit, der Führerschein muss verlängert werden
und es muss zum Verkehrsamt gepilgert werden.
Vor der Erteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigung muss der Antragsteller bzw. die
Antragstellerin der zuständigen Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von
Kraftfahrzeugen nachweist, vorlegen.
Das ärztliche Gutachten wird durch ermächtigte praktische Ärzte und Ärztinnen erstellt, diese testen
den Gesundheitszustand und ermitteln die Fahrtauglichkeit.
Die aktuelle Liste der ermächtigten Ärzte findet Ihr >> hier (auf dieser Seite ganz unten)
Weiters werden benötigt:
2 Paßbilder
1 Antragsformular >>download hier
Zuständige Behörde in Wien:
Verkehrsamt Wien
Josef-Holaubek-Platz 1
1090 Wien
Telefon: 01/31 31 0/0
Öffnungszeiten:
Mo-Mi: 08.00-12.30
Do: 08.00-12.30 und 13.30-17.00
Fr: 08.00-12.00 Uhr

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