PDF - Bodensee-Airport Friedrichshafen
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Presse-Info 27.08.2013 Stellungnahme der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur heute veröffentlichten Flughafen-Mängelliste der Vereinigung Cockpit • Flughafen Friedrichshafen erfüllt alle gesetzlichen Standards • Sicherheit hat höchste Priorität • Ergebnis nicht nachvollziehbar – teilweise willkürliche Bewertung Mit Unverständnis haben wir heute die Vergabe des Mängelsterns der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) zur Kenntnis genommen. Der Flughafen Friedrichshafen erfüllt vollumfänglich die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Verordnung der International Civil Aviation Organisatzion (ICAO). Selbstverständlich hat die Sicherheit die höchste Priorität. Der Flughafen investiert regelmäßig in die Sicherheitseinrichtungen. Im Gegensatz zu dem Eindruck der Darstellungen der VC erfüllt der Flughafen Friedrichshafen internationale Standards. Zum Beispiel die Start- und Landebahn mit 2.356 Meter Länge und 45 Meter Breite, einem fast neuem Anti-Aquaplaning-Belag und dem Instrumentenlandesystem der höchsten Kategorie (ILS CAT IIIb) stellt im Vergleich ein sehr hohes Niveau dar. Im Detail nehmen wir zu den dargestellten Kritik-Punkten wie folgt Stellung: „Keine vollständige RESA“*: Die Runway End Safety Area (RESA) entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften. Für eine Runway-Kategorie 4 sind laut den international geltenden Richtlinien 90 Meter vorgesehen. Die RESA am Flughafen Friedrichshafen erfüllt diese Anforderung vollumfänglich. Offensichtlich stilisiert die VC hier ihre Wunschvorstellung zur Rechtslage ohne auf die tatsächliche Rechtslage hinzuweisen. „Touchdown Zone Lights/Markings“*: Die Touchdown-Zonen-Markierung auf der Runway 06 (Anflug aus Richtung Bodensee/Schweiz) existiert tatsächlich nicht, da sie aufgrund der Bahnlänge überlappend wäre mit den Markierungen aus Richtung Runway 24 (Anflug aus Richtung NordOst/Hauptanflug-Richtung). Durch diese Lösung soll eine Verwirrung der Piloten vermieden werden. Das Annex 14 der ICAO-Richtlinien lässt dieses zu und sieht hierzu alternativ auch eine Art gestreifte Markierung vor. Die Umsetzung dieser Markierung prüfen wir. Allerdings ist aus unserer Sicht eine mögliche Verwirrung der Piloten durch eine Überladung der Startund Landebahnmarkierungen zu beachten. Die im Annex 14 beschriebenen Möglichkeiten sind so, auch laut Aussage der VC gegenüber dem Flughafen Friedrichshafen, kaum irgendwo umgesetzt. Piloten wären also mit einer sehr seltenen Form der Markierung konfrontiert. „Runway Guard Lights“*: Runway Guard Lights existieren in Friedrichshafen in der Tat nicht. Der Flughafen verfügt über entsprechende Lichter auf den Taxiways, welche an mehreren Luftverkehrsplätzen zum Einsatz kommen und somit keine Ausnahme darstellen. Presse-Info 27.08.2013 „Verkürzte Anflugbefeuererung“*: Die Anflugbefeuerung auf der Runway 06 übertrifft trotz der topografischen Besonderheiten die Vorgaben der ICAO-Verordnung. Die Runway 24 erreicht die von der VC vorgeschlagene Größenordnung. Die ICAO-Verordnung (Annex 14) sieht nur bei Präzisionsanflügen mit Hindernissen die von der VC angenommenen 900 Meter vor. Bedauerlicher Weise ist die Vereinigung Cockpit nicht auf die Gegebenheiten vor Ort eingegangen und hat lediglich nach einem Einheitsschema alle Flughäfen bewertet. Keine Berücksichtigung fanden offensichtlich, die nach gültiger Genehmigung operierenden Flugzeugmuster und –größen. Das Bewertungsschema obliegt nur zum Teil den gesetzlichen Bestimmungen, sondern stellt vielmehr eine beliebige Eingruppierung der Pilotengewerkschaft dar. Wir fordern die Vereinigung Cockpit auf, den Sachverhalt genau und nicht oberflächlich darzustellen um nicht so weiterhin einen falschen Eindruck zu vermitteln. *aus Flughafen-Mängelliste 2013, Vereinigung Cockpit vom 27.08.2013 Pressekontakt: Christian Wulf Bereichsleiter Marketing & Vertrieb Unternehmenskommunikation Flughafen Friedrichshafen GmbH T: + 49 (0) 7541 284 190 [email protected]