PDF - Bodensee-Airport Friedrichshafen

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PDF - Bodensee-Airport Friedrichshafen
Presse-Info
27.08.2013
Stellungnahme der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur heute veröffentlichten
Flughafen-Mängelliste der Vereinigung Cockpit
•
Flughafen Friedrichshafen erfüllt alle gesetzlichen Standards
•
Sicherheit hat höchste Priorität
•
Ergebnis nicht nachvollziehbar – teilweise willkürliche Bewertung
Mit Unverständnis haben wir heute die Vergabe des Mängelsterns der Pilotengewerkschaft
Vereinigung Cockpit (VC) zur Kenntnis genommen. Der Flughafen Friedrichshafen erfüllt
vollumfänglich die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Verordnung der
International Civil Aviation Organisatzion (ICAO). Selbstverständlich hat die Sicherheit die
höchste Priorität. Der Flughafen investiert regelmäßig in die Sicherheitseinrichtungen. Im
Gegensatz zu dem Eindruck der Darstellungen der VC erfüllt der Flughafen Friedrichshafen
internationale Standards. Zum Beispiel die Start- und Landebahn mit 2.356 Meter Länge
und 45 Meter Breite, einem fast neuem Anti-Aquaplaning-Belag und dem
Instrumentenlandesystem der höchsten Kategorie (ILS CAT IIIb) stellt im Vergleich ein sehr
hohes Niveau dar.
Im Detail nehmen wir zu den dargestellten Kritik-Punkten wie folgt Stellung:
„Keine vollständige RESA“*:
Die Runway End Safety Area (RESA) entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und
Vorschriften. Für eine Runway-Kategorie 4 sind laut den international geltenden Richtlinien
90 Meter vorgesehen. Die RESA am Flughafen Friedrichshafen erfüllt diese Anforderung
vollumfänglich. Offensichtlich stilisiert die VC hier ihre Wunschvorstellung zur Rechtslage
ohne auf die tatsächliche Rechtslage hinzuweisen.
„Touchdown Zone Lights/Markings“*:
Die Touchdown-Zonen-Markierung auf der Runway 06 (Anflug aus Richtung
Bodensee/Schweiz) existiert tatsächlich nicht, da sie aufgrund der Bahnlänge überlappend
wäre mit den Markierungen aus Richtung Runway 24 (Anflug aus Richtung NordOst/Hauptanflug-Richtung). Durch diese Lösung soll eine Verwirrung der Piloten vermieden
werden. Das Annex 14 der ICAO-Richtlinien lässt dieses zu und sieht hierzu alternativ auch
eine Art gestreifte Markierung vor. Die Umsetzung dieser Markierung prüfen wir. Allerdings
ist aus unserer Sicht eine mögliche Verwirrung der Piloten durch eine Überladung der Startund Landebahnmarkierungen zu beachten. Die im Annex 14 beschriebenen Möglichkeiten
sind so, auch laut Aussage der VC gegenüber dem Flughafen Friedrichshafen, kaum
irgendwo umgesetzt. Piloten wären also mit einer sehr seltenen Form der Markierung
konfrontiert.
„Runway Guard Lights“*:
Runway Guard Lights existieren in Friedrichshafen in der Tat nicht. Der Flughafen verfügt
über entsprechende Lichter auf den Taxiways, welche an mehreren Luftverkehrsplätzen zum
Einsatz kommen und somit keine Ausnahme darstellen.
Presse-Info
27.08.2013
„Verkürzte Anflugbefeuererung“*:
Die Anflugbefeuerung auf der Runway 06 übertrifft trotz der topografischen Besonderheiten
die Vorgaben der ICAO-Verordnung. Die Runway 24 erreicht die von der VC vorgeschlagene
Größenordnung. Die ICAO-Verordnung (Annex 14) sieht nur bei Präzisionsanflügen mit
Hindernissen die von der VC angenommenen 900 Meter vor.
Bedauerlicher Weise ist die Vereinigung Cockpit nicht auf die Gegebenheiten vor Ort
eingegangen und hat lediglich nach einem Einheitsschema alle Flughäfen bewertet. Keine
Berücksichtigung fanden offensichtlich, die nach gültiger Genehmigung operierenden
Flugzeugmuster und –größen. Das Bewertungsschema obliegt nur zum Teil den
gesetzlichen Bestimmungen, sondern stellt vielmehr eine beliebige Eingruppierung der
Pilotengewerkschaft dar. Wir fordern die Vereinigung Cockpit auf, den Sachverhalt genau
und nicht oberflächlich darzustellen um nicht so weiterhin einen falschen Eindruck zu
vermitteln.
*aus Flughafen-Mängelliste 2013, Vereinigung Cockpit vom 27.08.2013
Pressekontakt:
Christian Wulf
Bereichsleiter Marketing & Vertrieb
Unternehmenskommunikation
Flughafen Friedrichshafen GmbH
T: + 49 (0) 7541 284 190
[email protected]