HPV- Impfkampagne Liebe Niederösterreicherin!

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HPV- Impfkampagne Liebe Niederösterreicherin!
HPV- Impfkampagne
Liebe Niederösterreicherin!
Das Land Niederösterreich fördert als erstes Bundesland – auf Initiative von
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll – Impfungen gegen HPV (=humane
Papillomviren), die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Diese Impfungen
werden in den Landeskliniken angeboten. Niederösterreich nimmt damit eine
Vorreiterrolle in der Gesundheits- und Krebsvorsorge ein.
Der Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist einer der häufigsten bösartigen
Tumore bei Frauen. Jährlich sterben daran über 270.000 Frauen weltweit. In
Österreich fallen rund 200 Frauen pro Jahr dem Karzinom zum Opfer.
Sie haben die Möglichkeit, an dieser Impfaktion teilzunehmen, wenn Sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:
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weiblich
vollendetes 9. bis vollendetes 26.Lebensjahr zum Zeitpunkt der 1. Teilimpfung
Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Sie müssen dabei lediglich den Selbstbehalt des Impfstoffs von nur € 270,-- (statt bis
zu € 600,-- Normalpreis) für alle drei Teilimpfungen tragen (bzw. € 90,-- pro
Teilimpfung). Diese Impfaktion wird vom Land Niederösterreich, der
Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, der Betriebskrankenkasse Mondi
Business Paper, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, der
Versicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft sowie der Versicherungsanstalt
der Eisenbahnen und Bergbau getragen. Die für die Durchführung der Impfung in
den Landeskliniken entstehenden Kosten werden durch das Land NÖ getragen.
Alle Detailinformationen zur Impfaktion mit den aktuellen Anmeldezeiten und
Telefonnummern in den jeweiligen Landeskliniken erhalten Sie unter der HPVImpfhotline-Nummer: 02742/22 6 55 von Mo-Do 8.00 bis 16 Uhr und Fr 8.00-13.00
Uhr, auf der Homepage des Landes Niederösterreich (www.noel.gv.at) bzw. auf der
Homepage der NÖ Landeskliniken-Holding (www.lknoe.at). Auch eine aufklärende
Information über Impfung und Impfstoff sowie die PatienteninformationEinverständniserklärung, die Kostenübernahmeerklärung und das Formular der
Zahlungsbestätigung finden Sie zum Download im Internet bzw. liegen zur Abholung
in den Landeskliniken auf.
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Besondere Hinweise für minderjährige Patientinnen:
Wenn das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, ist die Begleitung zum
Impftermin durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Grund: die Einverständniserklärung in medizinische Behandlungen kann von
Patientinnen vor Vollendung des 14. Lebensjahres nur durch den / die
Erziehungsberechtigte/n erfolgen.
Zum Impftermin sind folgende Dokumente mitzubringen:
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Patienteninformation - Einverständniserklärung (vor Ort vom
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, sofern das 14. Lebensjahr noch
nicht vollendet bzw. selbst unterschreiben, wenn das 14. Lebensjahr vollendet
worden ist)
Lichtbildausweis
Meldezettel
Impfpass
Formular der Zahlungsbestätigung
E-card bzw. Sozialversicherungsnummer
€ 90 in bar
Kostenbeteiligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten
Die Impfaktion ist auf unbestimmte Zeit angesetzt. Aus diesem Grund besteht kein
Zeitdruck, so dass die Anmeldung nicht unmittelbar bei Start der Aktion
vorgenommen werden muss.
Die Impfung selbst findet in den Landeskliniken statt, wobei Ihr Termin bei der
telefonischen Anmeldung vom jeweiligen Landesklinikum vereinbart wird.
Achtung: Bei der telefonischen Anmeldung wird lediglich die Terminvereinbarung
vorgenommen, für weitere medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an einen Arzt
Ihres Vertrauens.
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Patienteninformation –HPV Impfstoff Einverständniserklärung
Was ist ein HPV Impfstoff und wofür wird er verwendet?
Es handelt sich dabei um eine Impfung, die intramuskulär verabreicht wird und gegen eine
Reihe von Erkrankungen, die vom humanen Papillomavirus (HPV) verursacht werden,
schützen soll, das sind Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom), die Vorstufen des
Gebärmutterhalskrebses (Zervixdysplasie), sowie Genitalwarzen (Condylome). Die Impfung
ist eine rein vorbeugende Maßnahme, jedoch kann sie nicht in der Behandlung von bereits
bestehenden Erkrankungen eingesetzt werden.
Weitere wichtige Punkte
• Die Impfung ersetzt nicht regelmäßige Besuche beim Frauenarzt und ein regelmäßiges
Screening mittels PAP-Abstrich. Alle geimpften Frauen sollen weiterhin ein jährliches
Screening mit PAP-Abstrich durchführen lassen.
• Der Impfstoff wirkt nicht zu 100%, dies ist vergleichbar mit allen anderen Impfungen.
• Der Impfstoff schützt nur gegen einige HPV-Subtypen, jedoch nicht gegen alle bis zu 100
HPV-Subtypen. Jedoch gilt zu betonen, dass die durch die Impfung erfassten Subtypen die
mit Abstand häufigsten sind. Diese verursachen 70% aller Gebärmutterhalskrebse und 90%
aller Genitalwarzen.
• Der Impfstoff schützt nicht vor anderen Geschlechtserkrankungen und kann natürlich
Schwangerschaften nicht verhindern.
• Die Wirkung des Impfstoffes ist bei Kindern bzw. Jugendlichen vor dem ersten
Sexualverkehr bzw. bei Frauen, die mit den entsprechenden HPV-Subtypen noch nicht
infiziert waren, am sinnvollsten.
Wer kann geimpft werden?
Derzeit ist der Impfstoff für Personen vom 9. bis zum 26. Lebensjahr zugelassen. Die
endgültige Empfehlung für den Einsatz bei älteren Frauen kann derzeit noch nicht gegeben
werden.
Wer darf nicht geimpft werden?
Alle Frauen, die allergische Reaktionen gegen den Inhaltsstoff des Impfstoffs aufweisen,
sollten keine Impfung bekommen. Ebenso sollte während der Schwangerschaft und bei
gerade akuten Infektionskrankheiten nicht gegen HPV geimpft werden.
Bitte teilen Sie dem impfenden Arzt mit, wenn Sie eines der folgenden Zustandsbilder haben:
• allergische Reaktion gegen Impfungen
• Blutungsproblematik bzw. Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten
• eingeschränktes Immunsystem (HIV-Infektion)
• bekannte Schwangerschaft
• akute Infektionskrankheit mit Fieber
• alle anderen derzeit einzunehmenden Medikamente
Wie wird die Impfung verabreicht?
Es handelt sich um eine Injektion, die in den Muskel (intramuskulär), üblicherweise in den
Oberarm verabreicht wird. Es sind drei Teilimpfungen erforderlich. Die zweite Teilimpfung
erfolgt zwei Monate nach der Erstimpfung, die Dritte sechs Monate nach der ersten Impfung.
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Welche möglichen Nebenwirkungen gibt es?
Bei der Impfung, so wie bei allen Impfungen, können Nebenwirkungen bei der Verabreichung
auftreten. Üblicherweise wird die Impfung sehr gut vertragen. Die häufigsten
Nebenwirkungen sind Schmerzen, (Lymphknoten-)Schwellung, Jucken und Rötung an der
Injektionsstelle. In seltenen Fällen können Fieber, Übelkeit und Benommenheit auftreten.
Falls eine dieser Nebenwirkungen auftreten sollte, kontaktieren Sie bitte unverzüglich einen
Arzt.
Was sind die Bestandteile des Impfstoffes?
Die Hauptbestandteile sind ein reines inaktives Protein von HP - Viren. Weiters ist
Aluminium-Hydroxyphosphat-Sulfat, Natriumchlorid, L-Histidin, Polysorbat 80, Natriumborat
und destilliertes Wasser in der Injektion.
Soll der Impfstoff auch verabreicht werden, wenn bereits eine humane PapillomaViruserkrankung (HPV) bekannt bzw. therapiert wurde?
Die Impfung wirkt auch bei Frauen mit bereits bekannter HPV-Infektion. Die Verabreichung
kann auch bei Frauen nach Konisation erfolgen, um vor einer HPV-Neuinfektion bzw. vor
einer neu entstehenden Erkrankung (Zervixdysplasie) zu schützen. Die Impfung ist
ausschließlich als vorbeugende Impfung einzusetzen, d.h. Frauen mit bereits bestehenden
Dysplasien sollten nicht geimpft werden.
Kosten der Impfung
Die Kosten der Impfung sind relativ hoch. Der Selbstbehalt der Impfung beträgt derzeit im
Rahmen der Impfaktion der NÖ Landeskliniken € 90,-- pro Impfung, d.h. für drei Impfungen
insgesamt € 270.
Mit der Unterschrift bestätigen Sie bzw. der / die Erziehungsberechtigte, dass Sie bzw. der /
die Erziehungsberechtigte das Informationsblatt gelesen hat /haben und zusätzliche Fragen
ausreichend durch einen Arzt des Vertrauens beantwortet worden sind und somit über die
HPV-Impfung, alle Wirkungen und Nebenwirkungen informiert ist/sind.
Datum
Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten (sofern das 14. Lebensjahr noch nicht
vollendet ist)
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Unterschrift der Patientin (sofern das 14. Lebensjahr vollendet ist)
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Zahlungsbestätigung HPV-Impfung
1. Teilimpfung :
Datum
Unterschrift des Arztes:
Betrag dankend erhalten: € 90
Stempel des Landesklinikums:
Unterschrift
2. Teilimpfung :
Datum
Unterschrift des Arztes:
Betrag dankend erhalten: € 90
Stempel des Landesklinikums:
Unterschrift
3. Teilimpfung :
Datum
Unterschrift des Arztes:
Betrag dankend erhalten: € 90
Stempel des Landesklinikums:
Unterschrift
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Kostenbeteiligungserklärung des / der Erziehungsberechtigten bei
minderjährigen Patientinnen, die das 14. Lebensjahr vollendet
haben:
Mit der Unterschrift erkläre ich als Erziehungsberechtigte/r, dass der Selbstbehalt
(=Kostenbeteiligung) von € 90,-- pro Teilimpfung von mir getragen und der Patientin zu
diesem Zweck in bar übergeben werden.
………………………………………….
Der / die Erziehungsberechtigte
Erklärung:
Wenn Patientinnen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Betrag
direkt im Krankenhaus durch den/die Erziehungsberechtigten bezahlt.
Wenn die Patientinnen das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird der Selbstbehalt
samt unterfertigter Kostenbeteiligungserklärung von der/dem Erziehungsberechtigten
der Patientin für die Bezahlung im Krankenhaus bar mitgegeben.
Dies ist erforderlich, da mündige Minderjährige über 14 Jahre zum Abschluss eines
Behandlungsvertrages nur beschränkt geschäftsfähig sind.
Patientinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, begleichen den Selbstbehalt
bar im Krankenhaus selbst.
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