H ausam S teinnocken

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H ausam S teinnocken
Haus am Steinnocken
Leistungsverzeichnis und Informationsmappe
Kurzzeitpflege
Steinnockenstraße 43
58256 Ennepetal
T e l. : 0 2 3 3 3 / 6 0 3 9-0
F a x : 0 2 3 3 3 / 6 0 3 9–2 4
email: haus–am–[email protected]
www.johanneswerk.de
Haus am Steinnocken
Sehr geehrter Kurzzeitpflegegast!
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Einrichtung, das Haus am Steinnocken in
Ennepetal-Altenvoerde, entschieden haben.
Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen. Unser Angebot zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise
von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten.
Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
1.
Die Zimmer der Kurzzeitpflege
2
Wohnstruktur im Haus am Steinnocken
2.
Reinigung des Wohnraumes und der persönlichen Wäsche
3
3.
Hausmeisterdienste
4
4.
Verpflegung
4
5.
Grund- und Behandlungspflege
5
6.
Soziale Aktivitäten
6
7.
Seelsorgliche Begleitung
7
8.
Zusätzliche Dienstleistungen
7
9.
Leistungsentgelte der Kurzzeitpflege
10.
Allgemeine Informationen zur Kurzzeitpflege
11.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
11
12.
Checkliste: Formalitäten, die zu erledigen sind
12
13.
Beschwerden
13
14.
Vorschlagsliste: Was sollte ich mitbringen?
13
15.
Ansprechpartner
14
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
1.
Die Kurzzeitpflegezimmer
Kurzzeitpflege in unserem Haus
Unsere Kurzzeitpflege verfügt über sechs geräumige Einzelzimmer (25 qm) mit jeweils eigenem Badezimmer und Blick auf das landschaftlich reizvolle Ennepetal.
Die Zimmereinrichtung entspricht dem aktuellen Standard. Ein Telefon steht zur
Verfügung. Gerne können Sie kleinere Möbelstücke oder Wohnaccessoires mitbringen. Die Zimmer sind mit Flachbildschirmen ausgestattet.
Sie werden von unserem qualifizierten Pflegepersonal rund um die Uhr betreut.
Während des Aufenthalts sind unsere Kurzzeitgäste herzlich eingeladen, unsere
zahlreichen, attraktiven Freizeitangebote zu nutzen. Neben den pflegenden MitarbeiterInnen stehen Ihnen für Fragen, Wünsche, Anregungen und Gespräche der
Begleitende- und der Sozialdienst zur Verfügung.
Handwerkliche Arbeiten, wie z.B. das Anbringen von Bildern und Lampen, werden
von unserem Haustechniker ausgeführt.
WICHTIG: privateigene Elektrogeräte, wie z.B.: Fernseher oder Radios, die mit ins
Haus gebracht werden, müssen über ein CE oder GS und VDE Zeichen verfügen.
Unser Haustechniker berät Sie gern.
Wohnen im „Haus am Steinnocken“
Der Wohnbereich 1 - ist für zwölf schwer erkrankte BewohnerInnen mit hohem Bedarf an physischer Pflege gedacht.
Wohnbereich 2 - bietet Wohnraum für zwölf BewohnerInnen, die noch über ein hohes Maß an Selbstpflegekompetenz
verfügen.
Die Wohnbereiche 3 und 4 - bilden
zusammen einen Wohnschwerpunkt
für vierundzwanzig BewohnerInnen
mit ausgeprägter, dementieller Symptomatik und differenziertem Unterstützungsbedarf.
Die Wohnbereiche 5 und 6 bieten
vierundzwanzig Bewohnern mit erheblichen physischem Hilfebedarf ein
adäquates Lebensumfeld.
Wohnküche im Bereich 5+6
Mit diesem Wohnkonzept verfolgt das Haus am Steinnocken den sogenannten segregativen Ansatz in der stationären Altenhilfe: Jedem Bewohner wird ein, seinem
individuellen Bedarf angemessener Lebensraum, geboten.
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
Sowohl bauliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen als auch soziale, kulturelle und psychologische Angebote sind auf den Hilfebedarf der BewohnerInnen
abgestimmt.
Insgesamt verfügen wir im vollstationären Bereich über 60 Einzelzimmer und 6
Doppelzimmer in einer Größe von 16 und 18 (EZ) sowie 24 Quadratmetern (DZ).
Jeweils zwei Bewohner nutzen ein gemeinsames Badezimmer.
Die Zimmer im Haus am Steinnocken
sind hell und freundlich. Sowohl die
Einzel- als auch die Doppelzimmer
verfügen über Pflegebett, Nachttisch,
Einbaukleiderschrank,
Notrufanlage
und ein behindertengerechtes Badezimmer mit Dusche. Die Zimmer können gerne mit eigenen Möbeln nach
persönlichem Geschmack ausgestaltet werden.
Jeder Wohneinheit steht außerdem
ein Bad zur Verfügung, das mit Hubbadewanne und Lifter ausgestattet ist.
Alle Zimmer verfügen über einen Telefonanschluss, der über einen Telekommunikationsanbieter aktiviert und genutzt werden kann.
2. Reinigung des Wohnraumes und der persönlichen Wäsche
Eine Reinigung Ihres Zimmers und des dazugehörigen Bades erfolgt einmal in der
Woche durch unsere hauseigenen Mitarbeiterinnen. Diese sogenannte Unterhaltsreinigung umfasst das Wischen des Fußbodens, das Reinigen der Sanitärbereiche,
das Staubwischen auf den Möbelflächen, die Blumenpflege sowie das Saugen der
Teppich- und Polsterflächen, nach Bedarf.
Ergänzend hierzu werden Ihr Zimmer und das Bad an den anderen Tagen einer
Sichtreinigung unterzogen. Neben der Reinigung des Badezimmers und der Leerung des Mülleimers erfolgt bei dieser Sichtreinigung die Säuberung der sichtbar
verschmutzten Flächen.
Vor dem Einzug wird Ihr Zimmer einer Grundreinigung unterzogen. Mehrfach im
Jahr werden die Fenster gereinigt.
Die Wäsche muss im Bereich der Kurzzeitpflege von den Angehörigen selbst gewaschen werden. Für eine eventuelle Einweisung in ein Krankenhaus wäre es
wünschenswert, dass Sie eine Reisetasche und einen Kulturbeutel mitbringen.
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
3. Haustechnik
Unser Haustechniker kümmert sich um die Instandhaltung und Wartung der hauseigenen Geräte. Bei technischen Problemen in Ihrem Zimmer, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere MitarbeiterInnen auf dem Wohnbereich. Von dort wird der
Haustechniker informiert.
Aus haftungsrechtlichen Gründen können wir Reparaturen an Ihren privateigenen
Geräten nicht übernehmen. Wir sind Ihnen aber gerne bei der Vermittlung einer geeigneten Fachfirma behilflich. Ausbesserungs- und Renovierungsarbeiten erfolgen
nach Absprache.
4. Verpflegung im Haus
Wir kochen selbst.
Alle Mahlzeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner werden von qualifizierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der hauseigenen Küche frisch zubereitet.
Der Speiseplan wechselt wöchentlich und wird auf saisonale Angebote abgestellt.
Auf ärztliche Anordnung werden Sonderkostformen angeboten.
Zum Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen bieten wir Ihnen
Mineralwasser, sowie Kaffee, Tee, Milch und Kakao an.
Angehörige und Besucher können kostengünstig nach vorheriger Absprache an
den Mahlzeiten teilnehmen.
Die Mahlzeiten können in der gemütlichen Cafeteria des Hauses eingenommen
werden. Dort wird auch Frühstücks-Büffet angeboten.
Für die BewohnerInnen, die ihren Wohnbereich nicht verlassen möchten, servieren
wir die Mahlzeiten in der jeweiligen Wohnküche. Auf Wunsch können die Mahlzeiten auf den Zimmern eingenommen werden.
Caféteria
Die Caféteria ist täglich ab 15 Uhr geöffnet und Sie können sich mit heißen und kalten Getränken und Kuchen oder Gebäck bedienen. Mittwochs, freitags und sonntags wird die Caféteria durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen begleitet.
Von der Caféteria aus gelangen sie barrierefrei auf die Außenterrasse und die dem
Haus angegliederte Grünanlage.
Für eine Familienfeier stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne Räumlichkeiten zur
Verfügung.
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Haus am Steinnocken
5. Grund- und Behandlungspflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer Hilfe in ihrem Alltag benötigen.
Die Stufen der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI
(1) Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand in der Pflegestufe I beträgt mindestens
90 Minuten, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
(2) Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschieden Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand
in der Pflegestufe II beträgt mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die
Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
(3) Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr,
auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand in der Pflegestufe
III beträgt mindestens fünf Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.
Die Behandlungspflege
Die Pflegekräfte wirken im Rahmen der Behandlungspflege durch die behandelnden Ärzte in Diagnostik und Therapie aktiv mit. Sie unterstützen die Ziele ärztlicher
Vorgaben durch pflegerische Maßnahmen und führen ärztlich veranlasste und verordnete Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege durch.
Es besteht die freie Arztwahl. Die Einrichtung ist auf Wunsch bei der Vermittlung
eines Arztes behilflich.
Medikamente
Bitte bringen Sie Ihre eigenen Medikamente in der Originalverpackung und den
Verordnungsplan Ihres behandelnden Arztes mit.
Inkontinenzmaterial ist kein Bestandteil der Leistungen im Rahmen Ihres Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege. Bitte sorgen Sie entsprechend vor.
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
6. Soziale Aktivitäten
Der Begleitende Dienst des Hauses am Steinnocken bietet unterschiedliche Aktionen auf den Wohnbereichen an. Hierzu zählen Gruppenangebote wie gemeinsames Backen oder Kochen, Gedächtnistraining oder Gymnastik.
Ebenso werden BewohnerInnen, die nicht mehr selbstständig ihr Zimmer verlassen
können oder bettlägerig sind, in Ihren Zimmern besucht und begleitet. Dabei kommen zur Aktivierung der Sinne auch unsere mobilen Snoezelenwagen, sowie Wellnessangebote mit Klangschalen zum Einsatz.
Alle Angebote orientieren sich immer an den jeweiligen Interessen und individuellen
Bedürfnissen der BewohnerInnen. In engem Austausch mit den Angehörigen, dem
Pflegepersonal und den BewohnernInnen, erörtern wir gemeinsam, welche Angebote unterbreitet werden können.
Angebote im Hause
Regelmäßig finden kulturelle und soziale Veranstaltungen statt. Dabei variiert das
Angebot von Unterhaltungsmusik bis zur klassischen Musik, von Tanztees bis zum
Sitztanz. Bingo zählt aktuell zu einer der beliebtesten und nachgefragtesten Spielvarianten.
Mit der Anschaffung einer Spielkonsole sind nun auch Menschen mit körperlichen
Behinderungen in der Lage, beispielsweise virtuell zu Kegeln, Boot zu fahren und
Korbball oder Tischtennis zu spielen. Diese moderne Unterhaltungsform ist ein fester Bestandteil in unserem Repertoire. Weitere Höhepunkte sind die regelmäßigen
Filmvorführungen: Kinoatmosphäre ist garantiert!
Besondere Angebote: Musikgeragogik
Die städtische Musikschule kommt einmal wöchentlich zum gemeinsamen Musizieren in das Haus am Steinnocken.
Dabei werden die persönlichen Lebenserfahrungen der TeilnehmerInnen berücksichtigt. Musikalisches Lernen ist in jedem Alter und auch bei körperlichen oder
geistigen Schwächen möglich. Der Mensch mit seinen Bedürfnissen, musischen Interessen und Fähigkeiten steht im Mittelpunkt dieser musikalischen Betätigung.
In regelmäßigen Abständen kommen Kinder und Jugendliche zum Generationen
übergreifenden Musizieren mit den BewohnerInnen zusammen. Diese relativ neue
musikpädagogische Disziplin steht im Schnittfeld von Musikpädagogik und Geragogik (Bildung und Lernen im Alter).
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Haus am Steinnocken
7. Seelsorgliche Begleitung
Entsprechend unserem Selbstverständnis als kirchlich-diakonische Einrichtung finden in unserem Andachtsraum regelmäßig Gottesdienste, Andachten und Abendmahlsfeiern statt. Alle BewohnerInnen und
ihre Angehörigen sind eingeladen, am
geistlichen Leben der Hausgemeinschaft
teilzunehmen.
Die enge Zusammenarbeit mit Pfarrerinnen
und Pfarrern schafft die Basis für intensive
seelsorgliche Gespräche und spiritueller
Begleitung, nicht nur in Krisensituationen.
Die Einrichtung lebt mit allen Kirchengemeinden einen ökumenischen Austausch.
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen aus den
Kirchengemeinden stützen dieses Angebot.
Gottesdienst im Haus am Steinnocken
8. Zusätzliche Dienstleistungen
Wir bieten die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die Einrichtung
führt in entsprechendes Konto und bezahlt im Auftrag des Bewohners die Rechnungen für Friseur, Fußpflege, Apotheke, Reinigung oder Pflegemittel. Auf Wunsch
erhält der Bewohner oder ein Angehöriger einen Kontoauszug. Alle notwendigen
Abwicklungen können während der Öffnungszeiten der Verwaltung vorgenommen
werden. Wir bitten, stets für ein ausreichendes Guthaben zu sorgen.
Die Leistungen, die das Haus am Steinnocken erbringt, werden durch externe
Dienstleister ergänzt. So kommt an festen Tagen eine Friseurin ins Haus. Auf
Wunsch können auch mit anderen Anbietern Termine vereinbart werden.
Ein halbjährlich stattfindender Bekleidungs- und Schuhverkauf ermöglicht die Auswahl neuer Kleidung vor Ort.
9. Leistungsentgelte der Kurzzeitpflege
Die Höhe des täglichen Pflegesatzes wird zwischen den Pflegekassen und dem
Evangelischen Johanneswerk e.V. jährlich neu vereinbart. Bei der Notwendigkeit
und der Zustimmung durch die Pflegekassen können die Pflegesätze erhöht werden. Über eine etwaige Erhöhung werden die Bewohner, ihre Angehörigen oder
gesetzlichen Vertreter vier Wochen vorher schriftlich informiert. Dabei ist die Einrichtung an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit gebunden (§ 93 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz).
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Haus am Steinnocken
Für die Abrechnung nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden die Leistungskosten wie folgt aufgeschlüsselt:



Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung umfasst: Mahlzeiten, Waschen der Flachwäsche und Handtücher, Zimmerreinigung, sonstiger Service, Heizung, Beleuchtung, Wasser und alle sonstigen Nebenabgaben.
Die Pflegekosten umfassen: Die unmittelbaren Kosten der Pflege, somit die
Bezahlung erbrachter Pflegeleistungen.
Die Investitionskosten sind nach dem Landespflegegesetz NW Kosten, die
dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung,
Anschaffung, Wiederbeschaffung, Ergänzung, Instandhaltung, Instandsetzung, Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen entstehen.
Leistungsentgelte der Kurzzeitpflege, gültig ab 01. September 2014
Pflegestufe 0
Unterkunft und Verpflegung
Pflegekosten
AltPflAusglVO
Investitionskosten
Heimentgelt, insgesamt
Pflegestufe I
Unterkunft und Verpflegung
Pflegekosten
AltPflAusglVO
Investitionskosten
Heimentgelt, insgesamt
Pflegestufe II
Unterkunft und Verpflegung
Pflegekosten
AltPflAusglVO
Investitionskosten
Heimentgelt, insgesamt
Pflegestufe III
Unterkunft und Verpflegung
Pflegekosten
AltPflAusglVO
Investitionskosten
Heimentgelt, insgesamt
Stand: 2015-01-01
täglich
32,79 €
32,69 €
3,69 €
6,21 €
75,38 €
32,79 €
54,49 €
3,69€
6,21€
97,18 €
32,79 €
76,29 €
3,69 €
6,21 €
118,98 €
32,79 €
87,18 €
3,69€
6,21 €
129,87 €
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Haus am Steinnocken
Wenn ausschließlich über Sonde ernährt wird, reduziert sich der Verpflegungssatz
um 4,58 Euro.
Weitere Informationen
Für den Einzugs- und den Auszugstag wird jeweils der volle Tagessatz mit den Zuschlägen berechnet.
Platzgebühr
Bei vorübergehender Abwesenheit wird das Entgelt nach Maßgabe des Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI NRW berechnet. Danach ist immer für die ersten 3 Tage der ganztägigen Abwesenheit das ungekürzte Entgelt zu zahlen. Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr ist eine
Platzgebühr in Höhe von 75 v. H. des Entgelts für die pflegebedingten Aufwendungen sowie für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn die
Pflegekasse einer Verlängerung über 28 Tage hinaus zustimmt. Das Entgelt für die
Investitionskosten ist bei vorübergehender Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten.
10.
Allgemeine Informationen zur Kurzzeitpflege
Ist die Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum im häuslichen Bereich nicht
möglich, kann der Pflegebedürftige zur Kurzzeitpflege in eine Pflegeeinrichtung
aufgenommen werden.
Dies kommt in Frage bei Pflegebedürftigkeit unmittelbar nach einem stationären
Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, etwa Krankheit oder Unfall der
Hauptpflegeperson(en). Die Kurzzeitpflege kann außerdem in Anspruch genommen, wenn die pflegenden Angehörigen sich im Urlaub regenerieren oder durch die
Dauerbelastung der Pflege überfordert sind. Durch die Kurzzeitpflege kann zudem
bisweilen eine Krankenhauseinweisung der gepflegten Person vermieden werden
bzw. zeitlich überbrückt werden, bis ein gewünschter Heimplatz frei wird.
Der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung beinhaltet neben der Unterkunft
und der Verpflegung des Pflegebedürftigen eine generelle Grundpflege, etwa Hilfe
bei der Körperpflege, dem An- und Entkleiden. Die Unterstützung, Beaufsichtigung,
Hilfestellung und Anleitung in diesen Fähigkeiten verfolgt letztendlich das Ziel der
eigenständigen Verrichtung dieser Anforderungen. Neben der Grundpflege zählt die
sogenannte Behandlungspflege, d.h. medizinische Maßnahmen aufgrund ärztlicher
Verordnung zum Spektrum der Pflegemaßnahmen.
Sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, steht dem Pflegebedürftigen während des weiteren Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung die
Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu. Hierbei übernimmt die
Pflegekasse jedoch - im Gegensatz zur Kurzzeitpflege - die Kosten für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung nicht.
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
Ziele
Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Ganztagsbetreuung
pflegebedürftiger Menschen. Im Wesentlichen werden dadurch folgende Ziele verfolgt: die Entlastung Angehöriger und anderer Pflegepersonen, deren Möglichkeit
Urlaub beziehungsweise freie Tage zu nehmen sowie die Vertretung bei Krankheit
und sonstigen Ausfällen.
Krankenhausaufenthalte des Pflegebedürftigen sollen nach Möglichkeit vermieden
oder verkürzt, die Nachsorge nach schwerer Krankheit allerdings sichergestellt
werden. Dies mit dem Anspruch, die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Menschen möglichst aufrechterhalten.
Zugangsvoraussetzungen
Als generelle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gilt
die Einstufung in eine der Pflegestufen sowie die vorherige Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause.
Bei der Verhinderungspflege ist zu beachten: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens
vier Wochen je Kalenderjahr. § 34 Abs. 2 Satz 1 SGB XI gilt hier nicht.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1550,00 Euro im
Kalenderjahr nicht überschreiten.
Dauer
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf jeweils vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Wer trägt die Kosten?
Liegt eine Pflegestufe vor, stehen jedem Versicherten 1612,00 Euro Kurzzeitpflegegeld pro Kalenderjahr für maximal 28 Tagen von der Pflegekasse zur Verfügung.
Darüber hinaus können (nachdem die Pflegestufe sechs Monate zuvor festgestellt
worden ist) 1612,00 Euro für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt
werden. Dies insbesondere dann, wenn die pflegende Person verhindert ist. Lediglich der Anteil für Unterkunft und Verpflegung muss vom Versicherten selbst getragen werden. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann eine Kostenübernahme
beim Sozialamt beantragt werden.
Wie erhält man die Leistungen?
Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege muss in der Regel vor Inanspruchnahme beantragt und genehmigt sein.
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
Für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird ein Antrag bei der Krankenkasse
gestellt. Für eine Kostenübernahme benötigen Sie den vom Medizinischen Dienst
der Krankenkassen festgestellten Nachweis der Pflegebedürftigkeit.
Eine Ausnahme stellt hierbei die direkte Aufnahme nach einem Krankenhausaufenthalt dar. Das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit kann bereits während des
Krankenhausaufenthaltes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
festgestellt werden.
Sie können die Kurzzeitpflege ohne eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung und
ohne eine Pflegeeinstufung durch den MDK als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Die Pflegekassen bezahlen keine Behandlungspflege. Diese wird, wenn nötig, zusätzlich von den Krankenkassen gezahlt.
Der Gast trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst.
Die gesetzliche Grundlage für die Kurzzeitpflege beinhaltet der § 42 SGB XI.
11.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und
Betreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr handeln bzw.
ihren Willen nicht mehr äußern kann. Für diesen Fall wird vorsorglich eine Vertrauensperson bestimmt, die dann im Rahmen der Vollmacht die Angelegenheiten
stellvertretend für den Betroffenen regelt. Eine amtliche Kontrolle findet nicht statt.
Es ist wichtig, die Inhalte der Vollmacht präzise zu beschreiben. Im finanziellen Bereich ist eine Rücksprache mit den Kreditinstituten ratsam. Falls Entscheidungen
über die Verwendung von Immobilien zu treffen sind, ist eine notarielle Beglaubigung unumgänglich. Die Bevollmächtigten sollten im Vorfeld umfassend informiert
werden. Die Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn die Handlungsunfähigkeit von
einem Arzt attestiert wird.
Eine Patientenverfügung enthält die Wünsche des Betroffenen in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege, die er aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht
mehr äußern kann. Die Verfügung verdeutlicht dem behandelnden Arzt die Wünsche des Patienten und unterstützt ihn damit bei seiner Entscheidungsfindung.
Betreuungsverfügung: Liegt keine Vorsorgevollmacht vor oder reicht diese zur Erledigung der Angelegenheiten nicht aus, so wird ggf. durch das Amtsgericht wegen
vorliegender Handlungsunfähigkeit eine Betreuung eingerichtet. Zum Betreuer wird
vorrangig bestellt, wer von dem Betroffenen vorgeschlagen wird. In der Regel sind
dies Familienangehörige. Kann der Wille des Betroffenen nicht mehr eindeutig ermittelt werden oder sind Angehörige nicht bekannt oder nicht bereit, bestellt das
Gericht einen Betreuer, der die Angelegenheiten im Interesse des Betroffenen regelt.
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Haus am Steinnocken
Die Betreuungsverfügung bietet sich auch an, wenn eine Vertrauensperson nicht
vorhanden ist, für den Fall einer Betreuung aber eine bestimmte Regelung gewünscht wird. Durch die Betreuungsverfügung nehmen Sie im Vorfeld Einfluss auf
eine gerichtliche Entscheidung.
Alle Verfügungen und Vollmachten sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre
Inhalte überprüft werden. Denn häufig ändern sich im Laufe der Zeit Lebensverhältnisse, Wertvorstellungen, Einstellungen und Beziehungen zwischen Menschen,
so dass Verfügungen entsprechend verändert werden müssen.
12. Checkliste: Formalitäten, die zu erledigen sind
Checkliste: Formalitäten
1
Anmeldung zum Einzug und ärztlicher Fragebogen (Rückseite)
Bei Einzug aus dem Krankenhaus benötigen wir den Überleitungsbogen.
2
Vom Hausarzt die Auflistung der notwendigen Medikation
3
Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung, falls vorhanden
4
Betreuungsurkunde (früher: Bestallungsurkunde), falls vorhanden
5
Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, falls vorhanden
6
Personalausweis
7
Behindertenausweis
8
Krankenversichertenkarte
9
Bescheinigung der Rezeptgebührenbefreiung/ Zuzahlungsbefreiung bzw.
eine Praxisgebührenquittung
oder Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen (Sozialhilfeempfänger und Pflegewohngeldempfänger bei der Krankenkasse)
erledigt

10 Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt (falls erforderlich)
Einen ausgefüllten Info-/Biografiebogen (wird Ihnen mit der Infomappe aus-
11 gehändigt)
Regelungen der Formalitäten im Haus am Steinnocken
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sozialdienst für ein Erstgespräch
mit umfassender Beratung aller persönlichen und finanziellen Fragen.
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
13.
Beschwerden
Ihre Gesundheit und Ihre Zufriedenheit sind die Zielsetzungen unserer Angebote
und Leistungen. Nur Sie – und vielleicht Ihre Angehörigen – können uns sagen, ob
wir diese Ziele in Betreuung und Service erfüllen.
Vielleicht gibt es den einen oder anderen Punkt, der Sie stört oder der aus Ihrer
Sicht noch zu verbessern ist? Bitte scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Nur
so können wir auf eventuelle Schwachstellen aufmerksam werden und Unklarheiten
in beiderseitigem Interesse beseitigen.
Wir setzen auf Ihre Kritik und Ihr Lob, um uns weiter zu verbessern und Ihre Wünsche und Erwartungen besser erfüllen zu können.
Prinzipiell ist jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter des Haus am Steinnocken befugt,
eine Beschwerde entgegenzunehmen. Sie können sich aber auch gerne unmittelbar an die jeweilige Wohnbereichsleitung, die Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes,
den Heimbeirat, die Pflegedienstleitung oder die Hausleitung wenden.
14.
Vorschlagsliste: Was sollte ich mitbringen?
Persönliches
Hygieneartikel
Hilfsmittel
Zahnpflegemittel
Wäsche
Oberbekleidung
Unterwäsche
Handtasche
Kulturbeutel
Armbanduhr
Wecker
Parfüm, Deo
Nachtwäsche
Gehhilfen
Fotoalben
Shampoo
Strümpfe
Rollstuhl
Bücher
Seife
Strumpfhosen
Prothese
Wanduhr
Pflegecremes
Schuhe
Inkontinenzmaterial
Nagelschere
Hausschuhe
Rasierapparat
Wechseldruckmatratze
Medikamente in
Originalschachteln
Ernährungspumpe
Handspiegel
Sauerstoffkonzentrator
Kamm
Stand: 2015-01-01
Brille (mit Etui)
Hörgerät
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Haus am Steinnocken
16. Ihre Ansprechpartner im Haus am Steinnocken
Hausleitung
Thomas Rosin
Tel.: 02333/6039-44
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Pflegedienstleitung
Dennis Schumann
Tel.: 02333/6039-29
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Wohnbereichsleitung
Stefanie Goedecke
Tel.: 02333/6039-14
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Hauswirtschaftsleitung
Christiane Lappe
Tel.: 02333/6039-45
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Sozialdienst
Bettina Meier
Tel.: 02333/6039-46
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Verwaltung
Anja Urban
Tel.: 02333/6039-0
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Verwaltung
Christine Steffen
Tel.: 02333/6039-0
Fax: 02333/6039-24
[email protected]
Stand: 2015-01-01
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Haus am Steinnocken
Zu guter Letzt
Pflegebedürftige Menschen sind mit den zu erledigenden Formalitäten häufig überfordert. Daher ist es empfehlenswert, dass der zukünftige Bewohner einem Menschen seines Vertrauens eine Vollmacht gibt, damit dieser alle Angelegenheiten
rechtsverbindlich erledigen kann. Menschen, die eine solche Betreuung nicht mehr
beantragen können, müssen durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten
werden. Sowohl der Bewohner selbst als auch seine Angehörigen können beim zuständigen Vormundschaftsgericht einen solchen Antrag stellen.
Wir hoffen, dass diese Informationsmappe hilfreich ist. Wir empfehlen Ihnen, die
Mappe aufzubewahren, denn auch während Ihres Aufenthaltes im Haus am Steinnocken kann das Eine oder Andere für Sie oder Ihre Angehörigen wichtig sein. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute und freuen uns, Sie bald kennen lernen
zu dürfen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom
Haus am Steinnocken
Stand: 2015-01-01
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