H ausam S teinnocken
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Haus am Steinnocken Leistungsverzeichnis und Informationsmappe Kurzzeitpflege Steinnockenstraße 43 58256 Ennepetal T e l. : 0 2 3 3 3 / 6 0 3 9-0 F a x : 0 2 3 3 3 / 6 0 3 9–2 4 email: haus–am–[email protected] www.johanneswerk.de Haus am Steinnocken Sehr geehrter Kurzzeitpflegegast! Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Einrichtung, das Haus am Steinnocken in Ennepetal-Altenvoerde, entschieden haben. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen. Unser Angebot zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen: 1. Die Zimmer der Kurzzeitpflege 2 Wohnstruktur im Haus am Steinnocken 2. Reinigung des Wohnraumes und der persönlichen Wäsche 3 3. Hausmeisterdienste 4 4. Verpflegung 4 5. Grund- und Behandlungspflege 5 6. Soziale Aktivitäten 6 7. Seelsorgliche Begleitung 7 8. Zusätzliche Dienstleistungen 7 9. Leistungsentgelte der Kurzzeitpflege 10. Allgemeine Informationen zur Kurzzeitpflege 11. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht 11 12. Checkliste: Formalitäten, die zu erledigen sind 12 13. Beschwerden 13 14. Vorschlagsliste: Was sollte ich mitbringen? 13 15. Ansprechpartner 14 Stand: 2015-01-01 7/8 9 2 Haus am Steinnocken 1. Die Kurzzeitpflegezimmer Kurzzeitpflege in unserem Haus Unsere Kurzzeitpflege verfügt über sechs geräumige Einzelzimmer (25 qm) mit jeweils eigenem Badezimmer und Blick auf das landschaftlich reizvolle Ennepetal. Die Zimmereinrichtung entspricht dem aktuellen Standard. Ein Telefon steht zur Verfügung. Gerne können Sie kleinere Möbelstücke oder Wohnaccessoires mitbringen. Die Zimmer sind mit Flachbildschirmen ausgestattet. Sie werden von unserem qualifizierten Pflegepersonal rund um die Uhr betreut. Während des Aufenthalts sind unsere Kurzzeitgäste herzlich eingeladen, unsere zahlreichen, attraktiven Freizeitangebote zu nutzen. Neben den pflegenden MitarbeiterInnen stehen Ihnen für Fragen, Wünsche, Anregungen und Gespräche der Begleitende- und der Sozialdienst zur Verfügung. Handwerkliche Arbeiten, wie z.B. das Anbringen von Bildern und Lampen, werden von unserem Haustechniker ausgeführt. WICHTIG: privateigene Elektrogeräte, wie z.B.: Fernseher oder Radios, die mit ins Haus gebracht werden, müssen über ein CE oder GS und VDE Zeichen verfügen. Unser Haustechniker berät Sie gern. Wohnen im „Haus am Steinnocken“ Der Wohnbereich 1 - ist für zwölf schwer erkrankte BewohnerInnen mit hohem Bedarf an physischer Pflege gedacht. Wohnbereich 2 - bietet Wohnraum für zwölf BewohnerInnen, die noch über ein hohes Maß an Selbstpflegekompetenz verfügen. Die Wohnbereiche 3 und 4 - bilden zusammen einen Wohnschwerpunkt für vierundzwanzig BewohnerInnen mit ausgeprägter, dementieller Symptomatik und differenziertem Unterstützungsbedarf. Die Wohnbereiche 5 und 6 bieten vierundzwanzig Bewohnern mit erheblichen physischem Hilfebedarf ein adäquates Lebensumfeld. Wohnküche im Bereich 5+6 Mit diesem Wohnkonzept verfolgt das Haus am Steinnocken den sogenannten segregativen Ansatz in der stationären Altenhilfe: Jedem Bewohner wird ein, seinem individuellen Bedarf angemessener Lebensraum, geboten. Stand: 2015-01-01 3 Haus am Steinnocken Sowohl bauliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen als auch soziale, kulturelle und psychologische Angebote sind auf den Hilfebedarf der BewohnerInnen abgestimmt. Insgesamt verfügen wir im vollstationären Bereich über 60 Einzelzimmer und 6 Doppelzimmer in einer Größe von 16 und 18 (EZ) sowie 24 Quadratmetern (DZ). Jeweils zwei Bewohner nutzen ein gemeinsames Badezimmer. Die Zimmer im Haus am Steinnocken sind hell und freundlich. Sowohl die Einzel- als auch die Doppelzimmer verfügen über Pflegebett, Nachttisch, Einbaukleiderschrank, Notrufanlage und ein behindertengerechtes Badezimmer mit Dusche. Die Zimmer können gerne mit eigenen Möbeln nach persönlichem Geschmack ausgestaltet werden. Jeder Wohneinheit steht außerdem ein Bad zur Verfügung, das mit Hubbadewanne und Lifter ausgestattet ist. Alle Zimmer verfügen über einen Telefonanschluss, der über einen Telekommunikationsanbieter aktiviert und genutzt werden kann. 2. Reinigung des Wohnraumes und der persönlichen Wäsche Eine Reinigung Ihres Zimmers und des dazugehörigen Bades erfolgt einmal in der Woche durch unsere hauseigenen Mitarbeiterinnen. Diese sogenannte Unterhaltsreinigung umfasst das Wischen des Fußbodens, das Reinigen der Sanitärbereiche, das Staubwischen auf den Möbelflächen, die Blumenpflege sowie das Saugen der Teppich- und Polsterflächen, nach Bedarf. Ergänzend hierzu werden Ihr Zimmer und das Bad an den anderen Tagen einer Sichtreinigung unterzogen. Neben der Reinigung des Badezimmers und der Leerung des Mülleimers erfolgt bei dieser Sichtreinigung die Säuberung der sichtbar verschmutzten Flächen. Vor dem Einzug wird Ihr Zimmer einer Grundreinigung unterzogen. Mehrfach im Jahr werden die Fenster gereinigt. Die Wäsche muss im Bereich der Kurzzeitpflege von den Angehörigen selbst gewaschen werden. Für eine eventuelle Einweisung in ein Krankenhaus wäre es wünschenswert, dass Sie eine Reisetasche und einen Kulturbeutel mitbringen. Stand: 2015-01-01 4 Haus am Steinnocken 3. Haustechnik Unser Haustechniker kümmert sich um die Instandhaltung und Wartung der hauseigenen Geräte. Bei technischen Problemen in Ihrem Zimmer, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere MitarbeiterInnen auf dem Wohnbereich. Von dort wird der Haustechniker informiert. Aus haftungsrechtlichen Gründen können wir Reparaturen an Ihren privateigenen Geräten nicht übernehmen. Wir sind Ihnen aber gerne bei der Vermittlung einer geeigneten Fachfirma behilflich. Ausbesserungs- und Renovierungsarbeiten erfolgen nach Absprache. 4. Verpflegung im Haus Wir kochen selbst. Alle Mahlzeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der hauseigenen Küche frisch zubereitet. Der Speiseplan wechselt wöchentlich und wird auf saisonale Angebote abgestellt. Auf ärztliche Anordnung werden Sonderkostformen angeboten. Zum Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen bieten wir Ihnen Mineralwasser, sowie Kaffee, Tee, Milch und Kakao an. Angehörige und Besucher können kostengünstig nach vorheriger Absprache an den Mahlzeiten teilnehmen. Die Mahlzeiten können in der gemütlichen Cafeteria des Hauses eingenommen werden. Dort wird auch Frühstücks-Büffet angeboten. Für die BewohnerInnen, die ihren Wohnbereich nicht verlassen möchten, servieren wir die Mahlzeiten in der jeweiligen Wohnküche. Auf Wunsch können die Mahlzeiten auf den Zimmern eingenommen werden. Caféteria Die Caféteria ist täglich ab 15 Uhr geöffnet und Sie können sich mit heißen und kalten Getränken und Kuchen oder Gebäck bedienen. Mittwochs, freitags und sonntags wird die Caféteria durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen begleitet. Von der Caféteria aus gelangen sie barrierefrei auf die Außenterrasse und die dem Haus angegliederte Grünanlage. Für eine Familienfeier stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne Räumlichkeiten zur Verfügung. Stand: 2015-01-01 5 Haus am Steinnocken 5. Grund- und Behandlungspflege Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer Hilfe in ihrem Alltag benötigen. Die Stufen der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI (1) Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand in der Pflegestufe I beträgt mindestens 90 Minuten, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. (2) Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschieden Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand in der Pflegestufe II beträgt mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. (3) Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand in der Pflegestufe III beträgt mindestens fünf Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Die Behandlungspflege Die Pflegekräfte wirken im Rahmen der Behandlungspflege durch die behandelnden Ärzte in Diagnostik und Therapie aktiv mit. Sie unterstützen die Ziele ärztlicher Vorgaben durch pflegerische Maßnahmen und führen ärztlich veranlasste und verordnete Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege durch. Es besteht die freie Arztwahl. Die Einrichtung ist auf Wunsch bei der Vermittlung eines Arztes behilflich. Medikamente Bitte bringen Sie Ihre eigenen Medikamente in der Originalverpackung und den Verordnungsplan Ihres behandelnden Arztes mit. Inkontinenzmaterial ist kein Bestandteil der Leistungen im Rahmen Ihres Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege. Bitte sorgen Sie entsprechend vor. Stand: 2015-01-01 6 Haus am Steinnocken 6. Soziale Aktivitäten Der Begleitende Dienst des Hauses am Steinnocken bietet unterschiedliche Aktionen auf den Wohnbereichen an. Hierzu zählen Gruppenangebote wie gemeinsames Backen oder Kochen, Gedächtnistraining oder Gymnastik. Ebenso werden BewohnerInnen, die nicht mehr selbstständig ihr Zimmer verlassen können oder bettlägerig sind, in Ihren Zimmern besucht und begleitet. Dabei kommen zur Aktivierung der Sinne auch unsere mobilen Snoezelenwagen, sowie Wellnessangebote mit Klangschalen zum Einsatz. Alle Angebote orientieren sich immer an den jeweiligen Interessen und individuellen Bedürfnissen der BewohnerInnen. In engem Austausch mit den Angehörigen, dem Pflegepersonal und den BewohnernInnen, erörtern wir gemeinsam, welche Angebote unterbreitet werden können. Angebote im Hause Regelmäßig finden kulturelle und soziale Veranstaltungen statt. Dabei variiert das Angebot von Unterhaltungsmusik bis zur klassischen Musik, von Tanztees bis zum Sitztanz. Bingo zählt aktuell zu einer der beliebtesten und nachgefragtesten Spielvarianten. Mit der Anschaffung einer Spielkonsole sind nun auch Menschen mit körperlichen Behinderungen in der Lage, beispielsweise virtuell zu Kegeln, Boot zu fahren und Korbball oder Tischtennis zu spielen. Diese moderne Unterhaltungsform ist ein fester Bestandteil in unserem Repertoire. Weitere Höhepunkte sind die regelmäßigen Filmvorführungen: Kinoatmosphäre ist garantiert! Besondere Angebote: Musikgeragogik Die städtische Musikschule kommt einmal wöchentlich zum gemeinsamen Musizieren in das Haus am Steinnocken. Dabei werden die persönlichen Lebenserfahrungen der TeilnehmerInnen berücksichtigt. Musikalisches Lernen ist in jedem Alter und auch bei körperlichen oder geistigen Schwächen möglich. Der Mensch mit seinen Bedürfnissen, musischen Interessen und Fähigkeiten steht im Mittelpunkt dieser musikalischen Betätigung. In regelmäßigen Abständen kommen Kinder und Jugendliche zum Generationen übergreifenden Musizieren mit den BewohnerInnen zusammen. Diese relativ neue musikpädagogische Disziplin steht im Schnittfeld von Musikpädagogik und Geragogik (Bildung und Lernen im Alter). Stand: 2015-01-01 7 Haus am Steinnocken 7. Seelsorgliche Begleitung Entsprechend unserem Selbstverständnis als kirchlich-diakonische Einrichtung finden in unserem Andachtsraum regelmäßig Gottesdienste, Andachten und Abendmahlsfeiern statt. Alle BewohnerInnen und ihre Angehörigen sind eingeladen, am geistlichen Leben der Hausgemeinschaft teilzunehmen. Die enge Zusammenarbeit mit Pfarrerinnen und Pfarrern schafft die Basis für intensive seelsorgliche Gespräche und spiritueller Begleitung, nicht nur in Krisensituationen. Die Einrichtung lebt mit allen Kirchengemeinden einen ökumenischen Austausch. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen aus den Kirchengemeinden stützen dieses Angebot. Gottesdienst im Haus am Steinnocken 8. Zusätzliche Dienstleistungen Wir bieten die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die Einrichtung führt in entsprechendes Konto und bezahlt im Auftrag des Bewohners die Rechnungen für Friseur, Fußpflege, Apotheke, Reinigung oder Pflegemittel. Auf Wunsch erhält der Bewohner oder ein Angehöriger einen Kontoauszug. Alle notwendigen Abwicklungen können während der Öffnungszeiten der Verwaltung vorgenommen werden. Wir bitten, stets für ein ausreichendes Guthaben zu sorgen. Die Leistungen, die das Haus am Steinnocken erbringt, werden durch externe Dienstleister ergänzt. So kommt an festen Tagen eine Friseurin ins Haus. Auf Wunsch können auch mit anderen Anbietern Termine vereinbart werden. Ein halbjährlich stattfindender Bekleidungs- und Schuhverkauf ermöglicht die Auswahl neuer Kleidung vor Ort. 9. Leistungsentgelte der Kurzzeitpflege Die Höhe des täglichen Pflegesatzes wird zwischen den Pflegekassen und dem Evangelischen Johanneswerk e.V. jährlich neu vereinbart. Bei der Notwendigkeit und der Zustimmung durch die Pflegekassen können die Pflegesätze erhöht werden. Über eine etwaige Erhöhung werden die Bewohner, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter vier Wochen vorher schriftlich informiert. Dabei ist die Einrichtung an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit gebunden (§ 93 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz). Stand: 2015-01-01 8 Haus am Steinnocken Für die Abrechnung nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden die Leistungskosten wie folgt aufgeschlüsselt: Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung umfasst: Mahlzeiten, Waschen der Flachwäsche und Handtücher, Zimmerreinigung, sonstiger Service, Heizung, Beleuchtung, Wasser und alle sonstigen Nebenabgaben. Die Pflegekosten umfassen: Die unmittelbaren Kosten der Pflege, somit die Bezahlung erbrachter Pflegeleistungen. Die Investitionskosten sind nach dem Landespflegegesetz NW Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung, Wiederbeschaffung, Ergänzung, Instandhaltung, Instandsetzung, Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen entstehen. Leistungsentgelte der Kurzzeitpflege, gültig ab 01. September 2014 Pflegestufe 0 Unterkunft und Verpflegung Pflegekosten AltPflAusglVO Investitionskosten Heimentgelt, insgesamt Pflegestufe I Unterkunft und Verpflegung Pflegekosten AltPflAusglVO Investitionskosten Heimentgelt, insgesamt Pflegestufe II Unterkunft und Verpflegung Pflegekosten AltPflAusglVO Investitionskosten Heimentgelt, insgesamt Pflegestufe III Unterkunft und Verpflegung Pflegekosten AltPflAusglVO Investitionskosten Heimentgelt, insgesamt Stand: 2015-01-01 täglich 32,79 € 32,69 € 3,69 € 6,21 € 75,38 € 32,79 € 54,49 € 3,69€ 6,21€ 97,18 € 32,79 € 76,29 € 3,69 € 6,21 € 118,98 € 32,79 € 87,18 € 3,69€ 6,21 € 129,87 € 9 Haus am Steinnocken Wenn ausschließlich über Sonde ernährt wird, reduziert sich der Verpflegungssatz um 4,58 Euro. Weitere Informationen Für den Einzugs- und den Auszugstag wird jeweils der volle Tagessatz mit den Zuschlägen berechnet. Platzgebühr Bei vorübergehender Abwesenheit wird das Entgelt nach Maßgabe des Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI NRW berechnet. Danach ist immer für die ersten 3 Tage der ganztägigen Abwesenheit das ungekürzte Entgelt zu zahlen. Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr ist eine Platzgebühr in Höhe von 75 v. H. des Entgelts für die pflegebedingten Aufwendungen sowie für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Pflegekasse einer Verlängerung über 28 Tage hinaus zustimmt. Das Entgelt für die Investitionskosten ist bei vorübergehender Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten. 10. Allgemeine Informationen zur Kurzzeitpflege Ist die Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum im häuslichen Bereich nicht möglich, kann der Pflegebedürftige zur Kurzzeitpflege in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. Dies kommt in Frage bei Pflegebedürftigkeit unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, etwa Krankheit oder Unfall der Hauptpflegeperson(en). Die Kurzzeitpflege kann außerdem in Anspruch genommen, wenn die pflegenden Angehörigen sich im Urlaub regenerieren oder durch die Dauerbelastung der Pflege überfordert sind. Durch die Kurzzeitpflege kann zudem bisweilen eine Krankenhauseinweisung der gepflegten Person vermieden werden bzw. zeitlich überbrückt werden, bis ein gewünschter Heimplatz frei wird. Der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung beinhaltet neben der Unterkunft und der Verpflegung des Pflegebedürftigen eine generelle Grundpflege, etwa Hilfe bei der Körperpflege, dem An- und Entkleiden. Die Unterstützung, Beaufsichtigung, Hilfestellung und Anleitung in diesen Fähigkeiten verfolgt letztendlich das Ziel der eigenständigen Verrichtung dieser Anforderungen. Neben der Grundpflege zählt die sogenannte Behandlungspflege, d.h. medizinische Maßnahmen aufgrund ärztlicher Verordnung zum Spektrum der Pflegemaßnahmen. Sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, steht dem Pflegebedürftigen während des weiteren Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu. Hierbei übernimmt die Pflegekasse jedoch - im Gegensatz zur Kurzzeitpflege - die Kosten für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung nicht. Stand: 2015-01-01 10 Haus am Steinnocken Ziele Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Ganztagsbetreuung pflegebedürftiger Menschen. Im Wesentlichen werden dadurch folgende Ziele verfolgt: die Entlastung Angehöriger und anderer Pflegepersonen, deren Möglichkeit Urlaub beziehungsweise freie Tage zu nehmen sowie die Vertretung bei Krankheit und sonstigen Ausfällen. Krankenhausaufenthalte des Pflegebedürftigen sollen nach Möglichkeit vermieden oder verkürzt, die Nachsorge nach schwerer Krankheit allerdings sichergestellt werden. Dies mit dem Anspruch, die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Menschen möglichst aufrechterhalten. Zugangsvoraussetzungen Als generelle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gilt die Einstufung in eine der Pflegestufen sowie die vorherige Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause. Bei der Verhinderungspflege ist zu beachten: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. § 34 Abs. 2 Satz 1 SGB XI gilt hier nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1550,00 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Dauer Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf jeweils vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Wer trägt die Kosten? Liegt eine Pflegestufe vor, stehen jedem Versicherten 1612,00 Euro Kurzzeitpflegegeld pro Kalenderjahr für maximal 28 Tagen von der Pflegekasse zur Verfügung. Darüber hinaus können (nachdem die Pflegestufe sechs Monate zuvor festgestellt worden ist) 1612,00 Euro für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies insbesondere dann, wenn die pflegende Person verhindert ist. Lediglich der Anteil für Unterkunft und Verpflegung muss vom Versicherten selbst getragen werden. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden. Wie erhält man die Leistungen? Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege muss in der Regel vor Inanspruchnahme beantragt und genehmigt sein. Stand: 2015-01-01 11 Haus am Steinnocken Für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Für eine Kostenübernahme benötigen Sie den vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Eine Ausnahme stellt hierbei die direkte Aufnahme nach einem Krankenhausaufenthalt dar. Das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit kann bereits während des Krankenhausaufenthaltes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Sie können die Kurzzeitpflege ohne eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung und ohne eine Pflegeeinstufung durch den MDK als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen bezahlen keine Behandlungspflege. Diese wird, wenn nötig, zusätzlich von den Krankenkassen gezahlt. Der Gast trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst. Die gesetzliche Grundlage für die Kurzzeitpflege beinhaltet der § 42 SGB XI. 11. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung Die Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr handeln bzw. ihren Willen nicht mehr äußern kann. Für diesen Fall wird vorsorglich eine Vertrauensperson bestimmt, die dann im Rahmen der Vollmacht die Angelegenheiten stellvertretend für den Betroffenen regelt. Eine amtliche Kontrolle findet nicht statt. Es ist wichtig, die Inhalte der Vollmacht präzise zu beschreiben. Im finanziellen Bereich ist eine Rücksprache mit den Kreditinstituten ratsam. Falls Entscheidungen über die Verwendung von Immobilien zu treffen sind, ist eine notarielle Beglaubigung unumgänglich. Die Bevollmächtigten sollten im Vorfeld umfassend informiert werden. Die Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn die Handlungsunfähigkeit von einem Arzt attestiert wird. Eine Patientenverfügung enthält die Wünsche des Betroffenen in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege, die er aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern kann. Die Verfügung verdeutlicht dem behandelnden Arzt die Wünsche des Patienten und unterstützt ihn damit bei seiner Entscheidungsfindung. Betreuungsverfügung: Liegt keine Vorsorgevollmacht vor oder reicht diese zur Erledigung der Angelegenheiten nicht aus, so wird ggf. durch das Amtsgericht wegen vorliegender Handlungsunfähigkeit eine Betreuung eingerichtet. Zum Betreuer wird vorrangig bestellt, wer von dem Betroffenen vorgeschlagen wird. In der Regel sind dies Familienangehörige. Kann der Wille des Betroffenen nicht mehr eindeutig ermittelt werden oder sind Angehörige nicht bekannt oder nicht bereit, bestellt das Gericht einen Betreuer, der die Angelegenheiten im Interesse des Betroffenen regelt. Stand: 2015-01-01 12 Haus am Steinnocken Die Betreuungsverfügung bietet sich auch an, wenn eine Vertrauensperson nicht vorhanden ist, für den Fall einer Betreuung aber eine bestimmte Regelung gewünscht wird. Durch die Betreuungsverfügung nehmen Sie im Vorfeld Einfluss auf eine gerichtliche Entscheidung. Alle Verfügungen und Vollmachten sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Inhalte überprüft werden. Denn häufig ändern sich im Laufe der Zeit Lebensverhältnisse, Wertvorstellungen, Einstellungen und Beziehungen zwischen Menschen, so dass Verfügungen entsprechend verändert werden müssen. 12. Checkliste: Formalitäten, die zu erledigen sind Checkliste: Formalitäten 1 Anmeldung zum Einzug und ärztlicher Fragebogen (Rückseite) Bei Einzug aus dem Krankenhaus benötigen wir den Überleitungsbogen. 2 Vom Hausarzt die Auflistung der notwendigen Medikation 3 Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung, falls vorhanden 4 Betreuungsurkunde (früher: Bestallungsurkunde), falls vorhanden 5 Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, falls vorhanden 6 Personalausweis 7 Behindertenausweis 8 Krankenversichertenkarte 9 Bescheinigung der Rezeptgebührenbefreiung/ Zuzahlungsbefreiung bzw. eine Praxisgebührenquittung oder Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen (Sozialhilfeempfänger und Pflegewohngeldempfänger bei der Krankenkasse) erledigt 10 Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt (falls erforderlich) Einen ausgefüllten Info-/Biografiebogen (wird Ihnen mit der Infomappe aus- 11 gehändigt) Regelungen der Formalitäten im Haus am Steinnocken Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sozialdienst für ein Erstgespräch mit umfassender Beratung aller persönlichen und finanziellen Fragen. Stand: 2015-01-01 13 Haus am Steinnocken 13. Beschwerden Ihre Gesundheit und Ihre Zufriedenheit sind die Zielsetzungen unserer Angebote und Leistungen. Nur Sie – und vielleicht Ihre Angehörigen – können uns sagen, ob wir diese Ziele in Betreuung und Service erfüllen. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Punkt, der Sie stört oder der aus Ihrer Sicht noch zu verbessern ist? Bitte scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Nur so können wir auf eventuelle Schwachstellen aufmerksam werden und Unklarheiten in beiderseitigem Interesse beseitigen. Wir setzen auf Ihre Kritik und Ihr Lob, um uns weiter zu verbessern und Ihre Wünsche und Erwartungen besser erfüllen zu können. Prinzipiell ist jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter des Haus am Steinnocken befugt, eine Beschwerde entgegenzunehmen. Sie können sich aber auch gerne unmittelbar an die jeweilige Wohnbereichsleitung, die Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes, den Heimbeirat, die Pflegedienstleitung oder die Hausleitung wenden. 14. Vorschlagsliste: Was sollte ich mitbringen? Persönliches Hygieneartikel Hilfsmittel Zahnpflegemittel Wäsche Oberbekleidung Unterwäsche Handtasche Kulturbeutel Armbanduhr Wecker Parfüm, Deo Nachtwäsche Gehhilfen Fotoalben Shampoo Strümpfe Rollstuhl Bücher Seife Strumpfhosen Prothese Wanduhr Pflegecremes Schuhe Inkontinenzmaterial Nagelschere Hausschuhe Rasierapparat Wechseldruckmatratze Medikamente in Originalschachteln Ernährungspumpe Handspiegel Sauerstoffkonzentrator Kamm Stand: 2015-01-01 Brille (mit Etui) Hörgerät 14 Haus am Steinnocken 16. Ihre Ansprechpartner im Haus am Steinnocken Hausleitung Thomas Rosin Tel.: 02333/6039-44 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Pflegedienstleitung Dennis Schumann Tel.: 02333/6039-29 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Wohnbereichsleitung Stefanie Goedecke Tel.: 02333/6039-14 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Hauswirtschaftsleitung Christiane Lappe Tel.: 02333/6039-45 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Sozialdienst Bettina Meier Tel.: 02333/6039-46 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Verwaltung Anja Urban Tel.: 02333/6039-0 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Verwaltung Christine Steffen Tel.: 02333/6039-0 Fax: 02333/6039-24 [email protected] Stand: 2015-01-01 15 Haus am Steinnocken Zu guter Letzt Pflegebedürftige Menschen sind mit den zu erledigenden Formalitäten häufig überfordert. Daher ist es empfehlenswert, dass der zukünftige Bewohner einem Menschen seines Vertrauens eine Vollmacht gibt, damit dieser alle Angelegenheiten rechtsverbindlich erledigen kann. Menschen, die eine solche Betreuung nicht mehr beantragen können, müssen durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten werden. Sowohl der Bewohner selbst als auch seine Angehörigen können beim zuständigen Vormundschaftsgericht einen solchen Antrag stellen. Wir hoffen, dass diese Informationsmappe hilfreich ist. Wir empfehlen Ihnen, die Mappe aufzubewahren, denn auch während Ihres Aufenthaltes im Haus am Steinnocken kann das Eine oder Andere für Sie oder Ihre Angehörigen wichtig sein. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute und freuen uns, Sie bald kennen lernen zu dürfen! Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom Haus am Steinnocken Stand: 2015-01-01 16