Flüchtlinge FAQ - Dr. med. Roger Schaffran

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Flüchtlinge FAQ - Dr. med. Roger Schaffran
Wesselinger Ärzteschaft
Fragen und Antworten
Wer ist für uns Ansprechpartner?
1. Der Einsatzleiter der Feuerwehr, Andrè Bach (Tel. 0178 5658100,
[email protected])
2. Dr. Franz-Josef Schuba, Leiter des Gesundheitsamtes d Rhein-Erft-Kreises.
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim, Telefon 02271 / 83-4530 oder -4310
Kollege Schloter hält Kontakt zum Kollegen Schuba und hält uns auch auf
dem Laufenden.
3. Der Bürgermeister Erwin Esser (Tel. 701-255)
Wer übernimmt die Erstsichtung der Flüchtlinge?
Die Kollegen des Krankenhauses Wesseling (aller Abteilungen!) haben die
Erstuntersuchung furchgeführt , verantwortlich: Dr.Scholer-Everts ([email protected])
Dazu gehört auch die Untersuchung auf Tbc und die Impfungen aller Personen ohne
Impfnachweis.
Dazu werden erst alle Personen erfasst, der Impfstoffbedarf ermittelt und der Bedarf an
Testreagenzien ermittelt und an das Gesundheitsamt gemeldet. Von dort werden
Impfstoffe und Tbc-Tests besorgt und an die Einsatzleitung (Feuerwehr Wesseling)
geliefert
(zuständig Hr Nickel, Tel 02271 834455).
Ich hoffe Montag, den 17.08.2015 vom Gesundheitsamt Weiteres zu erfahren.
TBC-Tests:
Über 15 Jahre: Röntgen Thorax, wird von Feuerwehr organisiert.
6-15 Jahre: Bluttest auf Tbc (Quantiferon) durch freiwillige Ärzte
0-5 Jahre: Mendel-Mantoux-Test: Macht Krankenschwester vom Gesundheitsamt ab
Montag früh.
Impfungen:
Erfolgt durch freiwillige Ärzte (wir) , sobald der Impfstoff geliefert ist.
Also in der 1. oder 2. Woche.
Die Kollegen Fr. und Hr. Schloter werden die Impfungen durchführen, sobald der
Impfstoff zur Verfügung steht.
Wer übernimmt die weitere Versorgung?
Freiwillige Ärzte (wir).
Stand: 24.10.2015 Seite1/2
Wesselinger Ärzteschaft
In welchem Umfang erfolgt die ambulante med. Versorgung?
Lt. §4 Asylbewerberleistungsgesetz:
„Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche
ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und
Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung
von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“
(Hervorhebung durch mich)
Fachärzte
Patienten können von der Feuerwehr in die Praxis gebracht werden.
Hausärzte
Es wird eine „Sprechstunde“ eingerichtet, die zumeist mittwochs und freitags
nachmittags stattfindet, in der ersten Woche tgl. Jeweils 1 Hausarzt, wenn möglich 1
Helferin, werden benötigt. Zu den übrigen Zeiten können, wenn erforderlich, die
Patienten in die Praxis gebracht werden.
Sprechstunde
Das Geländer der Flüchtlingsunterkunft grenzt an das Geländer der Kirchengemeinde
St.Marien unmittelbar an. Auf diesem Gelände findet sich auch die Unterkunft des
Malteser Hilfsdienstes (MHD),Mainstr. 28.
Dort ist ein Raum für uns für die Sprechstunde hergerichtet.
Bislang halten wir 2-3 x wchtl. eine hausärztliche und 2 x wchtl eine kinderärztliche
Sprechstunde ab.
S. hierzu das Merkblatt für Ärzte zur Sprechstunde.
Mitbringen sollte jeder: Stethoskop, RR-Gerät, Otoskop (Hausbesuchstasche).
Dokumentationen:
Jeder Flüchtling bekommt einen Behandlungsausweis, einen Impfpass und ein
Gesundheitsformular worauf alle diese Untersuchungsergebnisse (Tbc) und die
Impfungen dokumentiert werden.
Unsere eigenen Dokumentation können auch darauf erfolgen (handschriftlich) und
verbleiben in der Flüchtlingsunterkunft.
Wer selber Einträge macht, sollte diese eigene Doku-Zwecke mit seinem Handy
scannen/fotografieren. Die Scans können später auf dem Praxis PC gespeichert
werden.
Medikamente und Verbandstoffe
sind vor Ort vorhanden (Spenden) und brauchen daher oft gar nicht verordnet zu
werden.
Stand: 24.10.2015 Seite2/2