Haemophilus influenza Typ b-Meningitis - Ennepe-Ruhr

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Haemophilus influenza Typ b-Meningitis - Ennepe-Ruhr
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ENNEPE-RUHR-KREIS
Gesundheitsamt
Gesundheitsaufsicht und gesundheitlichter Umweltschutz
Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
(HIB-Gehirnhautentzündung)
Erreger:
Die Erkrankung wird durch Bakterien (Haemophilus influenza-Bakterien) hervorgerufen.
Übertragung:
Durch Tröpfcheninfektion bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch, d.h. durch Husten, Niesen,
körpernahen Sprechkontakt oder Küssen. Hierbei spielen vor allem gesunde Keimträger, das sind
Personen, die die Krankheitserreger im Nasen-Rachenraum haben, ohne selbst krank zu sein,
eine große Rolle.
Zeitspanne Ansteckung bis Erkrankungsbeginn:
Nicht genau bekannt.
Ansteckungsfähigkeit:
Bis zu 24 Stunden nach Beginn einer Antibiotika-Therapie.
Krankheitsverlauf:
Beginn meist akut mit hohem Fieber, Erbrechen und starken Kopfschmerzen. Nach wenigen Stunden kann eine deutliche Nackensteifigkeit auftreten. Der weitere Verlauf hängt von der schnellen
Krankheitserkennung und frühzeitigen Behandlung ab.
Behandlung:
Jede Meningitis ist ein medizinischer Notfall. Schon bei einem Ansteckungsverdacht sollte sofort
ein Arzt hinzugezogen werden. Die Behandlung des Erkrankten erfolgt in der Regel stationär im
Krankenhaus.
Meldepflicht:
Das Auftreten dieser Erkrankung in Gemeinschaftseinrichtungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen:
Erkrankte Personen können Gemeinschaftseinrichtungen nach antibiotischer Therapie und nach
Abklingen der Krankheitszeichen und gutem Allgemeinbefinden wieder besuchen. Eine ärztliche
Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Kontaktpersonen:
In Gemeinschaftseinrichtungen brauchen Kontaktpersonen in der Regel nicht ausgeschlossen
werden. Es sollte aber in Kindereinrichtungen mit ungeimpften Kindern unter 2 Jahren eine vorbeugende Behandlung mit einem Antibiotikum bei allen Kindern derselben Gruppe und deren Betreuer - nicht jedoch Schwangere - durchgeführt werden. Diese Behandlung dauert 4 Tage.
Sie ist nicht mehr sinnvoll, wenn der letzte Kontakt zur erkrankten Person mehr als 7 Tage zurückliegt. In einem Haushalt mit Kindern unter 4 Jahren, die unvollständig oder nicht gegen diese Erkrankung geimpft sind, sollten alle Personen - nicht jedoch Schwangere - diese Behandlung erhalten.
Hygienemaßnahmen:
Wirksame Maßnahmen sind nicht bekannt.
Vorbeugende Maßnahmen:
Ein wirksamer Impfschutz steht zur Verfügung.
Hinweis:
Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises unter der
folgenden Adresse persönlich und telefonisch zur Verfügung.
Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises
in Schwelm:
Hauptstr.92 58332 Schwelm,
Tel.: 0 23 36 / 93 - 24 49 oder - 24 89
in Witten:
Schwanenmarkt 5-7, 58452 Witten,
Tel.: 0 23 02 / 922 - 233 oder - 234
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