Der neue Hausarzt-EBM – in Kürze Geriatrie GOP 03360 und 03362
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Der neue Hausarzt-EBM – in Kürze Geriatrie GOP 03360 und 03362
Geriatrie GOP 03360 und 03362 Geriatrie Basisassessment GOP 03360: 12,45 Euro Geriatrie Betreuung GOP 03362: 16,23 Euro Hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt Obligater Leistungsinhalt: Voraussetzung: Voraussetzung: Für Patienten ab dem 70. Lebensjahr und mit geriatrischer Morbidität (bitte ICD R54G angeben!) und /oder Vorliegen einer Pflegestufe (ICD Z74.9G) __ Erhebung und / oder Monitoring der Funktions einschränkungen __ Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Testverfahren __ Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Testverfahren __ Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen Basisassessments, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf __ Mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall erforderlich Patienten mit Demenz (F00G – F02G), Alzheimer (G30G), Parkinson (G20.1G, G20.2G) mit schwerer Beeinträchtigung unabhängig vom Alter Fakultativer Leistungsinhalt: __ Beurteilung der Hirnleistungsstörungen __ Anleitung zur Anpassung des Umfelds an die vorhandenen Funktionsstörungen __ Anleitung zur Anpassung des Wohnraums __ Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt abrechenbar einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall (Jahr) Zu beachten: Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar (GOP 03370–03373) Hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und /oder Abklärung Palliativmedizin GOP 03370 bis 03373 Hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt Für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden Obligater Leistungsinhalt: oder Sozialpädiatrie (Nur Kinder- / Jugendärzte) GOP 04355: 14,80 Euro __ Einleitung und /oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen __ Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung __ Erstellung und /oder Aktualisierung eines Medikationsplans Zu beachten: Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar (GOP 03370 – 03373) Einmal im Behandlungsfall abrechenbar Arzt-Patienten-Kontakt mit mindestens 15 Minuten Dauer Neben GOP 04000 nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Dauer Nicht neben Chroniker-Zuschlägen, Gesprächsleistung, geriatrischer / sozialpädiatrischer Versorgung Nicht berechnungsfähig, wenn der selbe Arzt SAPV-Leistungen erbringt Nicht im Rahmen des organisierten Notfalldiensts Neben diagnostischen und therapeutischen GOP nur bei 15 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als bei GOP vorgegeben Nur bei vorgegebenen Erkrankungen (gesicherte ICD-Kodes im PVS hinterlegt z.B. G25.-, G31.- usw.) berechnungsfähig Zu beachten: Nicht neben senso-motorischer Übungsbehandlung (Abschnitt 30.3 EBM), Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM) und Neuropsychologie (Abschnitt 30.11 EBM) Einmal im Behandlungsfall abrechenbar Palliativmedizin GOP 03370 bis 03373 Leistung GOP Bewertung in Euro Palliativmedizinische Erst erhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan einmal im Krankheitsfall 03370 34,81 Zuschlag zur Versicherten pauschale 03000 für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis mindestens 15 Minuten einmal im Behandlungsfall 03371 16,23 Zuschlag zu den GOP 01410 oder 01413 (Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit mindestens 15 Minuten je vollendete 15 Minuten 03372 12,66 Zuschlag zu den GOP 01411, 01412, 01415 (dringende Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit je Besuch nicht im Notfall 03373 12,66 Der neue Hausarzt-EBM – in Kürze AB 01. 10. 2013 STAND JULI 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Der neue EBM – Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft. Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein. Sie finden in aller Kürze den zusammengefassten Inhalt der neuen Leistungen. Die Preise enthalten bereits den für Hamburg festgestellten Aufschlag wegen der besonderen Kostensituation und liegen deshalb über den in den einschlägigen Medien veröffentlichten Werten. Für Kinder- und Jugendmediziner gelten die Änderungen im Wesentlichen analog. Unterschiede bestehen darin, dass die Leistungsziffern mit den Zahlen 04… statt 03… (also z. B. 04000 statt 03000) beginnen, der geriatrische Komplex gem. 03360 ff in der Regel nicht abrechenbar ist, dafür aber den Kinder- und Jugendmedizinern die sozialpädiatrische Beratung gem. GOP 04355 ff zur Verfügung steht. Wir wollen nicht verhehlen, dass die KVH sich auf der Bundesebene gegen die Einführung dieses „Hausarzt-EBM“ ausgesprochen hat. Wir können die Erleichterung des bürokratischen Aufwandes in der Hausarztpraxis nicht so wirklich erkennen und wir können die Umverteilungseffekte in keiner Weise abschätzen. Vor allem aber wird ein weiteres Mal gegen den Grundsatz verstoßen, dass neue Leistungen nur dann eingeführt werden sollen, wenn auch ausreichend neues Geld bereitgestellt wird. Trotzdem wünschen wir Ihnen, dass sich die neuen Regeln in Ihrer Praxis positiv auswirken werden, bitten Sie aber in jedem Fall um Mitteilung über die Erfahrungen, die Sie machen werden. Ihr Vorstand der KV Hamburg Walter Plassmann & Neue Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich Bisher Bisher: GOP 03110-03112 Neu ab 1.10.2013 RLV Versicherten pauschale Chroniker zuschlag … RLV Versichertenpauschale Neue Altersklassifizierung + Neu: GOP 03000 24,09 € bis 5. Lebensjahr 5. bis 18. Lebensjahr 15,31 € Versicherten pauschale Geriatrie Hausärztl.Zusatzpauschale Sozialpädiatrie 6. bis 59. Lebensjahr 19. bis 54. Lebensjahr 12,45 € Gesprächs leistung Palliativmedizin ab 59. Lebensjahr 55. bis 75. Lebensjahr 16,03 € ab 76. Lebensjahr 21,44 € Chroniker pauschale 1 Chroniker pauschale 2 … zugesetzt bei allen Patienten, bei denen keine der folgenden „hausarztuntypischen“ Leistungen abgerechnet werden: Schmerztherapie (Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2 EBM) Akupunktur (Abschnitt 30.7.3 EBM) Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM), außer Psychosomatik Phlebologie (Abschnitt 30.5 EBM) Zu beachten: Die Altersklassenaufteilung wird automatisiert vorgenommen Je vollendete 10 Minuten Gespräch (Vorsicht: Plausibilität!), mehrfach abrechnungsfähig auch am selben Tag Neben der Versichertenpauschale nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Dauer Wenn bei einer GOP eine Behandlungszeit vorgegeben ist, kann die Gesprächsleistung nur dann zusätzlich abgerechnet werden, wenn weitere vollendete 10 Minuten hinzukommen Nicht neben den GOP 03370 bis 03373 (Palliativmedizin), 35100 und 35110 (Psychosomatik) und in schmerztherapeutischen Fällen (30700 im Behandlungsfall) abrechenbar Im Notfalldienst nicht abrechenbar „Onkologie-Vereinbarung“ (GOP 86510 ff.) Achtung: Budgetgrenze 4,60 Euro x Behandlungsfälle Hälftige Versichertenpauschale im Überweisungsund Vertretungsfall (GOP 03010) Fachärztliche Leistungen („KO-Katalog“) Alle weiteren EBM-Positionen wurden nicht verändert und sind daher weiter wie bisher abrechenbar BAG-Zuschlag von 22,5 % Zu beachten: Aufschlag für Praxen mit mehr als 1.200 Patienten je Arzt von 10 % Abschlag für Praxen mit weniger als 400 Patienten je Arzt mit 10 % Für diabetalogische Schwerpunktpraxen und HIV-Schwerpunktpraxen zu 50 %, auch wenn sie die GOP 03010 abrechnen Dieter Bollmann Schlafstörungsdiagnostik (Abschnitt 30.9 EBM) Die Änderungen gelten für den hausärztlichen Versorgungsbereich (auch Kinder- und Jugendmediziner) Chronikerzuschlag zur Versichertenpauschale GOP 03220 / 03221: 13,27 Euro / 15,31 Euro Gesprächsleistung GOP 03230: 9,19 Euro Wird von der KV zur Versichertenpauschale automatisch bis 4. Lebensjahr Freie Leistungen Hausärztliche Zusatz pauschale GOP 03040: 14,29 Euro Voraussetzung: Patient war innerhalb der letzten vier Quartale in Behandlung _ _ _ in mindestens drei Quartalen in der selben hausärztlichen Praxis oder in einer Vorgängerpraxis wegen der selben chronischen Erkrankung(en) mit gesicherter Diagnose(n) in mindestens zwei Quartalen hat ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden KVH Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Telefon040 22 802 0 Telefax040 22 802 420 Bei Fragen wenden Sie sich an unser Infocenter: 040 22 802 900 Chronikerzuschlag 1 (GOP 03220): 13,27 Euro bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal Chronikerzuschlag 2 (GOP 03221): 15,31 Euro bei mindestens zwei persönl. Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal Nicht, wenn „hausarztuntypische“ Leistungen abgerechnet werden (s. GOP 03040) Zu beachten: Die Leistung muss entgegen anders lautenden Aussagen in den betreffenden Fällen von der Praxis angesetzt werden für diabetologische Schwerpunktpraxen und HIV-Schwerpunktpraxen auch wenn sie die GOP 03010 (Versichertenpauschale bei Vertretung / Überweisung) abrechnen © KV Baden-Württemberg Nachdruck mit freundlicher Genehmigung. www.kvbawue.de www.kvhh.de