Der neue Hausarzt-EBM – in Kürze Geriatrie GOP 03360 und 03362

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Der neue Hausarzt-EBM – in Kürze Geriatrie GOP 03360 und 03362
Geriatrie
GOP 03360 und 03362
Geriatrie Basisassessment
GOP 03360: 12,45 Euro
Geriatrie Betreuung
GOP 03362: 16,23 Euro
„„ Hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel
zur Verfügung gestellt
„„ Obligater Leistungsinhalt:
„„ Voraussetzung:
Voraussetzung:
„„ Für Patienten ab dem 70. Lebensjahr und mit geriatrischer Morbidität (bitte ICD R54G angeben!)
und /oder Vorliegen einer Pflegestufe (ICD Z74.9G)
__ Erhebung und / oder Monitoring der Funktions­
einschränkungen
__ Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels
Testverfahren
__ Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels
Testverfahren
__ Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen
Basisassessments, welches nicht länger als
vier Quartale zurückliegen darf
__ Mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte
im Behandlungsfall erforderlich
„„ Patienten mit Demenz (F00G – F02G), Alzheimer
(G30G), Parkinson (G20.1G, G20.2G) mit
schwerer Beeinträchtigung unabhängig vom Alter
„„ Fakultativer Leistungsinhalt:
__ Beurteilung der Hirnleistungsstörungen
__ Anleitung zur Anpassung des Umfelds an die
vorhandenen Funktionsstörungen
__ Anleitung zur Anpassung des Wohnraums
__ Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt
„„ abrechenbar einmal im Behandlungsfall, höchstens
zweimal im Krankheitsfall (Jahr)
Zu beachten:
„„ Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar
(GOP 03370–03373)
„„ Hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel
zur Verfügung gestellt
„„ Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung,
Erörterung und /oder Abklärung
Palliativmedizin
GOP 03370 bis 03373
„„ Hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel
zur Verfügung gestellt
„„ Für die Behandlung schwerstkranker und sterbender
Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren,
fortschreitenden Erkrankung leiden
„„
„„ Obligater Leistungsinhalt:
oder
Sozialpädiatrie
(Nur Kinder- / Jugendärzte)
GOP 04355: 14,80 Euro
__ Einleitung und /oder Koordination der Behandlung,
ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur
Behandlung von geriatrischen Syndromen
__ Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller
verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie
ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung
__ Erstellung und /oder Aktualisierung eines
Medikationsplans
Zu beachten:
„„ Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar
(GOP 03370 – 03373)
„„ Einmal im Behandlungsfall abrechenbar
„„ Arzt-Patienten-Kontakt mit mindestens 15 Minuten
Dauer
„„ Neben GOP 04000 nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit
von mindestens 25 Minuten Dauer
Nicht neben Chroniker-Zuschlägen, Gesprächsleistung, geriatrischer / sozialpädiatrischer Versorgung
„„ Nicht berechnungsfähig, wenn der selbe Arzt
SAPV-Leistungen erbringt
„„ Nicht im Rahmen des organisierten Notfalldiensts
„„ Neben diagnostischen und therapeutischen GOP
nur bei 15 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als bei GOP vorgegeben
„„ Nur bei vorgegebenen Erkrankungen (gesicherte
ICD-Kodes im PVS hinterlegt z.B. G25.-, G31.- usw.)
berechnungsfähig
Zu beachten:
„„ Nicht neben senso-motorischer
Übungsbehandlung (Abschnitt 30.3 EBM),
Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM)
und Neuropsychologie (Abschnitt 30.11 EBM)
„„ Einmal im Behandlungsfall abrechenbar
Palliativmedizin
GOP 03370 bis 03373
Leistung
GOP
Bewertung
in Euro
Palliativmedizinische Erst­
erhebung des Patientenstatus
inkl. Behandlungsplan
einmal im Krankheitsfall
03370
34,81
Zuschlag zur Versicherten­
pauschale 03000 für die
palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis
mindestens 15 Minuten
einmal im Behandlungsfall
03371
16,23
Zuschlag zu den GOP 01410
oder 01413 (Besuche) für die
palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit
mindestens 15 Minuten
je vollendete 15 Minuten
03372
12,66
Zuschlag zu den GOP 01411,
01412, 01415 (dringende
Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der
Häuslichkeit
je Besuch
nicht im Notfall
03373
12,66
Der neue
Hausarzt-EBM
– in Kürze
AB 01. 10. 2013
STAND JULI 2013
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der neue EBM – Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft. Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein. Sie finden
in aller Kürze den zusammengefassten Inhalt der neuen
Leistungen. Die Preise enthalten bereits den für Hamburg
festgestellten Aufschlag wegen der besonderen Kostensituation und liegen deshalb über den in den einschlägigen
Medien veröffentlichten Werten.
Für Kinder- und Jugendmediziner gelten die Änderungen
im Wesentlichen analog. Unterschiede bestehen darin,
dass die Leistungsziffern mit den Zahlen 04… statt 03…
(also z. B. 04000 statt 03000) beginnen, der geriatrische
Komplex gem. 03360 ff in der Regel nicht abrechenbar ist,
dafür aber den Kinder- und Jugendmedizinern die sozialpädiatrische Beratung gem. GOP 04355 ff zur Verfügung
steht.
Wir wollen nicht verhehlen, dass die KVH sich auf der Bundesebene gegen die Einführung dieses „Hausarzt-EBM“
ausgesprochen hat. Wir können die Erleichterung des
bürokratischen Aufwandes in der Hausarztpraxis nicht so
wirklich erkennen und wir können die Umverteilungseffekte in keiner Weise abschätzen. Vor allem aber wird ein
weiteres Mal gegen den Grundsatz verstoßen, dass neue
Leistungen nur dann eingeführt werden sollen, wenn auch
ausreichend neues Geld bereitgestellt wird. Trotzdem wünschen wir Ihnen, dass sich die neuen Regeln in Ihrer Praxis
positiv auswirken werden, bitten Sie aber in jedem Fall um
Mitteilung über die Erfahrungen, die Sie machen werden.
Ihr Vorstand der KV Hamburg
Walter Plassmann
&
Neue Struktur
für den hausärztlichen
Versorgungsbereich
Bisher
Bisher:
GOP 03110-03112
Neu ab 1.10.2013
RLV
Versicherten­
pauschale
Chroniker­
zuschlag
…
RLV
Versichertenpauschale
Neue Altersklassifizierung
+
Neu:
GOP 03000
24,09 €
bis 5. Lebensjahr
5. bis 18. Lebensjahr
15,31 €
Versicherten­
pauschale
Geriatrie
Hausärztl.Zusatzpauschale
Sozialpädiatrie
6. bis 59. Lebensjahr
19. bis 54. Lebensjahr
12,45 €
Gesprächs­
leistung
Palliativmedizin
ab 59. Lebensjahr
55. bis 75. Lebensjahr
16,03 €
ab 76. Lebensjahr
21,44 €
Chroniker­
pauschale 1
Chroniker­
pauschale 2
…
zugesetzt bei allen Patienten, bei denen keine der folgenden „hausarzt­untypischen“ Leistungen abgerechnet werden:
„„ Schmerztherapie (Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2 EBM)
„„ Akupunktur (Abschnitt 30.7.3 EBM)
„„ Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM),
außer Psychosomatik
„„ Phlebologie (Abschnitt 30.5 EBM)
Zu beachten:
„„ Die Altersklassenaufteilung wird automatisiert
vor­genommen
„„
Je vollendete 10 Minuten Gespräch (Vorsicht: Plausibilität!), mehrfach abrechnungsfähig auch am selben
Tag
Neben der Versichertenpauschale nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Dauer
„„ Wenn bei einer GOP eine Behandlungszeit vorgegeben ist, kann die Gesprächsleistung nur dann zusätzlich abgerechnet werden, wenn weitere vollendete 10
Minuten hinzukommen
„„
Nicht neben den GOP 03370 bis 03373 (Palliativmedizin), 35100 und 35110 (Psychosomatik) und in
schmerztherapeutischen Fällen (30700 im Behandlungsfall) abrechenbar
„„ Im Notfalldienst nicht abrechenbar
„„ „Onkologie-Vereinbarung“ (GOP 86510 ff.)
„„ Achtung: Budgetgrenze 4,60 Euro x Behandlungsfälle
„„ Hälftige Versichertenpauschale im Überweisungsund Vertretungsfall (GOP 03010)
„„ Fachärztliche Leistungen („KO-Katalog“)
„„ Alle weiteren EBM-Positionen wurden nicht verändert und sind daher weiter wie bisher abrechenbar
„„ BAG-Zuschlag von 22,5 %
Zu beachten:
„„ Aufschlag für Praxen mit mehr als 1.200 Patienten je
Arzt von 10 %
„„ Abschlag für Praxen mit weniger als 400 Patienten je
Arzt mit 10 %
„„ Für diabetalogische Schwerpunktpraxen und
HIV-Schwerpunktpraxen zu 50 %, auch wenn sie die
GOP 03010 abrechnen
Dieter Bollmann
„„
„„ Schlafstörungsdiagnostik (Abschnitt 30.9 EBM)
„„ Die Änderungen gelten für den hausärztlichen Versorgungsbereich (auch Kinder- und Jugend­mediziner)
Chronikerzuschlag
zur Versichertenpauschale
GOP 03220 / 03221:
13,27 Euro / 15,31 Euro
Gesprächsleistung
GOP 03230: 9,19 Euro
Wird von der KV zur Versichertenpauschale automatisch
bis 4. Lebensjahr
Freie Leistungen
Hausärztliche Zusatz­
pauschale GOP 03040:
14,29 Euro
„„ Voraussetzung: Patient war innerhalb der letzten
vier Quartale in Behandlung
_
_
_
in mindestens drei Quartalen in der selben
hausärztlichen Praxis oder in einer Vorgängerpraxis
wegen der selben chronischen Erkrankung(en)
mit gesicherter Diagnose(n)
in mindestens zwei Quartalen hat ein persönlicher
Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden
KVH
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Humboldtstraße 56
22083 Hamburg
Telefon040 22 802 0
Telefax040 22 802 420
Bei Fragen wenden Sie sich an unser
Infocenter: 040 22 802 900
„„ Chronikerzuschlag 1 (GOP 03220): 13,27 Euro bei
einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal
„„ Chronikerzuschlag 2 (GOP 03221): 15,31 Euro bei mindestens zwei persönl. Arzt-Patienten-Kontakten im
Quartal
„„
Nicht, wenn „hausarztuntypische“ Leistungen abgerechnet werden (s. GOP 03040)
Zu beachten:
„„
Die Leistung muss entgegen anders lautenden Aussagen in den betreffenden Fällen von der Praxis angesetzt werden
„„ für diabetologische Schwerpunktpraxen und
HIV-Schwerpunktpraxen auch wenn sie die GOP 03010
(Versichertenpauschale bei Vertretung / Überweisung)
abrechnen
© KV Baden-Württemberg
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung.
www.kvbawue.de
www.kvhh.de

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