Immobilieneigentum in Spanien
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Immobilieneigentum in Spanien
UNITED INVESTMENT Immobilieneigentum in Spanien Vielen Deutschen mit Immobilienbesitz in Spanien schlug bereits vor einiger Zeit die Information auf den Magen, dass spanische Behörden die Namen der Besitzer an das deutsche Bundesamt für Finanzen übersandt haben. Gleiches ist auf drängen der deutschen Finanzbehörden weiter zu erwarten. Das Interesse des spanischen Finanzamt an der Übermittlung an das deutsche Finanzamt ist einfach zu erklären. Spanische Behörden ärgert der massive Steuerausfall aufgrund von gravierender Unterverbriefung des Immobilienbesitzes. Es ist bekannt, dass bei nahezu jedem Immobilienkauf ein Teil des Kaufpreises nicht beurkundet wird und den spanischen Steuerbehörden somit ein Teil der zumeist 7%igen Grunderwerbs- bzw. Mehrwertsteuer verloren geht. Den deutschen Steuerbehörden geht es darum, an Informationen über Zahlung, Finanzierung und Mieteinkünfte zu gelangen um Transfers von Schwarzgeld nachweisen zu können. Decken also die deutschen Finanzbehörden eine Unterverbriefung oder nicht angemeldete Mieteinnahmen auf, so profitiert das spanische Finanzamt von diesen Ermittlungen und kann ohne großen Ermittlungsaufwand ebenfalls entsprechende rechtliche Schritte einleiten. In Deutschland ist jeder Euro, der hinterzogen wurde, ein Steuerstraftatbestand, in Spanien beginnt die Steuerhinterziehung jedoch jenseits der 90.000 EUR Grenze. Es wäre weiter eine Illusion zu glauben, dass in Spanien und der restlichen EU Finanzdaten weiter einem Informationsschutz unterliegen würden. Eine spanische Gesellschaft Wer als Deutscher oder anderer EU-Bürger eine Immobilie bereits besitzt oder sich mit der Absicht trägt, eine Immobilie zu erwerben, sollte in jedem Fall eine spanische Gesellschaft (S.L.) gründen und das Eigentum in die Gesellschaft einbringen bzw. die Immobilie über die Gesellschaft erwerben. Mit dieser Gesellschaft verhindern Sie den Informationsfluss an Behörden wie Finanzamt udgl. Im spanischen Grundbuch ist lediglich der Name der spanischen GmbH eingetragen, nicht aber der Halter der Gesellschaftsanteile. Im Falle eines Weiterverkaufs der Immobilie braucht der Eigentümer nur seine Gesellschaftsanteile an den neuen Interessenten zu verkaufen. Die Kosten für die Übertragung der Gesellschaftsanteile betragen nur einen Bruchteil der Beurkundungskosten, die bei einem Verkauf anfallen würden. Das Einbringen einer Immobilie in eine „vermögesverwaltenden S.L.“ ist seit 2007 nicht mehr möglich. Die Steuer aus Immobilien-Kauf -Verkauf Seit dem 01.01.2007 beträgt der Steuersatz für Gewinne aus Immobilienverkäufen einheitlich 18%. Die Unterteilung in Residenten und Nichtresidenten mit unterschiedlichen Besteuerungs-Sätzen wurde aufgehoben. Um die Unterverbriefung in den Griff zu bekommen, müssen jedoch Nichtresidente bei einem Immobilienkauf Form: ES-Immo © United Investment Inc. 1 UNITED INVESTMENT zum Notartermin 3% aus der Differenz „Immobilienwert* zum Kaufpreis“ an den spanischen Fiskus als Vorauszahlung auf die Gewinnsteuer abführen. _______________________________ *) Wert aus der Escritura (Grundbuch). Die Unterverbriefung Vermeiden Sie möglicht die eingangs beschriebene Unterverbriefung Ihrer Immobilie. Von einigen Notaren wird dieses Vorgehen, den Kaufpreis steuermindernd in der Kaufurkunde zu reduzieren, immer noch als Volkssport angesehen. Der Notar hat in Spanien nur eine beurkundende Funktion, das heißt, er prüft nicht den Inhalt der Urkunde auf Rechtmäßigkeit, sondern gibt der Niederschrift nur öffentlichen Glauben, was kein gesetzeswidriges Verhalten darstellt. Der Notar wird natürlich von Ihnen sein Honorar vom tatsächlichen Gegenstandswert einfordern. Der spanische Fiskus hat weiter das Recht, eine Nach-Bewertung der Immobilie durchzuführen. Wird eine Unterverbriefung festgestellt, so führt das zwar nicht zur Nichtigkeit des Kaufvertrages. Der Fiskus wird bei Ihnen jedoch die Steuer nachfordern. Ihre Erben danken es Ihnen Der Vorteil bei einem Immobilienbesitz durch eine Gesellschaft kommt im Falle einer Erbauseinandersetzung besonders zum tragen. Sind Sie persönlicher Eigentümer einer Immobilie in Spanien, so hinterlassen Sie Ihren Erben ein Ungemach an bürokratischen und rechtlichen Schwierigkeiten, das Erbe anzutreten, von den fälligen Steuern ganz zu schweigen. Ihre Immobilie in Ihrer S.L. lebt ja mit Ihnen nicht ab, Sie haben zu Lebzeiten bereits testamentarisch verfügt, wer Ihre Gesellschaftsanteile erhalten soll. Gleiches gilt für Firmen-Immobilienbesitz in Deutschland, übertragen Sie rechtzeitig Ihre Vermögenswerte an die spanische Gesellschaft. Hypotheken und andere Finanzierungsarten Haben Sie Ihre Immobilie zur Finanzierung mit einer Hypothek belastet, muss diese bei einem Verkauf der Immobilie abgelöst werden. Ist Ihre Gesellschaft Eigentümer der Immobilie, so ändert sich bei einem Verkauf - also Übertrag der Gesellschaftsanteile - nichts, denn es wird nicht bekannt, dass die Anteile veräußert wurden. Beachten Sie weiter, dass Sie als Nichtresidente(r), etwa als Privatperson aus Deutschland, bei der Finanzierung einer Immobilie der spanischen Bank eine Schufabzw. Kreditreform-Auskunft vorlegen müssen. Bei einer S.L. entfällt dies. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie für Ihre Immobilie eine Finanzierung suchen oder eine S.L. gründen bzw. erwerben möchten. Unsere Büros in Palma, Zürich und Berlin stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Immobilien Holding in der Schweiz Bei großem Immobilienbesitz in Spanien ist es ratsam und von Vorteil, die Vermögenswerte der spanischen S.L. zusätzlich in eine Schweizer Holding einzubringen. Für unsere Klienten steht wir hier persönlich und mit weiterem Infomaterial zur Verfügung. Form: ES-Immo © United Investment Inc. 2 UNITED INVESTMENT Spanien und das Bankgeheimnis Das erzielen von Zinserträgen in Spanien sollte gut überlegt sein, denn in Spanien existiert kein Bankgeheimnis. Spanische Banken haben regelmäßig Kontroll-Mitteilungen an die spanische Zentralbank weiterzuleiten. Durch das System der personenbezogenen Steuernummern (NIE,NIF,CIF) sind nahezu sämtliche Transaktionen, natürlich auch die mit Ihrer Kreditkarte, sowie Kontostände und Zinseinkünfte dem spanischen Finanzamt bekannt. Für Mallorca Residenten bieten wir hier einen speziellen Vorort-Finanzservice auf Anfrage und der gebührenden Sorgfalt (Due diligence). Form: ES-Immo © United Investment Inc. 3