TTIP, Koalitionsvertrag, Open Access: Der neue Politikbrief

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TTIP, Koalitionsvertrag, Open Access: Der neue Politikbrief
Politikbrief 01/2014
Information für Entscheider in Politik, Medien
und Wirtschaft
Editorial2
Freihandelsabkommen TTIP
Bücher und Buchhandel: Kulturgut oder Handelshemmnis?
3
Koalitionsvertrag
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books – Brüssel braucht ein Signal
5
Verschleiert, lukrativ und kaum zu fassen: die nächste Generation illegaler Geschäftsmodelle im Netz
6
Im Blickpunkt
Open Access in Baden-Württemberg: Autorenrecht soll Autorenpflicht werden
8
Der deutsche Buchmarkt
Stabiler Markt: das Kultur- und Wirtschaftsgut Buch
9
Das Zahlenwerk zum deutschen Buchmarkt
9
Ausbildung 2014: Offensive im Buchhandel
10
Kultur
Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2014 11
Für Bildung und den kulturpolitischen Dialog: Frankfurter Buchmesse gestaltet weltweites Netzwerk mit Wirkung
12
Wichtige Termine / Kontakt / Impressum 13
Politikbrief 01/2014
Editorial
Eine neue Legislaturperiode hat begonnen. Die Koalition hat sich viel vorgenommen und dabei eine Reihe von
konkreten Zielen für Kultur und Medien vereinbart – sei es die Absicherung der Preisbindung auch für E-Books,
der verminderte Mehrwertsteuersatz für Hörbücher und E-Books oder die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen.
Das hat uns gefreut. Jetzt wird sich aber schon in diesem Jahr zeigen, wie die große Koalition zu ihren Aussagen
steht. Wird sie alsbald ein Gesetz zur Absenkung der Mehrwertsteuer für Hörbücher in den Bundestag einbringen?
Wird sie auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz auf E-Books und andere
elektronische Informationsmedien angewendet werden kann? Das wäre eine längst überfällige Initiative, denn es ist
schließlich unerheblich, ob Kulturgüter wie Bücher in gedruckter oder digitaler Form gelesen werden. Mit Spannung
werden wir zudem beim Thema Piraterie beobachten, wie die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessert werden soll, deren Geschäftsmodelle auf der Verletzung von Urheberrechten aufbauen.
Weichen werden derzeit beim Thema Freihandel gestellt. Im März steht die nächste Ver­handlungsrunde zwischen
der EU und den USA an. Gegner und Befürworter üben den Schlagabtausch. Ein zentraler Kritikpunkt: Das Primat
der Politik unterwirft sich hier dem der Wirtschaft. Unsere Sicht ist dabei eindeutig: Ein solches Abkommen ist für
bestimmte Industrien ganz sicher auch mit Chancen verbunden, für den europäischen Kulturbereich allerdings gibt
es ausschließlich Risiken. Deshalb war es ein Fehler, das Mandat aus verhandlungsstrategischen Gründen ohne eine
umfassende kulturelle Ausnahme zu erteilen.
Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen. Geheimniskrämerei aber macht misstrauisch und gefährdet die mög­
lichen positiven Teile des Freihandelsabkommens. Die Frage ist: Wer gibt hier eigentlich die Regeln vor? Warum wird
in einem demokratischen Staatenbund ein geplantes Abkommen, das umfangreiche Auswirkungen auf das tägliche
Leben der Verbraucher hat, im Verborgenen verhandelt? In seinem „Ewigen Frieden“ hat Immanuel Kant Ende des
18. Jahrhunderts geschrieben: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht
mit der Publicität verträgt, sind Unrecht.“ Im Koalitionsvertrag heißt es, dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur
und Medien wird in der deutschen Europapolitik Rechnung getragen, insbesondere in der europäischen Rechtsetzung,
bei EU-Beihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Dies muss jetzt auch bei den Verhandlungen
über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und ge­
sichert werden. Und deshalb muss der Deutsche Bundestag sich jetzt einmischen.
Heinrich Riethmüller
Vorsteher des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
Alexander Skipis
Hauptgeschäftsführer des
Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
2
Politikbrief 01/2014
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Freihandelsabkommen TTIP
Bücher und Buchhandel: Kulturgut oder Handelshemmnis?
Die Buchpreisbindung schützt die Buchkultur in ihrer Vielfalt und Qualität als Ganzes.
Wird sie im Rahmen der Freihandelsverhandlungen der Europäischen Union mit den
USA auf Drängen der großen Internetanbieter wie Amazon, Apple oder Google geopfert?
Das wäre das Ende des stationären Buchhandels in Deutschland und Europa und ein
gravierender Verlust für das kulturelle Angebot in Deutschland, da gerade kleine und
mittlere Verlage auf die Vermittlungsleistung des Buchhandels existentiell angewiesen
sind.
In Deutschland gibt es einen breiten parteiübergreifenden Konsens darüber, dass Bücher
ein Kulturgut sind und die flächendeckende Existenz von Buchhandlungen als Kulturvermittler und Bildungsförderer sinnvoll und richtig ist. Nur deshalb wurde die Buchpreisbindung 2002 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, als die EU-Wettbewerbshüter die
bislang auf freiwilliger Basis geregelte Preisbindung zu Fall bringen wollten.
Seit Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes sind Verlage verpflichtet, für die von
ihnen verlegten Bücher, gleichgültig ob gedruckt oder digital, die Ladenpreise festzusetzen. Alle geschäftsmäßig oder gewerblich agierenden Händler müssen beim Verkauf an
Endabnehmer diese gebundenen Ladenpreise einhalten. So ist garantiert, dass ein Buch
oder ein E-Book, je nach Editionsform, überall dasselbe kostet – unabhängig davon, ob
es von einem großen Buchkaufhaus oder in der Fußgängerzone, in einem Internet-Shop
oder in einer Buchhandlung auf dem Land angeboten wird. Dadurch schützt das Gesetz
kleinere Geschäfte vor einem ruinösen Preiswettbewerb und trägt maßgeblich dazu bei,
Titelvielfalt, Qualität und unser dicht geknüpftes und gut funktionierendes Buchhandelsnetz in Deutschland zu erhalten.
Vorbildlich flächendeckendes Buchhandelsnetz in Deutschland
Die Zahlen
• 6.000 Buchhandlungen und Filialen
flächendeckend in Deutschland
• 80.000 Erstauflagen in Deutschland
• Belletristik Durchschnittspreise
• Deutschland: 20,55 US-Dollar (15,48 Euro)
• USA: 27,67 Dollar
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Bundesweit gibt es rund 6.000 stationäre Buchhandlungen und Filialen – von der Kleinstadtbuchhandlung bis zum Buchkaufhaus, von der literarischen Buchhandlung bis zum
hochspezialisierten Fachsortiment. Daneben gibt es den Fachbuchhandel, die Antiquariate, Versandbuchhandlungen und Bahnhofsbuchhandlungen. Im Durchschnitt ist in
Deutschland, selbst in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern, mindestens eine
Buchhandlung zu finden. Leser wählen in jeder dieser Sortimentsbuchhandlungen aus
einer enormen Anzahl und Art von Titeln. Vom leicht verkäuflichen Bestseller über Lyrik
bis hin zu wissenschaftlichen und bisweilen sehr speziellen Fachbüchern in kleinster
Auflage sind weit über eine Million Titel in Deutschland lieferbar. Jährlich gibt es rund
80.000 Erstauflagen. Die durchschnittlichen Preise sind dabei für den Verbraucher deutlich niedriger als in Ländern ohne Buchpreisbindung.
Nicht weniger als diese weltweit vorbildliche Vielfalt und Qualität des deutschen Buch­
marktes stehen auf dem Spiel, seitdem die Europäische Union im Rahmen des trans­
atlantischen Handels- und Investitionsabkommens über außertarifäre Handelshemmnisse
mit den USA verhandelt. Denn es ist im Interesse großer Internetkonzerne wie Google,
Amazon und Apple, Regeln wie die Preisbindung außer Kraft zu setzen. Ihre Motive sind
rein wirtschaftlicher Natur und wider jeglicher Vielfalt, die für die deutsche und europä­
ische Kultur charakteristisch ist.
Politikbrief 01/2014
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Freihandelsabkommen TTIP
Buchhandelssterben im Business-Plan?
Wie sehen die Geschäftsmodelle dieser Unternehmen aus? Die digitale Wirtschaft
nutzt Inhalte lediglich zum Verkauf von Smartphones, iPads oder E-Readern, sie formt
Systeme und Vermarktungswege, um den Kunden an diese Technik und damit auch
an den Vertriebsweg zu binden. Der (kulturelle) Inhalt ist Mittel zum Zweck. Andere
haben ihn hergestellt, darin investiert. Das Buchhandelssterben ist Bestandteil dieses
„Business-Plans“: je weniger Buchhandlungen, umso stärker sind Leser auf OnlineHändler angewiesen. Ohne Buchpreisbindung geht das noch einmal schneller. Es liegt
also auf der Hand, dass die Buchpreisbindung für die amerikanische Internetwirtschaft
ein außertarifäres Handelshemmnis ist.
Der Blick in die USA sollte uns warnen. Er zeigt, wie der deutsche Buchmarkt ohne
Preis­bindung aussehen wird. Dort hat sich der Gesamtvertrieb von Büchern bereits
sichtbar auf die großen Online-Anbieter verlagert. Ein stationäres Buchhandelsnetz
­existiert nicht mehr. Darüber hinaus dominieren Mainstream-Bestseller, die zudem
deutlich teurer sind als in Deutschland. So kostet ein belletristisches Buch hierzulande
im Schnitt 15,48 Euro (20,55 US-Dollar) in den USA durchschnittlich 27,67 Dollar.
Fällt die Preisbindung dem Freihandel zum Opfer, wird der Kunde der Dumme sein:
Nachdem mit einer Phase der Dumpingpreise für Bestseller die globalen Internetan­
bieter den stationären Buchhandel eliminiert haben, werden auch in Deutschland die
Preise deutlich anziehen.
Kulturelle Ausnahme ohne Geheimniskrämerei!
Deshalb hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels schon vor der Mandatserteilung eine umfassende kulturelle Ausnahme gefordert, wie sie bisher bei allen Freihandelsabkommen üblich war. Aus strategischen Überlegungen hat sich die Bundesregierung in der vorherigen Legislaturperiode anders entschieden und ein uneingeschränktes
Mandat erteilt.
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien in der deutschen Europapolitik Rechnung
getragen werden muss und dies insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, bei EUBeihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten gelte. Dies müsse auch
bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA
durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und gesichert werden.
Bislang ist davon nichts zu merken. Wie auch! Verhandelt wird unter Ausschluss der
Öffentlichkeit. Das Parlament bleibt außen vor. Niemand erfährt, welche Punkte bislang
konkret verhandelt wurden, geschweige denn, welche Personen für die Bundesregierung
am Verhandlungstisch sitzen.
Die Forderungen
• Umfassende kulturelle Ausnahme bei
Freihandelsverhandlungen
• Transparente Verhandlungen
• Bundestag soll sich jetzt einmischen
Diese Geheimniskrämerei ist schädlich für das gesamte Projekt, sie muss aufhören. Wir
wollen wissen, welche Kulturthemen bei den Verhandlungen auf der Agenda stehen, welche
Ausnahmeregelungen die Bundesregierung vorgesehen hat und wer diese verhandelt.
Der Deutsche Bundestag sollte sich jetzt einmischen und nicht warten, bis es nur noch
um die Verabschiedung eines Gesamtpakets geht, bei dem die Kultur kaum die wichtigste
Rolle spielen wird.
Politikbrief 01/2014
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Koalitionsvertrag
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books –
Brüssel braucht ein Signal
Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz
in Zukunft auch für Hörbücher gelten soll und sie auf europäischer Ebene darauf hinwirken wird, dass dieser künftig auch auf E-Books, E-Paper und andere elektronische
Informationsmedien Anwendung finden kann. Wenn es die Bundesregierung mit der
Koalitionsaussage ernst meint, ist jetzt ein eindeutiges Signal an die EU-Mitgliedsstaaten
und die Europäische Kommission dringend erforderlich.
Bücher sind Kulturgut, sie sind der Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der
Gesellschaft. Dabei ist es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form
gelesen oder ob es gehört wird. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gibt es keinen
Grund. Und obwohl E-Books im Schnitt 20 Prozent günstiger angeboten werden als
gedruckte Bücher, kommt davon beim Verbraucher zu wenig an. Das verhindert die im
Vergleich zu gedruckten Büchern sehr viel höhere Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Preisentwicklung von E-Books
2010-2012 (Ø)
Euro
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
10,71
8,03
2010
2011
7,72
2012
Rat der Europäischen Union:
7334/09 Presse 57 10. März 2009 (OR. en)
1
Was für die Hörbücher durch einen einstimmigen Beschluss des Rats der europäischen
Wirtschafts- und Finanzminister bereits 2009 europaweit geregelt1 und in Deutschland
nur noch nicht umgesetzt worden ist, muss für die elektronischen Bücher erst noch in
Brüssel vorangetrieben werden. Denn dafür bedarf es einer Änderung der EU-Mehr­wertsteuerrichtlinie (2006/112/EG vom 28.11.2006 (MwSt-Syst-RL)), an der die EUKommission kontinuierlich arbeitet und dabei auch prüft, ob und wie elektronische
Bücher in den Anhang der steuerermäßigten Güter und Dienstleistungen aufgenommen
werden können. Eine Änderung dieses Katalogs haben bisherige Bundesregierungen
jedoch stets abgelehnt.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat sich dazu bereits eindeutig positioniert.
Entscheidend ist aber, dass der Bundesfinanzminister diese Position in Brüssel ebenfalls
offensiv vertritt. Bereits 2015 soll EU-weit das Bestimmungslandprinzip gelten, wonach
sich die Höhe des Mehrwertsteuersatzes auch beim Geschäft mit Privatkunden nicht
mehr nach dem Sitz der liefernden Firma, sondern nach dem Sitz des Käufers richtet.
Deshalb wäre jetzt der richtige Zeitpunkt für eine deutsche Initiative in Brüssel.
Politikbrief 01/2014
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Koalitionsvertrag
Verschleiert, lukrativ und kaum zu fassen:
die nächste Generation illegaler Geschäftsmodelle im Netz
Mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internetkriminalität und Urheberrechtsver­
letzungen, bessere technische und personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden sowie
Professionalisierung bei der internationalen Ermittlungszusammenarbeit sind für eine
effiziente strafrechtliche Verfolgung geschäftsmäßiger Internetkriminalität notwendig. Wir
begrüßen deshalb die Vereinbarung der Koalitionäre, die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen zu verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der
Verletzung von Urheberrechten aufbaut und das Haftungsprivileg, das solche Dienstanbieter als sogenannte Hostprovider genießen, entsprechend einzuschränken.
Der noch junge E-Book-Markt war von Beginn an durch die illegale Verwertung bedroht.
Mittlerweile ist die Verletzung von Urheberrechten an E-Books und Hörbüchern zu einem
Betätigungsfeld organisierter Gruppen und damit zugleich zu einem Massenphänomen
geworden. So laufen aktuell 41 Strafverfahren gegen Internetverkäufer, die immer wieder
und in sehr großem Umfang E-Books auf Speichermedien oder über Download-Links verkaufen. Die Kontaktaufnahme läuft dabei immer über Anzeigen und Inserate der Verkäufer
auf Online-Marktplätzen, wie etwa Ebay-Kleinanzeigen. Daneben werden laufend neue,
immer professionellere Websites online gestellt, auf denen deutschsprachige Verlagserzeugnisse urheberrechtswidrig angeboten werden. Dort werden Werbe- oder Endkundeneinnahmen in Millionenhöhe erzielt.
Der Börsenverein geht seit Jahren intensiv gegen die illegale Verwertung vor. So konnten
wir beispielsweise durch die Stilllegung der Website library.nu / Gigapedia (450.000 illegale
E-Books) oder die Unterstützung von Musterprozessen gegen Rapidshare wichtige Erfolge
bei der zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte unserer Mitgliedsverlage erreichen. Der
finanzielle und bürokratische Aufwand dafür war jedoch sehr hoch. Er lässt sich nur für die
dringendsten Fälle realisieren.
Verschleierte Identität
Inzwischen gibt es neue, ausgefeilte Spielarten der gewerblich betriebenen Online-Piraterie.
Die jüngsten Betreibergruppen eines Großteils der illegalen E-Book-Angebote nutzen alle
Möglichkeiten des Internets, die eigene Identität, die benutzte Infrastruktur sowie die
Standorte der Server zu verdunkeln. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen (GVU) waren Ende 2012 48 solcher illegalen Download-Portale
online. Deren Betreiber haben insgesamt annähernd 300.000 elektronische Verweise auf
Dateien online gestellt, eine Datei enthielt dabei bis zu mehrere Tausend E-Books. Die Zahl
der auf diese Weise unlizenziert öffentlich zugänglich gemachten E-Books deutscher Verlage liegt damit in Millionenhöhe. Die Zahl der Nutzer kann noch höher liegen, denn diese
E-Books können beliebig häufig von beliebig vielen Nutzern heruntergeladen werden.
Der Befund 2012/2013
• 48 illegale Download-Portale
• 300.000 elektronische Verweise
• Eine Datei: mehrere Tausend E-Books
Quelle: GVU
Ein Beispiel für eine solche Plattform war im letzten Jahr www.boox.to. Nach eigenen
Angaben verzeichnete diese Website beispielsweise im April 2013 eine Million E-BookDownloads. Demgegenüber wurden laut GfK im Jahr 2012 nur insgesamt 13,2 Millionen
E-Books durch Verlage verkauft. Zunächst finanzierte www.boox.to sein unlizenziertes
­Bücherangebot durch Spenden in Form von Online-Gutscheinen, beispielsweise von
­Amazon. Ab Oktober 2013 stellten die Betreiber dann auf ein Abosystem um: Die Verlagserzeugnisse waren nur noch solchen Nutzern zugänglich, die eine Mindestgebühr von
10 Euro für drei Monate, als „Spende“ deklariert, bezahlten.
Politikbrief 01/2014
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Koalitionsvertrag
Lukratives Geschäftsmodell für professionelle Internetkriminelle
Wegen interner Streitigkeiten ist dieses illegale Online-Bücherangebot mittlerweile abgeschaltet, Ende 2013 wurden jedoch einige Parallelprojekte von gewerbsmäßig orientierten
Betreibergruppen aufgesetzt, die aktuell erreichbar sind. Bei dieser neueren Form gewerbsmäßiger Online-Piraterie wird nicht mit externen Online-Speicherdiensten (Filehostern) zusammengearbeitet, sondern diese Anbieter haben eigene Serverstrukturen, auf die
sie die Dateien hochladen. Nach GVU-Erkenntnissen umfasste das unlizenzierte Angebot
eines dieser Anbieter zum vergangenen Jahreswechsel etwa 22.000 E-Books und ungefähr
9.000 Hörbücher. Die Betreiber der Website nennen ihre Nutzer „Kunden“, denen sie
folgerichtig auch Gebühren für die illegal angebotenen Bücher abnehmen. Diese liegen pro
Titel deutlich unter einem Euro. So kostet beispielsweise die Biografie „Goethe: Kunstwerk
des Lebens“ von Rüdiger Safranski aktuell als E-Book 11 Cent, die größere Hörbuch-Datei,
die auch mehr Speicherplatz benötigt und somit höhere Betriebskosten bedeutet, wird für
45 Cent angeboten. Fachbücher – etwa über Programmiersprachen – kosten um die 20
Cent. Bezahlen können die Nutzer mit den elektronischen Zahlungsmitteln Bitcoins oder
Paysafecards. Zur weiteren Anonymisierung dieser Nutzer wird das so genannte TORNetzwerk eingesetzt – ein Anonymisierungsdienst, dessen Entwicklung maßgeblich vom
US-Verteidigungsministerium mitfinanziert wurde. Aber auch die Daten der Domaininhaber werden über Anonymisierungsdienste verschleiert, die konkreten, weltweit verteilten
Standorte des Servernetzwerks mittels sogenannter Proxy-Server unsichtbar gemacht.
Studie zur Digitalen
Contentnutzung 2013
• 91 % der Verbraucher haben Verständnis
dafür, dass die Buchverlage versuchen, ihre
Rechte zum Schutz ihrer Produkte im Internet
durchzusetzen.
• Im Internet fällt es dem Verbraucher eher
schwer zu unterscheiden, ob es sich um ein
legales oder um ein illegales E-Book-Angebot
handelt. Nur 39 % der Verbraucher sagen, dass
es ihnen leicht falle zu unterscheiden.
Erschwerte strafrechtliche Verfolgung
Gegen solche gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzer ist ein zivilrechtliches Vorgehen
nicht möglich. Die strafrechtliche Verfolgung wird aktuell erheblich erschwert durch die
herrschende justizbehördliche „Kleinstaaterei“, zu wenige Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internetkriminalität und Urheberrechtsverletzungen, unzureichende technische
und personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden sowie Defizite bei der internationalen Ermittlungszusammenarbeit. Weitreichende Privilegien für Internetdienstanbieter
jeder Art und damit auch für solche, die zur geschäftsmäßigen Internetkriminalität zu
rechnen sind, erleichtern diesen Tätern auf der anderen Seite ihr Geschäft. Dies führt zu
erheblichen Schutzlücken und rechtlichen Verfahren, die Jahre andauern. In derselben Zeit
verdienen die professionellen Urheberrechtsverletzer viel Geld mit gestohlener Literatur,
während die Urheber und Rechteinhaber dieser Werke leer ausgehen.
Politikbrief 01/2014
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Im Blickpunkt
Open Access in Baden-Württemberg:
Autorenrecht soll Autorenpflicht werden
Qualität, Auffindbarkeit, Zitierfähigkeit, Archivierung müssen der Maßstab auch für Open
Access-Publikationen sein. Deshalb sollte die Politik sich auf den „goldenen Weg“ machen
und eine qualitätssichernde Open Access-Strategie entwickeln, bei der die professionelle
Erstveröffentlichung im Vordergrund steht. Hierbei finden sie die Verlage an ihrer Seite,
die bereits entsprechende Modelle anbieten. Der sogenannte „grüne Weg“ über Zweitveröffentlichungen ist ein Weg in die Sackgasse. Er soll beispielsweise mit Regelungen
etabliert werden, wie das Land Baden-Württemberg sie jetzt über einen Gesetzesentwurf
zur Änderung des Landeshochschulgesetzes einbringt. Das schadet der Wissenschaft und
der professionellen Publikationslandschaft insgesamt.
Im Februar hat das Land Baden-Württemberg diesen Gesetzentwurf zur Änderung des
Landeshochschulgesetzes in das Landesparlament eingebracht. Ziel ist es unter anderem,
wissenschaftliche Bedienstete der Hochschulen mithilfe von Hochschulsatzungen zu
verpflichten, das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung für wissenschaftliche
Beiträge nach einer Frist von einem Jahr nach Erstveröffentlichung wahrzunehmen. Diese
Beiträge müssen im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden und in einer periodisch,
mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung veröffentlicht worden sein.
Embargofristen
Die vielfach geforderten Embargofristen sind
nicht nur zu kurz, sondern auch zu starr, um
dem tatsächlichen Nutzungsverhalten von
Wissenschaftlern der unterschiedlichen Fachrichtungen gerecht zu werden.
Für die Mehrzahl der Zeitschriftenbeiträge wird
erst nach drei Jahren oder später die Hälfte der
überhaupt stattfindenden (Download-)Nutzungen
erreicht. Nur bei 3 Prozent der Zeitschriften
aller Fachrichtungen wird diese Zahl nach zwölf
Monaten oder weniger erreicht.1
1
ttp://www.publishers.org/_attachments/docs/
h
journalusagehalflife.pdf
2
ttp://www.vhw-baden-wuerttemberg.de/
h
DOCS/vhw-bw-Stellungn_LHG_2014.pdf
3
ttp://www.boersenverein.de/sixcms/
h
media.php/976/Stellungnahme_3.HRAG_
BaWu_20131128.pdf
http://www.boersenverein.de/de/portal/Presse
mitteilungen/158417?presse_id=719052
Knebel für wissenschaftliche Autoren
Was der Bundesgesetzgeber gegen Ende der letzten Legislaturperiode noch als ausdrückliches Recht für wissenschaftliche Autoren mit § 38 Abs. 4 UrhG auf den Weg gebracht
hat, soll in Baden-Württemberg nun zum Knebel für wissenschaftliche Autoren werden.
Zur Erinnerung: Ein wesentliches Argument der Befürworter des Rechts auf Zweitveröffentlichung war die angeblich schlechte Verhandlungsposition der Autoren gegenüber den
Verlagen. Augenhöhe sollte hergestellt werden.
Diese Augenhöhe verlieren die Wissenschaftler nun gänzlich gegenüber ihren Dienstherren: Durch entsprechende Änderungen der Hochschulsatzungen soll das wissenschaftliche
Personal jetzt zur Zweitveröffentlichung verpflichtet werden. Dabei kann die Hochschule
auch festlegen, dass dies in hochschuleigenen Repositorien zu geschehen hat.
Dies verstößt gegen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Wissenschaftsfreiheit. Zudem verletzt eine solche Regelung das Grundrecht auf geistiges Eigentum (Art. 14
Grundgesetz), da sie den Wissenschaftlern in Baden-Württemberg die Möglichkeit nimmt,
Verlagen oder anderen Verwertungspartnern zeitlich unbeschränkte, ausschließliche
Online-Nutzungsrechte an ihren Beiträgen zu übertragen. Darüber hinaus verletzt die
Regelung durch die vorgesehenen entschädigungslosen Zweitverwertungen von Zeitschriftenartikeln den Schutzbereich der Grundrechte aus Art. 14, 12, die die Leistungen von
Verlagen erfassen.
Aus Sicht des Börsenvereins ist der Regelungsvorschlag rundum verfassungswidrig und
sollte ersatzlos gestrichen werden. Ähnlich lautende Kritik äußerten u.a. der Deutsche
Hochschulverband, der Verband Hochschule und Wissenschaft Baden-Württemberg e.V.
und die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in ihren Stellungnahmen.2, 3
Nachhaltige Politik ist das nicht. Denn dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, dass es
den Ländern keineswegs um die Förderung nachhaltiger Open Access-Publikationen geht,
sondern um Einsparpotentiale bei den Mittelzuweisungen für Hochschulen und Bibliotheken.
Politikbrief 01/2014
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Der deutsche Buchmarkt
Stabiler Markt: das Kultur- und Wirtschaftsgut Buch
Der deutsche Buchmarkt nach
Vertriebswegen
Deutschland verfügt über einen der stabilsten und größten Buchmärkte der Welt. Er ist
weltweit strukturell und in Qualität und Vielfalt des Angebots vorbildlich. Garant dafür ist,
neben den Leistungen der Marktteilnehmer, die Preisbindung für Bücher, die es ermöglicht, dass Bücher überall zum gleichen Preis erhältlich sind – auf dem Land ebenso wie in
der Stadt oder im Netz.
1,7 % (B)
9,7 % (C)
2,6 % (D)
48,3 % (A)
19,4 % (E)
9,7 % (F)
1,8 % (G)
Umsatz 2012: 9.520 Mio. EUR
Der Umsatz mit Büchern ist in den vergangenen zehn Jahren insgesamt gestiegen und er­reichte 2012 ein Volumen von rund 9,5 Milliarden Euro. 3.000 Verlage produzieren ein vielfältiges Angebot an Titeln – rund 90.000 Neuerscheinungen gibt es jährlich. Ein weit verzweigtes Buchhandelsnetz mit rund 6.000 Verkaufsstellen garantiert eine flächendeckende
Versorgung mit Büchern, die in der Regel innerhalb von 24 Stunden geliefert werden können.
Herstellung und Vertrieb von Büchern ändern sich, das E-Book gewinnt Jahr für Jahr an
Bedeutung. Im Vergleich zu den USA ist der Marktanteil der E-Books allerdings immer
noch klein – gerade einmal 3 bis 4 Prozent des reinen Publikumsmarktes (ohne Fachbücher und Lehrmittel) werden mit E-Books erwirtschaftet. Die Menschen in Deutschland
bevorzugen derzeit mit großer Mehrheit immer noch gedruckte Bücher.
Starkes Jahr für den stationären Buchhandel
ASortimentsbuchhandel
(ohne E-Commerce): 4.598 Mio. EUR
B Warenhäuser: 159 Mio. EUR
C Internetbuchhandel: 1.567 Mio. EUR
D Versandbuchhandel: 249 Mio. EUR
E Verlage direkt: 1.848 Mio. EUR
F Sonstige Verkaufsstellen: 927 Mio. EUR
G Buchgemeinschaften: 173 Mio. EUR
Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 2013
Umsatzentwicklung im Sortimentsbuchhandel 2004-2013 (Barumsatz)
2
1
0
-1
-2
Rund die Hälfte des Buchhandelsumsatzes wird im Handel vor Ort gemacht. Dieser Anteil
ging in den letzten Jahren zurück, parallel stieg der Umsatz des Online-Handels mit Büchern. Im vergangenen Jahr kehrten sich die Vorzeichen um: Erstmals setzten die Kunden
wieder verstärkt auf den Buchhandel vor Ort und weniger auf die Online-Bestellung. Die
Buchhandlungen schnitten besser ab als der gesamte Publikumsmarkt (stationärer Buchhandel, E-Commerce und Warenhäuser), der auf Vorjahresniveau blieb. Erste vorläufige
Buchmarktzahlen für 2013 zeigen eine Umsatzsteigerung beim stationären Sortiment von
0,9 Prozent, gleichzeitig zeichnet sich ein Umsatzrückgang im Online-Handel ab.
Nachdem die Buchhandelslandschaft lange Zeit von Konzentration geprägt war, konsolidiert sich der Markt seit einigen Jahren. Der Trend geht hin zu weniger Großflächen und
weniger Buchverkaufsflächen. Viele Buchhändler entwickeln neue Ladenkonzepte und
Vertriebsstrategien, um sich gegenüber der wachsenden Marktmacht der Online-Händler
zu positionieren. Über 80 Prozent der Händler verfügen inzwischen über eine Internetpräsenz und einen eigenen Online-Shop. Der stationäre Buchhandel entwickelt sich damit
zum Vorbild für den deutschen Einzelhandel, denn bis heute ist dem Buchhandel als einziger Branche im Einzelhandel eine gut funktionierende Multi-Channel-Strategie gelungen.
Das Zahlenwerk zum deutschen Buchmarkt
-3
Quelle: Branchen-Monitor BUCH, Media Control®
GfK INTERNATIONAL GmbH
2013
2011
2012
2010
2009
2007
2008
2005
2006
2004
-4
Jedes Jahr erscheint das Zahlenkompendium „Buch und Buchhandel in Zahlen“. Darin
finden sich die zentralen Wirtschaftszahlen zu Umsatz, Vertriebswegen, Titelproduk­tion,
Lizenzen oder Preisentwicklung. Das Zahlenwerk wird vom Börsenverein des Deutschen
Buchhandels herausgegeben. Die neue Ausgabe mit Zahlen für das vergangene Jahr
erscheint im August 2014.
Politikbrief 01/2014
10
Der deutsche Buchmarkt
Ausbildung 2014: Offensive im Buchhandel
Das Berufsfeld Buchhandel ist spannend wie nie. Die Ansprüche der Kunden ändern sich.
Der Wandel der Buchbranche und die vielfältigen neuen Vertriebswege und Buchformate
erfordern neue Kompetenzen der Buchhändlerinnen und Buchhändler in Bezug auf Medien,
Literatur, Marketing, Technik und Online-Kommunikation. Diese Chancen will die Buch­branche in Deutschland mit einer Ausbildungsoffensive nutzen.
Die Buchbranche bildet auf dem mediacampus frankfurt selbst aus. Parallel dazu gibt es
das auf den gesamten Einzelhandel zugeschnittene Berufsschulangebot vor Ort. Wir
brauchen aber eine hochqualitative Ausbildung, um den Herausforderungen der Zukunft
begegnen zu können. Deshalb unser Appell an die Kultusministerkonferenz: Wir müssen
flächendeckend darauf achten, dass, auch bei zurückgehenden Ausbildungszahlen, die
Qualität der Ausbildung erhalten bleibt.
Junge Menschen – fortschrittliche Kompetenzen
Ausbildung der Nachwuchsbuchhändler und -buchhändlerinnen hat nicht nur gesellschaftliche Relevanz, sondern eine zentrale Bedeutung für die Weiterentwicklung des Buchhandels: Junge Menschen bringen frische Ideen und fortschrittliche Kompetenzen mit in den
Betrieb, sie begegnen der Digitalisierung und dem hybriden Kaufverhalten der Kunden
selbstverständlich und intuitiv. Darauf ist der Buchhandel angewiesen.
„Der Nachwuchs ist in unserer Branche unglaublich wichtig. Die Branche verändert sich rasant.
Um mit den Veränderungen Schritt zu halten,
benötigen wir viele kreative Köpfe und neue
­Ideen.“: Jana Zawadzki (Mayersche Buchhandlung, Herne) und Lisa Marie Keil (Osiandersche
Buchhandlung, Tübingen) wurden 2013 auf den
Buchtagen Berlin zu Nachwuchssprecherinnen
der Buchbranche gewählt.
Foto: Wüstenhagen
Nur wer heute auf den Nachwuchs setzt, kann morgen im Markt bestehen. Doch in vielen
Bereichen sind die Ausbildungszahlen rückläufig oder stagnieren. Der Buchhandel zeigt
ein differenziertes Bild: Nach Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
sind 2013 für den Beruf des Buchhändlers 441 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen
worden, im Vorjahr waren es 456. Allerdings haben zusätzlich 40 Azubildende eine
Aus­bildung zum Einzelhandelskaufmann /-frau mit Schwerpunkt Buch aufgenommen.
Ihre Ausbildung als Medienkaufmann /-frau Digital und Print haben 783 Auszubildende
angetreten (2012: 882). Dieser stagnierenden, teilweise rückläufigen Entwicklung will
die Buchbranche aktiv begegnen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die
Landesverbände und der mediacampus frankfurt starten deshalb 2014 eine Ausbildungsoffensive im Buchhandel.
Motivation der Ausbilder, Informationen, Plattformen und Öffentlichkeitsarbeit sind die
Säulen der Initiative, mit der in der ersten Jahreshälfte für das Ausbilden geworben und
für den Ausbildungsberuf Buchhändler begeistert werden soll. Auch auf der Leipziger
Buchmesse 2014 wird diese Offensive sichtbar. Gezielt werden dort Recruiting-Tage
organisiert.
Politikbrief 01/2014
11
Kultur
Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2014
Eine der bedeutendsten deutschen kulturellen Auszeichnungen ist der Friedenspreis des
Deutschen Buchhandels, der jährlich zum Abschluss der Frankfurter Buchmesse in der
Frankfurter Paulskirche verliehen wird. Mit dem Friedenspreis würdigt der Börsenverein
seit 1950 Persönlichkeiten, die mit ihrer literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeit als Friedensstifter wirken. Als Neuanfang wollte der Börsenverein nach dem
Zweiten Weltkrieg durch diese Auszeichnung auch eine politische Haltung dokumentieren.
Dadurch wurde der Friedenspreis gleich von Beginn an im In- und Ausland viel beachtet
und als Symbol des Ausgleichs und der Versöhnung gesehen. Bis heute spiegelt er den
Werte­bezug und Wertewandel der Gesellschaft wider.
Statut der Stiftung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
Im Statut der Stiftung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels heißt es: „Die Stiftung
dient dem Frieden, der Menschlichkeit und der Verständigung der Völker. Dies geschieht
durch die Verleihung des Friedenspreises an eine Persönlichkeit, die in hervorragendem
Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und
Kunst zur Verwirklichung des Friedensgedankens beigetragen hat. Der Preisträger wird
ohne Unterschied der Nation, der Rasse und des Bekenntnisses gewählt. Der Preis wird in
der Regel jährlich verliehen, er kann auch posthum vergeben werden.“
Seit 1970 hat die Öffentlichkeit großen Einfluss auf die Preisvergabe: Der Stiftungsrat
besteht seit dieser Zeit in der Mehrzahl aus Persönlichkeiten, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Jeder Bürger kann einen Kandidaten oder eine Kandidatin für den Preis
vorschlagen. Jährlich beteiligen sich mehrere hundert Bürger an der Suche.
Für die aktuelle Preisträgerin Swetlana Alexijewitsch (Foto), die seit 2012 wieder in ihrem
Heimatland Weiß­r ussland lebt, hat der Friedenspreis auch eine Schutzfunktion. Das Preisgeld
will sie dazu verwenden, russische Ausgaben
ihres Buchs über Tschernobyl in einer Region in
Weißrussland zu verteilen, wo ein neues Atomkraftwerk gebaut werden soll.
© Margarita Kabakova
Kontakt
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Martin Schult
Schiffbauerdamm 5
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2800 783-44
E-Mail: [email protected]
www.friedenspreis-des-deutschen-buchhandels.de
Politikbrief 01/2014
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Kultur
Für Bildung und den kulturpolitischen Dialog: Frankfurter
Buchmesse gestaltet weltweites Netzwerk mit Wirkung
Plattform für den politischen Dialog und kulturelles Großereignis, wichtigster internationaler Handelsplatz für Inhalte und Treffpunkt der ITK- und Kreativbranchen – die Frankfurter Buchmesse macht jedes Jahr die Mainmetropole Frankfurt für fünf Tage zum Zentrum
der internationalen Medienwelt. Die Organisation hinter der Frankfurter Buchmesse ist die
Ausstellungs- und Messe GmbH (AuM). Sie ist eine Tochtergesellschaft des Börsenvereins
des Deutschen Buchhandels. Ihr kulturpolitischer Auftrag: Als Außenhandelsorganisation
des deutschen Buchhandels repräsentiert sie die deutsche Buchbranche weltweit und
fördert den internationalen Kulturaustausch und die freie Verbreitung des Wortes.
Nach Auftritten Deutschlands als Ehrengast in Rio de Janeiro, Helsinki, Bukarest und
St. Petersburg im Jahr 2013 stehen in diesem Jahr Messeauftritte der Frankfurter Buchmesse auf rund 20 Veranstaltungen an. Ganz oben auf der Liste platziert sind dabei im
Frühjahr die London Book Fair und die Bologna Children’s Book Fair, Messen, bei denen
der Lizenzhandel und Rechteverkauf im Mittelpunkt stehen. In Abgrenzung zu diesen
Handelsmessen ermöglicht das Auswärtige Amt der Frankfurter Buchmesse durch seine
Unterstützung, Messen mit stark publikumsorientiertem Charakter, z. B. in Kairo, Buenos
Aires oder Istanbul, zu besuchen. Hier stehen Kultur und Bildung im Vordergrund.
Kommunikationsplattformen für Deutschland: Gemeinschaftsstände im
Ausland
© Frankfurter Buchmesse
Deutsche Gemeinschaftsstände bringen nicht nur das „Frankfurt-Feeling“ in alle Welt und
unterstützen das Auslandsmarketing der Verlage, sie sind vor allem Kommunikationsplattformen für Deutschland. Weil weniger Menschen Deutsch lernen und lesen, geht es nicht
nur darum, deutsche Bücher, Autoren und Übersetzungen zu präsentieren. Ziel ist, durch
vielfältige Beziehungen ein Netzwerk der Sympathie für Deutschland, deutsche Themen
und Autoren zu knüpfen – Beziehungen mit dem erwachsenen und dem jungen Publikum
und natürlich mit den Fachleuten der ausländischen Buchbranchen. Neben Buchausstellungen und bilateralen Autorengesprächen stehen Fachvorträge deutscher Verleger und
Branchenvertreter genauso auf dem Jahresprogramm wie Fortbildungsveranstaltungen für
Verleger, z. B. in der arabischen Welt.
Schon seit einigen Jahren ist China das wichtigste Abnehmerland für deutsche Übersetzungsrechte, vor allem bei Kinderbüchern. Über 20 deutsche Verlage reisen deshalb auch
Jahr für Jahr zur Pekinger Buchmesse auf den deutschen Stand, der vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird, um Beziehungen anzuknüpfen und zu pflegen. Peking
ist nicht nur Standort für eines der „German Book Offices“ der Frankfurter Buchmesse
– weitere solche Büros existieren in New Delhi, New York und Moskau – es ist auch
Schauplatz der Konferenz „StoryDrive Asia“, bei der innovative Erzählformen sowie medienübergreifende Geschäftsmodelle mit führenden asiatischen Verlags- und Medienhäusern diskutiert werden. Global wichtig ist das Thema Bildung und die Art wie Bildung und
Ausbildung medial aufbereitet wird. Das greift seit einigen Jahren die Konferenz „Contec
Brasil“ auf, die ab Februar durch mehrere brasilianische Städte tourt.
www.buchmesse.de/dgs
www.storydriveasia.com
www.contec-brasil.com
Politikbrief 01/2014
Wichtige Termine & Kontakt
Wichtige Termine
13. bis 16. März 2014
Leipziger Buchmesse
23. April 2014
Welttag des Buches
4. bis 6. Juni 2014
Buchtage Berlin
5. Juni 2014
Bekanntgabe Friedenspreisträger 2014
2. Juli 2014
Finale Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels, Berlin
6. Oktober 2014
Preisverleihung Deutscher Buchpreis, Frankfurt am Main
8. bis 12. Oktober 2014
Frankfurter Buchmesse
12. Oktober 2014
Preisverleihung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, Frankfurt am Main
Impressum
Kontakt
Herausgeber:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Braubachstraße 16
60311 Frankfurt am Main
www.boersenverein.de
Birgit Reuß, Leiterin Berliner Büro
Schiffbauerdamm 5
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2800 783-45
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich:
Claudia Paul
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Dr. Adil-Dominik Al-Jubouri, Susanne Barwick,
Bärbel Becker, Thomas Koch, Claudia Paul,
Birgit Reuß, Alessa Schulz, Alexander Vieß
Stand:
März 2014
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