TTIP, Koalitionsvertrag, Open Access: Der neue Politikbrief
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TTIP, Koalitionsvertrag, Open Access: Der neue Politikbrief
Politikbrief 01/2014 Information für Entscheider in Politik, Medien und Wirtschaft Editorial2 Freihandelsabkommen TTIP Bücher und Buchhandel: Kulturgut oder Handelshemmnis? 3 Koalitionsvertrag Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books – Brüssel braucht ein Signal 5 Verschleiert, lukrativ und kaum zu fassen: die nächste Generation illegaler Geschäftsmodelle im Netz 6 Im Blickpunkt Open Access in Baden-Württemberg: Autorenrecht soll Autorenpflicht werden 8 Der deutsche Buchmarkt Stabiler Markt: das Kultur- und Wirtschaftsgut Buch 9 Das Zahlenwerk zum deutschen Buchmarkt 9 Ausbildung 2014: Offensive im Buchhandel 10 Kultur Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2014 11 Für Bildung und den kulturpolitischen Dialog: Frankfurter Buchmesse gestaltet weltweites Netzwerk mit Wirkung 12 Wichtige Termine / Kontakt / Impressum 13 Politikbrief 01/2014 Editorial Eine neue Legislaturperiode hat begonnen. Die Koalition hat sich viel vorgenommen und dabei eine Reihe von konkreten Zielen für Kultur und Medien vereinbart – sei es die Absicherung der Preisbindung auch für E-Books, der verminderte Mehrwertsteuersatz für Hörbücher und E-Books oder die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen. Das hat uns gefreut. Jetzt wird sich aber schon in diesem Jahr zeigen, wie die große Koalition zu ihren Aussagen steht. Wird sie alsbald ein Gesetz zur Absenkung der Mehrwertsteuer für Hörbücher in den Bundestag einbringen? Wird sie auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz auf E-Books und andere elektronische Informationsmedien angewendet werden kann? Das wäre eine längst überfällige Initiative, denn es ist schließlich unerheblich, ob Kulturgüter wie Bücher in gedruckter oder digitaler Form gelesen werden. Mit Spannung werden wir zudem beim Thema Piraterie beobachten, wie die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessert werden soll, deren Geschäftsmodelle auf der Verletzung von Urheberrechten aufbauen. Weichen werden derzeit beim Thema Freihandel gestellt. Im März steht die nächste Verhandlungsrunde zwischen der EU und den USA an. Gegner und Befürworter üben den Schlagabtausch. Ein zentraler Kritikpunkt: Das Primat der Politik unterwirft sich hier dem der Wirtschaft. Unsere Sicht ist dabei eindeutig: Ein solches Abkommen ist für bestimmte Industrien ganz sicher auch mit Chancen verbunden, für den europäischen Kulturbereich allerdings gibt es ausschließlich Risiken. Deshalb war es ein Fehler, das Mandat aus verhandlungsstrategischen Gründen ohne eine umfassende kulturelle Ausnahme zu erteilen. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen. Geheimniskrämerei aber macht misstrauisch und gefährdet die mög lichen positiven Teile des Freihandelsabkommens. Die Frage ist: Wer gibt hier eigentlich die Regeln vor? Warum wird in einem demokratischen Staatenbund ein geplantes Abkommen, das umfangreiche Auswirkungen auf das tägliche Leben der Verbraucher hat, im Verborgenen verhandelt? In seinem „Ewigen Frieden“ hat Immanuel Kant Ende des 18. Jahrhunderts geschrieben: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publicität verträgt, sind Unrecht.“ Im Koalitionsvertrag heißt es, dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien wird in der deutschen Europapolitik Rechnung getragen, insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, bei EU-Beihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Dies muss jetzt auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und ge sichert werden. Und deshalb muss der Deutsche Bundestag sich jetzt einmischen. Heinrich Riethmüller Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Alexander Skipis Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels 2 Politikbrief 01/2014 3 Freihandelsabkommen TTIP Bücher und Buchhandel: Kulturgut oder Handelshemmnis? Die Buchpreisbindung schützt die Buchkultur in ihrer Vielfalt und Qualität als Ganzes. Wird sie im Rahmen der Freihandelsverhandlungen der Europäischen Union mit den USA auf Drängen der großen Internetanbieter wie Amazon, Apple oder Google geopfert? Das wäre das Ende des stationären Buchhandels in Deutschland und Europa und ein gravierender Verlust für das kulturelle Angebot in Deutschland, da gerade kleine und mittlere Verlage auf die Vermittlungsleistung des Buchhandels existentiell angewiesen sind. In Deutschland gibt es einen breiten parteiübergreifenden Konsens darüber, dass Bücher ein Kulturgut sind und die flächendeckende Existenz von Buchhandlungen als Kulturvermittler und Bildungsförderer sinnvoll und richtig ist. Nur deshalb wurde die Buchpreisbindung 2002 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, als die EU-Wettbewerbshüter die bislang auf freiwilliger Basis geregelte Preisbindung zu Fall bringen wollten. Seit Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes sind Verlage verpflichtet, für die von ihnen verlegten Bücher, gleichgültig ob gedruckt oder digital, die Ladenpreise festzusetzen. Alle geschäftsmäßig oder gewerblich agierenden Händler müssen beim Verkauf an Endabnehmer diese gebundenen Ladenpreise einhalten. So ist garantiert, dass ein Buch oder ein E-Book, je nach Editionsform, überall dasselbe kostet – unabhängig davon, ob es von einem großen Buchkaufhaus oder in der Fußgängerzone, in einem Internet-Shop oder in einer Buchhandlung auf dem Land angeboten wird. Dadurch schützt das Gesetz kleinere Geschäfte vor einem ruinösen Preiswettbewerb und trägt maßgeblich dazu bei, Titelvielfalt, Qualität und unser dicht geknüpftes und gut funktionierendes Buchhandelsnetz in Deutschland zu erhalten. Vorbildlich flächendeckendes Buchhandelsnetz in Deutschland Die Zahlen • 6.000 Buchhandlungen und Filialen flächendeckend in Deutschland • 80.000 Erstauflagen in Deutschland • Belletristik Durchschnittspreise • Deutschland: 20,55 US-Dollar (15,48 Euro) • USA: 27,67 Dollar Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels Bundesweit gibt es rund 6.000 stationäre Buchhandlungen und Filialen – von der Kleinstadtbuchhandlung bis zum Buchkaufhaus, von der literarischen Buchhandlung bis zum hochspezialisierten Fachsortiment. Daneben gibt es den Fachbuchhandel, die Antiquariate, Versandbuchhandlungen und Bahnhofsbuchhandlungen. Im Durchschnitt ist in Deutschland, selbst in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern, mindestens eine Buchhandlung zu finden. Leser wählen in jeder dieser Sortimentsbuchhandlungen aus einer enormen Anzahl und Art von Titeln. Vom leicht verkäuflichen Bestseller über Lyrik bis hin zu wissenschaftlichen und bisweilen sehr speziellen Fachbüchern in kleinster Auflage sind weit über eine Million Titel in Deutschland lieferbar. Jährlich gibt es rund 80.000 Erstauflagen. Die durchschnittlichen Preise sind dabei für den Verbraucher deutlich niedriger als in Ländern ohne Buchpreisbindung. Nicht weniger als diese weltweit vorbildliche Vielfalt und Qualität des deutschen Buch marktes stehen auf dem Spiel, seitdem die Europäische Union im Rahmen des trans atlantischen Handels- und Investitionsabkommens über außertarifäre Handelshemmnisse mit den USA verhandelt. Denn es ist im Interesse großer Internetkonzerne wie Google, Amazon und Apple, Regeln wie die Preisbindung außer Kraft zu setzen. Ihre Motive sind rein wirtschaftlicher Natur und wider jeglicher Vielfalt, die für die deutsche und europä ische Kultur charakteristisch ist. Politikbrief 01/2014 4 Freihandelsabkommen TTIP Buchhandelssterben im Business-Plan? Wie sehen die Geschäftsmodelle dieser Unternehmen aus? Die digitale Wirtschaft nutzt Inhalte lediglich zum Verkauf von Smartphones, iPads oder E-Readern, sie formt Systeme und Vermarktungswege, um den Kunden an diese Technik und damit auch an den Vertriebsweg zu binden. Der (kulturelle) Inhalt ist Mittel zum Zweck. Andere haben ihn hergestellt, darin investiert. Das Buchhandelssterben ist Bestandteil dieses „Business-Plans“: je weniger Buchhandlungen, umso stärker sind Leser auf OnlineHändler angewiesen. Ohne Buchpreisbindung geht das noch einmal schneller. Es liegt also auf der Hand, dass die Buchpreisbindung für die amerikanische Internetwirtschaft ein außertarifäres Handelshemmnis ist. Der Blick in die USA sollte uns warnen. Er zeigt, wie der deutsche Buchmarkt ohne Preisbindung aussehen wird. Dort hat sich der Gesamtvertrieb von Büchern bereits sichtbar auf die großen Online-Anbieter verlagert. Ein stationäres Buchhandelsnetz existiert nicht mehr. Darüber hinaus dominieren Mainstream-Bestseller, die zudem deutlich teurer sind als in Deutschland. So kostet ein belletristisches Buch hierzulande im Schnitt 15,48 Euro (20,55 US-Dollar) in den USA durchschnittlich 27,67 Dollar. Fällt die Preisbindung dem Freihandel zum Opfer, wird der Kunde der Dumme sein: Nachdem mit einer Phase der Dumpingpreise für Bestseller die globalen Internetan bieter den stationären Buchhandel eliminiert haben, werden auch in Deutschland die Preise deutlich anziehen. Kulturelle Ausnahme ohne Geheimniskrämerei! Deshalb hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels schon vor der Mandatserteilung eine umfassende kulturelle Ausnahme gefordert, wie sie bisher bei allen Freihandelsabkommen üblich war. Aus strategischen Überlegungen hat sich die Bundesregierung in der vorherigen Legislaturperiode anders entschieden und ein uneingeschränktes Mandat erteilt. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien in der deutschen Europapolitik Rechnung getragen werden muss und dies insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, bei EUBeihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten gelte. Dies müsse auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und gesichert werden. Bislang ist davon nichts zu merken. Wie auch! Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Parlament bleibt außen vor. Niemand erfährt, welche Punkte bislang konkret verhandelt wurden, geschweige denn, welche Personen für die Bundesregierung am Verhandlungstisch sitzen. Die Forderungen • Umfassende kulturelle Ausnahme bei Freihandelsverhandlungen • Transparente Verhandlungen • Bundestag soll sich jetzt einmischen Diese Geheimniskrämerei ist schädlich für das gesamte Projekt, sie muss aufhören. Wir wollen wissen, welche Kulturthemen bei den Verhandlungen auf der Agenda stehen, welche Ausnahmeregelungen die Bundesregierung vorgesehen hat und wer diese verhandelt. Der Deutsche Bundestag sollte sich jetzt einmischen und nicht warten, bis es nur noch um die Verabschiedung eines Gesamtpakets geht, bei dem die Kultur kaum die wichtigste Rolle spielen wird. Politikbrief 01/2014 5 Koalitionsvertrag Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books – Brüssel braucht ein Signal Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz in Zukunft auch für Hörbücher gelten soll und sie auf europäischer Ebene darauf hinwirken wird, dass dieser künftig auch auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien Anwendung finden kann. Wenn es die Bundesregierung mit der Koalitionsaussage ernst meint, ist jetzt ein eindeutiges Signal an die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission dringend erforderlich. Bücher sind Kulturgut, sie sind der Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der Gesellschaft. Dabei ist es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen oder ob es gehört wird. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gibt es keinen Grund. Und obwohl E-Books im Schnitt 20 Prozent günstiger angeboten werden als gedruckte Bücher, kommt davon beim Verbraucher zu wenig an. Das verhindert die im Vergleich zu gedruckten Büchern sehr viel höhere Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Preisentwicklung von E-Books 2010-2012 (Ø) Euro 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 10,71 8,03 2010 2011 7,72 2012 Rat der Europäischen Union: 7334/09 Presse 57 10. März 2009 (OR. en) 1 Was für die Hörbücher durch einen einstimmigen Beschluss des Rats der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister bereits 2009 europaweit geregelt1 und in Deutschland nur noch nicht umgesetzt worden ist, muss für die elektronischen Bücher erst noch in Brüssel vorangetrieben werden. Denn dafür bedarf es einer Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG vom 28.11.2006 (MwSt-Syst-RL)), an der die EUKommission kontinuierlich arbeitet und dabei auch prüft, ob und wie elektronische Bücher in den Anhang der steuerermäßigten Güter und Dienstleistungen aufgenommen werden können. Eine Änderung dieses Katalogs haben bisherige Bundesregierungen jedoch stets abgelehnt. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat sich dazu bereits eindeutig positioniert. Entscheidend ist aber, dass der Bundesfinanzminister diese Position in Brüssel ebenfalls offensiv vertritt. Bereits 2015 soll EU-weit das Bestimmungslandprinzip gelten, wonach sich die Höhe des Mehrwertsteuersatzes auch beim Geschäft mit Privatkunden nicht mehr nach dem Sitz der liefernden Firma, sondern nach dem Sitz des Käufers richtet. Deshalb wäre jetzt der richtige Zeitpunkt für eine deutsche Initiative in Brüssel. Politikbrief 01/2014 6 Koalitionsvertrag Verschleiert, lukrativ und kaum zu fassen: die nächste Generation illegaler Geschäftsmodelle im Netz Mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internetkriminalität und Urheberrechtsver letzungen, bessere technische und personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden sowie Professionalisierung bei der internationalen Ermittlungszusammenarbeit sind für eine effiziente strafrechtliche Verfolgung geschäftsmäßiger Internetkriminalität notwendig. Wir begrüßen deshalb die Vereinbarung der Koalitionäre, die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen zu verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut und das Haftungsprivileg, das solche Dienstanbieter als sogenannte Hostprovider genießen, entsprechend einzuschränken. Der noch junge E-Book-Markt war von Beginn an durch die illegale Verwertung bedroht. Mittlerweile ist die Verletzung von Urheberrechten an E-Books und Hörbüchern zu einem Betätigungsfeld organisierter Gruppen und damit zugleich zu einem Massenphänomen geworden. So laufen aktuell 41 Strafverfahren gegen Internetverkäufer, die immer wieder und in sehr großem Umfang E-Books auf Speichermedien oder über Download-Links verkaufen. Die Kontaktaufnahme läuft dabei immer über Anzeigen und Inserate der Verkäufer auf Online-Marktplätzen, wie etwa Ebay-Kleinanzeigen. Daneben werden laufend neue, immer professionellere Websites online gestellt, auf denen deutschsprachige Verlagserzeugnisse urheberrechtswidrig angeboten werden. Dort werden Werbe- oder Endkundeneinnahmen in Millionenhöhe erzielt. Der Börsenverein geht seit Jahren intensiv gegen die illegale Verwertung vor. So konnten wir beispielsweise durch die Stilllegung der Website library.nu / Gigapedia (450.000 illegale E-Books) oder die Unterstützung von Musterprozessen gegen Rapidshare wichtige Erfolge bei der zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte unserer Mitgliedsverlage erreichen. Der finanzielle und bürokratische Aufwand dafür war jedoch sehr hoch. Er lässt sich nur für die dringendsten Fälle realisieren. Verschleierte Identität Inzwischen gibt es neue, ausgefeilte Spielarten der gewerblich betriebenen Online-Piraterie. Die jüngsten Betreibergruppen eines Großteils der illegalen E-Book-Angebote nutzen alle Möglichkeiten des Internets, die eigene Identität, die benutzte Infrastruktur sowie die Standorte der Server zu verdunkeln. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) waren Ende 2012 48 solcher illegalen Download-Portale online. Deren Betreiber haben insgesamt annähernd 300.000 elektronische Verweise auf Dateien online gestellt, eine Datei enthielt dabei bis zu mehrere Tausend E-Books. Die Zahl der auf diese Weise unlizenziert öffentlich zugänglich gemachten E-Books deutscher Verlage liegt damit in Millionenhöhe. Die Zahl der Nutzer kann noch höher liegen, denn diese E-Books können beliebig häufig von beliebig vielen Nutzern heruntergeladen werden. Der Befund 2012/2013 • 48 illegale Download-Portale • 300.000 elektronische Verweise • Eine Datei: mehrere Tausend E-Books Quelle: GVU Ein Beispiel für eine solche Plattform war im letzten Jahr www.boox.to. Nach eigenen Angaben verzeichnete diese Website beispielsweise im April 2013 eine Million E-BookDownloads. Demgegenüber wurden laut GfK im Jahr 2012 nur insgesamt 13,2 Millionen E-Books durch Verlage verkauft. Zunächst finanzierte www.boox.to sein unlizenziertes Bücherangebot durch Spenden in Form von Online-Gutscheinen, beispielsweise von Amazon. Ab Oktober 2013 stellten die Betreiber dann auf ein Abosystem um: Die Verlagserzeugnisse waren nur noch solchen Nutzern zugänglich, die eine Mindestgebühr von 10 Euro für drei Monate, als „Spende“ deklariert, bezahlten. Politikbrief 01/2014 7 Koalitionsvertrag Lukratives Geschäftsmodell für professionelle Internetkriminelle Wegen interner Streitigkeiten ist dieses illegale Online-Bücherangebot mittlerweile abgeschaltet, Ende 2013 wurden jedoch einige Parallelprojekte von gewerbsmäßig orientierten Betreibergruppen aufgesetzt, die aktuell erreichbar sind. Bei dieser neueren Form gewerbsmäßiger Online-Piraterie wird nicht mit externen Online-Speicherdiensten (Filehostern) zusammengearbeitet, sondern diese Anbieter haben eigene Serverstrukturen, auf die sie die Dateien hochladen. Nach GVU-Erkenntnissen umfasste das unlizenzierte Angebot eines dieser Anbieter zum vergangenen Jahreswechsel etwa 22.000 E-Books und ungefähr 9.000 Hörbücher. Die Betreiber der Website nennen ihre Nutzer „Kunden“, denen sie folgerichtig auch Gebühren für die illegal angebotenen Bücher abnehmen. Diese liegen pro Titel deutlich unter einem Euro. So kostet beispielsweise die Biografie „Goethe: Kunstwerk des Lebens“ von Rüdiger Safranski aktuell als E-Book 11 Cent, die größere Hörbuch-Datei, die auch mehr Speicherplatz benötigt und somit höhere Betriebskosten bedeutet, wird für 45 Cent angeboten. Fachbücher – etwa über Programmiersprachen – kosten um die 20 Cent. Bezahlen können die Nutzer mit den elektronischen Zahlungsmitteln Bitcoins oder Paysafecards. Zur weiteren Anonymisierung dieser Nutzer wird das so genannte TORNetzwerk eingesetzt – ein Anonymisierungsdienst, dessen Entwicklung maßgeblich vom US-Verteidigungsministerium mitfinanziert wurde. Aber auch die Daten der Domaininhaber werden über Anonymisierungsdienste verschleiert, die konkreten, weltweit verteilten Standorte des Servernetzwerks mittels sogenannter Proxy-Server unsichtbar gemacht. Studie zur Digitalen Contentnutzung 2013 • 91 % der Verbraucher haben Verständnis dafür, dass die Buchverlage versuchen, ihre Rechte zum Schutz ihrer Produkte im Internet durchzusetzen. • Im Internet fällt es dem Verbraucher eher schwer zu unterscheiden, ob es sich um ein legales oder um ein illegales E-Book-Angebot handelt. Nur 39 % der Verbraucher sagen, dass es ihnen leicht falle zu unterscheiden. Erschwerte strafrechtliche Verfolgung Gegen solche gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzer ist ein zivilrechtliches Vorgehen nicht möglich. Die strafrechtliche Verfolgung wird aktuell erheblich erschwert durch die herrschende justizbehördliche „Kleinstaaterei“, zu wenige Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Internetkriminalität und Urheberrechtsverletzungen, unzureichende technische und personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden sowie Defizite bei der internationalen Ermittlungszusammenarbeit. Weitreichende Privilegien für Internetdienstanbieter jeder Art und damit auch für solche, die zur geschäftsmäßigen Internetkriminalität zu rechnen sind, erleichtern diesen Tätern auf der anderen Seite ihr Geschäft. Dies führt zu erheblichen Schutzlücken und rechtlichen Verfahren, die Jahre andauern. In derselben Zeit verdienen die professionellen Urheberrechtsverletzer viel Geld mit gestohlener Literatur, während die Urheber und Rechteinhaber dieser Werke leer ausgehen. Politikbrief 01/2014 8 Im Blickpunkt Open Access in Baden-Württemberg: Autorenrecht soll Autorenpflicht werden Qualität, Auffindbarkeit, Zitierfähigkeit, Archivierung müssen der Maßstab auch für Open Access-Publikationen sein. Deshalb sollte die Politik sich auf den „goldenen Weg“ machen und eine qualitätssichernde Open Access-Strategie entwickeln, bei der die professionelle Erstveröffentlichung im Vordergrund steht. Hierbei finden sie die Verlage an ihrer Seite, die bereits entsprechende Modelle anbieten. Der sogenannte „grüne Weg“ über Zweitveröffentlichungen ist ein Weg in die Sackgasse. Er soll beispielsweise mit Regelungen etabliert werden, wie das Land Baden-Württemberg sie jetzt über einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes einbringt. Das schadet der Wissenschaft und der professionellen Publikationslandschaft insgesamt. Im Februar hat das Land Baden-Württemberg diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes in das Landesparlament eingebracht. Ziel ist es unter anderem, wissenschaftliche Bedienstete der Hochschulen mithilfe von Hochschulsatzungen zu verpflichten, das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung für wissenschaftliche Beiträge nach einer Frist von einem Jahr nach Erstveröffentlichung wahrzunehmen. Diese Beiträge müssen im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden und in einer periodisch, mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung veröffentlicht worden sein. Embargofristen Die vielfach geforderten Embargofristen sind nicht nur zu kurz, sondern auch zu starr, um dem tatsächlichen Nutzungsverhalten von Wissenschaftlern der unterschiedlichen Fachrichtungen gerecht zu werden. Für die Mehrzahl der Zeitschriftenbeiträge wird erst nach drei Jahren oder später die Hälfte der überhaupt stattfindenden (Download-)Nutzungen erreicht. Nur bei 3 Prozent der Zeitschriften aller Fachrichtungen wird diese Zahl nach zwölf Monaten oder weniger erreicht.1 1 ttp://www.publishers.org/_attachments/docs/ h journalusagehalflife.pdf 2 ttp://www.vhw-baden-wuerttemberg.de/ h DOCS/vhw-bw-Stellungn_LHG_2014.pdf 3 ttp://www.boersenverein.de/sixcms/ h media.php/976/Stellungnahme_3.HRAG_ BaWu_20131128.pdf http://www.boersenverein.de/de/portal/Presse mitteilungen/158417?presse_id=719052 Knebel für wissenschaftliche Autoren Was der Bundesgesetzgeber gegen Ende der letzten Legislaturperiode noch als ausdrückliches Recht für wissenschaftliche Autoren mit § 38 Abs. 4 UrhG auf den Weg gebracht hat, soll in Baden-Württemberg nun zum Knebel für wissenschaftliche Autoren werden. Zur Erinnerung: Ein wesentliches Argument der Befürworter des Rechts auf Zweitveröffentlichung war die angeblich schlechte Verhandlungsposition der Autoren gegenüber den Verlagen. Augenhöhe sollte hergestellt werden. Diese Augenhöhe verlieren die Wissenschaftler nun gänzlich gegenüber ihren Dienstherren: Durch entsprechende Änderungen der Hochschulsatzungen soll das wissenschaftliche Personal jetzt zur Zweitveröffentlichung verpflichtet werden. Dabei kann die Hochschule auch festlegen, dass dies in hochschuleigenen Repositorien zu geschehen hat. Dies verstößt gegen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Wissenschaftsfreiheit. Zudem verletzt eine solche Regelung das Grundrecht auf geistiges Eigentum (Art. 14 Grundgesetz), da sie den Wissenschaftlern in Baden-Württemberg die Möglichkeit nimmt, Verlagen oder anderen Verwertungspartnern zeitlich unbeschränkte, ausschließliche Online-Nutzungsrechte an ihren Beiträgen zu übertragen. Darüber hinaus verletzt die Regelung durch die vorgesehenen entschädigungslosen Zweitverwertungen von Zeitschriftenartikeln den Schutzbereich der Grundrechte aus Art. 14, 12, die die Leistungen von Verlagen erfassen. Aus Sicht des Börsenvereins ist der Regelungsvorschlag rundum verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden. Ähnlich lautende Kritik äußerten u.a. der Deutsche Hochschulverband, der Verband Hochschule und Wissenschaft Baden-Württemberg e.V. und die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in ihren Stellungnahmen.2, 3 Nachhaltige Politik ist das nicht. Denn dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, dass es den Ländern keineswegs um die Förderung nachhaltiger Open Access-Publikationen geht, sondern um Einsparpotentiale bei den Mittelzuweisungen für Hochschulen und Bibliotheken. Politikbrief 01/2014 9 Der deutsche Buchmarkt Stabiler Markt: das Kultur- und Wirtschaftsgut Buch Der deutsche Buchmarkt nach Vertriebswegen Deutschland verfügt über einen der stabilsten und größten Buchmärkte der Welt. Er ist weltweit strukturell und in Qualität und Vielfalt des Angebots vorbildlich. Garant dafür ist, neben den Leistungen der Marktteilnehmer, die Preisbindung für Bücher, die es ermöglicht, dass Bücher überall zum gleichen Preis erhältlich sind – auf dem Land ebenso wie in der Stadt oder im Netz. 1,7 % (B) 9,7 % (C) 2,6 % (D) 48,3 % (A) 19,4 % (E) 9,7 % (F) 1,8 % (G) Umsatz 2012: 9.520 Mio. EUR Der Umsatz mit Büchern ist in den vergangenen zehn Jahren insgesamt gestiegen und erreichte 2012 ein Volumen von rund 9,5 Milliarden Euro. 3.000 Verlage produzieren ein vielfältiges Angebot an Titeln – rund 90.000 Neuerscheinungen gibt es jährlich. Ein weit verzweigtes Buchhandelsnetz mit rund 6.000 Verkaufsstellen garantiert eine flächendeckende Versorgung mit Büchern, die in der Regel innerhalb von 24 Stunden geliefert werden können. Herstellung und Vertrieb von Büchern ändern sich, das E-Book gewinnt Jahr für Jahr an Bedeutung. Im Vergleich zu den USA ist der Marktanteil der E-Books allerdings immer noch klein – gerade einmal 3 bis 4 Prozent des reinen Publikumsmarktes (ohne Fachbücher und Lehrmittel) werden mit E-Books erwirtschaftet. Die Menschen in Deutschland bevorzugen derzeit mit großer Mehrheit immer noch gedruckte Bücher. Starkes Jahr für den stationären Buchhandel ASortimentsbuchhandel (ohne E-Commerce): 4.598 Mio. EUR B Warenhäuser: 159 Mio. EUR C Internetbuchhandel: 1.567 Mio. EUR D Versandbuchhandel: 249 Mio. EUR E Verlage direkt: 1.848 Mio. EUR F Sonstige Verkaufsstellen: 927 Mio. EUR G Buchgemeinschaften: 173 Mio. EUR Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 2013 Umsatzentwicklung im Sortimentsbuchhandel 2004-2013 (Barumsatz) 2 1 0 -1 -2 Rund die Hälfte des Buchhandelsumsatzes wird im Handel vor Ort gemacht. Dieser Anteil ging in den letzten Jahren zurück, parallel stieg der Umsatz des Online-Handels mit Büchern. Im vergangenen Jahr kehrten sich die Vorzeichen um: Erstmals setzten die Kunden wieder verstärkt auf den Buchhandel vor Ort und weniger auf die Online-Bestellung. Die Buchhandlungen schnitten besser ab als der gesamte Publikumsmarkt (stationärer Buchhandel, E-Commerce und Warenhäuser), der auf Vorjahresniveau blieb. Erste vorläufige Buchmarktzahlen für 2013 zeigen eine Umsatzsteigerung beim stationären Sortiment von 0,9 Prozent, gleichzeitig zeichnet sich ein Umsatzrückgang im Online-Handel ab. Nachdem die Buchhandelslandschaft lange Zeit von Konzentration geprägt war, konsolidiert sich der Markt seit einigen Jahren. Der Trend geht hin zu weniger Großflächen und weniger Buchverkaufsflächen. Viele Buchhändler entwickeln neue Ladenkonzepte und Vertriebsstrategien, um sich gegenüber der wachsenden Marktmacht der Online-Händler zu positionieren. Über 80 Prozent der Händler verfügen inzwischen über eine Internetpräsenz und einen eigenen Online-Shop. Der stationäre Buchhandel entwickelt sich damit zum Vorbild für den deutschen Einzelhandel, denn bis heute ist dem Buchhandel als einziger Branche im Einzelhandel eine gut funktionierende Multi-Channel-Strategie gelungen. Das Zahlenwerk zum deutschen Buchmarkt -3 Quelle: Branchen-Monitor BUCH, Media Control® GfK INTERNATIONAL GmbH 2013 2011 2012 2010 2009 2007 2008 2005 2006 2004 -4 Jedes Jahr erscheint das Zahlenkompendium „Buch und Buchhandel in Zahlen“. Darin finden sich die zentralen Wirtschaftszahlen zu Umsatz, Vertriebswegen, Titelproduktion, Lizenzen oder Preisentwicklung. Das Zahlenwerk wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels herausgegeben. Die neue Ausgabe mit Zahlen für das vergangene Jahr erscheint im August 2014. Politikbrief 01/2014 10 Der deutsche Buchmarkt Ausbildung 2014: Offensive im Buchhandel Das Berufsfeld Buchhandel ist spannend wie nie. Die Ansprüche der Kunden ändern sich. Der Wandel der Buchbranche und die vielfältigen neuen Vertriebswege und Buchformate erfordern neue Kompetenzen der Buchhändlerinnen und Buchhändler in Bezug auf Medien, Literatur, Marketing, Technik und Online-Kommunikation. Diese Chancen will die Buchbranche in Deutschland mit einer Ausbildungsoffensive nutzen. Die Buchbranche bildet auf dem mediacampus frankfurt selbst aus. Parallel dazu gibt es das auf den gesamten Einzelhandel zugeschnittene Berufsschulangebot vor Ort. Wir brauchen aber eine hochqualitative Ausbildung, um den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können. Deshalb unser Appell an die Kultusministerkonferenz: Wir müssen flächendeckend darauf achten, dass, auch bei zurückgehenden Ausbildungszahlen, die Qualität der Ausbildung erhalten bleibt. Junge Menschen – fortschrittliche Kompetenzen Ausbildung der Nachwuchsbuchhändler und -buchhändlerinnen hat nicht nur gesellschaftliche Relevanz, sondern eine zentrale Bedeutung für die Weiterentwicklung des Buchhandels: Junge Menschen bringen frische Ideen und fortschrittliche Kompetenzen mit in den Betrieb, sie begegnen der Digitalisierung und dem hybriden Kaufverhalten der Kunden selbstverständlich und intuitiv. Darauf ist der Buchhandel angewiesen. „Der Nachwuchs ist in unserer Branche unglaublich wichtig. Die Branche verändert sich rasant. Um mit den Veränderungen Schritt zu halten, benötigen wir viele kreative Köpfe und neue Ideen.“: Jana Zawadzki (Mayersche Buchhandlung, Herne) und Lisa Marie Keil (Osiandersche Buchhandlung, Tübingen) wurden 2013 auf den Buchtagen Berlin zu Nachwuchssprecherinnen der Buchbranche gewählt. Foto: Wüstenhagen Nur wer heute auf den Nachwuchs setzt, kann morgen im Markt bestehen. Doch in vielen Bereichen sind die Ausbildungszahlen rückläufig oder stagnieren. Der Buchhandel zeigt ein differenziertes Bild: Nach Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sind 2013 für den Beruf des Buchhändlers 441 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden, im Vorjahr waren es 456. Allerdings haben zusätzlich 40 Azubildende eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann /-frau mit Schwerpunkt Buch aufgenommen. Ihre Ausbildung als Medienkaufmann /-frau Digital und Print haben 783 Auszubildende angetreten (2012: 882). Dieser stagnierenden, teilweise rückläufigen Entwicklung will die Buchbranche aktiv begegnen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Landesverbände und der mediacampus frankfurt starten deshalb 2014 eine Ausbildungsoffensive im Buchhandel. Motivation der Ausbilder, Informationen, Plattformen und Öffentlichkeitsarbeit sind die Säulen der Initiative, mit der in der ersten Jahreshälfte für das Ausbilden geworben und für den Ausbildungsberuf Buchhändler begeistert werden soll. Auch auf der Leipziger Buchmesse 2014 wird diese Offensive sichtbar. Gezielt werden dort Recruiting-Tage organisiert. Politikbrief 01/2014 11 Kultur Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2014 Eine der bedeutendsten deutschen kulturellen Auszeichnungen ist der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, der jährlich zum Abschluss der Frankfurter Buchmesse in der Frankfurter Paulskirche verliehen wird. Mit dem Friedenspreis würdigt der Börsenverein seit 1950 Persönlichkeiten, die mit ihrer literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeit als Friedensstifter wirken. Als Neuanfang wollte der Börsenverein nach dem Zweiten Weltkrieg durch diese Auszeichnung auch eine politische Haltung dokumentieren. Dadurch wurde der Friedenspreis gleich von Beginn an im In- und Ausland viel beachtet und als Symbol des Ausgleichs und der Versöhnung gesehen. Bis heute spiegelt er den Wertebezug und Wertewandel der Gesellschaft wider. Statut der Stiftung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels Im Statut der Stiftung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels heißt es: „Die Stiftung dient dem Frieden, der Menschlichkeit und der Verständigung der Völker. Dies geschieht durch die Verleihung des Friedenspreises an eine Persönlichkeit, die in hervorragendem Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst zur Verwirklichung des Friedensgedankens beigetragen hat. Der Preisträger wird ohne Unterschied der Nation, der Rasse und des Bekenntnisses gewählt. Der Preis wird in der Regel jährlich verliehen, er kann auch posthum vergeben werden.“ Seit 1970 hat die Öffentlichkeit großen Einfluss auf die Preisvergabe: Der Stiftungsrat besteht seit dieser Zeit in der Mehrzahl aus Persönlichkeiten, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Jeder Bürger kann einen Kandidaten oder eine Kandidatin für den Preis vorschlagen. Jährlich beteiligen sich mehrere hundert Bürger an der Suche. Für die aktuelle Preisträgerin Swetlana Alexijewitsch (Foto), die seit 2012 wieder in ihrem Heimatland Weißr ussland lebt, hat der Friedenspreis auch eine Schutzfunktion. Das Preisgeld will sie dazu verwenden, russische Ausgaben ihres Buchs über Tschernobyl in einer Region in Weißrussland zu verteilen, wo ein neues Atomkraftwerk gebaut werden soll. © Margarita Kabakova Kontakt Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Martin Schult Schiffbauerdamm 5 10117 Berlin Telefon: +49 30 2800 783-44 E-Mail: [email protected] www.friedenspreis-des-deutschen-buchhandels.de Politikbrief 01/2014 12 Kultur Für Bildung und den kulturpolitischen Dialog: Frankfurter Buchmesse gestaltet weltweites Netzwerk mit Wirkung Plattform für den politischen Dialog und kulturelles Großereignis, wichtigster internationaler Handelsplatz für Inhalte und Treffpunkt der ITK- und Kreativbranchen – die Frankfurter Buchmesse macht jedes Jahr die Mainmetropole Frankfurt für fünf Tage zum Zentrum der internationalen Medienwelt. Die Organisation hinter der Frankfurter Buchmesse ist die Ausstellungs- und Messe GmbH (AuM). Sie ist eine Tochtergesellschaft des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Ihr kulturpolitischer Auftrag: Als Außenhandelsorganisation des deutschen Buchhandels repräsentiert sie die deutsche Buchbranche weltweit und fördert den internationalen Kulturaustausch und die freie Verbreitung des Wortes. Nach Auftritten Deutschlands als Ehrengast in Rio de Janeiro, Helsinki, Bukarest und St. Petersburg im Jahr 2013 stehen in diesem Jahr Messeauftritte der Frankfurter Buchmesse auf rund 20 Veranstaltungen an. Ganz oben auf der Liste platziert sind dabei im Frühjahr die London Book Fair und die Bologna Children’s Book Fair, Messen, bei denen der Lizenzhandel und Rechteverkauf im Mittelpunkt stehen. In Abgrenzung zu diesen Handelsmessen ermöglicht das Auswärtige Amt der Frankfurter Buchmesse durch seine Unterstützung, Messen mit stark publikumsorientiertem Charakter, z. B. in Kairo, Buenos Aires oder Istanbul, zu besuchen. Hier stehen Kultur und Bildung im Vordergrund. Kommunikationsplattformen für Deutschland: Gemeinschaftsstände im Ausland © Frankfurter Buchmesse Deutsche Gemeinschaftsstände bringen nicht nur das „Frankfurt-Feeling“ in alle Welt und unterstützen das Auslandsmarketing der Verlage, sie sind vor allem Kommunikationsplattformen für Deutschland. Weil weniger Menschen Deutsch lernen und lesen, geht es nicht nur darum, deutsche Bücher, Autoren und Übersetzungen zu präsentieren. Ziel ist, durch vielfältige Beziehungen ein Netzwerk der Sympathie für Deutschland, deutsche Themen und Autoren zu knüpfen – Beziehungen mit dem erwachsenen und dem jungen Publikum und natürlich mit den Fachleuten der ausländischen Buchbranchen. Neben Buchausstellungen und bilateralen Autorengesprächen stehen Fachvorträge deutscher Verleger und Branchenvertreter genauso auf dem Jahresprogramm wie Fortbildungsveranstaltungen für Verleger, z. B. in der arabischen Welt. Schon seit einigen Jahren ist China das wichtigste Abnehmerland für deutsche Übersetzungsrechte, vor allem bei Kinderbüchern. Über 20 deutsche Verlage reisen deshalb auch Jahr für Jahr zur Pekinger Buchmesse auf den deutschen Stand, der vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird, um Beziehungen anzuknüpfen und zu pflegen. Peking ist nicht nur Standort für eines der „German Book Offices“ der Frankfurter Buchmesse – weitere solche Büros existieren in New Delhi, New York und Moskau – es ist auch Schauplatz der Konferenz „StoryDrive Asia“, bei der innovative Erzählformen sowie medienübergreifende Geschäftsmodelle mit führenden asiatischen Verlags- und Medienhäusern diskutiert werden. Global wichtig ist das Thema Bildung und die Art wie Bildung und Ausbildung medial aufbereitet wird. Das greift seit einigen Jahren die Konferenz „Contec Brasil“ auf, die ab Februar durch mehrere brasilianische Städte tourt. www.buchmesse.de/dgs www.storydriveasia.com www.contec-brasil.com Politikbrief 01/2014 Wichtige Termine & Kontakt Wichtige Termine 13. bis 16. März 2014 Leipziger Buchmesse 23. April 2014 Welttag des Buches 4. bis 6. Juni 2014 Buchtage Berlin 5. Juni 2014 Bekanntgabe Friedenspreisträger 2014 2. Juli 2014 Finale Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels, Berlin 6. Oktober 2014 Preisverleihung Deutscher Buchpreis, Frankfurt am Main 8. bis 12. Oktober 2014 Frankfurter Buchmesse 12. Oktober 2014 Preisverleihung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, Frankfurt am Main Impressum Kontakt Herausgeber: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Braubachstraße 16 60311 Frankfurt am Main www.boersenverein.de Birgit Reuß, Leiterin Berliner Büro Schiffbauerdamm 5 10117 Berlin Telefon: +49 30 2800 783-45 E-Mail: [email protected] Verantwortlich: Claudia Paul Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiter dieser Ausgabe: Dr. Adil-Dominik Al-Jubouri, Susanne Barwick, Bärbel Becker, Thomas Koch, Claudia Paul, Birgit Reuß, Alessa Schulz, Alexander Vieß Stand: März 2014 13