Tuningpraxis
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Tuningpraxis
Mobilität Tuningpraxis: Prüfzeugnisse, technische Untersuchungen und Eintragung Die Zubehörindustrie liefert zahllose Tuningteile, mit denen Sie Ihr Fahrzeug Ihren persönlichen Wünschen anpassen können. Doch damit beim Tuning-Spaß Sicherheit und Umweltschutz nicht auf der Strecke bleiben, verlangt die Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) bestimmte Nachweise über die Unbedenklichkeit von Tuningmaßnahmen. X Prüfzeugnisse Bei Tuningteilen mit folgenden Prüfzeugnissen können Sie sicher sein, Ihr Fahrzeug nach der Umrüstung und einer eventuell erforderlich technischen Untersuchung sicher und vorschriftsmäßig ist: • Teilegutachten (TGA) • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) • EG- oder ECE-Genehmigung • Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung Prüfzeugnisse enthalten neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und Auflagen. Viele Tuningteile sind nur für bestimmte, im Prüfzeugnis aufgeführte Fahrzeugtypen zugelassen. X Technische Untersuchungen Nach der Montage von Tuningteilen mit TGA ist eine Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich. Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen hierbei, ob die Teile richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“). Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall ist, genügt es, die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss die nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen. Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung erfordern in Regel keine Änderungsabnahme. Es ist empfehlenswert, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren. 1 von 2 Mobilität Tuning-Maßnahmen können sich gegenseitig negativ beeinflussen, z.B. eine Rad-/ Reifenkombination in Verbindung mit einem kleineren Sportlenkrad oder einem Fahrwerk. Achten Sie daher beim Kauf von Tuningteilen, die sich gegenseitig beeinflussen können darauf, dass die Zulässigkeit der Teilekombination in den Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist. Umbauten mit einer Kombination von Tuningteilen, die sich gegenseitig beeinflussen können, aber keine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen haben, erfordern eine Einzelabnahme (Gutachten gemäß § 21 StVZO in Verbindung § 19.2 StVZO) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. X Eintrag in die Fahrzeugpapiere Nach einer Einzelabnahme ist eine unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erforderlich. Hierzu ist das Sachverständigengutachten vorzulegen. Bei Änderungsabnahmen (§ 19.3 StVZO) ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. X Information der Kfz-Versicherung Leistungserhöhungen und andere umfangreiche Tuningmaßnahmen können aus Sicht der Kfz-Versicherung eine Gefahrenerhöhung darstellen. Leistungserhöhungen müssen daher immer der Kfz-Versicherung gemeldet werden, auch wenn das Fahrzeug dadurch nicht eine höhere Leistungsklasse eingestuft wird. Bei extremen Fahrwerksumbauten, wie einer Tieferlegung in Verbindung mit einer besonders breiten Bereifung empfehlen wir, die Kfz-Versicherung zu vorsorglich zu informieren, damit der Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt. TÜV NORD ExpertenTipp: Eine Einzelabnahme kann viel Zeit kosten. Teilweise benötigt der Sachverständige besondere Prüfgeräte oder muss zusätzliche Messungen vornehmen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, bevor Sie tief in die Tuning-Trickkiste und Ihr Portmonee greifen. So sparen Sie Zeit, Nerven und bares Geld. Einen Beratungstermin können Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 80 70 600 oder im Internet über www.tuev-nord.de „Termin an Ihrer TÜV-STATION“ vereinbaren Wir beraten Sie gerne. Ihr TÜV NORD Mobilität Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen Hannover 30.04.2007 2 von 2