Tuningpraxis

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Tuningpraxis
Mobilität
Tuningpraxis:
Prüfzeugnisse, technische Untersuchungen und Eintragung
Die Zubehörindustrie liefert zahllose Tuningteile, mit denen Sie Ihr Fahrzeug Ihren
persönlichen Wünschen anpassen können. Doch damit beim Tuning-Spaß Sicherheit und
Umweltschutz nicht auf der Strecke bleiben, verlangt die Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) bestimmte Nachweise über die Unbedenklichkeit von Tuningmaßnahmen.
X Prüfzeugnisse
Bei Tuningteilen mit folgenden Prüfzeugnissen können Sie sicher sein, Ihr Fahrzeug
nach der Umrüstung und einer eventuell erforderlich technischen Untersuchung sicher
und vorschriftsmäßig ist:
• Teilegutachten (TGA)
• Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
• Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
• EG- oder ECE-Genehmigung
• Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung
Prüfzeugnisse enthalten neben Montagehinweisen auch Beschränkungen und
Auflagen. Viele Tuningteile sind nur für bestimmte, im Prüfzeugnis aufgeführte
Fahrzeugtypen zugelassen.
X Technische Untersuchungen
Nach der Montage von Tuningteilen mit TGA ist eine Änderungsabnahme gemäß
§ 19 Abs. 3 StVZO erforderlich. Amtlich anerkannte Sachverständige oder
Prüfingenieure prüfen hierbei, ob die Teile richtig montiert wurden und die
vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten
Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus
(„Anbaubescheinigung“).
Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie
in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall ist, genügt es, die
ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Ist eine
Änderungsabnahme erforderlich, muss die nächste Fahrt nach dem Einbau des
Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.
Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung erfordern in Regel
keine Änderungsabnahme. Es ist empfehlenswert, die
Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest
aber aufzubewahren.
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Mobilität
Tuning-Maßnahmen können sich gegenseitig negativ beeinflussen, z.B. eine Rad-/
Reifenkombination in Verbindung mit einem kleineren Sportlenkrad oder einem
Fahrwerk. Achten Sie daher beim Kauf von Tuningteilen, die sich gegenseitig
beeinflussen können darauf, dass die Zulässigkeit der Teilekombination in den
Prüfzeugnissen ausdrücklich erwähnt ist.
Umbauten mit einer Kombination von Tuningteilen, die sich gegenseitig
beeinflussen können, aber keine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen
haben, erfordern eine Einzelabnahme (Gutachten gemäß § 21 StVZO in
Verbindung § 19.2 StVZO) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
X Eintrag in die Fahrzeugpapiere
Nach einer Einzelabnahme ist eine unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere durch
die Zulassungsstelle erforderlich. Hierzu ist das Sachverständigengutachten vorzulegen.
Bei Änderungsabnahmen (§ 19.3 StVZO) ist in der Anbaubescheinigung immer der
Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim
nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung
gefordert, genügt es, die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
X Information der Kfz-Versicherung
Leistungserhöhungen und andere umfangreiche Tuningmaßnahmen können aus Sicht der
Kfz-Versicherung eine Gefahrenerhöhung darstellen.
Leistungserhöhungen müssen daher immer der Kfz-Versicherung gemeldet werden, auch
wenn das Fahrzeug dadurch nicht eine höhere Leistungsklasse eingestuft wird.
Bei extremen Fahrwerksumbauten, wie einer Tieferlegung in Verbindung mit einer
besonders breiten Bereifung empfehlen wir, die Kfz-Versicherung zu vorsorglich zu
informieren, damit der Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt.
TÜV NORD ExpertenTipp:
Eine Einzelabnahme kann viel Zeit kosten. Teilweise benötigt der Sachverständige besondere
Prüfgeräte oder muss zusätzliche Messungen vornehmen. Lassen Sie sich von unseren
Experten beraten, bevor Sie tief in die Tuning-Trickkiste und Ihr Portmonee greifen. So sparen
Sie Zeit, Nerven und bares Geld.
Einen Beratungstermin können Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 80 70 600 oder im
Internet über www.tuev-nord.de „Termin an Ihrer TÜV-STATION“ vereinbaren
Wir beraten Sie gerne.
Ihr TÜV NORD Mobilität
Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen
Hannover 30.04.2007
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