Citroën Xsara Picasso
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Citroën Xsara Picasso
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen Citroën Xsara Picasso unter Verwendung von original Citroën-Serienrädern Serienbereifung Bereifung Größe, Last- u. Geschwindigkeitsindex Felgen (1) Radschrauben (1) 1.6i (70 kW) 1.6i (80 kW) 1.8i 16V 1.6 HDI 16V Automatik (66,2 kW) 1.6 HDI 16V (80 kW) 1.6 HDI 16V FAP (80 kW) CHNFVB CHNFVK CHNFUC CH6FZB CH6FZC CHRFNF CH9HXC CH9HYB CH9HZC CHRHYB ab *00 ab *13 ab *00 ab *00 ab *13 ab *00 ab *00 ab *00 + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o Größe Art ET Teilenummer Teilenummer (Art) 6Jx15 St LM LM LM +18 +18 +18 +18 5401 H7 5402 H0 5402 H1 5402 J7 5405 35 od. 5405 66 (K) 5405 61 od. ..65, ..67 (F) 5405 61 od. ..65, ..67 (F) 5405 67 (F) St +18 5401 H7 LM LM LM +18 +18 +18 5402 H0 5402 H1 5402 J7 Typgenehm.Nr. e2*...(2) 185/65 R15 88H 2.0i 16V 2.0 HDI Alternative Winterbereifung 185/65 R15 88Q M+S (S) 6Jx15 5405 35 od. ..66(K) bzw. 5405 61, ..65 od. ..67(F) 5405 61 od. ..65, ..67 (F) 5405 61 od. ..65, ..67 (F) 5405 67 (F) (1) = s. ServicePortal/Techn. Dokumentation/Räder; Orga-Nr. beachten (2) = s. die letzten beiden Stellen der Typgenehmigungs-Nr. in der Zulassungsbescheinigung, ggf. mit Nachtrag NT.. (K) = Kegelbundschrauben (F) = Flachbundschrauben, ggf. mit zusätzlichem Kegelbund KD/Homologation, KD_HB_D_Reifenliste_Xsara-Picasso_09-2007.xls + = eingetragene Serienbereifung mit Stahlfelge ++ = eingetragene Serienbereifung mit LM-Felge o = Umrüstung ohne Änderungsabnahme möglich x = Umrüstung möglich, jedoch Änderungsabnahme erforderlich (S) = feingliedrige Schneeketten an Achse 1 möglich C.1 - Seite 1/2 Stand September 2007 Citroën Xsara Picasso Zulässige Rad-/Reifenkombinationen unter Verwendung von original Citroën-Serienrädern Allgemeines Unsere Reifenliste beinhaltet - alle je nach Ausstattungsniveau an den verschiedenen Citroën-Fahrzeugen serienmäßig ab Werk verbauten Rad-/Reifenkombinationen - alle von der Citroën Deutschland AG sowohl für Sommer- wie auch für Winter-Bereifung freigegebenen Alternativ-Kombinationen unter Verwendung von original Citroën-Serienrädern. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Fahrzeuge ansonsten dem Serienstand entsprechen Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten der Leichtmetallräder aus dem Citroën Zubehör-Programm sind hier nicht enthalten, sondern den entsprechenden Publikationen der Abteilung TZS-Marketing zu entnehmen. Die für die Änderungsabnahmen (s.u.) erforderlichen Teilegutachten liegen der Reifenliste als Anlage bei (s. Verzeichnis ...Xsara Picasso\Teilegutachten). Änderungsabnahme / Begutachtung Die in der Liste mit "x" gekennzeichneten Alternativ-Kombinationen erfordern eine Änderungsabnahme gemäß § 19/3 StVZO zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit der durchgeführten Umbaumaßnahmen. Dazu ist das umgerüstete Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer oder einem Prüfingenieur einer anerkannten Prüforganisation vorzustellen. Diesem sind das entsprechende Teilegutachten und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Nach bestandener Änderungsabnahme wird die ordnungsgemäße Umrüstung des Fahrzeugs durch das Ausstellen eines amtlichen Nachweises bestätigt. Dieser enthält unter anderem eine Beschreibung der durchgeführten Umbaumaßnahmen sowie Angaben über die möglicherweise zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen. Die Eintragung in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist nicht erforderlich. Der Nachweis über die durchgeführte Änderungsabnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen den zuständigen Personen vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn direkt nach der Änderungsabnahme oder zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fahrzeughalters von der örtlichen Zulassungsstelle (unter Vorlage des Nachweises der Änderungsabnahme) ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein vorgenommen wurde Auflagen und Hinweise Die in unserer Reifenliste und in den genannten Teilegutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise zu den betroffenen Umrüstungen sind unbedingt zu beachten. Insbesondere gilt: - Zur Befestigung der Räder am Fahrzeug dürfen nur die vom Fahrzeughersteller entsprechend vorgesehenen Radschrauben verwendet werden. - Der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Liegt diese Angabe für eine verwendete Alternativbereifung nicht vor, ist der erforderliche Mindestluftdruck beim Reifenhersteller zu erfragen - Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden - Die maximale Tragfähigkeit und die zulässige Höchstgeschwindigkeit der zu verwendenden Bereifung müssen mindestens den in den Umrüsttabellen aufgeführten Werten (festgelegt durch die Tragfähigkeitskennzahl und den Geschwindigkeitsindex) entsprechen oder sind den Auflagen und Hinweisen der entsprechenden Teilegutachten zu entnehmen. - Bei der Verwendung von Winterbereifung (Reifen mit M+S-Kennung) darf deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, wenn die für die M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkei 1.) im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist (Aufkleber) und 2.) im Fahrbetrieb nicht überschritten wird. Die CITROËN Deutschland AG empfiehlt dennoch M+S-Reifen zu verwenden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angepasst ist. CITROËN DEUTSCHLAND AG KD/HB/Homologation KD/Homologation, KD_HB_D_Reifenliste_Xsara-Picasso_09-2007.xls C.1 - Seite 2/2 Stand September 2007