Citroën Xsara Picasso

Transcription

Citroën Xsara Picasso
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen
Citroën Xsara Picasso
unter Verwendung von original Citroën-Serienrädern
Serienbereifung
Bereifung
Größe, Last- u.
Geschwindigkeitsindex
Felgen (1)
Radschrauben (1)
1.6i
(70 kW)
1.6i
(80 kW)
1.8i 16V
1.6 HDI
16V
Automatik
(66,2 kW)
1.6 HDI
16V
(80 kW)
1.6 HDI
16V FAP
(80 kW)
CHNFVB
CHNFVK
CHNFUC
CH6FZB
CH6FZC
CHRFNF
CH9HXC
CH9HYB
CH9HZC CHRHYB
ab *00
ab *13
ab *00
ab *00
ab *13
ab *00
ab *00
ab *00
+
++
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Größe
Art
ET
Teilenummer
Teilenummer (Art)
6Jx15
St
LM
LM
LM
+18
+18
+18
+18
5401 H7
5402 H0
5402 H1
5402 J7
5405 35 od. 5405 66 (K)
5405 61 od. ..65, ..67 (F)
5405 61 od. ..65, ..67 (F)
5405 67 (F)
St
+18
5401 H7
LM
LM
LM
+18
+18
+18
5402 H0
5402 H1
5402 J7
Typgenehm.Nr. e2*...(2)
185/65 R15 88H
2.0i 16V
2.0 HDI
Alternative Winterbereifung
185/65 R15 88Q M+S (S)
6Jx15
5405 35 od. ..66(K) bzw.
5405 61, ..65 od. ..67(F)
5405 61 od. ..65, ..67 (F)
5405 61 od. ..65, ..67 (F)
5405 67 (F)
(1) = s. ServicePortal/Techn. Dokumentation/Räder; Orga-Nr. beachten
(2) = s. die letzten beiden Stellen der Typgenehmigungs-Nr. in der
Zulassungsbescheinigung, ggf. mit Nachtrag NT..
(K) = Kegelbundschrauben
(F) = Flachbundschrauben, ggf. mit zusätzlichem Kegelbund
KD/Homologation, KD_HB_D_Reifenliste_Xsara-Picasso_09-2007.xls
+ = eingetragene Serienbereifung mit Stahlfelge
++ = eingetragene Serienbereifung mit LM-Felge
o = Umrüstung ohne Änderungsabnahme möglich
x = Umrüstung möglich, jedoch Änderungsabnahme erforderlich
(S) = feingliedrige Schneeketten an Achse 1 möglich
C.1 - Seite 1/2
Stand September 2007
Citroën Xsara Picasso
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen
unter Verwendung von original Citroën-Serienrädern
Allgemeines
Unsere Reifenliste beinhaltet
- alle je nach Ausstattungsniveau an den verschiedenen Citroën-Fahrzeugen serienmäßig ab Werk verbauten Rad-/Reifenkombinationen
- alle von der Citroën Deutschland AG sowohl für Sommer- wie auch für Winter-Bereifung freigegebenen Alternativ-Kombinationen unter Verwendung von
original Citroën-Serienrädern. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Fahrzeuge ansonsten dem Serienstand entsprechen
Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten der Leichtmetallräder aus dem Citroën Zubehör-Programm sind hier nicht enthalten, sondern den
entsprechenden Publikationen der Abteilung TZS-Marketing zu entnehmen.
Die für die Änderungsabnahmen (s.u.) erforderlichen Teilegutachten liegen der Reifenliste als Anlage bei (s. Verzeichnis ...Xsara Picasso\Teilegutachten).
Änderungsabnahme / Begutachtung
Die in der Liste mit "x" gekennzeichneten Alternativ-Kombinationen erfordern eine Änderungsabnahme gemäß § 19/3 StVZO zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit der durchgeführten Umbaumaßnahmen. Dazu ist das umgerüstete Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer
oder einem Prüfingenieur einer anerkannten Prüforganisation vorzustellen. Diesem sind das entsprechende Teilegutachten und die Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Nach bestandener Änderungsabnahme wird die ordnungsgemäße
Umrüstung des Fahrzeugs durch das Ausstellen eines amtlichen Nachweises bestätigt. Dieser enthält unter anderem eine Beschreibung der durchgeführten
Umbaumaßnahmen sowie Angaben über die möglicherweise zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen. Die Eintragung in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
ist nicht erforderlich. Der Nachweis über die durchgeführte Änderungsabnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen den
zuständigen Personen vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn direkt nach der Änderungsabnahme oder zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fahrzeughalters
von der örtlichen Zulassungsstelle (unter Vorlage des Nachweises der Änderungsabnahme) ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein vorgenommen wurde
Auflagen und Hinweise
Die in unserer Reifenliste und in den genannten Teilegutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise zu den betroffenen Umrüstungen sind unbedingt zu beachten.
Insbesondere gilt:
- Zur Befestigung der Räder am Fahrzeug dürfen nur die vom Fahrzeughersteller entsprechend vorgesehenen Radschrauben verwendet werden.
- Der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Liegt diese Angabe für eine verwendete Alternativbereifung nicht vor, ist der
erforderliche Mindestluftdruck beim Reifenhersteller zu erfragen
- Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden
- Die maximale Tragfähigkeit und die zulässige Höchstgeschwindigkeit der zu verwendenden Bereifung müssen mindestens den in den Umrüsttabellen
aufgeführten Werten (festgelegt durch die Tragfähigkeitskennzahl und den Geschwindigkeitsindex) entsprechen oder sind den Auflagen und Hinweisen der
entsprechenden Teilegutachten zu entnehmen.
- Bei der Verwendung von Winterbereifung (Reifen mit M+S-Kennung) darf deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, wenn die für die M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkei
1.) im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist (Aufkleber) und
2.) im Fahrbetrieb nicht überschritten wird.
Die CITROËN Deutschland AG empfiehlt dennoch M+S-Reifen zu verwenden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeugs angepasst ist.
CITROËN DEUTSCHLAND AG
KD/HB/Homologation
KD/Homologation, KD_HB_D_Reifenliste_Xsara-Picasso_09-2007.xls
C.1 - Seite 2/2
Stand September 2007

Documents pareils