Damenfriseur (berufliche Erstausbildung) - BQ
Transcription
Damenfriseur (berufliche Erstausbildung) - BQ
Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4733 Berufsprofil Damenfriseur (berufliche Erstausbildung) Bezeichnung in Landessprache: Kuaför (Kalfalik) Land: Türkei Gültigkeit: seit 01.01.2008 Bereich der beruflichen Bildung: Berufliche Erstausbildung Landeseigene Berufskennung: Berufsfeldnummer 6; Berufsnummer 13 Quelle: TESK Lernziele und Berufsbild: Der Auszubildende sollte nach Abschluss der Ausbildung über folgende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen: ● ● ● ● ● ● ● ● ● sicherer Umgang mit den klassischen sowie modernen Haarschneidetechniken, Kenntnisse über verschiedene Färbetechniken, Kenntnisse im Bereich Make-Up Umsetzung von Kundenwünschen, Zeit- und Stressmanagement Organisationsmanagement, Wahrnehmung von Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsführung, der Betriebsorganisation, der Personalplanung und des Personaleinsatzes, Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Kenntnissse zu den gesetzlichen Anforderungen zur Berufsausbildung und Weiterbildung, 1 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4733 ● ● ● ● Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen Kenntnisse im Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Vorweisen von Kenntnissen der Verkaufsförderung, des Marketings und der Werbung vorweisen, Beherrschenung der Vorschriften des Gesundheits- und Umweltschutzrechts. Zentrale Inhalte: Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 3 Blöcke: A) Allgemeinbildende Fächer (insgesamt: 384 Stunden) Während der gesamten Ausbildungsdauer werden folgende Fächer unterrichtet: Türkisch, Mathematik und Berufsspezifische Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Qualitätsmanagement, Religionslehre und Berufsethik, berufsspezifische Informatik. B) Gemeinsame berufsbildende Fächer für das Berufsfeld Kosmetik und Haarpflege (insgesamt: 288 Stunden) Im 1. Lehrjahr und im 1. Semester des 2.Lehrjahrs werden die Auszubildenden in folgenden Fächern unterrichtet: ● ● ● ● ● gemeinsame Grundfertigkeiten (32 Stunden) Grundlagen im Bereich Haarpflege und Kosmetik (96 Stunden) Grundlagen des Friseurhandwerks (64 Stunden) Kosmetik (64 Stunden) Ernährung (32 Stunden) C) Fächer des Berufszweigs (insgesamt: 288 Stunden) In der 2. Hälfte der Ausbildung werden die Auszubildenden vorwiegend in den berufszweigspezifischen Fächern unterrichtet: ● ● ● ● Formen und Frisieren von Damenfrisuren (64 Stunden) Grundwissen Make Up (32 Stunden) Haarschneiden (96 Stunden) Farbverändernde Haarbehandlung (96 Stunden) Im Ausbildungsbetrieb werden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt: 2 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4733 A) Allgemeine Lernziele und Kompetenzen ( 200 Stunden) ● ● ● ● ● Grundqualifikationen wie denken, lernen und Selbstkontrolle erlangen (40 Stunden) Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit, demokratische Bürgerrechte erlangen (40 Stunden) Unternehmerische Qualifikationen wie Betriebswirtschaft, Finanzierung, Marketing, Werbung, Verkauf, Arbeitsrecht, Karriereentwicklung sowie Existenzgründung erlangen (40 Stunden) Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit (40 Stunden) Einen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten (40 Stunden) B) Berufsbildende Fächer für den Berufsbereich Kosmetik und Haarpflege (880 Stunden) ● ● ● ● handwerkliche Grundtechniken (240 Stunden) Ernährung (80 Stunden) Pflege, Hygiene und Massage (280 Stunden) Kosmetik (280 Stunden) C) Die berufsbildenden Fächer für den Damenfriseurbereich (720 Stunden) ● ● ● ● Formengebung Damenhaare (320 h) Haarefärben (160 h) Haarschneidetechniken ( 160 h) Make-Up (80 h) Praxisanteil und Ort: An 200 Arbeitstagen (1.600 Stunden) im Jahr erfolgt eine praktische Ausbildung im Betrieb. Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 40 Tage pro Jahr mit insgesamt 320 Stunden. Der theoretische Teil der Ausbildung findet in Berufsbildungszentren bzw. regionalen Ausbildungszentren statt. Mindest-Ausbildungsdauer: 18 Monate Höchst-Ausbildungsdauer: 36 Monate Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer: 3 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4733 Abschluss einer Schule der Sekundarstufe II Ausbildungsregelung im Original: kosmetik_friseur_2008.pdf Art der Ausbildungsregelung im Original: Staatliche Ausbildungsregelung Übersetzte Ausbildungsregelung: Friseur-Kosmetik-uebersetzt-2008.pdf Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung: Übersetzt durch vereidigten Übersetzer im Auftrag des IW Köln Vergleichbare Berufsprofile Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Herrenfriseur (berufliche Erstausbildung) Erkek Berberliği (Kalfalik) Historischer Beruf Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Damenfriseur (berufliche Erstausbildung) Kuaförlük Meslek Dalı (Kalfalik) Abschlussart Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Gesellenbrief Kalfalik belgesi 4 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4733 Lernorttyp Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Berufsbildungszentren Mesleki Egitim Merkezi Betrieb işletmelerde 5