Damenfriseur (berufliche Erstausbildung) - BQ

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Damenfriseur (berufliche Erstausbildung) - BQ
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Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter:
https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4733
Berufsprofil
Damenfriseur (berufliche Erstausbildung)
Bezeichnung in Landessprache:
Kuaför (Kalfalik)
Land:
Türkei
Gültigkeit:
seit 01.01.2008
Bereich der beruflichen Bildung:
Berufliche Erstausbildung
Landeseigene Berufskennung:
Berufsfeldnummer 6; Berufsnummer 13
Quelle: TESK
Lernziele und Berufsbild:
Der Auszubildende sollte nach Abschluss der Ausbildung über folgende Kenntnisse und
Fertigkeiten verfügen:
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sicherer Umgang mit den klassischen sowie modernen Haarschneidetechniken,
Kenntnisse über verschiedene Färbetechniken,
Kenntnisse im Bereich Make-Up
Umsetzung von Kundenwünschen,
Zeit- und Stressmanagement
Organisationsmanagement,
Wahrnehmung von Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsführung,
der Betriebsorganisation, der Personalplanung und des Personaleinsatzes,
Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz,
Kenntnissse zu den gesetzlichen Anforderungen zur Berufsausbildung und
Weiterbildung,
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Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Kenntnisse im Arbeits- und Wirtschaftsrecht,
Vorweisen von Kenntnissen der Verkaufsförderung, des Marketings und der Werbung
vorweisen,
Beherrschenung der Vorschriften des Gesundheits- und Umweltschutzrechts.
Zentrale Inhalte:
Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 3 Blöcke:
A) Allgemeinbildende Fächer (insgesamt: 384 Stunden)
Während der gesamten Ausbildungsdauer werden folgende Fächer unterrichtet:
Türkisch, Mathematik und Berufsspezifische Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und
Qualitätsmanagement, Religionslehre und Berufsethik, berufsspezifische Informatik.
B) Gemeinsame berufsbildende Fächer für das Berufsfeld Kosmetik und
Haarpflege (insgesamt: 288 Stunden)
Im 1. Lehrjahr und im 1. Semester des 2.Lehrjahrs werden die Auszubildenden in
folgenden Fächern unterrichtet:
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gemeinsame Grundfertigkeiten (32 Stunden)
Grundlagen im Bereich Haarpflege und Kosmetik (96 Stunden)
Grundlagen des Friseurhandwerks (64 Stunden)
Kosmetik (64 Stunden)
Ernährung (32 Stunden)
C) Fächer des Berufszweigs (insgesamt: 288 Stunden)
In der 2. Hälfte der Ausbildung werden die Auszubildenden vorwiegend in den
berufszweigspezifischen Fächern unterrichtet:
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Formen und Frisieren von Damenfrisuren (64 Stunden)
Grundwissen Make Up (32 Stunden)
Haarschneiden (96 Stunden)
Farbverändernde Haarbehandlung (96 Stunden)
Im Ausbildungsbetrieb werden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten
vermittelt:
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A) Allgemeine Lernziele und Kompetenzen ( 200 Stunden)
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Grundqualifikationen wie denken, lernen und Selbstkontrolle erlangen (40 Stunden)
Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit, demokratische Bürgerrechte erlangen (40
Stunden)
Unternehmerische Qualifikationen wie Betriebswirtschaft, Finanzierung, Marketing,
Werbung, Verkauf, Arbeitsrecht, Karriereentwicklung sowie Existenzgründung erlangen
(40 Stunden)
Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit
(40 Stunden)
Einen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten (40 Stunden)
B) Berufsbildende Fächer für den Berufsbereich Kosmetik und Haarpflege (880
Stunden)
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handwerkliche Grundtechniken (240 Stunden)
Ernährung (80 Stunden)
Pflege, Hygiene und Massage (280 Stunden)
Kosmetik (280 Stunden)
C) Die berufsbildenden Fächer für den Damenfriseurbereich (720 Stunden)
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Formengebung Damenhaare (320 h)
Haarefärben (160 h)
Haarschneidetechniken ( 160 h)
Make-Up (80 h)
Praxisanteil und Ort:
An 200 Arbeitstagen (1.600 Stunden) im Jahr erfolgt eine praktische Ausbildung im
Betrieb. Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 40 Tage pro Jahr mit insgesamt
320 Stunden. Der theoretische Teil der Ausbildung findet in Berufsbildungszentren bzw.
regionalen Ausbildungszentren statt.
Mindest-Ausbildungsdauer:
18 Monate
Höchst-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer:
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Abschluss einer Schule der Sekundarstufe II
Ausbildungsregelung im Original:
kosmetik_friseur_2008.pdf
Art der Ausbildungsregelung im Original:
Staatliche Ausbildungsregelung
Übersetzte Ausbildungsregelung:
Friseur-Kosmetik-uebersetzt-2008.pdf
Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung:
Übersetzt durch vereidigten Übersetzer im Auftrag des IW Köln
Vergleichbare Berufsprofile
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Herrenfriseur (berufliche Erstausbildung)
Erkek Berberliği (Kalfalik)
Historischer Beruf
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Damenfriseur (berufliche Erstausbildung)
Kuaförlük Meslek Dalı (Kalfalik)
Abschlussart
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Gesellenbrief
Kalfalik belgesi
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Lernorttyp
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Berufsbildungszentren
Mesleki Egitim Merkezi
Betrieb
işletmelerde
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