Beschaffung und Legalisation kubanischer Urkunden

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Beschaffung und Legalisation kubanischer Urkunden
© Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Havanna
Stand: Januar 13
Merkblatt zur Legalisation öffentlicher kubanischer Urkunden
und Beschaffung von Urkunden aus Kuba
Legalisation
1. Die Botschaft kann öffentliche kubanische Urkunden legalisieren, die im deutschen Rechtsverkehr
verwendet werden sollen.
Öffentliche Urkunden sind z.B. Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Urkunden,
Urkunden oder Bescheinigungen kubanischer Verwaltungsbehörden, nicht aber privat errichtete
Urkunden, wie z.B. ein eigenhändiges Testament oder formlose Kaufverträge.
Die Legalisation gemäß § 13 Abs. 2 Konsulargesetz (Legalisation im engeren Sinne) bestätigt die
Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners, die Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und die
Echtheit des verwendeten Siegels. Mit der Legalisation ist keine Bestätigung der inhaltlichen
Richtigkeit der Urkunde verbunden. Es können nur Original-Urkunden legalisiert werden, keine
beglaubigten Kopien.
Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die kubanische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis
als echt anerkannt wird, entscheidet die deutsche Behörde, bei der die Urkunde vorgelegt werden
soll.
2. Die Botschaft kann kubanische Urkunden nur legalisieren, wenn diese zunächst vom kubanischen
Außenministerium (MINREX) vorbeglaubigt wurden. Die Vorbeglaubigung des MINREX ist über
die Consultoría Jurídica Internacional (staatliche kubanische Anwaltskanzlei) einzuholen:
Calle 26 y 3ra, Miramar/ Playa, C. Habana
Tel.: (07) 204 56 91 (aus Deutschland: +53-7)
3. Die zu legalisierende, vorbeglaubigte Original-Urkunde kann während der Öffnungszeiten
(Montag – Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr) in der Konsularabteilung der Botschaft abgegeben und in der
Regel am nächsten Arbeitstag abgeholt werden.
Der Antragsteller muss sich ausweisen können. Falls der Urkundeninhaber nicht selbst in der
Botschaft vorsprechen kann, können auch Verwandte oder Bekannte den Antrag in der Botschaft
stellen. Grundsätzlich verlangt die Botschaft in diesem Fall die Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht. (Die Vollmacht muss nicht beglaubigt sein.) Der Vertreter sollte der Urkunde eine Kopie
des Reisepasses oder eines anderen Identitätsnachweises des Urkundeninhabers beifügen, um
gegebenenfalls zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden.
Bei Antragstellung ist der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr dazulegen, also z.B. die Mitteilung
einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt
werden. (Für die Anmeldung der Eheschließung händigt der Standesbeamte z.B. oftmals einen
sogenannten „Laufzettel“ aus.)
4. Für die Legalisation muss die kubanische Urkunde nicht ins Deutsche übersetzt sein. Die Urkunde
kann deshalb auch später in der Bundesrepublik Deutschland übersetzt werden. In Kuba fertigt
Übersetzungen das staatliche Übersetzungsbüro ESTI:
Linea No. 507, esq. a D, Vedado, C. Habana
Tel.: (07) 832 75 86-89, Tel. deutsche Abteilung: (07) 835 16 11 (aus Deutschland: +53-7)
5. Die Gebühren für die Legalisation betragen:
für eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde)
25,00 Euro
für ein Ehefähigkeitszeugnis
45,00 Euro
Adresse:
Calle 13 No. 652
esq. a B, Vedado
C. Habana
Schalterstunden:
Montag bis
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Telefon:
+53-7-8332569
Telefax:
+53-7-8331586
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.havanna.diplo.de
© Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Havanna
Stand: Januar 13
für eine sonstige Urkunde
45,00 Euro
Die Gebühr ist bei Antragstellung entsprechend dem jeweiligen Tageskurs in bar in konvertiblen
kubanischen Pesos (CUC) zu entrichten. Aus kassentechnischen Gründen können nur Scheine bis
20,00 CUC angenommen werden.
6. Falls weder der Urkundeninhaber noch ein Vertreter in der Botschaft vorsprechen können, kann
der Urkundeninhaber die zu legalisierende Original-Urkunde auch per Post an die Botschaft senden.
Dies geht nur, wenn die Urkunde bereits durch das MINREX vorbeglaubigt ist, weil die Botschaft
diese Vorbeglaubigung nicht einholen kann.
Da der kubanische Postweg nicht als zuverlässig genug gilt, sollte die Urkunde mit einem
international tätigen, kommerziellen Kurierdienst geschickt werden.
Der Urkunde ist ein Anschreiben beizufügen, in dem der Urkundeninhaber erklärt, die Kosten für
Legalisation und Rücksendung der Urkunde zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung) und die
Botschaft nicht für einen eventuellen Verlust der Urkunde haftbar zu machen
(Haftungsausschlusserklärung). Außerdem wird eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen
Identitätsnachweises des Urkundeninhabers sowie ein Nachweis benötigt, welche deutsche Behörde
die Urkunde in legalisierter Form verlangt (s.o. Punkt 3).
In Einzelfällen kann die Botschaft außerdem die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangen. Für
Rückfragen sollte deshalb unbedingt eine E-Mail-Adresse angegeben werden.
Die legalisierte Urkunde wird anschließend zusammen mit einer Kostenrechnung zurückgeschickt,
die dann in der Bundesrepublik Deutschland zu begleichen ist.
Urkundenbeschaffung
1. Von Deutschland aus können Urkunden aus Kuba über die kubanische Botschaft in Berlin,
Stavanger Str. 20, 10439 Berlin, Tel.: (030) 916 118 11, Fax: (030) 916 45 53, E-Mail: [email protected], Internet: http://emba.cubaminrex.cu/alemaniaal,
oder das kubanische Konsulat in Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn, Bad Godesberg, Tel.:
(0228) 309-0, Fax: (0228) 309 244, E-Mail: [email protected],
beschafft werden. Über die kubanische Botschaft oder das Konsulat wird dann die Consultoría
Jurídica Internacional in Havanna damit beauftragt, die Urkunde zu beschaffen und – falls
gewünscht – die Vorbeglaubigung des MINREX und die Legalisation der deutschen Botschaft in
Havanna einzuholen.
Um die Consultoría Jurídica Internacional direkt zu beauftragen, ist es notwendig, dort persönlich
vorzusprechen:
Calle 22 No. 108, e/ 1ra y 3ra, Miramar/ Playa, C. Habana
Tel.: (07) 204 56 91 (aus Deutschland: +53-7)
Fax: (07) 204 57 21 (aus Deutschland: +53-7)
Die deutsche Botschaft in Havanna kann in diesen Fällen nicht tätig werden.
2. Über die Consultoría Jurídica Internacional kann im Übrigen auch die Vorbeglaubigung des
MINREX und die Legalisation der deutschen Botschaft eingeholt werden, falls Sie bereits im Besitz
einer kubanischen Urkunde sind, diese aber wegen der fehlenden Vorbeglaubigung nicht direkt zur
Legalisation an die deutsche Botschaft schicken können.
Adresse:
Calle 13 No. 652
esq. a B, Vedado
C. Habana
Schalterstunden:
Montag bis
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Telefon:
+53-7-8332569
Telefax:
+53-7-8331586
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.havanna.diplo.de
© Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Havanna
Stand: Januar 13
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der
Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Calle 13 No. 652
esq. a B, Vedado
C. Habana
Schalterstunden:
Montag bis
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Telefon:
+53-7-8332569
Telefax:
+53-7-8331586
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[email protected]
Internet:
www.havanna.diplo.de