Legalisationen und Beglaubigungen

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Legalisationen und Beglaubigungen
Tel. + 962 6 5901 170
Fax: + 962 6 5901 235
E-Mail: [email protected]
LEGALISATIONEN UND BEGLAUBIGUNGEN
Für Legalisationen und Beglaubigungen ist die Konsularabteilung der Botschaft
zuständig. Bitte beachten Sie, dass für Legalisationen (Ziffer 1) und
Unterschriftsbeglaubigungen (Ziffer 2) vorab ein Termin vereinbart werden muss.
Den Termin vereinbaren Sie bitte über das Terminvereinbarungssystem der
Botschaft, das Sie wie folgt erreichen:
in deutsch-arabischer Sprachfassung:
https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?locationCode=am
ma&request_locale=de
in englisch-arabischer Sprachfassung:
https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?locationCode=am
ma&request_locale=en
1. Legalisationen
Die deutsche Botschaft Amman legalisiert jordanische öffentliche Urkunden, die im
deutschen Rechtsverkehr verwendet werden sollen. Bitte beachten Sie dabei
folgendes:
•
Es können nur Original-Urkunden legalisiert werden, keine Kopien.
•
Urkunden in arabischer Sprache sind zusammen mit einer deutschen
Übersetzung vorzulegen. Eine Liste der von der Botschaft anerkannten
Übersetzter befindet sich auf der Website. Urkunden in englischer Sprache
werden ohne Übersetzung akzeptiert.
•
Die Urkunden sind von der zuständigen übergeordneten Behörde sowie
vom jordanischen Außenministerium vorzubeglaubigen.
•
Der Vorbeglaubigungsstempel des Jordanischen Außenministeriums muss
vollständig ausgefüllt sein.
•
Ein Anspruch auf Vornahme der Legalisation besteht nicht. Die Legalisation
kann abgelehnt werden, wenn der Anschein besteht, dass damit unerlaubte
oder unredliche Zwecke gefördert werden sollen.
•
Urkunden aus anderen Ländern als Jordanien können nicht legalisiert
werden. Dies gilt auch für deutsche Urkunden. Deutsche Urkunden, die in
Jordanien Verwendung finden sollen, sind der Jordanischen Botschaft in
Berlin zur Legalisation vorzulegen.
Die Botschaft kann weder Urkunden beschaffen noch Vorbeglaubigungen
einholen. Hiermit ist ggf. eine Kontaktperson (Verwandter, Bekannter,
Rechtsanwalt) zu beauftragen.
Die Beantragung der Legalisation kann auch durch eine dritte Person erfolgen.
Die Gebühr für die Legalistion beträgt bei Personenstandsurkunden (Geburts-,
Heirats- und Sterbeurkunden) 20 Euro, bei allen anderen Urkunden 40 Euro. Die
Gebühr ist in jordanischen Dinar zum aktuellen Umrechnungskurs zu entrichten.
Die Bearbeitung von Legalisationsanträgen erfolgt in der Regel am Tag der
Antragstellung.
2. förmliche Unterschriftsbeglaubigungen
Sofern für die Vornahme von Rechtsgeschäften in Deutschland eine öffentliche
Beglaubigung erforderlich ist, kann diese bei der Botschaft vorgenommen werden.
Die persönliche Vorsprache der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll,
ist auf jeden Fall erforderlich. Sie muss einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.
Reisepass, Personalausweis) vorlegen.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung richtet sich nach dem Wert der
jeweiligen Sache und beträgt mindestens 15 Euro. Die Gebühr ist in jordanischen
Dinar zum aktuellen Umrechnungskurs zu entrichten.
Die Beglaubigung wird in der Regel unmittelbar nach der Vorsprache
vorgenommen.
3. Beglaubigungen von Kopien
Kopiebeglaubigungen sind sowohl von jordanischen als auch deutschen
Dokumenten möglich (sowie ggf. auch von Dokumenten aus Drittstaaten). Das
Original ist in jedem Fall mit vorzulegen. Die Beantragung kann durch eine dritte
Person erfolgen. Eine Kopiebeglaubigung kann unter anderem dann abgelehnt
werden, wenn der Verdacht besteht, dass dadurch gegenüber einer jordanischen
Behörde der Anschein einer Legalisation erweckt werden soll.
Die Gebühr für die Kopiebeglaubigungen beträgt bei Kopien in lateinischer Schrift
je Seite 50 Cent, mindestens jedoch 5 Euro, und bei Kopien in arabischer Schrift je
Seite 1 Euro, mindestens jedoch 10 Euro. Bei mehreren identischen Kopien
beträgt die Gebühr ab der zweiten Kopie nur 2,50 Euro - unabhängig von Sprache
und Seitenzahl. Die Gebühr ist in jordanischen Dinar zum aktuellen
Umrechnungskurs zu entrichten. Kopiebeglaubigungen werden in der Regel am
Tag der Antragstellung erledigt.
Stand Dezember 2010