Legalisationen und Beglaubigungen
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Legalisationen und Beglaubigungen
Tel. + 962 6 5901 170 Fax: + 962 6 5901 235 E-Mail: [email protected] LEGALISATIONEN UND BEGLAUBIGUNGEN Für Legalisationen und Beglaubigungen ist die Konsularabteilung der Botschaft zuständig. Bitte beachten Sie, dass für Legalisationen (Ziffer 1) und Unterschriftsbeglaubigungen (Ziffer 2) vorab ein Termin vereinbart werden muss. Den Termin vereinbaren Sie bitte über das Terminvereinbarungssystem der Botschaft, das Sie wie folgt erreichen: in deutsch-arabischer Sprachfassung: https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?locationCode=am ma&request_locale=de in englisch-arabischer Sprachfassung: https://service.diplo.de/appointment/extern/choose_realmList.do?locationCode=am ma&request_locale=en 1. Legalisationen Die deutsche Botschaft Amman legalisiert jordanische öffentliche Urkunden, die im deutschen Rechtsverkehr verwendet werden sollen. Bitte beachten Sie dabei folgendes: • Es können nur Original-Urkunden legalisiert werden, keine Kopien. • Urkunden in arabischer Sprache sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Eine Liste der von der Botschaft anerkannten Übersetzter befindet sich auf der Website. Urkunden in englischer Sprache werden ohne Übersetzung akzeptiert. • Die Urkunden sind von der zuständigen übergeordneten Behörde sowie vom jordanischen Außenministerium vorzubeglaubigen. • Der Vorbeglaubigungsstempel des Jordanischen Außenministeriums muss vollständig ausgefüllt sein. • Ein Anspruch auf Vornahme der Legalisation besteht nicht. Die Legalisation kann abgelehnt werden, wenn der Anschein besteht, dass damit unerlaubte oder unredliche Zwecke gefördert werden sollen. • Urkunden aus anderen Ländern als Jordanien können nicht legalisiert werden. Dies gilt auch für deutsche Urkunden. Deutsche Urkunden, die in Jordanien Verwendung finden sollen, sind der Jordanischen Botschaft in Berlin zur Legalisation vorzulegen. Die Botschaft kann weder Urkunden beschaffen noch Vorbeglaubigungen einholen. Hiermit ist ggf. eine Kontaktperson (Verwandter, Bekannter, Rechtsanwalt) zu beauftragen. Die Beantragung der Legalisation kann auch durch eine dritte Person erfolgen. Die Gebühr für die Legalistion beträgt bei Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) 20 Euro, bei allen anderen Urkunden 40 Euro. Die Gebühr ist in jordanischen Dinar zum aktuellen Umrechnungskurs zu entrichten. Die Bearbeitung von Legalisationsanträgen erfolgt in der Regel am Tag der Antragstellung. 2. förmliche Unterschriftsbeglaubigungen Sofern für die Vornahme von Rechtsgeschäften in Deutschland eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, kann diese bei der Botschaft vorgenommen werden. Die persönliche Vorsprache der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, ist auf jeden Fall erforderlich. Sie muss einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis) vorlegen. Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung richtet sich nach dem Wert der jeweiligen Sache und beträgt mindestens 15 Euro. Die Gebühr ist in jordanischen Dinar zum aktuellen Umrechnungskurs zu entrichten. Die Beglaubigung wird in der Regel unmittelbar nach der Vorsprache vorgenommen. 3. Beglaubigungen von Kopien Kopiebeglaubigungen sind sowohl von jordanischen als auch deutschen Dokumenten möglich (sowie ggf. auch von Dokumenten aus Drittstaaten). Das Original ist in jedem Fall mit vorzulegen. Die Beantragung kann durch eine dritte Person erfolgen. Eine Kopiebeglaubigung kann unter anderem dann abgelehnt werden, wenn der Verdacht besteht, dass dadurch gegenüber einer jordanischen Behörde der Anschein einer Legalisation erweckt werden soll. Die Gebühr für die Kopiebeglaubigungen beträgt bei Kopien in lateinischer Schrift je Seite 50 Cent, mindestens jedoch 5 Euro, und bei Kopien in arabischer Schrift je Seite 1 Euro, mindestens jedoch 10 Euro. Bei mehreren identischen Kopien beträgt die Gebühr ab der zweiten Kopie nur 2,50 Euro - unabhängig von Sprache und Seitenzahl. Die Gebühr ist in jordanischen Dinar zum aktuellen Umrechnungskurs zu entrichten. Kopiebeglaubigungen werden in der Regel am Tag der Antragstellung erledigt. Stand Dezember 2010