Betriebsfeiern dürfen teurer werden - neue

Transcription

Betriebsfeiern dürfen teurer werden - neue
STEUERN SPEZIAL 2014
Betriebsfeiern dürfen teurer werden
Neue Gestaltungsspielräume eröffnet
V
iele Unternehmen veranstalten für ihre
Mitarbeiter ab und an kleinere Events,
zum Beispiel die traditionelle Weihnachtsfeier
oder den Grillabend im Sommer. Aber auch gemeinsame Bowlingabende, Dinner-Shows oder
Theaterbesuche sind sehr beliebt. Teambuilding
heißt das Zauberwort. Betriebsfeiern, an denen
auch die Partner der Arbeitnehmer teilnehmen
können, sind besonders geeignet, um das Betriebsklima zu verbessern und die Arbeitsmotivation zu steigern. Dabei müssen nicht nur die
Veranstaltungen gut organisiert sein. Auch steuerlich gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Für jeden Mitarbeiter dürfen je Betriebsveranstaltung inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr
als 110 Euro ausgegeben werden und zwar jährlich maximal für zwei Veranstaltungen. Werden
die 110 Euro auch nur geringfügig überschritten, sind die gesamten Aufwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn, somit fallen Lohnsteuer
und Sozialversicherungsbeiträge an.
Nicht alle Kosten sind einzubeziehen
Es sind jedoch nicht alle Kosten bei der Ermittlung der 110-Euro-Grenze zu berücksichtigen,
entschieden kürzlich die obersten Bundesfinanzrichter. So bleiben Mietkosten, Kosten der
Raumdekoration und das Honorar für einen
Eventmanager außen vor. Einzubeziehen sind
nur solche Leistungen, die auch konsumiert
werden können, also vor allem Speisen, Getränke,
kulturelle und künstlerische Darbietungen. Die
dafür aufgewendeten Kosten sind grundsätzlich
gleichmäßig auf alle Teilnehmer aufzuteilen, das
Beispiel
Ein Unternehmen gibt für eine Betriebs­
veranstaltung 5.000 Euro aus. An der
Veranstaltung nehmen 20 Mitarbeiter und
20 Angehörige der Mitarbeiter teil.
Auf die 40 Teilnehmer verteilt bedeutet das
Kosten je Teilnehmer von 125 Euro. Somit
ist die Freigrenze von 110 Euro überschrit­
ten und es entsteht ein steuerpflichtiger
Arbeitslohn für jeden der Mitarbeiter.
In den gesamten Kosten sind neben
4.000 Euro für Speisen, Getränke und die
musikalische Umrahmung auch 1.000
Euro für die Saalmiete und das Manage­
ment der Veranstaltung enthalten.
Bei der Ermittlung der 110-Euro-Grenze
sind somit nur Gesamtkosten in Höhe
von 4.000 Euro zu berücksichtigen.
Damit entfallen auf jeden Teilnehmer
nur 100 Euro und es entsteht kein steuer­
pflichtiger Arbeitslohn für den teilnehmen­
den Mitarbeiter.
entfallende Kostenanteil wird den Mitarbeitern
deshalb grundsätzlich nicht mehr als eigener
Vorteil zugerechnet. Bisher durften für den Mitarbeiter und seinen Partner nämlich insgesamt
nicht mehr als 110 Euro ausgegeben werden.
Anders sind nur Veranstaltungen zu beurteilen,
die der Arbeitgeber nicht selbst durchführt und
einen eigenen Wert besitzen, wie Besuche von
Musicals oder Konzerten. Werden Ehepartner
zu solchen Betriebsveranstaltungen mit eingeladen, sind auch die für diese aufgewendeten
Kosten in die 110-Euro-Grenze einzubeziehen.
Umsatzwachstum durch flexible
Preisgestaltung
Der Autor
Steuerberater
Thomas Scheffner
ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG
Niederlassung Berlin-Mitte
Platz vor dem Neuen Tor 2
10115 Berlin
Telefon (030) 2823097
Telefax (030) 2828408
[email protected]
www.etl-adhoga.de
4
heißt sowohl auf die Arbeitnehmer, deren Ehepartner als auch auf andere Gäste. Damit kann
für eine Betriebsveranstaltung künftig meist
mehr ausgegeben werden.
Betriebsfeiern mit Partnern werden
steuerlich begünstigt
Gern werden auch die Partner der Mitarbeiter
zu einer Betriebsfeier eingeladen, damit diese
einen besseren Einblick in die Tätigkeit ihrer
Partner erhalten und mehr Verständnis für
Überstunden oder ungewöhnliche Arbeitszeiten aufbringen können. Die Betriebsfeiern dienen damit vor allem der Kontaktpflege unter
den Mitarbeitern und das betriebliche Interesse
steht im Vordergrund. Der auf Begleitpersonen
Auch Gastronomen können von der neuen
Rechtsprechung profitieren. Sie sollten bereits
bei der Erstellung von Angeboten für Betriebsfeiern darauf achten, dass Raummietkosten und
Verköstigungspauschalen separat ausgewiesen
werden. Damit können Firmenkunden die
110-Euro-Grenze leichter einhalten und Gastro­
nomen ihren Umsatz steigern.
Hinweis: Wird die 110-Euro-Grenze pro Arbeitnehmer überschritten, kann der Arbeitgeber auch zukünftig die Kosten für die Veranstaltung pauschal versteuern. In diesem Fall
trägt der Arbeitgeber die Lohnsteuer (25 %).
Sozialversicherungsbeiträge fallen bei der Pauschalversteuerung dagegen nicht an.