Betriebsfeiern dürfen teurer werden - neue
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Betriebsfeiern dürfen teurer werden - neue
STEUERN SPEZIAL 2014 Betriebsfeiern dürfen teurer werden Neue Gestaltungsspielräume eröffnet V iele Unternehmen veranstalten für ihre Mitarbeiter ab und an kleinere Events, zum Beispiel die traditionelle Weihnachtsfeier oder den Grillabend im Sommer. Aber auch gemeinsame Bowlingabende, Dinner-Shows oder Theaterbesuche sind sehr beliebt. Teambuilding heißt das Zauberwort. Betriebsfeiern, an denen auch die Partner der Arbeitnehmer teilnehmen können, sind besonders geeignet, um das Betriebsklima zu verbessern und die Arbeitsmotivation zu steigern. Dabei müssen nicht nur die Veranstaltungen gut organisiert sein. Auch steuerlich gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Für jeden Mitarbeiter dürfen je Betriebsveranstaltung inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 Euro ausgegeben werden und zwar jährlich maximal für zwei Veranstaltungen. Werden die 110 Euro auch nur geringfügig überschritten, sind die gesamten Aufwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn, somit fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Nicht alle Kosten sind einzubeziehen Es sind jedoch nicht alle Kosten bei der Ermittlung der 110-Euro-Grenze zu berücksichtigen, entschieden kürzlich die obersten Bundesfinanzrichter. So bleiben Mietkosten, Kosten der Raumdekoration und das Honorar für einen Eventmanager außen vor. Einzubeziehen sind nur solche Leistungen, die auch konsumiert werden können, also vor allem Speisen, Getränke, kulturelle und künstlerische Darbietungen. Die dafür aufgewendeten Kosten sind grundsätzlich gleichmäßig auf alle Teilnehmer aufzuteilen, das Beispiel Ein Unternehmen gibt für eine Betriebs veranstaltung 5.000 Euro aus. An der Veranstaltung nehmen 20 Mitarbeiter und 20 Angehörige der Mitarbeiter teil. Auf die 40 Teilnehmer verteilt bedeutet das Kosten je Teilnehmer von 125 Euro. Somit ist die Freigrenze von 110 Euro überschrit ten und es entsteht ein steuerpflichtiger Arbeitslohn für jeden der Mitarbeiter. In den gesamten Kosten sind neben 4.000 Euro für Speisen, Getränke und die musikalische Umrahmung auch 1.000 Euro für die Saalmiete und das Manage ment der Veranstaltung enthalten. Bei der Ermittlung der 110-Euro-Grenze sind somit nur Gesamtkosten in Höhe von 4.000 Euro zu berücksichtigen. Damit entfallen auf jeden Teilnehmer nur 100 Euro und es entsteht kein steuer pflichtiger Arbeitslohn für den teilnehmen den Mitarbeiter. entfallende Kostenanteil wird den Mitarbeitern deshalb grundsätzlich nicht mehr als eigener Vorteil zugerechnet. Bisher durften für den Mitarbeiter und seinen Partner nämlich insgesamt nicht mehr als 110 Euro ausgegeben werden. Anders sind nur Veranstaltungen zu beurteilen, die der Arbeitgeber nicht selbst durchführt und einen eigenen Wert besitzen, wie Besuche von Musicals oder Konzerten. Werden Ehepartner zu solchen Betriebsveranstaltungen mit eingeladen, sind auch die für diese aufgewendeten Kosten in die 110-Euro-Grenze einzubeziehen. Umsatzwachstum durch flexible Preisgestaltung Der Autor Steuerberater Thomas Scheffner ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft AG Niederlassung Berlin-Mitte Platz vor dem Neuen Tor 2 10115 Berlin Telefon (030) 2823097 Telefax (030) 2828408 [email protected] www.etl-adhoga.de 4 heißt sowohl auf die Arbeitnehmer, deren Ehepartner als auch auf andere Gäste. Damit kann für eine Betriebsveranstaltung künftig meist mehr ausgegeben werden. Betriebsfeiern mit Partnern werden steuerlich begünstigt Gern werden auch die Partner der Mitarbeiter zu einer Betriebsfeier eingeladen, damit diese einen besseren Einblick in die Tätigkeit ihrer Partner erhalten und mehr Verständnis für Überstunden oder ungewöhnliche Arbeitszeiten aufbringen können. Die Betriebsfeiern dienen damit vor allem der Kontaktpflege unter den Mitarbeitern und das betriebliche Interesse steht im Vordergrund. Der auf Begleitpersonen Auch Gastronomen können von der neuen Rechtsprechung profitieren. Sie sollten bereits bei der Erstellung von Angeboten für Betriebsfeiern darauf achten, dass Raummietkosten und Verköstigungspauschalen separat ausgewiesen werden. Damit können Firmenkunden die 110-Euro-Grenze leichter einhalten und Gastro nomen ihren Umsatz steigern. Hinweis: Wird die 110-Euro-Grenze pro Arbeitnehmer überschritten, kann der Arbeitgeber auch zukünftig die Kosten für die Veranstaltung pauschal versteuern. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Lohnsteuer (25 %). Sozialversicherungsbeiträge fallen bei der Pauschalversteuerung dagegen nicht an.