1. FACHPRÜFUNG ENGL./AMERIK. LITERATURWISSENSCHAFT

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1. FACHPRÜFUNG ENGL./AMERIK. LITERATURWISSENSCHAFT
1 . FACHP RÜFUNG E NG L. / AME RI K. LI TE RATURWI S S E NS CHAFT
BACHELOR
DIPLOMSTUDIUM 1. STU DIENABSCHNITT
LEHRAMT
In der Literaturwissenschaft findet eine schriftliche Fachprüfung statt, die aus zwei Prüfungsteilen
besteht. Im ersten Teil ist der Nachweis der Befähigung zur literaturwissenschaftlichen Analyse und
Interpretation, im zweiten Teil der Nachweis der Beherrschung der Fachterminologie zu erbringen.
Diese Fachprüfung kann erst nach Abschluss der Module A und B sowie des Literary Studies
Proseminars (Modul G.1.a.) sowie unter Berücksichtigung der STEOP Regelungen abgelegt werden.
Voraussetzung für Lehramtsstudierende ist die Absolvierung der Module E und A.1.e (verminderte
Anforderung).
1. Prüfungsziele
a) Sicherstellung von standardisierten/m und transferierbaren/m Mindestfertigkeiten und -wissen mit
Schwerpunkt auf der Fähigkeit zu allgemeiner literaturwissenschaftlicher Textinterpretation und der
Kenntnis entsprechender Terminologie als Voraussetzungen für ein ertragreiches Lernen im 2.
Studienabschnitt;
b) Vermeidung von Redundanzen im 2. Studienabschnitt, die entstehen, wenn kein klar definiertes
Mindestwissen bei allen Studierenden vorausgesetzt werden kann; Sicherstellung eines
aufbauenden Studiums;
c) Veranlassung zum selbstständigen Lesen literarischer Texte;
d) Erzielung eines Lektüreertrags.
2. Prüfungsformat
2.1.
Prüfungsart
schriftliche Prüfung; die Fragen beziehen sich z. B. auf vorgelegte Text(ausschnitt)e
2.2.
Dauer
90 Minuten
2.3.
Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
a) einem Teil, welcher der Überprüfung von Terminologiekenntnissen dient (Terminologieteil), und
b) einem Teil, welcher der Überprüfung der Interpretationsfähigkeit dient (Interpretationsteil).
2.4.
Sprache
Englisch; im Terminologieteil z. B. Deutsch
3. Prüfungsinhalte und Stoffumfang
3.1.
Prüfungsinhalte
a) Schwerpunktmäßig: allgemeine literaturwissenschaftliche Interpretationsverfahren und Termini, die
für Anglistik und Amerikanistik gleich sind und im Wesentlichen auf dem standardisierten
Kernbereich der Lehre der beiden Einführungen in die Literaturwissenschaft beruhen.
b) Im Einzelnen:
- Zusammenfassung wichtiger inhaltlicher Momente und Strukturen eines gegebenen
Text(ausschnitte)s
begründete Identifikation und Benennung von Vertextungsverfahren (unter Anwendung von
Fachterminologie)
- Zuordnung von Funktionen zu den identifizierten Phänomenen auf Inhalts- und
Vermittlungsebene
- Erläuterung einzelner literaturwissenschaftlicher Termini (an Hand von konkreten Beispielen wie
auch theoretisch-abstrakt)
c) Vorgelegt werden im Terminologieteil Fragen zu zehn bis zwölf Fachtermini (aus den Bereichen
„allgemeine Literaturwissenschaft“/„General terminology“; „Lyrik“/„Poetry“; „Drama und Theater“/
„Drama and theatre“ und „Erzählkunst“/„Narrative fiction“), wobei die deutschen Termini auf Deutsch
erläutert werden können.
d) Im Interpretationsteil wird je ein kurzer anglistischer und amerikanistischer Text(ausschnitt) aus
unterschiedlichen Gattungen vorgelegt, die wahlweise zu bearbeiten sind; die Interpretation („guided
interpretation“) orientiert sich an vorgegebenen Fragen; diese beinhalten jeweils auch eine Frage
zum kultur-/literaturwissenschaftlichen Kontext des gegebenen Text(ausschnitt)s.
-
3.2.
Näheres zu den Prüfungsangaben: welche Terminologie? welche Texte/Textgebiete?
a) Die Terminologiefragen werden den Terminologielisten „allgemeine Literaturwissenschaft“/„General
terminology“; „Lyrik“/„Poetry“; „Drama und Theater“/„Drama and theatre“ und „Erzählkunst“/„Narrative
fiction“ entnommen, die im Verlauf der beiden Einführungskurse verteilt werden und auch in den
Sekretariaten erhältlich sind.
b) Die Prüfungstexte werden den beiden Lektürelisten Anglistik und Amerikanistik, die auch für die
Fachprüfungen des 2. Studienabschnittes relevant sind, entnommen.
c) Lektüre von Primärtexten für die Fachprüfung im Einzelnen:
Anglistik:
Shakespearedrama:
Romeo and Juliet
Erzähltexte des 18. Jahrhunderts:
Henry Fielding, Joseph Andrews
Gedichte aus der Zeit vor 1800:
William Shakespeare, Sonett 130
Andrew Marvell, “To His Coy Mistress”
William Blake, "The Lamb" und "The Tyger"
Erzähltexte des 19. Jahrhunderts:
Charles Dickens, Hard Times
Charlotte Brontë, Jane Eyre
Gedichte aus dem 19. Jahrhundert:
William Wordsworth, "I wandered lonely as a cloud"
Percy Bysshe Shelley, "Ozymandias"
Robert Browning, "My Last Duchess"
Matthew Arnold, "Dover Beach"
Erzähltexte des 20. Jahrhunderts:
Virginia Woolf, Mrs Dalloway
Katherine Mansfield, "Bliss"
James Joyce, "The Dead"
Angela Carter, "The Bloody Chamber"
Dramen des 20. Jahrhunderts:
Samuel Beckett, Endgame
John Osborne, Look Back in Anger
Tom Stoppard, The Real Inspector Hound
Gedichte des 20. Jahrhunderts:
T. S. Eliot, "The Love Song of J. Alfred Prufrock"
Philip Larkin, "Church Going"
Seamus Heaney, "Digging"
Amerikanistik (ACHTUNG: NEUE LESELISTE AB WS 2013/14):
Novels
Nathaniel Hawthorne The Scarlet Letter
Mark Twain The Adventures of Huckleberry Finn
F. Scott Fitzgerald The Great Gatsby
Toni Morrison The Bluest Eye
Short Stories
Herman Melville “Bartleby, the Scrivener”
Edgar Allan Poe “The Fall of the House of Usher”
Charlotte P. Gilman “The Yellow Wallpaper”
William Faulkner “A Rose for Emily”
James Baldwin “Going to Meet the Man”
Gish Jen “In the American Society”
Sherman Alexie “The Lone Ranger and Tonto Fistfight in Heaven”
Plays
Anna Deavere Smith Fires in the Mirror
Thornton Wilder Our Town
Arthur Miller Death of A Salesman
Edward Albee The Zoo Story
Tennessee Williams A Streetcar Named Desire
Tony Kushner Angels in America
Poetry
Gloria Anzaldúa “To live in the Borderland means you"
Anne Bradstreet “The Author to Her Book”
e.e. cummings “in just-”
Emily Dickinson “There’s a certain slant of light”
Claude McKay “The White House”
Joy Harjo “I give you back”
Langston Hughes “Harlem” (= “A Raisin in the Sun”)
Sylvia Plath “Daddy”
Edgar Allan Poe “The Raven”
Theodore Roethke “My Papa’s Waltz”
Anne Sexton “The Frog Prince”
Wallace Stevens “The Idea of Order at Key West”
Walt Whitman from: “Song of Myself,” no. 1, 2, 3, 22
William Carlos Williams “Flowers by the Sea”
d) Änderungen in diesen Listen: Um eine allzu starre Kanonisierung zu vermeiden, werden diese
Lektürelisten für die Fachprüfungen in unregelmäßigen Abständen verändert; der Stand des
laufenden und des folgenden Studienjahres ist in geeigneter Weise zu publizieren, z. B. per Aushang
und in der Semesterinformation.
3.3.
Literatur-/kulturhistorische Kontexte für den Interpretationsteil
In Abstimmung mit den sich aus den Lektürelisten ergebenden Schwerpunkten treten ergänzend
entsprechende Kapitel aus Literaturgeschichten zum Stoff hinzu, die der Unterstützung des
Selbststudiums dienen (es werden jedoch keine detaillierten literatur-/ kulturhistorischen Kenntnisse
erwartet).
Empfohlen werden für den anglistischen Bereich:
- Alexander, Michael (2000). A History of English Literature. Houndmills, Basingstoke: Macmillan.
- Carter, Ronald und John McRae (1997). The Routledge History of Literature in English. London:
Routledge.
- Seeber, Ulrich, Hrsg. (1991 ff.). Englische Literaturgeschichte. Stuttgart: Metzler.
- The Norton Anthology of English Literature, relevante Einleitungskapitel
Für den amerikanistischen Bereich:
Ausführlich:
- Conn, Peter (1989). Literature in America: An Illustrated History. Cambridge: Cambridge UP.
- Ruland, Richard und Malcolm Bradbury (1991). From Puritanism to Postmodernism: A History of
American Literature. New York: Viking.
- Zapf, Hubert, Hrsg. (1997). Amerikanische Literaturgeschichte. Stuttgart: Metzler.
Übersicht:
- High, Peter (1986). An Outline of American Literature. London, New York: LangenscheidtLongman.
4. Durchführung der Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistungen
4.1.
Koordination der Prüfungsmodalitäten
a) Terminvorgaben, Einteilung der PrüferInnen, Anforderung und Koordination von Prüfungstexten,
Planung und Durchführung der Fachprüfung geschieht zentral durch den/die
Curriculakommissionsvorsitzende(n)
oder
eine(n)
von
diesem/r
beauftragte(n)
LiteraturwissenschaftlerIn.
b) Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) achtet auf die
gleichmäßige Belastung der zur Verfügung stehenden anglistischen und amerikanistischen
PrüferInnen.
c) Pro Studienjahr (pro Semester 2 Prüfungstermine) werden vier Angaben zum Terminologieteil und je
vier Angaben für die anglistische und amerikanistische Textinterpretation benötigt. Der/die
Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) fordert studienjährlich (d.h.
jeweils Anfang Juni für das folgende Studienjahr) vier anglistische und vier amerikanistische
PrüferInnen auf, je einen Vorschlag für eine Textinterpretation und je zwei anglistische und
amerikanistische PrüferInnen je eine Angabe für den Terminologieteil vorzulegen.
d) Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) achtet darauf, dass die
Prüfungen der verschiedenen Termine in etwa dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad nach
gleich sind und keine allzu deutlichen bzw. raschen Wiederholungen in den gefragten Termini und in
der Textauswahl der „guided interpretation“ vorkommen; gegebenenfalls übt er/sie seine/ihre
Koordinationsfunktion auch durch Anforderung modifizierter Prüfungstexte aus.
e) Der/die Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) wählt aus den
eingegangenen Vorschlägen je einen pro Prüfungstermin aus.
f) Grundsätzlich korrigiert der/diejenige, von dem/der der Prüfungstext stammt; in Ausnahmefällen (z.
B. bei längerer Krankheit des Korrektors/der Korrektorin) bestimmt der/die
Curriculakommissionsvorsitzende oder dessen/deren Beauftragte(r) einen Ersatz.
g) Die Anonymität der Prüfungsvorschläge und der PrüferInnen ist bis einschließlich der Bekanntgabe
der Prüfungsergebnisse zu wahren.
h) Bei nichtbestandenen Prüfungen sind mit Blick auf die Wiederholung von (Teil-)Prüfungen (siehe
4.3. c) die Ergebnisse der Teilprüfungen in einer Kartei festzuhalten.
4.2.
Bekanntgabe der Prüfungstermine:
Diese erfolgt jeweils im vorhergehenden Semester durch Anschlag, in den Semesterinformationen
und im Internet.
4.3.
PrüferInnen/KorrektorInnen und Bewertung
- Es korrigieren amerikanistische bzw. anglistische PrüferInnen, je nachdem ob im Interpretationsteil
ein amerikanistischer oder anglistischer Text zur Bearbeitung gewählt wurde.
- PrüferInnen: abwechselnd jeweils ein(e) der in der anglistischen und amerikanistischen
Literaturwissenschaft Lehrenden mit Dienstverhältnis zur Universität
- Bewertung/Benotung:
a)Terminologieteil: Da dieser Teil einheitlich ist, erfolgt die Benotung nach einem für den/die
jeweilige(n) amerikanistische(n) und anglistische(n) PrüferIn gleichen Punktesystem; es muss
mehr als die Hälfte der Punkte erreicht werden, damit der Prüfungsteil als bestanden gilt.
b)Interpretationsteil: Benotung ebenfalls nach einem Punktesystem; die Anzahl der Punkte ergibt
sich aus der jeweiligen Fragestellung und kann daher im anglistischen vom amerikanistischen Teil
geringfügig abweichen; es muss jedoch auch hier mehr als die Hälfte der Punkte erreicht werden,
damit der Prüfungsteil als bestanden gilt.
c) Jeder der beiden Prüfungsteile (Terminologieteil und Interpretationsteil) muss bestanden werden,
damit die Prüfung insgesamt als bestanden gilt.
d)Sind alle beiden Teile bestanden, ergibt sich die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der
beiden Prüfungsteile, wobei bei Noten wie 1,5 oder 2,5 usw. der Interpretationsteil überwiegt.
e)Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils muss nur dieser wiederholt werden.
5.
a)
b)
c)
Vorbereitung der Fachprüfung
in den beiden Introduction to Literary Studies I und II und im Literary Studies Proseminar
gegebenenfalls in den Vorlesungen und Übungen als vorgezogene Wahlfächer
im gelenkten Selbststudium (entsprechende Handapparate werden in den Fachbibliotheken
aufgestellt)