Interessengemeinschaft Welsh e.V. Geschäftsordnung für

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Interessengemeinschaft Welsh e.V. Geschäftsordnung für
Interessengemeinschaft Welsh e.V.
Sitz Bad Dürkheim
Geschäftsordnung für den Vorstand der IG Welsh
(GOV)
Präambel
Mit dieser Geschäftsordnung sollen alle Angelegenheiten geregelt werden, die von der Satzung nicht
erfasst sind. Die Geschäftsordnung soll einen möglichst reibungslosen Ablauf der Geschäfte und
Durchführung der Beschlüsse der zuständigen Gremien ermöglichen.
§1
Verantwortung
Der Vorstand hat gemeinsam die Verantwortung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche
Gesundheit der IG WELSH. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder werden wie folgt
festgelegt:
1. Der 1. Vorsitzende vertritt die IG nach außen. Er hat das Recht, auf jeder Veranstaltung die für das
Bild der IG nach außen wichtig ist - z. B. AGP, Rasseparlament, internationale Treffen - die
Gemeinschaft zu vertreten. Ihm obliegt außerdem die Kontrolle der Finanzen sowie der
Geschäftsstelle. Er ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Kassenprüfung und eine
Prüfung der Geschäftsstelle durchzuführen. Der 1. Vorsitzende hat sich in fortlaufendem Kontakt
mit den Vorstandsmitgliedern über die Gesamtsituation der IG zu informieren.
2. Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden nach innen und außen. Der 1. Vorsitzende ist
berechtigt, ihm bestimmte Sonderaufgaben zu übertragen. Der 1. und der 2.Vorsitzende sollen
eng zusammenarbeiten.
3. Der Schatzmeister ist für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten der IG zuständig. Er verwaltet das
Vereinsvermögen, führt die Geschäftskonten und erstattet den Kassenbericht. Bei unvorhergesehenen wirtschaftlichen Entwicklungen berichtet er unverzüglich dem 1. Vorsitzenden und
dem Geschäftsführer.
4. Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die gefassten Beschlüsse ausgeführt werden. Ihm
untersteht die Geschäftsstelle und hat die Verantwortung dafür, dass die Geschäftsstelle möglichst
effektiv und fehlerlos arbeitet.
Der Geschäftsführer kann von jedem Vorstandsmitglied Auskunft über den Stand der Geschäfte
verlangen. Er ist Koordinierungsstelle und hat für eine reibungslose Zusammenarbeit zu sorgen.
Darüber hinaus hat der Geschäftsführer als besondere Aufgabe die Mitgliederbetreuung. Er soll
weiter als Vorsitzender des Marketingausschusses mit diesem gemeinsam an dem Ziel arbeiten,
die Bedeutung und Akzeptanz der Rasse Welsh einschließlich Welsh-Partbred in Deutschland zu
steigern.
Der Geschäftsführer soll Vorstand und Beirat jedes Jahr zur Herbstsitzung einen Aktionsplan für
das kommende Jahr vorlegen und über die Aktionen des vergangenen Jahres umfassend berichten.
Zu beachten ist, dass der Geschäftsführer grundsätzlich die Beschlüsse des Vorstandes
auszuführen hat, nicht aber selbständige Aktionen durchführen soll.
5. Der Beauftragte für Zucht soll sich ein Bild über Bestand und Qualität der Welsh-Pony-, -Cobund -Partbredzucht in Deutschland machen. Häufige Besuche von Kör- und Schauveranstaltungen
sind erwünscht. Als Vorsitzender des Zuchtausschusses soll er gemeinsam mit diesem über
Einhaltung der WSO wachen und ihre Weiterentwicklung betreiben. In enger Zusammenarbeit mit
der Richtergruppe, zu deren Tagungen er einzuladen ist, soll er Fehlentwicklungen in der Zucht
und beim Schauwesen bekämpfen. So weit der 1. Vorsitzende die Sitzung nicht wahrnimmt, ist er
GOV
sein Vertreter im Rasseparlament der FN. Der Arbeitskreis Zucht formuliert die
Rahmenbeschreibung und bearbeitet notwendig erscheinende Änderungen.
6. Der Beauftragte für Sport hat die Aufgabe, den Sport mit Welsh-Ponys, -Cobs und -Partbreds
weiterzuentwickeln und zu fördern. Er soll dafür sorgen, dass in allen Regionalgruppen
Sportchampionate durchgeführt werden. Er ist verantwortlich für die Durchführung der
Bundeschampionate auf sportlicher Ebene sowie der LPW. Als Vorsitzender des Sportausschusses
erarbeitet er gemeinsam mit diesem die Ausschreibung für die sportlichen Bundeschampionate.
Gemeinsam mit dem Ausschuss soll er über die Einhaltung der WPO wachen und deren
Weiterentwicklung betreiben.
7. Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit hat die Verantwortung für das offizielle
Erscheinungsbild der IG WELSH in den Medien. Er hat Kontakte mit der Fachpresse sowie der
allgemeinen Presse, Rundfunk und Fernsehen aufzubauen und zu halten. Der Beauftragte für
Öffentlichkeitsarbeit hat das Recht, an allen Redaktionssitzungen des Jahrbuchteams
teilzunehmen. Er hat den Redakteur von „Welsh aktuell“ in seiner Arbeit zu unterstützen und die
Koordination zwischen den Redaktionen sicherzustellen.
§2
Stellvertretung
Die Stellvertretung wird soweit unter § 1.2 noch nicht festgelegt, wie folgt geregelt:
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Geschäftsführer sowie der
Beauftragte für Zucht und der Beauftragte für Sport vertreten sich gegenseitig. Der Beauftragte für
Öffentlichkeitsarbeit wird von dem 1. Vorsitzenden oder von einem von diesem benannten
Stellvertreter vertreten.
§3
Ausschüsse
Der Marketingausschuss, der Zuchtausschuss und der Sportausschuss sind von den jeweiligen
Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einzuladen. Die Einladung hat schriftlich mit einer
Ladungsfrist von zwei Wochen zu erfolgen.
§4
Richterwahlausschuss
1. Der Vorstand bestimmt drei seiner Mitglieder für den Richterwahlausschuss, dem außerdem zwei
Vertreter des Richterkollegiums angehören. Diesem Ausschuss obliegt die jährliche Bestätigung
der Richter, die Wahl von neuen Richtern und die Berufung von Nachwuchsrichtern.
2. Der Richterwahlausschuss benennt die Richter/innen für die Bundesschau
3. Der Richterwahlausschuss benennt den IG-Vertreter für überregionale Veranstaltungen (z.B.
Süddeutsche Körung, internationale Schauen)
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Druck: Januar 2006