Gesuch um Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister

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Gesuch um Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister
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CH-7000 Chur, Kalchbühlstrasse 18 ▪ Telefon 081 257 80 80 ▪ Telefax 081 252 24 42
www.stva.gr.ch
Gesuch um Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS)
Auszug aus der Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMASRegister-Verordnung) SR 741.55 vom 18. Oktober 2000:
Art. 13 Auskunfts- und Berichtigungsrecht der betroffenen Person
1 Jede Person hat das Recht, bei der Entzugsbehörde ihres Wohnortes Auskunft über ihre eigenen
Daten zu verlangen. Bei Urteilsunfähigen steht das Auskunftsrecht auch dem gesetzlichen Vertreter
oder der gesetzlichen Vertreterin zu, aber ausschliesslich im Namen und im Interesse der betroffenen
Person. Die Auskunft verlangende Person beziehungsweise deren gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin hat sich auszuweisen und ein schriftliches Gesuch einzureichen.
2 Die Behörde gibt die Daten innert 30 Tagen nach Erhalt des Auskunftsbegehrens vollständig, unentgeltlich und in der Regel schriftlich bekannt.
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Vorgehen:
1. Personalien vollständig ausfüllen
2. Formular mit folgenden Beilagen ergänzen:
 Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
 adressiertes und frankiertes Couvert
3. Einsenden an:
Strassenverkehrsamt Graubünden
Abteilung Administrativmassnahmen
Kalchbühlstrasse 18
7000 Chur
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Familienname:
Ledigname:
Vorname(n):
Geburtsdatum: (Tag, Monat, Jahr)
Heimatort: (Ausländer Heimatstaat)
Strasse:
PLZ / Wohnort:
Telefon:
Zweck des Ersuchens:
Ort und Datum:
Unterschrift:

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