I. Änderungssatzung

Transcription

I. Änderungssatzung
I. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Seth, Kreis Segeberg,
vom 22.05.2014
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom 23.03.2015 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises
Segeberg folgende I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Seth vom
22.05.2014 erlassen:
Artikel 1
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Seth wird wie folgt neu gefasst:
(1) Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung werden die folgenden
ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO gebildet:
a) Zentralausschuss
Zusammensetzung:
Aufgabengebiet:
9 Mitglieder
- Finanz- und Steuerwesen
- Schul- und Kulturwesen
- Jugend-, Sozial- und Fürsorgewesen
- Grundstücksangelegenheiten
- Prüfung des Jahresabschlusses
b) Bauausschuss
Zusammensetzung:
Aufgabengebiet:
c)
9 Mitglieder
- Baumaßnahmen / Bauleitplanung
- Betreuung der baulichen Substanz
- Dorfentwicklung (Ausweisung von Baugebieten,
Überplanungen)
- Kanal- und Straßenkataster
Klärwerks-/Umweltausschuss
Zusammensetzung:
Aufgabengebiet:
9 Mitglieder
- Klärwerksangelegenheiten/ Abwasserangelegenheiten
- Umweltangelegenheiten
- Friedhofswesen
- Grünflächen/Dorfverschönerung
- Wegeunterhaltung/Gräben
- Landschaftspflege
In die Ausschüsse zu a) bis c) können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der
Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und
-vertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Artikel 2
Diese I. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des
Landrats des Kreises Segeberg am 27.04.2015 erteilt.
Seth, den 30.04.2015
(L.S.)
gez. Maren Storjohann
Bürgermeisterin
K:\Office\Texte\Alle\Satzungen\Gem. Seth\Aktuelle Satzungen\1. Änderung Hauptsatzung Seth v 23.03.15 - ausgefertigte Fassung.docx
Seite 1 von 1