I. Änderungssatzung
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I. Änderungssatzung
I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Seth, Kreis Segeberg, vom 22.05.2014 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.03.2015 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg folgende I. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Seth vom 22.05.2014 erlassen: Artikel 1 § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Seth wird wie folgt neu gefasst: (1) Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung werden die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO gebildet: a) Zentralausschuss Zusammensetzung: Aufgabengebiet: 9 Mitglieder - Finanz- und Steuerwesen - Schul- und Kulturwesen - Jugend-, Sozial- und Fürsorgewesen - Grundstücksangelegenheiten - Prüfung des Jahresabschlusses b) Bauausschuss Zusammensetzung: Aufgabengebiet: c) 9 Mitglieder - Baumaßnahmen / Bauleitplanung - Betreuung der baulichen Substanz - Dorfentwicklung (Ausweisung von Baugebieten, Überplanungen) - Kanal- und Straßenkataster Klärwerks-/Umweltausschuss Zusammensetzung: Aufgabengebiet: 9 Mitglieder - Klärwerksangelegenheiten/ Abwasserangelegenheiten - Umweltangelegenheiten - Friedhofswesen - Grünflächen/Dorfverschönerung - Wegeunterhaltung/Gräben - Landschaftspflege In die Ausschüsse zu a) bis c) können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und -vertreter im Ausschuss nicht erreichen. Artikel 2 Diese I. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Segeberg am 27.04.2015 erteilt. Seth, den 30.04.2015 (L.S.) gez. Maren Storjohann Bürgermeisterin K:\Office\Texte\Alle\Satzungen\Gem. Seth\Aktuelle Satzungen\1. Änderung Hauptsatzung Seth v 23.03.15 - ausgefertigte Fassung.docx Seite 1 von 1