SchiedsamtsZeitung Der Schiedsmann im Spiegel der Presse
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SchiedsamtsZeitung Der Schiedsmann im Spiegel der Presse
SchiedsamtsZeitung 60. Jahrgang 1989, Heft 07 Seite 111b-112 Online-Archiv Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] Der Schiedsmann im Spiegel der Presse Eine Fortbildungsveranstaltung Münsteraner Schiedspersonen war der Anlass für Berichterstattungen der Münstersche Zeitung und der Westfälische Nachrichten jeweils vom 28.11. 1988; Äußerungen »hochrangiger« Vertreter der Justiz waren die »Aufhänger« für die Redakteure: »Wir müssen die Justiz entlasten«, forderte auch Dr. Friedrich-Adolf Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, der zu den versammelten Schm./-frn. sprach. Über eine Erweiterung der Funktion werde deshalb nachgedacht. Folgende Gesichtspunkte seien zu berücksichtigen: »Man eröffnet die Schms.-Tätigkeit für weitere Delikte mit geringer Schuld, insbesondere für Vermögensdelikte, und bezieht den Schm. stärker in den Täter-OpferAusgleich ein.« Gerade in der Schlichtung, die die beiden zerstrittenen Parteien wieder zusammenführe, sehe er die große Bedeutung des Amtes für den »inneren Rechtsfrieden«. Aus dem Schulungsteil der Veranstaltung wurde der Präs. d. LG Essen, Dr. L.H. Serwe, zitiert: »Eine besondere Gefahr bei der Tätigkeit des Schms. ist die Starrheit einer Arbeits- hypothese, die leicht zum Vorurteil werden kann. Zuhören und auch die Revidierung der Meinung gehören daher zu den Aufgaben der Schiedsleute.« Neue Impulse für eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit gehen von der SchsVgg. Düsseldorf aus. Nach erfolgreichem Start im Stadtbezirk Neuss (Ansprechen von Redaktionen, Vorträge in Schulen, etc.) wurden nunmehr die Aktivitäten ausgedehnt auf die Bereiche Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch. Am 24.12.1988 wurden unter dem »weihnachtlichen« Titel: (»Vier Männer im täglichen Einsatz für Frieden auf Erden«), von der Neuß-Grevenbroicher Zeitung RHEINISCHE POST die Koll. Günter Wrobel, Johannes Grütering, Benno Hensing und Wolfgang Horst als Schr. vorgestellt, »die« erfolgreich versuchen, Streit zu schlichten. Der (fast) ganzseitige Report beschränkte sich nicht auf eine Charakterstudie, sondern vermittelte den Lesern anschaulich Amt und Aufgaben eines Schms. WESTFALENPOST Hagener Zeitung und Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/2 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages. SchiedsamtsZeitung Online-Archiv 60. Jahrgang 1989, Heft 07 Seite 111b-112 Organ des BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDSPostfach 100452 44704 Bochum www.schiedsamt.de [email protected] WESTFALISCHE RUNDSCHAU warteten mit Berichten am 10.12.1988 auf, nachdem sich die Schiedspersonen der LGBez. Hagen und Siegen zu einem Fortbildungslehrgang versammelt hatten. Hier einige Wertungen aus den umfangreichen Berichterstattungen der Reporter: »Werden Schr. durch mehr Ausbildung wieder salonfähiger?« Der recht eigenwillige »Aufmacher« sollte jedoch nur auf die rückläufige Tendenz der Inanspruchnahme von Schm. hinweisen, ebenso wie auf die Notwendigkeit verstärkter Aus- und Fortbildung. Zitiert wurden u.a. Vors. Walter Ackerschott, Olpes Bgm' in Wilma Ohly und Staatsanwalt Hans Schicha: Ackerschott: Der außergerichtlichen Streitbeilegung komme seiner Meinung nach in Anbetracht der knappen Ressource Recht und der Überlastung der Justiz eine immer größere Bedeutung zu. Die Vertreterversammlung des BDS habe aus diesem Grund kürzlich zwei Beschlüsse des Inhalts gefasst, daß der Bundesgesetzgeber im Bereich des Zivilrechts für nachbarliche Streitigkeiten wie Einwirkungen vom Nachbargrundstück, Überhang, Überfall und Grenzabstände für Pflanzen ein obligatorisches Güteverfahren durch entsprechende Änderung der Zivilprozessordnung zunächst als Pilotprojekt in einigen Bundesländern einführen möge. Olpes Bgm.' in Wilma Ohly, Ehrengast bei der Eröffnung der Veranstaltung, hob die Bedeutung des Schms.-Amtes in einer Zeit hervor, in der Aussprüche wie »Darauf habe ich einen Rechtsanspruch« oder »Dafür habe ich eine Versicherung« immer häufiger zu hören seien. Oberstaatsanwalt Hans Schicha vom LG Siegen versicherte, daß in seiner Behörde von der Möglichkeit, Strafsachen auf den Privatklageweg zu verweisen, ausgiebig Gebrauch gemacht werde. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/2 Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl, auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsender oder von der Schriftleitung bearbeitet oder redigiert. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung der ausdrücklichen Einwilligung des Carl Heymanns Verlages.