Antrag auf Verlängerung / Erneuerung einer Erlaubnis für

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Antrag auf Verlängerung / Erneuerung einer Erlaubnis für
Name
Vorname
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern
80534 München
Telefon (freiwillige Angabe)
Geburtsdatum
Fax (freiwillige Angabe)
E-Mail (freiwillige Angabe)
Art der Erlaubnis
Nummer der Erlaubnis
Antrag auf Verlängerung / Erneuerung einer Erlaubnis für
Privatpiloten (Flugzeug), PPL(A) gemäß JAR-FCL 1 deutsch
Privatpiloten (Hubschrauber), PPL(H) gemäß JAR-FCL 2 deutsch
Erklärung (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ich erkläre hiermit, dass
ich seit der letzten Ausstellung der Lizenz gerichtlich nicht bestraft worden bin und gegen mich keine Maßregeln der
Besserung und Sicherung verhängt worden sind,
ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen mich nicht anhängig ist,
seit der letzten Ausstellung der Lizenz Eintragungen in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
(KBA) nicht erfolgt sind,
ich an keinem Flugunfall beteiligt war.
Anderenfalls ist/sind diesem Antrag beizufügen (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde),
Nachweis zu Gericht, Aktenzeichen und Grund des anhängigen Strafverfahrens,
Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, 24932 Flensburg,
Der Auszug liegt bei.
Der Auszug wird nachgereicht.
Nachweis zu der Behörde (mit Aktenzeichen), in deren Zuständigkeit sich der Flugunfall ereignet hat.
Hiermit versichere ich, dass ich (Zutreffendes bitte ankreuzen):
25-198-I/04.15 - S -
über die erforderlichen Sprachkenntnisse nach FCL.055 (= sog. Sprachnachweis) verfüge und bitte um Eintrag in meine
Lizenz. (Eine der Alternativen ist ausreichend; es sind jedoch mehrere Spracheinträge möglich.)
Deutsch ist meine Muttersprache.
Es besteht bereits ein Level-Eintrag in meiner Lizenz.
Der Sprachnachweis ist beigefügt.
Mir ist bekannt, dass meine Erlaubnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr.
290/2012, Teil ARA.FCL.250 sowie der LuftVZO bzw. der LuftPersV beschränkt oder widerrufen werden kann, wenn die
Lizenz durch Fälschung eingereichter Nachweise oder durch missbräuchliche Verwendung von Zeugnissen erlangt wurde.
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Hinweise:
Die Bearbeitung dieses Antrages ist nur möglich, wenn zusammen mit diesem (vollständig ausgefüllten) Formblatt die
nachstehenden Unterlagen vorliegen:
-
Ihre Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
-
eine Kopie Ihres gültigen Tauglichkeitszeugnisses
(Die Vorlage einer Kopie Ihrer Lizenz entbindet im Übrigen nicht von der Verpflichtung, die bisher gültige Lizenz nach Erhalt
der Neuausfertigung an die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern – zurückzusenden.)
Bitte beachten Sie, dass der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zur Verlängerung Ihrer Lizenz zudem ein
gültiger positiver Nachweis über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) vorliegen muss. Dieser Nachweis ist nach aktueller Rechtslage (seit 01.01.2009) fünf Jahre gültig.
(Bitte nachstehende Hinweise beachten!)
Antrag:
Hiermit beantrage ich die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer nach § 7 LuftSiG, falls
erforderlich.
Wohnsitze und Nebenwohnsitze der letzten 5 Jahre: (Hilfsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort)
Zeitraum (Monat/Jahr)
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Bundesland
Mir ist bekannt, dass ich bei meiner fliegerischen Betätigung ein gültiges nach JAR-FCL 3 deutsch oder Teil-MED
VO(EU) Nr. 1178/2011 ausgestelltes Tauglichkeitszeugnis mitführen muss.
Ort, Datum
Antrag auf Verlängerung / Erneuerung einer Erlaubnis für ….
Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
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Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
Die Zuständigkeiten der Luftsicherheitsbehörde richten sich bei Luftfahrern nach dem Hauptwohnsitz. Der Zuständigkeitsbereich des
Luftamtes Südbayern umfasst die Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern und Niederbayern. Der Antrag auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in diesen Fällen einzureichen bei:
Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt eine Abfrage bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder,
beim Bundeszentralregister, bei ausländischen Betroffenen auch beim Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ggf. den
Ausländerbehörden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 LuftSiG) sowie den Strafverfolgungsbehörden (§ 7 Abs. 4 LuftSiG).
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Luftsicherheitsbehörde nur im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung elektronisch
gespeichert und verwendet. Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Die gespeicherten Daten sind nach Ablauf von 3 Jahren, nachdem die Tätigkeit als
Luftfahrer nicht mehr ausgeübt wird, zu löschen (§ 7 Abs. 11 LuftSiG).
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG sind Sie verpflichtet, an Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung mitzuwirken. Werden im Rahmen der Überprüfung Tatsachen bekannt, die Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit begründen, werden Sie vor einer abschließenden Entscheidung nochmals
gesondert angehört. Sie müssen wahrheitsgemäße Angaben machen. Sie können jedoch Angaben verweigern, die für Sie oder einen
nahen Angehörigen im Sinne des § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) die Gefahr einer straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen, disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Verfolgung begründen können. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird dem
Betroffenen und den beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder mitgeteilt (§ 7 Abs. 7 LuftSiG). Bei
Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung aus. Diese wird bundesweit anerkannt.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist gebührenpflichtig.
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