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Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
Naturwissenschaftlich-technologisches ۰ Sprachliches ۰ Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium
Regensburg, 08.06.2016
Unterricht in Religionslehre und Ethik
Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9,
der Religionsunterricht ist gemäß Bayerischer Verfassung und BayEUG an den Schulen
ordentliches Lehrfach, also Pflichtfach. In der Regel besuchen die Schülerinnen und Schüler den
Religionsunterricht ihrer jeweiligen Konfession. Nach der Schulordnung haben die Erziehungsberechtigten aber das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung
des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubensgründen erfolgen. Sie muss bis
Freitag, 17.06.2016 im Sekretariat angezeigt werden und bedarf der Schriftform (DIN A4, formlos).
Da die Abmeldung für die Zeit des Verbleibs an der jeweiligen Schule gilt, ist eine Erklärung der
Eltern bzw. des volljährigen Schülers zum Schuljahresende 2015/16 nur dann nötig, wenn eine
bereits vorliegende Abmeldung widerrufen wird oder wenn im neuen Schuljahr 2016/17 eine
Abmeldung vom besuchten Religionsunterricht erfolgen soll.
Im Falle einer ordnungsgemäßen Abmeldung vom Religionsunterricht wird für die betreffenden
Schülerinnen und Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach.
Bekenntnislose Schülerinnen und Schüler, für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht eingerichtet ist, können auf Antrag am Religionsunterricht eines Bekenntnisses
teilnehmen, wenn die zuständige Stelle (Bischöfliches Ordinariat, Evangelisch-Lutherisches
Dekanat) zustimmt. Der Antrag muss ebenfalls spätestens bis Freitag, 17.06.2016 schriftlich im
Sekretariat abgegeben werden.
Achtung Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe!
Religionslehre bzw. Ethik kann nur dann Abiturfach sein, wenn in der 10. Jahrgangsstufe der
betreffende Unterricht besucht wurde (§79 (1) Ziffer 3 GSO).
Dr. Elmar Singer, StD
Ständiger Stellvertreter des Schulleiters