Service Kompakt Varianten der Unternehmensnachfolge1.pdf
Transcription
Service Kompakt Varianten der Unternehmensnachfolge1.pdf
Varianten der Unternehmensnachfolge Ihr Ansprechpartner: Am Ende einer langen und anspruchsvollen unternehmerischen Karriere möchten Mariann Ludewig Markus Nacke Unternehmer in den Ruhestand eintreten und die Früchte ihrer Arbeit ernten. Mario Goedhart (Kreis Kleve) Doch je konkreter die Vorbereitung des eigenen Ruhestandes wird, umso stärker wird vielen Unternehmern die Komplexität der Nachfolgeregelung bewusst. Die bisher anvisierte Lösung erweist sich plötzlich als nicht realisierbar. Eine erhebliche Herausforderung für den Senior-Unternehmer, denn bei der Unternehmens- Telefon: 0203 2821-325 0203 2821-435 02821 22233 (Kleve) nachfolge gibt es keinen „Königsweg“, sondern nur die für den individuellen E-Mail: Einzelfall am besten geeignete Lösung. Und gelegentlich sind Situationen derart [email protected] individuell, dass keine der klassischen Nachfolgelösungen (Übergabe an die Kin- [email protected] der oder einen Existenzgründer als Nachfolger) die optimale Lösung darstellt. [email protected] Dann sollten mögliche Sonderformen der Nachfolgeregelungen in Betracht ge- Stand: September 2011 zogen werden. Owner-Buy-Out (OBO): Alteigentümer bleibt Minderheitsgesellschafter Beim Owner-Buy-Out (OBO) verkauft der Unternehmer seinen Betrieb und kauft wiederum einen Teil der Gesellschaftsanteile vom neuen Inhaber zurück. Ein OBO kann in unterschiedlichen Ausgestaltungen erfolgen. Üblicherweise fungiert der Altinhaber als „stiller Gesellschafter“ ohne Geschäftsführungsauftrag oder –befugnisse. Diese Form des Unternehmensverkaufs kann eine Kompromisslösung sein, wenn der Nachfolger den Kaufpreis nicht sofort zur Gänze finanzieren kann. Bei einer anderen Form der Ausgestaltung verkauft der Senior-Unternehmer seine Gesellschaftsanteile schrittweise an eine Erwerbergesellschaft, an der er selbst wiederum beteiligt ist. Diese Form ermöglicht dem Unternehmer eine langsame, schrittweise Übergabe bei gleichzeitiger Partizipation am Unternehmenserfolg und –risiko. Plant-Buy-Out (PBO): Verkauf an einen Konkurrenten Von einem Plant-Buy-Out (PBO) spricht man, wenn das Unternehmen an einen bisherigen Mitbewerber verkauft wird. Der Konkurrent kann auf diese Weise Marktanteile gewinnen, seine Marktposition festigen und Synergie- bzw. Größendegressionseffekte erzielen. Die gemeinsame Übergabephase verkürzt sich erheblich gegenüber anderen Nachfolgevarianten, da der Nachfolger das Geschäft bereits kennt und über sehr gute Markt- und Branchenkenntnisse verfügt. Diese Form ermöglicht dem Senior-Unternehmer einen raschen Rückzug aus der Geschäftstätigkeit. Institutional-Buy-Out (IBO): Verkauf an einen Finanzinvestor Beim Institutional-Buy-Out (IBO) wird das Unternehmen von einem Finanzinvestor übernommen. Solche Finanzinvestoren können Beteiligungsgesellschaften oder sogenannte „Venture Capital Gesellschaften“ sein. Die Belegschaft, insbesondere das Führungspersonal, bleibt häufig erhalten, da diesen das Unternehmen, die Geschäftsprozesse, Kunden und Lieferanten vertraut sind. Die Erwerbsinitiative geht dennoch stets vom Beteiligungsunternehmen aus. Nähere Informationen hierzu und über derartige Finanzinvestoren hält der Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) im Internet unter www.bvkap.de/ bereit. Management-Buy-Out (MBO): Verkauf an eigene Führungskräfte Als Management-Buy-Out bezeichnet man die Übernahme von Unternehmen oder Teilbereichen von Unternehmen durch dessen angestellte Führungskräfte. Da den bisherigen Führungskräften der Betrieb und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sehr genau bekannt sind, können die Verkaufsverhandlungen schneller und unkomplizierter ablaufen. Employee-Buy-Out (EBO): Übernahme durch Belegschaftsinitative Das Employee-Buy-Out ist eine besondere Variante des MBO. Hier übernimmt die gesamte bisherige Belegschaft, d.h. Führungskräfte und sonstige Mitarbeiter, das Unternehmen gemeinsam. Ein EBO resultiert oftmals aus dem Bestreben der Mitarbeiter, den eigenen Arbeitsplatz zu sichern. Hintergrund kann beispielsweise die erfolglose Suche nach einem Nachfolger oder eine drohende Insolvenz sein. Verkauf an Kunden Bei dieser Variante wird der Betrieb an ein Unternehmen übergeben, das bisher zum Kundenkreis gehörte. Diese Variante kommt vor allem dann in Frage, wenn ein Kunde sein Angebots- oder Dienstleistungsspektrum erweitern möchte. Beispiel: Die Rechtsanwaltskanzlei kauft eine Steuerberatungskanzlei zu. Eine weitere Motivation ist eine auf Kundenseite beabsichtigte vertikale Diversifikation. Vorleistungen, die bisher zugekauft wurden, werden künftig selbst erbracht. Verkauf an ausländische Investoren Bekannte Motive für die Übernahme deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren sind die Möglichkeit des (erleichterten) Marktzugangs oder der Zugang zu Know-How. Eine weitere Motivation liegt in der Veredelung der eigenen Produkte in Deutschland. „Made in Germany“ stellt nach wie vor ein Qualitätsmerkmal für ausländische Unternehmen dar. Für einen Verkauf an ausländische Investoren sollten Senior-Unternehmer ausreichend Zeit für Vertragsverhandlungen einplanen, zumal je nach Herkunftsland des Käufers die kulturellen Hürden sehr hoch sein können. Daher ist es Vorteilhaft, wenn das Unternehmen bereits Auslandskontakte pflegt. Verpachtung In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens sowie im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer oder der Nachfolger nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden. Andererseits partizipiert der Senior-Unternehmer indirekt weiterhin am unternehmerischen Risiko. Gelingt es dem Pächter nicht, erfolgreich zu wirtschaften, besteht das Risiko des Ausfalls der Pachtzahlungen. Vermietung Die Vermietung ist ähnlich gestaltet wie die Verpachtung. Im Unterschied zur Verpachtung werden lediglich die Betriebsräume vom Altinhaber gemietet, die Betriebsausstattung usw. jedoch vom Nachfolger gekauft. Diese Variante eignet sich, wenn der Nachfolger den Kaufpreis für die Immobilie nicht finanzieren kann oder kein Interesse an der Übernahme des Immobilienvermögens hat. Scheitert der Nachfolger oder verlagert seinen Betriebssitz, muss die Gewerbeimmobilie weitervermietet werden. Liquidation Bei einer Liquidation werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens verkauft. Dazu zählen zum Beispiel Anlagen und Maschinen, aber auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung (Büromöbel, Schränke) und das Warenlager. Zweck der Liquidation ist es, durch die darin gebundenen finanziellen Mittel einen Veräußerungserlös zu erzielen. Wurde das Unternehmen bisher in einer bestimmten Gesellschaftsform geführt, beispielsweise in Form einer GmbH, wird gelegentlich auch die bestehende Rechtsform als solche (Stichwort: Firmenmantel, GmbH-Mantel, Vorratsgesellschaft) verkauft. Die Liquidation stellt oftmals die letztmögliche Ausstiegsstrategie dar und kommt vor allem dann zum Tragen, wenn das Unternehmen mangels Nachfolgers aufgegeben werden muss.