PRakt0409 1.pub

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PRakt0409 1.pub
Informationen des
Personalrats Garching
der TUM
Ausgabe
September 2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kaum sind wir ein paar Jahre den Autoritäten entronnen, die uns immer ermahnten
„Hast Du Dein Zimmer aufgeräumt? Hast Du Dir die Zähne geputzt? Hast Du Dir
die Hände gewaschen?“ und schon sind wir unter den Fittichen anderer Autoritäten,
wie Robert Koch Institut oder Süddeutsche Zeitung: Hände waschen!
Natürlich wissen wir, dass gegen eine Ansteckung mit dem Grippevirus vor allem
Hygiene, also Hände waschen, hilft. Nachdem ich am frühen Morgen per U-Bahn
den Campus erreicht habe, schalt ich erst mal den Rechner und die Kaffeemaschine
ein. Hab ich immer so gemacht und ohne Kaffee funktioniert mein Gehirn nicht und
außerdem will ich gleich sehen was in der Mail steht.
Nichts ist so schwierig, wie Gewohnheiten zu ändern und die Ausreden sind vielfältig.
Also: U-Bahn, Hände waschen, Kaffeemaschine und Rechner einschalten.
Das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (http://
www.lgl.bayern.de/) hat zur „Neuen Influenza A/H1N1“ eine Info-Hotline eingerichtet: Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 089-31560-101
In dieser Ausgabe:
Betriebsausflug und
keine Folgen
2
VBLspezial für wissenschaftlich Beschäftigte
2
Anerkennung von
Kindererziehungszeiten
2
Betriebsärztlicher
Dienst
3
Arbeitsschutzgesetz
3
Gesundheitstag
2009 Ein Rückblick
4
Unser Arbeitgeber, die TUM, wird uns ganz sicher zeitnah und umfassend informieren, wenn der erste H1N1-Virus auf dem Campus Garching gesichtet wird.
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Und jetzt sollte ich gleich die Hände waschen, denn im Vergleich zu einer Tastatur
sind die Türgriffe in der U-Bahn nahezu steril.
Was tun bei lästiger
(und unerlaubter) Telefonwerbung:
http://
www.bundesnetzagentur.
de/enid/
Bundesnetzagentur/
Verbraucher_2y.html
Mittwoch, 14.10.2009, 9.00 Uhr
Personalversammlung
im
großen Hörsaal (HS1) der Physik
Das Bundesministerium
der Justiz stellt fast das
ganze aktuelle Bundesrecht kostenlos ins Internet:
http://www.gesetze-iminternet.de/aktuell.html
Betriebsausflug und
keine Folgen
Mit dem Betrieb unterwegs:
Versicherungsschutz beim Betriebsausflug.
Auch bei Betriebsausflügen stehen Arbeitnehmer
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung: Der Ausflug dient der
Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern sowie der Beschäftigten untereinander. Alle Beschäftigten müssen
teilnehmen können. Der Ausflug wird von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder von
ihrer Autorität getragen. Beginn und Ende müssen
festgelegt sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, erstreckt sich der Unfallschutz auf alle Tätigkeiten, die zum Betriebsausflug gehören, wie
Restaurantbesuche, Spiele und sportliche Betätigungen.
LUK/GUV Newsletter: http://www.guvv-bayern.de/
VBLspezial für
wissenschaftlich
Beschäftigte
Die VBLspezial für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit wurde aktualisiert und ist nun auch in Englisch verfügbar.
Der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) trägt
den Interessen der befristeten Beschäftigten in
Wissenschaft und Forschung durch eine Sonderregelung Rechnung, von der sowohl Arbeitgeber
als auch Beschäftigte profitieren. In einer gesonderten VBLspezial erfahren Sie alles über die
wesentlichen Hintergründe.
» Zur VBLspezial für wissenschaftlich Beschäftigte:
<http://www.vbl.de/neuauflage_vblspezial>
Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung ohne entsprechende
Versicherungspflicht
Nach einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Gesetzgeber nun mit der am
21.07.2009 in Kraft getretenen Änderung des
SGB IV eine Klarstellung vorgenommen:
Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden auch dann anerkannt, wenn eine Mitgliedschaft in einem berufständischen Versorgungswerk besteht und die
Mütter oder Väter deshalb von der Versicherungspflicht in der GRV befreit sind. Damit können jetzt
insbesondere Elternteile, die als Ärzte, Apotheker
oder Rechtsanwälte tätig sind mit Zahlungen aus
der GRV rechnen.
Die Versorgungswerke liefern in Relation zur gesetzlichen Rentenversicherung sehr gute Renditen. Das allerdings nicht, weil sie so sparsam wirtschaften oder das dort zu einem gewissen Anteil
praktizierte Kapitaldeckungsverfahren dem Umlageverfahren der GRV überlegen wäre, sondern
weil die Umverteilung zwischen niedrigen und hohen Einkommen - zugunsten von Geringverdienern - viel eingeschränkter stattfindet als in der
GRV. Günstig wirkt sich auf die Rentenhöhe bei
den Versorgungswerken auch der Umstand aus,
dass keine beitragsfreien Zeiten existieren, für
den gegebenenfalls Leistungen erbracht werden
müssen.
Vor allem die Beitragsfreiheit in der GRV bei Kindererziehungszeiten kannten zahlreiche Satzungen der berufständischen Versorgungswerke
nicht und Bund und Länder haben die Versorgungswerke nicht gezwungen solche einzuführen.
Es bleibt den Betroffenen also nur die Möglichkeit
sich die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen zu lassen.
Das ist für diejenigen interessant, die entweder
schon Vorzeiten in der GRV ( z.B. Referendarszeit,
Aushilfe während des Studiums) oder mindestens
2 Kinder haben. Für 2 Kinder werden 72 Monate
angerechnet, so dass die allgemeine Wartezeit in
der GRV von 60 Monaten allein durch solche Zeiten erfüllt wird.
Aus dem Inhalt eines Artikels der Zeitschrift „Soziale Sicherheit 7-8/2009“
Kommentar:
Da bleibt nur zu hoffen, dass diese Zahlungen
nicht aus Beitragsmitteln der in der GRV Pflichtversicherten sondern aus Steuerzuschüssen erfolgen.
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Betriebsärztlicher Dienst
Hier ein paar Neuigkeiten zu unserem Betriebsarzt am Standort Garching.
beitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und
unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Im letzten Jahr wurde der Vertrag mit dem Betriebsärztlichen Dienst aufgekündigt und neu ausgeschrieben.
Am Forschungsgelände Garching ist der BAD mit
seinen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag (8:00 - 16:45 Uhr) und Freitag von 8:00 15:00 Uhr präsent.
Unter Leitung des Hochschulreferates 6 wurde
eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einem
Leistungsverzeichnis für eine Neuausschreibung
befasste. Aus den zahlreich eingegangenen Bewerbungen konnte nun ein objektiver Vergleich
von Leistungen und Kosten erfolgen.
Dabei hatte sich der BAD als leistungsstärkster
Bewerber für unseren Standort herausgestellt und
somit ist der alte Betriebsarzt zum Jahreswechsel
2009 auch der Neue geworden.
Bei dieser Ausschreibung war uns als Personalrat
vor allem eine bestmögliche Versorgung und zusätzliche Leistungen für die Mitarbeiter der TUM
am Standort Garching ein besonderes Anliegen.
Die Leistungen des Betriebsärztlichen Dienstes
beinhalten seine gesetzlichen Aufgaben, wie sie
das Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(Arbeitssicherheitsgesetz) vorsieht:
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Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (GUV-V A4) und die Untersuchungen für Strahlenschutz.
Wer einen Auslandsaufenthalt plant, findet
nun in unserem Betriebsärztlichen Dienst
den kompetenten Ansprechpartner für seine
Fragen.
Durchführung gesetzlich vorgeschriebener
Impfungen einschließlich FSME- Impfungen
und ärztliche Hilfe und Erstbehandlung bei
Unfällen.
Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehört
aber auch die Unterstützung des Arbeitgebers bei
Fragen des Arbeitsschutzes und somit ist der Betriebsarzt bei Arbeitsplatzbegehungen beteiligt. Er
ist bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen zu beteiligen und ist Mitglied des Arbeitssicherheitsausschuss (ASA).
Der Betriebsarzt ist bei allen Belangen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes ein unabhängiger Berater für alle Beteiligten. Somit ist
er Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Betriebsarzt ist in der Ausübung seiner ar-
Für Beratungen und alle weiteren Belange der
Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine telefonische
Terminvereinbarung jedoch sinnvoll.
Sie erreichen den BAD telefonisch über -14000
intern und extern über 089/ 3299-1410.
Weitere Informationen zum BAD und den Arbeitsschutz an der TUM finden Sie im Internet
unter:
http://www.bad-gmbh.de/
http://tum.agu-hochschulen.de
Hier noch mal ein paar wichtige Telefonnummern
zur Erinnerung:
Rettungsdienst:
intern
112
mit dem Handy
089/289-14100
089/289-112
Feuerwehr:
112
Gift- Notruf:
(01) 19240
Peter Seidinger
Arbeitsschutzgesetz
Noch eine Information an alle Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte und alle Interessierten Beschäftigten.
Im Februar dieses Jahres wurde das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG) erneuert. Sie finden
es z.B. unter http://bundesrecht.juris.de
Peter Seidinger
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Gesundheitstag 2009
Ein Rückblick
Am 18. Juni 2009 fand der dritte bayernweite Aktionstag „Gesunde Hochschule“ statt.
In der Magistrale des Maschinenwesens informierten viele Verbände und
Firmen aus dem Gesundheitsbereich
über ihre Arbeit und Angebote.
Die langen Schlangen z.B. vor dem
Sehtest und dem „Back Check“ bewiesen uns das rege Interesse der
Kolleginnen und Kollegen für Gesundheitsangebote auf dem Campus.
Zum ersten Mal wurde auch eine
Tombola mit Spenden der Aussteller
durchgeführt. 20 glückliche Gewinner
konnten u.a. einen Stehstuhl und
Gutscheine z.B. für Fitnessangebote,
homöopathische Beratung und Einkauf beim Optiker mit nach Hause
nehmen.
Die Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung Garching war mit der Resonanz
sehr zufrieden und freut sich, auf
dem nächsten Gesundheitstag der
bayrischen Hochschulen in 2011
ähnlich interessante Themen anzubieten.
§
Wichtiger Hinweis:
Wir geben unsere
Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Rechtsauskünfte
dürfen wir nicht erteilen. Bitte fragen Sie für
rechtssichere Auskünfte bei den zuständigen Stellen nach (Dienststelle, Landesamt
für Finanzen u.s.w.) Rechtsverbindliche
Auskünfte können Ihnen auch zugelassene
Anwälte und die Rechtsberatungen der Gewerkschaften erteilen.
Herausgeber:
Personalrat Garching
Technische Universität München
Boltzmannstr. 15
85748 Garching
Telefon: 089-289-16382/5
Fax: 089-289-16390
E-Mail: [email protected]
http://www.mw.tum.de/Personalrat
Redaktion: Bunke, Geiger, Tögel, Wittner
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