PRakt0409 1.pub
Transcription
PRakt0409 1.pub
Informationen des Personalrats Garching der TUM Ausgabe September 2009 Liebe Kolleginnen und Kollegen, kaum sind wir ein paar Jahre den Autoritäten entronnen, die uns immer ermahnten „Hast Du Dein Zimmer aufgeräumt? Hast Du Dir die Zähne geputzt? Hast Du Dir die Hände gewaschen?“ und schon sind wir unter den Fittichen anderer Autoritäten, wie Robert Koch Institut oder Süddeutsche Zeitung: Hände waschen! Natürlich wissen wir, dass gegen eine Ansteckung mit dem Grippevirus vor allem Hygiene, also Hände waschen, hilft. Nachdem ich am frühen Morgen per U-Bahn den Campus erreicht habe, schalt ich erst mal den Rechner und die Kaffeemaschine ein. Hab ich immer so gemacht und ohne Kaffee funktioniert mein Gehirn nicht und außerdem will ich gleich sehen was in der Mail steht. Nichts ist so schwierig, wie Gewohnheiten zu ändern und die Ausreden sind vielfältig. Also: U-Bahn, Hände waschen, Kaffeemaschine und Rechner einschalten. Das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (http:// www.lgl.bayern.de/) hat zur „Neuen Influenza A/H1N1“ eine Info-Hotline eingerichtet: Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 089-31560-101 In dieser Ausgabe: Betriebsausflug und keine Folgen 2 VBLspezial für wissenschaftlich Beschäftigte 2 Anerkennung von Kindererziehungszeiten 2 Betriebsärztlicher Dienst 3 Arbeitsschutzgesetz 3 Gesundheitstag 2009 Ein Rückblick 4 Unser Arbeitgeber, die TUM, wird uns ganz sicher zeitnah und umfassend informieren, wenn der erste H1N1-Virus auf dem Campus Garching gesichtet wird. www Und jetzt sollte ich gleich die Hände waschen, denn im Vergleich zu einer Tastatur sind die Türgriffe in der U-Bahn nahezu steril. Was tun bei lästiger (und unerlaubter) Telefonwerbung: http:// www.bundesnetzagentur. de/enid/ Bundesnetzagentur/ Verbraucher_2y.html Mittwoch, 14.10.2009, 9.00 Uhr Personalversammlung im großen Hörsaal (HS1) der Physik Das Bundesministerium der Justiz stellt fast das ganze aktuelle Bundesrecht kostenlos ins Internet: http://www.gesetze-iminternet.de/aktuell.html Betriebsausflug und keine Folgen Mit dem Betrieb unterwegs: Versicherungsschutz beim Betriebsausflug. Auch bei Betriebsausflügen stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung: Der Ausflug dient der Pflege der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern sowie der Beschäftigten untereinander. Alle Beschäftigten müssen teilnehmen können. Der Ausflug wird von der Unternehmensleitung selbst veranstaltet oder von ihrer Autorität getragen. Beginn und Ende müssen festgelegt sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, erstreckt sich der Unfallschutz auf alle Tätigkeiten, die zum Betriebsausflug gehören, wie Restaurantbesuche, Spiele und sportliche Betätigungen. LUK/GUV Newsletter: http://www.guvv-bayern.de/ VBLspezial für wissenschaftlich Beschäftigte Die VBLspezial für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit wurde aktualisiert und ist nun auch in Englisch verfügbar. Der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) trägt den Interessen der befristeten Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung durch eine Sonderregelung Rechnung, von der sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte profitieren. In einer gesonderten VBLspezial erfahren Sie alles über die wesentlichen Hintergründe. » Zur VBLspezial für wissenschaftlich Beschäftigte: <http://www.vbl.de/neuauflage_vblspezial> Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne entsprechende Versicherungspflicht Nach einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Gesetzgeber nun mit der am 21.07.2009 in Kraft getretenen Änderung des SGB IV eine Klarstellung vorgenommen: Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden auch dann anerkannt, wenn eine Mitgliedschaft in einem berufständischen Versorgungswerk besteht und die Mütter oder Väter deshalb von der Versicherungspflicht in der GRV befreit sind. Damit können jetzt insbesondere Elternteile, die als Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte tätig sind mit Zahlungen aus der GRV rechnen. Die Versorgungswerke liefern in Relation zur gesetzlichen Rentenversicherung sehr gute Renditen. Das allerdings nicht, weil sie so sparsam wirtschaften oder das dort zu einem gewissen Anteil praktizierte Kapitaldeckungsverfahren dem Umlageverfahren der GRV überlegen wäre, sondern weil die Umverteilung zwischen niedrigen und hohen Einkommen - zugunsten von Geringverdienern - viel eingeschränkter stattfindet als in der GRV. Günstig wirkt sich auf die Rentenhöhe bei den Versorgungswerken auch der Umstand aus, dass keine beitragsfreien Zeiten existieren, für den gegebenenfalls Leistungen erbracht werden müssen. Vor allem die Beitragsfreiheit in der GRV bei Kindererziehungszeiten kannten zahlreiche Satzungen der berufständischen Versorgungswerke nicht und Bund und Länder haben die Versorgungswerke nicht gezwungen solche einzuführen. Es bleibt den Betroffenen also nur die Möglichkeit sich die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen zu lassen. Das ist für diejenigen interessant, die entweder schon Vorzeiten in der GRV ( z.B. Referendarszeit, Aushilfe während des Studiums) oder mindestens 2 Kinder haben. Für 2 Kinder werden 72 Monate angerechnet, so dass die allgemeine Wartezeit in der GRV von 60 Monaten allein durch solche Zeiten erfüllt wird. Aus dem Inhalt eines Artikels der Zeitschrift „Soziale Sicherheit 7-8/2009“ Kommentar: Da bleibt nur zu hoffen, dass diese Zahlungen nicht aus Beitragsmitteln der in der GRV Pflichtversicherten sondern aus Steuerzuschüssen erfolgen. —2— Betriebsärztlicher Dienst Hier ein paar Neuigkeiten zu unserem Betriebsarzt am Standort Garching. beitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Im letzten Jahr wurde der Vertrag mit dem Betriebsärztlichen Dienst aufgekündigt und neu ausgeschrieben. Am Forschungsgelände Garching ist der BAD mit seinen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag (8:00 - 16:45 Uhr) und Freitag von 8:00 15:00 Uhr präsent. Unter Leitung des Hochschulreferates 6 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einem Leistungsverzeichnis für eine Neuausschreibung befasste. Aus den zahlreich eingegangenen Bewerbungen konnte nun ein objektiver Vergleich von Leistungen und Kosten erfolgen. Dabei hatte sich der BAD als leistungsstärkster Bewerber für unseren Standort herausgestellt und somit ist der alte Betriebsarzt zum Jahreswechsel 2009 auch der Neue geworden. Bei dieser Ausschreibung war uns als Personalrat vor allem eine bestmögliche Versorgung und zusätzliche Leistungen für die Mitarbeiter der TUM am Standort Garching ein besonderes Anliegen. Die Leistungen des Betriebsärztlichen Dienstes beinhalten seine gesetzlichen Aufgaben, wie sie das Gesetz für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) vorsieht: !" !" !" Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (GUV-V A4) und die Untersuchungen für Strahlenschutz. Wer einen Auslandsaufenthalt plant, findet nun in unserem Betriebsärztlichen Dienst den kompetenten Ansprechpartner für seine Fragen. Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Impfungen einschließlich FSME- Impfungen und ärztliche Hilfe und Erstbehandlung bei Unfällen. Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehört aber auch die Unterstützung des Arbeitgebers bei Fragen des Arbeitsschutzes und somit ist der Betriebsarzt bei Arbeitsplatzbegehungen beteiligt. Er ist bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen zu beteiligen und ist Mitglied des Arbeitssicherheitsausschuss (ASA). Der Betriebsarzt ist bei allen Belangen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes ein unabhängiger Berater für alle Beteiligten. Somit ist er Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Betriebsarzt ist in der Ausübung seiner ar- Für Beratungen und alle weiteren Belange der Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine telefonische Terminvereinbarung jedoch sinnvoll. Sie erreichen den BAD telefonisch über -14000 intern und extern über 089/ 3299-1410. Weitere Informationen zum BAD und den Arbeitsschutz an der TUM finden Sie im Internet unter: http://www.bad-gmbh.de/ http://tum.agu-hochschulen.de Hier noch mal ein paar wichtige Telefonnummern zur Erinnerung: Rettungsdienst: intern 112 mit dem Handy 089/289-14100 089/289-112 Feuerwehr: 112 Gift- Notruf: (01) 19240 Peter Seidinger Arbeitsschutzgesetz Noch eine Information an alle Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte und alle Interessierten Beschäftigten. Im Februar dieses Jahres wurde das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG) erneuert. Sie finden es z.B. unter http://bundesrecht.juris.de Peter Seidinger —3— Gesundheitstag 2009 Ein Rückblick Am 18. Juni 2009 fand der dritte bayernweite Aktionstag „Gesunde Hochschule“ statt. In der Magistrale des Maschinenwesens informierten viele Verbände und Firmen aus dem Gesundheitsbereich über ihre Arbeit und Angebote. Die langen Schlangen z.B. vor dem Sehtest und dem „Back Check“ bewiesen uns das rege Interesse der Kolleginnen und Kollegen für Gesundheitsangebote auf dem Campus. Zum ersten Mal wurde auch eine Tombola mit Spenden der Aussteller durchgeführt. 20 glückliche Gewinner konnten u.a. einen Stehstuhl und Gutscheine z.B. für Fitnessangebote, homöopathische Beratung und Einkauf beim Optiker mit nach Hause nehmen. Die Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung Garching war mit der Resonanz sehr zufrieden und freut sich, auf dem nächsten Gesundheitstag der bayrischen Hochschulen in 2011 ähnlich interessante Themen anzubieten. § Wichtiger Hinweis: Wir geben unsere Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Rechtsauskünfte dürfen wir nicht erteilen. Bitte fragen Sie für rechtssichere Auskünfte bei den zuständigen Stellen nach (Dienststelle, Landesamt für Finanzen u.s.w.) Rechtsverbindliche Auskünfte können Ihnen auch zugelassene Anwälte und die Rechtsberatungen der Gewerkschaften erteilen. Herausgeber: Personalrat Garching Technische Universität München Boltzmannstr. 15 85748 Garching Telefon: 089-289-16382/5 Fax: 089-289-16390 E-Mail: [email protected] http://www.mw.tum.de/Personalrat Redaktion: Bunke, Geiger, Tögel, Wittner —4—