Vereinbarung – Vertrag
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Vereinbarung – Vertrag
Vereinbarung – Vertrag Zwischen den Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetrieben der Stadt Bad Harzburg GmbH, Nordhäuser Straße 4, 38667 Bad Harzburg (Vermieter genannt) und Name: Straße: Ort: (Mieter genannt) ___________ wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Der Vermieter überlässt dem Mieter am: für die Zeit Uhr bis Uhr die Räumlichkeiten des Kursaals. von Die Räume werden für die o. a. Veranstaltung für max. 532 Personen zur Verfügung gestellt. 2. Die Miete in Höhe von 800,00 Euro inkl. MwSt. und Nebenkosten (Techniker, Strom, Heizung, Reinigung usw.) ist vom Mieter bis zum ____auf das Konto 1 023 403, BLZ 278 932 15, Vereinigte Volksbank eG zu überweisen. 3. Das Catering klärt der Mieter direkt mit Herrn Marcus Engelhardt, Tel.: 0160/3388128. 4. Der Mieter benachrichtigt den Techniker direkt. ME event technik, Mathias Wieczorek, Tel.: 05364/9476161, Fax: 05364/9476127, Handy-Nr. 0176/10031131, 0171/2474996. Sonderleistungen für Technik und Licht sind im Mietpreis nicht enthalten und werden direkt in Rechnung gestellt. 5. Der Mieter übernimmt die Anmeldung und die Bezahlung der Gebühren an die GEMA, Blücherstraße 6, 30175 Hannover, Tel. 05 11/2 83 80. 6. Feuerwehr und DRK sind vom Mieter bei Bedarf (ab 200 Personen) selbst zu ordern und zu bezahlen. Freiwillige Feuerwehr Bad Harzburg, Herrn Uwe Fricke, Holzhof, 38667 Bad Harzburg, Tel. 01 71/8 30 39 65. DRK, Frau Knoll, Geißmarstraße 2, 38667 Bad Harzburg, Tel. 0 53 22/23 80. Der Veranstalter haftet bei Versäumnis in einem Notfall. 7. Der Mieter versichert, dass die Veranstaltung keinen verbotenen Zweck verfolgt. Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls die Durchführung der vorgesehenen Veranstaltung durch behördliche Anordnung untersagt wird. In diesem Fall kann sich der Mieter, wegen etwaigen Schadens, lediglich an die untersagende Behörde, nicht aber an den Vermieter halten. 8. Der Vermieter kann vom Mietvertrag aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Streik, und andere außergewöhnliche Umstände) zurücktreten, die die Erfüllung des Mietvertrages erheblich erschweren. Der Mieter erhält vom Vermieter geleistete Zahlungen zurück. Vom Vermieter bereits erbrachte Leistungen werden in Abzug gebracht. 9. Erfolgt eine Absage des Termins im Rahmen der u. g. Zeiten, werden folgende pauschale Gebühren vom Vermieter berechnet, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart: Absage bis 8 Wochen vor Veranstaltung: 10 % der Miete Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 20 % der Miete Absage bis 3 Wochen vor Veranstaltung: 30 % der Miete Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 50 % der Miete Absage bis 1 Woche vor Veranstaltung: 100 % der Miete. 10. Schäden, die während der Veranstaltung im oder am Mietobjekt sowie im Außenbereich entstehen, muss der Mieter umgehend beheben bzw. die Kosten dafür übernehmen. 11. Vereinbarungen durch die dieser Vertrag ergänzt, geändert oder aufgehoben werden soll, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 12. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bad Harzburg. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Goslar. 13. Sollte dieser Vertrag nicht bis zum durch den Mieter unterschrieben bei dem Vermieter eingegangen sein, ist der Vermieter berechtigt, anderweitig über die Räume zu verfügen. Das gleiche Recht steht dem Vermieter auch zu, wenn der Mieter mit den nach Ziffer 2 zu bewirkenden Zahlungen in Verzug gerät. 14. Zusätzliche Vereinbarungen: - Während der Veranstaltung steht Ihnen Herr Horst Peters als Ansprechpartner in allen Belangen zur Verfügung, Handy: 0171/3333413. Bad Harzburg, ___ Vermieter Mieter