Vereinbarung – Vertrag

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Vereinbarung – Vertrag
Vereinbarung – Vertrag
Zwischen den Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetrieben der Stadt Bad Harzburg GmbH,
Nordhäuser Straße 4, 38667 Bad Harzburg (Vermieter genannt)
und
Name:
Straße:
Ort:
(Mieter genannt)
___________
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter am:
für die Zeit
Uhr bis
Uhr die Räumlichkeiten des Kursaals.
von
Die Räume werden für die o. a. Veranstaltung für max. 532 Personen zur Verfügung
gestellt.
2. Die Miete in Höhe von 800,00 Euro inkl. MwSt. und Nebenkosten (Techniker, Strom,
Heizung, Reinigung usw.) ist vom Mieter bis zum
____auf das Konto
1 023 403, BLZ 278 932 15, Vereinigte Volksbank eG zu überweisen.
3. Das Catering klärt der Mieter direkt mit Herrn Marcus Engelhardt,
Tel.: 0160/3388128.
4. Der Mieter benachrichtigt den Techniker direkt. ME event technik,
Mathias Wieczorek, Tel.: 05364/9476161, Fax: 05364/9476127,
Handy-Nr. 0176/10031131, 0171/2474996.
Sonderleistungen für Technik und Licht sind im Mietpreis nicht enthalten und
werden direkt in Rechnung gestellt.
5. Der Mieter übernimmt die Anmeldung und die Bezahlung der Gebühren an die
GEMA, Blücherstraße 6, 30175 Hannover, Tel. 05 11/2 83 80.
6. Feuerwehr und DRK sind vom Mieter bei Bedarf (ab 200 Personen) selbst zu ordern
und zu bezahlen.
Freiwillige Feuerwehr Bad Harzburg, Herrn Uwe Fricke, Holzhof, 38667 Bad
Harzburg, Tel. 01 71/8 30 39 65.
DRK, Frau Knoll, Geißmarstraße 2, 38667 Bad Harzburg, Tel. 0 53 22/23 80.
Der Veranstalter haftet bei Versäumnis in einem Notfall.
7. Der Mieter versichert, dass die Veranstaltung keinen verbotenen Zweck verfolgt. Der
Vermieter ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls die
Durchführung der vorgesehenen Veranstaltung durch behördliche Anordnung
untersagt wird.
In diesem Fall kann sich der Mieter, wegen etwaigen Schadens, lediglich an die
untersagende Behörde, nicht aber an den Vermieter halten.
8. Der Vermieter kann vom Mietvertrag aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Streik, und andere außergewöhnliche
Umstände) zurücktreten, die die Erfüllung des Mietvertrages erheblich erschweren.
Der Mieter erhält vom Vermieter geleistete Zahlungen zurück. Vom Vermieter bereits
erbrachte Leistungen werden in Abzug gebracht.
9. Erfolgt eine Absage des Termins im Rahmen der u. g. Zeiten, werden folgende
pauschale Gebühren vom Vermieter berechnet, es sei denn, im Mietvertrag wurde
etwas Anderes vereinbart:
Absage bis 8 Wochen vor Veranstaltung: 10 % der Miete
Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 20 % der Miete
Absage bis 3 Wochen vor Veranstaltung: 30 % der Miete
Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 50 % der Miete
Absage bis 1 Woche vor Veranstaltung:
100 % der Miete.
10. Schäden, die während der Veranstaltung im oder am Mietobjekt sowie im
Außenbereich entstehen, muss der Mieter umgehend beheben bzw.
die Kosten dafür übernehmen.
11. Vereinbarungen durch die dieser Vertrag ergänzt, geändert oder aufgehoben werden
soll, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bad Harzburg. Gerichtsstand ist das
Amtsgericht Goslar.
13. Sollte dieser Vertrag nicht bis zum
durch den Mieter
unterschrieben bei dem Vermieter eingegangen sein, ist der Vermieter berechtigt,
anderweitig über die Räume zu verfügen. Das gleiche Recht steht dem Vermieter auch
zu, wenn der Mieter mit den nach Ziffer 2 zu bewirkenden Zahlungen in Verzug gerät.
14. Zusätzliche Vereinbarungen:
-
Während der Veranstaltung steht Ihnen Herr Horst Peters als Ansprechpartner
in allen Belangen zur Verfügung, Handy: 0171/3333413.
Bad Harzburg,
___
Vermieter
Mieter