MITARBEITER
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MITARBEITER
MITARBEITER-REGLEMENT Das Mitarbeiter-Reglement bildet einen integrierten Bestandteil des Arbeitsvertrages! Mit der Unterschrift des Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag gelten diese Regelungen als verstanden und akzeptiert. Stand November 2012 1 / 18 1. LEITBILD 2. VERHALTENSREGELN 3. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4. KADER 5. TQM (TOTAL QUALITY MANAGEMENT) 5B. HYGIENEKONZEPT 6. WISSENSWERTES 7. BRANDBEKÄMPFUNG 8. KLEIDERREGLEMENT 9. GLEICHSTELLUNGSGESETZ 10. SICHERHEITSREGELN Stand November 2012 2 / 18 1. Ausgangslage Das Hotel Ambassador ist nach seinem Umbau Anfang 2005 einer der modernsten und aktuellsten Hotelbetriebe in Bern und Umgebung. Die Chance, unter diesen Voraussetzungen eine führende Position einzunehmen sind gross. Wir setzen alles daran, um mit guten Leistungen, fairen Preisen und besonders durch die Freundlichkeit und Kompetenz unserer Mitarbeitenden die Erwartungen unserer Gäste zu übertreffen. Ein Hotelbetrieb unserer Grösse hat nur dann eine wirtschaftliche Überlebenschance, wenn sich die Mitarbeitenden gegenseitig unterstützen. „Abteilungsdenken“ ist im Ambassador nicht erwünscht. Bei uns unterstützt jeder jeden! Gute Mitarbeitende sind das beste Kapital unserer Unternehmung. Deshalb legen wir grossen Wert auf verantwortungsbewusste, flexible bildungsfähige und entscheidungsfreudige Mitarbeitende mit der Bereitschaft zu echter Zusammenarbeit. 2. Beziehung zur Arbeit und zum Produkt Unsere Mitarbeitenden anerkennen, dass eine Identifikation mit der Arbeit und dem daraus resultierenden Produkt Erfolg bringt. Sie sollen mit uns bestrebt sein, das Verhältnis zwischen Leistung und Produktpreis stetig zu verbessern. 3. Einsatz, Entlöhnung und Soziales Von unseren Mitarbeitenden erwarten wir den bestmöglichen Einsatz im Rahmen des Anforderungsprofils sowie rege geistige Mitarbeit und Loyalität über das Pflichtenheft hinaus. Unsere Gegenleistungen sind die marktgerechte Entlöhnung nach dem Leistungsprinzip, Verständnis für persönliche Belange, soziales Verantwortungsbewusstsein und Unterstützung im Bereich der Weiterbildung. 4. Umwelt und Ökologie Wir sensibilisieren und motivieren unsere Mitarbeitenden für ökologisches Empfinden. Wir fördern den Sparwillen und den haushälterischen Umgang mit Ressourcen und Materialien. Es ist uns ein Anliegen, wo immer möglich umweltschonende Produkte einzusetzen, sowie Lieferanten mit Fair-Trade-Produkten und artgerechter Tierhaltung zu berücksichtigen. Hotel Ambassador & SPA, Bern Thomas Kübli Direktor Stand November 2012 3 / 18 1 VERHALTENSREGELN 1. Wir verwenden immer und überall den Namen des Gastes. Wir halten Blickkontakt, wenn wir mit dem Gast sprechen. 2. Wir lesen dem Gast die Wünsche von den Augen ab, erkennen seine Stimmung im Positiven wie im Negativen und handeln dementsprechend. Wir übertreffen seine Erwartungen bei der Erfüllung seiner Wünsche. 3. Der Gast stört uns niemals bei der Arbeit. Wir stehen auf und unterbrechen jegliche Arbeit sofort, wenn sich ein Gast an uns wendet. Wir hören aufmerksam zu und signalisieren einem wartenden Gast durch ein Lächeln oder Nicken, dass wir uns sofort um ihn kümmern werden. 4. Wir kommunizieren klar und deutlich, diskutieren oder telefonieren aber niemals vor dem Gast oder in öffentlichen Bereichen. 5. Wir machen niemals Versprechungen, die wir nicht einhalten können. Wir sind zuverlässig, reagieren auf Gästewünsche sofort und geben dem Gast eine zeitliche Orientierung. 6. Wir streichen jegliche negativen Ausdrücke wie „Nein“, „ich kann nicht“, „vielleicht“, „ja aber“ oder „unmöglich“ aus unserem Wortschatz. Wir bieten immer Alternativlösungen und unsere Wortwahl ist stets positiv. 7. Wenn wir eine Beschwerde hören, so ist das sofort auch unser Problem. Dessen unmittelbare Lösung liegt, im Rahmen der eigenen Kompetenzen, in unserer eigenen Verantwortung; wir informieren aber sofort auch unseren nächsten Vorgesetzten. 8. Wir sind immer und überall Botschafter des Hotel Ambassador! Unser Auftreten, unserer Kleidung, unsere äussere Erscheinung, unsere positive Haltung und unsere Umgangssprache werden automatisch mit unserem Haus in Verbindung gebracht. 9. Wir sitzen alle im selben Boot und fahren in dieselbe Richtung; also müssen wir gemeinsam rudern, denn nur so können wir auch gemeinsam die hochgesteckten Ziele erreichen. 10. Wir vermitteln gegenüber unseren Gästen einen professionellen und gepflegten Eindruck. Wir kleiden uns entsprechend und achten auf ein sauberes Äusseres. Es ist den Mitarbeitenden (ausgenommen Abteilungsleitern) strikte untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung eines Abteilungsleiters an der Bar oder in anderen öffentlichen Bereichen zu sitzen, zu essen oder zu trinken. Verpflegung findet hinter den Kulissen statt (kein Kauen, Trinken, etc.). Stand November 2012 4 / 18 3 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Eigentümer Fassbind-Hotels Hotel 97 Zimmer **** Seminar-Hotel Restaurant „Le Pavillon“ Motto (kulinarische Botschafter aus aller Welt) Sitzplätze Restaurant: 50 Pavillon: 30 Stübli: 20 Terrasse: 30 Sitzplätze Bar: 20 Marktfrische, saisongerechte Küche mit Rezepten aus der ganzen Welt Frühstück: von 06.30 bis 10.00 Uhr (Sa. und So. bis 11.00 Uhr) Keine Schliessungstage Restaurant Taishi 35 Sitzplätze Japanisches Sushi- und Steakhouse Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 11.30 – 14.00 Uhr / 18.00 – 23.00 Uhr Samstag 18.00 – 23.00 Uhr Schliessungstage: Samstag Mittag, Sonntag und Montag Betriebsferien: Juli und August Bankettsäle und Sitzungszimmer 8 Säle 20 m2 – 220m2 / Total 430 m2 Kapazitäten bis max. 280 Personen Partnerhotels o Bern: Hotel City am Bahnhof (*** Garni) o Lausanne: Hotel Alpha-Palmiers (****), Hotel Agora (**** Garni), Hotel City (*** Garni) o Genf: Hotel Cornavin (**** Garni), Hotel Cristal (*** Garni), Hotel les Nations (**** Garni) o Zürich: Hotel Senator **** Stand November 2012 5 / 18 4 KADERMITARBEITER Joe Zawinul, Jazz-Legende, Thomas Kübli, Direktor Tanja Eggenschwiler Direktionsassistentin Chef de Récepion Takayasu Kurihara Sushi-Meister Tobias Singer, F&B Manager Kevin Johnson, Security Rosmarie Straubhaar, Küchenchefin Susanna Fanelli Gouvernante Stand November 2012 Nicole Streit Bankettverkauf 6 / 18 Matthias Sommerfeld Sous-Chef Alexander Eberle Direktionsassistent Chef de Réception Hotel City 5 TQM (TOTAL QUALITY MANAGEMENT) Die Hotels Ambassador & Spa und City am Bahnhof sind sich der Wichtigkeit eines Qualitätssicherungsprogramms bewusst. Aus diesem Grunde sind beide Betriebe mit dem Qualitäts-Gütesiegel I für den Schweizer Tourismus (Q I) zertifiziert. Um das Qualitätsmanagement noch umfassender zu gestalten, ist der Betrieb parallel neben dem Q I mittels Betriebsabläufen organisiert. Jede Abteilung verfügt über einen eigenen Betriebsablauf-Ordner. In diesem sind die wichtigsten Arbeitsprozesse schriftlich und bebildert festgehalten. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Abläufe in ihrer Abteilung zu kennen und einzuhalten. Sie informieren sich deshalb laufend selbständig über neu entstandene Betriebsabläufe. Mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag erklärt sich jeder Mitarbeiter bereit, diesen Anweisungen zu folgen und sich laufend zu informieren. Informationssystem 1. Neue Abläufe werden im entsprechenden Ordner 4 Wochen lang VOR dem Register abgelegt und nach 4 Wochen ins Register eingeordnet. Der Mitarbeiter muss selber nachschauen, ob neue Abläufe verfasst werden. Dieses System für einfachere Abläufe gedacht. 2. Komplexere Abläufe werden den Mitarbeitern in Meetings oder einzeln vermittelt. Auch diese werden anschliessend 4 Wochen VOR dem Register abgelegt. 3. Abläufe die von Gesetzes wegen zwingend oder die für uns sehr wichtig sind, müssen jedem einzelnen Mitarbeitenden, den es betrifft, durch den Abteilungsleiter persönlich mitgeteilt werden (Schulung). Der Ablauf wird dem Mitarbeitenden anschliessend schriftlich abgegeben. Der Mitarbeitende unterschreibt ein Formular, dass er die Anweisung erhalten und verstanden hat. Dieses Formular wird in der Personalakte abgelegt. Dieses System gilt z. B. für Brandschutz-, Arbeitssicherheits- oder Lebensmittelgesetze. Ablage Jeder Mitarbeiter einer Abteilung hat immer Zugriff auf die Betriebsabläufe. Die Ordner befinden sich an folgenden Orten: Reception, Technik, Bankettbüro und Housekeeping Service Küche Taishi City Stand November 2012 Bankettbüro Chef de Service Schrank Küchenchefbüro Küche Taishi Schrank Reception City 7 / 18 5B HYGIENEKONZEPT Zusätzlich zu den Betriebsabläufen ist jeder Mitarbeitende in Service und Küche verpflichtet, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Stellenantritt über die Hygienevorschriften im Betrieb zu informieren. Das Hygienekonzept liegt in der Küche auf und kann jederzeit eingesehen werden. Die darin enthaltenen Anweisungen sind Gesetz und für jeden Mitarbeitenden bindend. 6 WISSENSWERTES Adressänderung Adress- und Zivilstandsänderungen sowie Änderungen von Telefonbzw. Handynummern, sind dem Personalbüro zu melden. AHV Alters und Hinterbliebenenversicherung, obligatorisch, wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Dient zur Finanzierung einer Altersrente. ALV Arbeitslosenversicherung, wird ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Dient zur Abdeckung einer allfälligen Arbeitslosigkeit. Alkohol Das Trinken von Alkohol unmittelbar vor Arbeitsbeginn und während der Arbeit ist verboten. Anmeldung Personen, welche über eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder eine Daueraufenthaltsbewilligung (B) verfügen, sind verpflichtet, sich innert 8 Tagen nach der Einreise in die Schweiz bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Bern anzumelden. Adresse: Fremdenpolizei/Schriftenwesen Predigergasse 5 3007 Bern Tel: 031 321 53 00 Schalteröffnungszeiten Fremdenpolizei: Mo – Fr 10.00 – 16.00 Uhr Do 10.00 - 18.00 Uhr Bei der Anmeldung mitzubringen sind: Pass, Zusicherung der Arbeitsbewilligung im Original, wenn vorhanden Ausländerausweis, ca. CHF 90.00. Nach der Anmeldung ist dem Personalbüro eine Kopie des neuen Ausländerausweises abzugeben. Stand November 2012 8 / 18 Arbeitskleidung Das Hotel Ambassador legt Wert auf ein gepflegtes und sauberes Äusseres. Einzelheiten sind im Kleiderreglement festgehalten. Arbeitspläne Die Arbeitspläne werden vom jeweiligen Abteilungsleiter möglichst zwei Wochen im Voraus erstellt. Freitagewünsche sind frühzeitig anzumelden. Wechsel von Freitagen ist nur mit dem Einverständnis des Abteilungsleiters erlaubt. Arbeitsverhältnis Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis entstehen mit dem effektiven Stellenantritt. Bei ausländischen Mitarbeitenden bleibt für die gegenseitige Verbindlichkeit des Vertrages die Erteilung der notwendigen Bewilligungen durch die zuständigen Behörden vorbehalten. Arbeitszeit Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Pausen (Mittagessen, Kaffeepause) werden nicht zur Arbeitszeit gezählt. BVG = Pensionskasse Alle Personen über 25 Jahre sind obligatorisch versichert. Diese Versicherung dient der Finanzierung einer zusätzlichen Altersrente neben der AHV sowie einer Rente im Falle einer Invalidität. Personen zwischen dem 18. und dem 25. Altersjahr sind für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Prämien werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Depot Im Zuge Ihrer Einführung an Ihren neuen Arbeitsplatz, werden Ihnen in den ersten Tagen diverse Gegenstände wie evtl. Uniformen, Garderobenschlüssel oder Schlüssel zu Ihrem Personalzimmer abgegeben. Wir erlauben uns deshalb, bei der Übergabe ein Depot zu verlangen. Folgende Beträge gelten: Garderobenschlüssel Personalzimmerschlüssel Zimmerdepot Stand November 2012 CHF 20.00 CHF 50.00 CHF 200.00 9 / 18 Diebstahl Geben Sie Dieben keine Chance und lassen Sie Ihre Schlüssel und Ihr Geld nicht herumliegen. Das Hotel Ambassador haftet nicht bei einem Diebstahl. Das Mitnehmen von Mobiliar, Gästewäsche, Besteck, Gläsern, Lebensmitteln, Getränken etc. ist verboten. Diebstahl führt zu einer fristlosen Entlassung und den entsprechenden polizeilichen Sanktionen. Diskriminierung Wir dulden keine Diskriminierung gegenüber Angestellten auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität oder Religion. Drogen Drogenkonsum und –handel führen zu einer fristlosen Entlassung und den entsprechenden polizeilichen Sanktionen. Essen Das Essen "unterwegs" (Office, Buffet etc.) und vom Angebot der Gäste ist untersagt. Für Mahlzeiten und Kaffeepausen steht ausschliesslich das Mitarbeiterrestaurant zur Verfügung. Essensabzug Wie vertraglich vereinbart, wird gemäss Art. 29 des L-GAV 12 (steuerlichen Mindestansätze für Naturalbezüge) eine monatliche Pauschale vom Lohn in Abzug gebracht. CHF 270.00 für Festmitarbeiter und Praktikanten CHF 140.00 für Lehrlinge CHF 1.40 pro Stunde für Aushilfen Diese Pauschale wird Ihnen auch während den Frei-, Ferien-, Feier- sowie Schultagen abgezogen. Bei einer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von einem ganzen Kalendermonat wird Ihnen der entsprechende Anteil des Abzuges erlassen. Gegen vorweisen eines Arztzeugnisses welches attestiert, dass sie sich einer speziellen Diät unterziehen müssen wird Ihnen ein Abzug von CHF 25.00 für Getränke gemacht. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Pauschalabzüge bedeutend unter den gesetzlich verpflichteten Minimalabzügen liegen. Essenszeiten Für Mitarbeitende wird das Essen bei der Speiseausgabe der Küche bereitgestellt. Es gelten folgende Zeiten: 11.00h – 12.00h 18.00h – 19.00h Nach 12.00h bzw. 19.00h wird keine Mitarbeiterverpflegung mehr nachgekocht. Mitarbeitende die an ihrem Frei- oder Ferientag ihr Essen einnehmen wollen, müssend dieses der Küchenleitung mindestens 1 Stunde vor Beginn der offiziellen Essenszeiten mitteilen. Stand November 2012 10 / 18 Feiertage Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf sechs bezahlte Feiertage pro Jahr. Ferien Der Ferienanspruch für alle Mitarbeiter beträgt fünf Wochen pro Kalenderjahr. Lehrlinge haben Anspruch auf sechs Wochen pro Kalenderjahr. Für ein unvollständiges Dienstjahr werden die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Kalenderjahr gewährt (pro rata temporis). Ferienbezug Ferienwünsche sind jeweils frühzeitig dem Abteilungsleiter bekannt zugeben und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ferienguthaben müssen im jeweiligen Jahr bezogen werden. Es ist ein Ferienantrag auszufüllen und dem Abteilungsleiter vorzulegen. Die Ferien gelten erst als bewilligt, wenn der Antrag von der Direktion unterschrieben ist. Feuer siehe Kapitel 7 des Mitarbeiterreglements und die entsprechenden Betriebsabläufe. Fundgegenstände Fundgegenstände sind sofort dem Vorgesetzten abzugeben. Mitarbeiter dürfen keinen Finderlohn von Gästen verlangen. Gästebereiche Es ist in allen öffentlichen Bereichen untersagt privat zu telefonieren, zu essen oder Getränke einzunehmen. Garderobe Bei Ihrem Eintritt wird Ihnen ein Garderobenschlüssel ausgehändigt. Es besteht keine Haftung bei Diebstählen. Geschenke Es ist den Mitarbeitern untersagt, von Lieferanten, mit welchen er geschäftlich verkehrt, Geld, Geschenke oder Gratisware für persönliche Zwecke entgegenzunehmen oder sich zusichern zu lassen (Bestechung). Kinderzulagen Kinderzulagen werden vom Personalbüro beantragt. Die Auszahlung richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen. Krankenkasse Es ist obligatorisch, eine Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Es besteht die Möglichkeit, sich bei unserer Kollektiv-Krankenkasse (Hotela) versichern zu lassen. (Nur für Kurzaufenthalter (Bewilligung L) möglich). Zahnarztkosten werden von der Krankenpflegeversicherung nicht übernommen! Krankheit Bei Absenzen von mehr als drei Tagen, ist dem Vorgesetzten unaufgefordert und so rasch als möglich ein Arztzeugnis zuzustellen. Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber in Ausnahmefällen schon ab dem 1. Tag ein Arztzeugnis vorzuweisen (siehe auch Lohnfortzahlung). L-GAV Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Vertrag zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, welcher alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers regelt. Stand November 2012 11 / 18 Lohn Die Lohnauszahlung erfolgt Ende Monat auf Ihr Bank- oder Postcheckkonto. Kontrollieren Sie Ihre Lohnabrechnung regelmässig und melden Sie allfällige Unstimmigkeiten dem Personalbüro. Sieht der Vertag die Auszahlung eines 13. Monatslohnes vor, so erfolgt dessen Auszahlung anteilsmässig mit jedem Monatslohn. Der Anspruch auf den 13. Monatslohn entsteht erst nach dem 6. Anstellungsmonat. Ab dem 7. Monat hat der Arbeitnehmer für ein unvollständiges Arbeitsjahr einen anteilsmässigen Anspruch auf den 13. Monatslohn. Lehrlinge haben keinen Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Lohnfortzahlung Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung infolge Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 80% des Bruttolohnes ab dem 1. Tag. Meldepflicht Sind Sie durch Krankheit oder Unfall verhindert Ihrer Arbeit nachzugehen, ist der Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter oder das Personalbüro unverzüglich (vor Arbeitsbeginn) über Grund und voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu orientieren. Unberechtigtes Fernbleiben oder Vortäuschung falscher Tatsachen ziehen eine schriftliche Verwarnung nach sich. Änderungen des Zivilstandes, des Wohnortes, des Bürgerortes sowie Geburt und Tod von Kindern und Angehörigen sind dem Personalbüro sofort zu melden. Voraussehbare Verhinderungen an der Arbeitsleistung (Militärdienst, Spitalaufenthalt etc.) sind nach Bekanntwerden sofort dem Vorgesetzten zu melden. Militärdienst Über bevorstehenden Militär- oder Zivilschutz ist der Vorgesetzte so früh wie möglich zu informieren. Die EO-Karte muss jeweils umgehend ausgefüllt und unterschrieben dem Personalbüro abgegeben werden. Personalbüro Ansprechperson bei Personalfragen ist die Direktionsassistentin und Chef de Réception, Tanja Eggenschwiler. Personalzimmer Die Hausregeln für Personalzimmer werden separat mit dem Mietvertrag abgegeben. Das Management behält sich vor, Hygiene- und Sauberkeitskontrollen durchzuführen. Rauchen Das Rauchen ist nur vor dem Mitarbeiterrestaurant in der Anlieferzone gestattet. Sauberkeit Wir erwarten von jedem Mitarbeiter, dass er stets auf ein gepflegtes und sauberes Äusseres achtet und alle zur Verfügung stehenden Räume sauber und ordentlich hinterlässt (Toiletten, Garderoben, Mitarbeiterrestaurant). vgl. Kleiderreglement. Stand November 2012 12 / 18 Sorgfaltspflicht Der Mitarbeiter hat die Weisungen des Hotel Ambassador und die besonderen Anordnungen der Vorgesetzten zu befolgen und die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen. Arbeitsmittel und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln, das Betriebsmaterial sparsam zu verwenden. Telefon Private Telefonate während der Arbeitszeit sind untersagt. Toiletten Die Mitarbeitertoiletten befinden sich im 2. UG. Die Gästetoilette darf von Gesetzeswegen nicht von Mitarbeitern benutzt werden. Die Kadermitarbeiter sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Anstand gebietet es und das Gesetz schreibt vor, dass nach jedem Toilettenbesuch die Hände gewaschen werden müssen. Treuepflicht Der Mitarbeiter setzt seine volle Arbeitskraft für das Hotel Ambassador ein. Arbeit für einen Dritten gegen Entgelt ist untersagt, falls dadurch das Hotel Ambassador konkurrenziert wird. Es ist in jedem Fall das Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen. Überstunden Überstunden müssen vom Abteilungsleiter bewilligt und visiert werden. Sie müssen so rasch als möglich kompensiert werden. Überwachung Beide Hotels werden mit Kameras überwacht. Diese sind zum Teil fix installiert, wir verfügen aber auch über mobile Geräte, welche an wechselnden Standorten aufgestellt sind. Die Kameras dienen der Sicherheit unserer Hotels. Wir bitten Sie, Diebstähle und andere Vorkommnisse umgehend zu melden, damit allfälliges Bildmaterial ausgewertet und der Polizei übergeben werden kann. Unfall Sie sind obligatorisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Kommt es zu einem Unfall, ist an der Réception ein Unfallprotokoll auszufüllen. Wellness-Bereich Es ist für Mitarbeitende ausdrücklich verboten, den Wellness-Bereich zu benutzen. Das Betreten des Wellness-Bereiches ist nur gestattet, wenn entsprechende Aufträge zu erledigen sind (Reparaturen, Reinigung, etc.). Wenn sich Mitarbeitende im Wellness-Bereich aufhalten ist auf äusserste Diskretion zu achten. Ebenfalls sind die bestehenden Hygienerichtlinien einzuhalten (z. B. Schuhüberzieher tragen). Stand November 2012 13 / 18 7 BRANDBEKÄMPFUNG Das Prinzip bei Brandausbruch heisst: Alarmieren – Retten – Löschen 1. Bewahren Sie Ruhe, vermeiden Sie Panik! 2. Alarmieren Sie sofort die Réception oder drücken Sie nach Feststellung eines Brandes die nächste Handalarmtaste. 3. Bringen Sie gefährdete Personen in Sicherheit, aber benützen Sie auf der Flucht auf keinen Fall den Lift! Sammelplatz ist das Feld Bondelistrasse gegenüber dem Hotel (Tramhaltestelle). 4. Schliessen Sie Türen und Fenster. 5. Bekämpfen Sie soweit wie möglich den Brand mit den vorhandenen Handfeuerlöschgeräten. 6. Verlassen Sie ruhig das Hotel und warten auf dem Feld, auf der gegenüberliegenden Strassenseite auf weitere Anweisungen. Befolgen Sie auf jeden Fall die Anordnungen der Feuerwehr sowie der zuständigen Kadermitarbeiter. Damit es jedoch gar nicht erst zu einem Alarm kommt, helfen Sie mit, Feuer zu vermeiden: Zündhölzer und Feuerzeug gehören nicht in Kinderhände. Elektrische Apparate wie Bügeleisen, Strahler etc. nie unbeaufsichtigt unter Strom lassen. Überhitztes Öl und Fett entzündet sich selbst. Nie mit Wasser löschen, sondern das Feuer mit einem Deckel oder einer Löschdecke ersticken. Beim Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten immer Fenster öffnen und keinesfalls rauchen. Kerzen nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen und niemals unbeaufsichtigt lassen. Niemals im Bett rauchen und keine brennenden oder glühenden Raucherwaren herumliegen lassen oder achtlos wegwerfen. Stand November 2012 14 / 18 Bei Feueralarm wir folgendermassen vorgegangen: Nachdem der Feueralarm aktiviert wurde (durch Brand oder Fehlalarm) hat man 3 Minuten Zeit um das akustische Signal bei der Brandmeldezentrale (Reception bei Brunnen oder Eingang Garage) zu quittieren. Signal deaktivieren 1. Schlüssel in den oberen linken Kasten einführen, bis zum Anschlag nach rechts drehen 2. Akustikknopf (oberster Knopf) drücken um den Ton auszuschalten Wo brennt es? - Schlüssel in den oberen rechten Kasten einführen, bis zum Anschlag nach rechts drehen - F1 drücken um die „Erkundigung“ zu bestätigen - F2 drücken um den Standort des Feuers zu ermitteln - F5 drücken der Zoom Taste um den Standort detailliert zu ermitteln Stand November 2012 15 / 18 Erkundung Sobald die Akustik abgestellt ist (Bild 1 + 2), hat man 5 Minuten Zeit um zu erkunden (zu Fuss/Aufzüge ausser Betrieb). Telefon mitnehmen um Reception sofort zu informieren. Wenn kein Feuer sofort zurück zur Anlage zum quittieren des Alarms: - Schlüssel in den oberen linken Kasten einführen, bis zum Anschlag nach rechts drehen - Rückstellungstaste (2. von oben) drücken um die Anlage zurückzustellen Bei Feuer Brandbekämpfung einleiten (siehe Betriebsablauf „Brandbekämpfung“ Anschliessend folgende Personen informieren: 1. Thomas Kübli, Oele 146, 3128 Rümligen, 031 971 94 47, 079 916 86 34 2. Tanja Eggenschwiler, Bahnhofstr. 7, 4852 Rothrist, 062 794 06 78, 079 317 61 24 3. Tobias Singer, Wylerstrasse 45, 3014 Bern, 031 381 80 70, 079 205 54 37 Im Anschluss an einen Brandalarm müssen Lifte, Nottüren, Lüftung, etc. wieder aktiviert werden (siehe Betriebsablauf Feueralarm quittieren Techn. Geräte) Stand November 2012 16 / 18 8 KLEIDERREGLEMENT 1. Die zur Arbeitskleidung ist in tadellosem Zustand zu tragen. 2. „Strassenkleidung“ ist nicht erlaubt. (z.B. Pullover, Jacken, Jeans, T-Shirts, etc.) 3. Die zur Verfügung gestellte Berufskleidung wird von unserer Wäscherei gewaschen oder chemisch gereinigt. 4. Alle Mitarbeiter haben auf ein einwandfreies Erscheinungsbild zu achten. Körperhygiene und ein gepflegtes Äusseres, gepflegte Haare sowie tägliche Rasur sind eine Selbstverständlichkeit in unserem Hause. 5. Alle Kleidungsstücke, welche Anlass zu Kritik an den guten Sitten unseres Hauses geben sind nicht erlaubt. (z.B. Radlerhosen, Minijupes kürzer als eine Handbreit über dem Knie). 6. Alle Mitarbeiter tragen nur diskreten Schmuck. Auffälliger Ohrenschmuck, Nasenschmuck und Piercings sind nicht erlaubt. 7. Haar dürfen nur in natürlichen Tönen gefärbt werden. 9 GLEICHSTELLUNGSGESETZ Im Juli 1996 ist ein neues Gesetz über die Gleichstellung in Kraft getreten. Gerne möchten wir Sie darüber informieren. Für unseren Betrieb gelten folgende Verhaltensregeln gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Wir dulden keine Diskriminierung gegenüber Angestellten auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität oder Religion. Jegliche Art von sexueller Belästigung im Verhältnis zwischen Mitarbeitern unter sich, als auch zwischen Mitarbeitern und Gästen ist strikte zu unterlassen. Bei Widerhandlung sind die direkten Vorgesetzten oder das Personalbüro sofort zu benachrichtigen. In schwerwiegenden Fällen führt ein Fehlverhalten zu einer fristlosen Entlassung und einem Betriebsverbot. Dieses Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil des Arbeitsvertrages. Stand November 2012 17 / 18 10. SICHERHEITSREGELN Sicherheitsregeln Verwenden und bedienen Sie nur Maschinen und Einrichtungen, für die Sie instruiert oder ausgebildet worden sind. Verwenden Sie beim Umgang mit säure- oder laugenhaltigen Reinigungsmitteln immer eine Schutzbrille und tragen Sie beim Putzen mit den erwähnten Mitteln Handschuhe. Tragen Sie zum Reinigen der Aufschnittschneidemaschine immer schneidfeste Handschuhe und trennen Sie das Gerät vom Netz. Stellen Sie bei Nassreinigung der Böden immer den Warnständer „Rutschgefahr“ auf. Melden Sie sicherheitswidrige Zustände (z.B. defekte Maschinen und Geräte) und Handlungen sofort der Betriebsleitung oder der/dem Vorgesetzten. Melden Sie defekte elektrische Kabel oder Stecker sofort der Betriebsleitung oder der/dem Vorgesetzten. Tragen Sie nur gute, am Fuss festsitzende, rutschfeste Schuhe. Achten Sie darauf, dass die Alarmeinrichtungen, Feuerlöscher, Fluchtwege und Notausgänge immer gut zugänglich und nicht z.B. mit Stühlen oder Ähnlichem verstellt sind. Beachten Sie beim Reinigen der Fenster die notwendigen Sicherungsmassnahmen. Benützen Sie für Arbeiten in der Höhe immer Leitern oder Trittschemel. Stehen Sie nie auf Stühle. Drehen Sie bei Arbeitsschluss in der Küche immer Gashaupthahn zu, schalten Sie elektrische Geräte und Lüftungen aus und kontrollieren Sie Friteuse und andere thermische Geräte. Stehen Sie im Aufzug (ohne Kabinentüre) immer von der Schachtwand weg. Reinigen Sie die Messer selbst und sofort nach jedem Gebrauch. Beachten Sie bei Dekorationsmaterial die gesetzlichen Vorschriften des Brandschutzes (Feuerpolizei). Beachten Sie die Sicherheit bei Veranstaltung (z.B. Dekomaterial, elektrische Installationen). Stand November 2012 18 / 18