MITARBEITER

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MITARBEITER
MITARBEITER-REGLEMENT
Das Mitarbeiter-Reglement bildet einen integrierten Bestandteil des Arbeitsvertrages! Mit der Unterschrift des Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag
gelten diese Regelungen als verstanden und akzeptiert.
Stand November 2012
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1. LEITBILD
2. VERHALTENSREGELN
3. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
4. KADER
5. TQM (TOTAL QUALITY MANAGEMENT)
5B. HYGIENEKONZEPT
6. WISSENSWERTES
7. BRANDBEKÄMPFUNG
8. KLEIDERREGLEMENT
9. GLEICHSTELLUNGSGESETZ
10. SICHERHEITSREGELN
Stand November 2012
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1.
Ausgangslage
Das Hotel Ambassador ist nach seinem Umbau Anfang 2005 einer der modernsten und
aktuellsten Hotelbetriebe in Bern und Umgebung. Die Chance, unter diesen Voraussetzungen eine führende Position einzunehmen sind gross. Wir setzen alles daran, um mit
guten Leistungen, fairen Preisen und besonders durch die Freundlichkeit und Kompetenz
unserer Mitarbeitenden die Erwartungen unserer Gäste zu übertreffen. Ein Hotelbetrieb
unserer Grösse hat nur dann eine wirtschaftliche Überlebenschance, wenn sich die Mitarbeitenden gegenseitig unterstützen. „Abteilungsdenken“ ist im Ambassador nicht erwünscht. Bei uns unterstützt jeder jeden! Gute Mitarbeitende sind das beste Kapital unserer Unternehmung. Deshalb legen wir grossen Wert auf verantwortungsbewusste, flexible
bildungsfähige und entscheidungsfreudige Mitarbeitende mit der Bereitschaft zu echter
Zusammenarbeit.
2.
Beziehung zur Arbeit und zum Produkt
Unsere Mitarbeitenden anerkennen, dass eine Identifikation mit der Arbeit und dem daraus resultierenden Produkt Erfolg bringt. Sie sollen mit uns bestrebt sein, das Verhältnis
zwischen Leistung und Produktpreis stetig zu verbessern.
3.
Einsatz, Entlöhnung und Soziales
Von unseren Mitarbeitenden erwarten wir den bestmöglichen Einsatz im Rahmen des Anforderungsprofils sowie rege geistige Mitarbeit und Loyalität über das Pflichtenheft hinaus. Unsere Gegenleistungen sind die marktgerechte Entlöhnung nach dem Leistungsprinzip, Verständnis für persönliche Belange, soziales Verantwortungsbewusstsein und
Unterstützung im Bereich der Weiterbildung.
4.
Umwelt und Ökologie
Wir sensibilisieren und motivieren unsere Mitarbeitenden für ökologisches Empfinden.
Wir fördern den Sparwillen und den haushälterischen Umgang mit Ressourcen und Materialien. Es ist uns ein Anliegen, wo immer möglich umweltschonende Produkte einzusetzen, sowie Lieferanten mit Fair-Trade-Produkten und artgerechter Tierhaltung zu berücksichtigen.
Hotel Ambassador & SPA, Bern
Thomas Kübli
Direktor
Stand November 2012
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1 VERHALTENSREGELN
1. Wir verwenden immer und überall den Namen des Gastes. Wir halten Blickkontakt,
wenn wir mit dem Gast sprechen.
2. Wir lesen dem Gast die Wünsche von den Augen ab, erkennen seine Stimmung im
Positiven wie im Negativen und handeln dementsprechend. Wir übertreffen seine
Erwartungen bei der Erfüllung seiner Wünsche.
3. Der Gast stört uns niemals bei der Arbeit. Wir stehen auf und unterbrechen jegliche
Arbeit sofort, wenn sich ein Gast an uns wendet. Wir hören aufmerksam zu und signalisieren einem wartenden Gast durch ein Lächeln oder Nicken, dass wir uns sofort
um ihn kümmern werden.
4. Wir kommunizieren klar und deutlich, diskutieren oder telefonieren aber niemals
vor dem Gast oder in öffentlichen Bereichen.
5. Wir machen niemals Versprechungen, die wir nicht einhalten können. Wir sind zuverlässig, reagieren auf Gästewünsche sofort und geben dem Gast eine zeitliche Orientierung.
6. Wir streichen jegliche negativen Ausdrücke wie „Nein“, „ich kann nicht“, „vielleicht“, „ja aber“ oder „unmöglich“ aus unserem Wortschatz. Wir bieten immer Alternativlösungen und unsere Wortwahl ist stets positiv.
7. Wenn wir eine Beschwerde hören, so ist das sofort auch unser Problem. Dessen unmittelbare Lösung liegt, im Rahmen der eigenen Kompetenzen, in unserer eigenen
Verantwortung; wir informieren aber sofort auch unseren nächsten Vorgesetzten.
8. Wir sind immer und überall Botschafter des Hotel Ambassador! Unser Auftreten,
unserer Kleidung, unsere äussere Erscheinung, unsere positive Haltung und unsere
Umgangssprache werden automatisch mit unserem Haus in Verbindung gebracht.
9. Wir sitzen alle im selben Boot und fahren in dieselbe Richtung; also müssen wir gemeinsam rudern, denn nur so können wir auch gemeinsam die hochgesteckten Ziele
erreichen.
10. Wir vermitteln gegenüber unseren Gästen einen professionellen und gepflegten Eindruck. Wir kleiden uns entsprechend und achten auf ein sauberes Äusseres.
Es ist den Mitarbeitenden (ausgenommen Abteilungsleitern) strikte untersagt, ohne
ausdrückliche Genehmigung eines Abteilungsleiters an der Bar oder in anderen öffentlichen Bereichen zu sitzen, zu essen oder zu trinken. Verpflegung findet hinter
den Kulissen statt (kein Kauen, Trinken, etc.).
Stand November 2012
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3 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Eigentümer
Fassbind-Hotels
Hotel
97 Zimmer
**** Seminar-Hotel
Restaurant „Le Pavillon“
 Motto (kulinarische Botschafter aus aller Welt)
 Sitzplätze Restaurant: 50
 Pavillon: 30
 Stübli: 20
 Terrasse: 30
 Sitzplätze Bar: 20
 Marktfrische, saisongerechte Küche mit Rezepten aus der ganzen Welt
 Frühstück: von 06.30 bis 10.00 Uhr (Sa. und So. bis 11.00 Uhr)
 Keine Schliessungstage
Restaurant Taishi
 35 Sitzplätze
 Japanisches Sushi- und Steakhouse
 Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 11.30 – 14.00 Uhr / 18.00 – 23.00 Uhr
Samstag 18.00 – 23.00 Uhr
 Schliessungstage: Samstag Mittag, Sonntag und Montag
 Betriebsferien: Juli und August
Bankettsäle und Sitzungszimmer
8 Säle 20 m2 – 220m2 / Total 430 m2
Kapazitäten bis max. 280 Personen
Partnerhotels
o Bern: Hotel City am Bahnhof (*** Garni)
o Lausanne: Hotel Alpha-Palmiers (****), Hotel Agora (**** Garni),
Hotel City (*** Garni)
o Genf: Hotel Cornavin (**** Garni), Hotel Cristal (*** Garni),
Hotel les Nations (**** Garni)
o Zürich: Hotel Senator ****
Stand November 2012
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4 KADERMITARBEITER
Joe Zawinul, Jazz-Legende, Thomas Kübli, Direktor
Tanja Eggenschwiler
Direktionsassistentin
Chef de Récepion
Takayasu Kurihara
Sushi-Meister
Tobias Singer, F&B Manager
Kevin Johnson, Security
Rosmarie Straubhaar, Küchenchefin
Susanna Fanelli
Gouvernante
Stand November 2012
Nicole Streit
Bankettverkauf
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Matthias Sommerfeld
Sous-Chef
Alexander Eberle
Direktionsassistent
Chef de Réception
Hotel City
5 TQM (TOTAL QUALITY MANAGEMENT)
Die Hotels Ambassador & Spa und City am Bahnhof sind sich der Wichtigkeit eines Qualitätssicherungsprogramms bewusst. Aus diesem Grunde sind beide Betriebe mit dem Qualitäts-Gütesiegel I für den Schweizer Tourismus (Q I) zertifiziert.
Um das Qualitätsmanagement noch umfassender zu gestalten, ist der Betrieb parallel neben
dem Q I mittels Betriebsabläufen organisiert.
Jede Abteilung verfügt über einen eigenen Betriebsablauf-Ordner. In diesem sind die wichtigsten Arbeitsprozesse schriftlich und bebildert festgehalten. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Abläufe in ihrer Abteilung zu kennen und einzuhalten. Sie informieren sich deshalb
laufend selbständig über neu entstandene Betriebsabläufe. Mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag erklärt sich jeder Mitarbeiter bereit, diesen Anweisungen zu folgen und sich
laufend zu informieren.
Informationssystem
1. Neue Abläufe werden im entsprechenden Ordner 4 Wochen lang VOR dem Register
abgelegt und nach 4 Wochen ins Register eingeordnet. Der Mitarbeiter muss selber
nachschauen, ob neue Abläufe verfasst werden.
Dieses System für einfachere Abläufe gedacht.
2. Komplexere Abläufe werden den Mitarbeitern in Meetings oder einzeln vermittelt.
Auch diese werden anschliessend 4 Wochen VOR dem Register abgelegt.
3. Abläufe die von Gesetzes wegen zwingend oder die für uns sehr wichtig sind, müssen
jedem einzelnen Mitarbeitenden, den es betrifft, durch den Abteilungsleiter persönlich
mitgeteilt werden (Schulung).
Der Ablauf wird dem Mitarbeitenden anschliessend schriftlich abgegeben. Der Mitarbeitende unterschreibt ein Formular, dass er die Anweisung erhalten und verstanden
hat. Dieses Formular wird in der Personalakte abgelegt.
Dieses System gilt z. B. für Brandschutz-, Arbeitssicherheits- oder Lebensmittelgesetze.
Ablage
Jeder Mitarbeiter einer Abteilung hat immer Zugriff auf die Betriebsabläufe. Die Ordner befinden sich an folgenden Orten:
Reception, Technik, Bankettbüro und Housekeeping
Service
Küche
Taishi
City
Stand November 2012
Bankettbüro
Chef de Service Schrank
Küchenchefbüro
Küche Taishi
Schrank Reception City
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5B HYGIENEKONZEPT
Zusätzlich zu den Betriebsabläufen ist jeder Mitarbeitende in Service und Küche verpflichtet,
sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Stellenantritt über die Hygienevorschriften im
Betrieb zu informieren.
Das Hygienekonzept liegt in der Küche auf und kann jederzeit eingesehen werden. Die darin
enthaltenen Anweisungen sind Gesetz und für jeden Mitarbeitenden bindend.
6 WISSENSWERTES
Adressänderung
Adress- und Zivilstandsänderungen sowie Änderungen von Telefonbzw. Handynummern, sind dem Personalbüro zu melden.
AHV
Alters und Hinterbliebenenversicherung, obligatorisch, wird je zur
Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Dient zur Finanzierung einer Altersrente.
ALV
Arbeitslosenversicherung, wird ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer bezahlt. Dient zur Abdeckung einer allfälligen Arbeitslosigkeit.
Alkohol
Das Trinken von Alkohol unmittelbar vor Arbeitsbeginn und während
der Arbeit ist verboten.
Anmeldung
Personen, welche über eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder eine
Daueraufenthaltsbewilligung (B) verfügen, sind verpflichtet, sich innert
8 Tagen nach der Einreise in die Schweiz bei der Einwohnerkontrolle
der Stadt Bern anzumelden.
Adresse:
Fremdenpolizei/Schriftenwesen
Predigergasse 5
3007 Bern
Tel: 031 321 53 00
Schalteröffnungszeiten Fremdenpolizei:
Mo – Fr 10.00 – 16.00 Uhr
Do 10.00 - 18.00 Uhr
Bei der Anmeldung mitzubringen sind: Pass, Zusicherung der Arbeitsbewilligung im Original, wenn vorhanden Ausländerausweis, ca. CHF
90.00.
Nach der Anmeldung ist dem Personalbüro eine Kopie des neuen Ausländerausweises abzugeben.
Stand November 2012
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Arbeitskleidung
Das Hotel Ambassador legt Wert auf ein gepflegtes und sauberes
Äusseres. Einzelheiten sind im Kleiderreglement festgehalten.
Arbeitspläne
Die Arbeitspläne werden vom jeweiligen Abteilungsleiter möglichst
zwei Wochen im Voraus erstellt. Freitagewünsche sind frühzeitig anzumelden. Wechsel von Freitagen ist nur mit dem Einverständnis des
Abteilungsleiters erlaubt.
Arbeitsverhältnis
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis entstehen mit dem effektiven Stellenantritt. Bei ausländischen Mitarbeitenden bleibt für die gegenseitige Verbindlichkeit des Vertrages die Erteilung der notwendigen Bewilligungen durch die zuständigen Behörden vorbehalten.
Arbeitszeit
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden.
Pausen (Mittagessen, Kaffeepause) werden nicht zur Arbeitszeit gezählt.
BVG
= Pensionskasse
Alle Personen über 25 Jahre sind obligatorisch versichert. Diese Versicherung dient der Finanzierung einer zusätzlichen Altersrente neben der
AHV sowie einer Rente im Falle einer Invalidität. Personen zwischen
dem 18. und dem 25. Altersjahr sind für die Risiken Tod und Invalidität
versichert. Prämien werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Depot
Im Zuge Ihrer Einführung an Ihren neuen Arbeitsplatz, werden Ihnen in
den ersten Tagen diverse Gegenstände wie evtl. Uniformen, Garderobenschlüssel oder Schlüssel zu Ihrem Personalzimmer abgegeben. Wir
erlauben uns deshalb, bei der Übergabe ein Depot zu verlangen.
Folgende Beträge gelten:
Garderobenschlüssel
Personalzimmerschlüssel
Zimmerdepot
Stand November 2012
CHF 20.00
CHF 50.00
CHF 200.00
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Diebstahl
Geben Sie Dieben keine Chance und lassen Sie Ihre Schlüssel und Ihr
Geld nicht herumliegen. Das Hotel Ambassador haftet nicht bei einem
Diebstahl.
Das Mitnehmen von Mobiliar, Gästewäsche, Besteck, Gläsern, Lebensmitteln, Getränken etc. ist verboten. Diebstahl führt zu einer
fristlosen Entlassung und den entsprechenden polizeilichen Sanktionen.
Diskriminierung
Wir dulden keine Diskriminierung gegenüber Angestellten auf Grund
ihres Geschlechts, ihrer Nationalität oder Religion.
Drogen
Drogenkonsum und –handel führen zu einer fristlosen Entlassung und
den entsprechenden polizeilichen Sanktionen.
Essen
Das Essen "unterwegs" (Office, Buffet etc.) und vom Angebot der Gäste ist untersagt. Für Mahlzeiten und Kaffeepausen steht ausschliesslich
das Mitarbeiterrestaurant zur Verfügung.
Essensabzug
Wie vertraglich vereinbart, wird gemäss Art. 29 des L-GAV 12 (steuerlichen Mindestansätze für Naturalbezüge) eine monatliche Pauschale
vom Lohn in Abzug gebracht.
CHF 270.00 für Festmitarbeiter und Praktikanten
CHF 140.00 für Lehrlinge
CHF 1.40 pro Stunde für Aushilfen



Diese Pauschale wird Ihnen auch während den Frei-, Ferien-, Feier- sowie Schultagen
abgezogen.
Bei einer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit von einem ganzen Kalendermonat
wird Ihnen der entsprechende Anteil des Abzuges erlassen.
Gegen vorweisen eines Arztzeugnisses welches attestiert, dass sie sich einer speziellen
Diät unterziehen müssen wird Ihnen ein Abzug von CHF 25.00 für Getränke gemacht.
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Pauschalabzüge bedeutend unter den gesetzlich verpflichteten Minimalabzügen liegen.
Essenszeiten
Für Mitarbeitende wird das Essen bei der Speiseausgabe der Küche
bereitgestellt. Es gelten folgende Zeiten:
11.00h – 12.00h
18.00h – 19.00h
Nach 12.00h bzw. 19.00h wird keine Mitarbeiterverpflegung mehr
nachgekocht.
Mitarbeitende die an ihrem Frei- oder Ferientag ihr Essen einnehmen wollen, müssend dieses
der Küchenleitung mindestens 1 Stunde vor Beginn der offiziellen Essenszeiten mitteilen.
Stand November 2012
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Feiertage
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf sechs bezahlte Feiertage pro Jahr.
Ferien
Der Ferienanspruch für alle Mitarbeiter beträgt fünf Wochen pro Kalenderjahr. Lehrlinge haben Anspruch auf sechs Wochen pro Kalenderjahr. Für ein unvollständiges Dienstjahr werden die Ferien entsprechend
der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Kalenderjahr gewährt (pro rata temporis).
Ferienbezug
Ferienwünsche sind jeweils frühzeitig dem Abteilungsleiter bekannt
zugeben und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ferienguthaben
müssen im jeweiligen Jahr bezogen werden. Es ist ein Ferienantrag auszufüllen und dem Abteilungsleiter vorzulegen. Die Ferien gelten erst als
bewilligt, wenn der Antrag von der Direktion unterschrieben ist.
Feuer
siehe Kapitel 7 des Mitarbeiterreglements und die entsprechenden Betriebsabläufe.
Fundgegenstände
Fundgegenstände sind sofort dem Vorgesetzten abzugeben. Mitarbeiter
dürfen keinen Finderlohn von Gästen verlangen.
Gästebereiche
Es ist in allen öffentlichen Bereichen untersagt privat zu telefonieren,
zu essen oder Getränke einzunehmen.
Garderobe
Bei Ihrem Eintritt wird Ihnen ein Garderobenschlüssel ausgehändigt.
Es besteht keine Haftung bei Diebstählen.
Geschenke
Es ist den Mitarbeitern untersagt, von Lieferanten, mit welchen er geschäftlich verkehrt, Geld, Geschenke oder Gratisware für persönliche
Zwecke entgegenzunehmen oder sich zusichern zu lassen (Bestechung).
Kinderzulagen
Kinderzulagen werden vom Personalbüro beantragt. Die Auszahlung
richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen.
Krankenkasse
Es ist obligatorisch, eine Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Es
besteht die Möglichkeit, sich bei unserer Kollektiv-Krankenkasse (Hotela) versichern zu lassen. (Nur für Kurzaufenthalter (Bewilligung L)
möglich).
Zahnarztkosten werden von der Krankenpflegeversicherung nicht übernommen!
Krankheit
Bei Absenzen von mehr als drei Tagen, ist dem Vorgesetzten unaufgefordert und so rasch als möglich ein Arztzeugnis zuzustellen.
Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber in Ausnahmefällen schon ab dem 1.
Tag ein Arztzeugnis vorzuweisen (siehe auch Lohnfortzahlung).
L-GAV
Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Vertrag zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, welcher alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers regelt.
Stand November 2012
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Lohn
Die Lohnauszahlung erfolgt Ende Monat auf Ihr Bank- oder Postcheckkonto. Kontrollieren Sie Ihre Lohnabrechnung regelmässig und melden
Sie allfällige Unstimmigkeiten dem Personalbüro. Sieht der Vertag die
Auszahlung eines 13. Monatslohnes vor, so erfolgt dessen Auszahlung
anteilsmässig mit jedem Monatslohn.
Der Anspruch auf den 13. Monatslohn entsteht erst nach dem 6. Anstellungsmonat. Ab dem 7. Monat hat der Arbeitnehmer für ein unvollständiges Arbeitsjahr einen anteilsmässigen Anspruch auf den 13. Monatslohn.
Lehrlinge haben keinen Anspruch auf einen 13. Monatslohn.
Lohnfortzahlung
Bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung infolge Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 80% des Bruttolohnes ab dem 1. Tag.
Meldepflicht
Sind Sie durch Krankheit oder Unfall verhindert Ihrer Arbeit nachzugehen, ist der Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter oder das Personalbüro
unverzüglich (vor Arbeitsbeginn) über Grund und voraussichtliche
Dauer der Abwesenheit zu orientieren. Unberechtigtes Fernbleiben oder
Vortäuschung falscher Tatsachen ziehen eine schriftliche Verwarnung
nach sich.
Änderungen des Zivilstandes, des Wohnortes, des Bürgerortes sowie
Geburt und Tod von Kindern und Angehörigen sind dem Personalbüro
sofort zu melden.
Voraussehbare Verhinderungen an der Arbeitsleistung (Militärdienst,
Spitalaufenthalt etc.) sind nach Bekanntwerden sofort dem Vorgesetzten zu melden.
Militärdienst
Über bevorstehenden Militär- oder Zivilschutz ist der Vorgesetzte so
früh wie möglich zu informieren. Die EO-Karte muss jeweils umgehend
ausgefüllt und unterschrieben dem Personalbüro abgegeben werden.
Personalbüro
Ansprechperson bei Personalfragen ist die Direktionsassistentin und
Chef de Réception, Tanja Eggenschwiler.
Personalzimmer
Die Hausregeln für Personalzimmer werden separat mit dem Mietvertrag abgegeben. Das Management behält sich vor, Hygiene- und Sauberkeitskontrollen durchzuführen.
Rauchen
Das Rauchen ist nur vor dem Mitarbeiterrestaurant in der Anlieferzone
gestattet.
Sauberkeit
Wir erwarten von jedem Mitarbeiter, dass er stets auf ein gepflegtes und
sauberes Äusseres achtet und alle zur Verfügung stehenden Räume sauber und ordentlich hinterlässt (Toiletten, Garderoben, Mitarbeiterrestaurant). vgl. Kleiderreglement.
Stand November 2012
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Sorgfaltspflicht
Der Mitarbeiter hat die Weisungen des Hotel Ambassador und die besonderen Anordnungen der Vorgesetzten zu befolgen und die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen.
Arbeitsmittel und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln, das Betriebsmaterial sparsam zu verwenden.
Telefon
Private Telefonate während der Arbeitszeit sind untersagt.
Toiletten
Die Mitarbeitertoiletten befinden sich im 2. UG. Die Gästetoilette darf
von Gesetzeswegen nicht von Mitarbeitern benutzt werden. Die Kadermitarbeiter sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Anstand
gebietet es und das Gesetz schreibt vor, dass nach jedem Toilettenbesuch die Hände gewaschen werden müssen.
Treuepflicht
Der Mitarbeiter setzt seine volle Arbeitskraft für das Hotel Ambassador
ein. Arbeit für einen Dritten gegen Entgelt ist untersagt, falls dadurch
das Hotel Ambassador konkurrenziert wird. Es ist in jedem Fall das
Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen.
Überstunden
Überstunden müssen vom Abteilungsleiter bewilligt und visiert werden.
Sie müssen so rasch als möglich kompensiert werden.
Überwachung
Beide Hotels werden mit Kameras überwacht. Diese sind zum Teil fix
installiert, wir verfügen aber auch über mobile Geräte, welche an wechselnden Standorten aufgestellt sind. Die Kameras dienen der Sicherheit
unserer Hotels. Wir bitten Sie, Diebstähle und andere Vorkommnisse
umgehend zu melden, damit allfälliges Bildmaterial ausgewertet und
der Polizei übergeben werden kann.
Unfall
Sie sind obligatorisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Kommt es zu einem Unfall, ist an der Réception ein Unfallprotokoll auszufüllen.
Wellness-Bereich
Es ist für Mitarbeitende ausdrücklich verboten, den Wellness-Bereich
zu benutzen. Das Betreten des Wellness-Bereiches ist nur gestattet,
wenn entsprechende Aufträge zu erledigen sind (Reparaturen, Reinigung, etc.). Wenn sich Mitarbeitende im Wellness-Bereich aufhalten ist
auf äusserste Diskretion zu achten. Ebenfalls sind die bestehenden Hygienerichtlinien einzuhalten (z. B. Schuhüberzieher tragen).
Stand November 2012
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7 BRANDBEKÄMPFUNG
Das Prinzip bei Brandausbruch heisst:
Alarmieren – Retten – Löschen
1. Bewahren Sie Ruhe, vermeiden Sie Panik!
2. Alarmieren Sie sofort die Réception oder drücken Sie nach Feststellung eines Brandes die
nächste Handalarmtaste.
3. Bringen Sie gefährdete Personen in Sicherheit, aber benützen Sie auf der Flucht auf keinen Fall den Lift!  Sammelplatz ist das Feld Bondelistrasse gegenüber dem Hotel
(Tramhaltestelle).
4. Schliessen Sie Türen und Fenster.
5. Bekämpfen Sie soweit wie möglich den Brand mit den vorhandenen Handfeuerlöschgeräten.
6. Verlassen Sie ruhig das Hotel und warten auf dem Feld, auf der gegenüberliegenden
Strassenseite auf weitere Anweisungen.
Befolgen Sie auf jeden Fall die Anordnungen der Feuerwehr sowie der zuständigen Kadermitarbeiter.
Damit es jedoch gar nicht erst zu einem Alarm kommt, helfen Sie mit, Feuer zu vermeiden:






Zündhölzer und Feuerzeug gehören nicht in Kinderhände.
Elektrische Apparate wie Bügeleisen, Strahler etc. nie unbeaufsichtigt unter Strom lassen.
Überhitztes Öl und Fett entzündet sich selbst. Nie mit Wasser löschen, sondern das Feuer
mit einem Deckel oder einer Löschdecke ersticken.
Beim Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten immer Fenster öffnen und keinesfalls rauchen.
Kerzen nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen und niemals
unbeaufsichtigt lassen.
Niemals im Bett rauchen und keine brennenden oder glühenden Raucherwaren herumliegen lassen oder achtlos wegwerfen.
Stand November 2012
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Bei Feueralarm wir folgendermassen vorgegangen:
Nachdem der Feueralarm aktiviert wurde (durch Brand oder Fehlalarm) hat man
3 Minuten Zeit um das akustische Signal bei der Brandmeldezentrale (Reception bei Brunnen
oder Eingang Garage) zu quittieren.
Signal deaktivieren
1. Schlüssel in den oberen linken Kasten einführen, bis zum Anschlag nach rechts
drehen
2. Akustikknopf (oberster Knopf) drücken um den Ton auszuschalten
Wo brennt es?
- Schlüssel in den oberen rechten Kasten einführen, bis zum Anschlag nach rechts drehen
- F1 drücken um die „Erkundigung“ zu bestätigen
- F2 drücken um den Standort des Feuers zu ermitteln
- F5 drücken der Zoom Taste um den Standort detailliert zu ermitteln
Stand November 2012
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Erkundung
Sobald die Akustik abgestellt ist (Bild 1 + 2), hat man 5 Minuten Zeit um zu erkunden
(zu Fuss/Aufzüge ausser Betrieb). Telefon mitnehmen um Reception sofort zu informieren.
Wenn kein Feuer sofort zurück zur Anlage zum quittieren des Alarms:
- Schlüssel in den oberen linken Kasten einführen, bis zum Anschlag nach rechts drehen
- Rückstellungstaste (2. von oben) drücken um die Anlage zurückzustellen
Bei Feuer Brandbekämpfung einleiten (siehe Betriebsablauf „Brandbekämpfung“
Anschliessend folgende Personen informieren:
1.
Thomas Kübli, Oele 146, 3128 Rümligen, 031 971 94 47, 079 916 86 34
2.
Tanja Eggenschwiler, Bahnhofstr. 7, 4852 Rothrist, 062 794 06 78, 079 317 61 24
3.
Tobias Singer, Wylerstrasse 45, 3014 Bern, 031 381 80 70, 079 205 54 37
Im Anschluss an einen Brandalarm müssen Lifte, Nottüren, Lüftung, etc. wieder aktiviert
werden (siehe Betriebsablauf Feueralarm quittieren Techn. Geräte)
Stand November 2012
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8 KLEIDERREGLEMENT
1.
Die zur Arbeitskleidung ist in tadellosem Zustand zu tragen.
2.
„Strassenkleidung“ ist nicht erlaubt. (z.B. Pullover, Jacken, Jeans, T-Shirts, etc.)
3.
Die zur Verfügung gestellte Berufskleidung wird von unserer Wäscherei gewaschen oder
chemisch gereinigt.
4.
Alle Mitarbeiter haben auf ein einwandfreies Erscheinungsbild zu achten. Körperhygiene
und ein gepflegtes Äusseres, gepflegte Haare sowie tägliche Rasur sind eine Selbstverständlichkeit in unserem Hause.
5.
Alle Kleidungsstücke, welche Anlass zu Kritik an den guten Sitten unseres Hauses geben
sind nicht erlaubt. (z.B. Radlerhosen, Minijupes kürzer als eine Handbreit über dem
Knie).
6.
Alle Mitarbeiter tragen nur diskreten Schmuck. Auffälliger Ohrenschmuck, Nasenschmuck und Piercings sind nicht erlaubt.
7.
Haar dürfen nur in natürlichen Tönen gefärbt werden.
9 GLEICHSTELLUNGSGESETZ
Im Juli 1996 ist ein neues Gesetz über die Gleichstellung in Kraft getreten. Gerne möchten
wir Sie darüber informieren. Für unseren Betrieb gelten folgende Verhaltensregeln gegenüber
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
Wir dulden keine Diskriminierung gegenüber Angestellten auf Grund ihres Geschlechts, ihrer
Nationalität oder Religion. Jegliche Art von sexueller Belästigung im Verhältnis zwischen
Mitarbeitern unter sich, als auch zwischen Mitarbeitern und Gästen ist strikte zu unterlassen.
Bei Widerhandlung sind die direkten Vorgesetzten oder das Personalbüro sofort zu benachrichtigen. In schwerwiegenden Fällen führt ein Fehlverhalten zu einer fristlosen Entlassung
und einem Betriebsverbot.
Dieses Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil
des Arbeitsvertrages.
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10. SICHERHEITSREGELN
Sicherheitsregeln
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
Verwenden und bedienen Sie nur Maschinen und Einrichtungen, für die Sie
instruiert oder ausgebildet worden sind.
Verwenden Sie beim Umgang mit säure- oder laugenhaltigen Reinigungsmitteln immer eine Schutzbrille und tragen Sie beim Putzen mit den erwähnten
Mitteln Handschuhe.
Tragen Sie zum Reinigen der Aufschnittschneidemaschine immer schneidfeste Handschuhe und trennen Sie das Gerät vom Netz.
Stellen Sie bei Nassreinigung der Böden immer den Warnständer „Rutschgefahr“ auf.
Melden Sie sicherheitswidrige Zustände (z.B. defekte Maschinen und Geräte)
und Handlungen sofort der Betriebsleitung oder der/dem Vorgesetzten.
Melden Sie defekte elektrische Kabel oder Stecker sofort der Betriebsleitung
oder der/dem Vorgesetzten.
Tragen Sie nur gute, am Fuss festsitzende, rutschfeste Schuhe.
Achten Sie darauf, dass die Alarmeinrichtungen, Feuerlöscher, Fluchtwege
und Notausgänge immer gut zugänglich und nicht z.B. mit Stühlen oder Ähnlichem verstellt sind.
Beachten Sie beim Reinigen der Fenster die notwendigen Sicherungsmassnahmen.
Benützen Sie für Arbeiten in der Höhe immer Leitern oder Trittschemel. Stehen Sie nie auf Stühle.
Drehen Sie bei Arbeitsschluss in der Küche immer Gashaupthahn zu, schalten
Sie elektrische Geräte und Lüftungen aus und kontrollieren Sie Friteuse und
andere thermische Geräte.
Stehen Sie im Aufzug (ohne Kabinentüre) immer von der Schachtwand weg.
Reinigen Sie die Messer selbst und sofort nach jedem Gebrauch.
Beachten Sie bei Dekorationsmaterial die gesetzlichen Vorschriften des
Brandschutzes (Feuerpolizei).
Beachten Sie die Sicherheit bei Veranstaltung (z.B. Dekomaterial, elektrische
Installationen).
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