Einladung

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Einladung
Einladung
zum Zwecke des Familiennachzuges
Bei der Ausländerbehörde werden die Formulare zum Familiennachzug ausgefüllt und mit nachstehenden Unterlagen vorgelegt.
Die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei der deutschen Botschaft im Heimatland des nachziehenden Ausländers sind:
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-
Von der Ausländerbehörde bestätigte Formulare zum Familiennachzug, die Verpflichtungserklärung nach
$ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Zusatzblatt. Die Unterschrift zur Verpflichtungserklärung wird im
Beisein des Sachbearbeiters geleistet. Bereits unterschriebene Verpflichtungserklärungen sind ungültig. Bestandteil der Verpflichtungserklärung ist die Prüfung der ,,finanziellen Leistungsfähigkeit" des Gastgebers (Einladenden). Zusammen mit der Unterschriftsbeglaubigung fallen Gebühren in Höhe von € 25,-an.
Kopie der Heiratskunde bzw. Geburtsurkunde und deren Übersetzung (wenn erforderlich mit Legalisierung)
Kopie des Passes des Gastgebers (Einladenden)
Nachweis über das Einkommen des Gastgebers, z.B. Verdienstbescheinigung
Kopie der Arbeitserlaubnis bei ausländischen Gastgebern
Mietvertrag, bei Eigentum: Nachweis der Eintragung des Eigentums im Grundbuch oder einen
aktuellen Grundsteuerbescheid und Bescheinigung über Grundschuldbefreiung bzw. bei noch
bestehender Grundschuld; Fremdmittelbescheinigung der Bank
Bei nachziehenden Kindern zusätzlich die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht des hier lebenden Elternteils
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Die vollständigen Unterlagen sind dem Nachzögling zu übersenden
Die Beantragung des Visums zum Familiennachzug erfolgt bei der zuständigen deutschen Botschaft des jeweiligen Landes.
Der dort gestellte Antrag bzw. das Antragsformular wird der zuständigen Ausländerbehörde im Bundesgebiet
übersandt. Diese prüft, ob die Ausstellungsvoraussetzungen vorliegen und übermittelt eine entsprechende Zustimmung, bei Vorliegen der Voraussetzungen, an die Botschaft, bei welcher der Antrag auf Familiennachzug
angenommen wurde.
In Anbetracht des Postweges, ist für dieses Verfahren mit ca. 2 Monaten Bearbeitungszeit ab Antragstellung bei
der Deutschen Botschaft zu rechnen. Die Angaben der Bearbeitungszeit in unverbindlich und beruht auf Erfahrungswerten.
lch wurde von der Ausländerbehörde auf folgende Punkte hingewiesen.
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.
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Die Abgabe von Unterlagen erfolgt freiwillig.
Die Abgabe von unrichtigen oder unvollständigen Angaben wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft ($ 95 Abs. 2 AufenthG)
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und der Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden ($ 68 AufenthG).
Die Verpflichtung umfasst die Kosten, die für die Ausreise bzw. Abschiebung des Ausländers aufgewendet werden (SS 67, 68 AufenthG).
ntersch rift Gastgeber
Sprechzeiten zu r Beantrag ung einer Verpflichtungserklärung:
Montag, Donnerstag und Freitag.
Dienstag:
Mittwoch:
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14.30 Uhr bis 18:00 Uhr
oeschlossen
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Bitte vereinbaren Sie zur Vorsprache vorab telefonisch einen Termin. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Kunden mit vereinbartem Termin Vorrang haben.
Telefon: 062241704-326 (Frau Schneider), 062241704-319 (Herr Weritz) oder 062241704-327 (Frau Fellhauer)
Anzugebende Daten für die Verpflichtungserklärung
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end.en
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Name:
Vorname(n):
Geburtstag und Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
Ausweisdokument (2.B. Reisepass / Personalausweis) mit Nummer des Ausweisdokuments; bei Ausländern auch Angaben zum Aufenthaltstitel (2.8. Aufenthattstitet güttig bis
..,...):
wohnhaft in lOrt mitPLZ
und Straße mit Hausnummer).
Beruf/ Arbeitgeber.
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s.tes
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Name:
Vorname(n):
Geburtstag und Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
Reisepass-Nummer:
wohnhaft in 1Land, Ort,
Straße mit Hausnummer).
Verurandtschaftsbeziehung zum I zur Einladenden:
Begleitender Ehegatte
1Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschtecht)i
Begleitende Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschtecht):
Vorrausichtliches Einreisedatum des Gastes/der Gäste:
Stadtverwaltung I einre n
Ausländerbehörde
l@
Ausiänderamt
..6g1B1.Lernen. ...
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH / AV
zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
vom:
Nr.:
,,lch bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserklärung auf folgende punkte
ausdrücklich hingewiesen worden zu sein:
1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffenflicher Mittel, die für den
Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der
Versorgung
im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für
Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für
Arzt,
Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige
Behandlungen- Dies gilt auch, soweit die Aufiruendungen auf einem gese?lichen
Anspruch beruhen, im Gegensalz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung
beruhen- Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer
Krankenversicherung.
Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen,
die
nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über
der
Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen.
Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen
Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach ss 66, 67 AufenthG. Derartige
Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige
Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der
Abschiebungshaft.
2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen
Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich
unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf
den
gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf
Zeiträume etnes
möglichen illegalen Aufenthalts.
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Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen
Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch
einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.
3. Vollstreckbarkeit
Die
aufgewendeten öffentlichen Mittel können
zwangsweise beigetrieben werden.
im Wege der Vollstreckung
4. Freiwilligkeit der Angaben
Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist
dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund
fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann.
lch wurde von der Ausländerbehörde / Auslandsvertretung auf den Umfang und die
Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die
zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung,
soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme.
lch wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können
(2.8. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl. S 95
AufenthG
- Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
lch bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß $ 69 Absatz 2 Nummer
2h
AufenthV gespeichert werden.
lch wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei
der Auslandsvertretung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie
gefertigt werden sollte.
Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen
Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen
eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung
gefährden."
lch
bestätige mit meiner Unterschrift, dass
ich den Inhalt dieser
verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe.
Unterschrift des sich Verpfl ichtenden:
Datum,
Name. Vorname
Belehrung