Einladung
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Einladung
Einladung zum Zwecke des Familiennachzuges Bei der Ausländerbehörde werden die Formulare zum Familiennachzug ausgefüllt und mit nachstehenden Unterlagen vorgelegt. Die erforderlichen Unterlagen zur Vorlage bei der deutschen Botschaft im Heimatland des nachziehenden Ausländers sind: - - Von der Ausländerbehörde bestätigte Formulare zum Familiennachzug, die Verpflichtungserklärung nach $ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Zusatzblatt. Die Unterschrift zur Verpflichtungserklärung wird im Beisein des Sachbearbeiters geleistet. Bereits unterschriebene Verpflichtungserklärungen sind ungültig. Bestandteil der Verpflichtungserklärung ist die Prüfung der ,,finanziellen Leistungsfähigkeit" des Gastgebers (Einladenden). Zusammen mit der Unterschriftsbeglaubigung fallen Gebühren in Höhe von € 25,-an. Kopie der Heiratskunde bzw. Geburtsurkunde und deren Übersetzung (wenn erforderlich mit Legalisierung) Kopie des Passes des Gastgebers (Einladenden) Nachweis über das Einkommen des Gastgebers, z.B. Verdienstbescheinigung Kopie der Arbeitserlaubnis bei ausländischen Gastgebern Mietvertrag, bei Eigentum: Nachweis der Eintragung des Eigentums im Grundbuch oder einen aktuellen Grundsteuerbescheid und Bescheinigung über Grundschuldbefreiung bzw. bei noch bestehender Grundschuld; Fremdmittelbescheinigung der Bank Bei nachziehenden Kindern zusätzlich die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht des hier lebenden Elternteils Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung Die vollständigen Unterlagen sind dem Nachzögling zu übersenden Die Beantragung des Visums zum Familiennachzug erfolgt bei der zuständigen deutschen Botschaft des jeweiligen Landes. Der dort gestellte Antrag bzw. das Antragsformular wird der zuständigen Ausländerbehörde im Bundesgebiet übersandt. Diese prüft, ob die Ausstellungsvoraussetzungen vorliegen und übermittelt eine entsprechende Zustimmung, bei Vorliegen der Voraussetzungen, an die Botschaft, bei welcher der Antrag auf Familiennachzug angenommen wurde. In Anbetracht des Postweges, ist für dieses Verfahren mit ca. 2 Monaten Bearbeitungszeit ab Antragstellung bei der Deutschen Botschaft zu rechnen. Die Angaben der Bearbeitungszeit in unverbindlich und beruht auf Erfahrungswerten. lch wurde von der Ausländerbehörde auf folgende Punkte hingewiesen. . o . . U Die Abgabe von Unterlagen erfolgt freiwillig. Die Abgabe von unrichtigen oder unvollständigen Angaben wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft ($ 95 Abs. 2 AufenthG) Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und der Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden ($ 68 AufenthG). Die Verpflichtung umfasst die Kosten, die für die Ausreise bzw. Abschiebung des Ausländers aufgewendet werden (SS 67, 68 AufenthG). ntersch rift Gastgeber Sprechzeiten zu r Beantrag ung einer Verpflichtungserklärung: Montag, Donnerstag und Freitag. Dienstag: Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14.30 Uhr bis 18:00 Uhr oeschlossen ! Bitte vereinbaren Sie zur Vorsprache vorab telefonisch einen Termin. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Kunden mit vereinbartem Termin Vorrang haben. Telefon: 062241704-326 (Frau Schneider), 062241704-319 (Herr Weritz) oder 062241704-327 (Frau Fellhauer) Anzugebende Daten für die Verpflichtungserklärung P...af en.. d e..s. /..d.e r..E i n l a.d end.en : Name: Vorname(n): Geburtstag und Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Ausweisdokument (2.B. Reisepass / Personalausweis) mit Nummer des Ausweisdokuments; bei Ausländern auch Angaben zum Aufenthaltstitel (2.8. Aufenthattstitet güttig bis ..,...): wohnhaft in lOrt mitPLZ und Straße mit Hausnummer). Beruf/ Arbeitgeber. .P..alen.. d p..q..Q.a s.tes : Name: Vorname(n): Geburtstag und Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Reisepass-Nummer: wohnhaft in 1Land, Ort, Straße mit Hausnummer). Verurandtschaftsbeziehung zum I zur Einladenden: Begleitender Ehegatte 1Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschtecht)i Begleitende Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschtecht): Vorrausichtliches Einreisedatum des Gastes/der Gäste: Stadtverwaltung I einre n Ausländerbehörde l@ Ausiänderamt ..6g1B1.Lernen. ... Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH / AV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vom: Nr.: ,,lch bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserklärung auf folgende punkte ausdrücklich hingewiesen worden zu sein: 1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffenflicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen- Dies gilt auch, soweit die Aufiruendungen auf einem gese?lichen Anspruch beruhen, im Gegensalz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen- Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach ss 66, 67 AufenthG. Derartige Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft. 2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf Zeiträume etnes möglichen illegalen Aufenthalts. lm Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. 3. Vollstreckbarkeit Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können zwangsweise beigetrieben werden. im Wege der Vollstreckung 4. Freiwilligkeit der Angaben Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann. lch wurde von der Ausländerbehörde / Auslandsvertretung auf den Umfang und die Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme. lch wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können (2.8. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl. S 95 AufenthG - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). lch bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß $ 69 Absatz 2 Nummer 2h AufenthV gespeichert werden. lch wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei der Auslandsvertretung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie gefertigt werden sollte. Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden." lch bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt dieser verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe. Unterschrift des sich Verpfl ichtenden: Datum, Name. Vorname Belehrung