Gegenanträge
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Gegenanträge
Hauptversammlung 2011 Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Nachfolgend finden Sie die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären (Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären i. S. d. §§ 126, 127 Aktiengesetz) zu den Punkten der Tagesordnung der Hauptversammlung am 13. April 2011. Die folgenden Anträge sind in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Gesellschaft aufgelistet. Stimmabgabe bzw. Weisungen zu Anträgen von Aktionären Auch wenn Sie nicht persönlich oder durch einen anderen Bevollmächtigten als ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine gleichgestellte Person oder Institution an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären, die lediglich auf die Ablehnung der Vorschläge der Verwaltung gerichtet sind, unterstützen, indem Sie in der Briefwahl/Weisungsmaske in unserem e-service für Aktionäre oder auf ihrem Antwortbogen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit »Nein«, d. h. gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen bzw. entsprechende Weisung erteilen. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die sich nicht in der Ablehnung des Verwaltungsvorschlags erschöpfen, sind mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Sofern über solche Gegenanträge/Wahlvorschläge in der Hauptversammlung eine gesonderte Abstimmung stattfindet, können Sie diese unterstützen, indem Sie in der Briefwahl-/Weisungsmaske in unserem e-service für Aktionäre oder auf Ihrem Antwortbogen das mit dem entsprechenden Buchstaben gekennzeichnete Feld ankreuzen. Für den Fall, dass der Gegenantrag/Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht zur Abstimmung kommt, sollten Sie dennoch nicht versäumen, beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Ihr Abstimmverhalten anzukreuzen. *** 2 Herr Volker Haspel, Rottenburg Zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung: „Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden nicht entlastet. Begründung: Vorstand bzw. Aufsichtsrat der Daimler AG setzen sich für unvernünftige Bahn- bzw. Immobilienprojekte wie Stuttgart 21 ein, anstatt sich ausreichend um das eigene Geschäft und die eigenen Kunden zu kümmern sowie einen akzeptablen Werkstattservice für Mercedes-Benz-Kunden zu gewährleisten. Außerdem verschwenden Vorstand und Aufsichtsrat Mittel der Daimler AG, indem sie Werbemaßnahmen für unsinnige Bahn- bzw. Immobilienprojekte unterstützen. Der Aufsichtsrat nimmt hierbei seine Aufsichtspflicht unzureichend war.“ *** Herr Werner Kunze, Leipzig Antrag A Zu Punkt 2 der Tagesordnung: „Ich schlage vor eine Dividende von 2,50 EURO/Stückaktie auszuschütten. Der Mehrbetrag von T€ 693 soll durch Verringerung der Einstellung in Gewinnrücklagen in gleicher Höhe finanziert werden. Begründung: Die Gewinnrücklagen sind mit 20.553 Mio € prall gefüllt. Außerdem wird mein Vorschlag von der Einschätzung des Vorstandes für die Entwicklung 2011 gestützt. Während Vorstand und Aufsichtsrat im Verlustjahr 2009 Jahresbonus von gesamt T€ 1.708 und langfristig orientierte Vergütung von T€ 4.979 (Vorstand) erhielten, gingen die Aktionäre leer aus. Das ist nicht gerecht und muß nachgeholt werden.“ 3 Antrag B Zu Punkt 7 der Tagesordnung: „Dem Aufsichtsrat ist kein Sitzungsentgelt von 1.100 € /Sitzung zu zahlen. Begründung: Die AR-Mitglieder erhalten ihre Auslagen ersetzt und dazu eine Jahresvergütung von mindestens 100.000 EURO! Das reicht doch. Die Mitglieder sind allesamt keine Armen!“ *** Herr Holger Rothbauer, Tübingen Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet. Begründung: Nachdem wir Aktionärinnen und Aktionäre bei der letzten Hauptversammlung die bittere Pille schlucken mussten, dass mit einer Vergleichszahlung von ca. 185 Mio USD und einem Schuldeingeständnis der Daimler AG die seit Jahren laufenden Untersuchungen des US-Justizministeriums sowie der US-Börsenaufsicht SEC endlich beendet wurden, müssen wir dieses Jahr zur Kenntnis nehmen, dass die Folgen dieses „Schwarze-Kassen“-Skandales insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens weiterhin drastisch sind. Aus dem Unternehmen wird von einer Misstrauenskultur und von Regeln, die alles erstarren lassen berichtet. Selbstverständlich ist zu begrüßen, dass die Mentalität von „Bestechung und schwarzen Kassen“ in Teilen des früheren Managements bekämpft wurden und werden, aber diese durch eine Kultur der Angst und des Misstrauens zu ersetzen, hat mit Compliance nichts aber auch gar nichts zu tun. Es ist nicht verständlich und vom Vorstand bei der letzten Hauptversammlung auch nicht kommuniziert worden, welche offenbar umfangreichen Befugnisse Herr Louis Freeh und sein beachtlicher Mitarbeiterstab hat. Welche Summen wendet unser Unternehmen für die Bezahlung von Herrn Freeh und seiner Mitarbeiter jährlich auf und wer hat Weisungsbefugnis gegenüber Herrn Freeh? Der Vorstand hat doch wohl keinem Vergleich zugestimmt, der einerseits Herrn Freeh und seine Mitarbeiter von Daimler bezahlen lässt und andererseits über Herrn Freeh die Weisungen des US Justizministeriums in unserem Unternehmen durchsetzen lässt. Bedeutet die hohe Strafzahlung im Vergleich doch nicht, dass die weiteren Ermittlungen gegen unser 4 Unternehmen eingestellt wurden, ermittelt Herr Freeh und sein Team weiter gegen Daimler und stellt quasi jeden Mitarbeiter unter Generalverdacht? Die sehr zu begrüßende Einrichtung eines neuen Vorstandsresorts „Integrität und Recht“ unter Führung einer Frau und ehemaligen Bundesverfassungsrichterin, Frau Christine Hohmann-Dennhardt, ist völlig ausreichend und muss nun mit den Gewerkschaften und Beschäftigten auf allen Ebenen des Konzerns mit rechtswirksamen Betriebsvereinbarungen verbindlich unter unbedingter Wahrung der Würde und Persönlichkeitsrechte ALLER im Unternehmen umgesetzt werden. Eine „US-moraline Oberaufseherfunktion“ a la Freeh ist nicht verantwortbar und hätte nie im Vergleich mit dem US-Justizministerium vom Vorstand in dieser Art und Weise angenommen werden dürfen. In einer Unternehmenskultur von Misstrauen, Angst und Überwachung gibt es weder Spitzenleistung noch kreativ-ökologischen Fortschritt, den wir im verschärften Wettbewerb auch zur Beschäftigungssicherung dringend weiterhin in altbewährter Daimler Tradition brauchen. Korruptionsbekämpfung: Ja, aber keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigen und Wahrung der mitbestimmten Sozialpartnerschaft wie sie in unserem Grundgesetz verankert ist. Der Vorstand hat bislang diese nach unserer Werteordnung hochrangigsten Rechtspositionen der Beschäftigten nicht ausreichend gewichtet und lässt Herrn Freeh in FBI-Manier agieren, die mit unseren Unternehmenskulturverständnissen nicht vereinbar ist. Als Kritische Aktionäre Daimler (KAD) erwarten wir, dass sich der Vorstand mehr als bisher vor die Beschäftigten stellt, damit diejenigen, die mit dem „Schwarze-Kassen“-Skandal nicht im entferntesten etwas zu tun hatten, nicht durch ungerechtfertigten Generalverdacht völlig demotiviert und entmutigt werden.“ *** Herr Paul Russmann, Stuttgart Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet. Begründung: Die Daimler AG baute auch im Geschäftsjahr 2010 Militär-Unimogs und MilitärLastkraftwagen. In den vergangenen Jahren wurden militärische Nutzfahrzeuge unter anderem an Ägypten, Algerien, Angola, Irak, Kuwait, Libyen, Marokko, Pakistan, SaudiArabien, Syrien, Tunesien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Auf Mercedes-Benz Actros Tansportern wurden im Georgien-Krieg 2008 israelische Raketenwerfer des Typs LAR-160 montiert. Diese wurden während des GeorgienKrieges mehrfach eingesetzt und haben mindestens einmal Submunition verschossen. 5 Die libysche Armee benutzte im März 2011 Daimler Actros 4860 Panzertransporter (wahrscheinlich vom Typ Actros 4860) für ihren Vormarsch in Richtung Bengasi. Über die Beteiligung am drittgrößten europäischen Rüstungskonzern, der European Aeronautic Defence and Space Company (EADS), trägt die Daimler AG als Hauptaktionär Mitverantwortung für die Herstellung von Trägersystemen für Atomsprengköpfe und andere menschenverachtende Waffen. Auch wenn die Daimler AG aus der Beteiligung an der EADS aussteigen oder reduzieren will, profitiert sie weiterhin über die Tognum AG von Geschäften mit Rüstungs- und Dual-Use-Gütern. So will die Daimler AG die Anteile an der Tognum AG erhöhen. Sowohl die Daimler AG als auch die Tognum AG haben sich in den Verhaltensrichtlinien ihrer Corporate Governance zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Ob diese Verpflichtung mit der Lieferung von militärischen Komponenten an Staaten wie Saudi-Arabien oder China vereinbar ist, muss bezweifelt werden. Die Kooperation mit dem chinesischen Staatskonzern NORINCO, die in den letzten Jahren intensiviert wurde, ist dabei aus zwei Gründen besonders problematisch: die Volksrepublik China begeht seit Jahrzehnten immer wieder schwerste Menschenrechtsverletzungen und ist einer der führenden Waffenlieferanten an diktatorische Staaten wie Sudan und Myanmar. Viele Aktionäre kaufen wegen der Rüstungsgeschäfte keine Aktien der Daimler AG, Nachhaltigkeitsfonds schließen Daimler-Aktien aus ihren Fonds aus, potenzielle Kunden entscheiden sich nicht für Autos der Mercedes Car Group, sondern für Fahrzeuge der Konkurrenz. Für dieses – durchaus nachvollziehbare – Käuferverhalten trägt der Vorstand die ethische und ökonomische Verantwortung. Mit dem Rüstungsengagement bei der EADS, der Tognum AG und dem Export von militärischen Nutzfahrzeugen verstößt die Daimler AG nach Ansicht der Kritischen Aktionäre Daimler (Arndtstr. 31, 70197 Stuttgart, Tel: 0711-608396, www.kritischeaktionaere.de) gegen die Intentionen der „Guten Unternehmensführung“ („Corporate Governance“) und gegen die „Unternehmenssozialverantwortung“ (CSR).“ *** Frau Winkler-Pedernera, Stade Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert. 6 Begründung: Als Sprecherin der Kritischen AktionärInnen Daimler (www.kritischeaktionaere.de) unterstütze ich ausdrücklich die bisherigen Bemühungen des Betriebsrates und der Unternehmensleitung um jegliche Gleichstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es wurde erkannt, dass − der demographische Wandel es nicht erlaubt, auf die Leistungsbereitschaft und fähigkeit der Hälfte der Bevölkerung zu verzichten − das Unternehmensergebnis von Firmen mit mehr Frauen im Top-Management das der Unternehmen mit weniger weiblichen Führungskräften übertrifft − mit Frauen in Führungspositionen die Corporate Governance konsequenter und nachhaltiger gelebt wird − vielfältig zusammengesetzte Teams zu besseren Ergebnissen und Entscheidungen führen als homogene − die verstärkte Präsenz von Frauen für mehr Effizienz und Produktivität sorgt − Frauen sorgfältiger mit Betriebsmitteln umgehen und die Produktqualität erhöhen − Mitarbeiterinnen in Forschung, Strategie, Entwicklung und Vertrieb einen entscheidenden Beitrag zur Passgenauigkeit der Produkte für einen heterogenen Markt leisten − Gender Diversity das Image eines Unternehmens in der Öffentlichkeit und dessen Wert bei Rating-Agenturen und Analysten stärkt − die volle Bandbreite aller Geschäftschancen nur genutzt werden kann, wenn unterschiedliche Perspektiven in das Geschäft eingebracht werden. Die Maßnahmen nach der Erklärung zur Chancengleichheit vom Jahr 2001 bescherte zwar bis 2009 auf den Ebenen E3 und E4 Erfolge, jedoch weder bei den Meisterinnen noch in den obersten Chefetagen. Seit diesem Jahr sitzt erstmalig Frau Hohmann-Dennhardt als weibliches Mitglied im Vorstand und Frau Sari Baldauf gehört seit 2008 dem Aufsichtsrat an. Dies entspricht gerademal 7,4 Prozent. Im Bereich E1 gibt es nur rund 3 Prozent Frauen und dies steigert sich im Bereich E2 nur geringfügig (5 Prozent). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung empfiehlt: „Soll der Anteil von Frauen in den Top-Gremien in absehbarer Zeit signifikant gesteigert werden, sind verbindliche Zielgrößen und deren entschlossene Umsetzung in den Unternehmen notwendig – unverbindliche Selbstverpflichtungen haben angesichts der Zahlen an Glaubwürdigkeit verloren“. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex23 (DCGK), die sich mit Standards guter Unternehmensführung an die börsennotierten Unternehmen in Deutschland wendet, fordert seit Juni 2010 explizit eine „angemessene Berücksichtigung von Frauen“ in Aufsichtsräten und Vorständen. Unternehmen, die dieser Forderung nicht nachkommen, müssen sich öffentlich erklären („Comply or 7 explain“-Prinzip). Die Telekom erreichte durch die Initiative rund um ihren Manager Thomas Sattelberger eine Erhöhung von Frauen in mittleren und höheren Führungsgremien von 19 auf 22,7 Prozent. Gerade hat Frankreich für Vorstände eine Frauenquote von 40 Prozent binnen eines Jahres eingeführt. Eine Quote von 30 Prozent in Führungsgremien, wie sie von Ursula von der Leyen gefordert wird, wäre auch für Daimler ein anstrebenswertes Ziel. Daimler selbst gibt sich mit 20 Prozent bis 2020 zufrieden (s. Nachhaltigkeitsbericht 2009). Auch die Gesamtbelegschaft beinhaltet unverändert nur circa 12 Prozent Frauen. Muss man davon ausgehen, dass Frauen in gewissen Bereichen bei Daimler weiterhin ignoriert oder gar ausgegrenzt werden? Es gibt noch genug Führungskräfte und Personalbetreuer, die, insbesondere bei Müttern, sehr unsensibel und zum Teil auch unkorrekt sprechen und handeln. Zum Beispiel nimmt unser Unternehmen nach Beendigung der Elternzeit oft seine Pflicht, die Wiederaufnahme der Arbeit am vorherigen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, nicht wahr. Dies widerspricht sicher dem Geist des TOTAL E-Quality Prädikates, auf dessen mehrmalige Verleihung Daimler eigentlich zu Recht stolz sein kann. Im Namen der Kritischen AktionärInnen werde ich weiterhin so lange die Nichtentlastung des Vorstandes fordern, bis wirklich die Vorteile der „mixed teams“ mit der immer wieder in Studien nachgewiesenen „Kreation von Mehrwert für die Aktionäre (Shareholder value creation)“ genutzt werden und der Anteil an Frauen durch einen weiter optimierten Umgang mit ihnen signifikant erhöht wird.“ *** Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, vertreten durch Herrn Markus Duffner, Köln Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet. Begründung: Die Daimler AG hat bis dato zu wenig unternommen, um ein nachhaltiger Mobilitätsund Technologiekonzern zu werden und betreibt durch PR- und Marketing-Kampagnen Greenwashing. Greenwashing Die Daimler AG betreibt Greenwashing, wenn sie ihre Fahrzeugflotte trotz des hohen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Ausstoßes als umweltfreundlich und sauber bezeichnet. Mercedes darf Autos mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß nicht als Beitrag zum Umweltschutz bewerben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Unter dem Slogan „Wir machen Hamburg sauberer“ hatte Mercedes in der jährlich erscheinenden Informationsbroschüre der Stadtreinigung Hamburg für Autos der E- 8 Klasse geworben. Wer in diesen Fahrzeugen unterwegs sei, so Mercedes, leiste einen aktiven Beitrag für ein sauberes Hamburg. Tatsächlich reichen die Modelle der E-Klasse aber von den vergleichsweise Benzin sparenden und CO2-armen Blue-EfficiencyModellen bis zu Sprit- und CO2-Schleudern wie dem E 500. „Antworten geben. Seit 1886! 125! Jahre Innovation“: Dieser Slogan, der anlässlich des Firmenjubiläums von Daimler(-Benz) ausgegeben wird, gilt in der jüngeren Vergangenheit, die von vielen Fehlentwicklungen geprägt war, sicher nur sehr begrenzt. Und der Claim der Autosparte „Mercedes-Benz. Das Beste oder nichts.“ sollte jetzt schleunigst mit Inhalt gefüllt werden. CO2-Ausstoß Insgesamt ist die Pkw-Flotte von Daimler immer noch zu sehr von zu viel Kraftstoff verbrauchenden und zu viel CO2 ausstoßenden Modellen geprägt. Die EU-Gesetzgebung sieht ab Anfang 2012 vor, dass der CO2-Ausstoß von 65 Prozent der Flotte auf durchschnittlich 130g/km gesenkt sein muss. „Daimler hat da noch am meisten zu tun“, sagt Matthias Mühlöder, auf Antriebe spezialisierter Analyst bei IHS Global Insight. Zuletzt lag der Wert für die Marken Mercedes, smart und Maybach noch bei 160g CO2/km. Reichen die Anstrengungen von Daimler aus, um den EU-Richtwert zu erreichen? Elekroautos Daimler hinkt – wie andere deutsche Autobauer – bei der Entwicklung von Elektroautos hinterher. 2012 soll der E-smart in den Handel kommen, und drei weitere E-Modelle sind geplant. Bei der E-Mobiltät bestehen folgende Probleme: - Geringe Reichweite und lange Ladezeiten der Akkus Die Reichweite von Elektroautos liegt derzeit im Stadtverkehr bei etwa 100 Kilometern. Dies reicht für den täglichen Berufsverkehr. Aufgrund der langen Ladezeiten der Akkus sind Elektroautos derzeit aber für längere Fahrten noch ungeeignet. Hinzu kommt, dass es in Deutschland noch nicht viele Starkstromladestationen für Elektroautos gibt. - Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Elektroautos sind im Vergleich zu konventionellen Autos noch unverhältnismäßig teuer und eine staatliche Förderung gibt es noch nicht. Wettbewerbsfähig wird das Elektroauto erst, wenn die Kosten für die Akkus gesunken sind. Dass dies passieren wird, scheint sicher, jedoch bestehen noch Unsicherheiten über die Preisentwicklung der wichtigen Rohstoffe wie Lithium. Außerdem werden Seltene Erden benötigt, die zum Großteil in China gefördert werden. Die dortige Regierung hat deren Export bereits gedrosselt, die politische Unsicherheit ist groß. - Stromerzeugung in Atomkraftwerken Ein Elektroauto ist erst dann umweltfreundlich, wenn es mit Ökostrom betankt wird. Mit welchem Strom sollen die Elektroautos von Daimler geladen werden? Die Kooperation mit RWE ist keine Lösung, weil RWE bisher zu wenig in erneuerbare Energie investiert und seinen Strom überwiegend in Atom- und Kohlekraftwerken produziert. Aber auch die anderen großen Stromanbieter in Deutschland sind atomund kohlelastig. 9 - CO2-Bilanz: Hybrid schlägt Elektroauto Die zentrale Frage in der Stromproblematik ist jedoch die CO2- Bilanz bei der Stromerzeugung. Mit dem derzeitigen deutschen Strommix verursacht das effizientste Elektroauto 92 Gramm CO2 pro Kilometer, ein E-smart sogar weit über 100 Gramm. Moderne Hybrid-Autos oder Diesel können diese Werte unterbieten. Fazit: Die betriebene Entwicklung von Elektroautos stellt keine Lösung im Sinne eines nachhaltigen Umwelt- und Mobilitätskonzepts dar. Greenpeace Autoexperte Wolfgang Lohbeck bezweifelt, dass Elektroautos sich durchsetzen und die Verkehrsproblematik lösen können. Alternativ sollte man, statt auf Elektroautos zu setzen, den PS-Wahn stoppen und klassische Antriebe sparsamer machen. Mittelfristig scheinen Hybridautos geeignet zu sein, das Problem der geringen Reichweite zu lösen. Langfristig könnte Wasserstoff das Öl ersetzen.“ *** Herr Jürgen Grässlin, Freiburg Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Die Mitglieder des Vorstands werden aufgrund der Kriegsprofite durch die Transfers von Waffen und Mercedes-Militärfahrzeugen an das diktatorische Regime Gaddafi nicht entlastet. Begründung: KRIEG IST GUT FÜR DAS KONZERNGESCHÄFT: WAFFEN FÜR DAS REGIME GADDAFI Die Daimler AG ist führender Produzent und Exporteur von Militärfahrzeugen in Europa. Zugleich ist die Daimler AG führender Stimmrechtseigner des Rüstungsriesen European Aeronautic Defence and Space Company (EADS N.V.). Im weltweiten Ranking liegt die EADS auf Platz 7 der rüstungsexportierenden Großkonzerne. Aufgrund der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an die verfeindeten Konfliktparteien profitiert die Daimler AG von den kriegerischen Auseinandersetzungen in Libyen. Wie eng die Geschäftsbeziehungen mit dem diktatorischen Regime von Muammar al-Gaddafi bereits vor Ausbruch des Krieges gewesen sind, belegt die Tatsache, dass die EADS in der libyschen Hauptstadt Tripolis eigens eine Repräsentanz eingerichtet hat (erreichbar über Tel.: +218 21 335-1026, Fax: -1257). Dem Waffenhandel mit dem Diktator waren damit Tür und Tor geöffnet. So lieferte Daimler/EADS für rund 168 Millionen Euro Panzerabwehrraketen vom Typ MILAN 3 an das libysche Militär. Gefertigt wurden die Missile d’Infanterie Léger ANtichar (MILAN) bei der MBDA-Systems. Mit 37,5 Prozent ist die EADS führender 10 Anteilseigner der MBDA. Diese bewirbt die Anti-Panzerrakete als eine besonders präzise schießende Waffe, die ein »verbessertes Tötungspotenzial« kennzeichne. Die Abschussanlagen der Panzerabwehrraketen wurden von der ebenfalls zum EADSKonzern gehörenden Firma LFK (Lenkflugkörper) im bayerischen Schrobenhausen gefertigt. Diese Waffentransfers erfolgten in den Jahren 2009 und 2010. Mercedes-Militärfahrzeuge vom Typ ACTROS 4860 transportierten Panzer der libyschen Streitkräfte ins Kriegsgebiet Richtung Bengasi. Dies belegen Filmberichte auf www.youtube.com. Zudem verfügt Libyen über Mercedes-Unimogs. Siehe hierzu die Informationsschrift »Daimler AG: Militärische Nutzfahrzeuge« (die Publikation erfolgt auf www.kritische-aktionaere.de). KRIEG IST GUT FÜR DAS KONZERNGESCHÄFT: WAFFEN FÜR GADDAFI-GEGNER Krieg ist gut fürs Konzerngeschäft von Daimler/EADS – vor allem dann, wenn die verfeindeten Parteien gegeneinander Krieg mit Waffen und Rüstungsgütern aus derselben Unternehmensgruppe bzw. deren Beteiligungsgesellschaft führen. Der Eurofighter/Typhoon ist das »modernste und leistungsfähigste marktverfügbare Mehrzweck-Kampfflugzeug der neuen Generation«, jubelt die EADS. Bei den Angriffen, die die britische Luftwaffe und Alliierte im Frühjahr 2011 gegen Flugbasen und Stellungen der libyschen Armee fliegen, waren bzw. sind mit den Eurofighter- und Tornado-Kampfflugzeugen EADS-Waffen mit deutschen Bestandteilen im Einsatz. Beispielsweise fertigt die EADS in Varel das Eurofighter-Rumpfmittelteil, die Montage erfolgt bei Cassidian in Manching. KRIEG MIT DAIMLER/EADS-WAFFEN IST GIFT FÜR DIE GLAUBWÜRDIGKEIT DES VORSTANDS Im Geschäftsbericht 2010 verspricht der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche »die konzernweite Verankerung einer beispielhaften globalen Geschäftsethik«. Der »Code of Ethics« verpflichtet die Vorstände dazu, »Fehlverhalten« zu vermeiden und »ethisches Verhalten« zu fördern. Die EADS-Führung – personell eng verwoben mit der DaimlerFührung – erklärte die »Anwendung höchster moralischer Standards« zur Grundlage ihres Handelns. Derlei Versprechungen und konzerninterne Richtlinien sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Libyen zählt zu den Staaten, die Menschen- und Bürgerrechte massiv verletzen. Der AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010 beschreibt die Menschenrechtslage wie folgt: »Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsund Versammlungsfreiheit blieben stark eingeschränkt.« Rücksichtslos ließ und lässt das libysche Regime die Todesstrafe vollstrecken. Als Begründung wird »eine große Anzahl von Vergehen« angeführt, zu denen auch »die friedliche Ausübung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit« zählten. Regimekritiker bezahlten ihre Forderungen nach demokratischer Mitbestimmung mit dem Leben. Dennoch erhielten die Täter, das diktatorische Regime Gaddafi, MercedesMilitärfahrzeuge und Daimler/EADS-Waffen. 11 Größer könnte die Diskrepanz zwischen dem verbalen Anspruch ethisch verantwortungsvollen Handelns und der Wirklichkeit einer völlig enthemmten Rüstungsexportpolitik nicht sein. Wer als Daimler-Vorstand seit Jahren die Lieferung von Waffen bzw. Militärfahrzeugen an Diktatoren und Scheindemokraten – wie in Ägypten, Libyen, Malaysia, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabische Emirate und weitere – nicht unterbindet, der macht sich moralisch mitschuldig am Einsatz dieser Waffen und an den Opfern von Kriegen und Bürgerkriegen. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung ([email protected]). Weitere Informationen siehe auf den Websites www.juergengraesslin.com, Dachverband Kritische AktionärInnen (www.kritischeaktionaere.de), Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, DFG-VK (www.dfg-vk.de) und RüstungsInformationsBüro, RIB e.V. (www.rib-ev.de).“ *** Herr Erwin von Kleinsorgen, Nürnberg Antrag C Zu Punkt 8 der Tagesordnung: „Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat: Herr Erwin von Kleinsorgen, Poppenreutherstr. 83, 90419 Nürnberg Email [email protected] geboren 1.5.1949 in Neumarkt/Opf. Arbeitgeber Fa. DATEV eG, Nürnberg beschäftigt als Systemanalytiker, z. Zt. in passiver Altersteilzeit bis 30. 11. 2012. Herr Erwin von Kleinsorgen übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.“ ***