Gegenanträge

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Gegenanträge
Hauptversammlung 2011
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Nachfolgend finden Sie die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären
(Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären i. S. d. §§ 126, 127 Aktiengesetz) zu
den Punkten der Tagesordnung der Hauptversammlung am 13. April 2011.
Die folgenden Anträge sind in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der
Gesellschaft aufgelistet.
Stimmabgabe bzw. Weisungen zu Anträgen von Aktionären
Auch wenn Sie nicht persönlich oder durch einen anderen Bevollmächtigten
als ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine gleichgestellte Person oder
Institution an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie
Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären, die lediglich auf die Ablehnung der
Vorschläge der Verwaltung gerichtet sind, unterstützen, indem Sie in der Briefwahl/Weisungsmaske in unserem e-service für Aktionäre oder auf ihrem Antwortbogen bei
den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit »Nein«, d. h. gegen den Vorschlag der
Verwaltung stimmen bzw. entsprechende Weisung erteilen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die sich nicht in der Ablehnung des
Verwaltungsvorschlags erschöpfen, sind mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet.
Sofern über solche Gegenanträge/Wahlvorschläge in der Hauptversammlung eine
gesonderte Abstimmung stattfindet, können Sie diese unterstützen, indem Sie in der
Briefwahl-/Weisungsmaske in unserem e-service für Aktionäre oder auf Ihrem
Antwortbogen das mit dem entsprechenden Buchstaben gekennzeichnete Feld
ankreuzen. Für den Fall, dass der Gegenantrag/Wahlvorschlag in der
Hauptversammlung nicht zur Abstimmung kommt, sollten Sie dennoch nicht
versäumen, beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Ihr Abstimmverhalten
anzukreuzen.
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Herr Volker Haspel, Rottenburg
Zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden nicht entlastet.
Begründung:
Vorstand bzw. Aufsichtsrat der Daimler AG setzen sich für unvernünftige Bahn- bzw.
Immobilienprojekte wie Stuttgart 21 ein, anstatt sich ausreichend um das eigene
Geschäft und die eigenen Kunden zu kümmern sowie einen akzeptablen
Werkstattservice für Mercedes-Benz-Kunden zu gewährleisten.
Außerdem verschwenden Vorstand und Aufsichtsrat Mittel der Daimler AG, indem sie
Werbemaßnahmen für unsinnige Bahn- bzw. Immobilienprojekte unterstützen.
Der Aufsichtsrat nimmt hierbei seine Aufsichtspflicht unzureichend war.“
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Herr Werner Kunze, Leipzig
Antrag A
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
„Ich schlage vor eine Dividende von 2,50 EURO/Stückaktie auszuschütten. Der
Mehrbetrag von T€ 693 soll durch Verringerung der Einstellung in Gewinnrücklagen in
gleicher Höhe finanziert werden.
Begründung:
Die Gewinnrücklagen sind mit 20.553 Mio € prall gefüllt. Außerdem wird mein
Vorschlag von der Einschätzung des Vorstandes für die Entwicklung 2011 gestützt.
Während Vorstand und Aufsichtsrat im Verlustjahr 2009 Jahresbonus von gesamt T€
1.708 und langfristig orientierte Vergütung von T€ 4.979 (Vorstand) erhielten, gingen
die Aktionäre leer aus. Das ist nicht gerecht und muß nachgeholt werden.“
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Antrag B
Zu Punkt 7 der Tagesordnung:
„Dem Aufsichtsrat ist kein Sitzungsentgelt von 1.100 € /Sitzung zu zahlen.
Begründung:
Die AR-Mitglieder erhalten ihre Auslagen ersetzt und dazu eine Jahresvergütung von
mindestens 100.000 EURO! Das reicht doch. Die Mitglieder sind allesamt keine
Armen!“
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Herr Holger Rothbauer, Tübingen
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
Nachdem wir Aktionärinnen und Aktionäre bei der letzten Hauptversammlung die
bittere Pille schlucken mussten, dass mit einer Vergleichszahlung von ca. 185 Mio USD
und einem Schuldeingeständnis der Daimler AG die seit Jahren laufenden
Untersuchungen des US-Justizministeriums sowie der US-Börsenaufsicht SEC endlich
beendet wurden, müssen wir dieses Jahr zur Kenntnis nehmen, dass die Folgen dieses
„Schwarze-Kassen“-Skandales insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Unternehmens weiterhin drastisch sind.
Aus dem Unternehmen wird von einer Misstrauenskultur und von Regeln, die alles
erstarren lassen berichtet. Selbstverständlich ist zu begrüßen, dass die Mentalität von
„Bestechung und schwarzen Kassen“ in Teilen des früheren Managements bekämpft
wurden und werden, aber diese durch eine Kultur der Angst und des Misstrauens zu
ersetzen, hat mit Compliance nichts aber auch gar nichts zu tun.
Es ist nicht verständlich und vom Vorstand bei der letzten Hauptversammlung auch
nicht kommuniziert worden, welche offenbar umfangreichen Befugnisse Herr Louis
Freeh und sein beachtlicher Mitarbeiterstab hat. Welche Summen wendet unser
Unternehmen für die Bezahlung von Herrn Freeh und seiner Mitarbeiter jährlich auf und
wer hat Weisungsbefugnis gegenüber Herrn Freeh? Der Vorstand hat doch wohl keinem
Vergleich zugestimmt, der einerseits Herrn Freeh und seine Mitarbeiter von Daimler
bezahlen lässt und andererseits über Herrn Freeh die Weisungen des US
Justizministeriums in unserem Unternehmen durchsetzen lässt. Bedeutet die hohe
Strafzahlung im Vergleich doch nicht, dass die weiteren Ermittlungen gegen unser
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Unternehmen eingestellt wurden, ermittelt Herr Freeh und sein Team weiter gegen
Daimler und stellt quasi jeden Mitarbeiter unter Generalverdacht?
Die sehr zu begrüßende Einrichtung eines neuen Vorstandsresorts „Integrität und
Recht“ unter Führung einer Frau und ehemaligen Bundesverfassungsrichterin, Frau
Christine Hohmann-Dennhardt, ist völlig ausreichend und muss nun mit den
Gewerkschaften und Beschäftigten auf allen Ebenen des Konzerns mit rechtswirksamen
Betriebsvereinbarungen verbindlich unter unbedingter Wahrung der Würde und
Persönlichkeitsrechte ALLER im Unternehmen umgesetzt werden. Eine „US-moraline
Oberaufseherfunktion“ a la Freeh ist nicht verantwortbar und hätte nie im Vergleich mit
dem US-Justizministerium vom Vorstand in dieser Art und Weise angenommen werden
dürfen.
In einer Unternehmenskultur von Misstrauen, Angst und Überwachung gibt es weder
Spitzenleistung noch kreativ-ökologischen Fortschritt, den wir im verschärften
Wettbewerb auch zur Beschäftigungssicherung dringend weiterhin in altbewährter
Daimler Tradition brauchen. Korruptionsbekämpfung: Ja, aber keine Verletzung der
Persönlichkeitsrechte der Beschäftigen und Wahrung der mitbestimmten
Sozialpartnerschaft wie sie in unserem Grundgesetz verankert ist.
Der Vorstand hat bislang diese nach unserer Werteordnung hochrangigsten
Rechtspositionen der Beschäftigten nicht ausreichend gewichtet und lässt Herrn Freeh
in FBI-Manier agieren, die mit unseren Unternehmenskulturverständnissen nicht
vereinbar ist. Als Kritische Aktionäre Daimler (KAD) erwarten wir, dass sich der
Vorstand mehr als bisher vor die Beschäftigten stellt, damit diejenigen, die mit dem
„Schwarze-Kassen“-Skandal nicht im entferntesten etwas zu tun hatten, nicht durch
ungerechtfertigten Generalverdacht völlig demotiviert und entmutigt werden.“
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Herr Paul Russmann, Stuttgart
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
Die Daimler AG baute auch im Geschäftsjahr 2010 Militär-Unimogs und MilitärLastkraftwagen. In den vergangenen Jahren wurden militärische Nutzfahrzeuge unter
anderem an Ägypten, Algerien, Angola, Irak, Kuwait, Libyen, Marokko, Pakistan, SaudiArabien, Syrien, Tunesien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Auf
Mercedes-Benz Actros Tansportern wurden im Georgien-Krieg 2008 israelische
Raketenwerfer des Typs LAR-160 montiert. Diese wurden während des GeorgienKrieges mehrfach eingesetzt und haben mindestens einmal Submunition verschossen.
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Die libysche Armee benutzte im März 2011 Daimler Actros 4860 Panzertransporter
(wahrscheinlich vom Typ Actros 4860) für ihren Vormarsch in Richtung Bengasi.
Über die Beteiligung am drittgrößten europäischen Rüstungskonzern, der European
Aeronautic Defence and Space Company (EADS), trägt die Daimler AG als
Hauptaktionär Mitverantwortung für die Herstellung von Trägersystemen für
Atomsprengköpfe und andere menschenverachtende Waffen. Auch wenn die Daimler
AG aus der Beteiligung an der EADS aussteigen oder reduzieren will, profitiert sie
weiterhin über die Tognum AG von Geschäften mit Rüstungs- und Dual-Use-Gütern.
So will die Daimler AG die Anteile an der Tognum AG erhöhen. Sowohl die Daimler AG
als auch die Tognum AG haben sich in den Verhaltensrichtlinien ihrer Corporate
Governance zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Ob diese Verpflichtung mit
der Lieferung von militärischen Komponenten an Staaten wie Saudi-Arabien oder China
vereinbar ist, muss bezweifelt werden.
Die Kooperation mit dem chinesischen Staatskonzern NORINCO, die in den letzten
Jahren intensiviert wurde, ist dabei aus zwei Gründen besonders problematisch: die
Volksrepublik China begeht seit Jahrzehnten immer wieder schwerste
Menschenrechtsverletzungen und ist einer der führenden Waffenlieferanten an
diktatorische Staaten wie Sudan und Myanmar.
Viele Aktionäre kaufen wegen der Rüstungsgeschäfte keine Aktien der Daimler AG,
Nachhaltigkeitsfonds schließen Daimler-Aktien aus ihren Fonds aus, potenzielle Kunden
entscheiden sich nicht für Autos der Mercedes Car Group, sondern für Fahrzeuge der
Konkurrenz. Für dieses – durchaus nachvollziehbare – Käuferverhalten trägt der
Vorstand die ethische und ökonomische Verantwortung.
Mit dem Rüstungsengagement bei der EADS, der Tognum AG und dem Export von
militärischen Nutzfahrzeugen verstößt die Daimler AG nach Ansicht der Kritischen
Aktionäre Daimler (Arndtstr. 31, 70197 Stuttgart, Tel: 0711-608396,
www.kritischeaktionaere.de) gegen die Intentionen der „Guten Unternehmensführung“
(„Corporate Governance“) und gegen die „Unternehmenssozialverantwortung“ (CSR).“
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Frau Winkler-Pedernera, Stade
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.
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Begründung:
Als Sprecherin der Kritischen AktionärInnen Daimler (www.kritischeaktionaere.de)
unterstütze ich ausdrücklich die bisherigen Bemühungen des Betriebsrates und der
Unternehmensleitung um jegliche Gleichstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Es wurde erkannt, dass
−
der demographische Wandel es nicht erlaubt, auf die Leistungsbereitschaft und fähigkeit der Hälfte der Bevölkerung zu verzichten
−
das Unternehmensergebnis von Firmen mit mehr Frauen im Top-Management das
der Unternehmen mit weniger weiblichen Führungskräften übertrifft
−
mit Frauen in Führungspositionen die Corporate Governance konsequenter und
nachhaltiger gelebt wird
−
vielfältig zusammengesetzte Teams zu besseren Ergebnissen und Entscheidungen
führen als homogene
−
die verstärkte Präsenz von Frauen für mehr Effizienz und Produktivität sorgt
−
Frauen sorgfältiger mit Betriebsmitteln umgehen und die Produktqualität erhöhen
−
Mitarbeiterinnen in Forschung, Strategie, Entwicklung und Vertrieb einen
entscheidenden Beitrag zur Passgenauigkeit der Produkte für einen heterogenen
Markt leisten
−
Gender Diversity das Image eines Unternehmens in der Öffentlichkeit und dessen
Wert bei Rating-Agenturen und Analysten stärkt
−
die volle Bandbreite aller Geschäftschancen nur genutzt werden kann, wenn
unterschiedliche Perspektiven in das Geschäft eingebracht werden.
Die Maßnahmen nach der Erklärung zur Chancengleichheit vom Jahr 2001 bescherte
zwar bis 2009 auf den Ebenen E3 und E4 Erfolge, jedoch weder bei den Meisterinnen
noch in den obersten Chefetagen.
Seit diesem Jahr sitzt erstmalig Frau Hohmann-Dennhardt als weibliches Mitglied im
Vorstand und Frau Sari Baldauf gehört seit 2008 dem Aufsichtsrat an. Dies entspricht
gerademal 7,4 Prozent. Im Bereich E1 gibt es nur rund 3 Prozent Frauen und dies
steigert sich im Bereich E2 nur geringfügig (5 Prozent).
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung empfiehlt: „Soll der Anteil von Frauen in
den Top-Gremien in absehbarer Zeit signifikant gesteigert werden, sind verbindliche
Zielgrößen und deren entschlossene Umsetzung in den Unternehmen notwendig –
unverbindliche Selbstverpflichtungen haben angesichts der Zahlen an Glaubwürdigkeit
verloren“. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex23
(DCGK), die sich mit Standards guter Unternehmensführung an die börsennotierten
Unternehmen in Deutschland wendet, fordert seit Juni 2010 explizit eine „angemessene
Berücksichtigung von Frauen“ in Aufsichtsräten und Vorständen. Unternehmen, die
dieser Forderung nicht nachkommen, müssen sich öffentlich erklären („Comply or
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explain“-Prinzip). Die Telekom erreichte durch die Initiative rund um ihren Manager
Thomas Sattelberger eine Erhöhung von Frauen in mittleren und höheren
Führungsgremien von 19 auf 22,7 Prozent. Gerade hat Frankreich für Vorstände eine
Frauenquote von 40 Prozent binnen eines Jahres eingeführt. Eine Quote von 30 Prozent
in Führungsgremien, wie sie von Ursula von der Leyen gefordert wird, wäre auch für
Daimler ein anstrebenswertes Ziel. Daimler selbst gibt sich mit 20 Prozent bis 2020
zufrieden (s. Nachhaltigkeitsbericht 2009).
Auch die Gesamtbelegschaft beinhaltet unverändert nur circa 12 Prozent Frauen. Muss
man davon ausgehen, dass Frauen in gewissen Bereichen bei Daimler weiterhin
ignoriert oder gar ausgegrenzt werden? Es gibt noch genug Führungskräfte und
Personalbetreuer, die, insbesondere bei Müttern, sehr unsensibel und zum Teil auch
unkorrekt sprechen und handeln. Zum Beispiel nimmt unser Unternehmen nach
Beendigung der Elternzeit oft seine Pflicht, die Wiederaufnahme der Arbeit am
vorherigen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, nicht wahr. Dies
widerspricht sicher dem Geist des TOTAL E-Quality Prädikates, auf dessen mehrmalige
Verleihung Daimler eigentlich zu Recht stolz sein kann.
Im Namen der Kritischen AktionärInnen werde ich weiterhin so lange die
Nichtentlastung des Vorstandes fordern, bis wirklich die Vorteile der „mixed teams“ mit
der immer wieder in Studien nachgewiesenen „Kreation von Mehrwert für die Aktionäre
(Shareholder value creation)“ genutzt werden und der Anteil an Frauen durch einen
weiter optimierten Umgang mit ihnen signifikant erhöht wird.“
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Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, vertreten durch
Herrn Markus Duffner, Köln
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
Die Daimler AG hat bis dato zu wenig unternommen, um ein nachhaltiger Mobilitätsund Technologiekonzern zu werden und betreibt durch PR- und Marketing-Kampagnen
Greenwashing.
Greenwashing
Die Daimler AG betreibt Greenwashing, wenn sie ihre Fahrzeugflotte trotz des hohen
Kraftstoffverbrauchs und CO2-Ausstoßes als umweltfreundlich und sauber bezeichnet.
Mercedes darf Autos mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß nicht als Beitrag zum
Umweltschutz bewerben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Unter
dem Slogan „Wir machen Hamburg sauberer“ hatte Mercedes in der jährlich
erscheinenden Informationsbroschüre der Stadtreinigung Hamburg für Autos der E-
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Klasse geworben. Wer in diesen Fahrzeugen unterwegs sei, so Mercedes, leiste einen
aktiven Beitrag für ein sauberes Hamburg. Tatsächlich reichen die Modelle der E-Klasse
aber von den vergleichsweise Benzin sparenden und CO2-armen Blue-EfficiencyModellen bis zu Sprit- und CO2-Schleudern wie dem E 500.
„Antworten geben. Seit 1886! 125! Jahre Innovation“: Dieser Slogan, der anlässlich des
Firmenjubiläums von Daimler(-Benz) ausgegeben wird, gilt in der jüngeren
Vergangenheit, die von vielen Fehlentwicklungen geprägt war, sicher nur sehr begrenzt.
Und der Claim der Autosparte „Mercedes-Benz. Das Beste oder nichts.“ sollte jetzt
schleunigst mit Inhalt gefüllt werden.
CO2-Ausstoß
Insgesamt ist die Pkw-Flotte von Daimler immer noch zu sehr von zu viel Kraftstoff
verbrauchenden und zu viel CO2 ausstoßenden Modellen geprägt.
Die EU-Gesetzgebung sieht ab Anfang 2012 vor, dass der CO2-Ausstoß von 65 Prozent
der Flotte auf durchschnittlich 130g/km gesenkt sein muss. „Daimler hat da noch am
meisten zu tun“, sagt Matthias Mühlöder, auf Antriebe spezialisierter Analyst bei IHS
Global Insight. Zuletzt lag der Wert für die Marken Mercedes, smart und Maybach noch
bei 160g CO2/km. Reichen die Anstrengungen von Daimler aus, um den EU-Richtwert
zu erreichen?
Elekroautos
Daimler hinkt – wie andere deutsche Autobauer – bei der Entwicklung von Elektroautos
hinterher. 2012 soll der E-smart in den Handel kommen, und drei weitere E-Modelle
sind geplant.
Bei der E-Mobiltät bestehen folgende Probleme:
- Geringe Reichweite und lange Ladezeiten der Akkus
Die Reichweite von Elektroautos liegt derzeit im Stadtverkehr bei etwa 100
Kilometern. Dies reicht für den täglichen Berufsverkehr. Aufgrund der langen
Ladezeiten der Akkus sind Elektroautos derzeit aber für längere Fahrten noch
ungeeignet. Hinzu kommt, dass es in Deutschland noch nicht viele
Starkstromladestationen für Elektroautos gibt.
- Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Elektroautos sind im Vergleich zu konventionellen Autos noch unverhältnismäßig
teuer und eine staatliche Förderung gibt es noch nicht. Wettbewerbsfähig wird das
Elektroauto erst, wenn die Kosten für die Akkus gesunken sind. Dass dies passieren
wird, scheint sicher, jedoch bestehen noch Unsicherheiten über die Preisentwicklung
der wichtigen Rohstoffe wie Lithium. Außerdem werden Seltene Erden benötigt, die
zum Großteil in China gefördert werden. Die dortige Regierung hat deren Export
bereits gedrosselt, die politische Unsicherheit ist groß.
- Stromerzeugung in Atomkraftwerken
Ein Elektroauto ist erst dann umweltfreundlich, wenn es mit Ökostrom betankt wird.
Mit welchem Strom sollen die Elektroautos von Daimler geladen werden? Die
Kooperation mit RWE ist keine Lösung, weil RWE bisher zu wenig in erneuerbare
Energie investiert und seinen Strom überwiegend in Atom- und Kohlekraftwerken
produziert. Aber auch die anderen großen Stromanbieter in Deutschland sind atomund kohlelastig.
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- CO2-Bilanz: Hybrid schlägt Elektroauto
Die zentrale Frage in der Stromproblematik ist jedoch die CO2- Bilanz bei der
Stromerzeugung. Mit dem derzeitigen deutschen Strommix verursacht das
effizientste Elektroauto 92 Gramm CO2 pro Kilometer, ein E-smart sogar weit über
100 Gramm. Moderne Hybrid-Autos oder Diesel können diese Werte unterbieten.
Fazit: Die betriebene Entwicklung von Elektroautos stellt keine Lösung im Sinne eines
nachhaltigen Umwelt- und Mobilitätskonzepts dar. Greenpeace Autoexperte Wolfgang
Lohbeck bezweifelt, dass Elektroautos sich durchsetzen und die Verkehrsproblematik
lösen können. Alternativ sollte man, statt auf Elektroautos zu setzen, den PS-Wahn
stoppen und klassische Antriebe sparsamer machen. Mittelfristig scheinen Hybridautos
geeignet zu sein, das Problem der geringen Reichweite zu lösen. Langfristig könnte
Wasserstoff das Öl ersetzen.“
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Herr Jürgen Grässlin, Freiburg
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden aufgrund der Kriegsprofite durch die Transfers
von Waffen und Mercedes-Militärfahrzeugen an das diktatorische Regime Gaddafi nicht
entlastet.
Begründung:
KRIEG IST GUT FÜR DAS KONZERNGESCHÄFT:
WAFFEN FÜR DAS REGIME GADDAFI
Die Daimler AG ist führender Produzent und Exporteur von Militärfahrzeugen in Europa.
Zugleich ist die Daimler AG führender Stimmrechtseigner des Rüstungsriesen European
Aeronautic Defence and Space Company (EADS N.V.). Im weltweiten Ranking liegt die
EADS auf Platz 7 der rüstungsexportierenden Großkonzerne.
Aufgrund der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an die verfeindeten Konfliktparteien profitiert die Daimler AG von den kriegerischen Auseinandersetzungen in
Libyen. Wie eng die Geschäftsbeziehungen mit dem diktatorischen Regime von
Muammar al-Gaddafi bereits vor Ausbruch des Krieges gewesen sind, belegt die
Tatsache, dass die EADS in der libyschen Hauptstadt Tripolis eigens eine Repräsentanz
eingerichtet hat (erreichbar über Tel.: +218 21 335-1026, Fax: -1257). Dem
Waffenhandel mit dem Diktator waren damit Tür und Tor geöffnet.
So lieferte Daimler/EADS für rund 168 Millionen Euro Panzerabwehrraketen vom Typ
MILAN 3 an das libysche Militär. Gefertigt wurden die Missile d’Infanterie Léger ANtichar (MILAN) bei der MBDA-Systems. Mit 37,5 Prozent ist die EADS führender
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Anteilseigner der MBDA. Diese bewirbt die Anti-Panzerrakete als eine besonders präzise
schießende Waffe, die ein »verbessertes Tötungspotenzial« kennzeichne.
Die Abschussanlagen der Panzerabwehrraketen wurden von der ebenfalls zum EADSKonzern gehörenden Firma LFK (Lenkflugkörper) im bayerischen Schrobenhausen
gefertigt. Diese Waffentransfers erfolgten in den Jahren 2009 und 2010.
Mercedes-Militärfahrzeuge vom Typ ACTROS 4860 transportierten Panzer der libyschen
Streitkräfte ins Kriegsgebiet Richtung Bengasi. Dies belegen Filmberichte auf
www.youtube.com. Zudem verfügt Libyen über Mercedes-Unimogs. Siehe hierzu die
Informationsschrift »Daimler AG: Militärische Nutzfahrzeuge« (die Publikation erfolgt auf
www.kritische-aktionaere.de).
KRIEG IST GUT FÜR DAS KONZERNGESCHÄFT:
WAFFEN FÜR GADDAFI-GEGNER
Krieg ist gut fürs Konzerngeschäft von Daimler/EADS – vor allem dann, wenn die
verfeindeten Parteien gegeneinander Krieg mit Waffen und Rüstungsgütern aus
derselben Unternehmensgruppe bzw. deren Beteiligungsgesellschaft führen.
Der Eurofighter/Typhoon ist das »modernste und leistungsfähigste marktverfügbare
Mehrzweck-Kampfflugzeug der neuen Generation«, jubelt die EADS. Bei den Angriffen,
die die britische Luftwaffe und Alliierte im Frühjahr 2011 gegen Flugbasen und
Stellungen der libyschen Armee fliegen, waren bzw. sind mit den Eurofighter- und
Tornado-Kampfflugzeugen EADS-Waffen mit deutschen Bestandteilen im Einsatz.
Beispielsweise fertigt die EADS in Varel das Eurofighter-Rumpfmittelteil, die Montage
erfolgt bei Cassidian in Manching.
KRIEG MIT DAIMLER/EADS-WAFFEN IST GIFT
FÜR DIE GLAUBWÜRDIGKEIT DES VORSTANDS
Im Geschäftsbericht 2010 verspricht der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche »die
konzernweite Verankerung einer beispielhaften globalen Geschäftsethik«. Der »Code of
Ethics« verpflichtet die Vorstände dazu, »Fehlverhalten« zu vermeiden und »ethisches
Verhalten« zu fördern. Die EADS-Führung – personell eng verwoben mit der DaimlerFührung – erklärte die »Anwendung höchster moralischer Standards« zur Grundlage
ihres Handelns.
Derlei Versprechungen und konzerninterne Richtlinien sind das Papier nicht wert, auf
dem sie gedruckt werden. Libyen zählt zu den Staaten, die Menschen- und Bürgerrechte
massiv verletzen. Der AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010 beschreibt die
Menschenrechtslage wie folgt: »Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsund Versammlungsfreiheit blieben stark eingeschränkt.«
Rücksichtslos ließ und lässt das libysche Regime die Todesstrafe vollstrecken. Als
Begründung wird »eine große Anzahl von Vergehen« angeführt, zu denen auch »die
friedliche Ausübung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit« zählten.
Regimekritiker bezahlten ihre Forderungen nach demokratischer Mitbestimmung mit
dem Leben. Dennoch erhielten die Täter, das diktatorische Regime Gaddafi, MercedesMilitärfahrzeuge und Daimler/EADS-Waffen.
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Größer könnte die Diskrepanz zwischen dem verbalen Anspruch ethisch
verantwortungsvollen Handelns und der Wirklichkeit einer völlig enthemmten
Rüstungsexportpolitik nicht sein. Wer als Daimler-Vorstand seit Jahren die Lieferung
von Waffen bzw. Militärfahrzeugen an Diktatoren und Scheindemokraten – wie in
Ägypten, Libyen, Malaysia, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabische
Emirate und weitere – nicht unterbindet, der macht sich moralisch mitschuldig am
Einsatz dieser Waffen und an den Opfern von Kriegen und Bürgerkriegen.
Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung ([email protected]). Weitere
Informationen siehe auf den Websites www.juergengraesslin.com, Dachverband
Kritische AktionärInnen (www.kritischeaktionaere.de), Deutsche Friedensgesellschaft –
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, DFG-VK (www.dfg-vk.de) und
RüstungsInformationsBüro, RIB e.V. (www.rib-ev.de).“
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Herr Erwin von Kleinsorgen, Nürnberg
Antrag C
Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
„Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat:
Herr Erwin von Kleinsorgen, Poppenreutherstr. 83, 90419 Nürnberg
Email
[email protected]
geboren
1.5.1949 in Neumarkt/Opf.
Arbeitgeber
Fa. DATEV eG, Nürnberg
beschäftigt als Systemanalytiker, z. Zt. in passiver Altersteilzeit bis 30. 11. 2012.
Herr Erwin von Kleinsorgen übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen aus.“
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