Sonderbestimmungen Landesliga Saar 2016

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Sonderbestimmungen Landesliga Saar 2016
Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe 2016/17
der Männer für den Bereich der Landesliga des SRV
1. Bestimmungen
Die Kämpfe werden nach den Sonderbestimmungen für Einzel- und Mannschaftskämpfe im Ringen
(Männer) des Deutschen Ringer – Bundes e.V. durchgeführt.
2. Meldungen
Mit der Mannschaftsmeldung ist eine Kautionsgebühr von 100,00 € verbunden. Bei Abmeldung der
Mannschaft ist dieser Betrag sofort an den SRV zu zahlen. Mit der Mannschaftsmeldung eines
ausländischen Gastvereins ist für diesen die Anerkennung der Sonderbestimmungen verbindlich.
3. Leistungsklassen
Die Einteilung der Leistungsklassen wird vom Sportreferenten des SRV vorgenommen.
4. Auf- und Abstieg
Der Meister der Landesliga steigt entsprechend den Richtlinien in die nächsthöhere Leistungsklasse auf. Weitere Aufsteiger ergeben sich aufgrund der Zusammenstellung der einzelnen
Leistungsklassen. Sollte der Meister sich dem Aufstieg oder der Teilnahme an den Aufstiegskämpfen entziehen, so nimmt der Vizemeister automatisch die Position des Meisters ein.
Hiervon sind ausländische Gastmannschaften und nicht aufstiegsberechtigte Mannschaften
ausgeschlossen. Weiterer Auf- und Abstieg ergibt sich aufgrund der Zusammenstellung der
Leistungsklassen.
5. Termine
Die Vereine verpflichten sich, den Terminplan der Meisterschaftsrunde einzuhalten. Die Kämpfe
sind möglichst samstags auszutragen. Die Zeiten für das Abwiegen und den Kampfbeginn
werden den Vereinen in einem Terminplan mitgeteilt. Der Heimverein kann den Kampf auch
sonntags ansetzten. Bei dieser Verlegung ist keine Zustimmung des Gegners erforderlich,
jedoch sind der Gegner (per Einschreiben) und der Sportreferent des SRV mindestens
10 Tage vor dem Kampf zu benachrichtigen. Eine Kampfverlegung auf einen anderen Termin
ist in Ausnahmefällen und grundsätzlich nur mit Zustimmung des Gegners, sowie dem
Sportreferenten möglich.
Es ist Pflicht, dass Vorkämpfe der Landesliga eineinhalb Stunden vor der 1. Mannschaft oder 2.
Mannschaft der 1. & 2. Bundesliga (sollte diese am gleichen Tag einen Kampf an gleicher
Wettkampfstätte austragen) auf der Matte beginnen. Bei Oberligakämpfen reicht eine Stunde aus.
Ab dem 1. August 2016 ist bei einer Terminverlegung eine Gebühr von 10,00- € zu entrichten.
In der DRB - Liga Datenbank befinden sich die Terminpläne aller Ligen. Vorkämpfe sind zu beachten. Es
ist Aufgabe der Vereine Vorkämpfe zu erkennen. Gültigkeit hat die Anzeige in der Landesliga Saar der
Liga-Datenbank www.liga-db.de/Saarland/Landesliga.
Vereine, welche nicht zum fälligen Mannschaftskampf antreten, werden durch den Klassenleiter bei der
zuständigen RA angezeigt.
6. Wettkampfstätten
Vereine mit mehreren Wettkampfstätten haben dem betreffenden Verein per Einschreiben, sowie
dem Sportreferenten die jeweilige Wettkampfstätte bekanntzugeben. Dies entfällt, wenn der
Sportreferent die Sporthallen in der Terminliste oder auf der Internetplattform
Ligadatenbak/Saarland/Landesliga veröffentlicht hat.
Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit dass Nova Software Programm der Liga Datenbank
ablaufen kann. Sollte das Liga-Programm (Beamer oder Computer) ausfallen ist ein Notfallkoffer bereit
zu stellen. Er besteht aus 2 Stoppuhren, Große Uhr für Kampfzeit, Tafel Kampfpunkteanzeige,
Anzeigetafel für Stand des Mannschaftskampfes, Gong und Wurfkissen. Die Lautsprecheransage allein
genügt nicht. Vereine mit mehreren Wettkampfstätten haben dem betreffenden Verein per
Einschreiben oder Email sowie dem Klassenleiter, Ergebnisdienst und Kampfleiterobmann die jeweilige
Wettkampfstätte bekannt zu geben. Dem Gastverein sind bei Ankunft dem Verantwortlichen 12
Freikarten für Aktive, Trainer, Arzt und Masseur für Plätze in Mattennähe zur Verfügung zu stellen.
Im Wettkampfraum dürfen Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern ausgegeben werden.
Die Wettkampfstätte hat den Richtlinien des DRB zu entsprechen.
7. Startberechtigung
Der Start von Jugendlichen unter 13 Jahren (ausschließlich in der Gewichtsklasse bis 52 Kg)
und in allen anderen Gewichtsklassen unter 14 Jahren in einer Männermannschaft ist nicht erlaubt
(Stichtag ist der Geburtstag).
Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen der Männer eine Gewichtsklassen aufrücken.
Das gilt nicht für Jugendliche bis 18 Jahre (Stichtag ist der Geburtstag).
Ein Jugendlicher darf nur in der Gewichtsklasse starten, die seinem KörperGewicht entspricht. Das Mindestkörpergewicht von Jugendlichen in der Landesliga beträgt
48,0 kg.
Das maximale Körpergewicht für einen Ringer beträgt 130 kg. Jugendliche mit
weniger als 48,0 kg, oder Ringer mit mehr als 130 kg sind von der Wiegeliste zu streichen, sie
zählen nicht zur Mannschaft.
Vereine mit mehreren Mannschaften:
Ein Kämpfer darf an einem Wochenende nur einmal eingesetzt werden. Bei mehrmaligem Kampfeinsatz
muss dies auf dem Wettkampfprotokoll vermerkt werden. Dazu müssen die Betreuer/Mannschaftführer
zusätzlich den Kampfleiter informieren. Sein Einsatz wird aber immer nur in der höheren
Leistungsklasse gewertet. Ringer die einen Wechsel von der höherklassigen Mannschaft in eine
niederklassige Mannschaft vollziehen, müssen einen Kampftag pausieren. Sportler unter 23 Jahren sind
von dieser Regelung ausgenommen und dürfen eingesetzt werden. Hat ein Ringer (Ü23) mehr als 50 %
in der höherklassigen Mannschaft gerungen, darf er in der unteren Klasse eingesetzt werden, zählt zur
Mannschaft, kämpft aber nicht um Punkte.
Hat die erste Mannschaft an einem Wochenende kampffrei, so zählt der letzte
Meisterschaftstag als Kampftag. Gewertet werden nur die Kämpfe der Ringer, die den Kampf
auf der Matte aufnehmen. Gibt ein Ringer ohne ersichtlichen Grund (Verletzung) seinen Kampf
auf, zählt er nicht zur Mannschaft (Vermerk auf Mannschaftprotokoll).
8. Startausweise
Die Ringer der teilnehmenden Vereine müssen im Besitz eines gültigen Startausweises sein. Der § 17
der Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe legt fest „Fehlt der Startausweis, hat der Ringer
einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorzuzeigen. Dies entfällt, wenn der Ringer dem Kampfrichter
bekannt ist.“ Für einen fehlenden Startausweis wird ein Ordnungsgeld von 10,00 € erhoben. Dieser
muss bis spätestens dienstags nach Beendigung des Kampfes beim Klassenleiter des Saarländischen
Ringerverbandes nachgewiesen werden (per E-Mail). Erst dann zählt sein Kampf. Tritt ein Ringer mit
einem abgelaufenen Jugendstartausweis an, wird ein Ordnungsgeld von 15,00 € erhoben.
Der Kampfrichter ist verpflichtet den fehlenden Ausweis im Wettkampfprotokoll zu vermerken.
9. Lizenzen
Alle Ringer benötigen eine besondere Lizenz, die auf Antrag beim SRV bzw. DRB ausgestellt wird. DRB Lizenzen sind in allen Landesklassen des SRV zulässig. Die Lizenznummer ist jeweils im Kampfprotokoll
einzutragen. Ein Ringer ist auch ohne Lizenzmarke im Starausweis startberechtigt. Die fehlende
Lizenzmarke muss bis spätestens dienstags nach Beendigung des Kampfes beim Klassenleiter des
Saarländischen Ringerverbandes nachgewiesen werden (per E-Mail).
Ist für das laufende Kalenderjahr keine Lizenz erteilt, so wird der betroffen Kampf als verloren gewertet.
Ein Ringer ohne Lizenz zählt zur Mannschaft, hat aber seinen Kampf verloren.
Es wird ein Ordnungsgeld von 15,00 € erhoben.
10. Start von nichtdeutschen Sportlern
In der Landesliga gibt es keine Ausländerbeschränkung.
11. Sonderregelung für Gastringer
Ein Ringer kann als Gastringer für einen Verein starten, ohne seinen Stammverein zu verlassen.
Das Gastringerrecht gilt jeweils nur für eine Mannschaftsmeisterschaftsrunde und muss jedes
Jahr neu beantragt werden. In der Landesliga gibt es für Gastringer keine Beschränkung.
Der Ringer ist dann für seinen Stamm-Verein in der MM-Runde in der 1., 2. und 3. Mannschaft gesperrt,
kann aber für seinen Heimverein in der C/D Jugendmannschaft starten.
Ein Gastringer muss die Genehmigung des Stammvereins mit dem Antrag des Gastvereins bei der
Geschäftsstelle einreichen. Das Gastringerrecht wird vom Sportreferenten genehmigt. Die Lizenz
unterschreibt der Ringer in seinem Stammverein. Zur Kontrolle des Gastringerrechts bekommt
der Ringer eine Bestätigung zum Startausweis, die bei jedem Einsatz vorliegen muss.
12. Hautveränderungen / Hauterkrankungen
Ringer, die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen haben, müssen vom Kampfleiter an der Waage
oder bei nachträglicher Feststellung vor seinem eigenen Kampf abgewiesen werden, wenn sie kein
fachärztliches Attest eines Facharztes für Hautkrankheiten – Dermatologie – vorlegen, dem hervorgeht,
dass die Hautveränderung bzw. Erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine
Gefährdung darstellt.
Das Attest darf nicht älter als 10 Tage sein. Die Mitglieder der DRB – Ärztekommission oder die
zuständigen Verbandsärzte sind ebenfalls zur Ausstellung des Attests berechtigt. Bei Ringern mit
chronischen Hautveränderungen (z.B. Schuppenflechte / Akne usw.) reicht eine hautärztliche
Bescheinigung aus der hervorgeht, dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Aus der Bescheinigung,
müssen Diagnose, die Lokalisation der Hautveränderung und die Behandlung hervorgehen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein. Wird ein Ringer wegen einer Hautkrankheit an der
Waage abgewiesen, so zählt er zur Mannschaft, darf jedoch keinen Kampf bestreiten. Der Versuch der
Manipulation durch abdecken einer ansteckenden Hautkrankheit muss zur Anzeige führen
(Listenvermerk durch den Kampfleiter). Das Attest muss in Deutsch abgefasst sein.
13. Pausen
Nach der Hälfte der Kämpfe kann eine Pause von bis zu 15 Minuten eingelegt werden.
Dies ist dem Gegner und dem Kampfleiter beim Wiegen mitzuteilen.
Ausnahme: Vorkämpfe sind generell von dieser Pausenregelung ausgeschlossen.
14. Waagen
Für die Landesliga Saar muss eine geeichte Waage 1 Stunde vor dem offiziellen Wiegen dem
Gast zur Verfügung stehen. Für den Fall eines Defektes der offiziellen Waage hat der Gastgeberverein
innerhalb von 30 Minuten eine Ersatzwaage zu stellen.
Bei Digitalwaagen muss der Nachweis der gültigen Eichung in Schriftform (Hersteller oder
Eichschein vom Eichamt) vorgelegt werden. Neues Eichrecht ab 01.01.2015
Auf der Waage hat die CE Konformitätskennzeichnung angebracht zu sein, z.B. CE0103 M 06 zusätzlich
das Zertifikat des Herstellers vorzulegen aus dem die Konformitätskennzeichnung hervorgeht.
Haushaltsübliche digitale Waagen sind nicht zulässig.
15. Wiegen
Entsprechend Nr. 11 der Internationalen Ringkampfregeln wird jeder Ringer im Wettkampftrikot
gewogen (ohne Schuhe). Es wird keine Gewichtstoleranz für das Trikot gewährt. Unter dem
Trikot kann der Ringer eine Badehose, einen Slip oder ein Suspensorium tragen.
Der Versuch der Manipulation führt zur Streichung von der Wiegeliste. Das festgestellt
Körpergewicht (mit Trikot ist verbindlich). Hat ein Jugendlicher z.B. mit Trikot 48,0 kg, kann
er ringen.
16. Punktwertung
Abweichend von den Internationalen Ringkampfregeln wird die Punktwertung bei Mannschaftskämpfen
wie folgt vorgenommen:
4:0 Schultersieg, kampflos, Disqualifikation, Über- oder Untergewicht, Aufgabe,
Überschreiten der Verletzungszeit, Technische Überlegenheit bei 15 Punkten Differenz
3:0 Sieg mit 8 – 14 Punkten Differenz
2 :0 Sieg mit 3 - 7 Punkten Differenz
1:0 Sieg mit 1 - 2 Punkten Differenz oder bei Punktgleichstand
0:0 Disqualifikation beider Ringer
Für die Regeln auf der Matte wird auf die offizielle Mitteilung der Ringkampfregeln zu den
Einzelmeisterschaften verwiesen.
In der Landesliga des Saarl. Ringerverbandes wird im gr. Röm. Stil kein verkehrter Ausheber
angewandt.
17. Kampfzeit
- 2 x 3 Minuten mit einer Pause von 30 Sekunden
- maximal 2 Minuten Verletzungszeit je Ringer
Blutende Wunde
Bei einer blutenden Wunde zählt keine Verletzungszeit. Den Ärzten, Sanitätern und Betreuern wird
genügend Zeit gelassen die Blutung zu stoppen, bzw. zu verbinden. Sollte die Blutung in einer
angemessenen Zeit (nicht über 10 Minuten) nicht gestoppt werden können, kann der KR eingreifen und
den Kampf als verloren werten. Der Kampf ist auch in einer „gefährlichen Lage“ sofort zu unterbrechen,
wenn eine Blutung des Ober- oder Untermannes vorliegt. Der Kampf geht dann im Stand weiter.
Sofortige Kampfaufgabe
Gibt ein Ringer mit einer nicht unmittelbar aus dem Kampfgeschehen heraus erkennbaren Verletzung
seinen Kampf auf, gilt er als fehlender Ringer und wird behandelt als wäre die Gewichtsklasse
unbesetzt. Der Kampfrichter muss in jedem Fall hierzu eine nachvollziehbare Erklärung abgeben. Das
entsprechende Ordnungsgeld wird fällig.
18. Gewichtsklassen
Landesliga: 52- 57 – 61 – 66 – 75 – 86 – 98 – 130
In der Vorrunde beginnt 52 kg im freien Stil, danach abwechselnd, Rückrunde 52 kg gr.-röm.,
danach abwechselnd.
Für die Gewichtsklasse 52 kg gilt: Die Klasse wird nur mit Jugendlichen besetzt. Dieser muss mindestens
das 13. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der Geburtstag. Er ist bis zu seinem vollendeten 18.
Lebensjahr startberechtigt. Sein Mindestkörpergewicht ist 48 kg. Sportler (Jugendliche) von unter 48 kg
und über 130 kg sind von der Wiegeliste zu streichen. Sie zählen nicht zur Mannschaft.
19. Besetzung der Mannschaften
Die Besetzung der Mannschaften hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu erfolgen.
Eine Mannschaft besteht aus 8 Ringern. Sie muss mit 6 Ringern antreten, wovon 5 Ringer das
vorgeschriebene Körpergewicht bringen müssen. Tritt eine Mannschaft mit weniger als
6 Ringern an oder haben weniger als 5 Ringer das vorgeschriebene Körpergewicht, wird der
Mannschaftskampf mit X:0 als verloren gewertet. Für jeden fehlenden Ringer
(unter 6 Aktiven) wird ein Ordnungsgeld von 10,00 € erhoben.
20. Kampfgericht
Die Kämpfe werden von einem Kampfrichter geleitet. Die Einteilung erfolgt durch den
KR- Referenten des Saarländische Ringerverbandes e.V. Zum Kampfgericht gehört auch der
Zeitnehmer. Er wird vom gastgebenden Verein gestellt und ist für die Zeitnahme
verantwortlich. Bei Unstimmigkeiten kann der Kampfrichter den Austausch des Zeitnehmers
vornehmen. Der Name des Zeitnehmers ist auf dem Wettkampfprotokoll zu vermerken.
Beim Ausbleiben des Kampfrichters ist sofort der Kampfrichter Referent
Georg Goczol (0178/63 56 483), bei Abwesenheit der Vizepräsident Sport Peter Willrich
(0170/ 30 14 099) zu benachrichtigen. In jedem Fall ist auch der Sportreferent zu benachrichtigen.
(Dies entfällt zurzeit, da der Vizepräsident Sport dieses Amt zurzeit kommissarisch Inne hat).
Das Ausbleiben des eingeteilten KR ist auf dem Mannschaftsprotokoll zu vermerken.
21. Rote Karten / Gelbe Karten
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der sportlichen Fairness auf der
Matte kann der Kampfrichter nach § 5 der Rechtsordnung des DRB Sanktionsmaßnahmen gegen Aktive,
Betreuer, Trainer, Zeitnehmer oder Listenführer anordnen.
Bei der dritten gelben Karte erfolgt eine Sperre für den nächsten Kampftag.
Die gelben und roten Karten sind im Mannschaftsprotokoll zu vermerken.
22. Spesen für Kampfrichter
Landesliga:
KM Pauschale für PKW
30,00 € (auch Vorkampf Ober- und Bundesliga)
0,30 € pro km
23. Freie Eintrittskarten
Die Heimmannschaft stellt dem Gastverein 12 Karten zur Verfügung.
24. Mannschaftsprotokolle
Die veranstaltenden Vereine haben die Mannschaftsprotokolle sorgfältig auszufüllen. Die
Kampfrichter sind verpflichtet, die Mannschaftsprotokolle zu überprüfen und festgestellte Fehler
sofort zu berichtigen. Der veranstaltende Verein hat einen ausreichend frankierten Briefumschlag
(1,45 € Porto) bereitzuhalten. Auf die richtige Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter
zu achten.
Die Wiegelisten, Punktzettel und Mannschaftslisten sind sofort nach der Wettkampfveranstaltung an
den Sportreferenten einzusenden. Bei verspätetem Eingang der Wettkampfunterlagen wird der
Kampfrichter mit einem Ordnungsgeld von 10,00 € belegt.
Vizepräsiden Sport & Sportreferent (kommissarisch)
Peter Willrich
Wieselbacher Weg 1
55743 Idar-Oberstein
Tel.:
Handy:
e-Mail:
06781/70426
0170/30 14 099
[email protected]
25. Ergebnisse
Die Ergebnisse der Mannschaftskämpfe sind unmittelbar nach jeder Veranstaltung per e-Mail an
Peter Willrich (Adresse s. Oben) zu senden bzw. durchzugeben.
Vereine, die die Ergebnisse bis zu einer Stunde nach Kampfende auf die Liga-Datenbank übertragen
sind hiervon befreit. Kampfrichter müssen das Kampfende im Mannschaftsprotokoll vermerken.
Nichtdurchsage der Kampfergebnisse werden mit einem Ordnungsgeld von 10,00 € belegt.
Im Wiederholungsfall wird der Verein mit einem Ordnungsgeld von 20,00 € belegt.
26. Ordnungsgeld
Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Sonderausschreibungen ziehen ein Ordnungsgeld gem. der
Sonderausschreibungen und der Finanzordnungen des SRV und der DRB nach sich. Ordnungsgelder
werden vom Sportreferenten verfügt. Sie werden den Vereinen schriftlich mitgeteilt. Ordnungsgelder
sind innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung auf das Kto. des Saarländischen Ringerverbandes bei der
Sparkasse Saarbrücken einzuzahlen:
IBAN DE11 5905 0101 0097 1105 97, BIC SAKSDE55
27. Sonstiges
Den eingeteilten Kampfleitern aus anderen Landesverbänden sind die aktuellen Sonderbestimmungen
zur Einsicht vor dem Kampf vorzulegen (verantwortlich ist die Heimmannschaft). Des Weiteren gelten
die Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpe des Deutschen Ringer Bundes. Ausnahme
Finanzangelegenheiten.
Die Sonderbestimmungen wurden am 17.06.2016 durch die Vereinsvertretertagung besprochen und
beschlossen.
Saarbrücken, den 25. Juli 2016
gez.
Peter Willrich
Vizepräsident Sport