Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg

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Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg
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P r o t o k o l l Nr. 01/2014
über die am Mittwoch, den 19.03.2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes
St. Anton a/A stattgefundene öffentliche GR-Sitzung.
Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Werner Flunger sowie die weiteren GR´e Ing.
Markus Strolz (für Josef Chodakowsky), Josef Zündel, Maria Kössler, Martin Raffeiner,
Walter Strolz, Franz Tschol, Anton Klimmer, Richard Flunger, Jakob Klimmer, Simon Hafele
(für Richard Strolz), DI Andreas Strolz, Hermann Strolz und Bernhard Falch.
Herr DI Michael Rainer (Bauamt) nimmt auch an der Sitzung teil.
Beim Punkt 10 (Jahresrechnung) agiert GR Toni Klimmer als Kassier.
Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest.
Tagesordnung:
Punkt 1 Vorstellung Erwachsenenschule
Punkt 2 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 17.12.2013
Punkt 3 Bericht des Bürgermeisters
Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergabe und Finanzierung beim Zu- und
Umbau VS St. Anton
Punkt 5 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Scherfler
Punkt 6 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Alpe St. Christoph
Punkt 7 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Falch/Nasserein
Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung über den Tauschvertrag mit der Agrargemeinschaft
Arlbergalpe
Punkt 9 Beratung und Beschlußfassung über Rechtholzbezug 2014
Punkt 10 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2013
Punkt 11 Anträge, Anfragen und Allfälliges
Punkt 12 Vertrauliche Sitzung: - Wohnungsvergabe
- Stellenvergabe
- Ehrung (Japan)
PUNKT 1
Vorstellung Erwachsenenschule
Frau Manuela Tatschl wird in der Runde des Gemeinderates herzlich begrüßt. Sie stellt in der
Folge ihr Team (Margot Egger, Siggi Traxl und Sandy Duncan), die Aufgaben der
Erwachsenenschule sowie das Frühjahrs- und Herbstprogramm ausführlich vor.
Sie spricht über aktuelle Themen, daß die Mitarbeiterinnen alle ehrenamtlich tätig sind,
erwähnt div. Kooperationen, spricht von weiteren Zielen und Plänen. Für die gute
Zusammenarbeit mit der Gemeinde möchte sie sich sehr bedanken.
Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind beeindruckt über das Engagement von Frau
Tatschl und ihrem Team, von ihrem Spirit und Einsatz.
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Nach interessanter Diskussion über weitere Schwerpunkte (Sprachkurse usw.) verläßt Frau
Manuela wieder die Sitzung.
PUNKT 2
Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 17.12.2013
Das Protokoll Nr. 09/2013 vom 17.12.2013 wurde jedem GR mit der Einladung zur heutigen
Sitzung rechtzeitig übermittelt und wird einstimmig genehmigt.
PUNKT 3
Bericht des Bürgermeisters
- Am 18.3.2014 hat die Präsentation des Projektes Ausbau einer weiteren Siedlungsstufe
beim Siedlungsgebiet Mooserkreuz stattgefunden.
- In Sachen Tunnelsperre wurde der Bürgermeister bei den politisch hiefür
Verwantwortlichen (LH Platter, Felipe und Geisler) vorstellig.
- Beim Kanal St. Christoph zahlt das Land 40 %, wir bauen über das EWA um die
Mehrwertsteuer zu sparen.
- Die Sperrstundengeschichte läuft, Herr Verney hat eine Beschwerde eingereicht. Der GV
hat befunden, binnen 2 Monaten eine Beschwerdevorentscheidung zu fällen.
- Herr Tandl hat um Genehmigung der Table-Dance Bar angesucht. Der GV will mit ihm
noch ein klärendes Gespräch.
- Die Feber-Statistik lt. TVB ist schlecht, der Anteil an dt. Gästen geht stark zurück.
PUNKT 4
Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergabe und Finanzierung beim Zu- und Umbau
VS St. Anton
Die Pläne liegen vor, die Verhandlungen mit Generalunternehmern wurden geführt (WRS,
Swietelsky). Den Zuschlag soll nun die Fa. WRS erhalten, ein Preisvergleich liegt vor, div.
Streichungen wurden gemacht. Es hat sich eine Kostenerhöhung von Eruro 200.000,-ergeben.
Die Gesamtsummme beläuft sich nun auf Euro 1.399.000,-- brutto, Fa. WRS.
Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen: Darlehensaufnahme Euro 1,2 Mio, Euro 200.000,-Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt.
Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig.
PUNKT 5
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Scherfler
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am
Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von
DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 1917/2 der KG St. Anton am Arlberg
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laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung
SA-2952-BP-DS vom 10.2.2014 durch vier Wochen hindurch vom 20.3.2014 bis 17.4.2014
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Die Frage der Zufahrt ist nooch privatrechtlich zu klären, die Gemeinde stimmt zu.
Ergebnis Beschlußfassung: 14 Ja-Stimmen zu einer Enthaltung (Franz Tschol, aus
Befangenheitsgründen).
PUNKT 6
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Alpe St. Christoph
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am
Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von
DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle .554 und einer Teilfläche der
Grundparzelle 2573/1 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher
Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-2941-BP-AA vom 11.2.2014
durch vier Wochen hindurch vom 20.3.2014 bis 17.4.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Herr GV Hermann Strolz enthält sich der Stimme. Schade, derz. ist es eine Galtviehalm und
keine Sennalm mehr, so Hermann.
Ergebnis Beschlußfassung: 14 Ja Stimmen zu einer Enthaltung (Hermann Strolz).
PUNKT 7
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Falch/Nasserein
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am
Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von
DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 866/2 und 864/2 der KG St. Anton
am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der
Planbezeichnung SA-2957-BP-NF vom 24.2.2014 und die Erlassung eines ergänzenden
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Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 866/2 der KG St. Anton am Arlberg laut
planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA2957-EBP-NF vom 24.2.2014 durch vier Wochen hindurch vom 20.3.2014 bis 17.4.2014 zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes und
des ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Gleichzeitig wird die Abtretung einer Fläche von 30m² aus der Gp. 866/2 an das öffentliche
Gut (Gp. 2652) entsprechend der Vermessungsurkunde Gzl 6395/13 der Obex-Pfeifer-Haas
Ziviltechniker GmbH, Stampfle 135a, 6500 Stanz bei Landeck und einer vorliegenden
privatrechtlichen Vereinbarung beschlossen.
Ergebnis Beschlußfassung: einstimmig.
PUNKT 8
Beratung und Beschlußfassung über den Tauschvertrag mit der Agrargemeinschaft
Arlbergalpe
Im Tauschwege übereignen und übergeben
- Die Agrargemeinschaft Arlbergalpe die Grundstücke 1693 von 18.537 m2 und 1694 von
46.052 m2 aus der Liegenschaft in Ezl. 164 Grundbuch 84010 St. Anton a/A an die
Gemeinde St. Anton a/A
- Die Gemeinde St. Anton am Arlberg das Grundstück 1643 mit 63.272 m2 aus der
Liegenschaft in Ezl. 80 Grundbuch 84010 St. Anton a/A an die Agrargemeinschaft
Arlbergalpe.
Die Immo-Steuer und Grunderwerbssteuer trägt jede Partei für sich selber, die sonstigen
Nebenkosten die Gemeinde, weil sie im Tausch einen flächenmäßigen Vorteil hat.
Beschlußfassung: einstimmig.
Herr DI Rainer verläßt nun die Sitzung.
PUNKT 9
Beratung und Beschlußfassung über Rechtholzbezug 2014
Der Verfassungsgerichtshof hat unter anderem klargestellt, daß die Nutzungsrechte am
Gemeindegut ausschließlich im Bezug von Naturalleistungen bestehen und mit dem Hausund Gutsbedarf der berechtigten Liegenschaften beschränkt sind. Nicht zum Haus- und
Gutsbedarf gehören Nutzungen, die keinen konkreten Sachbedarf befriedigen sollen, sondern
lediglich einen finanziellen Vorteil enthalten (Entscheidung des VfGh zur Agrargemeinschaft
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Pflach vom 2.10.2013, Zl. B550/2012-7). Im Gefolge dieses Erkennnisses zur
Agrargemeinschaft Pflach hat die Tiroler Landesregierung am 3.12.2013 beschlossen, eine
Novelle zum Tiroler Flurverfassungsgesetz 1996 auszuarbeiten.
Bis zum Inkrafttreten dieser Novelle stellt sich die Frage des Umgangs mit dem
Rechtholzbezug der Mitglieder.
Der GR beschließt einstimmig, den Rechtholzbezug für das Jahr 2014 – wie bisher
gehandhabt – festzulegen.
PUNKT 10
Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2013
Bei diesem Punkt agiert Toni Klimmer als Kassier, nicht als Gemeinderat.
Der Bericht des FKA wird von Obmann GR Franz Tschol vorgetragen und einstimmig zur
Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung wurde dem Gesetz entsprechend über zwei Wochen am Gemeindeamt zur
allgemeinen Einsicht aufgelegt und ortsüblich kundgemacht.
Der GR kommt zur einheitlichen Auffassung, über den ordentlichen und außerordentlichen
Haushalt im Gesamtpaket abzustimmen.
Vorgetragen wird die JR 2013 von Herrn Kassier Anton Klimmer, gesprochen wird über den
Schuldenstand, den Personalaufwand, Rücklagen usw.
Ordentlicher Haushalt:
Der ordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen:
Einnahmen
Ausgaben
Rechnungsüberschuß ordentlicher Haushalt
EUR 9.435.881,46
EUR 9.064.015,90
EUR 371.865,56
Außerordentlicher Haushalt:
Der außerordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen:
Einnahmen
Ausgaben
EUR 1.480.124,73
EUR 1.480.124,73
Der außerordentliche Haushalt wird in seinen Einzelvorhaben vorgetragen. Die wesentlichen
Ausgaben und Einnahmen werden von unserem Kassier Toni vorgetragen.
Die erwähnten wenigen Überschreitungen werden einstimmig genehmigt. Großteils handelt es
sich aber um Unterschreitungen.
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Nach eingehender Diskussion wird die Jahresrechnung 2013 über Antrag von Herrn Vzbgm.
Werner Flunger - sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt einstimmig genehmigt.
Bgm. Helmut Mall bedankt sich beim gesamten Gemeinderat für das entgegengebrachte
Vertrauen und bei allen Beteiligten, speziell bei Kassier Toni Klimmer.
Ebenso dankt Vzbgm. Werner Flunger dem Bürgermeister und dem Kassier für deren
gewissenhafte Arbeit.
PUNKT 11
Anträge, Anfragen und Allfälliges
a) Frau GR Maria Kössler ärgert sich über unsere Sprayer. Zudem wird in diesem
Zusammenhang auch über den Mooser Tunnel gesprochen (schlechter Zustand,
Rechtsstatus usw.).
b) Frau GR Maria Kössler ersucht das Projekt betreute Wohnen zu forcieren.
c) Herr GR Josef Zündel meint, auf der WM – Meile am ehem. Bahndamm sollten ein
paar Bänke aufgestellt werden.
d) Herr GR Richard Flunger drängt auf mehr Kontrolle bei den Taxi´s (Wildwuchs,
Nichteinhalten von Bestimmungen usw.). Diese Meinung wird vom GR einheitlich so
gesehen, man muß mit entsprechenden Schreiben und Kontrollen entgegenwirken.
PUNKT 12
Vertrauliche Sitzung
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