Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg
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Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg
1 P r o t o k o l l Nr. 01/2014 über die am Mittwoch, den 19.03.2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes St. Anton a/A stattgefundene öffentliche GR-Sitzung. Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Werner Flunger sowie die weiteren GR´e Ing. Markus Strolz (für Josef Chodakowsky), Josef Zündel, Maria Kössler, Martin Raffeiner, Walter Strolz, Franz Tschol, Anton Klimmer, Richard Flunger, Jakob Klimmer, Simon Hafele (für Richard Strolz), DI Andreas Strolz, Hermann Strolz und Bernhard Falch. Herr DI Michael Rainer (Bauamt) nimmt auch an der Sitzung teil. Beim Punkt 10 (Jahresrechnung) agiert GR Toni Klimmer als Kassier. Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Tagesordnung: Punkt 1 Vorstellung Erwachsenenschule Punkt 2 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 17.12.2013 Punkt 3 Bericht des Bürgermeisters Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergabe und Finanzierung beim Zu- und Umbau VS St. Anton Punkt 5 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Scherfler Punkt 6 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Alpe St. Christoph Punkt 7 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Falch/Nasserein Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung über den Tauschvertrag mit der Agrargemeinschaft Arlbergalpe Punkt 9 Beratung und Beschlußfassung über Rechtholzbezug 2014 Punkt 10 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2013 Punkt 11 Anträge, Anfragen und Allfälliges Punkt 12 Vertrauliche Sitzung: - Wohnungsvergabe - Stellenvergabe - Ehrung (Japan) PUNKT 1 Vorstellung Erwachsenenschule Frau Manuela Tatschl wird in der Runde des Gemeinderates herzlich begrüßt. Sie stellt in der Folge ihr Team (Margot Egger, Siggi Traxl und Sandy Duncan), die Aufgaben der Erwachsenenschule sowie das Frühjahrs- und Herbstprogramm ausführlich vor. Sie spricht über aktuelle Themen, daß die Mitarbeiterinnen alle ehrenamtlich tätig sind, erwähnt div. Kooperationen, spricht von weiteren Zielen und Plänen. Für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde möchte sie sich sehr bedanken. Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind beeindruckt über das Engagement von Frau Tatschl und ihrem Team, von ihrem Spirit und Einsatz. 2 Nach interessanter Diskussion über weitere Schwerpunkte (Sprachkurse usw.) verläßt Frau Manuela wieder die Sitzung. PUNKT 2 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 17.12.2013 Das Protokoll Nr. 09/2013 vom 17.12.2013 wurde jedem GR mit der Einladung zur heutigen Sitzung rechtzeitig übermittelt und wird einstimmig genehmigt. PUNKT 3 Bericht des Bürgermeisters - Am 18.3.2014 hat die Präsentation des Projektes Ausbau einer weiteren Siedlungsstufe beim Siedlungsgebiet Mooserkreuz stattgefunden. - In Sachen Tunnelsperre wurde der Bürgermeister bei den politisch hiefür Verwantwortlichen (LH Platter, Felipe und Geisler) vorstellig. - Beim Kanal St. Christoph zahlt das Land 40 %, wir bauen über das EWA um die Mehrwertsteuer zu sparen. - Die Sperrstundengeschichte läuft, Herr Verney hat eine Beschwerde eingereicht. Der GV hat befunden, binnen 2 Monaten eine Beschwerdevorentscheidung zu fällen. - Herr Tandl hat um Genehmigung der Table-Dance Bar angesucht. Der GV will mit ihm noch ein klärendes Gespräch. - Die Feber-Statistik lt. TVB ist schlecht, der Anteil an dt. Gästen geht stark zurück. PUNKT 4 Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergabe und Finanzierung beim Zu- und Umbau VS St. Anton Die Pläne liegen vor, die Verhandlungen mit Generalunternehmern wurden geführt (WRS, Swietelsky). Den Zuschlag soll nun die Fa. WRS erhalten, ein Preisvergleich liegt vor, div. Streichungen wurden gemacht. Es hat sich eine Kostenerhöhung von Eruro 200.000,-ergeben. Die Gesamtsummme beläuft sich nun auf Euro 1.399.000,-- brutto, Fa. WRS. Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen: Darlehensaufnahme Euro 1,2 Mio, Euro 200.000,-Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. PUNKT 5 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Scherfler Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 1917/2 der KG St. Anton am Arlberg 3 laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-2952-BP-DS vom 10.2.2014 durch vier Wochen hindurch vom 20.3.2014 bis 17.4.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Frage der Zufahrt ist nooch privatrechtlich zu klären, die Gemeinde stimmt zu. Ergebnis Beschlußfassung: 14 Ja-Stimmen zu einer Enthaltung (Franz Tschol, aus Befangenheitsgründen). PUNKT 6 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Alpe St. Christoph Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle .554 und einer Teilfläche der Grundparzelle 2573/1 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-2941-BP-AA vom 11.2.2014 durch vier Wochen hindurch vom 20.3.2014 bis 17.4.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Herr GV Hermann Strolz enthält sich der Stimme. Schade, derz. ist es eine Galtviehalm und keine Sennalm mehr, so Hermann. Ergebnis Beschlußfassung: 14 Ja Stimmen zu einer Enthaltung (Hermann Strolz). PUNKT 7 Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Falch/Nasserein Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 866/2 und 864/2 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-2957-BP-NF vom 24.2.2014 und die Erlassung eines ergänzenden 4 Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 866/2 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA2957-EBP-NF vom 24.2.2014 durch vier Wochen hindurch vom 20.3.2014 bis 17.4.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Gleichzeitig wird die Abtretung einer Fläche von 30m² aus der Gp. 866/2 an das öffentliche Gut (Gp. 2652) entsprechend der Vermessungsurkunde Gzl 6395/13 der Obex-Pfeifer-Haas Ziviltechniker GmbH, Stampfle 135a, 6500 Stanz bei Landeck und einer vorliegenden privatrechtlichen Vereinbarung beschlossen. Ergebnis Beschlußfassung: einstimmig. PUNKT 8 Beratung und Beschlußfassung über den Tauschvertrag mit der Agrargemeinschaft Arlbergalpe Im Tauschwege übereignen und übergeben - Die Agrargemeinschaft Arlbergalpe die Grundstücke 1693 von 18.537 m2 und 1694 von 46.052 m2 aus der Liegenschaft in Ezl. 164 Grundbuch 84010 St. Anton a/A an die Gemeinde St. Anton a/A - Die Gemeinde St. Anton am Arlberg das Grundstück 1643 mit 63.272 m2 aus der Liegenschaft in Ezl. 80 Grundbuch 84010 St. Anton a/A an die Agrargemeinschaft Arlbergalpe. Die Immo-Steuer und Grunderwerbssteuer trägt jede Partei für sich selber, die sonstigen Nebenkosten die Gemeinde, weil sie im Tausch einen flächenmäßigen Vorteil hat. Beschlußfassung: einstimmig. Herr DI Rainer verläßt nun die Sitzung. PUNKT 9 Beratung und Beschlußfassung über Rechtholzbezug 2014 Der Verfassungsgerichtshof hat unter anderem klargestellt, daß die Nutzungsrechte am Gemeindegut ausschließlich im Bezug von Naturalleistungen bestehen und mit dem Hausund Gutsbedarf der berechtigten Liegenschaften beschränkt sind. Nicht zum Haus- und Gutsbedarf gehören Nutzungen, die keinen konkreten Sachbedarf befriedigen sollen, sondern lediglich einen finanziellen Vorteil enthalten (Entscheidung des VfGh zur Agrargemeinschaft 5 Pflach vom 2.10.2013, Zl. B550/2012-7). Im Gefolge dieses Erkennnisses zur Agrargemeinschaft Pflach hat die Tiroler Landesregierung am 3.12.2013 beschlossen, eine Novelle zum Tiroler Flurverfassungsgesetz 1996 auszuarbeiten. Bis zum Inkrafttreten dieser Novelle stellt sich die Frage des Umgangs mit dem Rechtholzbezug der Mitglieder. Der GR beschließt einstimmig, den Rechtholzbezug für das Jahr 2014 – wie bisher gehandhabt – festzulegen. PUNKT 10 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2013 Bei diesem Punkt agiert Toni Klimmer als Kassier, nicht als Gemeinderat. Der Bericht des FKA wird von Obmann GR Franz Tschol vorgetragen und einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wurde dem Gesetz entsprechend über zwei Wochen am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und ortsüblich kundgemacht. Der GR kommt zur einheitlichen Auffassung, über den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt im Gesamtpaket abzustimmen. Vorgetragen wird die JR 2013 von Herrn Kassier Anton Klimmer, gesprochen wird über den Schuldenstand, den Personalaufwand, Rücklagen usw. Ordentlicher Haushalt: Der ordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen: Einnahmen Ausgaben Rechnungsüberschuß ordentlicher Haushalt EUR 9.435.881,46 EUR 9.064.015,90 EUR 371.865,56 Außerordentlicher Haushalt: Der außerordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen: Einnahmen Ausgaben EUR 1.480.124,73 EUR 1.480.124,73 Der außerordentliche Haushalt wird in seinen Einzelvorhaben vorgetragen. Die wesentlichen Ausgaben und Einnahmen werden von unserem Kassier Toni vorgetragen. Die erwähnten wenigen Überschreitungen werden einstimmig genehmigt. Großteils handelt es sich aber um Unterschreitungen. 6 Nach eingehender Diskussion wird die Jahresrechnung 2013 über Antrag von Herrn Vzbgm. Werner Flunger - sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt einstimmig genehmigt. Bgm. Helmut Mall bedankt sich beim gesamten Gemeinderat für das entgegengebrachte Vertrauen und bei allen Beteiligten, speziell bei Kassier Toni Klimmer. Ebenso dankt Vzbgm. Werner Flunger dem Bürgermeister und dem Kassier für deren gewissenhafte Arbeit. PUNKT 11 Anträge, Anfragen und Allfälliges a) Frau GR Maria Kössler ärgert sich über unsere Sprayer. Zudem wird in diesem Zusammenhang auch über den Mooser Tunnel gesprochen (schlechter Zustand, Rechtsstatus usw.). b) Frau GR Maria Kössler ersucht das Projekt betreute Wohnen zu forcieren. c) Herr GR Josef Zündel meint, auf der WM – Meile am ehem. Bahndamm sollten ein paar Bänke aufgestellt werden. d) Herr GR Richard Flunger drängt auf mehr Kontrolle bei den Taxi´s (Wildwuchs, Nichteinhalten von Bestimmungen usw.). Diese Meinung wird vom GR einheitlich so gesehen, man muß mit entsprechenden Schreiben und Kontrollen entgegenwirken. PUNKT 12 Vertrauliche Sitzung 7