Satzung - Tennisclub Strümpfelbach eV

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Satzung - Tennisclub Strümpfelbach eV
18.Jan.1983
W einstadt,
VEREINSSATZUNG
e.V.
des Tennisclub
Strümpfelbach
$ 1 Zweck des Vereins
1.)
Der Vereinhat den Zweck,den Tennissportzu pflegen,insbesondere
auch die Jugendfür diesenSportzu begeistern.
2.)
gemeinnützige
Zwecke
und unmittelbar
Der Vereinverfolgtauschließlich
"steuerbegünstigter
Zweck"der Abgabeordnung.
im Sinnedes Abschnitts
Der Vereinist selbstlostätig.Er verfolgtnichtin ersterLinieeigenwirtschaftlicheZwecke.
3.)
neutral.Er ist Mitglieddes LandessportEr ist politischund konfessionell
verbandes.
4)
Der Vereinszweck
soll durchfolgende Mittelerreichtwerden:
a) Gewährleistung
einesregelmäßigen
und geordnetenSpielbetriebes.
b) Durchführung
von Spielstunden
unterLeitungeinesTennislehrers.
c) Teilnahmean Vereinsmeisterschaften.
d) Abhaltungvon Versammlungen
und Vorträgen.
5.)
e.V. (WLSB)
im Württ.Landessportbund
Der Vereinwill die Mitgliedschaft
Der Vereinund seineMitgliedererkennenals
erwerbenund beibehalten.
und Ordnungendes WLSB
für sich verbindlichdie Satzungsbestimmungen
des WLSB an, derenSportartenim Verein
und der Mitgliederverbände
betriebenwerden.
$ 2 Nameund Sitzdes Vereins,
Geschäftsjahr
1.)
undhatseinenSitz
DerVereinfuhrtden Namen"Tennisclub
Strumpfelbach"
bach.
in Weinstadt-Strümpfel
werden.DerNamewird
eingetragen
DerVereinsollin dasVereinsregister
"eingetragener
Verein" (e.V,).
sodannmitdemZusalzversehen
2.)
ist das Kalenderjahr.
DasGeschäftsjahr
$ 3 Mitgliedschaft
1.)
Tennisfreundwerden.
Mitgliedkannjeder gut beleumundete
2.)
Mitgliedern,
ordentlichen
Der Vereinbestehtaus Ehrenmitgliedern,
j u g en d l i ch eMi
n tg l i e d e rn
u n d passivenM itglieder n.
3.)
Personen,die sich in besonderemMaßeVerdienstefür den Vereinerworben
zu
haben,könnendurch Beschlussder Mitgliederversammlung
haben
die Rechteder
ernanntwerden.Die Ehrenmitglieder
Ehrenmitgliedern
befreit.
ordentlichenMitglieder.Sie sind von der Beitragszahlung
4.)
die am 01.01.des
r n daktiveM itgliederDiejenigen,
O r d en tl i chMi
e tg l i e d esi
das 18. Lebensjahrvollendethaben,nehmen
laufendenGeschäftsjahres
aktivteil.
an den sportl.Veranstaltungen
5.)
, am 01 01. des laufenden
r n daktiveM itgliederdie
J u g e n d l i chMi
e tg l i e d esi
das 18. Lebensjahrnoch nichtvollendethaben.
Geschäftsjahres
6.)
r n dMi tgliederdie
, sichselbstnichtspor tlichbetätigen,
P a s si veMi tg l i e d esi
aber im ubrigendie Interessendes Vereinsfördern.
7.)
sindzur Aufnahm eeinesneuenMitgliedes
N a c hd e r Grü n d u n g sve rsamm lung
zwei Bürgenaus dem Tennisclubnotwendig.
$ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1)
jugendliche
ab
M itglieder
E h renmitglieder
,
O r d e n tl i chMi
e tg l i e d e r,
der
Mitgliedervollendetem16. Lebensjahrhabendas Stimmrechtin
von 3
versammlung
sofort,PassiveMitgliedererst nach einerMitgliedschaft
Jahren.
2.)
und
Alle Mitgliederhabendas Recht,dem Vorstand,dem Vereinsausschuß
Sie sind berechtigt,an
Anträgezu unterbreiten.
der Mitgliederversammlung
des Vereinsteilzunehmen.
allenVeranstaltungen
3.)
Alle Mitgliederhabendas Recht,das VereinshausunterBeachtungder Hausordnungzu benutzen.Alle aktivenMitgliederhabendas Recht,die Übungsund sonstigen
stättendes VereinsunterBeachtungder Platzordnung
Anordnungenzu benutzen.
4.)
für
Die mit einemEhrenamtbetrautenMitgliederhabennur Ersatzansprüche
Auslagen.
tatsächlichentstandene
5.)
als Mitund in ihrerEigenschaft
Die MitgliedererhaltenkeineGewinnanteile
gliederauch keinesonstigenZuwendungenaus Mittelndes Vereins.
3
6.)
Die Mitgliedersind verpflichtet,
a) die Ziele des Vereinsnach bestenKräftenzu fördern.
schonendund fürsorglichzu behandeln.
b) das Vereinseigentum
c) den Beitragrechtzeitigzu entrichten.
7.)
Kein Mitglieddarf zwei Ehrenämterausfullen.
$ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
1)
Die Aufnahmeist schriftlichzu beantragen.Überden Aufnahmeantrag
Lehnt
mit einfacherStimmenmehrheit,
entscheidetder Vereinsausschuß
hiergegen
die Aufnahmeab, so kann der Antragsteller
der Vereinsausschuß
einlegen.Dieseentscheidetmit einBerufungzur Mitgliederversammlung
f a c he rS ti mme n me h rh e int dgültig.
2.)
oder umgeDer Übertrittvom ordentlichenin den passivenMitgliederstand
Geschäftsdes
laufenden
31
.12.
Vorstand
bis
spätestens
kehrtmuß dem
jahresmitgeteiltwerden.Er ist wirksamab 01.01.des folgendenGeschäftsjahres.
ist nichtohne
Mitgliederstand
Der Übertrittvom passivenin den ordentlichen
festgelegteWartefristmöglich.
die von der Mitgliederversammlung
3.)
endet
Die Mitgliedschaft
a) durchTod
b) durchAustritt
c) durchAusschluß.
4.)
hat schriftlichgegenüberdem Vorstandzu erfolgen.
Die Austrittserklärung
zum Schlußdes Kalenderjahres
Kündigungsfrist
Hierbeiist eine vierteljährige
e i n zub e h a l te n .
5)
Der Ausschlußerfolgt
trotzerfolgterMahnung3 Monatenach Fälligkeit
a) wenn das Vereinsmitglied
mit seinenBeiträgenund Umlagenim Rückstandist,
grobemoderwiederholtem
Verstoßgegendie Satzungoder gegendie
bei
b)
Interessendes Vereins,
Verhaltensinnerhalboder außerhalbdes Vereinsc) wegenunehrenhaften
l e b e n s,
ichenVerhaltens,
d) wegengrobenunsportlichenoder unkameradschaftl
berührenden
die Vereinsdisziplin
e) aus sonstigenschwerwiegenden,
Gründen
o)
mit einfacher
Der Ausschlußtrittsofortin Kraft,wenn der Vereinsausschuß
des VereinsausMehrheitdarüberentschiedenhat.Vor Entscheidung
schussesist dem MitgliedunterSetzungeiner Fristvon mindestenszwei
WochenGelegenheitzu geben,sich zu den erhobenenVorwürfenzu äußern.
Dar legun g
ist dem Mitglieduntereingehender
D e rAu ssch l i e ß u n g sb e sc hluß
der Gründedurch eingeschriebenenBrief bekanntzugeben.
7 )
statthaft.
GegendiesenBeschlußist die Berufungzur Mitgliederversammlung
Ausdes
Die Berufungmuß innerhalbeiner Fristvon 1 MonatnachZugang
beimVorstandschriftlicheingelegtwerden.In der
schließungsbeschlusses
Rechtist dem MitgliedGelegenheitzur persönlichen
Mitgliederversammlung
fertigungzu geben.
8)
vom Mitgliednichtoder nichtrechtzeitig
Wird der Ausschließungsbeschluß
so kann auch gerichtlichnichtmehrgeltendgemachtwerden,
angefochten,
der Ausschlußsei unrechtmäßig.
e)
erlöschenalle Ansprücheaus dem
Mit Beendigungder Mitgliedschaft
des Anspruchsdes Vereinsauf rÜckunbeschadet
Mitgliedschaftsverhältnis,
Eine Ruckgewährvon Beiträgen,Sacheinlagen
ständigeBeitragsforderungen.
oder Spendenist ausgeschlossen.
$ 6 Aufnahmegebührund Jahresbeitrag
1 )
werdenvon der Mitgliederverund die Aufnahmegebühr
Der Jahresbeitrag
Aufnahmegebühren
(Beschluss
MV
am
8.03.06:
sammlungfestgelegt.
entfallen)
befreit.
sind von der Beitragspflicht
Ehrenmitglieder
z.)
DieseBeiträgesind auch dann für ein Jahrzu zahlen,wenn ein Mitglieo
wird oder erstwährenddes
währenddes Jahresaustritt,ausgeschlossen
eintritt
Geschäftsjahres
Aufwenkannzur Deckungaußerordentlicher
Die Mitgliederversammlung
d u n ge ne i n e U ml a g eb e schließen.
kann einen Bausteinzum Erwerbvon VereinsDie Mitgliederversammlung
geländeoder zur ErrichtungeinesClubhausesbeschließen.
Der Bausteinhat den CharaktereineszinslosenDarlehens.Er ist bei
Beendigung der MitgliedschaftzurückzuzahlenDie Rückzahlung erfolgt
welchesdem Jahrfolgt,in dem
spätestenszum Endedes Geschäftsjahres,
die Mitgliedschafterlischt.
r.)
wenn die
Neu eintretendeMitgliedersind erst dann spielberechtigt,
und der eventuellvon der Mitgliederversammlung
Aufnahmegebühr
kannderVorstand
entrichtet
sind.Ausnahmen
Baustein
beschlossene
gewähren.
4.)
die
bei Bedürftigkeit
hat das Recht,ausnahmsweise
Der Vereinsausschuß
sie
ganz
erlassen,
teilweise
zu
oder
Baustein
und/oderden
Aufnahmegebühr
zu bewilligen.Das Rechtzu den gleichen
zu stundenoder Ratenzahlung
unterdenselbenVoraussetzungen
Maßnahmenstehtdem Vereinsausschuß
zu.
auch bezüglichdes Jahresbeitrages
5.)
habenalle Mitgliederden Jahresbeitrag
Bis zum A1 A4 des Geschäftsjahres
zu entrichten.
6.)
kann durchden Vorstandvor Bezahlungdes
Die aktiveSportbeteiligung
untersagtwerden.
fälligenJahresbeitrages
$ 7 Organe des Vereins
D i e Org a n ed e s V e re i n ssi n d:
1 . d er V o rsta n d
2. derVereinsausschuß
3 . d ie Mi tg l i e d e rve rsa mmlung
4. die Vereinsjugend
$ 8 Der Vorstand
1.)
Der Vorstandbestehtaus:
a) dem '1.Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d ) d e m K a ssi e r
e) dem Techn.Leiter
2.)
von je 2 VorstandsDer Vereinwird gerichtlichund außergerichtlich
mitgliederngemeinsamvertreten.
3.)
Der Vorstandfuhrtdie laufendenGeschäftedes Vereins. lhm obliegt
und die Ausführungder Vereinsdes Vereinsvermögens
die Veruualtung
beschlüsse
4.)
des
Der 1. Vorsitzendehat das Rechtohne vorherigeGenehmigung
Vereinszu
tätigen.
2O0.-von
DM
in
Höhe
VorstandesRechtsgeschäfte
v
werden.
nichtuberschritten
internsollder Betragvon DM 1.000.-vonmehrals DM 5.000.--bedarfes
von Rechtsgeschäften
ZumAbschluß
desVereinsausschusses.
derZustimmung
der
istdie Zustimmung
undDienstverträge
FürGrundstücksverträge
ich.
Iungerforderl
Mitgliederversamm
A \
.-))
und führt Buchuber die Einnahmen
Der Kassierverwaltetdie Vereinskasse
des Kassiers
bedürfender Unterschrift
und Ausgaben.Zahlungsanweisungen
und einesweiterenVorstandsmitgliedes.
6)
Der Spielbetriebunterstehtdem Techn.Leiter.
7 )
auf die Dauervon 2 Jahren
Der Vorstandwird von der Mitgliederversammlung
gewählt Er bleibtjedochsolangeim Amt, bis ein neuerVostandgewähltist.
Die Wiederwahldes Vorstandesist möglich.
8 )
die vom 1. VorDer Vorstandfaßt seineBeschlüssein Vorstandssitzungen,
vom 2. Vorsitzendenberufenwerden.
sitzendenund bei dessenVerhinderung
wenn mindestensdrei Vorstandsmitglieder
Der Vorstandist beschlußfähig,
muß der 1. Vorsitzendebzw. der 2.
anwesendsind.Bei Beschlußunfähigkeit
Vorsitzendebinnen3 Tageneine zweiteSitzungmit derselbenTagesordnungeinberufen.Dieseist ohne Rucksichtauf die Zahl der erschienenen
itgIiederbeschlußfähig.
Vorstandsm
In der Einladungzu der 2. Versammlungist auf diesebesondereBeschlußDer Vorstandfaßt die Beschlüssemit einfacher
fähigkeithinzuweisen.
entscheidet
Bei Stimmengleichheit
der
Erschienenen.
Mehrheitder Stimmen
die Stimmedes Sitzungsleiters.
das
hat der Vereinsausschuß
Bei AusscheideneinesVorstandsmitgliedes
zu
Recht,einen Ersatzmannbis zur nächstenMitgliederversammlung
bestellen.
$ 9 Der Vereinsausschuss
r.J
und fünf weitere
gehörendie Vorstandsmitglieder
DemVereinsausschuß
volljährige
von
zwei
Jahren
Dauer
auf
die
von der Mitgliederversammlung
Ve r ei n smi tg l i e daenr .
2)
Überist für die ihm von der Mitgliederversmmlung
Der Vereinsausschuß
tragenenAufgabenzuständig.
3)
gilt $ 8 Absatz8 entsprechend
Für die Einberufungund die Beschlußfassung
4)
gewähltenAusschußBei Ausscheideneinesvon der Mitgliederversammlung
t
vonsichauseinen
mehrheitlich
ernenntderVereinsausschuß
mitgliedes
Mitgliederversammlung.
biszur nächsten
Ersatzmann
$ 10 Die Mitgliederversammlung
1.)
ist einm aljähr lich,möglichstim
e tg l i e d e rver sam m lung
D i e ord e n tl i chMi
durchden Vorstandeinzuberufen.
erstenVierteldes Kalenderjahres,
2.)
und unter
der Tagesordnung
Die Mitgliedersind unterBekanntgabe
im
Mitteilungsblatt
Wochen
Einhaltungeiner Fristvon mindestenszwei
der StadtWeinstadteinzuladen.
3.)
MitgliederverDer Vorstandkann auchjederzeiteine außerordentliche
wenn der 10. Teil der
sammlungeinberufen.Hierzuist er verpflichtet,
Mitgliederdies unterAngabedes Zwecksund der
stimmberechtigten
Gründeschriftlichverlangt.In diesemFall sind die MitgliederunterBekanntgabe der Tagesordnung
und Einhaltungeiner Fristvon mindestenseiner
Wocheeinzuladen.
4.)
werdenmit einfacherMehrheitder
Die Beschlüsseder Mitgliederversammlung
gilt
gefasst.
Bei Stimmengleichheit
Mitglieder
erschienenstimmberechtigten
e i n An tra ga l s a b g e l e h n t.
(satzungsänderung gem.MV 20A6/1am 8.03.06; Eintrag Amtsgericht VR
546 am 19.02.2007)
$ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
hat folgendeAufgaben:
Die Mitgliederversammlung
1. Die Wahl des Vorstandesund der weiterenMitgliederdes Vereinsausschusses.
auf die Dauervon zwei Jahren.
2. Die Wahl von zwei Kassenprüfern
und die Buchführung
habendas Recht,die Vereinskasse
Die Kassenprüfer
jederzeitnachVoranmeldung
zu überprüfen.
habensie der
Über die Prüfungder gesamtenBuch-undKassenführung
Berichtzu erstatten.
Mitgliederversammlung
des Vorstands,
des Jahres-undKassenberichts
3. Die Entgegennahme
Entlastung.
der
Erteilung
und
der Kassenprüfer
des Prüfberichts
4 . G e n e h mi g u ndge s H a u shaltsplanes
5. Ernennungvon Ehrenmitgliedern.
Aufstellung
für die Tennisplätze,
6. AufstellungeinerSpiel-undPlatzordnung
I
der
undFestsetzung
fur dasVereinshaus
einerHausordnung
fur
Platzbenutzungsgebühr
Gäste.
ihr
und allesonstigen
überSatzungsänderungen
7. DieBeschlußfassung
sowiedie nachder SatzungüberAufgaben,
vomVorstandunterbreiteten
tragenen
Angelegenheiten.
desVereins.
überdieAuflösung
8. Beschlußfassung
$ 12 Beschlußfassungder Mitgliederversammlung
1.)
fuhrtder 1. Vorsitzende,bei
Den Vorsitzin der Mitgliederversammlung
seinerVerhinderungder 2. Vorsitzende,bei Verhinderungbeider,ein vom
aus der Mittedes Vorstandes.
1. VorsitzendenbestimmterStellvertreter
2.)
faßt ihre Beschlüssemit einfacherStimmenDie Mitgliederversammlung
es sei denn,Gesetz oder Satzungschreiben
mehrheitder Erschienenen,
vor.
eine andereStimmenmehrheit
ist unzulässig.
EineVertretungin der Stimmabgabe
3.)
soweitnicht
erfolgtdurchoffeneAbstimmung,
Die Beschlußfassung
gesetzlicheBestimmungen
oder die Satzungdem entgegenstehen.
4.)
sowieder
Vereinsausschußmitglieder
Die Wahl der Vorstands-und
erfolgtgeheim,wenn ein Mitglieddies beantragt,sonst
Kassenprüfer
durchoffeneAbstimmung.
5.)
ist bei
Vereinsauschußmitglieder
Bei der Wahl der Vorstands-und
Ergibtder zweite
ein zweiterWahlgangerforderlich.
Stimmengleichheit
so entscheidetdas Los.
WahlgangabermalsStimmengleichheit,
$ 13 Vereinsjugend
als der
obliegtder Vereinsjugend
Die Bearbeitungaller Jugendfragen
e.V. gemäßeinervon der
des TC Strümpfelbach
Jugendorganisation
welcheder Zuung beschlossenenJugendordnung,
Jugendvollversamml
bedarf.
stimmungdes Vereinsausschusses
im Vereinsausschuß
Vertreterder Vereinsjugend
Verantwortlicher
ist der/dieVereinsjugendleiter/in.
I
von Beschlüssen,
$ 14 Beurkundung
Niederschriften
1.)
undder
desVereinausschusses
desVorstandes,
Die Beschlüsse
undvomjeweiIigen
ichabzufassen
sind schriftl
MitgIiederversammlung
zu unterzeichnen.
Leiterder SitzungunddemSchriftfuhrer
2.)
aufgenommen,
wirdeineNiederschrift
ÜberjedeMitgliederversammlung
ist.
zu
unterzeichnen
und
dem
Schriftführer
dievomVersammlungsleiter
$ 15 Satzungsänderung
der Satzungkannnurdurchdie Mitgliederversammlung
EineAnderung
istdieAngabedeszu ändernden
werden.Beider Einladung
beschlossen
Ein
bekanntzugeben.
der Satzungin derTagesordnung
Paragraphen
der Satzungenthält,bedarfeinerMehrheit
dereineAnderung
Beschluß,
Mitglieder.
vondreiVierteldererschienenen
$ 16Vermögen
1.)
werdenausschließlich
undMitteldesVereins
Einnahmen
AlleBeiträge,
verwendet.
desVereinszweckes
zur Erreichung
2.)
die demZweckedesVereins
darfdurchVerwaltungsausgaben,
Niemand
begÜnstigt
hoheVergütungen
fremdsind,oderdurchunverhältnismäßg
werden.
$ 17 Vereinsauflösung
1)
Die Auflösungdes Vereinserfolgtdurch Beschlußder MitgliederMitgliederfur die
wobeidrei Viertelder erschienenen
versammlung,
Auflösungstimmenmüssen.
2.)
ernenntzur Abwicklungder Geschäftedrei
Die Mitgliederversammlung
Liquidatoren.
3.)
Bei Auflösungdes Vereinsoder bei WegfallseinesbisherigenZweckes
"BjÖrnStaigerStiftung", die es
fällt das Vermögendes Vereinsan die
Zweckezu verwendenhat
fur gemeinnützige
unmittelbarund ausschließlich