Der wohlhabende Witwer Wilfried (W) ist leidenschaftlicher Oldtimer

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Der wohlhabende Witwer Wilfried (W) ist leidenschaftlicher Oldtimer
EXAMENSKLAUSURENKURS WINTERSEMESTER 2011/2012
KLAUSUR VOM 25.02.2012
Akad. Angestellte Nike Schultheiß (LS Prof. Dr. Hanno Merkt)
(Besprechung am Do 08.03.2012, 18-20 Uhr KG II, Audimax)
Der wohlhabende Witwer Wilfried (W) ist leidenschaftlicher Oldtimer-Fan und neben einem großen
Anwesen und wertvollen Kunstgegenständen Eigentümer einer alten „BMW-Isetta“. Dieses kleine
Auto hegt und pflegt er fast täglich, insbesondere weil er mit ihm schöne Erinnerungen an seine verstorbene Ehefrau verbindet. Angestoßen durch den Tod seiner Ehefrau denkt er daran, seinen Nachlass zu regeln. Wilfried hat drei Söhne, Alfred (A), Benjamin (B) und Christopher (C), sonst gibt es
keine Verwandten. In einer stillen Minute und ohne seinen Söhnen davon etwas zu erzählen legt
Wilfried in einem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament fest:
„Freiburg, den 20.01.2012
Meine Erben sollen meine gesetzlichen Erben sein. Meine Isetta soll aber Christopher als Belohnung
für seine Mithilfe bei der Oldtimerpflege zusätzlich bekommen.
Wilfried Wagner“
Nach Vorstellung des Wilfried ist nämlich Christopher derjenige seiner Söhne, der mit dem Auto am
besten umgehen und auf Grund eigener Liebe zu Oldtimern die Isetta auch nicht verkaufen werde. Als
eines Tages der – mit Christopher im Streit liegende – Alfred das Testament zufällig bei Wilfried findet,
zerreißt er dies und konfrontiert seinen Vater mit dem Inhalt. Alfred ist der Ansicht, die Aufteilung des
Nachlasses sei Sache der Erben; keinesfalls könne Christopher insoweit bevorzugt werden. Wilfried
überzeugt dies und er meint daraufhin zu Alfred, dass damit nun alles klar sei, da seine Söhne nunmehr zu gleichen Teilen erben würden. Kurze Zeit später verstirbt Wilfried.
Als Christopher bei der Durchsicht persönlicher Unterlagen des Wilfried durch Zufall eine Kopie des
Testaments findet, nimmt er kurzer Hand und ohne seine Brüder zu informieren die Isetta mit zu sich
nach Hause. Als Alfred dies bemerkt, fordert er von Christopher die Rückgabe des Wagens, damit
diese zurück in die Garage des verstorbenen Wilfried zum Zwecke der gemeinsamen Verwaltung
gebracht werden könne. Nach Ansicht von Alfred und Benjamin soll der Oldtimer verkauft und der
Erlös unter den Erben gerecht aufgeteilt werden.
Christopher ist der Ansicht, ihm stehe die Isetta – und zwar unabhängig von seinem sonstigen Erbteil zu. Christopher weiß allerdings auch nichts von der Zerstörung des Testaments.
Aufgabe 1:. Kann Alfred (A) von Christopher (C) die Herausgabe der Isetta verlangen?
Abwandlung 1:
Bereits beim Losfahren bemerkt Christopher Feuchtigkeit im Wageninneren, die durch ein Loch in der
Plane des Faltschiebedachs eingedrungen war und die ohnehin spärliche „Elektronik“ aus den 50er
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Jahren nachhaltig zu schädigen droht. Christopher erkennt sofort, dass eine schnelle Behebung des
Schadens zur Erhaltung des Oldtimers notwendig ist und bringt sein neues Auto daher gleich am
nächsten Morgen zu seinem Freund Friedrich (F) in dessen Werkstatt. Nach zwei Tagen teilt Friedrich
dem Christopher mit, er könne sich den Wagen wieder abholen.
Alfred, der zwischenzeitlich von den Vorgängen Kenntnis erlangt hat, verlangt nun von Friedrich die
Herausgabe der Isetta. Friedrich will den Wagen nur an seinen Freund Christopher herausgeben.
Zumindest möchte er den Werklohn in Höhe von 500 € ersetzt bekommen.
Aufgabe 2: Kann Alfred (A) von Friedrich (F) die Herausgabe der Isetta verlangen?
Benjamin ist die Streitereien mit seinen Geschwistern leid und er beschließt, ihnen zu entgehen und
einen langen Ausritt mit seiner Stute Stella zu machen. Als er am Reitstall ankommt, bemerkt er jedoch, dass Stella lahmt und nicht geritten werden kann. Zufällig kommt sein Bekannter Gustav (G)
vorbei und fragt ihn, ob er stattdessen seine Stute Mara reiten wolle. Ihr würde es gut tun, wenn sie
noch etwas bewegt werde. Eigentlich wollte seine Lebensgefährtin mit ihr ausreiten, habe aber
soeben abgesagt. Da Benjamin gerne reiten will, er die Stute Mara kennt und er zudem auch Gustav
einen Gefallen tun möchte, willigt er ein.
Gemeinsam reiten die beiden (Benjamin mit Mara und Gustav mit seinem anderen Pferd Rocco) in ein
Waldgelände. Da es die Nacht zuvor heftig geregnet hat, ist der Boden nass. Die Reiter gelangen an
eine große Pfütze und bleiben vor ihr stehen, um zu schauen, ob die Pferde die Pfütze passieren würden. Plötzlich schießt ein Fuchs über den Weg, sodass Mara steigt und buckelt, noch bevor Benjamin
reiterliche Hilfen geben kann. Er wird abgeworfen und erleidet einen Oberschenkelbruch.
Benjamin muss operiert werden und zwei Wochen im städtischen Krankenhaus verbringen. Während
des Krankenhausaufenthaltes muss er seine Gitarrenstunden, die er üblicherweise Schülern gibt,
absagen. Dies waren insgesamt 20 Stunden à 20 €. Diese Stunden kann Benjamin im nächsten Monat – zusätzlich zu seinen regulären Gitarrenstunden – nachholen.
Benjamin verlangt nun von Gustav Schadensersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld. Gustav
hingegen ist der Auffassung, dass Benjamin kein Anspruch zustehe. Außerdem sei B bezüglich der
Gitarrenstunden kein Schaden entstanden, da er ja alle ausgefallenen Stunden nachholen konnte.
Frage 3: Kann Benjamin (B) von Gustav (G) Schadensersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld
verlangen?
Anmerkungen:
Es ist auf alle durch den Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen, gegebenenfalls hilfsgutachtlich,
einzugehen. Gustav hat eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für seine Stute Mara.