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Newsletter
aus der Versicherungswelt Scheiden tut weh
Vieles muss am Ende einer Ehe geregelt werden. Die
Neuordnung der Versicherungen gehört auch dazu.
Wunschpolice: Beiträge weiterzahlen
auch während einer Berufsunfähigkeit
Kindergeburtstag: Wer haftet, wenn die
kleinen Gäste Schaden anrichten
Auf eigenen Füßen: Welche Risiken
Selbstständige einkalkulieren sollten
02 • 04/2012
Kurzmeldungen
Auf freien Straßen in die Feiertage
Schneller Zugriff
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finden Sie auch die Beiträge unserer
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www.amv.de/pressenewsletter
Inhalt
Scheidungskrieg
03
Die Teilung von Hausstand und
Vermögen bei einer Scheidung ist diffizil. Auch die gemeinsamen Versicherungen dürfen nicht vergessen werden.
Zweifach gesichert
04
Selbst wer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, sollte die Altersvorsorge nicht vernachlässigen.
Gewagtes Spiel
05
Schwerer zu beaufsichtigen als
ein Sack voll Flöhe – wer neben dem eigenen noch fremde Kinder im Haus hat,
verletzt schnell die Aufsichtspflicht.
B
ald sind die Osterfeiertage da, mit denen
für viele die Reisezeit beginnt. Um ans
Ziel zu gelangen, reihen sich viele Deutsche
in die Blechkolonnen auf den Autobahnen
ein, kommen aber oft nur langsam voran.
Rund 320 Kilometer Stau meldeten die Verkehrsdienste am Karfreitag 2011. Doch es
gibt Wege, den Stau zu umgehen. „Die beste Chance auf freie Straßen haben Nachtfahrer. Wer nach 22 Uhr startet, kommt
wesentlich schneller voran, weil dann viele
ihr Ziel schon erreicht haben oder noch nicht
losgefahren sind“, sagt Polizeihauptmeister
Manfred Schnieders. Weiterer Vorteil für
Familien: Die Kinder schlafen auf der Rückbank, statt zu quengeln. Allerdings sollten
die Fahrer ausgeschlafen sein und sich alle
drei bis vier Stunden abwechseln. Wer partout tagsüber starten will, sollte sich vorher
im Internet eine günstige Route aussuchen
(www.verkehrsinfo.de) und genügend Verpflegung sowie Beschäftigungsprogramm
für die Kleinen einpacken. Wer in einen Stau
gelangt, kann eine Pause auf dem nächsten
Autohof einlegen und hoffen, dass der Verkehr danach wieder flüssiger läuft. Eine
Alternative zum Auto ist die Bahn. Wer frühzeitig reserviert, hat immer freie Fahrt.
Wenn der Osterhase einen Welpen bringt
V
iele Kinder wünschen sich nichts sehnhaftpflichtversicherung gedeckt sind“, sagt
licher zu Ostern als einen tierischen
Ulrich Rieger, Vorstand der AachenMüncheGefährten. Mit einem Hund
ner. Selbst kleine Hunde könist jedoch nicht nur viel Freunen großen Schaden verurde, sondern auch Verantsachen, etwa wenn sie beim
wortung verbunden: Der
Toben im Park einen SpazierVierbeiner braucht Zuwengänger zu Fall bringen oder
dung, Futter, Auslauf und
einen Autofahrer zur Volleine Hundemarke. „Eltern
bremsung nötigen.
sollten außerdem beachten,
Wer sich für einen Welpen
dass ein Hund versicheim Osternest der Kinder entrungsrechtlich nicht als
scheidet, sollte also eine TierKleintier gilt und von ihm
halterhaftpflichtpolice abverursachte Schäden somit Hund: ist nicht immer so
schließen, damit die Freude
auch nicht durch die Privat- unschuldig, wie er schaut
ungetrübt bleibt.
Ein Vertrag, doppelter Schutz
Schutz für Selbstständige
06
Wer sich beruflich auf eigene
Beine stellt, muss sich auch selbst um
die Absicherung von Risiken kümmern.
Welche Policen sinnvoll sind.
Kurzmeldungen
07
Welche Policen bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto ins Gepäck
gehören. / Wie sich Motorradfahrer auf
die neue Saison vorbereiten.
2
E
igentlich ist die Rechtslage eindeutig: Wer
einen Schaden verursacht, muss ihn in
aller Regel bezahlen. Liegt eine Haftpflichtversicherung vor, übernimmt diese in den
meisten Fällen der Fahrlässigkeit die Kosten
– manchmal bis zur Millionenhöhe. Diese
Police zählt zum wichtigsten Schutz für jeden,
zudem können Partner und Kinder mitversichert werden. Dennoch besitzen 30 Prozent
aller Haushalte in Deutschland keine private
Haftpflichtpolice. Dann müssen Schäden
selbst beglichen werden. „Bei der Kamera mit
Wasserschaden mag das noch gehen“, sagt
Friedhelm Mallmann, Schadenexperte von
Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012
der AachenMünchener. „Vor allem bei Personenschäden können aber horrende Kosten
entstehen, die eine Privatperson meist nicht
bezahlen kann.“ Folge: Der Geschädigte bleibt
auf den Kosten sitzen. Wer sich vor Menschen
ohne Haftpflichtversicherung schützen will,
kann in seiner eigenen Police den Forderungsausfallschutz einschließen. Wird er von jemandem fahrlässig geschädigt, der weder
versichert noch zahlungsfähig ist, kann, meist
ab einer bestimmten Schadenhöhe, die eigene Versicherung einspringen. Gegen einen
Zuschlag von etwa zehn Euro im Jahr deckt
die eigene Privathaftpflicht dies mit ab.
Scheidung
Aus eins mach wieder zwei
Eine Scheidung ist oft traurig und aufreibend. Dennoch müssen Eheleute einen kühlen Kopf bewahren,
da es nun viele wichtige Dinge zu regeln gibt. Nicht nur die gemeinsamen Anschaffungen müssen jetzt
aufgeteilt werden. Auch bei Versicherungen gilt es, den Überblick nicht zu verlieren.
B
ei Barbara und Oliver Rose war es 1989
das gemeinsame Haus, über das sich
die scheidungswilligen Eheleute so
sehr stritten, dass sie am Ende sogar den
Leinwandtod starben. Seitdem steht der
Titel des Kinofilmes „Der Rosenkrieg“ mit
den Hauptdarstellern Michael Douglas und
Kathleen Turner als Synonym für Scheidungskrieg.
Zu Streit kommt es zuweilen auch bei
Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Police oder
dem Bezugsrecht der Lebensversicherung.
Versicherungen sind bei Trennungen vielfach ein heikles Thema: Wurden während
der Ehe Policen zusammengelegt, benötigt
nun jeder wieder eine eigene. Das betrifft
neben der Kranken- etwa auch die Haftpflichtversicherung. „Der Krankenversicherungsschutz des mitversicherten Ehepartners erlischt bereits 90 Tage nach dem
Scheidungsurteil, der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt sofort“, sagt Ulrich
Rieger, Vorstand der AachenMünchener.
Sobald die Eheleute nicht mehr das Auto
und die Wohnung teilen, muss derjenige,
der nicht Versicherungsnehmer war, auch
eine Hausrat- oder für ein neues Auto eine
eigene Kfz-Versicherung abschließen. Den
Schadenfreiheitsrabatt behält der Partner,
auf den der gemeinsame Wagen zugelassen
und versichert war, er kann in der Regel nicht
auf den anderen Partner übertragen werden. „Das stimmt nicht immer“, sagt Rieger.
Denn wenn der scheidende Ehepartner den
gemeinsamen Wagen allein benutzte und
nur er durch sein unfallfreies Fahren den
Rabatt verdiente, kann er ihn zugesprochen
bekommen (AZ 1 T 30/06).
fern sie immer noch als bezugsberechtigt
eingetragen ist“, sagt Rieger. Das Oberlandesgericht Hamm begründete in einem
entsprechenden Fall, dass man nicht davon
ausgehen kann, dass die Bezugsberechtigung nur versehentlich nicht geändert wurde (AZ 20 U 6/01).
Versorgungsausgleich
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Deutsche Rentenversicherung sowie
alle weiteren Einrichtungen und Versicherungen, bei denen Anwartschaften zur Altersvorsorge bestehen, über die Scheidung
informiert. Denn für den Versorgungsausgleich nach Scheidung gilt seit 2009: Versorgungsansprüche, die während der Ehe
von den Partnern erworben wurden, werden
im Rahmen des Versorgungsausgleichs hälftig geteilt. In der Regel verbleiben die An-
wartschaften innerhalb der jeweiligen Versorgungssysteme und werden unter den
Eheleuten aufgeteilt. Das betrifft Ansprüche
aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
aus der Beamtenversorgung sowie Ansprüche aus einer betrieblichen oder privaten
Altersvorsorge. Bei der privaten Altersversorgung sind nur Rentenversicherungen
betroffen, soweit ein Kapitalwahlrecht zum
Ehezeitende nicht bereits ausgeübt wurde.
Kapitallebensversicherungen unterliegen
nicht dem Versorgungsausgleich, sondern
dem Zugewinnausgleich im Rahmen des
Vermögensausgleichs. So muss sich im Ergebnis zum Beispiel die geschiedene Ehefrau
eines Angestellten wegen ihrer Rentenansprüche nicht mit ihrem Exgatten in Verbindung setzen, sondern hat direkte Ansprüche
gegenüber den Versorgungsträgern. Auch
ohne Rosenkrieg. Policen anpassen
Bei Lebens- und Rentenversicherungen sollten die Namen der Bezugsberechtigten für
den Todesfall angepasst werden. „Heiratet
ein Versicherter neu, hat im Fall seines Todes
nicht seine Witwe, sondern seine Exfrau
Anspruch auf die Versicherungssumme, so-
Ehepaar vor der Trennung: Nach der Scheidung müssen Policen neu geordnet werden
Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012
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Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge
Unterschätzte Rentenlücke
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht jeder. Doch mit dieser Police allein ist die Vorsorge noch
nicht rund: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verliert nicht nur sein Einkommen, sondern
kann auch die Beiträge für die Rentenversicherung nicht mehr zahlen.
Angestellte mit
Burn-out-Syndrom:
Psychische Probleme sind häufigste
Ursache für
Berufsunfähigkeit
S
ei es durch einen Unfall, eine Depression oder eine schwere Operation –
oft dauern Erkrankungen mehrere
Monate oder führen sogar dazu, dass Betroffene ihren Beruf nicht weiter ausüben
können. Sie stehen dann ohne das monatliche Einkommen in vielen Fällen vor dem
finanziellen Ruin, die privaten Reserven sind
schnell aufgebraucht. Auf staatliche Hilfe
sollte niemand setzen: Nahezu jeder zweite Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt. Selbst wenn die Rente
genehmigt wird, beträgt sie maximal 25
Prozent des letzten Bruttogehalts. „Jeder
Fünfte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig“, sagt Gerret Bäßler-Vogel von der
AachenMünchener. „Damit die Existenz bei
diesem Schicksalsschlag nicht bedroht ist,
sollte jeder über eine Berufsunfähigkeitspolice verfügen.“
Altersarmut vermeiden
Zur notwendigen Absicherung der existenziellen Risiken gehört außerdem eine gute
Altersvorsorge. Wer keiner Erwerbstätigkeit
mehr nachgeht, leistet in dieser Zeit auch
keine Zahlungen an die gesetzliche Renten-
4
Was zahlt der Staat?
erufsunfähigkeit: Von staatlicher
B
Seite gibt es nur eine kleine Erwerbsminderungsrente. Diese erhält auch
nur, wer keine drei Stunden täglich
irgendeine Tätigkeit ausführen kann.
Wer mehr als drei, aber weniger als
sechs Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, bekommt
die halbe Erwerbsminderungsrente.
Die Erwerbsminderungsrente beträgt
maximal 25 Prozent des letzten
Bruttogehalts und deckt längst nicht
alle anfallenden Kosten ab. Zudem
wird nur jeder zweite Rentenantrag
bewilligt.
kasse. Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitspolice enden aber spätestens zum
67. Lebensjahr, oft sogar früher. Um sich vor
Altersarmut zu schützen, sollte jeder Versicherte bei Vertragsabschluss unbedingt auf
eine ausreichende Höhe der Berufsunfähigkeitsrente achten. Als Faustformel gilt: Die
Rente sollte mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Nur dann reicht
das Einkommen aus, um auch noch Prämien
für die private Altersvorsorge zu zahlen. Und
die sollte jeder haben. Denn allein mit der
staatlichen Rente wird niemand auskommen können, erst recht nicht, wenn er in der
Zeit der Berufsunfähigkeit keine Rentenbeiträge geleistet hat.
rundum absichern
Wer privat fürs Alter vorsorgt, kann vom
Staat Unterstützung in Anspruch nehmen
und über die Riester- oder Rürup-Rente Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen
bekommen. Auch der Chef kann über die
betriebliche Altersversorgung oder die
­vermögenswirksamen Leistungen die Vorsorgebemühungen seiner Mitarbeiter unterstützen. Viele Altersvorsorgeprodukte
Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012
Altersrente: Wer eine Regelaltersrente bekommen will, muss mindestens
das 65. Lebensjahr vollendet haben
und mindestens fünf Jahre in die
gesetzliche Rentenkasse eingezahlt
haben. Ab 2012 wird das Eintrittsalter
schrittweise heraufgesetzt: Ab dem
Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Da die Zahl der
Rentenbezieher immer weiter steigt,
während die Zahl der Einzahler sinkt,
kann die Altersrente den Lebensstandard für immer weniger Deutsche
sichern. Bereits im Jahr 2011 mussten
2,4 Prozent der Rentenbezieher ihre
Alterseinkünfte vom Sozialamt aufstocken lassen.
können mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombiniert werden, beispielsweise
die WUNSCHPOLICE der AachenMünchener,
eine Rentenversicherung mit flexiblen Versorgungsbausteinen und attraktiven Renditechancen. Mit dem Zusatztarif „Berufsunfähigkeit“ übernimmt die AachenMünchener
im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für die Rentenversicherung, sodass
die Altersversorgung trotz Verlust der Arbeitskraft gesichert ist. Darüber hinaus kann
die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente im Vertrag vereinbart werden.
So ist es möglich, in nur einem Vertrag die
finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit
bis zum Lebensende abzufedern.
Kindergeburtstag
Nicht ohne meine Haftpflicht!
Eine dicke Beule beim Topfschlagen, ein gebrochener Arm auf dem Indoor-Spielplatz – wenn Kinder
feiern, kann schon einmal etwas schieflaufen. Welche Pflichten Eltern beim Kindergeburtstag haben
und mit welcher Police sie sich für den Schadenfall am besten absichern.
D
ie Luftballons sind aufgeblasen, Girlanden zieren den Raum, Limonade
und Schokoladenkuchen stehen auf
dem bunt gedeckten Tisch. Jetzt müssen
nur noch die kleinen Gäste eintreffen, und
der Kindergeburtstag kann losgehen. Was
bei dem Geburtstagskind für grenzenlose
Begeisterung sorgt und meist ein spaßiges
Ereignis ist, kann Eltern in großen Stress
versetzen. Vor allem dann, wenn etwas
schiefläuft.
Feiernde Kinder: Erwachsene
müssen ihrer Aufsichtspflicht
immer nachkommen
Wer einlädt, kann haften!
Ein gebrochener Arm beim Toben auf dem
Indoor-Spielplatz, eine zerbrochene Fensterscheibe beim Nachbarn – wenn zehn kleine
Kinder zu Gast sind, brauchen Erwachsene
nicht nur gute Nerven, sondern vor allem
eine private Haftpflichtversicherung. Bei
Verletzung der Aufsichtspflicht deckt diese
zumeist die durch eigene Kinder verursachten Schäden ab und unter bestimmten Umständen auch Schäden, die durch andere
Kinder entstehen. Für die Eltern des Geburtstagskindes wird es besonders kritisch, wenn
ein kleiner Gast selbst zu Schaden kommt.
Wer was in welchem Fall zahlen muss, kann
nur im Einzelfall beurteilt werden. Fest steht:
„Mit der schriftlichen oder mündlichen Einladung erklären sich die Gastgeber bereit,
die Aufsicht über die fremden Kinder auszuüben“, sagt Stefan Köhlbach, Experte der
AachenMünchener. Schadenersatzpflicht
besteht nur, wenn nachgewiesen werden
kann, dass die Aufsichtspflicht von den Gastgebern schuldhaft verletzt wurde. Aufsichtspersonen wie etwa die Großeltern können
in solch einem Fall ebenfalls haftbar gemacht werden. In dieser Situation erspart
den Eltern eine private Haftpflichtversicherung viel Aufregung und Ärger. Denn ihr
Versicherer klärt mit seinen Juristen für sie
die häufig schwierigen Haftungsfragen. Er
wehrt unberechtigte Ansprüche für sie ab,
notfalls sogar vor Gericht. Bei begründeten
Forderungen kümmert er sich um die gesam-
te Schadenabwicklung und übernimmt für
sie die Schadenzahlungen. Auch wenn das
Fest nicht in den eigenen vier Wänden stattfindet, liegt die Verantwortung bei den Eltern des Geburtstagskindes. So entbindet
etwa die Anwesenheit eines Bademeisters
im Schwimmbad die Eltern nicht von ihrer
Aufsichtspflicht.
Altersabhängige Aufsichtspflicht
In welchem Maße die kleinen Geburtstagsgäste beaufsichtigt werden müssen, hängt
genau wie beim eigenen Kind vom Alter und
Charakter des Kindes ab; auch spielen die
Anzahl der kleinen Gäste, deren Verhalten
und die vorhandenen Gefahrenquellen eine
Rolle. Es kommt eben immer auf die besonderen Umstände im konkreten Fall an.
­Zumindest für alle Kindergarten- und
Grundschulkinder gilt: Die erwachsene Aufsichtsperson haftet, wenn sie zum Beispiel
stundenlang im Zimmer nebenan telefoniert, anstatt die kleinen Kinder zu beaufsichtigen. Passiert ein Unfall, obwohl der
Erwachsene seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, muss er in der Regel nicht für
den Schaden aufkommen. Für Sicherheit
muss auch noch nach der Feier gesorgt sein.
Bringen die Eltern des Geburtstagskindes
alle Gäste nach Hause, müssen sie dafür
sorgen, dass genügend Kindersitze vorhanden und die Insassen angeschnallt sind.
Sollte der Fahrer einen Unfall verursachen
und eines der Kinder verletzt werden, greift
die Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit etwas
Vorbereitung und der richtigen Police können Eltern sich ganz unbeschwert auf den
Geburtstag ihrer Kinder freuen. Sorglos feiern
Damit der Kindergeburtstag nicht auf der
Unfallstation im Krankenhaus endet, sollten Eltern einige Gefahrenherde bereits
im Vorfeld beseitigen:
n W
enn gegrillt wird, unbedingt auf Spiritus verzichten. Das Risiko von Verbrennungen durch Stichflammen ist zu hoch.
Besser sind handelsübliche Grillanzünder, da sie sich nur langsam entzünden.
n G
ibt es heiße Speisen? Dann am besten
auf Tischdecken verzichten. Diese könnten vor allem von kleineren Kindern
heruntergezogen werden.
Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012
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Existenzabsicherung
Mit Netz und doppeltem Boden
Wer sich selbstständig macht und ein eigenes Gewerbe anmeldet – etwa ein Friseurgeschäft –,
darf die finanziellen Risiken nicht unterschätzen. Er muss wissen: Die drei wichtigsten Säulen einer
betrieblichen Absicherung heißen Haftpflicht-, Geschäftsinhalts- und Ertragsausfallversicherung.
A
ndrea Bolten hat nach mehreren
Jahren, in denen sie als Angestellte
arbeitete, endlich ihr eigenes Haarstudio eröffnet und alles richtig gemacht
– fast alles. Sie hat ein günstiges Ladengeschäft gemietet, auf eigene Kosten einen
hochwertigen Holzboden und neue Tapeten
eingebracht, Frisierstühle und Spiegel gekauft und die Werbetrommel gerührt. In
Stoßzeiten stellt sie zwei Aushilfskräfte ein.
Von ihrem kleinen Verdienst kann sie gerade leben. Doch dann gab es im Haarstudio
einen Wasserrohrbruch, der das Geschäft
komplett unter Wasser setzte. Der Vermieter führte Trocknungsmaßnahmen für den
Estrich durch. Allerdings mussten der von
Andrea Bolten selbst eingebrachte Holzdielenboden und die Tapeten erneuert werden.
Außerdem wurden der Computer und andere Geräte in Mitleidenschaft gezogen.
Den Schaden zu beheben war teuer genug.
Doch die entgangenen Einnahmen während
der Zeit der Renovierung, die zwei Wochen
dauerten, schmerzen sie noch mehr.
teure schadenbeseitigung
Die Kosten des gesamten Schadens beliefen
sich auf knapp 12.000 Euro. Daraus hat die
Jungunternehmerin nun gelernt und die
nötigen Versicherungen abgeschlossen: Eine
Geschäftsinhaltsversicherung, die ihr Studio
vor Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel- sowie Elementarschäden absichert, eine Ertragsausfallversicherung gegen genau die Gefahren,
gegen die sie sie im vergangenen Jahr so
dringend gebraucht hätte, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung, falls sie versehentlich einmal die Kleidung eines Kunden beim Haarefärben beschmutzen sollte.
„Diese drei Versicherungen stellen die
wichtigsten Säulen der betrieblichen Absicherung dar“, sagt Rolf Dockhorn von der
AachenMünchener. Wichtig ist bei der betrieblichen Absicherung, dass die Versicherungssummen stimmen.
6
Friseurmeisterin in ihrem eigenen Haarstudio: Muss das Geschäft einmal ruhen, droht
hoher Ertragsausfall, während die Kosten weiterlaufen
„Die komplette Betriebseinrichtung und der
Bestand an Waren und Vorräten, auch eventuelle Kommissionsware, sowie das handwerkliche Gerät müssen jeweils zum Neuwert in der Versicherungssumme der
Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt
werden. Dazu gehören auch das eigene
Handwerksmaterial der Mitarbeiter, wie
etwa sehr teure Scheren“, so Dockhorn.
Da Bolten kein Risiko mehr eingehen will,
setzt sie auf eine Bündelpolice und deckt
mehrere Risiken bei einem Anbieter ab. Den
Versicherten kommt es stets zugute, wenn
sie den gesamten Versicherungsschutz aus
einer Hand bekommen: Sie haben nur einen
Ansprechpartner. „Der Vorteil liegt außerdem darin, dass die einzelnen Bestandteile
genau aufeinander abgestimmt sind“, erläutert Dockhorn.
Auch für später hat die Friseurin schon
vorgesorgt. Damit sie ihren Ruhestand genießen kann, zahlt sie für ihre Altersvorsorge in eine Basisrente – einen Rürup-Vertrag
– ein, durch die sie Steuervorteile nutzt. Unterstützung bei der Existenzgründung
Wer eine Arztpraxis mit Patientenkartei übernehmen, sich als Architekt selbstständig machen oder ein Café eröffnen möchte, sollte sich gut beraten lassen:
eratung und Coaching für freie Berufe
B
bietet das Institut für Freie Berufe Nürnberg
zu den Themen Zuschüsse, Businesspläne
unter www.ifb.uni-erlangen.de
Berufsständische Vertretung: Für Fragen
zu Steuer-, Sozial- und Bildungspolitik oder
zur Ausübung von Berufsrechten ist der
Bundesverband der Freien Berufe wichtiger
Ansprechpartner: www.freie-berufe.de
Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012
ilfe bei der Existenzgründung: Das BunH
deswirtschaftsministerium bietet Informationen und Beratung auf dem Portal
www.existenzgruender.de
Existenzabsicherung: Betriebshaftpflicht-,
Dynamische Sachinhaltsversicherung mit
Ertragsausfallschutz – was ist sinnvoll und in
welcher Höhe? Infos gibt's bei der AachenMünchener: www.amv.de/firmenkunden
Kurzmeldungen
Unfallschutz im Ausland
Abgesichert auf jeder Fahrt
W
er im Auslandsurlaub mobil sein will,
reist oft mit dem Auto an. „Vor Reiseantritt sollten sich Autofahrer rechtzeitig
über ausreichenden Unfallschutz im Ausland
informieren“, rät Michael Bokemüller von der
AachenMünchener. Zwar haftet bei unverschuldeten Unfällen im Regelfall die Versicherung des Unfallgegners, allerdings nur
nach geltendem Haftungs- und Schadenrecht des Unfallortes. In einigen Ländern liegt
der Umfang des Schadenersatzes unter den
in Deutschland üblichen Deckungssummen.
Die betragen für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden eine Million
Euro. Von italienischen Kfz-Policen erhält,
wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sowohl bei Personen- als auch
bei Sachschäden nur bis zu 775.000 Euro. Ist
der Schaden größer, wird der Unfall auch
finanziell zu einem Fiasko. Eine Übersicht
über die Mindestdeckungssummen in allen
europäischen Ländern gibt es auf www.
versicherung-und-verkehr.de.
Optimalen Schutz bietet die AUSLANDSSCHADEN PLUS Versicherung der AachenMünchener für Pkw und Campingfahrzeuge.
Die Police stellt sicher, dass bei einem unverschuldeten Unfall im EU-Ausland die
Entschädigungsleistung, wie sie nach deutschem Recht festgelegt wäre, ausgezahlt
wird. Zudem werden etwa Kosten für
Schmerzensgeld und Wertverlust übernommen. Dieser Schutz steht einem Geschädigten in vielen Ländern nicht oder nur in
­geringem Maße zu. Die Versicherung übernimmt auch die Klärung der Sach- und
Autounfall: auch im Ausland gut versichert
Rechtslage. Sobald der ausländische Versicherer seine Schadeneintrittspflicht erklärt
hat, wird die Schadenregulierung vorgenommen. Je nach vereinbarter Deckungssumme erhalten Kfz-Haftpflicht-Versicherte eine Entschädigung.
Bikertipps für den Frühlingsanfang
Sicher in die Motorradsaison
Fotocredit: fotolia (1), Getty Images (1), iStockphoto (3), Veer (3)
A
Kurvenfahrt: Gute Kondition und sicheres
Fahrgefühl schützen vor Unfällen
lle Jahre wieder können es die Motorradliebhaber gar nicht erwarten, ihre
frisch geputzten blitzenden Maschinen aus
der Garage zu holen. Doch stets häufen sich
in den ersten Monaten die Unfälle. 35 bis
40 Prozent der im Jahr tödlich verunglückten
Zweiradfahrer kommen laut Autoclub Europa (ACE) bei Verkehrsunfällen im Frühling
ums Leben. Die Gründe dafür sind vielfach
mangelnde Vorbereitung von Mensch und
Motorrad. Dabei sind es immer dieselben
Punkte, die es zu Beginn der Saison zu überprüfen gilt.
Körperliche und mentale Fitness gehören
zum Check-up wie Fahr- und Bremsübungen,
um wieder ein Gefühl für das Gefährt zu
bekommen. Motorradfahren verlangt eine
gute Kondition, der Nacken sowie die Handgelenke und Finger gehören beim Fahren zu
den stark belasteten Partien. Das Drücken
eines Tennisballs trainiert beispielsweise die
Finger. Generell empfiehlt sich ein Fitnesstraining zum ganzheitlichen Muskelaufbau.
Auch die Bekleidung wird oft vernachlässigt,
dabei können beschädigte Teile bei Unfällen
große Gefahren bedeuten. „Am wichtigsten
sind dabei neben dem Helm die Schutzpolster für Schienbeine, Knie, Schultern und
Ellenbogen“, so Stefan Köhlbach von der
AachenMünchener.
Den größten Zeitaufwand fordert aber
die technische Kontrolle. Ladezustand der
Batterie, Stand der Bremsflüssigkeit und die
Funktion von Hupe und Licht müssen einer
genauen Prüfung unterzogen werden. Der
Fahrer sollte zudem die Antriebskette kontrollieren sowie schmieren, den Motor und
den Bremszylinder auf Feuchtigkeit überprüfen. Besonderes Augenmerk gilt den
Reifen. Der Zustand lässt sich am besten bei
aufgebockter Maschine untersuchen: die
Räder von Hand langsam drehen und auf
Risse und poröse Stellen achten. Die Reifen
verlieren über Winter an Luft, deshalb unbedingt den Druck messen. Wenn Fahrer
und Maschine in Form sind, kann‘s losgehen!
Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012
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Impressum
Herausgeber: AachenMünchener Lebensversicherung AG p AachenMünchener Versicherung AG
Verantwortlich: Andreas Krosta p Telefon (0241) 456-5481
Kontakt: Jörg Freh p Telefon (0241) 456-2690
AachenMünchener p AachenMünchener-Platz 1 p 52064 Aachen p [email protected]
Abdruck honorarfrei p Belegexemplar erbeten p Online-Version verfügbar unter www.amv.de/pressenewsletter