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Newsletter aus der Versicherungswelt Scheiden tut weh Vieles muss am Ende einer Ehe geregelt werden. Die Neuordnung der Versicherungen gehört auch dazu. Wunschpolice: Beiträge weiterzahlen auch während einer Berufsunfähigkeit Kindergeburtstag: Wer haftet, wenn die kleinen Gäste Schaden anrichten Auf eigenen Füßen: Welche Risiken Selbstständige einkalkulieren sollten 02 • 04/2012 Kurzmeldungen Auf freien Straßen in die Feiertage Schneller Zugriff Alle Beiträge dieser Ausgabe und Bildmaterial können Sie auf unserer Internetseite herunterladen. Dort finden Sie auch die Beiträge unserer früheren Ausgaben. www.amv.de/pressenewsletter Inhalt Scheidungskrieg 03 Die Teilung von Hausstand und Vermögen bei einer Scheidung ist diffizil. Auch die gemeinsamen Versicherungen dürfen nicht vergessen werden. Zweifach gesichert 04 Selbst wer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, sollte die Altersvorsorge nicht vernachlässigen. Gewagtes Spiel 05 Schwerer zu beaufsichtigen als ein Sack voll Flöhe – wer neben dem eigenen noch fremde Kinder im Haus hat, verletzt schnell die Aufsichtspflicht. B ald sind die Osterfeiertage da, mit denen für viele die Reisezeit beginnt. Um ans Ziel zu gelangen, reihen sich viele Deutsche in die Blechkolonnen auf den Autobahnen ein, kommen aber oft nur langsam voran. Rund 320 Kilometer Stau meldeten die Verkehrsdienste am Karfreitag 2011. Doch es gibt Wege, den Stau zu umgehen. „Die beste Chance auf freie Straßen haben Nachtfahrer. Wer nach 22 Uhr startet, kommt wesentlich schneller voran, weil dann viele ihr Ziel schon erreicht haben oder noch nicht losgefahren sind“, sagt Polizeihauptmeister Manfred Schnieders. Weiterer Vorteil für Familien: Die Kinder schlafen auf der Rückbank, statt zu quengeln. Allerdings sollten die Fahrer ausgeschlafen sein und sich alle drei bis vier Stunden abwechseln. Wer partout tagsüber starten will, sollte sich vorher im Internet eine günstige Route aussuchen (www.verkehrsinfo.de) und genügend Verpflegung sowie Beschäftigungsprogramm für die Kleinen einpacken. Wer in einen Stau gelangt, kann eine Pause auf dem nächsten Autohof einlegen und hoffen, dass der Verkehr danach wieder flüssiger läuft. Eine Alternative zum Auto ist die Bahn. Wer frühzeitig reserviert, hat immer freie Fahrt. Wenn der Osterhase einen Welpen bringt V iele Kinder wünschen sich nichts sehnhaftpflichtversicherung gedeckt sind“, sagt licher zu Ostern als einen tierischen Ulrich Rieger, Vorstand der AachenMüncheGefährten. Mit einem Hund ner. Selbst kleine Hunde könist jedoch nicht nur viel Freunen großen Schaden verurde, sondern auch Verantsachen, etwa wenn sie beim wortung verbunden: Der Toben im Park einen SpazierVierbeiner braucht Zuwengänger zu Fall bringen oder dung, Futter, Auslauf und einen Autofahrer zur Volleine Hundemarke. „Eltern bremsung nötigen. sollten außerdem beachten, Wer sich für einen Welpen dass ein Hund versicheim Osternest der Kinder entrungsrechtlich nicht als scheidet, sollte also eine TierKleintier gilt und von ihm halterhaftpflichtpolice abverursachte Schäden somit Hund: ist nicht immer so schließen, damit die Freude auch nicht durch die Privat- unschuldig, wie er schaut ungetrübt bleibt. Ein Vertrag, doppelter Schutz Schutz für Selbstständige 06 Wer sich beruflich auf eigene Beine stellt, muss sich auch selbst um die Absicherung von Risiken kümmern. Welche Policen sinnvoll sind. Kurzmeldungen 07 Welche Policen bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto ins Gepäck gehören. / Wie sich Motorradfahrer auf die neue Saison vorbereiten. 2 E igentlich ist die Rechtslage eindeutig: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn in aller Regel bezahlen. Liegt eine Haftpflichtversicherung vor, übernimmt diese in den meisten Fällen der Fahrlässigkeit die Kosten – manchmal bis zur Millionenhöhe. Diese Police zählt zum wichtigsten Schutz für jeden, zudem können Partner und Kinder mitversichert werden. Dennoch besitzen 30 Prozent aller Haushalte in Deutschland keine private Haftpflichtpolice. Dann müssen Schäden selbst beglichen werden. „Bei der Kamera mit Wasserschaden mag das noch gehen“, sagt Friedhelm Mallmann, Schadenexperte von Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012 der AachenMünchener. „Vor allem bei Personenschäden können aber horrende Kosten entstehen, die eine Privatperson meist nicht bezahlen kann.“ Folge: Der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen. Wer sich vor Menschen ohne Haftpflichtversicherung schützen will, kann in seiner eigenen Police den Forderungsausfallschutz einschließen. Wird er von jemandem fahrlässig geschädigt, der weder versichert noch zahlungsfähig ist, kann, meist ab einer bestimmten Schadenhöhe, die eigene Versicherung einspringen. Gegen einen Zuschlag von etwa zehn Euro im Jahr deckt die eigene Privathaftpflicht dies mit ab. Scheidung Aus eins mach wieder zwei Eine Scheidung ist oft traurig und aufreibend. Dennoch müssen Eheleute einen kühlen Kopf bewahren, da es nun viele wichtige Dinge zu regeln gibt. Nicht nur die gemeinsamen Anschaffungen müssen jetzt aufgeteilt werden. Auch bei Versicherungen gilt es, den Überblick nicht zu verlieren. B ei Barbara und Oliver Rose war es 1989 das gemeinsame Haus, über das sich die scheidungswilligen Eheleute so sehr stritten, dass sie am Ende sogar den Leinwandtod starben. Seitdem steht der Titel des Kinofilmes „Der Rosenkrieg“ mit den Hauptdarstellern Michael Douglas und Kathleen Turner als Synonym für Scheidungskrieg. Zu Streit kommt es zuweilen auch bei Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Police oder dem Bezugsrecht der Lebensversicherung. Versicherungen sind bei Trennungen vielfach ein heikles Thema: Wurden während der Ehe Policen zusammengelegt, benötigt nun jeder wieder eine eigene. Das betrifft neben der Kranken- etwa auch die Haftpflichtversicherung. „Der Krankenversicherungsschutz des mitversicherten Ehepartners erlischt bereits 90 Tage nach dem Scheidungsurteil, der Haftpflichtversicherungsschutz erlischt sofort“, sagt Ulrich Rieger, Vorstand der AachenMünchener. Sobald die Eheleute nicht mehr das Auto und die Wohnung teilen, muss derjenige, der nicht Versicherungsnehmer war, auch eine Hausrat- oder für ein neues Auto eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Den Schadenfreiheitsrabatt behält der Partner, auf den der gemeinsame Wagen zugelassen und versichert war, er kann in der Regel nicht auf den anderen Partner übertragen werden. „Das stimmt nicht immer“, sagt Rieger. Denn wenn der scheidende Ehepartner den gemeinsamen Wagen allein benutzte und nur er durch sein unfallfreies Fahren den Rabatt verdiente, kann er ihn zugesprochen bekommen (AZ 1 T 30/06). fern sie immer noch als bezugsberechtigt eingetragen ist“, sagt Rieger. Das Oberlandesgericht Hamm begründete in einem entsprechenden Fall, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Bezugsberechtigung nur versehentlich nicht geändert wurde (AZ 20 U 6/01). Versorgungsausgleich Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Deutsche Rentenversicherung sowie alle weiteren Einrichtungen und Versicherungen, bei denen Anwartschaften zur Altersvorsorge bestehen, über die Scheidung informiert. Denn für den Versorgungsausgleich nach Scheidung gilt seit 2009: Versorgungsansprüche, die während der Ehe von den Partnern erworben wurden, werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs hälftig geteilt. In der Regel verbleiben die An- wartschaften innerhalb der jeweiligen Versorgungssysteme und werden unter den Eheleuten aufgeteilt. Das betrifft Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung sowie Ansprüche aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Bei der privaten Altersversorgung sind nur Rentenversicherungen betroffen, soweit ein Kapitalwahlrecht zum Ehezeitende nicht bereits ausgeübt wurde. Kapitallebensversicherungen unterliegen nicht dem Versorgungsausgleich, sondern dem Zugewinnausgleich im Rahmen des Vermögensausgleichs. So muss sich im Ergebnis zum Beispiel die geschiedene Ehefrau eines Angestellten wegen ihrer Rentenansprüche nicht mit ihrem Exgatten in Verbindung setzen, sondern hat direkte Ansprüche gegenüber den Versorgungsträgern. Auch ohne Rosenkrieg. Policen anpassen Bei Lebens- und Rentenversicherungen sollten die Namen der Bezugsberechtigten für den Todesfall angepasst werden. „Heiratet ein Versicherter neu, hat im Fall seines Todes nicht seine Witwe, sondern seine Exfrau Anspruch auf die Versicherungssumme, so- Ehepaar vor der Trennung: Nach der Scheidung müssen Policen neu geordnet werden Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012 3 Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Unterschätzte Rentenlücke Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht jeder. Doch mit dieser Police allein ist die Vorsorge noch nicht rund: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verliert nicht nur sein Einkommen, sondern kann auch die Beiträge für die Rentenversicherung nicht mehr zahlen. Angestellte mit Burn-out-Syndrom: Psychische Probleme sind häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit S ei es durch einen Unfall, eine Depression oder eine schwere Operation – oft dauern Erkrankungen mehrere Monate oder führen sogar dazu, dass Betroffene ihren Beruf nicht weiter ausüben können. Sie stehen dann ohne das monatliche Einkommen in vielen Fällen vor dem finanziellen Ruin, die privaten Reserven sind schnell aufgebraucht. Auf staatliche Hilfe sollte niemand setzen: Nahezu jeder zweite Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt. Selbst wenn die Rente genehmigt wird, beträgt sie maximal 25 Prozent des letzten Bruttogehalts. „Jeder Fünfte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig“, sagt Gerret Bäßler-Vogel von der AachenMünchener. „Damit die Existenz bei diesem Schicksalsschlag nicht bedroht ist, sollte jeder über eine Berufsunfähigkeitspolice verfügen.“ Altersarmut vermeiden Zur notwendigen Absicherung der existenziellen Risiken gehört außerdem eine gute Altersvorsorge. Wer keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht, leistet in dieser Zeit auch keine Zahlungen an die gesetzliche Renten- 4 Was zahlt der Staat? erufsunfähigkeit: Von staatlicher B Seite gibt es nur eine kleine Erwerbsminderungsrente. Diese erhält auch nur, wer keine drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausführen kann. Wer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente beträgt maximal 25 Prozent des letzten Bruttogehalts und deckt längst nicht alle anfallenden Kosten ab. Zudem wird nur jeder zweite Rentenantrag bewilligt. kasse. Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitspolice enden aber spätestens zum 67. Lebensjahr, oft sogar früher. Um sich vor Altersarmut zu schützen, sollte jeder Versicherte bei Vertragsabschluss unbedingt auf eine ausreichende Höhe der Berufsunfähigkeitsrente achten. Als Faustformel gilt: Die Rente sollte mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Nur dann reicht das Einkommen aus, um auch noch Prämien für die private Altersvorsorge zu zahlen. Und die sollte jeder haben. Denn allein mit der staatlichen Rente wird niemand auskommen können, erst recht nicht, wenn er in der Zeit der Berufsunfähigkeit keine Rentenbeiträge geleistet hat. rundum absichern Wer privat fürs Alter vorsorgt, kann vom Staat Unterstützung in Anspruch nehmen und über die Riester- oder Rürup-Rente Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen bekommen. Auch der Chef kann über die betriebliche Altersversorgung oder die vermögenswirksamen Leistungen die Vorsorgebemühungen seiner Mitarbeiter unterstützen. Viele Altersvorsorgeprodukte Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012 Altersrente: Wer eine Regelaltersrente bekommen will, muss mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Ab 2012 wird das Eintrittsalter schrittweise heraufgesetzt: Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Da die Zahl der Rentenbezieher immer weiter steigt, während die Zahl der Einzahler sinkt, kann die Altersrente den Lebensstandard für immer weniger Deutsche sichern. Bereits im Jahr 2011 mussten 2,4 Prozent der Rentenbezieher ihre Alterseinkünfte vom Sozialamt aufstocken lassen. können mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombiniert werden, beispielsweise die WUNSCHPOLICE der AachenMünchener, eine Rentenversicherung mit flexiblen Versorgungsbausteinen und attraktiven Renditechancen. Mit dem Zusatztarif „Berufsunfähigkeit“ übernimmt die AachenMünchener im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für die Rentenversicherung, sodass die Altersversorgung trotz Verlust der Arbeitskraft gesichert ist. Darüber hinaus kann die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente im Vertrag vereinbart werden. So ist es möglich, in nur einem Vertrag die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit bis zum Lebensende abzufedern. Kindergeburtstag Nicht ohne meine Haftpflicht! Eine dicke Beule beim Topfschlagen, ein gebrochener Arm auf dem Indoor-Spielplatz – wenn Kinder feiern, kann schon einmal etwas schieflaufen. Welche Pflichten Eltern beim Kindergeburtstag haben und mit welcher Police sie sich für den Schadenfall am besten absichern. D ie Luftballons sind aufgeblasen, Girlanden zieren den Raum, Limonade und Schokoladenkuchen stehen auf dem bunt gedeckten Tisch. Jetzt müssen nur noch die kleinen Gäste eintreffen, und der Kindergeburtstag kann losgehen. Was bei dem Geburtstagskind für grenzenlose Begeisterung sorgt und meist ein spaßiges Ereignis ist, kann Eltern in großen Stress versetzen. Vor allem dann, wenn etwas schiefläuft. Feiernde Kinder: Erwachsene müssen ihrer Aufsichtspflicht immer nachkommen Wer einlädt, kann haften! Ein gebrochener Arm beim Toben auf dem Indoor-Spielplatz, eine zerbrochene Fensterscheibe beim Nachbarn – wenn zehn kleine Kinder zu Gast sind, brauchen Erwachsene nicht nur gute Nerven, sondern vor allem eine private Haftpflichtversicherung. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht deckt diese zumeist die durch eigene Kinder verursachten Schäden ab und unter bestimmten Umständen auch Schäden, die durch andere Kinder entstehen. Für die Eltern des Geburtstagskindes wird es besonders kritisch, wenn ein kleiner Gast selbst zu Schaden kommt. Wer was in welchem Fall zahlen muss, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Fest steht: „Mit der schriftlichen oder mündlichen Einladung erklären sich die Gastgeber bereit, die Aufsicht über die fremden Kinder auszuüben“, sagt Stefan Köhlbach, Experte der AachenMünchener. Schadenersatzpflicht besteht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Aufsichtspflicht von den Gastgebern schuldhaft verletzt wurde. Aufsichtspersonen wie etwa die Großeltern können in solch einem Fall ebenfalls haftbar gemacht werden. In dieser Situation erspart den Eltern eine private Haftpflichtversicherung viel Aufregung und Ärger. Denn ihr Versicherer klärt mit seinen Juristen für sie die häufig schwierigen Haftungsfragen. Er wehrt unberechtigte Ansprüche für sie ab, notfalls sogar vor Gericht. Bei begründeten Forderungen kümmert er sich um die gesam- te Schadenabwicklung und übernimmt für sie die Schadenzahlungen. Auch wenn das Fest nicht in den eigenen vier Wänden stattfindet, liegt die Verantwortung bei den Eltern des Geburtstagskindes. So entbindet etwa die Anwesenheit eines Bademeisters im Schwimmbad die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Altersabhängige Aufsichtspflicht In welchem Maße die kleinen Geburtstagsgäste beaufsichtigt werden müssen, hängt genau wie beim eigenen Kind vom Alter und Charakter des Kindes ab; auch spielen die Anzahl der kleinen Gäste, deren Verhalten und die vorhandenen Gefahrenquellen eine Rolle. Es kommt eben immer auf die besonderen Umstände im konkreten Fall an. Zumindest für alle Kindergarten- und Grundschulkinder gilt: Die erwachsene Aufsichtsperson haftet, wenn sie zum Beispiel stundenlang im Zimmer nebenan telefoniert, anstatt die kleinen Kinder zu beaufsichtigen. Passiert ein Unfall, obwohl der Erwachsene seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, muss er in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Für Sicherheit muss auch noch nach der Feier gesorgt sein. Bringen die Eltern des Geburtstagskindes alle Gäste nach Hause, müssen sie dafür sorgen, dass genügend Kindersitze vorhanden und die Insassen angeschnallt sind. Sollte der Fahrer einen Unfall verursachen und eines der Kinder verletzt werden, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit etwas Vorbereitung und der richtigen Police können Eltern sich ganz unbeschwert auf den Geburtstag ihrer Kinder freuen. Sorglos feiern Damit der Kindergeburtstag nicht auf der Unfallstation im Krankenhaus endet, sollten Eltern einige Gefahrenherde bereits im Vorfeld beseitigen: n W enn gegrillt wird, unbedingt auf Spiritus verzichten. Das Risiko von Verbrennungen durch Stichflammen ist zu hoch. Besser sind handelsübliche Grillanzünder, da sie sich nur langsam entzünden. n G ibt es heiße Speisen? Dann am besten auf Tischdecken verzichten. Diese könnten vor allem von kleineren Kindern heruntergezogen werden. Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012 5 Existenzabsicherung Mit Netz und doppeltem Boden Wer sich selbstständig macht und ein eigenes Gewerbe anmeldet – etwa ein Friseurgeschäft –, darf die finanziellen Risiken nicht unterschätzen. Er muss wissen: Die drei wichtigsten Säulen einer betrieblichen Absicherung heißen Haftpflicht-, Geschäftsinhalts- und Ertragsausfallversicherung. A ndrea Bolten hat nach mehreren Jahren, in denen sie als Angestellte arbeitete, endlich ihr eigenes Haarstudio eröffnet und alles richtig gemacht – fast alles. Sie hat ein günstiges Ladengeschäft gemietet, auf eigene Kosten einen hochwertigen Holzboden und neue Tapeten eingebracht, Frisierstühle und Spiegel gekauft und die Werbetrommel gerührt. In Stoßzeiten stellt sie zwei Aushilfskräfte ein. Von ihrem kleinen Verdienst kann sie gerade leben. Doch dann gab es im Haarstudio einen Wasserrohrbruch, der das Geschäft komplett unter Wasser setzte. Der Vermieter führte Trocknungsmaßnahmen für den Estrich durch. Allerdings mussten der von Andrea Bolten selbst eingebrachte Holzdielenboden und die Tapeten erneuert werden. Außerdem wurden der Computer und andere Geräte in Mitleidenschaft gezogen. Den Schaden zu beheben war teuer genug. Doch die entgangenen Einnahmen während der Zeit der Renovierung, die zwei Wochen dauerten, schmerzen sie noch mehr. teure schadenbeseitigung Die Kosten des gesamten Schadens beliefen sich auf knapp 12.000 Euro. Daraus hat die Jungunternehmerin nun gelernt und die nötigen Versicherungen abgeschlossen: Eine Geschäftsinhaltsversicherung, die ihr Studio vor Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel- sowie Elementarschäden absichert, eine Ertragsausfallversicherung gegen genau die Gefahren, gegen die sie sie im vergangenen Jahr so dringend gebraucht hätte, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung, falls sie versehentlich einmal die Kleidung eines Kunden beim Haarefärben beschmutzen sollte. „Diese drei Versicherungen stellen die wichtigsten Säulen der betrieblichen Absicherung dar“, sagt Rolf Dockhorn von der AachenMünchener. Wichtig ist bei der betrieblichen Absicherung, dass die Versicherungssummen stimmen. 6 Friseurmeisterin in ihrem eigenen Haarstudio: Muss das Geschäft einmal ruhen, droht hoher Ertragsausfall, während die Kosten weiterlaufen „Die komplette Betriebseinrichtung und der Bestand an Waren und Vorräten, auch eventuelle Kommissionsware, sowie das handwerkliche Gerät müssen jeweils zum Neuwert in der Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören auch das eigene Handwerksmaterial der Mitarbeiter, wie etwa sehr teure Scheren“, so Dockhorn. Da Bolten kein Risiko mehr eingehen will, setzt sie auf eine Bündelpolice und deckt mehrere Risiken bei einem Anbieter ab. Den Versicherten kommt es stets zugute, wenn sie den gesamten Versicherungsschutz aus einer Hand bekommen: Sie haben nur einen Ansprechpartner. „Der Vorteil liegt außerdem darin, dass die einzelnen Bestandteile genau aufeinander abgestimmt sind“, erläutert Dockhorn. Auch für später hat die Friseurin schon vorgesorgt. Damit sie ihren Ruhestand genießen kann, zahlt sie für ihre Altersvorsorge in eine Basisrente – einen Rürup-Vertrag – ein, durch die sie Steuervorteile nutzt. Unterstützung bei der Existenzgründung Wer eine Arztpraxis mit Patientenkartei übernehmen, sich als Architekt selbstständig machen oder ein Café eröffnen möchte, sollte sich gut beraten lassen: eratung und Coaching für freie Berufe B bietet das Institut für Freie Berufe Nürnberg zu den Themen Zuschüsse, Businesspläne unter www.ifb.uni-erlangen.de Berufsständische Vertretung: Für Fragen zu Steuer-, Sozial- und Bildungspolitik oder zur Ausübung von Berufsrechten ist der Bundesverband der Freien Berufe wichtiger Ansprechpartner: www.freie-berufe.de Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012 ilfe bei der Existenzgründung: Das BunH deswirtschaftsministerium bietet Informationen und Beratung auf dem Portal www.existenzgruender.de Existenzabsicherung: Betriebshaftpflicht-, Dynamische Sachinhaltsversicherung mit Ertragsausfallschutz – was ist sinnvoll und in welcher Höhe? Infos gibt's bei der AachenMünchener: www.amv.de/firmenkunden Kurzmeldungen Unfallschutz im Ausland Abgesichert auf jeder Fahrt W er im Auslandsurlaub mobil sein will, reist oft mit dem Auto an. „Vor Reiseantritt sollten sich Autofahrer rechtzeitig über ausreichenden Unfallschutz im Ausland informieren“, rät Michael Bokemüller von der AachenMünchener. Zwar haftet bei unverschuldeten Unfällen im Regelfall die Versicherung des Unfallgegners, allerdings nur nach geltendem Haftungs- und Schadenrecht des Unfallortes. In einigen Ländern liegt der Umfang des Schadenersatzes unter den in Deutschland üblichen Deckungssummen. Die betragen für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden eine Million Euro. Von italienischen Kfz-Policen erhält, wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden nur bis zu 775.000 Euro. Ist der Schaden größer, wird der Unfall auch finanziell zu einem Fiasko. Eine Übersicht über die Mindestdeckungssummen in allen europäischen Ländern gibt es auf www. versicherung-und-verkehr.de. Optimalen Schutz bietet die AUSLANDSSCHADEN PLUS Versicherung der AachenMünchener für Pkw und Campingfahrzeuge. Die Police stellt sicher, dass bei einem unverschuldeten Unfall im EU-Ausland die Entschädigungsleistung, wie sie nach deutschem Recht festgelegt wäre, ausgezahlt wird. Zudem werden etwa Kosten für Schmerzensgeld und Wertverlust übernommen. Dieser Schutz steht einem Geschädigten in vielen Ländern nicht oder nur in geringem Maße zu. Die Versicherung übernimmt auch die Klärung der Sach- und Autounfall: auch im Ausland gut versichert Rechtslage. Sobald der ausländische Versicherer seine Schadeneintrittspflicht erklärt hat, wird die Schadenregulierung vorgenommen. Je nach vereinbarter Deckungssumme erhalten Kfz-Haftpflicht-Versicherte eine Entschädigung. Bikertipps für den Frühlingsanfang Sicher in die Motorradsaison Fotocredit: fotolia (1), Getty Images (1), iStockphoto (3), Veer (3) A Kurvenfahrt: Gute Kondition und sicheres Fahrgefühl schützen vor Unfällen lle Jahre wieder können es die Motorradliebhaber gar nicht erwarten, ihre frisch geputzten blitzenden Maschinen aus der Garage zu holen. Doch stets häufen sich in den ersten Monaten die Unfälle. 35 bis 40 Prozent der im Jahr tödlich verunglückten Zweiradfahrer kommen laut Autoclub Europa (ACE) bei Verkehrsunfällen im Frühling ums Leben. Die Gründe dafür sind vielfach mangelnde Vorbereitung von Mensch und Motorrad. Dabei sind es immer dieselben Punkte, die es zu Beginn der Saison zu überprüfen gilt. Körperliche und mentale Fitness gehören zum Check-up wie Fahr- und Bremsübungen, um wieder ein Gefühl für das Gefährt zu bekommen. Motorradfahren verlangt eine gute Kondition, der Nacken sowie die Handgelenke und Finger gehören beim Fahren zu den stark belasteten Partien. Das Drücken eines Tennisballs trainiert beispielsweise die Finger. Generell empfiehlt sich ein Fitnesstraining zum ganzheitlichen Muskelaufbau. Auch die Bekleidung wird oft vernachlässigt, dabei können beschädigte Teile bei Unfällen große Gefahren bedeuten. „Am wichtigsten sind dabei neben dem Helm die Schutzpolster für Schienbeine, Knie, Schultern und Ellenbogen“, so Stefan Köhlbach von der AachenMünchener. Den größten Zeitaufwand fordert aber die technische Kontrolle. Ladezustand der Batterie, Stand der Bremsflüssigkeit und die Funktion von Hupe und Licht müssen einer genauen Prüfung unterzogen werden. Der Fahrer sollte zudem die Antriebskette kontrollieren sowie schmieren, den Motor und den Bremszylinder auf Feuchtigkeit überprüfen. Besonderes Augenmerk gilt den Reifen. Der Zustand lässt sich am besten bei aufgebockter Maschine untersuchen: die Räder von Hand langsam drehen und auf Risse und poröse Stellen achten. Die Reifen verlieren über Winter an Luft, deshalb unbedingt den Druck messen. Wenn Fahrer und Maschine in Form sind, kann‘s losgehen! Newsletter aus der Versicherungswelt 02 • 04/2012 7 Impressum Herausgeber: AachenMünchener Lebensversicherung AG p AachenMünchener Versicherung AG Verantwortlich: Andreas Krosta p Telefon (0241) 456-5481 Kontakt: Jörg Freh p Telefon (0241) 456-2690 AachenMünchener p AachenMünchener-Platz 1 p 52064 Aachen p [email protected] Abdruck honorarfrei p Belegexemplar erbeten p Online-Version verfügbar unter www.amv.de/pressenewsletter