Familienrecht – Scheidung gefällig ?
Transcription
Familienrecht – Scheidung gefällig ?
Familienrecht – Scheidung gefällig ? – Reihe: KURZRATGEBER – Band 10 – INFO: Eine Scheidung ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben (getrennte Lebensführung ist entscheidend) und beide der Scheidung zustimmen. Bei Widerspruch eines Ehegatten bedarf es einer dreijährigen Getrenntlebensphase. Ansonsten verbleibt nur die Scheidung im Härtefall. - In jedem Fall brauchen Sie für Ihre Scheidung einen Rechtsanwalt, welcher den Antrag stellt und Sie rechtlich hinsichtlich der Konsequenzen (steuerrechtlich, wirtschaftlich, unterhaltsrechtlich, rentenrechtlich, ...) berät. - Zur einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt und nicht wie sonst einen Anwalt pro Seite. © Kanzlei Engel, Grütterstr. 1a, 31785 Hameln Fon. 0 51 51 . 71 00 388, Fax. 0 51 51 . 60 04 929 www.proius.de