Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
Sicherheitsfachkraft (m./w.) Ähnliche Bezeichnung(en): SicherheitstechnikerIn, Präventivfachkraft (m./w.), Fachkraft für Arbeitssicherheit Berufsbeschreibung Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und PersonalvertreterInnen) über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung und unterstützen die ArbeitgeberInnen bei der Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Sie überprüfen die Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen. Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Außerdem organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung usw. Sie haben Kontakt zu MitarbeiterInnen aller Abteilungen und zum Management der Betriebe. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Jedes Unternehmen, das Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. In kleinen Unternehmen übernehmen diese Aufgabe Sicherheitsfachkräfte der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), größere Unternehmen beschäftigen eigene Sicherheitsfachkräfte oder beauftragen sicherheitstechnische Zentren. Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe über Sicherheitseinrichtungen und überprüfen die bestehenden Einrichtungen. Sie verschaffen sich umfangreiche Kenntnisse über den Betrieb (Produktionsverfahren, Herstellungsprozesse) und eruieren, welche Anlagen verwendet werden und wie diese funktionieren. Die Ergebnisse der Untersuchung, die Hinweise auf Mängel und die Vorschläge für Maßnahmen, fassen sie in einem schriftlichen Bericht zusammen (Begehungsbericht), den sie mit dem Management, mit Personalverantwortlichen, Sicherheitsvertrauenspersonen und PersonalvertreterInnen besprechen. Im Rahmen von Begehungen und Betriebsbesichtigungen überprüfen Sicherheitsfachkräfte z. B. die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Fluchtwegen, die Anbringung entsprechender Hinweistafeln und Erklärungen, sowie die Aufstellung von Feuerlöschern und Schutzausrüstungen. Sie beurteilen die Beleuchtungsverhältnisse in Arbeitsräumen, besprechen mit MitarbeiterInnen die Gestaltung der Arbeitsplätze (Ausrichtung von Computerbildschirmen, Sitzpositionen, Ausrichtung der Arbeitsplätze zum Fenster und anderen Lichtquellen usw.), beraten über die sinnvolle Gestaltung von Arbeitspausen und kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten. Dazu erstellen sie für größere Betriebe gemeinsam mit der Geschäftsleitung einen Jahreseinsatzplan. Auch bei der Planung neuer Anlagen und Produktionsverfahren sowie bei der Einführung neuer Werkstoffe werden sie als BeraterInnen hinzugezogen. Arbeitsmittel Sicherheitsfachkräfte beurteilen in betrieblichen Produktions- und Leistungsbereichen die Arbeitsplatzsicherheit. Dabei hantieren sie mit den unterschiedlichen Arbeitsplatzausstattungen, Geräten, Maschinen, Möbelstücken etc., verändern Sitzund Arbeitspositionen, prüfen Feuerlöscher, Schutzanzüge und andere Sicherheitsausstattung und bringen Kennzeichnungen und Markierungen (z. B. für Fluchtwege, Notausgänge, Gefahrenbereiche) an. Sie bedienen elektronische Messgeräte zur Messung der Luftgüte oder Lärm- und Staubbelastung und verwenden Gesetzestexte und Checklisten. Sie arbeiten an Computern mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen oder spezieller Software und verwenden diverse Bürogeräten und -materialien. Sicherheitsfachkräfte erstellen Berichte (Begehungsberichte) und Protokolle und führen Kundenkarteien und Datenbanken. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Sicherheitsfachkräfte arbeiten als Angestellte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, von sicherheitstechnischen Zentren oder als Selbstständige. Sie arbeiten in Büros und Besprechungsräumen und besuchen die Betriebsstätten ihrer Kunden und Kundinnen. Größere Unternehmen beschäftigen teilweise eigene Sicherheitsfachkräfte. Im Rahmen ihrer Tätigkeit besuchen sie die verschiedensten betrieblichen Leistungsbereiche: Büro-, Lager-, und Verkaufsräume, Produktionshallen, Werkstätten usw. und haben Kontakt zu sämtlichen MitarbeiterInnen und Führungskräften der Betriebe für die sie die Überprüfungen und Bewertungen durchführen (z. B. BetriebsleiterInnen, WerkstättenmeisterInnen, Personalverantwortliche, Sicherheitsvertrauenspersonen, ManagerInnen, ProduktionsleiterInnen etc.). Sie stehen in Kontakt zu BerufskollegInnen und zu MitarbeiterInnen von Behörden. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ArbeitgeberInnen, MitarbeiterInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und PersonalvertreterInnen in generellen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung informieren und beraten Gefahren und Gefahrenquellen ermitteln und einschätzen Maßnahmen zur Verhütung der Gefahren vorschlagen und festlegen Unterweisungen (z. B. Erste Hilfe Kurse, Erprobung von Schutzausrüstungen, Brandschutzübungen) organisieren und durchführen technische Messungen durchführen, z. B. Lärm, Beleuchtung, Raumklima, Staubbelastung interne Sicherheitsanweisungen erstellen über Schutzausrüstung beraten und vorhandene Schutzausrüstungen überprüfen bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe, beraten Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie planen und bei der Planung von Arbeitsstätten beratend mitwirken Brandschutzpläne und Evakuierungsmaßnahmen ausarbeiten Aufzeichnungen, Protokolle und Berichte erstellen Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bei sicherheitstechnischen Zentren in mittleren und größeren Unternehmen aller Branchen (als Neben- oder Haupttätigkeit) als selbstständige Sicherheitsfachkraft Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Beobachtungsgabe logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit räumliches Vorstellungsvermögen schriftliches Ausdrucksvermögen systematische Arbeitsweise ● technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Flexibilität Freundlichkeit Geduld Gesundheitsbewusstsein Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte ArbeitsplatzbewerterIn ArbeitswissenschafterIn Data Security Advisor (m./w.) ErgonomIn GesundheitstrainerIn QualitätssicherungstechnikerIn UmweltberaterIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen BErufsausübung ist beispielsweise gegeben durch: Reglementiertes Gewerbe: ● Sicherheitsfachkraft, BGBl. II Nr. 81/2003 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● REFA - Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung Deutschland Internet: http://www.refa.de Verband österreichischer Sicherheits-ExpertenInternet: http://www.voesi.at/ © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft