Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
Sicherheitsfachkraft (m./w.)
Ähnliche Bezeichnung(en): SicherheitstechnikerIn, Präventivfachkraft (m./w.), Fachkraft für Arbeitssicherheit
Berufsbeschreibung
Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und
PersonalvertreterInnen) über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung und unterstützen die
ArbeitgeberInnen bei der Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Sie überprüfen die Sicherheitseinrichtungen
und Arbeitsbedingungen und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.
Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und
Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen
hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Außerdem organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur
Brand- und Unfallverhütung usw. Sie haben Kontakt zu MitarbeiterInnen aller Abteilungen und zum Management der
Betriebe.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Jedes Unternehmen, das Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. In kleinen
Unternehmen übernehmen diese Aufgabe Sicherheitsfachkräfte der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), größere
Unternehmen beschäftigen eigene Sicherheitsfachkräfte oder beauftragen sicherheitstechnische Zentren.
Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe über Sicherheitseinrichtungen und überprüfen die bestehenden Einrichtungen. Sie
verschaffen sich umfangreiche Kenntnisse über den Betrieb (Produktionsverfahren, Herstellungsprozesse) und eruieren,
welche Anlagen verwendet werden und wie diese funktionieren. Die Ergebnisse der Untersuchung, die Hinweise auf Mängel
und die Vorschläge für Maßnahmen, fassen sie in einem schriftlichen Bericht zusammen (Begehungsbericht), den sie mit
dem Management, mit Personalverantwortlichen, Sicherheitsvertrauenspersonen und PersonalvertreterInnen besprechen.
Im Rahmen von Begehungen und Betriebsbesichtigungen überprüfen Sicherheitsfachkräfte z. B. die ordnungsgemäße
Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Fluchtwegen, die Anbringung entsprechender Hinweistafeln und Erklärungen,
sowie die Aufstellung von Feuerlöschern und Schutzausrüstungen. Sie beurteilen die Beleuchtungsverhältnisse in
Arbeitsräumen, besprechen mit MitarbeiterInnen die Gestaltung der Arbeitsplätze (Ausrichtung von Computerbildschirmen,
Sitzpositionen, Ausrichtung der Arbeitsplätze zum Fenster und anderen Lichtquellen usw.), beraten über die sinnvolle
Gestaltung von Arbeitspausen und kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten. Dazu erstellen sie für größere Betriebe
gemeinsam mit der Geschäftsleitung einen Jahreseinsatzplan. Auch bei der Planung neuer Anlagen und
Produktionsverfahren sowie bei der Einführung neuer Werkstoffe werden sie als BeraterInnen hinzugezogen.
Arbeitsmittel
Sicherheitsfachkräfte beurteilen in betrieblichen Produktions- und Leistungsbereichen die Arbeitsplatzsicherheit. Dabei
hantieren sie mit den unterschiedlichen Arbeitsplatzausstattungen, Geräten, Maschinen, Möbelstücken etc., verändern Sitzund Arbeitspositionen, prüfen Feuerlöscher, Schutzanzüge und andere Sicherheitsausstattung und bringen
Kennzeichnungen und Markierungen (z. B. für Fluchtwege, Notausgänge, Gefahrenbereiche) an. Sie bedienen elektronische
Messgeräte zur Messung der Luftgüte oder Lärm- und Staubbelastung und verwenden Gesetzestexte und Checklisten.
Sie arbeiten an Computern mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen oder spezieller Software und
verwenden diverse Bürogeräten und -materialien. Sicherheitsfachkräfte erstellen Berichte (Begehungsberichte) und
Protokolle und führen Kundenkarteien und Datenbanken.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
Sicherheitsfachkräfte arbeiten als Angestellte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, von sicherheitstechnischen
Zentren oder als Selbstständige. Sie arbeiten in Büros und Besprechungsräumen und besuchen die Betriebsstätten ihrer
Kunden und Kundinnen. Größere Unternehmen beschäftigen teilweise eigene Sicherheitsfachkräfte. Im Rahmen ihrer
Tätigkeit besuchen sie die verschiedensten betrieblichen Leistungsbereiche: Büro-, Lager-, und Verkaufsräume,
Produktionshallen, Werkstätten usw. und haben Kontakt zu sämtlichen MitarbeiterInnen und Führungskräften der Betriebe
für die sie die Überprüfungen und Bewertungen durchführen (z. B. BetriebsleiterInnen, WerkstättenmeisterInnen,
Personalverantwortliche, Sicherheitsvertrauenspersonen, ManagerInnen, ProduktionsleiterInnen etc.). Sie stehen in Kontakt
zu BerufskollegInnen und zu MitarbeiterInnen von Behörden.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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ArbeitgeberInnen, MitarbeiterInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und PersonalvertreterInnen in generellen Fragen der
Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung informieren und beraten
Gefahren und Gefahrenquellen ermitteln und einschätzen
Maßnahmen zur Verhütung der Gefahren vorschlagen und festlegen
Unterweisungen (z. B. Erste Hilfe Kurse, Erprobung von Schutzausrüstungen, Brandschutzübungen) organisieren und
durchführen
technische Messungen durchführen, z. B. Lärm, Beleuchtung, Raumklima, Staubbelastung
interne Sicherheitsanweisungen erstellen
über Schutzausrüstung beraten und vorhandene Schutzausrüstungen überprüfen
bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe,
beraten
Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie planen und bei der Planung von Arbeitsstätten
beratend mitwirken
Brandschutzpläne und Evakuierungsmaßnahmen ausarbeiten
Aufzeichnungen, Protokolle und Berichte erstellen
Unternehmen und Institutionen
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bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)
bei sicherheitstechnischen Zentren
in mittleren und größeren Unternehmen aller Branchen (als Neben- oder Haupttätigkeit)
als selbstständige Sicherheitsfachkraft
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
gute Beobachtungsgabe
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
räumliches Vorstellungsvermögen
schriftliches Ausdrucksvermögen
systematische Arbeitsweise
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technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Kontaktfreude
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Flexibilität
Freundlichkeit
Geduld
Gesundheitsbewusstsein
Sicherheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte
ArbeitsplatzbewerterIn
ArbeitswissenschafterIn
Data Security Advisor (m./w.)
ErgonomIn
GesundheitstrainerIn
QualitätssicherungstechnikerIn
UmweltberaterIn
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen BErufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Reglementiertes Gewerbe:
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Sicherheitsfachkraft, BGBl. II Nr. 81/2003
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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REFA - Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung Deutschland
Internet: http://www.refa.de
Verband österreichischer Sicherheits-ExpertenInternet: http://www.voesi.at/
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft