Richtlinien für die Leistungsmessung

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Richtlinien für die Leistungsmessung
 Richtlinien für die Leistungsmessung Grundlagen nach Art. 52 BayEUG und §43 und §44 VSO Probearbeiten werden in der Jgst. 2-­‐3 nicht angekündigt, in der Jgst. 4 wird der konkrete Termin eine Woche vorher bekannt gegeben. Jgst. 4: Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses soll in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat-­‐ und Sachunterricht eine angemessene Zahl von Probearbeiten abgehalten werden. Als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und in HSU je Fach fünf bewertete Probearbeiten. In der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden (VSO §43 Abs. 3). Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Probearbeiten (VSO §43 Abs. 1). An einem Tag darf nur eine Probearbeit geschrieben werden, in der Woche sollten nicht mehr als zwei abgehalten werden. In der Jgst. 2 werden Probearbeiten erst im 2.Halbjahr benotet, das Jahreszeugnis umfasst jedoch die gesamten Leistungen innerhalb eines Schuljahres (BayEUG Art. 52). Probearbeiten beinhalten alle Anforderungsstufen (Reproduktion – Reorganisation – Transfer – Problemlösendes Denken). Es ist auf eine Ausgewogenheit der Kompetenzstufen und der didaktischen Schwerpunkte des Lehrplans zu achten. Mündliche Leistungen sind keine allgemeinen Mitarbeitsnoten, sondern müssen mit Datum und Inhalt belegbar sein. Die mündliche Note in einem Fach (gleichgewertet wie eine Probearbeit) kann sich zusammensetzen aus einer größeren mündlichen Abfrageleistung oder aus mehreren kleinen Teilnoten, die unterschiedliche Kompetenzstufen abdecken sollen. Es sind mündliche, schriftliche und praktische Leistungen zu bewerten (BayEUG Art. 52). VSO §43 Abs. 2: „Kann der Leistungsstand … wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen von Probearbeiten anordnen.“ Falls ein Schüler ein bis zwei Tage krank war, wird die gleiche Probe (vor Herausgabe) zeitnah nachgeschrieben. Nach längeren Erkrankungen entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen im Rahmen der VSO. Der Klassendurchschnitt und die Punkteverteilung kann den Schülern mitgeteilt werden, die Bekanntgabe eines Notenspiegels wird aus pädagogischen Gründen abgelehnt. Notenschlüssel für die Jgst. 2 bis 4
M/HSU/D Note 1 Intervall 100% ≥ x ≥ 93% 2 93% > x ≥ 82% 3 82% > x ≥ 67% 4 67% > x ≥ 45% 5 45% > x ≥ 22% 6 22% > x ≥ 0% Aus pädagogischen Gründen kann in Absprache mit dem Jahrgangsstufenteam von diesem Notenschlüssel auch abgewichen werden. Anforderungs-­‐ / Kompetenzstufen (entnommen aus: „Leistung neu denken“ – ISB – München 2007) Zur Einordnung von Schwierigkeitsgraden bieten sich in allen Fächern die vom Deutschen Bildungsrat veröffentlichten Anforderungsstufen an: I-­‐ Reproduktion: Schüler bearbeiten Sach-­‐ und Wissensfragen, die genauso im Unterricht behandelt wurden. Verlangt wird die einfache Wiedergabe von Daten, Namen, Begriffen, Sachzusammenhängen und zusammengefassten Informationen aus dem Gedächtnis. II-­‐ Reorganisation: Schüler verarbeiten den gelernten Stoff selbstständig. Kürzungen, Ergänzungen, Vergleiche und Akzentuierungen können vorgenommen werden. Selbstständige Anordnung und Gliederung von Gelerntem auf eine entsprechende Zielfrage. III-­‐ Transfer: Grundprinzipien des Gelernten werden auf neue, wenn auch ähnliche Aufgabenstellungen übertragen. Transfer erfordert die Anwendung und Übertragung prinzipieller Erkenntnisse aus einem Lernvorgang auf Sachverhalte, die von denselben Erkenntnissen her erschlossen werden können. (à Überschneidung Reorganisation und Transfer!) IV-­‐ Problemlösendes Denken: Auf der Basis des gelernten Stoffes werden Aufgaben mit relativ neuen Strukturen gelöst. Selbstständige schöpferische Leistungen werden erbracht, indem in vorgegebenen problemhaltigen Sachverhalten das Problem erkannt und formuliert und mit Hilfe selbst arrangierter Strategien und Methoden gelöst wird. Kompetenzstufen im Bereich „Lesekompetenz“ I: Erkennen und Wiedergeben explizit angegebener Informationen II: Einfache Schlussfolgerungen ziehen III: Komplexe Schlussfolgerungen ziehen und begründen; Interpretieren des Gelesenen IV: Prüfen und Bewerten von Inhalt und Sprache Kompetenzstufen Mathematik I-­‐ Grundlagenwissen: Einfaches Wissen im Umgang mit Zahlen, Grundkenntnisse zu den jeweiligen Zahlenräumen und Operationen, Beherrschung des kleinen Einspluseins; II-­‐ Sicheres Ausführen von Routinen: Fähigkeit, strukturelle Zusammenhänge des dekadischen Systems in Rechenoperationen anzuwenden, Basiswissen zu den Grundrechenarten, Größen und Geometrie, Verwendung einfacher geometrischer Begriffe in Standardsituationen; III-­‐ Verknüpfung von Operationen und Prozessen: Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und der sichere Umgang mit Größen, Anwendung von geometrischem Basiswissen in Aufgaben, mathematische Interpretation und rechnerische Lösung einfacher Sachzusammenhänge, Verknüpfung von Operationen; IV-­‐ Anwenden mathematischer Fertigkeiten und Fähigkeiten in komplexeren Kontexten: Eigenständige Auseinandersetzung mit komplexeren, mathematisch interpretierbaren Situationen, erweitertes geometrisches Verständnis, Anwendung der Kenntnisse in den Grundrechenarten im gegebenen Kontext, Fähigkeiten wie das symmetrische Probieren oder das Interpretieren bzw. Kombinieren verschiedener Informationen werden vorausgesetzt; V-­‐ Kreatives Problemlösen: Lösung von Aufgaben erhöhter Komplexität, bei denen der Weg zur Lösung unbekannt oder ungeübt ist, Entwickeln individueller Lösungsstrategien durch eigenes Denken, flexibles Kombinieren und durch systematischen Umgang mit Informationen;