Gastfamilien-Info Sommerabreise (PDF, 200,4 KiB)
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Gastfamilien-Info Sommerabreise (PDF, 200,4 KiB)
Ausgabe April 2014 Liebe Eltern, Mag der Winter auch nicht wirklich winterlich gewesen sein: Die Freude auf den Frühling ist trotzdem groß! Und während alles sprießt und blüht, rücken mit Ostern die nächsten Feiertage näher. Sie geben Anlass, Kulturbräuche mit Ihrem Gastkind zu teilen und neue Traditionen kennenzulernen. So unterschiedlich die Heimatländer unserer Gastschüler sind, so verschieden sind auch ihre Festtagsrituale: Beispielsweise in Finnland schlägt man sich zu Ostern mit einer Rute, in Mexiko tanzt man auf der Straße und in Australien holen frisch Verlobte Wasser aus einem Bach. Erleben Sie ein interkulturelles Ostern, und erzählen Sie uns davon. Über Berichte, Fotos und Anekdoten würden wir uns freuen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, veröffentlichen wir Ihren Beitrag auf unserer Internetseite oder in unserem Newsletter, um anderen Gasteltern und denen, die es vielleicht noch werden wollen, einen Eindruck zu vermitteln. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an [email protected]. Vielen Dank für Ihr Engagement und viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr AFS-Team Wenn einer eine Reise tut… Die AFS-Reiseregeln Ihr Gastkind hat sich gut eingelebt und möchte über die Feiertage vielleicht Freunde und Bekannte besuchen, die in anderen Städten leben? Solange Ihr Gastschüler mit Ihnen oder der Schule unterwegs ist, bitten wir nur um eine kurze Information, wie wir ihn unterwegs erreichen können. Wenn er alleine unterwegs ist, müssen die AFS-Reiseregeln beachtet werden: Die Reise darf nicht während der Schulzeit stattfinden. Der Gastschüler muss den zuständigen AFS-Mitarbeiter in der Geschäftsstelle mindestens eine Woche vor Abreise über seine Reisepläne informieren und angeben, wie er im Notfall erreichbar ist. Der Gastschüler muss zu einem Erwachsenen reisen, der mit der Gastfamilie oder der leiblichen Familie verwandt oder befreundet bzw. als AFS-Ehrenamtlicher aktiv ist. Alternativ ist der Gastschüler mit einer dieser erwachsenen Personen gemeinsam unterwegs. Wenn die Reise ins Ausland führt, müssen die leiblichen Eltern ihre Zustimmung erteilen ("Travel Waiver"). Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt zur AFS-Geschäftsstelle auf. © AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. 1 Reisen ohne erwachsene Begleitung (alleine oder ausschließlich mit weiteren Gastschülern, minderjährigen Gastgeschwistern, AFS-Ehrenamtlichen unter 18) sind nicht erlaubt! AFS trägt dafür Sorge, dass alle Gastschüler sicher unterwegs und im Notfall stets erreichbar sind. Unterstützen Sie uns dabei, dass Ihr Gastkind diese Regeln ernst nimmt. Sie gelten auch für diejenigen, die bereits 18 Jahre alt sind. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gastkind keine Tickets bucht, ohne zu klären, ob AFS der Reise zustimmt. Bei Fragen zu den AFS-Reiseregeln wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner in der Geschäftsstelle. Die Pflicht ruft Schulpflicht auch am Ende des Austauschjahres Alle Austauschschüler sind in Deutschland schulpflichtig, selbst wenn sie die Schule in ihrem Heimatland bereits abgeschlossen haben. Auch wenn einige Schulen geneigt sind, Ausnahmen zu machen, ist es für Sie wichtig zu wissen, dass der Schulbesuch Voraussetzung für den Aufenthalt in Deutschland ist. Schüler, die die Schule schwänzen, können im schlimmsten Fall ihren Aufenthaltstitel verlieren und sind dann illegal in Deutschland. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Gastkind darüber, falls es zum Beispiel Reisepläne schmiedet, die mit dem Schulbesuch kollidieren. Darüber hinaus haben sich alle Gastschüler dazu verpflichtet, in der Schule aktiv mitzuarbeiten und sich einzubringen – auch gegen Ende ihres Austauschjahres. Von Gastfamilien für Gastfamilien Zum Programmende kann es vorkommen, dass die leiblichen Eltern Ihres Gastschülers einen Besuch planen. Begegnungen und Reisen mit Verwandten oder Freunden aus der Heimat des Gastschülers werden von AFS während des Austauschjahres nicht befürwortet – aus zwei Gründen: Zum einen bedeutet ein solcher Besuch sowohl für Sie und Ihr Gastkind als auch für die leiblichen Eltern meist eine emotionale Belastung. Zum anderen möchte AFS verhindern, dass Ihre Pläne als Gastfamilie durchkreuzt werden oder die Schule leidet. Wenn sich die Familie Ihres Gastkindes ankündigt und Sie nicht sicher sind, wie Sie reagieren sollen, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 399222-90 oder per E-Mail an [email protected]. Die Welt entdecken Sie haben ein eigenes Kind, das sich für einen Schulbesuch im Ausland interessiert? Der nächste Bewerbungsschluss für die Abreise Anfang 2015 ist der 15. Mai 2014. Für die sogenannte Winterabreise mehr als 20 Länder zur Auswahl. Wie wäre es, ein Schuljahr in Thailand oder Bolivien zu verbringen? Oder lieber ein halbes Jahr eine Schule in Frankreich oder Portugal besuchen? Informieren Sie sich jetzt auf www.afs.de/schueleraustausch! © AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. 2 Ein Gastschüler ist eine Bereicherung Empfehlen Sie uns weiter! Aus Ihrer eigenen Erfahrung wissen Sie: Mit einem Austauschschüler erleben Sie jeden Tag etwas Neues, Lustiges und Erstaunliches. Das Leben wird abwechslungsreicher und bunter – eine tolle Chance für die ganze Familie! Kennen Sie andere Familien, die sich über ein neues Familienmitglied auf Zeit freuen würden? Ab September suchen wir wieder Gastfamilien für die anreisenden Schüler aus aller Welt. Machen Sie mit und empfehlen Sie das AFS-Gastfamilienprogramm in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter, beispielsweise bei den ersten Grillfesten der neuen Saison. Unterstützen Sie uns bei der Suche nach Gastfamilien und ermöglichen Sie auch anderen Familien eine spannende interkulturelle Erfahrung im eigenen Zuhause! Kontakt Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Gastfamilienprogramm haben, melden Sie sich bei uns telefonisch unter 040 399222-90 oder per E-Mail an [email protected]. Vernetzen Sie sich mit AFS: www.afs.de/ http://blog.afs.de www.facebook.com/AFSgermany www.youtube.com/AFSdeutschland www.twitter.com/AFSdeutschland © AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. 3