Tr. 574 I Trabant-Typenschilder Typenschilder gehören nicht zum

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Tr. 574 I Trabant-Typenschilder Typenschilder gehören nicht zum
Tr. 574 I
Trabant -Typenschilder
Typenschilder geh ören nicht zum Ersatzteilsortiment, da sie einen Urkundencharakter besitzen. Typenschilder werden
in besonderen Fällen auf Anforderung durch den VEB Sachsenring, Abt. Kundendienst, bereitgestellt. Daf ür mu ß jedoch
in jedem Fall die Best ätigung der Notwendigkeit durch die Deutsche Volkspolizei der Abt. Kundendienst vorliegen.
Wir bitten unsere Vertragswerkst ätten um B eachtung dieses Hinweises.
Fortschreibung der Fahrgestellnummern
In Ergänzung der Broschüre "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von Pkw Trabant"
gestellnummern ab 1983 bekannt.
Jahr
Typ
1983
Lim. P601
32 01 082 ... 32 98 610
Uni. P601
Kübelwagen
37 51 703 ... 37 77 733
29 05 517 ... 29 06 135
1984
Lim. P601
32 98 611 ... 34 01 533
1985
Uni. P601
Kübelwagen
Lim. P601
37 77 734 ... 38 04 611
29 06 136 ... 29 06 378
34 01 534 ... 35 10 442
1986
Uni. P601
Kübelwagen
Lim. P601
38 04 612 ... 38 31 912
29 06 379 ... 29 06 686
35 10 443 ... 36 26 147
Uni. P601
Kübelwagen
38 31 913 ... 38 59 327
29 06 687 ... 29 07 006
geben wir Ihnen die Fahr -
Fahrgestell-Nr. von...bis
Garantieabwicklung zum Motor Pkw Trabant
Verbindlich vollinhaltlich ab 1.1.1988.
Kurbelwelle
Die im Informationsblatt Tr. 549 I vom 24.9.85 festgelegte Garantieabwicklung zur Kurbelwelle wird beibehalten.
Im Punkt 2 muß geändert werden: Die ELG liefert das Defektteil mit dem Garantieantrag (zweifach) an den VEB Mähdrescherwerk Bischofswerda/Singwitz, BT 4, Freiberg.
Motorkühllüfter
MKL
210/5
- Die Rücklieferung der MKL 210/5 kompl. erfolgt an die zuständige Sammelstelle mit Garantieantrag (zweifach).
Der MKL ist mit Anh änger zu kennzeichnen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen:
. Kenn-Nummer der Vertragswerkstatt
.N r. des Garantieantrages
. Fahrgestell- und Motornummer
- Die Sammelstelle bestätigt den Empfang des MKL auf beiden Garantieantr ägen mit Stempel und übergibt den MKL mit
beiden Garantieantr ägen dem Regenerierungsbetrieb.
- Nach Pr üfung und Anerkennung des Garantieantrages durch den Hersteller des MKL erfolgt Vergütung durch AWZ.
- Bei Ablehnung der Garantieforderung erfolgt direkte Information mit Rücksendung des Defektteiles durch den Her steller des MKL an die Vertragswerkstatt bei gleichzeitiger Information an AWZ.
Zwickau, den 30.8.1987
KVD 2 Ra/ZS 3
Mehnert
Leiter der Hauptabteilung
Vertrieb
Zur Kenntnis
genommen:
Betrieb
-leiter
Meister
Kahl
Amt. Kundendienstleiter
Lagerleiter
Ersatzteile
Kundendienst beauftragter