Tr. 574 I Trabant-Typenschilder Typenschilder gehören nicht zum
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Tr. 574 I Trabant-Typenschilder Typenschilder gehören nicht zum
Tr. 574 I Trabant -Typenschilder Typenschilder geh ören nicht zum Ersatzteilsortiment, da sie einen Urkundencharakter besitzen. Typenschilder werden in besonderen Fällen auf Anforderung durch den VEB Sachsenring, Abt. Kundendienst, bereitgestellt. Daf ür mu ß jedoch in jedem Fall die Best ätigung der Notwendigkeit durch die Deutsche Volkspolizei der Abt. Kundendienst vorliegen. Wir bitten unsere Vertragswerkst ätten um B eachtung dieses Hinweises. Fortschreibung der Fahrgestellnummern In Ergänzung der Broschüre "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von Pkw Trabant" gestellnummern ab 1983 bekannt. Jahr Typ 1983 Lim. P601 32 01 082 ... 32 98 610 Uni. P601 Kübelwagen 37 51 703 ... 37 77 733 29 05 517 ... 29 06 135 1984 Lim. P601 32 98 611 ... 34 01 533 1985 Uni. P601 Kübelwagen Lim. P601 37 77 734 ... 38 04 611 29 06 136 ... 29 06 378 34 01 534 ... 35 10 442 1986 Uni. P601 Kübelwagen Lim. P601 38 04 612 ... 38 31 912 29 06 379 ... 29 06 686 35 10 443 ... 36 26 147 Uni. P601 Kübelwagen 38 31 913 ... 38 59 327 29 06 687 ... 29 07 006 geben wir Ihnen die Fahr - Fahrgestell-Nr. von...bis Garantieabwicklung zum Motor Pkw Trabant Verbindlich vollinhaltlich ab 1.1.1988. Kurbelwelle Die im Informationsblatt Tr. 549 I vom 24.9.85 festgelegte Garantieabwicklung zur Kurbelwelle wird beibehalten. Im Punkt 2 muß geändert werden: Die ELG liefert das Defektteil mit dem Garantieantrag (zweifach) an den VEB Mähdrescherwerk Bischofswerda/Singwitz, BT 4, Freiberg. Motorkühllüfter MKL 210/5 - Die Rücklieferung der MKL 210/5 kompl. erfolgt an die zuständige Sammelstelle mit Garantieantrag (zweifach). Der MKL ist mit Anh änger zu kennzeichnen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen: . Kenn-Nummer der Vertragswerkstatt .N r. des Garantieantrages . Fahrgestell- und Motornummer - Die Sammelstelle bestätigt den Empfang des MKL auf beiden Garantieantr ägen mit Stempel und übergibt den MKL mit beiden Garantieantr ägen dem Regenerierungsbetrieb. - Nach Pr üfung und Anerkennung des Garantieantrages durch den Hersteller des MKL erfolgt Vergütung durch AWZ. - Bei Ablehnung der Garantieforderung erfolgt direkte Information mit Rücksendung des Defektteiles durch den Her steller des MKL an die Vertragswerkstatt bei gleichzeitiger Information an AWZ. Zwickau, den 30.8.1987 KVD 2 Ra/ZS 3 Mehnert Leiter der Hauptabteilung Vertrieb Zur Kenntnis genommen: Betrieb -leiter Meister Kahl Amt. Kundendienstleiter Lagerleiter Ersatzteile Kundendienst beauftragter